Beigeordnetenwahl Dezernat 2 - Stellenausschreibung, Wahlverfahren und Festlegung des Termins für die Beigeordnetenwahl; Beschluss über die Dienstaufwandsentschädigung für Beigeordnete
| Vorlage: | 2025/0406 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 30.04.2025 |
| Letzte Änderung: | 17.06.2025 |
| Unter Leitung von: | Personal- und Organisationsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 27.05.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0406 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Personal- und Organisationsamt Beigeordnetenwahl Dezernat 2 – Stellenausschreibung, Wahlverfahren und Festlegung des Termins für die Beigeordnetenwahl Beschluss über die Dienstaufwandsentschädigung für alle Beigeordneten Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 27.05.2025 1 ö Entscheidung Kurzfassung a) Beigeordnetenwahl Dezernat 2 1. Die Besetzung der freiwerdenden Beigeordnetenstelle erfolgt entsprechend den Ausführungen in den ergänzenden Erläuterungen. 2. Die Beigeordnetenstelle wird mit dem Text gemäß Anlage in der StadtZeitung der Stadt Karlsruhe am 06.06.2025 sowie auf der Homepage der Stadt Karlsruhe ausgeschrieben. 3. Die Wahl der/des Beigeordneten wird in der Gemeinderatssitzung am 21.10.2025 durchgeführt. b) Beschluss über die Dienstaufwandsentschädigung für alle Beigeordneten 4. Die Höhe der Dienstaufwandsentschädigung wird für alle Beigeordneten weiterhin auf 7 Prozent des Grundgehalts festgesetzt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Amtszeit von Herrn Bürgermeister Dr. Käuflein endet wegen Ablauf der Amtszeit zum 31.12.2025. Über die dadurch notwendige Neubestellung einer*eines Beigeordneten entscheidet der Gemeinderat durch Wahl (§ 50 Abs. 2 GemO). Diese ist frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor dem Freiwerden der Stelle (§ 50 Abs. 3 in Verbindung mit § 47 Abs. 1 GemO), das heißt in der Zeit zwischen 01.10.2025 und 30.11.2025, durchzuführen. Nach § 50 Abs. 3 GemO ist eine Beigeordnetenstelle spätestens zwei Monate vor der Besetzung, das heißt vor der durch Wahl erfolgenden Bestellung, öffentlich auszuschreiben. Über den Ausschreibungstext, die Festlegung der Bewerbungsfrist, die einzureichenden Bewerbungsunterlagen und die Vorstellung der Bewerber*innen vor dem Gemeinderat enthält die Gemeindeordnung keine Bestimmungen; hierüber hat der Gemeinderat nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Die Ausschreibung der Beigeordnetenstelle ist vorgesehen in der StadtZeitung der Stadt Karlsruhe sowie auf der Homepage der Stadt Karlsruhe mit der Möglichkeit der Online-Bewerbung. Die Beigeordnetenwahl soll in der Gemeinderatssitzung am 21.10.2025 durchgeführt werden. Die Dienstaufwandsentschädigung gemäß § 8 LKomBesG ist für den Oberbürgermeister und die Erste Beigeordnete auf 13,5 Prozent beziehungsweise 9 Prozent ihres Grundgehalts gesetzlich festgelegt. Den weiteren Beigeordneten kann eine Dienstaufwandsentschädigung bis zu 7 Prozent des Grundgehalts gewährt werden. Diese Möglichkeit wurde in der Vergangenheit von der Stadt Karlsruhe bereits ausgeschöpft und soll auch weiterhin angewendet werden. Da es sich bei der Gewährung und Festsetzung der Höhe der Dienstaufwandsentschädigung für die Beigeordneten um eine Ermessensentscheidung handelt, ist der Gemeinderat zuständig. Damit nicht bei jeder Beigeordneten- Wahl eine Einzelfallentscheidung erfolgen muss, wird die Höhe der Dienstaufwandsentschädigung für alle weiteren Beigeordneten in einem Grundsatzbeschluss festgelegt. Über die beiden Elemente a) und b) der Vorlage wird getrennt abgestimmt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt: a) Beigeordnetenwahl Dezernat 2 1. Die Besetzung der freiwerdenden Beigeordnetenstelle erfolgt entsprechend den Ausführungen in den ergänzenden Erläuterungen. 2. Die Beigeordnetenstelle wird mit dem Text gemäß Anlage in der StadtZeitung der Stadt Karlsruhe am 06.06.2025 sowie auf der Homepage der Stadt Karlsruhe ausgeschrieben. 3. Die Wahl der/des Beigeordneten wird in der Gemeinderatssitzung am 21.10.2025 durchgeführt. b) Beschluss über die Dienstaufwandsentschädigung für alle Beigeordneten 4 Die Höhe der Dienstaufwandsentschädigung wird für alle Beigeordneten weiterhin auf 7 Prozent des Grundgehalts festgesetzt
