Bevölkerungswettbewerb zur Benennung unbenannter Fußwege in Hohenwettersbach
| Vorlage: | 2025/0425 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 05.05.2025 |
| Letzte Änderung: | 13.05.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Hohenwettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen, Hohenwettersbach, Mühlburg, Palmbach, Südweststadt |
Beratungen
- Ortschaftsrat Hohenwettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 21.05.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0425 Eingang: 20.03.2025, SPD/Bürgerliste Ortschaftsratsfraktion Bevölkerungswettbewerb zur Benennung unbenannter Fußwege in Hohenwettersbach Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Hohenwettersbach 21.05.2025 Ö Entscheidung Antrag: Die SPD/Bürgerliste beantragt, einen Bevölkerungswettbewerb zur Benennung unbenannter Fußwege in Hohenwettersbach zu initiieren. Dessen Ergebnis soll über den Ortschaftsrat Hohenwettersbach dem Gemeinderat Karlsruhe zur Entscheidung vorgelegt werden. Begründung: In Hohenwettersbach gibt es einige rege frequentierte Fußwege, die keinen offiziellen Namen haben. Gem. § 5 Gemeindeordnung Baden-Württemberg hat jede Kommune das Recht, Straßen, Wege, Plätze und Brücken auf ihrer Gemarkung zu benennen. Ortsbildprägende Entscheidungen bedürfen gem. Eingemeindungsvertrag der Zustimmung des Ortschaftsrates Hohenwettersbach. Um das Interesse der Wohnbevölkerung für die Ortspolitik zu stärken, wollen wir zwei unbenannte Wege in Hohenwettersbach benennen und dazu Vorschläge aus der Bevölkerung durch die Form eines Wettbewerbs einholen. Der erste zu benennende Weg verläuft zwischen den Wohngebieten 50 Morgen und Rehbuckel. Der zweite Weg führt hauptsächlich über Treppen von der Dürrenwettersbacher Straße über die Tiefentalstraße und die Zweibrückener Straße zur Straße Rehbuckel. Beide Wege sind v.a. für die Schüler:innen des Ortes wichtige Verbindungen auf ihrem Weg zur Schule im Lustgarten oder zu den Bushaltestellen Medersbuckel und Hohenwettersbach-Mitte. Dr. Lucius Kratzert Fraktionsvorsitzender
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0425 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Hohenwettersbach Bevölkerungswettbewerb zur Benennung unbenannter Fußwege in Hohenwettersbach Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Hohenwettersbach 21.05.2025 Ö Entscheidung Bei einem Namenswettbewerb gilt zu beachten, dass die Stadt Karlsruhe (federführend das Liegenschaftsamt) eine Vormerkliste hat, auf der sich 23 Namen befinden und aus der prioritär die Namen für die Straßen zu holen sind, die neu benannt werden. Insbesondere ist es der Stadt Karlsruhe daran gelegen, den Anteil der Frauen im Straßenbild zu steigern. Dies beruht auf den Richtlinien zu Straßenbenennung, die vom Gemeinderat beschlossen worden sind. Mit dem Link „www.karlsruhe.de/strassen“ besteht die Option, auf der städt. Homepage direkt die Seite zur Straßenbenennung aufzurufen. Anlage 1: Städt. Homepage, Seite zur Straßenbenennung Anlage 2: Leitfaden zur Erinnerungskultur Als Anlage 3 weiterhin beigefügt ausgewählte Namen von weiblichen Personen, die zur Abstimmung im Rahmen des Wettbewerbs berücksichtigt werden könnten bzw. sollten (Liste vom Liegenschaftsamt). Ein gutes Gleichgewicht wäre erreicht, wenn eine Berücksichtigung der Vormerkliste und eine Entscheidung im Rahmen der Eigenständigkeit der Ortschaft Hohenwettersbach erreicht wird. Als Ergebnis wäre dies die Benennung der beiden Wege mit einem Namen aus der Vormerkliste und einem im Rahmen des örtlichen Wettbewerbs gefundenen Namen. Anmerkung: Die Ortsverwaltung Hohenwettersbach wird aufgrund der personellen Besetzung diesen Wettbewerb nicht ausschreiben und verweist auf die Initiatoren des Antrages.
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Straßenbenennung .a200$649l $.hilb.tr ist. gpgt 0de.egGcc0$..0.w %ece.oho sied nach p. gehe $g h.b.Der.pro.de voeLech.f.t get -- $ .e eil4 l-feil 304. 00f (wwweh %.r.4$.04ff lt-lt4$. efeie g v$.e Gebeten..e pi • %c -.e. h.ab. tu «tve..f webte f au.feie .hat4 hb f niste iriheeiebog(4 G%et Neo begebe 9 A. a.Ur.eich $.0.4$ lote.i t_et./04_u l Sn $7$.0404.Lee fegtet%. g. (sie$. 0l.bete 4. lege.ie lieft.t( dtt et.tat/4.0 ft ... er6.ach itg Al weh.dd 6072113.6201(%%0211336201 072113.6209(fe0211336.209 (reell.uh tlr .%4 4.1.eire et%4. %%%$9.4.641$% 0607644.$.28.%240100%Cr%.4%.00%.2%2t.$%34%2$.24%2$.2g0 ttlrlrh.de2$.2f% +per%.2$.2perlt poteirr yp&eil09$.744.46499034290874ff
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Stadt Karlsruhe Kulturamt LEITFADEN ZUR ERINNERUNGSKULTUR IM ÖFFENTLICHEN RAUM IN KARLSRUHE 2 | LEITFADEN ZUR ERINNERUNGSKULTUR IM ÖFFENTLICHEN RAUM KULTURAMT | 3 www.karlsruhe.de INHALTSÜBERSICHT Vorbemerkungen .......................................................................................................................................................................4 1. Derzeitige haptische Formen der Erinnerungskultur im öffentlichen Raum unserer Stadt ........................................................5 2. Umgang mit den bereits im öffentlichen Raum stehenden Erinnerungsmalen ........................................................................8 2.1 Kommentierung von Denkmalen ..................................................................................................................................8 2.2 Umbenennung und Kommentierung von Straßennamen ............................................................................................10 3. Künftige Erinnerungsmale im öffentlichen Raum .................................................................................................................11 3.1 Benennung von Straßen, Plätzen und Brücken sowie von Gebäuden ..........................................................................11 3.2 „Blaue Tafeln“ in Emaille ...........................................................................................................................................12 3.3 Erinnerungs- und Informationsstelen ..........................................................................................................................13 3.4 Denkmale ..................................................................................................................................................................15 4. Partizipation und Zuständigkeiten .......................................................................................................................................16 Anhang ....................................................................................................................................................................................17 Vorschlagsliste prioritär zu kommentierender Kriegerdenkmale ..........................................................................................17 Dringlich erscheinende Erinnerungsstelen ..........................................................................................................................17 Richtlinien zur Benennung von Straßen .............................................................................................................................18 4 | LEITFADEN ZUR ERINNERUNGSKULTUR IM ÖFFENTLICHEN RAUM VORBEMERKUNGEN Die Erinnerung an Vergangenes ist wesentlich durch die Ge- genwart geprägt, aus der heraus erinnert wird, das heißt, die Vergangenheit wird aus der Gegenwart heraus mit Bedeutung versehen. Die Erinnerungskultur und ihre Formen unterliegen stetigem Wandel. Gegenstand dieses Leitfadens ist nicht Erinnerungskultur und ihre Gestaltung im weitesten Sinne, sondern allein ihre Umsetzung in haptischen Formen, die im Stadtraum für alle sichtbar sind. Einmal in den öffentlichen Raum gesetzte Erinnerungsmale bestehen viele Generationen lang und werden aus denkmal- schutzrelevanten oder administrativen Gründen meist nicht mehr entfernt. So steigt die Zahl der Erinnerungsorte, gleich- zeitig wird es schwieriger, für weitere Themen geeignete Orte zu fi nden, an denen ein angemessenes Erinnern möglich ist. Denk- und Erinnerungsmale sind klassische Denkmale ebenso wie Gedenksteine, Tafeln, Plaketten, Skulpturen, bisweilen Grabsteine, Ehrengräber oder spezifi sche Brunnenanlagen und auch Straßen, Plätze und Brücken sowie Gebäude und Räu- me in öffentlichen Bauten. Sie sind Teil des kulturellen Erbes und geben Auskunft über die Entwicklung der Gedenk- und Erinnerungskultur einer Gesellschaft. Dieses Erbe lässt sich nicht ausschlagen, wie Privatpersonen ein ungewolltes Erbe ablehnen können. Stadtverwaltung, politische Entscheidungs- gremien und die Stadtgesellschaft stehen immer wieder vor der Herausforderung, sich mit dem auseinanderzusetzen, was ihnen frühere Generationen und politische Herrschaftsformen hinterlassen haben. Gleichwohl müssen sich alle heutigen Akteurinnen und Akteure bewusst sein, dass neu aufgestellte Kulturmale den nachgeborenen Generationen überantwortet werden und in der Zukunft Auseinandersetzungen über Er- innerungen und Sinnstiftungen der Gegenwart hervorrufen können. Die städtische Erinnerungskultur leistet einen Beitrag dazu, Spuren verschiedener Zeitschichten im Stadtbild zu erhalten und mit dauerhaften wie temporären Erinnerungsmalen im öffentlichen Raum der Stadt als Gedächtnisort sichtbar zu ma- chen. So wird der öffentliche Raum selbst Teil und Spiegel der Erinnerungskultur und drückt in sich bereits die Pluralisierung der Erinnerung aus. Dabei gilt, sich über die Konstruktion von Erinnerung bewusst zu sein. Quer zur klassischen Erinnerungskultur bestehen in Karlsruhe einzigartig zwei Anlagen im Stadtraum, die sich Metathemen widmen, komplex geltende Sachverhalte und Philosophien aufgreifen und zur Auseinandersetzung damit anregen sollen: Der Platz der Grundrechte mit seinen 24 Doppeltafeln in der City und solitäre Standorte jeweils einer der Tafeln (2005) sowie der Garten der Religionen (2015). Diese Installationen haben keinen Bezug zu einem gewöhnlichen Erinnerungsmal und verfolgen doch exakt dessen Intention: Denk mal! Leitendes Kriterium bei der Umsetzung von Erinnerungsmalen sollte neben der Relevanz ihres Themas auch der Grundsatz der Zurückhaltung und Sparsamkeit sein. Zurückhaltend um- zugehen ist mit der Errichtung neuer Male, um nicht durch ihre infl ationäre Vermehrung die Wahrnehmung des einzelnen Erinnerungsmals und das Stadtbild zu beeinträchtigen. Spar- samkeit schließt die Ausführung zu angemessenen Kosten ein. Die demokratische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger ist Ausdruck unserer demokratischen Gesellschaft, die Partizipati- on einfordert und fördert. Aus der Stadtgesellschaft kommen daher gegenwärtig mehr Anregungen zur Erinnerung im öffentlichen Raum als in der Vergangenheit. Vorgeschlagen werden neue Denkmale und andere Kunstwerke, Erinnerungsmale wie Skulpturen oder Stelen sowie Gedenkschilder und -tafeln an Plätzen, Straßen und Gebäuden. Hinzu kommen Vorschläge für Namensgeber und Namensgeberinnen für Straßen beziehungsweise die Forderung nach Straßenumbenennungen aufgrund einer ver- änderten Bewertung der Namensgeber. Vorschläge und Wünsche, zum Beispiel aus der Gesellschaft, von Gruppen, Vereinen, Parteien an bestimmte Ereignisse, Themen und Personen zu erinnern, müssen allerdings gut begründet sein. KULTURAMT | 5 www.karlsruhe.de 1. DERZEITIGE HAPTISCHE FORMEN DER ERINNERUNGS- KULTUR IM ÖFFENTLICHEN RAUM UNSERER STADT Preußen-Denkmal (1852).Bismarck-Denkmal (1904).Denkmal für Großherzogin Luise als Wegbereiterin des Roten Kreuzes (2013). Das plastisch gestaltete Großdenkmal war ursprünglich Herrschaftsikonographie. Moderne Plastiken sind der ästhetischen und inhaltlichen Kritik einer hochdifferenzierten Öffentlichkeit ausgesetzt. Die Stadt Karlsruhe zeichnet sich durch sehr unterschiedliche haptische Formen der Erinnerungskultur aus. Galten in der Ver- gangenheit bis etwa in die 1980er Jahre klassische Formen wie Denkmale, Skulpturen, Brunnen und insbesondere Stra- ßennamen in einem überschaubaren Maß als Mittel des besonderen Gedenkens oder der Ehrung, so erweiterte und diversifi zierte sich das Erinnern seitdem außerordentlich. Erinnerung und Gedenken schließen immer mehr Bildung durch Information am Objekt selbst mit ein. Gab es bereits seit dem 19. Jahrhundert das Muster, an zu erinnernde Ereignisse oder zu ehrende Personen Tafeln oder Plaketten an Objekten oder im Raum häufi g in privater Initiative anzubringen, so wurde dies seit 1990 von der Stadt Karlsruhe durch eigene Konzeptionen aufgegriffen in Form von: Bronzetafeln an herausragenden Kulturdenkmalen (das Konzept ist mit 17 Orten abgeschlossen) Blaue Tafeln in Emaille – angelehnt an die Straßennamen- schilder – an Gebäuden mit besonderer historischer Bedeu- tung (bislang 184, das Konzept ist auf Erweiterbarkeit in begründeten Fällen angelegt). Noch vorhandene, häufi g um 1900 bis circa 1960 angebrachte Tafeln an Wohnhäusern zur Erinnerung an Persönlichkeiten. 