Neukonzeption der Schulkindbetreuung zum Schuljahr 2026/27 in Verbindung mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG): Das Schulkind- Bildungs- und Betreuungssystem (SKiBB)
| Vorlage: | 2025/0392/2 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 29.07.2025 |
| Letzte Änderung: | 09.09.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 29.07.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: keine Abstimmung
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0392/2 Eingang: 29.07.2025 Neukonzeption der Schulkindbetreuung zum Schuljahr 2026/27 in Verbindung mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG): Das Schulkind- Bildungs- und Betreuungssystem (SKiBB): Der Weg ist das Ziel: Vorgaben für den Ganztag als Prozess verstehen Änderungsantrag: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 29.07.2025 14.1 Ö Entscheidung Jugendhilfeausschuss 15.10.2025 Ö Kenntnisnahme Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: 1. Die Stadtverwaltung forciert den Ausbau der notwendigen baulichen Infrastruktur (Sanierung und Neubau von Räumlichkeiten) zur Realisierung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesförderung. 2. Aufgrund fehlender personeller, infrastruktureller und finanzieller Voraussetzungen sieht die Verwaltung von der Festlegung auf eine konkrete Variante zur Ausgestaltung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesförderung ab. Die guten Vorgaben der Variante 1 sollen in der Beschlussvorlage als Prozess oder Ziel hinterlegt werden, auf das sich der Ausbau der Ganztagesbetreuung zubewegen soll. Bis dahin soll der Istzustand Grundlage der Ganztagesbetreuung bleiben. Sachverhalt / Begründung Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesförderung in Grundschulen ab dem Schuljahresbeginn 2026/2027 rückt näher. Insofern gilt es, den Ausbau der notwendigen baulichen Infrastruktur noch stärker zu forcieren. Darüber hinaus ist eine starre Festlegung auf Variante 1 irreführend, weil sie bei Eltern berechtigterweise viel zu hohe Erwartungen weckt, die die Stadt zum Schuljahresbeginn 2026/2027 weder finanziell und infrastrukturell noch personell erfüllen kann. Um solch hohe Erwartungen daher nicht zu enttäuschen und um etwaige Regressforderungen zu vermeiden, soll keine Festlegung auf eine Variante erfolgen, die ab dem Schuljahresbeginn 2026/2027 zu gelten hätte. Vielmehr sollen die guten Vorgaben der Variante 1 in der Beschlussvorlage als Prozess oder als Ziel verstanden werden, auf das sich der Ausbau der Ganztagesbetreuung zubewegen soll. Bis dahin soll der Istzustand Grundlage der Ganztagesbetreuung bleiben. Unterzeichnet von: Stadtrat Detlef Hofmann Stadträtin Bettina Meier-Augenstein
-
Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0392/2 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: Schul- und Sportamt Neukonzeption der Schulkindbetreuung zum Schuljahr 2026/27 in Verbindung mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG): Das Schulkind- Bildungs- und Betreuungssystem (SKiBB): Der Weg ist das Ziel: Vorgaben für den Ganztag als Prozess verstehen Änderungsantrag: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 29.07.2025 14.1 Ö Entscheidung Jugendhilfeausschuss 15.10.2025 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Die vorgeschlagene Haltung, aufgrund aktueller Herausforderungen keine verbindliche Entscheidung zur Ausgestaltung des kommenden Rechtsanspruchs auf Ganztagesförderung zu treffen, würde der Dringlichkeit und strategischen Bedeutung dieser bildungspolitischen Aufgabe nicht gerecht und muss von der Verwaltung abgelehnt werden. Der Forderung nach einer verbindlichen Festlegung auf eine Variante „als Prozess und Ziel“ kann sich die Verwaltung wiederum gut anschließen. Eine Empfehlung der Verwaltung zum Umgang mit diesem Punkt des Antrags ergibt sich daher aus der Diskussion. Grundsätzlich sieht die Verwaltung alle Baumaßnahmen an Grundschulen mit höchster Priorität. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Die Stadtverwaltung forciert den Ausbau der notwendigen baulichen Infrastruktur (Sanierung und Neubau von Räumlichkeiten) zur Realisierung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesförderung. Die Umsetzung der Schulbaumaßnahmen zur Schaffung der notwendigen Infrastruktur zur Umsetzung des Rechtsanspruchs hängt von der Finanzentwicklung der Stadt ab. Die Verwaltung geht derzeit davon aus, dass aufgrund der aktuellen Haushaltslage keine neuen Projekte im kommenden Doppelhaushalt aufgenommen werden, die nicht bereits in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen waren. Grundsätzlich sieht die Verwaltung alle Baumaßnahmen an Grundschulen mit höchster Priorität. Die Investitionsliste zur Aufnahme in den Doppelhaushalt 2026/2027 beinhaltet mehrere Projekte. Teilweise wurden für diese Maßnahmen Förderanträge im Rahmen der Ganztagsförderungsgesetzes GaFöG gestellt. Auch für die Haushalte über 2026/2027 hinaus liegt der Focus mit höchster Priorität auf dem Ausbau der Grundschulen. 2. Aufgrund fehlender personeller, infrastruktureller und finanzieller Voraussetzungen sieht die Verwaltung von der Festlegung auf eine konkrete Variante zur Ausgestaltung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesförderung ab. Die guten Vorgaben der Variante 1 sollen in der Beschlussvorlage als Prozess oder Ziel hinterlegt werden, auf das sich der Ausbau der Ganztagesbetreuung zubewegen soll. Bis dahin soll der Istzustand Grundlage der Ganztagesbetreuung bleiben. Die Abfassung dieser Beschlussziffer erscheint der Verwaltung widersprüchlich. Eine Haltung, aufgrund aktueller Herausforderungen keine verbindliche Entscheidung zur Ausgestaltung des kommenden Rechtsanspruchs auf Ganztagesförderung zu treffen, würde der Dringlichkeit und strategischen Bedeutung dieser bildungspolitischen Aufgabe nicht gerecht werden. Folgende Aspekte sind dabei zu beachten: - Fehlende Verbindlichkeit schwächt Steuerung Der Verzicht auf eine verbindliche Festlegung führt dazu, dass der Ausbau der Ganztagsbetreuung ohne klaren Zielpfad verläuft. Auch wenn Variante 1 als Orientierung genannt wird, fehlt die notwendige Verbindlichkeit, um Personalentwicklung, Investitionen und Kooperationen strategisch zu planen. Ohne klare Ausrichtung besteht die Gefahr eines reaktiven, uneinheitlichen und ineffizienten Ausbaus. - Stillstand statt Entwicklung Die Fortschreibung des Ist-Zustands als Grundlage widerspricht dem Anspruch eines qualitativen und sozial gerechten Ausbaus der Ganztagsförderung. Der Status quo ist in vielen Fällen nicht geeignet, den kommenden Rechtsanspruch angemessen zu erfüllen – weder in quantitativer noch in qualitativer Hinsicht. Ein bloßes „Weiter so“ ist keine tragfähige Antwort auf die Herausforderungen, vor denen Schulen und Familien stehen. - Strategielosigkeit sendet falsches Signal Der Verzicht auf eine klare Variante – obwohl mit Variante 1 bereits ein inhaltlich und fachlich breit getragener Vorschlag vorliegt – vermittelt den Eindruck fehlender Handlungsbereitschaft. Die Verwaltung läuft damit Gefahr, politisch und gesellschaftlich Vertrauen in ihre Steuerungskompetenz zu verspielen. Der weitere Teil des Beschlussvorschlags, sich auf die Variante 1 „als Prozess oder Ziel “festzulegenund damit eine verbindliche politische Festlegung auf eine Zielvariante auszusprechen –, ist demgegenüber für den Ausbau der Ganztagsbetreuung unabdingbar. Nur so kann eine zukunftsfähige, verlässliche und gerechte Umsetzung des Rechtsanspruchs gelingen. Ein solcher Beschluss würde auch den Schulen, Trägern und Familien die notwendige Planungssicherheit geben und den Prozess aktiv gestalten, statt ihn passiv zu begleiten. – 3 – Eine Empfehlung der Verwaltung zum Umgang mit diesem Antrag erfolgt daher im Rahmen der Diskussion.