Neukonzeption der Schulkindbetreuung zum Schuljahr 2026/27 in Verbindung mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG): Das Schulkind- Bildungs- und Betreuungssystem (SKiBB)
| Vorlage: | 2025/0392/1 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 25.07.2025 |
| Letzte Änderung: | 19.08.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Durlach, Grötzingen, Grünwinkel, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Knielingen, Neureut, Rintheim, Stupferich, Wolfartsweier |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 29.07.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0392/1 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: Schul- und Sportamt Neukonzeption der Schulkindbetreuung zum Schuljahr 2026/27 in Verbindung mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG): Das Schulkind- Bildungs- und Betreuungs- system (SKiBB) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Schulausschuss 27.06.2025 5 Ö Vorberatung Alle Ortschaftsräte 08.–23.07.2025 Ö Anhörungen Gemeinderat 29.07.2025 14 Ö Entscheidung Jugendhilfeausschuss 15.10.2025 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulausschuss sowie Anhörung der Ortschaftsräte Wettersbach, Wolfartsweier, Neureut, Grötzingen, Stupferich, Hohenwettersbach und Durlach das Schulkind- Bildungs- und Betreuungssystem auf Basis des pädagogischen Konzepts, der Ferienbetreu- ung und des pädagogischen Raumprogramms im Endausbau zum Schuljahr 2036/37 in der Variante 1. Die Umsetzung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 setzt eine auskömmliche und verlässliche Mitfinanzierung durch das Land voraus. Ohne diese bleibt der Kommune keine realistische Möglichkeit zur Umsetzung im vorhergesehenen Umfang und der vorhergesehenen Qualität. Erläuterungen Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 52,6 Mio € Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 52,6 Mio € Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: ~13,8 Mio. € Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☒ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☒ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Soziale Stadt Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Zusammenfassung Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) regelt ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise den Rechtsan- spruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder und an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ). Ab September 2026 haben Kinder der ersten Klassenstufe Anspruch auf acht Stunden Förderung an fünf Werktagen. Der Anspruch wird in den folgenden Jahren auf alle Grundschulklassen ausgeweitet. Es gibt keine Pflicht, das Angebot zu nutzen. Die Ferienbetreuung ist ebenfalls Teil des Anspruchs, mit einer maximalen Schließzeit von vier Wochen. Die Umsetzung erfolgt in Karlsruhe über zwei Säulen: gesetzliche Ganztagsgrundschulen (GTGS) und Halbtagsgrundschulen mit einem modularen System (MoS). Von 44 Grundschulen im Stadtgebiet sind 21 bereits gesetzliche GTGS. An den 23 Halbtagsgrundschulen wird der Rechtsanspruch durch das kostenpflichtige modulare System umgesetzt. Für die SBBZen ist eine Umsetzung bis zum Schuljahr 2027/28 vorgesehen, mit speziellen Anforderungen aufgrund der unterschiedlichen Förderschwer- punkte. Das pädagogische Raumprogramm zielt darauf ab, kindgerechte Räume für Förderung, Bewegung, Entspannung und Kreativität zu schaffen, mit besonderem Fokus auf Inklusion, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit. Im Bestand ist eine flexible Handhabung des Raumprogramms nötig. Neubauten müs- sen alle Empfehlungen umsetzen. Für die Betreuung wird im Pädagogischen Konzept ein Betreuungsschlüssel von 1:10 empfohlen, wo- bei Fachkräfte und Inklusionsfachkräfte nach Bedarf eingesetzt werden sollen. Ein hoher Personal- schlüssel ist wichtig für die Qualität der Betreuung, insbesondere im Hinblick auf Inklusion und Sprach- förderung. Das Konzept für die SBBZen liegt noch nicht vor. Die Ferienbetreuung umfasst zukünftig zehn Wochen, mit einer maximalen Schließzeit von vier Wo- chen. Eltern können sich für Wochenangebote anmelden, die mit einer flexiblen Betreuung und Mit- tagessen ausgestattet sind. In Anbetracht der Komplexität der Aufgabe und der gegenwärtigen Datenlage sowie fehlender gesetzlicher Rahmenbedingungen können nicht alle Eventualitäten berücksichtigt werden. Eine gewisse Unschärfe ist auszuhalten und wird sich im Laufe der Umsetzung klären. Die Verwaltung empfiehlt Variante 1 als ausgewogenen Kompromiss. Sie bietet eine gute Balance zwi- schen Qualität und Kosten und ist langfristig tragfähig, auch wenn bis zur vollständigen Umsetzung Übergangsmaßnahmen erforderlich sein werden. 1. Allgemeines Die Bedeutung einer qualitativ hochwertigen Ganztagesbetreuung für die Stadt Karlsruhe und ihre Kinder Die Umsetzung des Rechtsanspruches auf ganztägige Betreuung in Schulen besitzt eine zentrale Bedeutung für Bildung, soziale Teilhabe und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Insbesondere Kommunen wie Karlsruhe stehen hierbei vor der wichtigen Aufgabe, qualitativ hochwertige Betreuung zu gewährleisten, um Chancengerechtigkeit zu fördern, soziale Integration zu stärken und die Attraktivität der Stadt für Familien langfristig zu sichern. Eine Beeinträchtigung der Betreuungs- und Bildungsqualität benachteiligt insbesondere Kinder aus sozial schlechter gestellten Familien langfristig. Es besteht die Gefahr einer Verschärfung sozialer Ungleichheiten, da Eltern mit höheren finanziellen Mitteln vermehrt auf alternative, private Bildungsangebote ausweichen könnten. Unzufriedenheit mit der Betreuung könnte darüber hinaus die Standortattraktivität Karlsruhes deutlich mindern. – 3 – Die Qualität des ganztägigen Betreuungs- und Bildungsangebotes entscheidet auch über mögliche Folgekosten. Dazu zählen zusätzliche Investitionen für nachträgliche Qualitätsverbesserungen, erhöhte Ausgaben im Sozial- und Jugendhilfebereich sowie Mehraufwendungen im Bildungssystem, um entstandene Defizite auszugleichen. Schülerinnen und Schüler können ohne die nötigen Basiskompetenzen später nicht aktiv und selbstbestimmt an unserer Wirtschaft und Gesellschaft teilhaben. Sie werden Probleme haben, einen Ausbildungs- beziehungsweise Arbeitsplatz zu finden und in ihrem Erwerbsleben immer wieder von Arbeitslosigkeit bedroht sein. Langfristig ergeben sich daraus wirtschaftliche Einbußen, beispielsweise durch geringere Zuzüge junger Familien, sinkende Kaufkraft und entsprechend niedrigere Steuereinnahmen. Eine frühzeitige und konsequente Investition in hochwertige ganztägige Bildungsangebote ist deshalb von entscheidender Bedeutung, um diesen Risiken effektiv entgegenzuwirken und nachhaltige positive Effekte für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Karlsruhe sicherzustellen 1 . Eine qualitativ hochwertige, zukunftsfähige Ganztagesbetreuung 2 kann aufgrund ihrer personell und räumlich guten Ausstattung - adäquat auf die Bedürfnisse der Kinder eingehen und so die mentale Gesundheit der Schülerinnen und Schüler stärken. - besser mit den multiplen Problemlagen der Kinder umgehen. - ausgleichend wirken auf den starken Kompetenzrückgang der Grundschulkinder. Der Anteil der Kinder, die die Mindeststandards verfehlen, ist hoch und hat sich noch einmal deutlich erhöht; im Jahr 2021 verfehlen in Baden-Württemberg 19 Prozent der Schüler*innen im Lesen und Zuhören, 28 Prozent in Orthografie und 20 Prozent in Mathematik die Mindeststandards 3 . - Kinder individuell bei ihren jeweiligen Entwicklungsaufgaben (kognitiv, körperlich, sozial- emotional) begleiten und fördern, um ihre Schulkarriere erfolgreich gehen zu können - ihren Aufgaben hinsichtlich Kinderschutz und Inklusion wirklich gerecht werden. - ihren Aufgaben hinsichtlich einer gelebten Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern und einer engen Abstimmung mit der Schule und der Schulsozialarbeit gerecht werden. - dazu beitragen, einen stärkeren gesellschaftlichen Zusammenhalt, mehr bürgerschaftliches Engagement, politische Stabilität und mehr Lebenszufriedenheit als Effekte eines chancengerechten Bildungssystems zu erreichen. Rahmenvorgaben von Bund und Land Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Grundschulkindern (GaFöG) beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung an Grundschulen und der Primarstufe an den SBBZen ab dem Schuljahr 2026/27. Das heißt, ab dem 1. September 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden, sodass ab September 2029 jedes Kind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Förderung hat. Eine Pflicht, das Angebot in Anspruch zu nehmen, gibt es nicht. 1 Prof. Dr. Ludger Wößmann, Marc Piopiunik: Was unzureichende Bildung kostet. Eine Berechnung der Folgekos- ten durch entgangenes Wirtschaftswachstum. Bertelsmann Stiftung 2009. www.bertelsmann-stif- tung.de/de/publikationen/publikation/did/was-unzureichende-bildung-kostet#:~:text=Die%20Folgekos- ten%20unzureichender%20Bildung%20durch%20entgangenes%20Wirtschaftswachstum%20summieren,ge- borener%20Kinder%20-%20auf%20rund%202%2C8%20Billionen%20Euro. 2 Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e.V.: Rahmenempfehlung Schulkindbetreuung: www.liga-bw.de/wp-content/uploads/2021/03/2021_02_08_LigaBW_Rahmenempfehlung_Schulkindbetreu- ung.pdf. 3 Siehe Ergebnisse des IQB-Bildungstrends 2021: www.ibbw-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2022-10-24+IQB+Bil- dungstrend+2021+im+Primarbereich+-+Ergebnisse+BW . – 4 – Der Rechtsanspruch sieht einen Umfang von acht Zeitstunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird dabei angerechnet. Der Rechtsanspruch gilt auch in den Ferien; dabei ist eine maximale Schließzeit von vier Wochen vorgegeben. Nicht alle Grundschulen und SBBZen müssen den Rechtsanspruch erfüllen; das heißt, es wird weiterhin auch sogenannte Halbtagsschulen geben können. Bestehende Grundschulbezirke bleiben aufrechterhalten. Einem Antrag auf Grundschulbezirkswechsel wird jeweils zugestimmt, wenn der Rechtsanspruch an der Schule im Grundschulbezirk nicht erfüllt werden kann. Liegt im jeweiligen Grundschulbezirk eine gesetzliche Ganztagsgrundschule nach § 4a SchulG BW gilt darüber der Rechtsanspruch als erfüllt. Wenn dieses Angebot im Grundschulbezirk nicht wahrgenommen wird, verwirken Personensorgeberechtigte ihren Rechtsanspruch und können diesen nicht an einem anderen Grundschulstandort geltend machen. Ein alternatives flexibles Angebot muss am jeweiligen Grundschulstandort parallel zu einer gesetzlichen Ganztagsgrundschule nicht vorgehalten werden. Der Rechtsanspruch richtet sich gegen die Trägerin der Jugendhilfe. Das heißt, wenn eine gesetzliche Ganztagsschule nach § 4a SchulG BW nicht den vollen Zeitumfang von fünf Tagen mit acht Stunden abdeckt, weil sie beispielsweise ein Zeitmodell von vier Tagen mit acht Stunden vorhält, muss die entstehende Lücke zum vollen Umfang des Rechtsanspruchs von der Kommune geschlossen werden. Das Angebot einer Ferienbetreuung muss nicht an jedem einzelnen Grundschulstandort vorgehalten werden. Für die kommunalen Ganztagsangebote während der Schul- und Ferienzeit können Elternentgelte er- hoben werden. Umsetzung in Karlsruhe: Das Schulkind- Bildungs- und Betreuungssystem (SKiBB) Der Rechtsanspruch besteht gegenüber der Trägerin der Jugendhilfe. Der Gemeinderat hat im Dezember 2023 die Umsetzung von der Sozial- und Jugendbehörde an das Schul- und Sportamt delegiert. Der Rechtsanspruch in Karlsruhe soll über zwei Säulen umgesetzt werden: I. Gesetzliche Ganztagsschulen nach § 4a SchulG BW II. Halbtagsschulen mit modularem System Eine Schule ist entweder eine gesetzliche Ganztagsschule oder eine Halbtagsschule mit modularem System. Grundschulen Von den 44 Grundschulen im Stadtgebiet sind 21 gesetzliche Ganztagsgrundschulen nach § 4a SchulG BW und damit bereits jetzt rechtsansprucherfüllend. 4 An den bestehenden 23 Halbtagsgrund- schulen soll der Rechtsanspruch durch ein kommunales modulares System (MoS) erfüllt werden. