Anmietung von Räumen im Mittelbau des Markgräflichen Palais am Rondellplatz zur Unterbringung des Standesamtes und weiterer Nutzungen
| Vorlage: | 2025/0422/3 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 24.06.2025 |
| Letzte Änderung: | 04.07.2025 |
| Unter Leitung von: | Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.06.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mit Stellungnahme einverstanden
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Ergänzungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0422/3 Eingang: 24.06.2025 Anmietung von Räumen im Mittelbau des Markgräflichen Palais am Rondellplatz zur Unterbringung des Standesamtes und weiterer Nutzungen Ergänzungsantrag: SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.06.2025 10.2 Ö Entscheidung Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat bis zum nächsten Doppelhaushalt darzulegen, • inwiefern durch eine gezielte Optimierung der Flächennutzung im Markgräflichen Palais zusätzliche Einnahmen durch andere Veranstaltungen als Trauungen generiert bzw. geplanten Einnahmen erhöht werden können. • wie durch die Reduktion von anderen derzeit angemieteten Flächen durch die Stadtverwaltung die Mietkosten ausgeglichen werden können. Durch eine kostenneutrale Planung soll sichergestellt werden, dass keine Einsparungen zulasten des sozialen oder kulturellen Bereichs erfolgen. Begründung/Einordnung: Gerade das Markgräfliche Palais bietet durch seine zentrale Lage und die geplante Nutzung ein erhebliches Potenzial zur Mitnutzung durch andere städtische Dienststellen oder externe Partner. In der aktuellen Haushaltslage bedeutet jede Mehrausgabe, dass an anderer Stelle eingespart werden muss. Daher ist es erforderlich, aufzuzeigen, wie durch eine gezielte Mehrfachnutzung innerhalb der Verwaltung zusätzliche Einnahmen erzielt oder bestehende Mittel effizienter eingesetzt werden können. Bereits bestehende Mietverhältnisse der Stadt Karlsruhe sollten so angepasst werden, dass sie einen finanziellen Ausgleich zu den Kosten der Anmietung im Markgräflichen Palais ermöglichen. Dabei ist uns besonders wichtig, dass notwendige Einsparungen nicht zulasten des sozialen oder kulturellen Bereichs erfolgen. Unterzeichnet von: Yvette Melchien Dr. Anton Huber Elke Ernemann
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0422/3 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft Anmietung von Räumen im Mittelbau des Markgräflichen Palais am Rondellplatz zur Unterbringung des Standesamtes und weiterer Nutzungen Ergänzungsantrag: SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.06.2025 10.2 Ö Entscheidung Kurzfassung Aus Sicht der Verwaltung sind die Räumlichkeiten im Markgräflichen Palais auch an private Dritte und an städtische Gesellschaften für Einzelveranstaltungen zu vermarkten. Die Verwaltung ist beauftragt, im Zusammenhang mit der 4. Stufe der Haushaltssicherung Konzepte zu entwickeln, den Flächenbestand bei Verwaltungsgebäuden unter Berücksichtigung flexibler neuer Arbeitsformen zu reduzieren. Die zu erwartende Kosteneinsparung aus der Vermietung des Markgräflichen Palais an Dritte und aus der Beendigung von Anmietungen bei Verwaltungsgebäuden können zur Gegenfinanzierung herangezogen, jedoch derzeit noch nicht beziffert werden. Dies wird im Gesamtkonzept mit dem Ziel erstellt, ein Maßnahmepaket im Rahmen der Haushaltsberatungen im November 2025 vorzutragen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☒ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen eine Mitnutzung der Räumlichkeiten im Markgräflichen Palais durch Dritte. Die repräsentativen Flächen sind aus Sicht der Verwaltung gut zu vermarkten und für Einzelveranstaltungen zu vermieten. Dabei ist eine Überlassung der Flächen an städtische Gesellschaften für Veranstaltungen genauso denkbar als auch eine Vermietung an Private. Im Kontext der Ausarbeitung eines Belegungskonzepts sind die marktgängigen Preise für die Überlassung der Räumlichkeiten im Markgräflichen Palais festzulegen und auch Bedarfe städtischer Gesellschaften abzufragen. Auf der Grundlage der Verwaltungsanträge hat der Herr Oberbürgermeister im Zusammenhang mit der 4. Stufe der Haushaltssicherung konkrete Aufgabestellungen bezüglich der Reduzierung und der Einsparpotenziale an die Verwaltung erteilt. Die von der Verwaltung zu erarbeitenden Konzepte zielen auf eine Reduzierung des derzeitigen Flächenbestandes in Verwaltungsgebäuden unter Berücksichtigung flexibler neuer Arbeitsformen, wie multifunktionale Arbeitsplätze, Desksharing oder Homeoffice ab. Im Ziel sollen durch die Reduzierung der Flächenstandards Anmietungen bei Verwaltungsgebäuden beendet werden. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Derzeit kann die Verwaltung noch keine konkrete Darstellung zur möglichen Gegenfinanzierung des Markgräflichen Palais aus Drittvermietung machen und auch keine Aussage treffen, welche angemieteten Gebäude nicht mehr benötigt und die Mietverhältnisse entsprechend beendet werden können, um die Kosten gegen zu finanzieren. Die Verwaltung erwartet bei der Aufgabe von Verwaltungsgebäuden ein Einsparpotenzial. Dies wird im Gesamtkonzept mit dem Ziel erstellt, ein Maßnahmepaket im Rahmen der Haushaltsberatungen im November 2025 vorzutragen.