Umsetzung und Potenziale der Neuen Wohngemeinnützigkeit (NWG)

Vorlage: 2025/0409
Art: Anfrage
Datum: 29.04.2025
Letzte Änderung: 27.06.2025
Unter Leitung von: Dezernat 6
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 27.05.2025

    TOP: 33

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: vertagt

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.06.2025

    TOP: 22

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0409 Eingang: 29.04.2025 Umsetzung und Potenziale der Neuen Wohngemeinnützigkeit (NWG) Anfrage: SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.06.2025 22 Ö Kenntnisnahme 1. Welchen Nutzen sieht die Stadt Karlsruhe in der neuen Wohngemeinnützigkeit (NWG)? 2. Gibt es interessierte Körperschaften (z.   B. Stiftungen, Vereine, Genossenschaften) im Karlsruher Stadtgebiet, die für eine Anerkennung nach NWG infrage kommen könnten? 3. Welche Förder- und Kooperationsmöglichkeiten bestehen seitens der Stadt für Akteure, die sich im Rahmen der NWG engagieren möchten, beispielsweise im Rahmen der Wohnraumakquise? 4. Welche Auswirkungen erwartet die Stadt auf den Karlsruher Wohnungsmarkt, insbesondere im Hinblick auf die angespannte Lage im unteren und mittleren Preissegment? 5. Sieht die Stadt analog zum Sozialen Arbeitsmarkt Potentiale einer sozialen Wohnungsmarkt gGmbH durch die NWG? Begründung/Einordnung: Mit der Wiederaufnahme der Wohngemeinnützigkeit als gemeinnützigem Zweck im Sinne der Abgabenordnung (§ 52 AO) eröffnet sich für Kommunen, zivilgesellschaftliche Träger und Wohnungsunternehmen ein zusätzlicher Hebel zur Förderung sozialen Wohnen? Ziel der Neuregelung ist es, steuerliche Anreize für Körperschaften zu schaffen, die sich langfristig der Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum für einkommensschwächere Haushalte verpflichten. Dies entspricht dem Grundsatz, dass Wohnen kein Luxusgut ist. Angesichts steigender Mieten, der defizitären Anzahl neugebauter Wohnungen und des Mangels an bezahlbarem Wohnraum in Karlsruhe sehen wir in der Neuen Wohngemeinnützigkeit eine relevante Ergänzung der bisherigen wohnungspolitischen Instrumente. Besonders attraktiv ist dabei die Möglichkeit, mit vergleichsweise geringen öffentlichen Mitteln (in Form steuerlicher Entlastung) privates und gemeinnütziges Engagement für die Versorgung von benachteiligten Gruppen mit Wohnungen zu mobilisieren. Gleichzeitig setzt die Regelung auf soziale Kriterien, wie dauerhaft unter Marktpreis liegende Mieten und eine gezielte Vergabe an Haushalte mit bis zum Fünffachen der Grundsicherung – eine Balance aus sozialer Wirksamkeit und finanzieller Nachhaltigkeit. Vor diesem Hintergrund ist es für die Stadt Karlsruhe aus unserer Sicht notwendig, für das neue Instrument frühzeitig konkrete Anwendungspotenziale zu identifizieren. Eine aktivierende Rolle der Kommune könnte helfen, dieses Bundesgesetz lokal wirksam werden zu lassen. – 2 – Nur wenn die NWG von Beginn an strategisch in die lokale Wohnraumpolitik eingebunden wird, kann ihr volles Potenzial zur Entlastung des Wohnungsmarktes ausgeschöpft werden. Die SPD-Fraktion im Karlsruher Gemeinderat sieht es daher als städtische Aufgabe an, den politischen Rahmen dafür mitzugestalten, dass diese bundesgesetzliche Neuerung auch in Karlsruhe schnell und wirkungsvoll greift. Unterzeichnet von: Yvette Melchien Dr. Anton Huber

  • Stellungnahme Anfrage
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0409 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Umsetzung und Potenziale der Neuen Wohngemeinnützigkeit (NWG) Anfrage: SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.06.2025 22 Ö Kenntnisnahme Ausgehend von der Bürgerumfrage 2024 wie auch der letzten Klausur des Gemeinderats beabsichtigt die Stadtverwaltung, die Aktivitäten der Stadt Karlsruhe im Bereich Wohnen zu bündeln und zu verstärken (vgl. IQ-Monitoring Bericht 2025, Vorlage 2025/0424). Vor dem Hintergrund der komplexen Materie mit ihren unterschiedlichen Einzelaspekten und Zielgruppen, den zahlreichen beteiligten Akteur*innen sowie den faktischen Rahmenbedingen, welche bei diesem Themengebiet durch Bund und Land definiert werden, ist zunächst die Ressourcenverfügbarkeit vor der thematischen Bearbeitung zu klären. Die Chancen und Möglichkeiten der neuen Wohngemeinnützigkeit für den Wohnungsmarkt in Karlsruhe werden dann im Rahmen der Gesamtbetrachtung ermittelt werden können, um dieses wohnungspolitische Instrument ggfs. in geeignete Strategien einzubinden und wirksam einzusetzen. Die Stadtverwaltung wird neben Möglichkeiten der Förderung und Kooperation (beispielsweise im Bereich der Wohnraumaquise) auch mit den Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften in einen Fachdialog eintreten und im Haupt- und Finanzausschuss dazu berichten. Die aufgeworfenen Fragen: 1. Welchen Nutzen sieht die Stadt Karlsruhe in der neuen Wohngemeinnützigkeit (NWG)? 2. Gibt es interessierte Körperschaften (z.   B. Stiftungen, Vereine, Genossenschaften) im Karlsruher Stadtgebiet, die für eine Anerkennung nach NWG infrage kommen könnten? 3. Welche Förder- und Kooperationsmöglichkeiten bestehen seitens der Stadt für Akteure, die sich im Rahmen der NWG engagieren möchten, beispielsweise im Rahmen der Wohnraumakquise? 4. Welche Auswirkungen erwartet die Stadt auf den Karlsruher Wohnungsmarkt, insbesondere im Hinblick auf die angespannte Lage im unteren und mittleren Preissegment? 5. Sieht die Stadt analog zum Sozialen Arbeitsmarkt Potentiale einer sozialen Wohnungsmarkt gGmbH durch die NWG? wird die Stadtverwaltung dann in diesem Zusammenhang beantworten, bedauerlicherweise stehen aktuell keine freien Kapazitäten hierfür zur Verfügung.

  • Protokoll GR 24.06.2025 TOP 22
    Extrahierter Text

    Niederschrift 11. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. Juni 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 22 der Tagesordnung: Umsetzung und Potenziale der Neuen Wohngemeinnützigkeit (NWG) Anfrage: SPD Vorlage: 2025/0409 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 22 zur Behandlung auf und teilt mit, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 27. Juni 2025