Kündigung des Vertrages mit der Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG in Bezug auf das Mitteilungsblatt "Grötzingen Aktuell" und strategische Neuausrichtung der Öffentlichkeitsarbeit

Vorlage: 2025/0398
Art: Beschlussvorlage
Datum: 28.04.2025
Letzte Änderung: 08.05.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 07.05.2025

    TOP: 5

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage Grötzingen
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0398 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Grötzingen Kündigung des Vertrages mit der Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG in Bezug auf das Mitteilungsblatt "Grötzingen Aktuell" und strategische Neuausrichtung der Öffentlichkeitsarbeit Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 07.05.2025 5 Ö Entscheidung Kurzfassung (Beschlussantrag) Der Ortschaftsrat ermächtigt die Ortsverwaltung den Vertrag mit der NUSSBAUM Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG in Bezug auf die Erstellung, den Druck und die Verteilung des Mitteilungsblattes der Ortsverwaltung Grötzingen fristgerecht zum 28. Februar 2026 zu kündigen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterung Die Finanzsituation der Stadt Karlsruhe bietet Anlass, die bislang geleisteten Aufgaben sowie die getätigten Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen. Das Defizit im Jahr 2025 hat sich mehr als verdoppelt. Im Haushalt der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2025 war ursprünglich ein Minus in Höhe von 44,8 Millionen Euro geplant. Jüngst wies das Finanzdezernat ein Defizit in Höhe von 94,9 Millionen Euro aus. Die hierdurch verfügte Haushaltssperre sollte zunächst bis Mai gelten, wobei absehbar ist, dass sich die prekäre Haushaltslage in den kommenden Jahren weiter verschärfen wird. Aufgrund dieser Tatsache hat der Oberbürgermeister verkündet, dass künftig nicht mehr alle städtischen Leistungen im gewohnten Umfang erbracht werden können, damit das Wesentliche ordentlich bewältigt werden kann. Einsparungen müssen demnach auch bei der Ortsverwaltung erfolgen. Im Rahmen dieses Prozesses stellt die Ortsverwaltung den Vertrag mit der NUSSBAUM Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG in Bezug auf die Erstellung, den Druck und die Verteilung des Mitteilungsblattes zur Entscheidung in den Ortschaftsrat. Das jüngst durchgeführte Vergabeverfahren hat eine Verteuerung um 32,11 Prozent bei verkürztem Leistungsumfang (100 Seiten anstatt 120 Seiten jährlich) ergeben. Im Rahmen der sogenannten Rückversetzung wurde im Vergabeverfahren die Möglichkeit eingeräumt, den Vertrag zum Ablauf des 28. Februar 2026 zu kündigen. Erfolgt dies nicht fristgerecht, verlängert sich jener nochmals automatisch um ein weiteres Jahr. Zudem gibt es seit etlichen Jahren rechtlich keine Veranlassung mehr, die amtlichen Bekanntmachungen grundsätzlich über ein Amtsblatt zu veröffentlichen. Zur Einordnung der rechtlichen Rahmenbedingungen ist darauf hinzuweisen, dass sich gemäß Ziffer 2 der Anlage der seinerzeitigen Eingliederungsvereinbarung zwischen der Stadt Karlsruhe und der Gemeinde Grötzingen die Vorgaben für öffentliche Bekanntmachungen in Grötzingen ausschließlich nach den Bestimmungen der städtischen Hauptsatzung richteten. Inzwischen hat der Gemeinderat im Juni 2021 eine eigene Bekanntmachungssatzung erlassen, die die Regelung in der Hauptsatzung aufgehoben hat und die Form der öffentlichen und ortsüblichen Bekanntmachungen durch Bereitstellung im Internet verbindlich als Formvorschrift vorschreibt. Darüberhinausgehende Bekanntmachungsformen für amtliche Mitteilungen sind rechtlich nicht erforderlich. Weiter ist zum Inhalt des Mitteilungsblattes zu bemerken, dass es in der Vergangenheit Redundanzen durch doppelte Ortschaftsrats-Berichte, zudem öffentlich zugängliche Sitzungsprotokolle sowie weitere Informationsgrundlagen gab, die über den städtischen Pressedienst ohnehin in der Stadtzeitung und anderen Medien wiedergegeben werden. Das bereits vorhandene Angebot im Ort umfasst aktuell die Badische Woche mit der Stadtzeitung, das Durlacher Blatt sowie Grötzingen Aktuell. Schließlich ist hinzuzufügen, dass eine mögliche Kündigung des aktuellen Vertrags mit der NUSSBAUM Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG nicht unweigerlich mit der Abschaffung von Grötzingen Aktuell gleichzusetzen ist. Im Grundsatz obliegt es dem Unternehmen zu entscheiden, ob, in welcher Form und zu welchen Konditionen Grötzingen Aktuell in Zukunft weiterhin erscheint. Strategische Neuausrichtung der Öffentlichkeitsarbeit Bei einer Kündigung des Vertrages mit Nussbaum Medien könnte das von der Ortsverwaltung bereits in der Ausschusssitzung am 9. April 2025 in groben Zügen vorgestellte Konzept der eigenen Öffentlichkeitsarbeit zum Tragen kommen. Unbenommen von der vorliegenden Sachfrage ist die Ortsverwaltung gegenwärtig in einem prozessualen und organisatorischen Anpassungsprozess, der unter anderem das Themenfeld der – 3 – Öffentlichkeitsarbeit fokussiert. In diesem Zusammenhang werden einerseits die Personalkapazitäten für dieses Aufgabenfeld ausgeweitet, andererseits weitere Kommunikationskanäle eruiert. Ein wesentliches Element der strategischen Neuausrichtung der Öffentlichkeitsarbeit würde im Vergleich zum aktuellen Stand eine stärkere Einbeziehung des städtischen Presseverteilers durch die Ortsverwaltung umfassen. Über das städtische Presse- und Informationsamt werden in diesem Rahmen die eigenen redaktionellen Beiträge der Ortsverwaltung einer Vielzahl von öffentlichen und privaten Presseschaffenden zur Publikation in deren Kanälen angeboten. Darüber hinaus ist es zeitgemäß und angezeigt, vermehrt in die Direktinformation und - kommunikation mit den Einwohnerinnen und Einwohnern Grötzingens über geeignete Plattformen zu treten. Da eine Kündigung des Vertrags mit NUSSBAUM Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG erst zum Ablauf des 28. Februar 2026 erfolgen würde und bis dahin Grötzingen Aktuell in jedem Fall noch im gewohnten Umfang bereitgestellt wird, hätte die Ortsverwaltung ausreichend Zeit, das eigene Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit im erforderlichen Detailierungsgrad auszuarbeiten, ins Werk zu setzen und gemeinsam mit dem Ortschaftsrat zu evaluieren. Beschluss: Antrag an den Ortschaftsrat Der Ortschaftsrat ermächtigt die Ortsverwaltung den Vertrag mit der NUSSBAUM Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG in Bezug auf die Erstellung, den Druck und die Verteilung des Mitteilungsblattes der Ortsverwaltung Grötzingen fristgerecht zum 28. Februar 2026 zu kündigen.