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Ganztagsgrundschulen ist dies kostenpflichtig. Das modulare System kann erst vollumfänglich umgesetzt werden, wenn in jeder Halbtagsgrundschule ein Mittagessen angeboten werden kann und ausreichend Räume für die Betreuung zur Verfügung stehen. An allen Halbtagsgrundschulen sind hierfür Baumaßnahmen notwendig, die je nach Priorisierung in den kommenden Doppelhaushalten bis Ende der 2030er Jahre abgeschlossen sein 4 Die Werner-von-Siemens-Schule ist noch im alten Schulversuch-Ganztag. – 5 – werden. Bis dahin wird es eine beschränkte Kapazität von Ganztagsplätzen an Halbtagsgrundschulen geben, die sich mit der Fertigstellung der Baumaßnahmen sukzessive erhöhen wird. Grundlage der ausgewiesenen begrenzten Ganztagskapazität (Anlagen 1 und 2) sind die bestehenden Angebote an den Standorten. Bereits jetzt ist klar, dass die Kapazität an Ganztagsplätzen zum Schuljahr 2026/27 dieselbe sein wird wie aktuell. Es wird mit der Grundschule Bergwald auch eine Schule geben, die den Rechtsanspruch aufgrund fehlender Räume und Mensa (noch) nicht erfüllt. Gleichzeitig wird die Ganztagskapazität beispielsweise an der Grundschule am Rennbuckel sehr eingeschränkt sein. Im Jahr 2026/27 gilt der Rechtsanspruch nur für die Schüler*innen der ersten Klassenstufe; für die Klassenstufen 2 bis 4 ist das Ganztagsangebot eine freiwillige Leistung der Stadt. Dennoch sind alle Grundschulkinder in die Planungen einbezogen. Sollte allerdings der Fall eintreten, dass an den Halbtagsgrundschulen die Ganztagskapazität für den Bedarf aller Klassenstufen nicht ausreichend ist, werden die Kinder mit Rechtsanspruch bevorzugt werden müssen. Hier bedarf es noch einer Regelung. Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) An den sieben SBBZen soll der Rechtsanspruch ebenso entweder über die gesetzliche Ganztagsschule nach § 4a SchulG BW oder über ein modulares System umgesetzt werden. Aktuell befindet sich das Schul- und Sportamt mit den Schulleitungen und dem Staatlichen Schulamt in der Klärungsphase. Bereits jetzt ist klar, dass der Rechtsanspruch nicht stufenweise eingeführt werden kann, sondern die Klassen 1 bis 4 umfassen muss, das sind aktuell 400 Schüler*innen. Zwei parallele Systeme sind organisatorisch für die Schulen nicht umsetzbar und würden auch die Schülerbeförderung vor enorme Herausforderungen stellen. Es wäre nicht zuletzt mit hohen Mehrkosten verbunden, wenn es unterschiedliche Abholzeiten gäbe. Für die beiden Startchancenschulen Albschule und Vogesenschule sieht das Land in jedem Fall vor, diese in gesetzliche Ganztagsschulen umzuwandeln. Bei der Lidellschule und der Schule am Weinweg sollen mit der Tullaschule und der Grundschule Rintheim „Campus-Lösungen“ gefunden werden, um möglichst gute Synergieeffekte zu erzeugen und Inklusion zu fördern. An der Turmbergschule kann erst dann eine Umsetzung eines der beiden Modelle erfolgen, wenn eine Möglichkeit zum Mittagessen realisiert ist. Die Umsetzung an den SBBZen stellt sich als noch komplexer als für die Grundschulen dar. Die Förderschwerpunkte Lernen, geistige Entwicklung, Sehen, Hören und Sprache, soziale und emotionale Entwicklung haben unterschiedliche Bedarfe und stellen besondere Herausforderungen an das Raumkonzept und eine Ausstattung mit kommunalem Personal sowohl was den Betreuungsschlüssel als auch die Qualifikation des Personals angeht. Zudem werden sich die Standorte der Schulen ändern (Ringtausch Vogesenschule in Kimmelmannschule, Hardtschule in Vogesenschule und Federbachschule in Hardtschule), was eine Raumplanung erschwert. Daraus resultiert, dass eine Umsetzung des Rechtsanspruchs erst im Schuljahr 2027/28 möglich wird. Bis dahin werden alle bereits jetzt bestehenden Angebote aufrechterhalten. 2. Pädagogisches Raumprogramm – Grundschulen Wenn ein Kind den schulischen Ganztag in Anspruch nimmt, verbringt es im Wachzustand mehr Zeit in der Schule als zuhause. Der schulische Raum wird damit zum wichtigen Sozialraum für Kinder. Die- sem Umstand sollte das kommunale Raumprogramm an Schulen Rechnung tragen. – 6 – Das mit pädagogischen Fachkräften, Elternvertretungen und Verwaltung erarbeitete pädagogische Raumprogramm hat zum Ziel, eine kindgerechte Ganztagsumgebung zu gestalten mit Bildungsberei- chen für individuelle Förderung, soziales Lernen, Bewegung, Entspannung und Kreativität. Dabei soll ein möglichst hoher Standard unter Berücksichtigung einer effizienten Raumauslastung an den einzel- nen Standorten realisiert werden. Querschnittsprinzipien sind Inklusion, Barrierefreiheit und Nachhal- tigkeit. Das Raumprogramm formuliert einen gesamtstädtischen Standard, der individuelle Konzepte jeder Schule berücksichtigt (Anlagen 3 und 4). Für die Umsetzung wurden folgende Bildungsbereiche festgelegt: Bildungsbereich Funktion / Nutzen Gruppenraum Hauptaufenthaltsraum der Kinder, selbstbestimmte Beschäftigung, Peergroup Bewegungsraum Körperliche Betätigung, Motorik-Förderung, Ausgleich zum Unterricht Ruhe-/Leseraum Rückzugsort, Entspannung, stilles Lesen Kreativ-/Werkraum Kulturelle, kreative und handwerkliche Entfaltung Pädagogische Küche Sinnesförderung, Ernährungskompetenz, Alltagsbildung Intensiv-Lernraum Stillarbeit, Hausaufgaben, ruhiges Lernen Medienraum Medienkompetenz, Digitales Lernen Mensa & Außengelände Gesunde Ernährung, Spiel, Begegnung, Bewegung Teamräume Arbeits- und Rückzugsbereiche für pädagogisches Personal Umsetzung im Bestand und Neubau: − Mehrfachnutzung von Räumen ist möglich und sinnvoll (zum Beispiel Klassenzimmer mit Krea- tivbereich) − Flexibilität im Bestand ist gefragt: Räume müssen je nach Möglichkeiten umgewidmet, ergänzt oder neu gedacht werden − Prioritätenliste unterstützt bei räumlichen Engpässen − in Neubauten konsequente Umsetzung aller Raumempfehlungen Bauliche und pädagogische Rahmenbedingungen: − Räume sind pädagogisch begründet und auf den Alltag im Ganztag abgestimmt − flexibles, ressourcenschonendes Raumkonzept − auch bei geteilten Standorten (zum Beispiel Schule + ehemaliger Hort) sollten die Kinder einen einheitlichen Lern- und Lebensort erleben − Inklusion ist integraler Bestandteil: die Raumkonzepte an den einzelnen Standorten berücksich- tigen die Bedürfnisse von Kindern mit Beeinträchtigungen Kooperative Professionalität Ergänzend zum Raumprogramm gilt: Die Ausgestaltung und Nutzung der Räumlichkeiten wird zwi- schen Schulträgerin/Kooperationspartnern und den Schulleitungen abgesprochen. Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) Für die SBBZen erfolgt die Erarbeitung eines pädagogischen Raumprogramms im Herbst 2025. Hier muss jeder Förderschwerpunkt gesondert betrachtet werden. 3. Pädagogisches Konzept – Grundschulen In der Projektarbeitsgruppe „Pädagogisches Konzept“ wurden Empfehlungen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs an den Grundschulen erarbeitet. Mitgewirkt haben die Leitungen aus dem Ganztag, der Ergänzenden Betreuung und den Horten sowie die Personalvertretungen und der Gesamtelternbeirat. Übergeordnetes Ziel war dabei, Handlungsempfehlungen für einen qualitativ – 7 – hochwertigen schulischen Ganztag zu formulieren. Das ausführliche Dokument befindet sich in Anlage 5. Das Konzept wurde in der Sitzung der Lenkungsgruppe im Juni 2024 verabschiedet. Nachfolgend werden die zentralen Empfehlungen angeführt. Ganztagsstruktur / Zeitlauf Die Zeitstrukturen von gesetzlicher Ganztagsgrundschule und Halbtagsgrundschule mit modularem System sollten auch am Nachmittag angepasst sein (siehe unten). Damit besteht in beiden Säulen die Möglichkeit, die Schule zu vier unterschiedlichen Zeitpunkten zu beenden: − nach dem Vormittagsunterricht gegen 12 Uhr 5 − nach dem Modul „Mittag“ um 14 Uhr − um 15:45 Uhr − um 17 Uhr Flexible Gehzeiten sind im modularen System nicht vorgesehen, um die pädagogischen Angebote am Nachmittag nicht zu unterbrechen. Betreuungsschlüssel und Qualifikation des Personals Die Grundlage der pädagogischen Arbeit im Ganztag sind die Fachkräfte. Um Herausforderungen wie Inklusion, Integration, Sprachförderung und Auswirkungen der Corona-Pandemie im pädagogischen Setting gerecht werden zu können, wird von der Arbeitsgruppe ein Betreuungsschlüssel von 1:10 empfohlen. Die personellen Ressourcen sind an die sozialstrukturellen Bedarfslagen des Schulstandortes angepasst (Sozialindex der Schule, Inklusionsquote, Juniorklassen). Dabei wird empfohlen, Inklusionsfachkräfte, heilpädagogische Fachkräfte sowie Sprachfachkräfte bedarfsgerecht einzusetzen. Pro zwei Gruppen sollte eine zusätzliche Inklusionsfachkraft an den Schulstandorten eingeplant werden. Die Zuweisung dieser Fachkräfte soll nach der Gruppengröße bzw. -anzahl und nicht der Anzahl an Kindern mit festgestelltem Förderbedarf erfolgen. 5 Je nach Läuteordnung der Grundschule. – 8 – Weiter wird empfohlen, qualifiziertes Betreuungspersonal analog des Fachkräftekatalogs des Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS) für die Kindertagesbetreuung einzusetzen. Nachschulungen von bereits in Gruppen tätigem Personal sollen erfolgen. Als Standard für die personelle Ausstattung je Schulstandort sollte gelten: − eine Teamleitung je Standort (Freistellung je nach Größe der Schule) − eine Stellvertretung − Pädagogische Fachkräfte anhand der Anmeldezahlen nach Betreuungsschlüssel − weiteres Personal (Auszubildende, Freiwillige im sozialen Jahr (FSJ), Kooperationspartner*innen, Zusatzkräfte) Qualitätsstandards Für die gesetzliche Ganztagsgrundschule gilt der Qualitätsrahmen des Landes. Die formulierten Qualitätsstandards für das modulare System erfolgen in Anlehnung an diesen Qualitätsrahmen, der als Vorlage für die Arbeitsgruppe handlungsleitend war. Herauszustellen ist die hohe Bedeutung der Zusammenarbeit von Lehr- und Erziehungskräften für die Qualität des Ganztages (siehe „Kooperative Professionalität“). Dies wird eine Herausforderung für die nächsten Jahre darstellen, die Stadt und Land gemeinsam angehen müssen. Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren Für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren erfolgt die Erarbeitung eines pädagogischen Konzeptes im Herbst 2025. Hier müssen Ganztagsstruktur beziehungsweise Zeitverlauf mit Beförderungszeiten korrespondieren. Der Betreuungsschlüssel wird von den Grundschulen abweichen (müssen), da hier auch während des Unterrichts ein geringeres Verhältnis von Lehrkraft zu Schüler*innen realisiert wird unter Einbezug von Schulbegleitungen. Dieses Verhältnis unterscheidet sich innerhalb der Schulart zudem je nach Förderschwerpunkt. 4. Ferienbetreuung Das Ganztagsförderungsgesetz formuliert einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung auch in der Ferienzeit. Hier müssen zukünftig zehn Wochen Ferienbetreuung angeboten werden; die Schließzeit beträgt maximal vier Wochen und ist noch festzulegen. Einen Anspruch auf Ferienbetreuung haben auch Kinder, die während der Schulzeit kein Ganztagsangebot wahrnehmen. Aktuell wird die Ferienbetreuung an gesetzlichen Ganztagsgrundschulen für Kinder im Ganztagszug angeboten. Je nach Nachfrage werden hier Schulstandorte zusammengezogen. Für die Kinder in Horten wird dort ein entsprechendes Angebot vorgehalten (und zukünftig äquivalent im modularen System). Darüber hinaus können Eltern über das Karlsruher Ferienportal Angebote buchen. Grundsätzlich soll diese Angebotsstruktur bestehen bleiben und bedarfsgerecht ausgebaut werden. Die Angebote sind wochenweise buchbar, und es werden Entgelte verlangt. Die Projektarbeitsgruppe Ferienbetreuung hat folgende zentrale Empfehlungen formuliert (ausführlich in Anlage 6): − Eine Betreuungszeit von 7:30 bis 17 Uhr mit flexibler Abholung durch die Eltern. − Es gibt für alle angemeldeten Kinder ein Mittagessen. − Der Betreuungsschlüssel und die Qualifikation des Personals sind äquivalent derer zur Schulzeit. 