6 | LEITFADEN ZUR ERINNERUNGSKULTUR IM ÖFFENTLICHEN RAUM Unterschiedliche Informationstafeln der Stadt Karlsruhe vor Einführung einheitlicher Stelen. Damit sollten auch für die vielfältigen Anregungen zur Erinne- rung aus der Stadtgesellschaft feste Formen zur Umsetzung angeboten werden. Denn eine beliebige Vielfalt der Formen wird von der Stadtverwaltung abgelehnt, weil sie dem Zweck der Erinnerung abträglich ist und zum unübersichtlichen und unästhetischen „Wildwuchs“ geraten kann. Aus der Notwendigkeit, tiefergehende Informationen an den dafür in Frage kommenden Erinnerungsorten einzubringen, wurden nach der Jahrtausendwende erweiterte Konzepte erarbeitet und umgesetzt: Erinnerungsstelen aus rotem Sandstein mit Glastafeln „Karlsruhe erinnert“ für ganz besondere Erinnerungsorte im Zusammenhang mit Zivilisationsbrüchen in der Moderne des 20. Jahrhunderts, bislang allein zu nationalsozialisti- schen Verbrechen (derzeit fünf). Diese aufwendige und relativ teure Form kann nur in Einzelfällen umgesetzt wer- den. Einheitlich gestaltete Informationsstelen solitär oder in The- menpfaden (bislang zwei Orte und ein Themenpfad). Diese sind in der Herstellung kostengünstiger, aber auch hier muss eine deutliche Relevanz der Themen gegeben und die Örtlichkeit geeignet sein. Seit 2005 werden in Karlsruhe die durch private Patenschaften fi nanzierten „Stolpersteine“ des Kölner Künstlers Gunter Demnig verlegt, die an Opfer des Nationalsozialismus erinnern. Für dieses Projekt bürger- schaftlichen Engagements zeichnet derzeit eine ehrenamtliche „Koordinierungsgruppe Stolpersteine“ verantwortlich, die gegebenenfalls mit wechselnden Organisationen (zum Beispiel Bürgervereinen) die Verlegungen organisiert. Die Stadt Karlsruhe unterstützt dieses Projekt durch inhaltliche Beratun- gen des Stadtarchivs und Mithilfe des Tiefbauamts bei den Verlegungsarbeiten und legt im Dissens mit dem Künstler Wert darauf, nur Stolpersteine für Todesopfer und nicht für Überle- bende der NS-Verfolgung zu verlegen. Die vorhandenen haptischen Formen der Erinnerung im Stadt- raum werden durch immer differenziertere Möglichkeiten der Erinnerung im virtuellen Raum ergänzt und erweitert. Auf den roten Sandsteinstelen sind durch QR-Codes Verlinkungen zu ergänzenden historischen Informationen eingerichtet. Neue digitale Erinnerungsformen wurden in Karlsruhe tem- porär 2015 mit „Karlsruhe Maptory“ (ZKM, Globale 2015) vorgestellt und mit der Augmented-History-App von „Stadt- geist Karlsruhe“ (bluehands GmbH & Co.mmunication KG für Stadtmarketing Karlsruhe) liegt seit 2015 ein eingeführtes Format vor. KULTURAMT | 7 www.karlsruhe.de Eine Privatperson fügte dem Drais- Gedenken diese Tafel 2015 hinzu. So genannte Amorette an Durlacher Häusern mit unterschiedlichen Hausgeschichten. 2016 vom Bürgerverein Südweststadt angebrachte Haustafel in Anlehnung an die „Blauen Tafeln“ in Erinnerung an die Aufenthaltszeit Emil Noldes in Karlsruhe bevor er ein bedeutender Maler des Expressionismus wurde. Innerhalb eines Jahres seit 2015 in privater Initiative angebrachte Erinnerungstafeln, deren Konzeptionen teils noch weiter fortgeführt werden sollen. 8 | LEITFADEN ZUR ERINNERUNGSKULTUR IM ÖFFENTLICHEN RAUM 2. UMGANG MIT DEN BEREITS IM ÖFFENTLICHEN RAUM STEHENDEN ERINNERUNGSMALEN 2.1 KOMMENTIERUNG VON DENKMALEN Historische und politische Erinnerungsmale sind Ausdruck kollektiver Erinnerung, unabhängig davon, ob sie auf demo- kratischer Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger oder – wie in früheren Zeiten fast immer – auf Entscheidungen weniger, aber einfl ussreicher Akteure beruhen. Die Formensprache wie auch die Sicht auf den Gegenstand des Erinnerns unterliegen dem historischen Wandel. Politische Umbrüche führten in der Geschichte immer wieder zur Beseitigung oder Umwidmung bestehender Denkmale. Dies geschah im großen Umfang mit NS-Denkmalen nach dem Zweiten Weltkrieg und nach der Wiedervereinigung Deutschlands nach 1990 mit Relikten aus der sowjetischen Besatzungs- und aus der DDR-Zeit in den neuen Bundesländern. Erhalten haben sich jedoch in großer Zahl Kriegerdenkmale aus der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg bis in die frühen Jahr- zehnte der Bundesrepublik, die zum Teil problematische For- men ideologisierter Erinnerung vermitteln. Der Umgang mit ihnen wird im Fokus des kritischen Umgangs mit historischen Denkmalen stehen. Nach 1945 bestimmte der Alliierte Kontrollrat in der Direk- tive 30 vom 13. Mai 1946 die Beseitigung von Denkmalen „militärischen [sic] und nationalsozialistischen Charakters“ mit Ausnahme solcher „von wesentlichen Nutzen für die Allgemeinheit oder von großem architektonischen Wert, bei welchen der Zwecks dieser Direktive dadurch erreicht werden kann, dass durch Entfernung der zu beanstandenden Teile oder durch anderweitige Maßnahmen der Charakter einer Gedenkstätte wirksam ausgemerzt“ wird. So wurden in Karlsruhe nach 1945 die ausgewiesenen NS-Denkmale wie das Schlageterdenkmal an der Beiertheimer Allee/Bahnhofstra- ße sowie die zwei reichsweit identisch aufgestellten Stelen für die „Märtyrer der Bewegung“ an der Kaiserstraße/Adlerstraße und Durlacher Allee beim Durlacher Bahnhof beseitigt. Die exakte Umsetzung der Direktive hätte die Beseitigung einer großen Anzahl von Ehrenmalen in Erinnerung an den Ersten Weltkrieg miteinschließen können, was jedoch unterblieb und von den Besatzungsbehörden nicht verfolgt wurde. Damit blieb eine Reihe von Denkmalen mit militärischen, auch mit eindeutig militaristischer, revanchistischer oder kriegsverherr- lichender Aussage sowohl aus der