Haushaltssicherung: Haushaltswirtschaftliche Sperre im Teilhaushalt Kultur nach geänderten Kriterien umsetzen
| Vorlage: | 2025/0403/3 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 24.06.2025 |
| Letzte Änderung: | 04.07.2025 |
| Unter Leitung von: | Dezernat 4 |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.06.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0403/3 Eingang: 24.06.2025 Haushaltssicherung: Haushaltswirtschaftliche Sperre im Teilhaushalt Kultur nach geänderten Kriterien umsetzen Änderungssantrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.06.2025 5.2 Ö Entscheidung 1. Die Projektförderungen (Gesamtbetrag 128.830 Euro gerundet) werden nicht gekürzt. 2. Im Transferhaushalt IF (institutionelle Förderung) werden nur bei den Institutionen Kürzungen vorgenommen, die über einem Förderbeitrag von 200.000 Euro liegen. 3. Auch die Volkshochschule wird von den Kürzungen ausgenommen. 4. Der Beitrag zur Aufhebung der hauswirtschaftlichen Sperre 2025 im Bereich institutioneller Kultur-Förderungen wird nach folgenden Maßstäben erbracht: • Bei Förderbeiträgen zwischen 200.000 und 300.000 Euro werden bis zu maximal 1,0 Prozent der städtischen Förderung einbehalten, • Bei Förderbeiträgen zwischen 300.000 und 400.000 Euro werden bis zu maximal 1,5 Prozent der städtischen Förderung einbehalten, • Bei Förderbeiträgen ab 400.000 werden bis zu maximal 1,8 Prozent der städtischen Förderung einbehalten, bis in Summe maximal 687.990 Euro als Beitrag zur Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre 2025 erreicht sind. 5. Im Zuge der Reformierung der allgemeinen institutionellen Förderpraxis (siehe Beschluss Kulturausschuss im März 2024), bereitet die Stadtverwaltung einen Prozess zur Entwicklung von Kriterien zur institutionellen und projektbezogenen städtischen Kultur-Förderung vor, mit dem Ziel, dass die Politik die Kriterien samt Höhe der Gesamtsummen je Doppelhaushalt beschließt und das Kulturamt unter Einbeziehung eines noch zu definierenden Expert*innen- Gremiums dementsprechend die einzelnen Förderungen vergibt. Das brauchen wir auch schon für den Doppelhaushalt 2026/27. Wir wollen die kulturelle zentrale, aber auch dezentrale Vielfalt der Stadt Karlsruhe erhalten. Kultur ist ein wichtiger Bestandteil des kommunalen Zusammenlebens. Sie fördert die Gemeinschaft, das zivilgesellschaftliche Engagement und vermittelt unsere Grundwerte. Damit ist sie wesentlicher Bestandteil unseres demokratischen Zusammenhalts. Zahlreiche Einrichtungen im Bereich der freien Kultur geben aktuell an, dass sie ihre Existenz akut bedroht sehen. Deshalb wollen wir GRÜNE erreichen, dass bereits bei der hauswirtschaftlichen Sperre nicht nach dem Prinzip „Rasenmäher“, sondern kriterienorientiert vorgegangen wird. Begründung/Sachverhalt – 2 – Objektiv bekannt ist aktuell als Kriterium lediglich die Höhe der städtischen Förderung. Deshalb setzen wir auf dieses Kriterium – und nehmen davon lediglich die Volkshochschule wegen ihres besonderen Werts für das Lebenslange Lernen aus. Wir berücksichtigen dabei, dass bei einer Staffelung der Kürzung nach der Größe der Fördersumme kleinere Träger und Initiativen nicht zusätzlich zum oft ehrenamtlich erbrachten Engagement gezwungen werden, sich für vergleichsweise geringe Beiträge zur Haushaltskonsolidierung um Kompensation zu bemühen. Für die Zukunft brauchen wir die Definition klarer und transparenter Kriterien zur Vergabe von städtischen Mitteln im Kulturbereich. Wir gehen davon aus, dass kleinere Einrichtungen auch durch vermeintlich kleine Kürzungen in ihrer gesamten Existenz eher bedroht sind als größere, die eventuell durch Kürzung einzelner Schwerpunkte überleben können. Unterzeichnet von: Jorinda Fahringer Dr. Susanne Heynen Ceren Akbaba