5. Betreuungsschlüssel und finanzielle Auswirkungen – Grundschulen In der Arbeitsgruppe Pädagogisches Konzept wurden Empfehlungen für eine qualitativ hochwertige Umsetzung des schulischen Ganztags und eine adäquate Zielperspektive erarbeitet. Aus Sicht der Bil- dungsqualität und als Pull-Faktor im Ringen um Fachkräfte sollten die Empfehlungen der AG für die – 9 – Entwicklung der Grundschulstandorte das Ziel der Stadt Karlsruhe sein. Gleichzeitig sind diese Stan- dards für die Stadt kostenintensiv und aktuell schwer mit den städtischen Haushaltszielen zu vereinba- ren. Den Weg zur Zielerreichung bis 2036 gestaltet das Schul- und Sportamt als mehrstufigen Prozess. Umsetzungsplanung Nachfolgend werden ausgehend vom Ist-Zustand zwei Varianten zum Schuljahr 2026/27 für die Umsetzung dargestellt; ebenso die oben beschriebene Zielperspektive. In der Übersicht sind die einzelnen Faktoren aufgeführt, in welchen sich die Varianten unterscheiden. Varianten / Faktoren 6 Ist-Zustand Umsetzung Schuljahr 2026/27 Variante 1 Umsetzung Schuljahr 2026/27 Variante 2 Zielperspektive Schuljahr 2036/37 Empfehlungen AG Minimal Personaleinsatz GTGS mit 4 Tage á 8 Stunden Tandem (Erzieher*in & Lehr- kraft) Tandem (Erzieher*in & Lehr- kraft) Tandem (Erzieher*in& Lehr- kraft) Tandem (Erzieher*in & Lehr- kraft) Kein Tandem Betreuungs- schlüssel GTGS 1:14 1:12 1:12 1:10 1:14 Betreuungs- schlüssel MoS 1:10 (Schülerhort) 1:12 (Hort an der Schule) 1:12 1:12 1:10 1:14 Betreuungs- schlüssel Modul Mittag (12 - 14 Uhr) 1:25 1:12 1:12 1:10 1:14 (an GTGS Überer- füllung Rechtsan- spruch) Modul Ankommen (7 - 8 Uhr) Ja Ja Nein Ja Nein Mittagessen in Modul Mittag (12 - 14 Uhr) Nein Ja, nach Kapazität vor Ort Ja, nach Kapazität vor Ort Ja, nach Kapazität vor Ort Nein Modul Nachmittag 2 (16 - 17 Uhr) Ja Ja Nein Ja Nein Verhältnis Fachkräfte zu Nicht-Fachkräfte Hort: 80:20 GTGS: 100:0 EB: 20:80 70:30 70:30 100:0 50:50 (Übererfüllung Rechtsanspruch) Inklusionsfach- kräfte Ja Nur an Startchancenschulen Nur an Startchancenschulen Ja Nein Betreuungszeit Schulzeit 10 Stunden 10 Stunden 8 Stunden 10 Stunden 8 Stunden Betreuungszeit Ferienzeit 8,5 Stunden 8 Stunden 8 Stunden 9,5 Stunden 8 Stunden Anmerkungen zu den Varianten Variante 1 Hortmitarbeitende, Mitarbeitende der Ergänzenden Betreuung und Mitarbeitende an den gesetzlichen Ganztagsgrundschulen können den zeitlichen Umfang ihrer Verträge behalten. Variante 2 Die Verträge der in Variante 1 genannten Mitarbeitenden können nicht im aktuellen zeitlichen Umfang erhalten werden. Dies hätte auch zur Folge, dass die Ausbildung in den Beruf Jugend- und Heimerzieher*in sowie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) von der Stadt zukünftig nicht mehr angeboten werden können. Minimal Diese Variante bildet die Erfüllung des Rechtsanspruchs ab; das Modul Mittag stellt an den gesetzlichen Ganztagsgrundschulen ein zusätzliches Angebot für die Eltern dar, welches von der Stadt über den Rechtsanspruch hinaus als freiwillige Leistung 6 Abkürzungen: GTGS: Ganztagsgrundschule, MoS: Modulares System, EB: Ergänzende Betreuung – 10 – vorgehalten wird. Die Verträge der in Variante 1 genannten Mitarbeitenden können in dieser Variante auch nicht im aktuellen zeitlichen Umfang erhalten werden mit den Folgen für Ausbildung und FSJ. Finanzielle Auswirkungen (Anlage 7) Grundlage für die folgenden Berechnungen ist die Betreuungsquote aus dem Schuljahr 2023/24, da die Betreuungskapazität mit Beginn des Schuljahres 2026/27 dieselbe sein wird. Darüber hinaus gelten für die Berechnung der Personalkosten folgende Annahmen: − An gesetzlichen Ganztagsgrundschulen laufen die Horte bis zum Schuljahr 2029/30 aus. 58 Prozent der Kinder sind im Ganztagszug, 15 Prozent im Morgen-/Mittagsmodul, und 9 Prozent im Hort. − An Halbtagsgrundschulen nehmen 40 Prozent der Kinder das ganztägige Angebot wahr, 40 Prozent das Morgen-/Mittagsmodul. − Alle betreuten Kinder nehmen ein Angebot der Ferienbetreuung wahr. − Die Berechnung schließt pädagogisches Personal (PP) und Hauswirtschaftskräfte (HWK) mit ein. − Das zusätzlich benötigte Verwaltungspersonal beim Schul- und Sportamt sowie den Ortsver- waltungen beläuft sich in Abhängigkeit vom Umsetzungsstand und vom Qualitätsanspruch auf ca. 15 bis 25 Vollzeitäquivalente. Die Sachkosten sind von den aktuellen Kosten abgeleitet und mit einer Steigerung von 10 Prozent berechnet. Neu hinzu kommen höhere Kosten für die Ferienbetreuung aufgrund des längeren Zeitraums und der erwartet höheren Inanspruchnahme. Bei den Kooperationen sind auch die Personalkosten Sachkosten, sie enthalten 30 Prozent Overhead-Kosten. Erlöse Ausgehend von den verfügbaren Plätzen ergibt sich folgende Anzahl zu betreuender Kinder im Schuljahr 2026/27: Betreuungsform SuS OVen Kooperationspartner Gesamt GTGS 1.779 290 816 2.885 MoS 947 148 463 1.558 Ehemals Hort 7 290 120 79 489 EB 1.120 297 1.253 2.670 Gesamt 4.136 855 2.611 7.602 Für die Berechnung der Erlöse gelten folgende Annahmen: − Die Landesförderung aller Angebote endet im Jahr 2026. Die neuen Förderrichtlinien für den Rechtsanspruch stehen zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch aus. Deshalb wird mit der prognostizierten Förderung von Bund und Land gerechnet. − Die Elternbeiträge sind auf Basis der aktuell gültigen Entgelte angesetzt. Mögliche Beitragsbe- freiungen oder -reduzierungen sind nicht eingerechnet. 7 Zahl der Schüler*innen der an den GTGS auslaufenden Horten. – 11 – Erlöse aus: voraussichtlicher Betrag Prognose Land/Bund Förderbeitrag ab 2029/30 8 556,17 € pro Schüler*in in ganztägiger Betreuung 2.743.018 € Elternbeiträge (auf Basis aktueller Entgelte): Modulares System (einschließlich Ferien und Mittagessen) 211 € x 12 Monate 5.183.004 € Ferien für Schüler*innen in GTGS und Modul Morgen/Mittag (ehemals EB) (einschließlich Mittagessen) 75 €/Woche 4.166.250 € Modul Morgen/Mittag (ehemals EB) 59 € x 11 Monate 1.732.830 € Gesamt Elternbeiträge 11.082.084 € Gesamt Erlöse 13.825.102 € Variante 1 Kalkulierte Kosten / Erlöse ab Schuljahr 2026/27 Bereits in 2027 eingeplant Zusätzlich ab Schul- jahr 2026/27 einzu- planen bzw. bereit- zustellen Anzahl betreuter Schüler*in 7.602 Summe Personalkosten (Pädagogisches Personal, Hauswirtschaftskräfte) 35.887.667 € 23.624.800 € 12.262.867 € Summe Sachkosten (inkl. Kosten für Mittagessen und Zahlungen an Kooperationspartner) 30.521.870 € 4.258.890 € 26.262.980 € Summe Bundes- und Landeszuweisungen -2.743.018 € -1.883.210 € -859.808 € Summe Elternentgelte (EB, Ferien, Mittagessen, Horte) -11.082.084 € -4.921.384 € -6.160.700 € DEFIZIT = Eigenanteil der Stadt 52.584.435 € 21.079.096 € 31.505.339 € Zuschussbedarf pro betreuter/m Schüler*in 6.917 € Variante 2 Kalkulierte Kosten / Erlöse ab Schuljahr 2026/27 Bereits in 2027 eingeplant Zusätzlich ab Schul- jahr 2026/27 einzu- planen bzw. bereit- zustellen Anzahl betreuter Schüler*in 7.602 Summe Personalkosten (Pädagogisches Personal, Hauswirtschaftskräfte) 28.284.580 € 23.624.800 € 4.659.780 € Summe Sachkosten (inkl. Kosten für Mittagessen und Zahlungen an Kooperationspartner) 25.902.588 € 4.258.890 € 21.643.698 € Summe Bundes- und Landeszuweisungen -2.743.018 € -1.883.210 € -859.808 € Summe Elternentgelte (EB, Ferien, Mittagessen, Horte) -11.082.084 € -4.921.384 € -6.160.700 € DEFIZIT = Eigenanteil der Stadt 40.362.066 € 21.079.096 € 19.282.970 € Zuschussbedarf pro betreuter/m Schüler*in 5.309 € 8 Die genauen Fördermittel von Land und Bund sind noch nicht bekannt, die Prognose leitet sich ab aus den Zah- len, wie sie der Städtetag im Städtetagsrundschreiben R44703 benennt. – 12 – Zielperspektive gemäß Empfehlung AG Kalkulierte Kosten / Erlöse ab Schuljahr 2026/27 Bereits in 2027 eingeplant Zusätzlich ab Schul- jahr 2026/27 einzu- planen bzw. bereit- zustellen Anzahl betreuter Schüler*in 7.602 Summe Personalkosten (Pädagogisches Personal, Hauswirtschaftskräfte) 46.278.131 € 23.624.800 € 22.653.331 € Summe Sachkosten (inkl. Kosten für Mittagessen und Zahlungen an Kooperationspartner) 37.813.063 € 4.258.890 € 33.554.173 € Summe Bundes- und Landeszuweisungen -2.743.018 € -1.883.210 € -859.808 € Summe Elternentgelte (EB, Ferien, Mittagessen, Horte) -11.082.084 € -4.921.384 € -6.160.700 € DEFIZIT = Eigenanteil der Stadt 70.266.092 € 21.079.096 € 49.186.996 € Zuschussbedarf pro betreuter/m Schüler*in 9.243 € Zu den pädagogischen Fachkräften und Hauswirtschaftskräften kommen noch rund 15 bis 25 VZÄ (teilweise in Abhängigkeit vom eingesetzten pädagogischen Personal je Variante und in Abhängigkeit vom Umsetzungsgrad) beim Schul- und Sportamt mit bis zu 1,8 Millionen Euro. Außerdem entstehen durch die verminderten Schließtage Mehraufwendungen bei den Haus- und Reinigungsdiensten und in den Schulsekretariaten. Minimalvariante Selbst bei einer minimalen Ausgestaltung des ganztägigen Betreuungsangebots unter Beibehaltung der Ergänzenden Betreuung als Modul Mittag an gesetzlichen Ganztagsgrundschulen entstehen der Stadt Karlsruhe in jedem Fall Kosten von knapp 29 Millionen Euro. Hierbei handelt es sich um eine reine „Aufbewahrung“ der Kinder ohne pädagogischen Anspruch. Das bedeutet beispielsweise konkret: keine pädagogischen Tandems 9 während der Unterrichtszeit am Nachmittag, Reduzierung der täglichen Betreuungszeit auf acht Stunden, maximal 50 Prozent Fach- kräfte und keine Inklusionsfachkräfte. Der Einsatz von Fachkräften ist in der Minimalvariante eine Übererfüllung der vom Land angesetzten Qualität. Die Landesvorgabe für das Betreuungspersonal lautet „in der Erziehung kundige Person“. Für den Betreuungsschlüssel formuliert das Land aktuell „angemessene Gruppengröße“. 9 An gesetzlichen Ganztagsgrundschulen arbeiten am Nachmittag Tandems aus Lehrkraft und Erziehungskraft. Dies geht auf einen Beschluss des Gemeinderats (19.11.2013) zurück (www.karlsruhe.de/securedl/sdl-eyJ0eXAi- OiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE2NzU5NTg3NjEsImV4cCI6MzMyMTc2MjY0NTYsInVzZXIiOjAsIm- dyb3VwcyI6WzAsLTFdLCJmaWxlIjoiZmlsZWFkbWluL3VzZXJfdXBsb2FkLzAyX0JpbGR1bmdfU296aWFs- ZXMvMDI3X1NjaHVsZW4vU2NodWxraW5kYmV0cmV1dW5nL0dhbnp0YWdzZ3J1bmRzY2h1bGUvU3VTLU- dUR1MtRG9rdW1lbnRlLzFfRm9ydHNjaHJlaWJ1bmdfUmFobWVua29uemVwd- Glvbi5wZGYiLCJwYWdlIjozMjYxfQ.tOaBwjf0KRzB6X9bl_IdasmlO2QB9y_XMHnOWih77dY/1_Fortschrei- bung_Rahmenkonzeption.pdf). – 13 – Minimal Kalkulierte Kosten / Erlöse ab Schuljahr 2026/27 Bereits in 2027 eingeplant Zusätzlich ab Schul- jahr 2026/27 einzu- planen bzw. bereit- zustellen Anzahl betreuter Schüler*in 7.602 € Summe Personalkosten (Pädagogisches Personal, Hauswirtschaftskräfte) 20.886.533 € 23.624.800 € -2.738.267 € Summe Sachkosten (inkl. Kosten für Mittagessen und Zahlungen an Kooperationspartner) 21.755.662 € 4.258.890 € 17.496.772 € Summe Bundes- und Landeszuweisungen -2.743.018 € -1.883.210 € -859.808 € Summe Elternentgelte (EB, Ferien, Mittagessen, Horte) -11.082.084 € -4.921.384 € -6.160.700 € DEFIZIT = Eigenanteil der Stadt 28.817.094 € 21.079.096 € 7.737.998 € Zuschussbedarf pro betreuter/m Schüler*in 3.791 € Unabhängig von den Kosten ist dieser Ansatz nicht vereinbar mit den bildungs-, familien- und integra- tionspolitischen Zielen der Stadt Karlsruhe. Die Stadt würde sich aus ihrer Verantwortung den Kindern und Eltern gegenüber zurückziehen. Dies wird nicht nur gegenüber Schulen, Eltern, Kindern und freien Trägern schwer vermittelbar, auch steht es im Widerspruch dazu, dass elf dieser Ganztags- grundschulen Startchancenschulen sind und damit in besonderer Verantwortung der Stadt und des Landes stehen. Fazit Die Verwaltung empfiehlt Variante 1 als ausgewogenen Kompromiss. Sie bietet eine gute Balance zwi- schen Qualität und Kosten und ist langfristig tragfähig, auch wenn bis zur vollständigen Umsetzung Übergangsmaßnahmen erforderlich sein werden. Die Umsetzung kann deshalb nur sukzessive erfol- gen. Theoretische Annahme: Kompletter Ausbau gesetzliche Ganztagsgrundschulen Die gesetzliche Ganztagsgrundschule in Wahlform oder verbindlicher Form ist das Basismodell des schulischen Ganztags. Auf dem Weg dahin gibt es das 2-Säulen-Modell, bis die zwingend notwenigen baulichen und räumlichen Investitionen an den Halbtagsgrundschulen realisiert sind. Die Umwandlung einer Halbtagsgrundschule in eine gesetzliche Ganztagsgrundschule setzt voraus, dass der Bedarf dieses Angebots am jeweiligen Schulstandort per Elternbefragung nachgewiesen wird. Antragsberechtigt ist die Schulträgerin, jedoch wird das pädagogische Konzept von der Schule erarbei- tet und der Antrag vom Land bewilligt. Finanzielle Auswirkungen Grundlage für die folgenden Berechnungen ist die Betreuungsquote aus dem Schuljahr 2023/24. Alle Schüler*innen die im Referenzschuljahr ein ganztägiges Betreuungsangebot wahrnehmen werden Ganztagskinder. Ebenso Schüler*innen in der Ergänzenden Betreuung an Ganztagsgrundschulen. Keine Betreuungsangebote bis zum Umbau der jeweiligen Halbtagsgrundschulen hätten 1.273 Schü- ler*innen die dort bisher die Ergänzende Betreuung besucht haben. Erlöse Ausgehend von den verfügbaren Plätzen ergibt sich folgende Anzahl zu betreuender Kinder 2026/27: GTGS SuS OVen Kooperationspartner Gesamt Gesamt 3.706 743 1.880 6.329 – 14 – Zu berücksichtigen ist, dass gesetzliche Ganztagsgrundschulen kostenfrei sind und somit nur Erlöse