NS-Zeit als auch aus der Weimarer Republik stehen. Das Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale (Denkmalschutz- gesetz, zuletzt in der Fassung vom 6. Dezember 1983, Ge- setzblatt Baden-Württemberg 1983, 797) bildet heute die gesetzliche Grundlage zum Umgang mit allen Kulturmalen. Es defi niert in § 2, Abs. 1: „Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes“ sind als „Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstle- rischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht“. Demnach unterliegen auch durch veränderte Maßstäbe in der Erinnerungskultur historisch-politisch in Frage zu stellende Denkmale dem Denkmalschutz. Die Stadtverwaltung nimmt den Denkmalschutz ernst und wird kein Denkmal beseitigen und einer notwendigen Verset- zung nur unter Berücksichtigung der Belange des Denkmal- schutzes entsprechen. Die Beseitigung von Denkmalen würde die Beschäftigung mit der historischen Erinnerung und der notwendigen kritischen Auseinandersetzung eher verhindern. Geschichte und Erinnerung lassen sich durch Entfernen unge- liebter Erinnerungsmale nicht entsorgen. Erinnerungskultur ist in der demokratischen Gesellschaft der Bundesrepublik nicht zentralisiert, sie ist heterogen und streit- bar. Das heißt, verschiedene Gruppen und Traditionen hegen eigene und sich gegenseitig widersprechende Erinnerungen. Die differenzierte Karlsruher Stadtgesellschaft muss unter- schiedliches Gedenken und verschiedene Deutungen aushal- ten, solange die Maßstäbe eines toleranten und respektvollen Umgangs miteinander beachtet werden: Damit werden alle Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Ras- sismus und jegliche Art von Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Religion, Behinderung, sozialer Zugehörigkeit, Ge- schlecht, Alter und sexueller Identität ausgeschlossen. Dies be- trifft insbesondere die Gedenk- und Erinnerungshandlungen, aber auch den Bezug auf die bestehenden Erinnerungsmale. Erinnerungsmale können zum Widerspruch und zur Ableh- nung reizen. Da Erinnerungsmale nicht beseitigt werden, auf- kommende Diskussionen dagegen befördert werden sollen, ist es eine Option, solchen Erinnerungsmalen, die heute nicht mehr aufgestellt werden könnten, weil deren zum Ausdruck kommende Denkweisen und Intentionen den heutigen Prinzi- pien der Menschlichkeit, des friedlichen Zusammenlebens und der Demokratie widersprechen, Kommentierungen entgegen- zusetzen. Dies geschah am 27. Januar 2016 am Haydnplatz mit der Aufstellung der Erinnerungsstele zu den Verbrechen der 35. Infanteriedivision der Wehrmacht in Auseinanderset- zung zu dem 1964 gegenüber aufgestellten Monument. KULTURAMT | 9 www.karlsruhe.de Das 1964 eingeweihte Wehrmachtsdenkmal der 35. Infanteriedivision wird seit Januar 2016 durch eine Erinnerungsstele kommentiert. Das 1940 auf dem Alten Friedhof in Grötzingen aufgestellte Kriegerdenkmal von Egon Gutmann wurde 2016 wegen der Erweiterung der Augustenburg-Gemeinschaftsschule an den neuen Friedhof versetzt und eine kommentierende Informationsstele entgegengestellt. Weitere Kriegerdenkmale in der Stadt stehen in der Kritik. Neue und weitere Auseinandersetzungen zu anderen Denk- malen oder Denkmalgenres können in der Zukunft aufkom- men. Das Format der Kommentierung kann nicht vorbestimmt werden, es soll jedoch dem Format des zu Kommentierenden und der örtlichen Situation entsprechen, ohne kostenintensi- ven Formen das Wort zu reden. Während bei Straßennamen Zusatzinformationstafeln das Mittel der Wahl sind, kommen bei Erinnerungsmalen Plaketten oder Tafeln oder in beson- deren Fällen Stelen nach dem Konzept der Erinnerungsstele aus Sandstein (Beispiel Informations- und Kommentierungs- stele gegenüber dem Denkmal 35. Infanteriedivision beim Haydnplatz) oder weniger aufwendig der kommentierenden Informationsstele nach Konzeption des Stadtplanungsamtes (Beispiel Kriegerdenkmal Grötzingen) in Betracht. (Vorschläge künftig zu kommentierender Kriegerdenkmale siehe Anhang.) 10 | LEITFADEN ZUR ERINNERUNGSKULTUR IM ÖFFENTLICHEN RAUM 2.2 UMBENENNUNG UND KOMMENTIERUNG VON STRASSENNAMEN Karlsruhe weist wie andere Städte Straßennamen in Erinne- rung an historische Persönlichkeiten auf, die Ausdruck ihrer jeweiligen Zeit sind und die heute kritisch hinterfragt werden. Daraus resultieren regelmäßig Forderungen nach der Umben- ennung solcher Straßen. Zusatzschilder wie unter diesem Straßenschild kommentieren und drücken zugleich die heutige Distanzierung von der historischen Straßenbenennung aus. Straßenumbenennungen gab es in der älteren Vergangenheit häufi ger als in der jüngeren. Das Ende des Nationalsozialismus führte zur Rückbenennung der zwischen 1933 bis 1945 ge- änderten Straßennamen oder zur gänzlichen Neubenennung (zum Beispiel Marktplatz – Adolf-Hitler-Platz – Marktplatz, Gottesauer Platz – Hermann-Göring-Platz – Gottesauer Platz, Wilhelmstraße – Richthofenstraße – Herweghstraße). Die Forderungen nach Umbenennung von Straßennamen lösen häufi g heftige Diskussionen aus. Zum einen werden durch Umbenennungen konkret die Interessen der Anwohner tangiert, da Umbenennungen für sie mit Kosten und Mühen verbunden sind, ebenso aufwendig sind Änderungen in priva- ten und öffentlichen Nachschlagewerken und Registern. Dar- über hinaus aber stellt sich für die gesamte Stadtgesellschaft die Frage, wie historische Straßenbenennungen prinzipiell zu bewerten sind. Sind sie auch heute noch, wie zum Zeitpunkt ihrer Entstehung, vorrangig eine Ehrung der genannten Per- son? Oder steht heute im Vordergrund, dass Straßennamen wie Denkmale Ausdruck des jeweiligen Zeitgeistes sind und auch an ihnen eine Auseinandersetzung mit der Geschichte erfolgen kann? Zwischen diesen Polen spielt sich die Diskus- sion ab und damit die Entscheidung, ob eine Straße umben- annt und die Erinnerung an die Person gelöscht wird oder ob durch eine Kommentierung Platz für eine Auseinandersetzung mit der Geschichte gegeben wird. In Karlsruhe werden die Optionen zur Namensänderung eben- so wie zur Kommentierung verfolgt. Denn es kann durchaus der Fall sein, dass allein schon aufgrund des Umfangs des gruppenbezogenen menschenfeindlichen Handelns einer Person nur die Option der Umbenennung der Straße bleibt. Wo dies nicht der Fall ist, sollte die Möglichkeit der Ausein- andersetzung mit der Geschichte durch eine Kommentierung möglich sein. Die in Karlsruhe gefundene Form, durch Zusatzschilder unter das Straßennamenschild zu kommentieren, soll fortgeführt werden. 