Bericht über den Bereich "Aktivierung, Teilhabe und Tagesstrukturierung für Menschen in Grundsicherung" seit 2008 und Entwicklung von langfristigen Perspektiven

Vorlage: 2025/0404
Art: Antrag
Datum: 29.04.2025
Letzte Änderung: 02.07.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 27.05.2025

    TOP: 30

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

  • Sozialausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 09.07.2025

    TOP: 9

    Rolle: Behandlung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0404 Eingang: 29.04.2025 Bericht über den Bereich "Aktivierung, Teilhabe und Tagesstrukturierung für Menschen in Grundsicherung" seit 2008 und Entwicklung von langfristigen Perspektiven Antrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 27.05.2025 30 Ö Kenntnisnahme Sozialausschuss 09.07.2025 Ö Behandlung 1. Die Verwaltung erstellt einen Bericht über den Bereich „Aktivierung, Teilhabe und Tagesstrukturierung für Menschen in Grundsicherung“ seit 2008. Dabei schildert sie a. die soziale Bedeutung der Angebote, einschließlich aufsuchender Beratung, b. den Umfang und die Art der sozialarbeiterischen Tätigkeit und c. den heutigen und zukünftigen voraussichtlichen Bedarf. 2. Die Verwaltung stellt dar, ob die personellen Voraussetzungen bei der Sozial- und Jugendbehörde (SJB) in diesem Bereich momentan und perspektivisch angesichts des erhöhten Bedarfs durch den demographischen Wandel und die Zunahme psychischer Erkrankungen ausreichend sind. 3. Außerdem wird dargestellt, welche Auswirkungen voraussichtlich a. in sozialer Hinsicht entstehen würden oder könnten, wenn der Bereich nicht bedarfsgerecht aufgestellt wird und b. in ökonomischer Hinsicht kurz- und langfristig entstehen würden oder könnten, wenn der Bereich nicht bedarfsgerecht aufgestellt wird. Bereits in der Stellungnahme auf unsere Anfrage vom November 2022 zur Aktivierung, Teilhabe und Tagesstrukturierung von Menschen in Grundsicherung haben wir einige aufschlussreiche Antworten erhalten. Auf dieser Grundlage beantragen wir nun einen Bericht über den Zeitraum von 2008 bis heute, der im Sozialausschuss vorgestellt und beraten werden soll. Seit vielen Jahren gibt es Angebote der Beschäftigung und Teilhabe für Menschen in Grundsicherung bei verschiedenen Trägern. 60 bis 70 Prozent dieser Menschen sind erwerbsunfähig, andere sind im Rentenalter. In der Sitzung des Sozialausschusses vom 5. November 2008 wurde in der Vorlage zu TOP 4 (Projekt Aktivierung nach § 11 SGB XII) folgendes erläutert: „Seit der Einführung des SGB XII im Jahre 2005 erhielt das Sozialamt unter anderem den gesetzlichen Auftrag, Menschen hinsichtlich ihrer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kostenlos und trägerneutral zu beraten, zu unterstützen und präventive Hilfe zu leisten. Angesprochen sind hierbei jene Menschen, die Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen und ihren Lebensunterhalt Begründung/Sachverhalt – 2 – nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können.“ Wegen des demographischen Wandels wird die Anzahl der Rentner*innen zunehmen. Aufgrund der zu erwartenden Altersarmut wird auch die Anzahl der Rentner*innen in Grundsicherung sehr deutlich steigen. Beispielsweise würden Menschen, die bisher durch Arbeitsgelegenheiten oder durch sogenannte KommBe-Stellen (kommunale Beschäftigung) Tagesstrukturierung und Teilhabe erhielten, ohne entsprechende Angebote bei Beginn der Rente abrupt sich selbst überlassen. Gefahren sind dann Vereinsamung, der Rückfall in alte Gewohnheiten (z.B. bei trockenen Alkoholiker*innen die Gefahr, wieder zum Alkohol zu greifen) und die Zunahme psychischer Erkrankungen. Hinzu kommt der finanzielle Einschnitt. Bei einer vorherigen Zuweisung zu einer Arbeitsgelegenheit kann dieser rund 50 Prozent des Einkommens betragen. Viele Menschen in der Grundsicherung benötigen außerdem Hilfe, z.B. beim Ausfüllen von Anträgen. In der Antwort auf unsere Anfrage von 2022 wurde dazu dargestellt, dass Bezieher*innen von Sozialhilfe das Angebot eines Hausbesuchs durch Mitarbeitende des Fachbereichs Soziales und Teilhabe sehr häufig angenommen haben. Darüber hinaus konnten die Mitarbeitenden sich vor Ort auch ein Bild von den häuslichen Lebensverhältnissen der Betroffenen machen und bei Bedarf auf weitere Unterstützungsmöglichkeiten hinweisen oder diese anbahnen. Mit dem Antrag fordern wir die Verwaltung auf, dem Gemeinderat die jetzigen sowie die künftigen Bedarfe für diesen Bereich darzustellen. Außerdem soll klargestellt werden, welche sozialen und ökonomische Auswirkungen zu erwarten sind, wenn dieser Bereich nicht bedarfsgerecht aufgestellt wird. Unterzeichnet von: Verena Anlauf Benjamin Bauer Dr. Susanne Heynen Jorinda Fahringer