über die Bundes-/Landesförderung sowie die Ferienbetreuung erzielt werden. Erlöse aus: voraussichtlicher Betrag Prognose Land/Bund Förderbeitrag ab 2029/30 10 556,17 € pro Schüler*in in ganztägiger Betreuung 3.519.983 € Elternbeiträge (auf Basis aktueller Entgelte): Ferien (einschließlich Mittagessen) 75 €/Woche 4.746.750 € Gesamt Elternbeiträge 4.746.750 € Gesamt Erlöse 8.266.733 € Theoretische Annahme: alle 44 Grundschu- len als gesetzliche Ganztagsgrundschulen nach § 4a SchulG mit Tandem aus Lehrkraft & Erzieher*in Kalkulierte Kosten / Erlöse ab Schuljahr 2026/27 Bereits in 2027 eingeplant Zusätzlich ab Schul- jahr 2026/27 einzu- planen bzw. bereit- zustellen Anzahl betreuter Schüler*in 6.329 Summe Personalkosten (Pädagogisches Personal, Hauswirtschaftskräfte) 23.934.631 € 23.624.800 € 309.831 € Summe Sachkosten (inkl. Kosten für Mittagessen und Zahlungen an Kooperationspartner) 22.785.897 € 4.258.890 € 18.527.007 € Summe Bundes- und Landeszuweisungen -3.519.983 € -1.883.210 € -1.636.773 € Summe Elternentgelte (Ferien, Mittagessen) -4.746.750 € -4.921.384 € 174.634 € DEFIZIT = Eigenanteil der Stadt 38.453.795 € 21.079.096 € 17.374.699 € Zuschussbedarf pro betreuter/m Schüler*in 6.076 € Theoretische Annahme: alle 44 Grundschu- len als gesetzliche Ganztagsgrundschulen nach § 4a SchulG ohne Tandem Kalkulierte Kosten / Erlöse ab Schuljahr 2026/27 Bereits in 2027 eingeplant Zusätzlich ab Schul- jahr 2026/27 einzu- planen bzw. bereit- zustellen Anzahl betreuter Schüler*in 6.329 Summe Personalkosten (Pädagogisches Personal, Hauswirtschaftskräfte) 20.418.140 € 23.624.800 € -3.206.660 € Summe Sachkosten (inkl. Kosten für Mittagessen und Zahlungen an Kooperationspartner) 21.185.883 € 4.258.890 € 16.926.993 € Summe Bundes- und Landeszuweisungen -3.519.983 € -1.883.210 € -1.636.773 € Summe Elternentgelte (Ferien, Mittagessen) -4.746.750 € -4.921.384 € 174.634 € DEFIZIT = Eigenanteil der Stadt 33.337.290 € 21.079.096 € 12.258.194 € Zuschussbedarf pro betreuter/m Schüler*in 5.267 € 10 Die genauen Fördermittel von Land und Bund sind noch nicht bekannt, die Prognose leitet sich ab aus den Zahlen, wie sie der Städtetag im Städtetagsrundschreiben R44703 benennt. – 15 – Bei der Haushaltsplanung 2026/27 nicht anerkannte Mehrbedarfe Zu den aufgeführten Personal- und Sachkosten kommen noch folgende bei der Haushaltsplanung des Schul- und Sportamts für den Doppelhaushalt 2026/27 nicht anerkannte Mehrbedarfe: Ergebnishaushalt 2026 2027 2028 2029 2030 Nachqualifizierung päd. Personal 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € lfd. Kosten Software Anmeldeportal 18.200 € 17.050 € 14.800 € 14.800 € 14.800 € lfd. Kosten Software Dienstplanverwaltung 23.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € Arbeitsplatzkosten zusätzl. Mitarbeitende 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € nicht anerkannter Mehrbedarf EHH 221.200 € 202.050 € 199.800 € 199.800 € 199.800 € Finanzhaushalt 2026 2027 2028 2029 2030 Hardware-Ausstattung Be- treuungsgruppen (315 St.) iPads oder Notebooks 215.000 € 215.000 € Kosten für Einrichtungsge- genstände GT-Schulen 40.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € Nachrüstung Waschmaschine u. Trockner an ca. 20 Schulen gemäß Raumkonzept in Ab- stimmung mit SPC 32.000 € 16.000 € Anmeldeportal (Entwicklung & Einrichtung) 38.500 € Software zur Dienstplanverwaltung 65.000 € nicht anerkannter Mehrbedarf FHH 390.500 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 271.000 € Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren Die Sach- und Personalkosten sowie Erlöse für diese Schulart sind noch nicht bezifferbar, da noch kein Umsetzungskonzept vorliegt. Die jährlich zusätzlich notwendigen 31,5 Millionen Euro bei einer Umsetzung von Variante 1 sind nicht im städtischen Haushalt eingeplant und führen zu einer entsprechenden Erhöhung des städtischen Haushaltsdefizits. Notwendige bauliche Maßnahmen für die Umsetzung des vorliegenden Konzeptes sind nicht Bestand- teil der Vorlage und fließen nicht in den ausgewiesenen finanziellen Bedarf ein. Über diese werden im Zuge der Umsetzung gesonderte Beschlüsse erarbeitet und den Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Ein Überblick über die baulichen Investitionen zum Stand Mai 2025 ist in Anlage 8 aufgeführt. – 16 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat oder Ausschuss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulausschuss sowie Anhörung der Ortschaftsräte Wettersbach, Wolfartsweier, Neureut, Grötzingen, Stupferich, Hohenwettersbach und Durlach das Schulkind- Bildungs- und Betreuungssystem auf Basis des pädagogischen Konzepts, der Ferienbetreu- ung und des pädagogischen Raumprogramms im Endausbau zum Schuljahr 2036/37 in der Variante 1. Die Umsetzung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 setzt eine auskömmliche und verlässliche Mitfinanzierung durch das Land voraus. Ohne diese bleibt der Kommune keine realistische Möglichkeit zur Umsetzung im vorhergesehenen Umfang und der vorhergesehenen Qualität.
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Grundschule einzügig (Regelbetrieb) Raumprogramm BezeichnungAnz. m²Soll m²Ist m²Diff. BemerkungenFläche inkl. Inklusion Allgemeiner Unterrichtsbereich (AUB)400,000,00-400,00(max. 425 qm) Klassenzimmer466,00264,00-264,00 Differenzierung235,0070,00-70,001 Raum Klassenstufe 1/2, 1 Raum Klassenstufe 3/4 Mehrzweckraum166,0066,00-66,00 EDV-Raum1sofern im Bestand vorhanden > erhalten (= Mehrzweckraum) Schullehrküche1sofern im Bestand vorhanden > erhalten/zusätzliche Fläche/für GT nutzen Lerninseln *1-20,000,00offene Bereiche an Verkehrsfl. angrenzend oder Verkehrsfläche nutzen (Brandschutz!) * nur bei Wettbewerbsverfahren Lehrer und Verwaltungsbereich (LVB)130,000,00-130,00(max. 115 qm) Schulleitung124,0024,00-24,00 Arbeitsräume für Lehrkräfte (je Deputat 6-8 m²):24,00 Lehrerzimmer124,0024,00-24,00 abhängig von der Anzahl der Lehrkräfte (Sitzplätze, Teeküche, (Schließ)Fächer, Garderobe) Lehrerarbeitsraum115,0015,00-15,00? PC-Arbeitsplätze, Besprechungstisch Kopierraum14,004,00-4,00Flurnische/Zugang(sbereich) Verwaltung Sekretariat / Registratur118,0018,00-18,00 Elternsprech-/Arztzimmer118,0018,00-18,00 Hausmeisterraum112,0012,00-12,00Eingangsbereich Schulsozialarbeit115,0015,00-15,00 Info- und Technischer Bereich (ITB)67,000,00-67,00(max. 86 qm) Lehr- und Lernmittel125,0025,00-25,00 Schülerbibliothek130,0030,00-30,00 Brennraum16,006,00-6,00 Serverraum16,006,00-6,00 Gesamtnutzfläche597,000,00-597,00 Anzahl Nutzer Schüler Schülerinnen Lehrer Lehrerinnen Raumprogramm_Grundschulen_Planungsgrundlage für MBS von HGW_überarbeitet 02.04.2020.xlsx1 von 10 Grundschule zweizügig (Regelbetrieb) Raumprogramm BezeichnungAnz. m²Soll m²Ist m²Diff. BemerkungenFläche inkl. Inklusion Allgemeiner Unterrichtsbereich (AUB)734,000,00-734,00(max. 799 qm) Klassenzimmer866,00528,00-528,00 Differenzierung435,00140,00-140,00 1 Raum je Klassenstufe,zwei kombinierbar * Mehrzweckraum166,0066,00-66,00 EDV-Raum1sofern im Bestand vorhanden > erhalten (= Mehrzweckraum) Schullehrküche1sofern im Bestand vorhanden > erhalten/zusätzliche Fläche/für GT nutzen Lerninseln *2-30,000,00offene Bereiche an Verkehrsfl. angrenzend oder Verkehrsfläche nutzen (Brandschutz!) * nur bei Wettbewerbsverfahren Lehrer und Verwaltungsbereich (LVB)179,000,00-179,00(max. 175 qm) Schulleitung124,0024,00-24,00 Stellvertretung118,0018,00-18,00 Arbeitsräume für Lehrkräfte (je Deputat 6-8 m²):56,00 Lehrerzimmer150,0050,00-50,00 abhängig von der Anzahl der Lehrkräfte (Sitzplätze, Teeküche, (Schließ)Fächer, Garderobe) Lehrerarbeitsraum/Besprechungsraum120,0020,00-20,00? PC-Arbeitsplätze, Besprechungstisch, Rückzugsbereich für Schulbegleiter Kopierraum14,004,00-4,00Flurnische/Zugang(sbereich) Verwaltung Sekretariat / Registratur118,0018,00-18,00 Elternsprech-/Arztzimmer118,0018,00-18,00 Hausmeisterraum112,0012,00-12,00Eingangsbereich Schulsozialarbeit115,0015,00-15,00 Info- und Technischer Bereich (ITB)82,000,00-82,00(max. 108 qm) Lehr- und Lernmittel130,0030,00-30,00 Schülerbibliothek140,0040,00-40,00 Brennraum16,006,00-6,00 Serverraum16,006,00-6,00 Gesamtnutzfläche995,000,00-995,00 Anzahl Nutzer Schüler Schülerinnen Lehrer Lehrerinnen Raumprogramm_Grundschulen_Planungsgrundlage für MBS von HGW_überarbeitet 02.04.2020.xlsx2 von 10 Grundschule dreizügig (Regelbetrieb) Raumprogramm BezeichnungAnz. m²Soll m²Ist m²Diff. BemerkungenFläche inkl. Inklusion Allgemeiner Unterrichtsbereich (AUB)1.068,000,00-1.068,00(max. 1.096 qm) Klassenzimmer1266,00792,00-792,00 Differenzierung635,00210,00-210,00 1 Raum je Klassenstufe, 1 Raum Klassenstufe 1/2, 1 Raum Klassenstufe 3/4,zwei kombinierbar * Mehrzweckraum166,0066,00-66,00 EDV-Raum1sofern im Bestand vorhanden > erhalten (= Mehrzweckraum) Schullehrküche1sofern im Bestand vorhanden > erhalten/zusätzliche Fläche/für GT nutzen Lerninseln *3-40,000,00offene Bereiche an Verkehrsfl. angrenzend oder Verkehrsfläche nutzen (Brandschutz!) * nur bei Wettbewerbsverfahren Lehrer und Verwaltungsbereich (LVB)199,000,00-199,00(max. 187 qm) Schulleitung124,0024,00-24,00 Stellvertretung118,0018,00-18,00 Arbeitsräume für Lehrkräfte (je Deputat 6-8 m²):80,00 Lehrerzimmer160,0060,00-60,00 abhängig von der Anzahl der Lehrkräfte (Sitzplätze, Teeküche, (Schließ)Fächer, Garderobe) Lehrerarbeitsraum115,0015,00-15,00? PC-Arbeitsplätze, Besprechungstisch Besprechungsraum115,0015,00-15,00Rückzugsbereich für Schulbegleiter Kopierraum14,004,00-4,00Flurnische/Zugang(sbereich) Verwaltung Sekretariat / Registratur118,0018,00-18,00 Elternsprech-/Arztzimmer118,0018,00-18,00 Hausmeisterraum112,0012,00-12,00Eingangsbereich Schulsozialarbeit115,0015,00-15,00 Info- und Technischer Bereich (ITB)97,000,00-97,00(max. 112 qm) Lehr- und Lernmittel135,0035,00-35,00 Schülerbibliothek150,0050,00-50,00 Brennraum16,006,00-6,00 Serverraum16,006,00-6,00 Gesamtnutzfläche1.364,000,00-1.364,00 Anzahl Nutzer Schüler Schülerinnen Lehrer Lehrerinnen Raumprogramm_Grundschulen_Planungsgrundlage für MBS von HGW_überarbeitet 02.04.2020.xlsx3 von 10 Grundschule vierzügig (Regelbetrieb) Raumprogramm BezeichnungAnz. m²Soll m²Ist m²Diff. BemerkungenFläche inkl. Inklusion Allgemeiner Unterrichtsbereich (AUB)1.468,000,00-1.468,00(max. 1.426 qm) Klassenzimmer1666,001.056,00-1.056,00 Differenzierung835,00280,00-280,00 2 Räume je Klassenstufe,zwei kombinierbar * Mehrzweckraum266,00132,00-132,00 EDV-Raum1sofern im Bestand vorhanden > erhalten (= Mehrzweckraum) Schullehrküche1sofern im Bestand vorhanden > erhalten/zusätzliche Fläche/für GT nutzen Lerninseln *4-50,000,00offene Bereiche an Verkehrsfl. angrenzend oder Verkehrsfläche nutzen (Brandschutz!) * nur bei Wettbewerbsverfahren Lehrer und Verwaltungsbereich (LVB)229,000,00-229,00(max. 222 qm) Schulleitung124,0024,00-24,00 Stellvertretung118,0018,00-18,00 Arbeitsräume für Lehrkräfte (je Deputat 6-8 m²):112,00 Lehrerzimmer180,0080,00-80,00 abhängig von der Anzahl der Lehrkräfte (Sitzplätze, Teeküche, (Schließ)Fächer, Garderobe) Lehrerarbeitsraum120,0020,00-20,00? PC-Arbeitsplätze, Besprechungstisch Besprechungsraum120,0020,00-20,00Rückzugsbereich für Schulbegleiter Kopierraum14,004,00-4,00Flurnische/Zugang(sbereich) Verwaltung Sekretariat / Registratur118,0018,00-18,00 Elternsprech-/Arztzimmer118,0018,00-18,00 Hausmeisterraum112,0012,00-12,00Eingangsbereich Schulsozialarbeit115,0015,00-15,00 Info- und Technischer Bereich (ITB)112,000,00-112,00(max. 132 qm) Lehr- und Lernmittel220,0040,00-40,00 Schülerbibliothek160,0060,00-60,00 Brennraum16,006,00-6,00 Serverraum16,006,00-6,00 Gesamtnutzfläche1.809,000,00-1.809,00 Anzahl Nutzer Schüler Schülerinnen Lehrer Lehrerinnen Raumprogramm_Grundschulen_Planungsgrundlage für MBS von HGW_überarbeitet 02.04.2020.xlsx4 von 10 Grundschule einzügig (Ganztagsbetrieb) Raumprogramm BezeichnungAnz. m²Soll m²Ist m²Diff.Bemerkungen Ganztagesbereich (GTB)220,000,00-220,00 Speisesaal165,0065,00-65,0050 Sitzplätze! (100 Schüler/innen), Fläche 1,3 qm pro TN, Lage: EG mit Außenbezug Küche/Ausgabe136,00 Umkleide Personal1Anzahl Hauswirtschaftskräfte: 2 WC Personal1 Teamleitung115,0015,00-15,00Arbeitsplatz, Besprechungstisch für 3 Pers. Teamraum120,0020,00-20,00Sitzplätze (Tischgruppe) für 5 Pers., 1 PC-Arbeitsplatz, Schrank, kleine Küchenzeile (Spül- /Handwaschbecken, integrierter Kühlschrank, Unterschrank) Aufenthaltsraum260,00120,00-120,00davon 1 Raum geteilt (30/30 qm), nebeneinanderliegend mit Verbindung (Doppelflügeltür) Raumprogramm_Grundschulen_Planungsgrundlage für MBS von HGW_überarbeitet 02.04.2020.xlsx5 von 10 Grundschule zweizügig (Ganztagsbetrieb) Raumprogramm BezeichnungAnz. m²Soll m²Ist m²Diff.Bemerkungen Ganztagesbereich (GTB)487,000,00-487,00 Speisesaal1130,00130,00-130,00100 Sitzplätze! (200 Schüler/innen), Fläche 1,3 qm pro TN, Lage: EG mit Außenbezug Küche/Ausgabe172,0072,00-72,00 Umkleide Personal1Anzahl Hauswirtschaftskräfte: 3 WC Personal1 Teamleitung115,0015,00-15,00Arbeitsplatz, Besprechungstisch für 3 Pers. Teamraum130,0030,00-30,00Sitzplätze (Tischgruppe) für 9 Pers., 2 PC-Arbeitsplätze, Schrank, kleine Küchenzeile (Spül- /Handwaschbecken, integrierter Kühlschrank, Unterschrank) Aufenthaltsraum460,00240,00-240,00davon 2 Räume geteilt (30/30 qm), jeweils zwei nebeneinanderliegend mit Verbindung (Doppelflügeltür) Raumprogramm_Grundschulen_Planungsgrundlage für MBS von HGW_überarbeitet 02.04.2020.xlsx6 von 10 Grundschule dreizügig (Ganztagsbetrieb) Raumprogramm BezeichnungAnz. m²Soll m²Ist m²Diff.Bemerkungen Ganztagesbereich (GTB)718,000,00-718,00 Speisesaal1195,00195,00-195,00150 Sitzplätze! (300 Schüler/innen), Fläche 1,3 qm pro TN, Lage: EG mit Außenbezug Küche/Ausgabe1108,00108,00-108,00 Umkleide Personal1Anzahl Hauswirtschaftskräfte: 4 bis 5 WC Personal1 Teamleitung115,0015,00-15,00Arbeitsplatz, Besprechungstisch für 3 Pers. Teamraum140,0040,00-40,00Sitzplätze (Tischgruppe) für 13 Pers., 3 PC-Arbeitsplätze, Schrank, kleine Küchenzeile (Spül- /Handwaschbecken, integrierter Kühlschrank, Unterschrank) Aufenthaltsraum660,00360,00-360,00davon 2 Räume geteilt (30/30 qm), jeweils zwei nebeneinanderliegend mit Verbindung (Doppelflügeltür) Raumprogramm_Grundschulen_Planungsgrundlage für MBS von HGW_überarbeitet 02.04.2020.xlsx7 von 10 Grundschule vierzügig (Ganztagsbetrieb) Raumprogramm BezeichnungAnz. m²Soll m²Ist m²Diff.Bemerkungen Ganztagesbereich (GTB)818,000,00-818,00 Speisesaal1260,00260,00-260,00200 Sitzplätze! (400 Schüler/innen), Fläche 1,3 qm pro TN, Lage: EG mit Außenbezug Küche/Ausgabe1133,00133,00-133,00 Umkleide Personal1Anzahl Hauswirtschaftskräfte: 5 bis 6 WC Personal1 Teamleitung115,0015,00-15,00Arbeitsplatz, Besprechungstisch für 3 Pers. Teamraum150,0050,00-50,00Sitzplätze (Tischgruppe) für 17 Pers., 4 PC-Arbeitsplätze, Schrank, kleine Küchenzeile (Spül- /Handwaschbecken, integrierter Kühlschrank, Unterschrank) Aufenthaltsraum660,00360,00-360,00abhängig vom pädagogischem Konzept; davon 2 Räume geteilt (30/30 qm), jeweils zwei nebeneinanderliegend mit Verbindung (Doppelflügeltür) Raumprogramm_Grundschulen_Planungsgrundlage für MBS von HGW_überarbeitet 02.04.2020.xlsx8 von 10 Grundschule fünfzügig (Ganztagsbetrieb) Raumprogramm BezeichnungAnz. m²Soll m²Ist m²Diff.Bemerkungen Ganztagesbereich (GTB)918,000,00-918,00 Speisesaal1325,00325,00-325,00250 Sitzplätze! (500 Schüler/innen), Fläche 1,3 qm pro TN, Lage: EG mit Außenbezug Küche/Ausgabe1158,00158,00-158,00 Umkleide Personal1Anzahl Hauswirtschaftskräfte: 5 bis 6 WC Personal1 Teamleitung115,0015,00-15,00Arbeitsplatz, Besprechungstisch für 3 Pers. Teamraum160,0060,00-60,00Sitzplätze (Tischgruppe) für 21 Pers., 5 PC-Arbeitsplätze, Schrank, kleine Küchenzeile (Spül- /Handwaschbecken, integrierter Kühlschrank, Unterschrank) Aufenthaltsraum660,00360,00-360,00abhängig vom pädagogischem Konzept; davon 2 Räume geteilt (30/30 qm), jeweils zwei nebeneinanderliegend mit Verbindung (Doppelflügeltür) Raumprogramm_Grundschulen_Planungsgrundlage für MBS von HGW_überarbeitet 02.04.2020.xlsx9 von 10 Grundschule dreizügig Raumprogramm BezeichnungAnz. m²Soll m²Ist m²Diff. BemerkungenFläche inkl. Inklusion Allgemeiner Unterrichtsbereich (AUB)1.068,000,00-1.068,00(max. 1.096 qm) Klassenzimmer1266,00792,00-792,00 Differenzierung635,00210,00-210,00 1 Raum je Klassenstufe, 1 Raum Klassenstufe 1/2, 1 Raum Klassenstufe 3/4,zwei kombinierbar * Mehrzweckraum166,0066,00-66,00 EDV-Raum1sofern im Bestand vorhanden > erhalten (= Mehrzweckraum) Schullehrküche1sofern im Bestand vorhanden > erhalten/zusätzliche Fläche/für GT nutzen Lerninseln *3-40,000,00offene Bereiche an Verkehrsfl. angrenzend oder Verkehrsfläche nutzen (Brandschutz!) * nur bei Wettbewerbsverfahren Lehrer und Verwaltungsbereich (LVB)199,000,00-199,00(max. 187 qm) Schulleitung124,0024,00-24,00 Stellvertretung118,0018,00-18,00 Arbeitsräume für Lehrkräfte (je Deputat 6-8 m²):80,00 Lehrerzimmer160,0060,00-60,00 abhängig von der Anzahl der Lehrkräfte (Sitzplätze, Teeküche, (Schließ)Fächer, Garderobe) Lehrerarbeitsraum115,0015,00-15,00? PC-Arbeitsplätze, Besprechungstisch Besprechungsraum115,0015,00-15,00Rückzugsbereich für Schulbegleiter Kopierraum14,004,00-4,00Flurnische/Zugang(sbereich) Verwaltung Sekretariat / Registratur118,0018,00-18,00 Elternsprech-/Arztzimmer118,0018,00-18,00 Hausmeisterraum112,0012,00-12,00Eingangsbereich Schulsozialarbeit115,0015,00-15,00 Info- und Technischer Bereich (ITB)97,000,00-97,00(max. 112 qm) Lehr- und Lernmittel135,0035,00-35,00 Schülerbibliothek150,0050,00-50,00 Brennraum16,006,00-6,00 Serverraum16,006,00-6,00 Ganztagesbereich (GTB)718,000,00-718,00 Speisesaal1195,00195,00-195,00150 Sitzplätze! (300 Schüler/innen), Fläche 1,3 qm pro TN, Lage: EG mit Außenbezug Küche/Ausgabe1108,00108,00-108,00 Umkleide Personal1Anzahl Hauswirtschaftskräfte: 4 bis 5 WC Personal1 Teamleitung115,0015,00-15,00Arbeitsplatz, Besprechungstisch für 3 Pers. Teamraum140,0040,00-40,00Sitzplätze (Tischgruppe) für 13 Pers., 3 PC-Arbeitsplätze, Schrank, kleine Küchenzeile (Spül- /Handwaschbecken, integrierter Kühlschrank, Unterschrank) Aufenthaltsraum660,00360,00-360,00davon 2 Räume geteilt (30/30 qm), jeweils zwei nebeneinanderliegend mit Verbindung (Doppelflügeltür) Gesamtnutzfläche2.082,000,00-2.082,00 Anzahl Nutzer Schüler Schülerinnen Lehrer Lehrerinnen Raumprogramm_Grundschulen_Planungsgrundlage für MBS von HGW_überarbeitet 02.04.2020.xlsx10 von 10
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Anlage 7: Übersicht Varianten und Kosten/Erlöse ab Schuljahr 2026/27 Varianten / Faktoren Ist-Zustand Umsetzung Schuljahr 2026/27 Variante 1 Umsetzung Schuljahr 2026/27 Variante 2 Zielperspektive Schuljahr 2036/37 Empfehlungen AG Minimal Nur § 4a Ganztagschulen mit Tandem Nur § 4a Ganztagschulen ohne Tandem Nur Erfüllung Rechtsanspruch Personaleinsatz GTGS mit 4 Tage á 8 Stunden Tandem (Erzieher*in & Lehrkraft) Tandem (Erzieher*in & Lehrkraft) Tandem (Erzieher*in& Lehrkraft) Tandem (Erzieher*in & Lehrkraft) Kein Tandem Tandem (Erzieher*in & Lehrkraft) Kein Tandem Kein Tandem Betreuungsschlüssel GTGS 1:14 1:12 1:12 1:10 1:14 1:14 1:14 1:14 Betreuungsschlüssel MoS 1:10 (Schülerhort) 1:12 (Hort an der Schule) 1:12 1:12 1:10 1:14 Kein MoS Kein MoS „Angemessene Gruppengröße.“ Betreuungsschlüssel Modul Mittag (12 - 14 Uhr) 1:25 1:12 1:12 1:10 1:14 Kein MoS Kein MoS 1:14 (nur an Halbtags-grundschulen) Modul Ankommen (7 - 8 Uhr) Ja Ja Nein Ja Nein Nein Nein Nein Mittagessen in Modul Mittag (12 - 14 Uhr) Nein Ja, nach Kapazität vor Ort Ja, nach Kapazität vor Ort Ja, nach Kapazität vor Ort Nein Nein Nein Nein Modul Nachmittag 2 (16 - 17 Uhr) Ja Ja Nein Ja Nein Nein Nein Nein Verhältnis Fachkräfte zu Nicht-Fachkräfte Hort: 80:20 GTGS: 100:0 EB: 20:80 70:30 70:30 100:0 50:50 (Übererfüllung Rechtsanspruch) 50:50 (Übererfüllung Rechtsanspruch) 50:50 (1 Tag kommunal und Ferien) „In der Erziehung erfahre Personen.“ Inklusionsfachkräfte Ja Nur an Startchancenschulen Nur an Startchancenschulen Ja Nein Nein Nein Nein Betreuungszeit Schulzeit 10 Stunden 10 Stunden 8 Stunden 10 Stunden 8 Stunden 8 S tunden 8 Stunden 8 Stunden Betreuungszeit Ferienzeit 8,5 Stunden 8 Stunden 8 Stunden 9,5 Stunden 8 Stunden 8 Stunden 8 Stunden 8 Stunden Kosten 27,9 Mio € 66,4 Mio € 54,2 Mio € 84,1 Mio € 42,6 Mio € 46,7 Mio € 41,5 Mio € * Erlöse 6,8 Mio € 13,8 Mio € 13,8 Mio € 13,8 Mio € 13,8 Mio € 8,2 Mio € 8,2 Mio € Eigenanteil Stadt 21,1 Mio € 52,6 Mio € 40,4 Mio € 70,3 Mio € 28,8 Mio € 38,5 Mio € 33,3 Mio € Kosten pro SuS 2.772 € 6.917 € 5.309 € 9.243 € 3.791 € 6.076 € 5.267 € * Die Kosten können ohne Festlegung von Betreuungsschlüs sel und Definition der Fachkräfte nicht berechnet werden. Zudem lassen sich aufgrund der veränderten Angebotsstruktur keine Annahme für die Inanspruchnahme der Angebote treffen.
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lf.-Nr. Grundschule Abtl. Bemerkungen DHH Zeitplan Kostenart Kostenstand Kosten 1 Adam-Remmele-Schule PM Baumaßnahme steht an, Bearbeitung wegen Haushaltslage gestoppt ? ? Kostenschätzung 04/2024 16.800.000 € 2 Anne-Frank-Schule GMS PM Baumaßnahme steht an, Bearbeitung wegen Haushaltslage gestoppt ? ? Kostenschätzung 11/2024 45-50.000.000 3 Augustenburg GMS (OV) -/- Infrastruktur vorhanden, keine Baumaßnahme geplant fertiggestellt fertiggestellt 0 € 4 Draisschule -/- Infrastruktur vorhanden, keine Baumaßnahme geplant fertiggestellt fertiggestellt 0 € 5 Eichelgartenschule PM Baumaßnahme in Bearbeitung, Förderung beantragt 26/27 09/ 2028 Kostenschätzung 02/2025 5.542.000 € 6 Eichendorffschule -/- Infrastruktur vorhanden, keine Baumaßnahme geplant fertiggestellt fertiggestellt 0 € 7 Friedrich-Ebert-Schule PM Baumaßnahme in Arbeit, Minimallösung, Förderung teilweise beantragt 26/27 09/ 2028 Kostenrahmen 08/2024 1.900.000 € 8 Gartenschule PE Umbau Inseltheater, erst nach Staatstheater umsetzbar ? ? ? ? ? 9 GS Am Rennbuckel PM Baumaßnahme in Arbeit, Projektleitung PM muss festgelegt werden 28/29 ? Kostenrahmen 12/2024 3.700.000 € 10 GS Am Wasserturm -/- Infrastruktur vorhanden, keine Baumaßnahme geplant fertiggestellt fertiggestellt 0 € 11 GS Beiertheim PE derzeit keine Bearbeitung, BMK-Freigabe/Konzeptbeschluss erforderlich ? ? Kostenrahmen 06/2024 11.700.000 € 12 GS Bergwald (OV) PE derzeit keine Bearbeitung, BMK-Freigabe/Konzeptbeschluss erforderlich ? ? Kostenrahmen 04/2024 5.100.000 € 13 GS Bulach PM Baumaßnahme in Bearbeitung, Förderung beantragt 26/27 11/ 2027 Kostenrahmen 03/2024 1.870.000 € 14 GS Daxlanden PM Baumaßnahme in Bearbeitung, Förderung beantragt 26/27 04/ 2027 Kostenrahmen 02/2025 1.480.000 € 15 GS Grünwinkel PM Baumaßnahme in Bearbeitung, Förderung beantragt, VgV-Verfahren läuft 26/27 12/ 2028 Kostenrahmen 09/2024 8.000.000 € 16 GS Hagsfeld PE derzeit keine Bearbeitung, BMK-Freigabe/Konzeptbeschluss erforderlich ? ? Kostenrahmen 04/2024 7.800.000 € 17 GS Knielingen PM Baumaßnahme in Bearbeitung, Förderung beantragt 26/27 06/ 2027 Kostenrahmen 02/2025 1.550.000 € 18 GS Rintheim -/- in Prüfung SuS, keine Baumaßnahme geplant ? ? 0 € 19 GS Stupferich (OV) PE Keine Bearbeitung, Aufgabenstellung wg. Unklarheiten Neubaugebiet unklar ? ? ? ? ? 20 GS Wolfartsweier PE Machbarkeitsstudie in Bearbeitung, Ergebnis liegt noch nicht vor ? ? ? ? ? 21 Gutenbergschule PE Machbarkeitsstudie in Bearbeitung, Ergebnis liegt noch nicht vor ? ? ? ? ? 22 Hans-Thoma-Schule -/- in Prüfung SuS, keine Baumaßnahme geplant ? ? 0 € 23 Hardtschule PE Machbarkeitsstudie in Bearbeitung, Ergebnis liegt noch nicht vor ? ? ? ? ? 24 Hebelschule -/- in Prüfung SuS, keine Baumaßnahme geplant ? ? 0 € 25 Heinrich-Köhler-Schule -/- Infrastruktur vorhanden, keine Baumaßnahme geplant fertiggestellt fertiggestellt 0 € 26 Heinz-Barth-Schule (OV) PE derzeit keine Bearbeitung, BMK-Freigabe/Konzeptbeschluss erforderlich ? ? Kostenrahmen 02/2020 35.000.000 € 27 Leopoldschule PM Baumaßnahme in Bearbeitung, Förderung beantragt 26/27 09/ 2027 Kostenrahmen 04/2024 1.130.000 € 28 Marylandschule -/- Infrastruktur vorhanden, keine Baumaßnahme geplant ? ? 0 € 29 Nebeniusschule -/- Keine Erweiterung möglich, Nutzung Uhlandschule, keine Baumaßnahme geplant ? ? 0 € 30 Nordschule Neureut (OV) PE derzeit keine Bearbeitung, OV hat Standort nicht zugestimmt ? ? ? ? ? 31 Oberwaldschule Aue PM Baumaßnahme steht an, Bearbeitung wegen Haushaltslage gestoppt ? ? Kostenberechnung 05/2023 24.900.000 € 32 Pestalozzischule PE Machbarkeitsstudie derzeit in Bearbeitung ? ? ? ? ? 33 Riedschule PE derzeit keine Bearbeitung, BMK-Freigabe/Konzeptbeschluss erforderlich ? ? Kostenrahmen 04/2022 23.000.000 € 34 Schillerschule -/- Infrastruktur vorh., keine Baumaßnahme geplant, Förderung beantragt fertiggestellt fertiggestellt 0 € 35 Schloss-Schule Durlach PM Baumaßnahme in Bearbeitung, Schulbauförderung beantragt 22/23 12/2026 Kostenberechnung 06/2022 30.760.000 € 36 Schule im Lustgarten (OV) PE Politische Entscheidung ausstehend, BMK-Freigabe/Konzeptbeschluss ausstehend ? ? Kostenrahmen 10/2024 9 .900.000 € 37 Südendschule PE Machbarkeitsstudie in Bearbeitung, Ergebnis liegt noch nicht vor ? ? ? ? ? 38 Südschule Neureut (OV) PE Baumaßnahme in Bearbeitung, Förderung beantragt 28/29 2031 Kostenrahmen 10/2023 21.000.000 € 39 Tullaschule -/- Infrastruktur vorhanden, keine Baumaßnahme geplant fertiggestellt fertiggestellt 0 € 40 Viktor-von-Scheffel-Schule PE derzeit keine Bearbeitung, BMK-Freigabe/Konzeptbeschluss erforderlich ? ? Kostenrahmen 02/2022 14.000. 000 € 41 Waldschule Neureut (OV) PM Baumaßnahme GT-Einrichtung in Bearbeitung, Förderung beantragt 26/27 12/ 2026 Kostenrahmen 11/2024 1.850.000 € 42 Weiherwaldschule -/- Infrastruktur vorhanden, keine Baumaßnahme geplant fertiggestellt fertiggestellt 0 € 43 Weinbrennerschule -/- Infrastruktur vorhanden, keine Baumaßnahme geplant fertiggestellt fertiggestellt 0 € 44 Werner-von-Siemens-Schule PM Baumaßnahme in Bearbeitung, Schulbauförderung beantragt ? ? Kostenberechnung 08/2023 44.000.000 € Stadt KarlsruheProjektentwicklung15.05.2025 / PRiAmt für Hochbau und Gebäudewirtschaft Aufstellung Herstellungskosten Ganztageseinrichtungen