2010 wurden im Stadtarchiv die Straßennamen nach nationalsozialistisch, antisemitisch und kolonialistisch konno- tierter Personen untersucht, woraus zum Beispiel bei Straßen- namen im Zusammenhang von Kolonialisten (Lüderitz- und Wißmannstraße) Kommentierungen ergänzt wurden, auch die Fritz-Haber-Straße und die Treitschkestraße sind inzwischen mit Kommentierungen versehen. Das letztgenannte Beispiel zeigt, wie sehr die Diskussion noch in Bewegung ist und wie sehr die Positionen von Stadt zu Stadt auseinanderliegen. In mehreren Städten sind Straßen nach dem antisemitisch eingestellten Historiker Heinrich von Treitschke benannt. In Heidelberg, Essen und Stuttgart wur- den diese Straßen umbenannt. In Berlin-Steglitz wurde eine Informationsstele errichtet und eine anliegende Grünfl ache nach Treitschkes Gegenspieler Harry Bresslau benannt. Eine Umbenennung wurde 2013 abgelehnt. In Hannover wird über den Umgang mit der Treitschkestraße beraten. Auch in Mün- chen werden zurzeit alle problematischen Fälle untersucht, 1989 war eine Umbenennung der Treitschkestraße abgelehnt worden. KULTURAMT | 11 www.karlsruhe.de 3. KÜNFTIGE ERINNERUNGSMALE IM ÖFFENTLICHEN RAUM Die Stadt Karlsruhe steht zur Pluralisierung der Erinnerungs- kultur, aber nicht zur ausufernden „Möblierung“ des öffent- lichen Raums mit Erinnerungsmalen. Immer mehr Denkmale, Plastiken, Skulpturen, Brunnen, Tafeln, Stelen befördern Un- übersichtlichkeit, Beliebigkeit und sind dem Zweck – zu erin- nern – damit weniger förderlich. Mit den bisherigen, von Seiten der Stadt entwickelten Formen der Erinnerung im öffentlichen Raum Straßen-, Platz- und Brückennamen „Blaue Tafeln“ in Emaille Sandsteinstele mit Glastafeln „Karlsruhe erinnert“ Info-/Themenstele aus Metall sowie mit den Stolpersteinen sollen auch zukünftig im We- sentlichen die Bedürfnisse nach Erinnerungsmalen im öffentli- chen Raum abgedeckt werden. Die Kriterien zur Verwendung der jeweiligen Form werden im Folgenden erläutert. Wünsche nach neuen Erinnerungsmalen sollen möglichst in diesen Formen umgesetzt werden. Die Stadt und der Gemein- derat stehen hinter diesen Konzeptionen, berücksichtigen sie bei ihren Entscheidungen und versuchen, wo sie nicht die Zuständigkeit der Entscheidung haben, durch Information, Begleitung und Beratung einem „Wildwuchs“ sich widerspre- chender oder nichtadäquater Erinnerungsformen zu begeg- nen. Die digitalen Möglichkeiten sind als Ergänzung beste- hender Erinnerungsmale neu einzubeziehen und für die Fälle der Nichtrealisierbarkeit haptischer Formen als Alternative zu berücksichtigen. 3.1 BENENNUNG VON STRASSEN, PLÄTZEN UND BRÜCKEN SOWIE VON GEBÄUDEN Die höchste Ehrung für eine Person stellt die Benennung einer Straße, eines Platzes oder einer Brücke im öffentlichen Raum dar. Auch die Namensbenennung eines repräsentativen Saales in einem öffentlichen städtischen Gebäude oder eines ganzen Gebäudes oder Geländes (Beispiel: Carl-Kaufmann-Stadion) drückt eine besonders herausgehobene Ehrung und Erinne- rung aus. Da die Kapazitäten dieser Form der Ehrung beschränkt sind und diese auch nur für wenige, besonders bedeutende Perso- nen vorgesehen ist, bietet es sich an, im maßvollen Umfang auch die „Blauen Tafeln“ in Emaille (siehe 3.2) für die Erinne- rung an bedeutende Persönlichkeiten zu nutzen. 12 | LEITFADEN ZUR ERINNERUNGSKULTUR IM ÖFFENTLICHEN RAUM 3.2 „BLAUE TAFELN“ IN EMAILLE Die blauen Emaille-Tafeln an Gebäuden dienen der histo- rischen Stadtinformation. Sie machen bisher auf historisch bedeutsame Nutzungen der Gebäude aufmerksam oder auf Ereignisse, die mit ihnen verbunden sind. Die ursprünglich vorgesehenen Tafeln sind alle angebracht, das Konzept ist aber so offen, dass nach sorgfältiger Abwägung weitere Ta- feln hinzukommen können. So bietet sich die Möglichkeit, zukünftig die „Blauen Tafeln“ in wenigen ausgewählten Fällen auch zur Ehrung bedeutender historischer Persönlichkeiten einzusetzen, soweit eine Verbindung zu einem Gebäude be- steht. Über die blauen Emaille-Tafeln selbst können nur knappe Text- und keine Bildinformationen vermittelt werden. Wünschens- wert wären weitere Hintergrundinformationen, Fotos und Pläne sowie fremdsprachige Textversionen, die über historisch bedeutende Personen, Gebäude, Institutionen und Erfi ndun- gen informieren. Mittels QR-Codes oder anderer Techniken könnten diese Zusatzinformationen vor Ort aus dem Netz abgerufen werden. In Karlsruhe könnten ausführlichere Texte sowie Abbildungen aus den Artikeln des Stadtlexikons und diese zusätzlich in mehreren Sprachen eingesetzt werden. Die Umsetzung wäre eine Zukunftsoption und könnte nur mit zeitweisen zusätzlichen Ressourcen realisiert werden. „Blaue Tafeln“ zur historischen Stadtinformation. In ehemals selbstständigen Stadtteilen enthalten sie neben dem Karlsruher auch das Gemeindewappen. Hauptsächlich zur Information über die Bedeutung des Gebäudes angebracht, erinnern sie im Einzelfall auch an eine Person, die mit dem Gebäude verbunden ist. Versuchsweise wurden ausgewählte Tafeln mit QR-Code zum Aufrufen der englischen oder französischen Übersetzung des Tafeltextes versehen . KULTURAMT | 13 www.karlsruhe.de 3.3 ERINNERUNGS- UND INFORMATIONSSTELEN Die beiden Stelenkonzeptionen ermöglichen es, umfang- reichere Bild- und Textinformationen zu herausragenden historischen Ereignissen und Entwicklungen zu vermitteln. Außerdem ist eine Anbindung an ein Gebäude nicht nötig. In Karlsruhe werden von Seiten der Stadt zwei Formen von Erin- nerungs- und Informationsstelen genutzt. Metallstelen (solitär oder als Themenpfad) Stelen aus rotem Sandstein mit Glastafeln „Karlsruhe erinnert“ Die Metallstelen sind die weniger aufwendige Stelenversion, die für alle Arten von historischer Information und Kommen- tierung eingesetzt wird, solitär zum Beispiel zur Kommentie- rung des Grötzinger Kriegerdenkmals oder in Gruppen als Themenpfad (zum Beispiel Waldenserweg in Palmbach). Die roten Sandsteinstelen mit Glastafeln werden nur für beson- dere Fälle zur Erinnerung an nationalsozialistische Verbrechen und Unmenschlichkeiten im 20. Jahrhundert aufgestellt (siehe auch die Liste der als dringlich erachteten Erinnerungsstelen im Anhang). Auch bei diesen Stelen ist eine Anbindung an weite- re Informationen im Netz über einen QR-Code möglich. Erinnerungsstele an die Bücherverbrennung 1933 (aufgestellt 2013). Seit 2010 erinnert die Stadt an herausragende Verbrechen des Nationalsozialismus durch Erinnerungsstelen aus rotem Sandstein mit Glastafeln als Informationsträger. Erinnerungsstele für die 1944 im Hardtwald hingerichteten 14 belgischen und französischen Widerstandskämpfer (aufgestellt 2014). 