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Ihre Aufgaben Sie leiten und steuern den Geschäftskreis des Dezernats 2 im Rahmen politischer, rechtlicher und finanzieller Vorgaben. Es gelingt Ihnen, Ihren zielorientierten, wertschätzenden und motivierenden Führungsstil durch Ihr Vorbild in die in Ihrer Verantwortung liegenden Dienststellen zu tragen. Konstruktiv und vertrauensvoll arbeiten Sie mit dem Oberbürgermeister, den Kolleginnen und Kollegen auf Dezernatsebene und dem Gemeinderat zusammen. Sie repräsentieren das Dezernat nach innen und außen. Ihr Profil Sie erfüllen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Wahlbeamtenverhältnis auf Zeit entsprechend der gesetzlichen Regelungen des Landes Baden-Württemberg. Sie sind eine auf den Gebieten des oben genannten Geschäftskreises engagierte und erfahrene Persönlichkeit. Strategisches Denken, Eigeninitiative und ausgeprägtes Kostenbewusstsein zeichnen Sie aus. Mit Ihren fundierten Erfahrungen in der kommunalen Selbstverwaltung bringen Sie wertvolle Kenntnisse mit. Sie stärken das Verständnis für Diversität, Respekt und Toleranz. Wir bieten Eine interessante und verantwortungsvolle Führungsposition mit gesellschaftlicher Relevanz. Einen eigenen Betriebskindergarten für Kinder von elf Monaten bis sechs Jahren. Ein attraktives Betriebliches Gesundheitsmanagement. Kollegiale Zusammenarbeit im Team und ein Arbeitsklima orientiert an unseren Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit. Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 06.07.2025 gerne online auf unserem Bewerbungsportal oder senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen unter Kennziffer 002.25.001 an: Stadt Karlsruhe Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Rathaus am Marktplatz 76124 Karlsruhe Stadt Karlsruhe Dezernat 1 Karlsruhe – innovativ, jung und lebendig. UNESCO-Stadt der Medienkunst, Stadt des Rechts, digitale Zukunftskommune. Führend in Technologie und Wissenschaft – eine weltoffene Stadt mit hoher Lebensqualität und ausgezeichneter Mobilität. Attraktive Arbeitgeberin mit großer Jobsicherheit für nahezu 7.000 Mitarbeiter*innen. Mit vielfältigsten Berufen, immer für die Menschen in der Stadt. Beigeordnete*r für das Dezernat 2 Zum 1. Januar 2026 ist wegen Ablaufs der Amtszeit die Stelle einer*eines Beigeordneten mit der Amtsbezeichnung "Bürgermeister*in" für das Dezernat 2 zu besetzen. Das Dezernat 2 ist zuständig für Kultur, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Personal und Organisation, Statistik und Wahlen, Bürgerbeteiligung, Stadtteilentwicklung, Informationstechnik und Digitalisierung. Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder. Die Einstellung erfolgt als kommunale*r Wahlbeamt*in auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Daneben wird eine Dienstaufwandsentschädigung nach dem LKomBesG BW gewährt. Die Wahl durch den Gemeinderat findet am 21. Oktober 2025 statt.
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Niederschrift 10. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. Mai 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 1 der Tagesordnung: Beigeordnetenwahl Dezernat 2 - Stellenausschreibung, Wahl- verfahren und Festlegung des Termins für die Beigeordnetenwahl Beschluss über die Dienstaufwandsentschädigung für alle Beigeordneten Vorlage: 2025/0406 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt: a) Beigeordnetenwahl Dezernat 2 1. Die Besetzung der freiwerdenden Beigeordnetenstelle erfolgt entsprechend den Ausführungen in den ergänzenden Erläuterungen. 2. Die Beigeordnetenstelle wird mit dem Text gemäß Anlage in der StadtZeitung der Stadt Karlsruhe am 06.06.2025 sowie auf der Homepage der Stadt Karlsruhe ausge- schrieben. 3. Die Wahl der/des Beigeordneten wird in der Gemeinderatssitzung am 21.10.2025 durchgeführt. b) Beschluss über die Dienstaufwandsentschädigung für alle Beigeordneten 4. Die Höhe der Dienstaufwandsentschädigung wird für alle Beigeordneten weiterhin auf 7 Prozent des Grundgehalts festgesetzt Abstimmungsergebnis: a) Mehrheitliche Zustimmung (46 JA-Stimmen, 1 Nein-Stimme) b) Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 1 zur Behandlung auf. Das sind eigentlich zwei Punkte. Ich würde die einmal aus formalen Gründen dann doch auch getrennt abstimmen lassen und erst einmal über a) alles, was um die Beigeordneten- wahl zum Dezernat 2 hier Ihnen empfohlen wird, zur Abstimmung stellen, und zwar ab jetzt. Herr Stadtrat Cramer, das war beabsichtigt? Okay. – 2 – Dann rufe ich b) auf, Beschluss über die Dienstaufwandsentschädigung für alle Beigeordne- ten. Da es so ein genereller Beschluss ist, wollte ich vom Ersten abgekoppelt wissen, und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 12. Juni 2025