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Niederschrift 13. Plenarsitzung des Gemeinderates 29. Juli 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 14 der Tagesordnung: Neukonzeption der Schulkindbetreuung zum Schuljahr 2026/27 in Verbindung mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG): Das Schulkind- Bil- dungs- und Betreuungssystem (SKiBB) Vorlage: 2025/0392/1 Punkt 14.1 der Tagesordnung: Neukonzeption der Schulkindbetreuung zum Schuljahr 2026/27 in Verbindung mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG): Das Schulkind- Bil- dungs- und Betreuungssystem (SKiBB): Der Weg ist das Ziel: Vorgaben für den Ganztag als Prozess verstehen Änderungsantrag: CDU Vorlage: 2025/0392/2 Punkt 14.2 der Tagesordnung: Neukonzeption der Schulkindbetreuung zum Schuljahr 2026/27 in Verbindung mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG): Das Schulkind- Bil- dungs- und Betreuungssystem (SKiBB): Hortstruktur erhalten Änderungsantrag: CDU Vorlage: 2025/0392/3 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulausschuss sowie Anhörung der Ort- schaftsräte Wettersbach, Wolfartsweier, Neureut, Grötzingen, Stupferich, Hohenwetters- bach und Durlach das Schulkind- Bildungs- und Betreuungssystem auf Basis des pädagogi- schen Konzepts, der Ferienbetreuung und des pädagogischen Raumprogramms im Endaus- bau zum Schuljahr 2036/37 in der Variante 1. Die Umsetzung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 setzt eine auskömmliche und verlässliche Mitfinanzierung durch das Land voraus. Ohne diese bleibt der Kommune keine realistische Möglichkeit zur Umsetzung im vorhergesehenen Umfang und der vorhergesehenen Qualität. Abstimmungsergebnis: Beschlussvorlage: Mehrheitliche Zustimmung (29 Ja, 14 Nein) Änderungsantrag CDU: Mehrheitliche Ablehnung (20 Ja, 23 Nein) – 2 – Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 14 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Schulausschuss am 27. Juni 2025: Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass es hier eine Austauschvorlage gab, weil wir den Beschlusstext noch mal etwas verändert haben, und möchte zur Einleitung noch mal ein, zwei Worte sagen, um auch der Öffentlichkeit diesen etwas ungewöhnlichen Be- schlusstext noch mal zu erläutern. Wir haben es hier mit der Umsetzung einer Art Rechtsanspruch zu tun, die vom Bund über die Länder auf die Kommunen runtergegeben worden ist und die vorsieht, dass allen El- tern, die sich da rechtzeitig dazu entscheiden, ab dem Schuljahr 2026/2027 und beginnend zunächst mit dem ersten Schuljahr eine Zusage gegeben werden muss, im Rahmen ihrer Schulgeschichte, ein Ganztagsangebot vorzufinden und auch ein weitgehendes, abdecken- des Ferienbetreuungsangebot. Das erfordert dann auch einen finanziellen Beitrag der El- tern, ist also nicht umsonst. Und das Ganze muss konzeptionell aufgestellt werden, damit wir es mit den entsprechenden fachlichen Kriterien denn dann auch ausfüllen können. Die Eltern müssen auch ein Stück weit wissen, was wir fachlich vorhaben und auf was sie sich da einlassen. Wir haben es hier erlebt, dass es bisher noch keine abschließende Zusage gibt des Landes. Das Land hat hier Bundesmittel zu verteilen. Es ist aber von Anfang an klar ge- wesen, dass diese Bundesmittel nicht ausreichen werden, deswegen muss das Land hier auch noch Mittel dazu tun. Es ist bis heute unklar, wie das Land sich vor allem ab dem Jahr 2027 dann an den Betriebskosten der Umsetzung dieser vom Bund nach unten herunter- gebrochenen neuen Aufgabe beteiligen wird. Das Land sichert uns zwar zu, für das Jahr 2026 Mittel zu haben, das Jahr 26 sind aber nur einige Monate. Und spannend ist es natürlich auch, dass ich nicht ab dem September 2026 etwas anbieten kann, was ich dann zum Januar 2027 wieder abschaffe. Ich bin guter Hoffnung, dass wir in den Forderungen auch der drei kommunalen Landesverbände in Baden-Württemberg bis zum Ende des Jahres hier eine verbindliche Zusage bekommen, aber sie liegt eben noch nicht vor. Und da gibt es im Moment verschiedene Modelle, wie das aussehen könnte. Das betrifft den Bereich der Betriebskosten. Es gibt noch den Bereich der Investitionskos- ten. Da hat das Land ja runtergebrochen auf die Kommunen, etwa 400 Millionen, ich runde jetzt sehr großzügig auf, 400 Millionen Euro in eine Verteilung gegeben. Allein auf dem ersten Zeitpunkt, wo man Anträge stellen konnte, lagen aber Anträge über 1,2 Milli- arden auf dem Tisch. Dann gab es diese teilweise auch etwas missverständliche Losdiskus- sion. Und da sind wir natürlich alle erst einmal ganz froh, dass das Land sagt, die erforderli- chen zusätzlichen 800 Millionen werden grundsätzlich bereitgestellt, sodass erst einmal alle Förderbescheide rausgehen können. Das verteilt sich auf vier oder fünf Jahre, sodass es jetzt auch kein einmaliges Erfordernis ist. Und dennoch ist jetzt schon deutlich, ich meine, wenn das Ganze im Herbst 26 losgeht, und die Fördermittel sind überhaupt erst im letzten Sommer beantragt, also konnte man erst im Frühjahr beantragen, und im Sommer gab es dann diese Entscheidung, dass auch viele Infrastrukturmaßnahmen noch nicht umgesetzt sein werden, wenn man beginnt. Aber da sind die grundsätzlichen Weichen erst einmal so ganz gut gestellt, dass das dann auch schrittweise funktionieren kann, anders eben als bei den Betriebskosten. – 3 – Jetzt, wie sollen wir Ihnen ein fachliches Konzept zur Zustimmung vorlegen, von dem wir selber wissen, dass wir es ohne eine ausreichende betriebliche Mitfinanzierung des Betriebs eigentlich gar nicht umsetzen können? Und unsere ganzen Spezialistinnen und Spezialisten haben dann sozusagen im Vollausbau ausgerechnet, dass wir es hier mit 50 Millionen zu tun haben. Nun haben wir schon eine hohe Prozentzahl von Kindern im Ganztagsschulbe- trieb. Also da kann ich auch noch einen Teil der jetzt durch andere Systeme entstehende Kosten gegenrechnen. Trotzdem ist es erst einmal ein Mehraufwand, den wir so in der mit- telfristigen Finanzplanung nicht abbilden können und uns da völlig verheben würden, zu- mal wir auch ein Stück weit gar nicht wissen, wie viele Eltern dann überhaupt dieses Ange- bot in Anspruch nehmen. Deswegen bitten wir Sie um die Zustimmung zu einem pädagogischen Konzept, das aus unserer Sicht alle Aspekte angemessen berücksichtigt. Wir bitten Sie im Grunde aber auch zur Kenntnis zu nehmen, dass je nach entsprechender Mitfinanzierung des Betriebs dieses Konzept nicht in der Qualität und auch nicht in dem Umfang von Anfang an umgesetzt werden können wird in der Erwartung, dass natürlich auch durch den politischen Druck, im Rahmen der Landtagswahl und der Eltern und der ersten Erfahrungen, es am Ende trotz- dem dazu kommen wird. Insofern bieten wir Ihnen ein Ziel an, wir bieten Ihnen einen Weg an. Wir brauchen von Ihnen aber auch, dass Sie zumindest zur Kenntnis genommen haben, dass wir auf dem Weg möglicherweise ein Stück weit langsamer sind und dass wir auf dem Weg auch nicht immer die Qualität bieten können, die wir gerne fachlich umsetzen möch- ten. Ursprünglich haben wir dieses Thema Konnexitätsprinzip und auch so eine gewisse Trotzhaltung in dem Antrag, in dem Beschlusstext drin gehabt. Es gibt ein Gutachten, das durch die Stadt Stuttgart in Auftrag gegeben wurde, das allerdings noch nicht veröffent- licht ist, aus dem noch einmal bestätigt, wir wissen, bestätigt wird, dass die Kommune, selbst wenn sie keine Kröte hat im Geldbeutel, nicht einfach sagen kann, dann setzen wir einen Anspruch des Bundes nicht um, sondern wir müssen uns darauf einlassen, es umzu- setzen. Wir müssen aber auch fairerweise sagen, dass es vielleicht am Anfang und auch auf der Strecke langsamer wird und dass es auch in der Qualität, bis diese Dinge grundsätzlich geklärt sind, auch Abstriche geben kann. Es wäre jetzt aber auch unfair gewesen, vor allem auch unseren Fachleuten gegenüber, zu sagen, macht mal ein Konzept, was die Mindest- voraussetzungen für Pädagogik und Ähnliches nicht erfüllt und wo hinter ihr gar nicht ste- hen könnt, was aber zu unserer Finanzlage passt. Und dann hätten wir auch ein paar weiße Blätter hier abstimmen können. Insofern müssen wir einfach hier an der Stelle einen etwas ungewöhnlichen Weg gehen, zu dem ich Sie aber herzlich auffordere. Und jetzt glaube ich, mit dieser Formulierung sind wir beiden Dingen gerecht geworden. Jetzt gibt es dazu zwei Änderungsanträge. Zu unserer Antwort auf den Änderungsantrag, der sich mit den Horten befasst, will ich gar nichts sagen, sondern einfach darauf verwei- sen, auf unsere Stellungnahme. Zum anderen Antrag möchte ich gerne darauf verweisen, dass wir Ihnen hier im Moment noch nicht so eine ganz schlüssige Empfehlung abgeben können und wollen, ob Sie besser dem zustimmen oder ablehnen, weil mir teilweise nicht so ganz klar ist, aber das können die Antragsteller uns ja erklären, ob Sie jetzt sagen, das ist der richtige Prozess und das richtige Ziel. Dann deckt sich das weitestgehend mit dem, was ich Ihnen eben angekündigt habe. Oder ob Sie sagen, wir wollen uns da noch nicht festlegen, und es ist zwar der Weg und das Ziel, aber wir wollen uns auf das Ziel nicht fest- legen. Das ist so, wie wenn ich in einen Flieger nach Rom steige und wenn ich dann über den Alpen merke, dass mir die Luft zu dünn wird, dann steige ich in den ICE nach Berlin. Das funktioniert eben nicht. Und deswegen brauchen wir hier eine Klarstellung. Dann – 4 – können Sie sich die Empfehlung der Stadtverwaltung auch gerne schon dazu denken. Das ist dann nicht mehr so sonderlich schwer. Das vielleicht noch einmal zur Einführung hier zu diesem Thema, und jetzt freue ich mich auf eine lebendige Diskussion. Stadträtin Dr. Sardarabady (GRÜNE): Vielen Dank für die anspruchsvolle Vorlage. Wir freuen uns, dass wir mit der Umsetzung des bundesweiten Rechtsanspruchs nun konse- quent vorangehen. Es geht um die zentrale Weichenstellung für ein zukunftsweisendes und qualitativ hochwertiges Bildungs- und Betreuungssystem von Schulkindern. Die Ganz- tagsbetreuung ist aber mehr als ein Betreuungssystem. Sie ist Voraussetzung für bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, steht aber auch für mehr soziale Teilhabe und Inklu- sion, und sie ist der Schlüssel für mehr Bildungsgerechtigkeit. Durch die individuellere und intensivere Förderung kann Bildungserfolg so, längst überfällig, besser von familiärer Her- kunft entkoppelt werden. Herkunft darf nicht über Zukunftschancen von Kindern entschei- den. Heute wird es darum gehen, eine Grundsatzentscheidung zu fällen, die im Einklang mit den bildungs-, familien- und integrationspolitischen Zielen der Stadt steht. Wir sind davon überzeugt, dass Variante 1 einen guten Kompromiss zwischen dem pädagogischen Quali- tätsanspruch und den Kosten bietet. Angesichts der Komplexität der Aufgabe ist es offen- sichtlich, dass es sich um einen sukzessiven, mehrstufigen und langfristigen Prozess han- deln wird, der bis zur vollständigen Umsetzung Übergangsmaßnahmen und kontinuierliche Evaluation erfordern wird. Auf dem Weg zur heutigen Entscheidung wurden alle relevan- ten Akteur*innen beteiligt. Viele offene Fragen wie zur zukünftigen