14 | LEITFADEN ZUR ERINNERUNGSKULTUR IM ÖFFENTLICHEN RAUM Neben der roten Sandsteinstele wurde eine weniger aufwendige und preiswertere aus Metall als allgemeine Erinnerungs- und Informationsstele konzipiert. Beispiel: Stele des Themenpfades Waldenserpfad in Palmbach (aufgestellt 2015). KULTURAMT | 15 www.karlsruhe.de 3.4 DENKMALE Die Aufl istung aller nach 1945 aufgestellten Denkmale (Do- kumentation von Arthur Mehlstäubler, März 2016, abrufbar unter www.karlsruhe.de/stadtgeschichte) belegt den Schwer- punkt auf Gefallenen-, Vertriebenen- und Fluchtdenkmalen in den 1950er- bis 1970er-Jahren, mit meist formelhaften Texten und Formulierungen wie „Zur Erinnerung an ...“ oder „... für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft...“. Seit Ende der 1980er-Jahre entstanden – meist nicht mehr in den zuvor üb- lichen, aufwendig künstlerisch gestalteten Formen klassischer Denkmale – Erinnerungsmale an Opfer der NS-Verfolgung, überwiegend für jüdische Opfer, später auch für Zwangsar- beiterinnen und -arbeiter, einige für einzelne Verfolgte oder Widerstandskämpfer. Die Stadtverwaltung Karlsruhe selbst regt keine Neuaufstel- lung von künstlerisch gestalteten Denkmalen an und vertritt den Standpunkt, dass die Form des künstlerischen, plastisch gestalteten Großdenkmals nicht mehr der modernen Gesell- schaft des 21. Jahrhunderts entspricht. Der Wunsch, mit einem Denkmal an eine Person, an eine Gruppe oder an ein Ereignis zu erinnern, dürfte jedoch auch in Zukunft aus der städtischen Gesellschaft geäußert werden. In diesem Fall muss vor einer Entscheidung ein möglichst breit angelegter öffentlicher Willensbildungsprozess stattfi nden. Dabei sind die Richtlinien zu Kunst im öffentlichen Raum zu beachten und die Kunstkommission ist entsprechend in den Willensbildungsprozess einzubinden. 16 | LEITFADEN ZUR ERINNERUNGSKULTUR IM ÖFFENTLICHEN RAUM 4. PARTIZIPATION UND ZUSTÄNDIGKEITEN In der ausdifferenzierten Erinnerungskultur unserer Stadt gibt es zahlreiche Akteurinnen und Akteure mit jeweils unter- schiedlichen Schwerpunktsetzungen, Denk- und Handlungs- weisen. Anregungen und Wünsche an die Erinnerungskultur kommen aus der Stadtgesellschaft, von übergeordneten Lan- des-, Bundes- oder Europainstitutionen sowie aus der Stadt- verwaltung selbst. Zur demokratischen Kultur unserer Gesellschaft gehört die Partizipation ihrer Bürgerinnen und Bürger. Ihre Anregungen und Kritiken sind von der Stadtverwaltung zu prüfen und danach in den Entscheidungsprozess einzubringen oder be- gründet abzulehnen. PRAKTISCHES VORGEHEN Anregungen aus der Stadtgesellschaft oder von Institutionen, im öffentlichen Raum an Personen, Ereignisse oder Themen zu erinnern, sind an das Bürgermeisteramt zu richten. Vorschläge für Straßenbenennungen und für „Blaue Tafeln“ in Emaille werden vom Liegenschaftsamt, bei dem die Federfüh- rung liegt, in Abstimmung mit dem Stadtarchiv geprüft. Vorschläge für Stelen werden vom Stadtarchiv geprüft, bei dem die Federführung liegt. Alle Texte für die Erinnerungsmale werden vom Stadtarchiv verfasst beziehungsweise vorgeschlagene Texte dort auf Kor- rektheit, Stichhaltigkeit und Sinnhaftigkeit geprüft. In die Findung zu Aufstellungsorten von Erinnerungsmalen ist das Stadtplanungsamt einzubeziehen, gegebenenfalls weitere betroffene Ämter wie insbesondere Tiefbauamt, Liegenschaft- samt, Gartenbauamt. Die Entscheidung für ein neues Erinnerungsmal, Straßen-, Platz- oder Brückennamen, Ergänzung der „Blauen Tafeln“ wird im jeweils zuständigen Ausschuss des Gemeinderats vorberaten. Die Entscheidung trifft der Gemeinderat bezie- hungsweise der zuständige Ausschuss. KULTURAMT | 17 www.karlsruhe.de ANHANG Vorschlagsliste prioritär zu kommentierender Kriegerdenkmale Kriegerdenkmal Lindenplatz/Mühlburg (1870/71 und 1914-1918), weil dessen inschriftliche Ergänzung für die Weltkriegsgefallenen im Jahr 1931 nicht nur übersteigerten Nationalismus, sondern auch in außergewöhnlichem Maße völkisches Denken ausdrückt. Leibdragonerdenkmal beim Mühlburger Tor (1914-1918), weil es unter den Denkmälern der fünf Karlsruher Regi- menter durch seinen chauvinistischen und völkischen Sinn- spruch herausragt. Gefallenenmal für städtische Beschäftigte (1914-1918) im nördlichen Innenhof des Rathauses am Marktplatz, weil das während der Weimarer Republik geplante Denkmal schließlich verändert 1936 in nationalsozialistischer Ästhe- tik umgesetzt und nach dem Rathauswiederaufbau ortsver- ändert 1957 wieder aufgestellt wurde. Sanitätsgefallenenmal (1914-1918) am Turmberg, weil das 1937 errichtete Denkmal in der fi gürlichen Darstellung beispielhaft für die Ästhetik übersteigerten Soldatentums ist und sein Künstler, Egon Gutmann, für ähnliche Aus- führungen von Gefallenenmalen in der NS-Zeit in unserer Region steht. Dringlich erscheinende Erinnerungsstelen Eine geplante rote Sandsteinstele mit Glastafeln „Karlsruhe erinnert“ zur Erinnerung an die Deportation und Ermordung der Karlsruher Sinti und Roma am 16. Mai 1940 konnte zum 75. Jahrestag der Deportation am geplanten Ort beim ehemaligen Bezirksamt, Karl-Friedrich-Straße/Hebelstra- ße aus Verkehrssicherheitsgründen nicht aufgestellt werden. Eine Glastafel nach demselben Konzept an dem Gebäude wurde vom Eigentümer abgelehnt. Es ist ein neuer sinnvoller Aufstellungsort zu fi nden. Die geplante Infostele zur Erinnerung an den Luftangriff vom 22. Juni 1916 mit Aufstellung an der Ettlinger Straße/Finterstraße auf dem Gelände beim Badischen Staatstheater 2016 war wegen der Stadtbahntunnel-Bauarbeiten sowie der anstehenden Staatstheatererweiterung samt Umgestaltung des Areals nicht möglich und musste auf die Zeit nach der Umgestaltung ver- schoben werden. 