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0403/3 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Dezernat 4 Haushaltssicherung: Haushaltswirtschaftliche Sperre im Teilhaushalt Kultur nach geänderten Kriterien umsetzen Änderungssantrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.06.2025 5.2 Ö Entscheidung Die Verwaltung nimmt Stellung zum Änderungsantrag der GRÜNEN-Fraktion wie in den Erläuterungen dargestellt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Die Projektförderungen (Gesamtbetrag 128.830 Euro gerundet) werden nicht gekürzt. Die Nichtberücksichtigung der Projektförderung bei der haushaltswirtschaftlichen Sperre hält die Stadtverwaltung für nicht richtig. Aufgrund der schlechten finanziellen Lage der Stadt Karlsruhe, die den Beschluss der Sperre erforderlich machte, sollten aus Sicht der Stadtverwaltung alle Zuschussempfänger einen Beitrag zur Konsolidierung beitragen. Der Großteil der Einsparung bei der Projektförderung wird durch Kürzungen bei den freien ungebundenen Projektmitteln erreicht. Die regelmäßig wiederkehrenden Projektempfänger erhalten eine Reduzierung des Projektförderbetrags um 10 Prozent, was aus Sicht der Stadtverwaltung die Durchführung der Projekte nicht gefährdet. 2. Im Transferhaushalt IF (institutionelle Förderung) werden nur bei den Institutionen Kürzungen vorgenommen, die über einem Förderbeitrag von 200.000 Euro liegen. Analog der Begründung zu Ziff. 1 wird auch der Ausschluss einzelner Institutionen von der Kürzung aus Gleichbehandlungs- und Farinessgründen für nicht richtig erachtet. Der Kürzungssatz von 1,3 Prozent ist so bemessen, dass die Einsparung aus Sicht der Stadtverwaltung von allen Institutionen umgesetzt werden kann. Bereits kurz nach Bekanntwerden des Beschlusses der haushaltswirtschaftlichen Sperre wurden alle Institutionen unterrichtet, dass mit einer Kürzung der institutionellen Förderung in Höhe von 1 – 2 Prozent gerechnet werden muss. Keine davon gab eine Rückmeldung, dass dadurch ihre Existenz gefährdet sei. 3. Auch die Volkshochschule wird von den Kürzungen ausgenommen. Siehe Begründung zu Ziff. 2. 4. Der Beitrag zur Aufhebung der hauswirtschaftlichen Sperre 2025 im Bereich institutioneller Kultur-Förderungen wird nach folgenden Maßstäben erbracht: • Bei Förderbeiträgen zwischen 200.000 und 300.000 Euro werden bis zu maximal 1,0 Prozent der städtischen Förderung einbehalten, • Bei Förderbeiträgen zwischen 300.000 und 400.000 Euro werden bis zu maximal 1,5 Prozent der städtischen Förderung einbehalten, • Bei Förderbeiträgen ab 400.000 werden bis zu maximal 1,8 Prozent der städtischen Förderung einbehalten, bis in Summe maximal 687.990 Euro als Beitrag zur Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre 2025 erreicht sind. Siehe grundsätzlich die Begründung zu Ziff. 2. Zusätzlich sei erwähnt, dass bei Anwendung einer solchen Staffelung die großen Institutionen wie das Badische Staatstheater sowie das ZKM erneut mehrbelastet werden. Diese beiden Institutionen leisteten bereits bei der letzten Haushaltssicherung einen Beitrag, in dem sie einen Kürzungssatz von 1,5 Prozent erbringen mussten. Im Übrigen tragen große Institutionen hohe Fixkosten durch festangestelltes Personal sowie Miet- und Nebenkosten, so dass die Umsetzung eines über 1,3 Prozent höheren Betrags im laufenden Jahr aus Sicht der Stadtverwaltung nicht realisierbar sein wird. 5. Im Zuge der Reformierung der allgemeinen institutionellen Förderpraxis (siehe Beschluss Kulturausschuss im März 2024), bereitet die Stadtverwaltung einen Prozess zur Entwicklung von Kriterien zur institutionellen und projektbezogenen städtischen Kultur-Förderung vor, mit dem Ziel, dass die Politik die Kriterien samt Höhe der Gesamtsummen je Doppelhaushalt beschließt und das Kulturamt unter Einbeziehung eines noch zu definierenden Expert*innen- – 3 – Gremiums dementsprechend die einzelnen Förderungen vergibt. Das brauchen wir auch schon für den Doppelhaushalt 2026/27. Die Stadtverwaltung sieht durchaus den Bedarf der Reformierung der allgemeinen Förderpraxis, insbesondere bei der institutionellen Förderung. Die Umsetzung einer solchen groß angelegten Reform kann jedoch nicht zum Doppelhaushalt 2026/2027 erfolgen, sondern frühestens zum Doppelhaushalt 2028/2029. Der gewünschte Reformprozess verlangt eine breite Beteiligung der politischen Entscheidungsträger sowie besonders der betreffenden Kulturinstitutionen, um eine größtmögliche Legitimierung zu erreichen.
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