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0404 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Bericht über den Bereich „Aktivierung, Teilhabe und Tagesstrukturierung für Menschen in Grundsicherung“ seit 2008 und Entwicklung von langfristigen Perspektiven Antrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 27.05.2025 30 Ö Kenntnisnahme Sozialausschuss 09.07.2025 9 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Sozialausschuss nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Die Verwaltung erstellt einen Bericht über den Bereich „Aktivierung, Teilhabe und Tagesstrukturierung für Menschen in Grundsicherung“ seit 2008. Dabei schildert sie a. die soziale Bedeutung der Angebote, einschließlich aufsuchender Beratung, Aktivierung im Sinne des § 11 SGB XII bezeichnet Maßnahmen, die darauf abzielen, Bedürftige zu stärken und ihnen zu helfen, wieder selbständig zu werden, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und eine Verbesserung ihrer Lebenssituation zu erreichen. Maßnahmen der Aktivierung sind ▪ die Beratung und Unterstützung der Leistungsberechtigten ▪ die Förderung der Teilhabe ▪ Möglichkeiten der Tagesstrukturierung. Seit der Einführung des SGB XII ab dem 01. Januar 2005 erfüllt der Fachbereich Soziales und Teilhabe (früher Sozialamt) der Sozial- und Jugendbehörde diesen gesetzlichen Auftrag. Die Beratung bezieht sich auf den möglichen Erhalt von Sozialleistungen und weitergehende Teilhabeangebote verschied- ener Sozialträger, Kirchen und Vereine. Daneben erhalten die Leistungsempfänger*innen von Grundsicherung nach den §§ 41 ff. SGB XII auch Möglichkeiten der Tagesstrukturierung im Angebotsfeld des Sozialen Arbeitsmarktes. An diesen Angeboten nehmen derzeit zwischen 230 und 250 Personen teil. Die Teilnahme an den tagesstrukturierenden Angeboten ist für die Betroffenen freiwillig: ▪ Die Teilnahme ist stark abhängig von der Motivation und Bereitschaft der Betroffenen. ▪ Die Teilnahme darf im Vorhinein nicht als Verpflichtung auferlegt werden. ▪ Die Teilnahme ist nicht an eine bestimmte Mindestanwesenheit geknüpft. Aus diesen Gründen fehlen messbare Parameter und Indikatoren, wonach Wirkung und Wirksamkeit von Aktivierungsangeboten bewertet werden können. Aus der Vorschrift des maßgeblichen § 11 SGB XII resultiert wiederum keine Rechtspflicht für einen Grundsicherungsträger, solche tagesstrukturierenden Angebote für alle in Frage kommenden Leistungsempfänger*innen vorzuhalten. Das Maß und die Zahl dieser tagesstrukturierenden Plätze hängen wesentlich von den finanziellen und personellen Ressourcen ab. b. den Umfang und die Art der sozialarbeiterischen Tätigkeit und Siehe Frage 1. a. c) den heutigen und zukünftig voraussichtlichen Bedarf Angesichts der fehlenden Daten können keine validen Angaben zum Bedarf gemacht werden. – 3 – 2. Die Verwaltung stellt dar, ob die personellen Voraussetzungen bei der Sozial- und Jugendbehörde (SJB) in diesem Bereich momentan und perspektivisch angesichts des erhöhten Bedarfs durch den demografischen Wandel und die Zunahme psychischer Erkrankungen ausreichend sind. Aufgrund fehlender Daten sind hierzu keine Angaben möglich. 3. Außerdem wird dargestellt, welche Auswirkungen voraussichtlich a. In sozialer Hinsicht entstehen würden oder könnten, wenn der Bereich nicht bedarfsgerecht aufgestellt wird und Auf der Grundlage der aktuellen Kenntnisse sind keine Angaben hierzu möglich. b. In ökonomischer Hinsicht kurz- und langfristig entstehen würden oder könnten, wenn der Bereich nicht bedarfsgerecht aufgestellt wird Auf der Grundlage der aktuellen Kenntnisse sind keine Angaben hierzu möglich. Die Erstellung eines Berichts über den Bereich „Aktivierung, Teilhabe und Tagesstrukturierung für Menschen in Grundsicherung“ seit dem Jahr 2008 würde sehr viele zeitliche sowie enorme personelle Ressourcen binden und einen außerordentlichen Aufwand für die Verwaltung bedeuten. Deswegen schlägt die Verwaltung vor, dieses Thema im Rahmen des Teilhabeberichts im Dezember 2025 abzubilden.

  • Protokoll GR 27.05.2025 TOP 30
    Extrahierter Text

    Niederschrift 10. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. Mai 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 30 der Tagesordnung: Bericht über den Bereich „Aktivierung, Teilhabe und Tages- strukturierung für Menschen in Grundsicherung“ seit 2008 und Entwicklung von langfristi- gen Perspektiven Antrag: GRÜNE Vorlage: 2025/0404 Beschluss: Beratung im Sozialausschuss am 9. Juli 2025, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 30 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Sozialausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 12. Juni 2025