18 | LEITFADEN ZUR ERINNERUNGSKULTUR IM ÖFFENTLICHEN RAUM RICHTLINIEN ZUR BENENNUNG VON STRASSEN Anzuwenden auch für Plätze, Wege und Bauwerke Allgemeine Regelungen Jeder Straßenname kommt im ganzen Stadtgebiet nur einmal vor. Das schließt ein, nicht einmal Straße und ein anderes Mal Platz oder Weg als Bezeichnung zu vergeben. Die Straßennamen sollen vorwiegend lokalen und regiona- len Bezug haben. Straßennamen sollen einprägsam sein, gleichklingende oder verwechslungsfähige Namen sind zu vermeiden. Bei Personen sind grundsätzlich Vorname und Nachname zu verwenden. Die Straßenbezeichnung sollte eine Länge von 25 Zeichen nicht überschreiten. Der Name soll entspre- chend der Lage und dem Charakter der Straße vergeben werden und deutlich machen, welche Dimension diese hat, zum Beispiel Straße, Weg, Allee, Platz, Ring. Bei Neubau- quartieren ist zu prüfen, ob die Benennung nach Themen- gebieten sinnvoll ist. Längere Straßenzüge sollen nur in begründeten Ausnahmefällen in mehrere Benennungsab- schnitte aufgeteilt werden. Vorschläge für Straßenbenennungen können durch einen gemeinderätlichen Beschluss in die Vormerkliste aufgenom- men werden. Übersteigt die Zahl der Vorschläge die der Umsetzungsmöglichkeiten deutlich, werden die mindestens 10 Jahre alten Vorschläge auf der Vormerkliste auf ihre aktuelle Relevanz überprüft und gegebenenfalls gestrichen. Neubenennung Historische Gewannnamen sollen nach Möglichkeit erhal- ten bleiben. Die Benennung nach einer Person im öffentlichen Raum ist die höchste Würdigung, die die Stadt für diese ausspricht. Ein Vorschlag dafür muss herausragende individuelle Lei- stungen und Verdienste aufzeigen, deren Bedeutung nach Gemeinsinn, Sachkenntnis, Tatkraft und Tragweite für das Gemeinwohl zu bemessen ist. Die Benennung nach einer Persönlichkeit kann nach angemessener Frist von fünf Jahren nach deren Ableben erfolgen. Die nächsten noch lebenden Angehörigen sollen vor einer Entscheidung gehört werden. Frauen sind bei Straßenbenennungen ver- stärkt zu berücksichtigen, weil sie im Straßenbild nach wie vor unterrepräsentiert sind. Nicht berücksichtigt werden Personen, die gegen die Prinzipien der Humanität und der Menschenrechte gehandelt haben beziehungsweise denen Handlungen mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit oder die Propaganda dafür nachgewiesen werden können. Grundsätzlich erfolgt keine Benennung nach aktuellen Firmennamen. Umbenennung Ergeben sich zu einer Person im Nachhinein Erkenntnisse über deren aktive Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen oder gruppenbezogenem menschenfeindlichen Handeln, insbesondere Antisemitis- mus, Rassismus oder wenn diese Person durch eine rassisti- sche oder militant-autoritäre Haltung zu Volksverhetzung und Gewalt beigetragen hat, wird die Option zur Namens- änderung ebenso wie die zur Kommentierung verfolgt. Generell sind bei einer beabsichtigten Umbenennung das öffentliche Interesse und die Interessen der Anwohner abzuwägen. Die Anwohner sind vor Beginn des Umbenen- nungsverfahrens zu informieren und anzuhören. Betrifft die Umbenennung den Namen einer Persönlichkeit, so sollten vor einer Entscheidung die nächsten noch lebenden Ange- hörigen gehört werden. Im Falle einer Umbenennung sollte ein Jahr lang eine doppelte Namensführung gewährleistet werden. Zusatzschilder Bei neuen Straßenbenennungen sind zusätzliche Erläute- rungsschilder vorgesehen. Sie sind vor allem bei Benennun- gen nach Persönlichkeiten vorgesehen und haben folgende Struktur: Benennung, Geburts- und Sterbejahr, Beruf, Be- nennungsgrund, gegebenenfalls kritische Kommentierung. Bei allgemein bekannten Straßennamen wird auf ein Erläu- terungsschild verzichtet. Eine Kommentierung kommt bei bestehenden Straßenna- men bei Benennungen nach Persönlichkeiten in Betracht, denen eine Beteiligung an gruppenbezogenem menschen- feindlichen Handeln oder dessen Befürworten nachzuwei- sen ist; ebenso auch bei Benennungen nach Ereignissen, die den Prinzipien der Humanität entgegenstehen oder für Kriegsverherrlichung stehen. Die Kommentierung soll gegenüber einer Umbenennung der historischen Auseinan- dersetzung und der Aufklärung über diese Personen und Ereignisse dienen und die Distanzierung nach den Maß- stäben der Demokratie und Achtung der Menschenrechte sichtbar machen. KULTURAMT | 19 www.karlsruhe.de © Stadt Karlsruhe | Kulturamt Redaktion: Arbeitsgruppe Stadtarchiv, Liegenschaftsamt, Stadtplanungsamt Layout: Presse und Informationsamt Bilder: Stadtarchiv | ONUK Gedruckt in der Rathausdruckerei auf 100 Prozent Recyclingpapier. Stand: September 2016
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Extrahierter Text
Stand 5.5.2025 Vormerkliste für Straßennamen (8 Namen) Dietz, Edith *16.02.1921 Gießen 30.03.2023 Schriftstellerin, NS-Verfolgte, Zeitzeugin †14.11.2015 Karlsruhe GRÜNE-Fraktion Edith Dietz stammt aus jüdischem Elternhaus, nach Karlsruhe kam sie 1946 durch die Heirat von Friedrich Dietz (1909-1959), Nachkriegsvorsitzender der Karlsruher KPD. Sie hatte das Gymnasium nach den „Nürnberger Rassegesetzen“ verlassen müssen, absolvierte 1938-1942 eine Kindergärtnerinnenausbildung in Berlin, wo sie anschließend in verschiedenen jüdischen Einrichtungen arbeitete, zuletzt im Sammellager Levetzowstraße, wo am Ort der 1938 zerstörten Synagoge die Menschen zur Deportation zusammengepfercht wurden. In dieser Situation floh sie Anfang 1942 über Baden, nahe Waldshut- Tiengen, in die Schweiz, lernte dort den im Exil lebenden Karlsruher Dietz kennen. Ab den 1980er Jahren begann Edith Dietz als Zeitzeugin insbesondere an Schulen Bericht über die Verfolgung von Jüdinnen und Juden abzulegen. 2000 erhielt sie den Ludwig-Marum-Preis und 2005 den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland dafür. Zwischen 2002 und 2006 hat sie in drei Büchern ihre Zeit der Verfolgung, das Schweizer Exil sowie die Nachkriegszeit autobiographisch aufgearbeitet. Der letzte Band ist dabei auch stadtgeschichtlich von besonderer Bedeutung. Edith Dietz war über Karlsruhe hinaus eine bekannte und gefragte Zeitzeugin. Ettlinger, Anna *9.02.1881 Karlsruhe 30.03.2023 Schriftstellerin, Kritikerin †13.02.1934 Karlsruhe GRÜNE-Fraktion Anna Ettlinger war jüdischer Herkunft und lebte gegen die Konventionen der Zeit, bewusst entschied sie sich gegen die Ehe. Von Hause aus war ihr Bildung und Kultur mitgegeben. Da sie als Frau in jener Zeit kein Studium aufnehmen konnte, nahm sie privaten Studienunterricht in Literatur-, Kunst- und Kulturgeschichte bevor sie 1872 das Lehrerinnenseminar in Karlsruhe abschloss. Sie stand entschieden für die Bildung von Mädchen und Frauen ein, war Förderin des ersten Mädchen-gymnasiums in Deutschland, das sich in Karlsruhe befand. Gleichwohl sie sich keiner der die Frauenemanzipation fordernden Frauen- rechtsorganisationen anschloss, ist sie zu den wichtigen Vertreterinnen der bürgerlichen Frauenrechtsbewegung zu zählen. Statt als Schullehrerin zu arbeiten, begann sie Kurse und Vorträge über Literatur und Musik zu halten, veröffentlichte Kulturkritiken in Zeitungen. Vorträge führten sie vor Beginn des Ersten Weltkriegs in verschiedene Städte Deutschlands und in das europäische Ausland. Ihre 1921 gedruckten Lebenserinnerungen, 2011 neu aufgelegt zeigen ihre kritische Perspektive als emanzipierte Frau sowohl auf kulturelle Themen wie auch auf politische Ereignisse. Zugleich sind sie eine einzigartige Quelle für das bürgerlich-kulturelle Leben in Karlsruhe der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bis zum Ersten Weltkrieg. Sie ist auf dem jüdischen Friedhof an der Haid-und-Neu-Straße begraben. Faisst, Clara Mathilde *22.06.1872 Karlsruhe 30.03.2023 Pianistin, Musikerin †22.11.1948 Karlsruhe GRÜNE-Fraktion Die jüngste Tochter eines Oberkirchenratmitglieds, der schon in ihrem Alter von einem Jahr starb, erhielt von zuhause viel Bildung und Kultur. Clara Mathilde Faisst galt als still und verträumt, besuchte, so wie ihre prekäre Gesundheit es zuließ, die Höhere Mädchenschule. Sie war zwischen ihrem 7. und 9. Lebensjahr die jüngste Schülerin des Konzertmeisters Carl Will am Karlsruher Hoftheater. Bis 1890 besuchte sie auch das Karlsruher Konservatorium, ging dann zum Musikstudium nach Berlin. Nach dem Studium kehrte sie nach Karlsruhe zurück wo sie freischaffend als Pianistin und Tonkünstlerin unter prekären Umständen wirkte. Unverheiratet lebte sie im mütterlichen Haushalt und geriet nach deren Tod und damit ohne deren Witwenrente mit 55 Jahren in existenzielle Not. Sie hatte musikalisch eine große öffentliche Beachtung gefunden. Viele ihrer komplexen Lieder für Klavier und Singstimme sind erhalten, aber auch ein Opus für Kammermusik. Ein Teil ihres Nachlasses befindet sich in der Badischen Landesbibliothek. Ihre Liedtexte sind überwiegend romantischer oder religiöser Natur. Stand 5.5.2025 Fischel, Lilly *14.01.1891 Bruchsal 07.12.2018 Kunsthistorikerin, Museumsdirektorin †28.12.1978 Karlsruhe GRÜNE Fischel war seit 1925 Mitarbeiterin, von 1927 an Kuratorin und kommissarische Direktorin der Kunsthalle Karlsruhe; gegen massive Widerstände führte sie eine fortschrittliche Ankaufspolitik zeitgenössischer Kunst. 1933 wurde sie von den Nationalsozialisten entlassen und emigrierte nach Frankreich. Von 1952 bis 1956 war sie Leiterin des Kupferstichkabinetts der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe. Günderrode, Karoline von *11.02.1780 Karlsruhe 11.10.2005 Dichterin †26.07.1806 Winkel am Rhein CDU-Fraktion Karoline von Günderrode zählt als Lyrikerin und aufgrund ihres Liebestodes im Alter von 26 Jahren zu den bekanntesten Frauengestalten der deutschen Romantik. Bettina von Arnim setzte ihr in dem Briefbuch "Die Günderrode" ein Denkmal, Christa Wolf in dem Roman "Kein Ort. Nirgends". Sie wird dort beschrieben als Angehörige einer Generation, der die Zeitumstände keine Entfaltungsmöglichkeit ließen, und in der eine geistig gebildete Frau - auch Frauenrechtlerin in ihrer Zeit - keine Annahme finden konnte. Poritzky, Ruth Rebekka *24.08.1902 Berlin 07.12.2018 Sängerin, Organistin, Lautenistin †??.08.1942 Auschwitz GRÜNE Poritzky lebte seit 1915 in Karlsruhe. 1923/24 war sie Sängerin am Hessischen Landestheater Darmstadt, später lehrte sie am Munz’schen Konservatorium in Karlsruhe. Sie gab Konzerte auch in der weiteren Region. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten war ihr musikalisches Wirken auf Privatunterricht und auf Tätigkeiten für die liberale jüdische Gemeinde beschränkt. Seit 1938 war sie dort Organistin. 1940 wurde sie nach Gurs verschleppt, 1942 nach Auschwitz deportiert, wo sie ermordet wurde. Richter, Anna * 14.06.1868 Hamburg 30.03.2023 Politikerin, Frauenrechtlerin † 19.09.1921 Karlsruhe GRÜNE-Fraktion Anna Richter war 1919 die erste Stadträtin der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) im Karlsruher Stadtrat, allerdings nur kurz durch ihren frühen Tod 1921. Sie war bereits in einer Zeit, als Frauen noch keine politischen Wahlämter einnehmen konnten, sozial- politisch in Karlsruhe tätig, über viele Jahre als Armenpflegerin. Sie gehörte außerdem dem Kollegium des Armen- und Waisenrates an. In Hamburg geboren, war sie mit dem bekannten Chemiker an der Karlsruher TH, Max Richter, verheiratet. Sie war im Vorstand des 1909 gegründeten Badischen Verband zur Verbesserung der Frauenkleidung aktiv. 1914 wurde sie Ortsvorsitzende des „Nationalen Frauendienstes“, in dem Frauenvereinigungen zur Wohlfahrts- und Sanitätsunterstützung im Krieg zusammenarbeiteten. Die Gründung des Karlsruher Hausfrauenbundes 1915, der eine höhere Bewertung der Hausfrauenarbeit anstrebte, ging auf ihre Initiative zurück. Anna Richter ist eine Vertreterin der bürgerlichen Frauenemanzipation. Schloß, Marie *31.01.1872 Freiburg i.Br. 07.12.2018 Schriftstellerin, Frauenrechtlerin, Politikerin †19.10.1952 Bern GRÜNE Marie Schloß lebte von 1907 bis 1912 in Karlsruhe, und arbeitete in dieser Zeit als Redakteurin beim Badischen Landesboten in Karlsruhe. Sie war dort für die Rubrik „Was die Frauen angeht“ zuständig. Zudem war sie aktiv in der Frauenstimmrechtsbewegung und war Landtagsabgeordnete der DDP von 1919 bis 1921. Stand 5.5.2025