Infrastruktur wurden geklärt. Die Verwaltung hat überzeugend aufgezeigt, dass es trotz des bestehenden Hand- lungsbedarfs bereits jetzt rechtsanspruchserfüllende Strukturen gibt, auf die wir aufbauen können. Wir müssen jetzt aber im Hinblick auf die Zielperspektive, Ganztag mit hohen Qualitäts- standards, unbedingt weitergehen, Schritt für Schritt. Die größte Herausforderung ist aktu- ell die ungeklärte finanzielle Förderung durch Landesmittel. Ohne eine ausreichende Finan- zierung ist das ambitionierte Vorhaben zum Scheitern verurteilt. Wir stehen hier in einer besonderen Verantwortung. Im Hinblick auf mehr Chancengerechtigkeit muss das Verspre- chen auf eine qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung für alle Kinder gelten. Im Gegen- satz zur CDU sehen wir deshalb tatsächlich die Not, die mit öffentlichen Mitteln finanzierte Doppelstruktur von Hort und Ganztagsgrundschulen abzuschaffen. Ansonsten würden wir damit die jetzige Betreuungssituation zementieren, mit dem Hort als exklusives Zusatzange- bot für wenige Kinder bei einem hohen Einsatz an Personal. Den dringend benötigten Pa- radigmenwechsel zu mehr Bildungsgerechtigkeit würden wir damit ausbremsen. Wir gehen davon aus, dass wir bei der Umsetzung des Erstanspruchs schon auf einem guten Weg sind und dass die Verwaltung hier sehr gute Arbeit geleistet hat. Angesichts offener Fragen auf dem Ist-Zustand zu verharren, hieße Stagnation. Für ein aktives Gestaltenkönnen und eine strategische Weiterentwicklung brauchen wir eine verbindliche Festlegung auf die Zielvari- ante 1. Stadtrat Hofmann (CDU): Ich fange vielleicht auch mit dem Positiven an, denn Sie hatten uns vorhin angesprochen. Wenn wir in den Flieger nach Rom steigen, dann fahren wir auch nach Rom, ganz sicher, das kann ich Ihnen so sagen. Denn im Endeffekt ist es ganz eindeutig auch, was in unserem Antrag steht. Im letzten Absatz steht ganz klar, vielmehr sollen die guten Vorgaben der Variante 1 in der Beschlussvorlage als Prozess oder als Ziel – 5 – verstanden werden, auf die sich der Ausbau der Ganztagesbetreuung auch zubewegen soll. Und bis dahin soll der Ist-Zustand..., das heißt aber in dem Fall nur, dass die Horte, die jetzt bestehen, auch an den Ganztagsschulen bis dahin erhalten werden sollen, das ist das Einzige. Ich würde ganz klar sagen, dass wir jetzt auch schon ein hervorragendes Ganzta- gesbetreuungssystem haben, denn 70 Prozent, das ist hervorragend, 80 Prozent sogar, vie- len Dank. Das ist schon etwas. Uns hätte natürlich die erste Vorlage deutlich besser gefallen, in der Sie geschrieben haben, dass Bund und Land hier auch in der Verantwortung sind und dass sie hier auch ihrer Ver- antwortung absolut nicht gerecht werden. Aber es bringt überhaupt nichts, wenn wir jetzt ein System starr einfügen, und Frau Dr. Sardarabady, da komme ich gerade auf Sie dann. Sie haben ganz klar gesagt, Sie wollen Ganztag mit hoher Qualität. Und dann wollen Sie aber genau diese hohe Qualität in den Horten direkt abbauen. Das wollen Sie abbauen, denn dort haben wir noch eine höhere Qualität. Da verstehen wir einfach nicht, warum wir, wenn wir uns mit Ihnen auf diesen Weg begeben, und da sind wir gar nicht so weit weg, warum wir praktisch schon Fakten schaffen müssen, bevor wir überhaupt wissen, wo es hingeht. Wenn wir in diese Schulbauliste reingehen, da haben wir von 44 Schulen, ha- ben wir bei 3 Stück stehen, dass im Prinzip die Bearbeitung wegen der Finanzen gestoppt wird. Bei 8 haben wir stehen, dass die Förderungen beantragt sind. Und bei 6 haben wir stehen, dass die Freigabe noch nicht erforderlich ist. Das heißt, wir haben weder die räum- lichen Voraussetzungen, noch haben wir die personellen Voraussetzungen. Und deswegen ist es der falsche Weg, jetzt schon in so eine ganz klare Struktur zu gehen, dass wir prak- tisch die Struktur der Horte jetzt schon zerschlagen, bevor wir überhaupt wissen, was über- haupt weiter geht, was überhaupt weiter dann gefordert wird. Dann haben wir natürlich noch dieses Damoklesschwert der Finanzen. 36 Millionen Euro stehen im Raum, von denen bis jetzt keine einzige im nächsten Doppelhaushalt ist. Deswe- gen, Herr Oberbürgermeister, da geht es nicht um die mittelfristige Planung, sondern wir müssen das kurzfristig - zumindest zu einem großen Teil - mit aufnehmen. Sicherlich keine 36 Millionen, weil wir schon ein paar haben, aber ich glaube, dass wir, wenn wir einerseits, und da sind wir auch uns einig, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf flexibel weiter ge- stalten wollen, brauchen wir die Horte. Und auch dazu brauchen wir sie, um die Bildungs- gerechtigkeit dann wirklich sukzessive einzuführen. Stadträtin Uysal (SPD): Wir als SPD-Fraktion begrüßen die Vorlage und begrüßen auch das pädagogische Konzept, denn, wie meine Vorrednerin gesagt hat, Bildungsgerechtigkeit be- ginnt mit guter Betreuung, aber auch mit einem guten Ganztag, und zwar für alle Kinder, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. Der bundesweite Rechtsanspruch ist wichtig und richtig, aber klar ist auch, wir hätten ihn gern sofort erfüllt. Nur die Realität ist eine andere. Der Bund gibt den Auftrag ohne das nötige Geld. Das ist eben nicht fair. Trotzdem, was ist denn der Ist-Zustand? Wir in Karlsruhe fangen nicht bei Null an. 21 Grundschulen erfüllen den Rechtsanspruch jetzt schon, von 44. Wir haben Erfahrung, wir haben Strukturen, und wir haben den politischen Willen. Variante 1 ist für uns ein tragfähi- ger Kompromiss. Sie schafft den Spagat zwischen Qualität und Umsetzbarkeit. Und sie zeigt, wir wollen keine Betreuung Light. Wir wollen echte Förderung, wir wollen echte Bil- dung und echte Teilhabe. Darum, lieber Herr Hofmann, lieber Detlef, sagen wir auch ganz klar, wir sehen keinen Bedarf, die Hortstruktur dauerhaft parallel zum Ganztag zu erhalten. Denn zwei Systeme bedeuten für uns zwei Wege, zwei Standards, zwei Chancen, und das – 6 – ist nicht gerecht. Das sind auch zwei Finanzierungen. Wir wollen ein integriertes System mit multiprofessionellen Teams, verlässlicher Ferienbetreuung und kindgerechten Räumen. Ein System, das trägt, und zwar für alle. Der Qualitätsanspruch muss hoch bleiben, lieber Detlef. Da hast du vollkommen Recht. Da sind wir, glaube ich, alle auf einem Hauptnenner. Es darf kein Sparmodell auf Rücken der Kinder werden. Doch dafür braucht es Konzepte, wie zum Beispiel Investitionen in Infra- struktur, in Personal, aber auch in ein tragfähiges Finanzkonzept. Diesen Herausforderun- gen müssen wir uns stellen, gemeinsam auf allen Ebenen. Und wir wollen natürlich auch eine echte Rhythmisierung, um die Qualität aufrechtzuerhalten. Wir wissen, ohne das Land geht es nicht, ohne verbindliche Vereinbarungen auch nicht, lieber Herr Oberbürgermeis- ter, Sie haben es auch eingangs gesagt. Aber wir dürfen jetzt nicht warten, bis alles perfekt ist, weil es ist nicht perfekt. Wir müssen jetzt anfangen, Schritt für Schritt. Und die Horte weiterhin aufrechtzuerhalten, würde heißen, dass wir das Ziel nicht forcieren. Wir wollen auf das Ziel hinarbeiten. Wir wissen, dass der Übergang eine große Herausforderung, Chal- lenge sein wird für uns, aber wir müssen uns Schritt für Schritt dahinarbeiten. Deswegen werden wir die Anträge von der CDU ablehnen und begrüßen dieses Konzept. Stadtrat Schnell (AfD): Seit dem 5. Juli 2021 haben wir das Thema jetzt in etlichen Aus- schusssitzungen, Anhörungen, Ortschaftsräten durchgekaut. Im Ratsinformationssystem gibt es inzwischen über 70 Dokumente zum Thema. Basis ist das Ganztagsförderungsge- setz der seinerzeitigen Bundesregierung vom Oktober 2021. Eine hehre Idee, allen Eltern, die eine Ganztagsbetreuung für ihre Kinder im Grundschulalter wünschen, sollte diese auch angeboten werden können. Zuständig für diese Aufgabe sind aber die Kommunen, also auch wir hier in Karlsruhe. So machte sich unsere Verwaltung ans Werk und entwarf mit viel Arbeit, die wir wirklich anerkennen, die uns nun heute präsentierte Vorlage mit drei Varianten. Die teuerste davon, schlicht Zielperspektive genannt, liegt mit Kosten von über 70 Millionen im Schuljahr 26/27 völlig außerhalb der finanziellen Möglichkeiten unse- res klammen Haushaltes, in dem bislang für diesen Posten gerade mal 21 Millionen einge- plant sind. Finanziell nicht substanziell besser ist die von der Verwaltung vorgeschlagene Variante 1, für das Betreuungsangebot mit Kosten von über 52 Millionen, das heißt Zusatz- kosten von 31 Millionen Euro. Denn eines haben Bund und Land bei der uns aufgedrückten Aufgabe wohlweislich verges- sen, die adäquate finanzielle Ausstattung der Kommunen, um dies überhaupt leisten zu können, ein klarer Verstoß gegen das von unserer Ersten Bürgermeisterin zu Recht oft zi- tierte Konnexitätsprinzip, ein Grundsatz im deutschen Staatsrecht, der besagt, dass die fi- nanzielle Verantwortung für eine öffentliche Aufgabe bei der Stelle liegt, die über die Erfül- lung dieser Aufgabe entscheidet. Aber da ist aus Berlin nicht viel zu erwarten. Laut heuti- gen Medienmeldungen fehlen Herrn Klingbeil bis 2029 satte 172 Milliarden im Haushalt. Und um das Bild des Fliegers nach Rom zu bemühen, wenn wir nicht genügend Kerosin vor dem Start tanken können, kommen wir im Zweifelsfall noch nicht mal über die Alpen. Ein- fach drauf loszufliegen, riskiert einen Absturz. Zusätzlich ist anzumerken, dass die zweite Säule des Konzeptes, genannt Halbtagsgrund- schule und modulares System, nicht die Flexibilität in der Betreuung bietet, wie es die durch die zukünftig ersetzten Horte bieten. Denn bei weitem nicht alle Eltern wollen ihre Kinder den ganzen Tag in der Schule wissen, sondern ziehen es vor, ihre Kinder weitge- hend in Eigenverantwortung großzuziehen. Sie sehen somit keinen Bedarf für diese Art von – 7 – Zwangsbeglückung. Aus diesen Gründen lehnen wir da die Vorlage ab. Dagegen stimmen wir den Änderungsanträgen der CDU, die den Status quo gerade bezüglich der Horte er- halten wollen, zu. Stadträtin Geißinger (Volt): Erst einmal vielen Dank für die Vorredner. Ich glaube, es wurde schon einiges genannt. Ehrlich gesagt, es gab auch wirklich viel zu diskutieren. Es ist ein komplexes Thema. Es wurde sehr oft vorberaten, und wir sind irgendwann mittendrin ein- gestiegen. Deswegen erst einmal danke auch an die Beteiligten, auch danke an das Schul- amt, das noch einmal einen Termin möglich gemacht hat, zu den doch immer noch vor- kommenden Fragen, letztes Mal. Ehrlich gesagt gab es auch viele Abkürzungen, MOS, Ga- FöG, SKiBB, SBBZ, und es war extrem verwirrend. Das muss ich an der Stelle wirklich mal sagen. Aber es war auch Zeit, sich alle Optionen durchzusehen. Was ist wirklich die beste Option? Was bringt wem was? Wen bevorzugen wir? Wie schaffen wir Gleichheit? Was können wir tatsächlich umsetzen? Was für Gegebenheiten haben wir in der Stadt? Und wir haben sogar auch überlegt, wir können es vielleicht sogar noch mal schieben, bis wir Klar- heit über die Finanzen haben. Aber das können wir halt nicht, der Umsetzungsanspruch sehr bald naht. Wir müssen irgendein Konzept haben, wie es weitergeht. Wir brauchen eine Aussage für die Kinder, für die Eltern, für das Personal, für die Stadt, für eigentlich jeden, wie es jetzt weitergeht. Dafür müssen wir heute entscheiden, was wir konkret wollen, vor allem, dass auch die Standortgespräche, die immer noch stattfinden, um die ganz konkrete Umset- zung im Detail für jeden Standort zu klären, sinnvoll auch über die nächsten Wochen zu- trage kommen können. Schlussendlich haben wir die Entscheidung getroffen, die Vorlage der Verwaltung mitzutragen, und damit auch die Horte nicht zu erhalten. Dazu möchte ich kurz noch sagen, warum, weil wir es auch mal überlegt hatten. Die ursprüngliche Variante hat vorgesehen, einen sehr cleanen Cut zu machen. Dadurch werden natürlich sehr viele jetzige Hortkinder einfach aus ihrem Umfeld gerissen. Das sieht die aktuelle Vorlage nicht mehr vor. Es wird auslaufen gelassen, sodass nach und nach das neue System umgesetzt werden kann. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass alle Bürgerinnen, ob groß, klein oder aus welcher Schicht, in Karlsruhe, eine gute Bildung, eine Betreuung und ein gutes Leben genießen können. Eine Schule für alle schafft Gemeinschaft und Bildungsgerechtig- keit, die wir ganz dringend brauchen. Außerdem muss man auch an der Stelle sagen, wir hatten es zum Thema Finanzen schon, der langfristige Weiterbestand von Horten, damit erhalten wir teure Doppelstrukturen, und zwar nicht nur in der sowieso ungeklärten Förderung der Horte ab 2026, sondern auch or- ganisatorisch. Das ist ein riesiger Verwaltungsakt, den wir uns auferlegen würden für et- was, das wir am Ende nicht unterstützen möchten. Trotzdem vielen lieben Dank an alle, die sich eingesetzt haben, ihre Stimme laut gemacht haben, so funktioniert Demokratie, und ich bin gespannt, wie es jetzt abgestimmt wird. Stadtrat Noé (FDP/FW): Auch wir haben es uns in der Diskussion nicht leicht gemacht. Ein Mammutprojekt geht auf die Zielgerade und der Dank gilt ausdrücklich den Experten, die dieses Thema vorangetragen haben. Frau Wagner hat es durch die verschiedenen Ort- schaftsräte getragen, in allen Gruppen Fragen ausführlich formuliert. Und ich glaube, eins ist klar, Ziel ist eine verlässliche und qualitativ hochwertige pädagogische Betreuung unse- rer Grundschulkinder bei dem gleichzeitigen Rechtsanspruch auf die Ganztagsbetreuung. Das Projekt ist eben ein weiteres, es ist schon angeklungen, aber ich muss es auch noch – 8 – einmal sagen, ein weiteres auf der langen Liste an Aufgaben, die den Kommunen einfach aufgebürdet wird, ohne die nötigen Mittel zur Finanzierung bereitzustellen. Das Konnexi- tätsprinzip, ganz klar, ist Stand heute erneut verletzt. Die aktuelle Tischvorlage formuliert es jetzt auch immer noch deutlich. Ohne auskömmliche und verlässliche Mitfinanzierung durch das Land, bleibt uns als Kommune keine realistische Möglichkeit zur Umsetzung im zu Recht geforderten Umfang und Qualität. Wir müssen uns heute auf den Weg machen, das ist richtig. Denn ein qualitativ hochwertiges Angebot für die pädagogische Betreuung ist der Schlüssel zur Bildungsgerechtigkeit. Auch möchten wir weiterhin eine möglichst flexible Wahlmöglichkeit der Betreuungsform für die Eltern erhalten. In einigen Stadtteilen sind wir dabei schon deutlich weiter als in an- deren, weil man sich rechtzeitig auf den Weg gemacht hat. Durlach ist schon heute nahezu optimal versorgt in der Betreuung der Schülerinnen und Schüler im Ganztag. Dort ist es jetzt auch schon möglich, den Hort inklusive des Personals nahtlos in das neue Konzept zu überführen, aber das ist leider nicht in allen anderen Stadtteilen möglich. Und deswegen haben wir die ähnlichen Bedenken, wie wir es auch bei der CDU sehen. Es fehlen nach wie vor Räumlichkeiten, Eltern verlieren an Flexibilität. Auch wenn wir anerkennen, dass die Verwaltungsvorlage mittelfristig der richtige Weg ist, wird sich unsere Fraktion heute den Änderungsanträgen der CDU anschließen. Stadträtin Kaufmann (Die Linke): Für uns als Linke ist die Schaffung eines flächendecken- den, offenen und an den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler ausgerichteten Angebotes von Ganztagesschulen und Betreuung zentraler Aus- gangspunkt von emanzipatorischer Bildungspolitik. Es hilft Eltern, die arbeiten gehen, ihre Kinder gut untergebracht zu wissen. Es hilft natürlich auch den Kindern über den Schulun- terricht hinaus und unabhängig von den Möglichkeiten, die ihnen das Elternhaus bietet, Förderung zu bekommen, soziale Gemeinschaft zu erfahren und verschiedenste Bildungs- angebote wahrnehmen zu können. All das wird unserer Meinung nach mit dem Konzept abgedeckt. Obwohl wir natürlich in Karlsruhe schon recht weit sind, was das angeht, es wurde bereits gesagt, ist es richtig, dass wir den Weg weitergehen müssen und den Weg, der in Variante 1 beschrieben ist, beginnen. Doch der Ganztag wird nur erfolgreich sein, wenn er den Qualitätscheck besteht. Das heißt, für alle Kinder, egal ob auf der Halbtagsschule oder im modularen System oder im Ganztag, brauchen wir gleich gute Standards. Genauso kann das nicht gehen ohne gutes und ausreichendes Personal, und das ist gerade der große Knackpunkt für uns. Bis 2030 werden in Deutschland mehr als 100.000 Lehrkräfte und unzählige Fachkräfte in der Kin- der- und Jugendhilfe fehlen. Viele in der Ganztagesförderung Beschäftigten sind bereits jetzt völlig am Limit. Um das irgendwie anzugehen, brauchen wir natürlich die entspre- chenden Investitionen. Obwohl die Gewährleistung eines flächendeckenden Ganztages- schulangebotes eigentlich Aufgabe von Bund und Ländern ist, haben wir hier wieder ein fatales Beispiel dafür, wie sehr die Kommunen im Unklaren gelassen werden, was die Fi- nanzierung angeht und wieder einmal das Konnexitätsprinzip verletzt wurde. Vor diesem Hintergrund des Finanzierungsvorbehalts und weil es verständlicherweise auch noch einige Unschärfen in diesem Konzept gibt, was wir bereits gehört haben, wie beispielsweise auch die zukünftigen Beitragshöhen, die noch nicht richtig auch kalkuliert werden konnten, müssen wir wirklich aufpassen, dass es einen geordneten und abgestimmten Übergang gibt. Deswegen fordern wir hiermit, dass alle konkreten Umsetzungsschritte des – 9 – Schulkindsbetreuungssystems dann auch noch einmal im Gemeinderat behandelt werden müssen und hoffen, dass dem auch stattgegeben wird. Die Beweggründe von dem Änderungsantrag der CDU können wir nachvollziehen. Wir glauben aber, dass es jetzt keinen Sinn macht, hier noch einmal den Stopper reinzusetzen sozusagen, und denken, dass diese ganzen Fragen, die die Übergänge von parallelen Struk- turen und so weiter angehen, dass diese dann geklärt werden müssen, wenn wir über die wirklich konkreten Umsetzungsschritte und auch die konkrete Ausgestaltung an jeder Schule dann vor Ort sprechen. Stadträtin Döring (KAL): Zunächst möchte ich auch meinen Dank an alle Beteiligten aus- sprechen, die an der Erarbeitung dieses Konzepts mitgewirkt haben. Man merkt diesem Konzept wirklich an, dass viele Perspektiven eingeflossen sind, um diesen gesetzlichen Ganztagsanspruch umzusetzen, und dass dieses Konzept versucht, die Qualitäten, die wir in der Hortbetreuung haben und die Qualitäten, die das Schulsystem mitbringt, miteinan- der zu verbinden. Vor allem soll mit diesem Konzept ein Lebensraum für Kinder geschaffen werden. Denn die meisten Kinder verbringen einen Großteil ihrer Wachstunden in der Schule und der anschließenden Betreuung. Ich denke, das dürfen wir hier auf keinen Fall vergessen. Deshalb freut es mich auch besonders, dass der Inklusionsgedanke in diesem Konzept sehr präsent ist, vom benötigten Personal bis hin zu den Raumkonzepten. Positiv sehen wir wei- terhin, dass der angestrebte Personalschlüssel dem der Horte angeglichen werden soll, und dass es auch für alle Kinder, ob sie jetzt in den Ganztag gehen oder nicht, zukünftig ein Mittagessen angeboten werden soll, zumindest im Konzept. Denn viel Gutes, viel Licht, aber da ist auch ein bisschen Schatten, denn es ist jetzt schon klar, dass wir mehr Personal brauchen werden. Es ist jetzt schon klar, dass sich das Raumkonzept an kaum einer Schule ad hoc umsetzen lässt. Allein bis alle Schulen die notwendigen Mensen bekommen, um tatsächlich allen Schüler*innen ein Mittagessen anzubieten, wird es noch Jahre dauern, von den notwendigen Ruhe- und Bewegungsräumen, um überall eine umfassende Inklu- sion zu ermöglichen, ganz zu schweigen. Wie die Umsetzung des Ganztags an den sozialpädagogischen Bildungs- und Beratungs- zentren, den SBBZ, gestaltet werden soll, ist komplett unklar aktuell. Und vor allem ist noch völlig unklar, wie das alles finanziert werden soll. Wir haben es schon gehört. Das Land hält sich hier, sagen wir mal, bedeckt. Es gibt hier also noch einige Unschärfen, und die verunsi- chern vor allem Eltern und offensichtlich auch noch Teile der Mitarbeitenden in den Hor- ten. Denn wie es genau weitergeht an meiner Schule, in meinem Hort, mit der Lebensum- gebung meines Kindes, ist für viele Beteiligte noch unklar. Ich bin selbst Mutter, mein jüngstes Kind geht auch noch in den Hort, und deshalb kann ich diese Unsicherheiten sehr gut nachvollziehen und diese vielen Fragen, die sich die Menschen stellen. Und genau des- halb denke ich, dass es heute wichtig ist, dass wir dieses Konzept verabschieden, trotz aller Unschärfen, damit sich das Schul- und Sportamt mit den Schulen und den Horten, den El- tern, auf den Weg machen kann, und damit wir diese wichtige Kommunikation mit den El- tern und mit den pädagogischen Mitarbeitenden starten können, damit wir im Umset- zungsprozess sehen, wo wir nachjustieren müssen, und dass wir das auch als Gemeinderat können. Denn viele Fragen werden wir erst beantwortet bekommen, wenn wir konkrete Zahlen haben. Wie viele Kinder werden für welches Angebot angemeldet? Was bekommt die Stadt Karlsruhe eigentlich an Finanzierung? – 10 – Und für uns ist wichtig, wir wollen eine gute Betreuungs- und Bildungsstruktur nicht ver- schlechtern. Vielmehr wollen wir beispielsweise an den Ganztagsschulen die Situation auch verbessern. Auch das dürfen wir nicht vergessen. Ich möchte noch kurz zum CDU-Antrag sagen, genau wegen der Unschärfen und weil wir die auch innerhalb unserer Fraktion un- terschiedlich einschätzen, werden wir hier unterschiedlich abstimmen. Stadtrat Kalmbach (FÜR): Ich würde gerne das Bild anders formulieren, und zwar dieses Bild vom Flugzeug würde ich eher wie eine Busfahrt beschreiben. Wir fahren von Karlsruhe nach Rom und dann kann es sein, dass wir vielleicht über Basel fahren oder wir fahren über Innsbruck oder wie auch immer. Aber wir werden an das Ziel kommen. Also vom Ziel her sind wir uns einig. Da gibt es das Lob tatsächlich auch von mir. Das Lob ist das, ich hätte nicht geglaubt, dass die Verwaltung das schafft, bis heute so ein Konzept vorzulegen. Das Konzept ist hervorragend, und das ist aller Ehren wert. Jetzt aber, diese Unschärfen sind angesprochen worden, und die können wir nicht wegdis- kutieren. Deswegen hier zum CDU-Antrag, die Unschärfe ist die Frage der Räumlichkeiten. Was passiert, wenn wir jetzt sagen, wir lösen die Horte auf, und in der entsprechenden Schule sind gar keine Räumlichkeiten da? Dann haben wir eine Verschlechterung deutlich. Deswegen, ich verstehe den CDU-Antrag so, dass es nur darum geht, dort wo die Räum- lichkeiten nicht da sind, dass man dort eben den Hort belässt. Es geht darum, diese Struk- tur zu belassen, bevor man etwas zerschlägt, und nachher geht es nicht weiter, und das ist eine tatsächliche Verschlechterung. Das Ziel noch einmal, Variante 1, eindeutig. Ich werde auf jeden Fall dem CDU-Vorschlag zustimmen, aber auch der Beschlussvorlage zustimmen, sowohl als auch. Stadtrat Bauer (GRÜNE): Liebe Kolleg*innen der CDU-Fraktion, den Kurs, den Sie heute einschlagen, der ist nicht neu, mit Ihren beiden Initiativen. Der hat sich lange angekündigt. Letztes Jahr im Wahlkampf sind Sie nach vorne geritten, mit dem eisernen Versprechen und großen Plakaten, dass Sie die Horte im Stadtgebiet nicht abbauen wollen und das ver- hindern werden. Und heute müssen Sie dieses Versprechen halt auch einlösen. Das tun Sie in einer ganz seltsamen Art, nämlich in einer überstürzten Hals-über-Kopf-Aktion über Nacht mit zwei Änderungsanträgen. Das wirkt jetzt alles nicht so zielstrebig und in den Flieger, Bus, Lastenrad, was auch immer, steigen wir nicht ein. Die fehlende Strategie, die zeigt sich auch schon an Ihrem Vorgehen, wenn man die Wider- sprüchlichkeit in den zugrunde liegenden Anträgen anschaut. Auf der einen Seite fordern Sie die Stadtverwaltung auf, den Ausbau der Ganztagsstrukturen zu forcieren, also in an- deren Worten, Prioritäten zu setzen, um dann in einem anderen Änderungsantrag die glei- che Stadtverwaltung damit zu beauftragen, genau das Gegenteil zu tun, nämlich eine Dop- pelstruktur. Die Horte wollen Sie fortsetzen, neben dem schulischen Ganztag, und gleich- zeitig auch zwei Ämter der Stadtverwaltung mit der Verwaltung dieser Doppelstruktur be- schäftigen. Das ist halt einfach das Gegenteil von strategischer Planung. Das ist vor allem teurer und personalintensiver, bildungspolitischer Stillstand, und im Übrigen hat das mit Bil- dungsgerechtigkeit überhaupt nichts zu tun. Wir kommen da keinen Schritt weiter. Im Übrigen, wir zerschlagen auch keine Horte, und wir schmeißen auch keine Kinder über Nacht raus, sondern sie werden schrittweise, jahrgangsweise abgebaut und in SKiBB über- führt. Kein Kind, das heute in einem Hort ist, wird übermorgen da rausfliegen. Jedes Kind – 11 – kann seine Grundschulkarriere in dem Hort fertigstellen. Und umso bemerkender ist es, dass Sie in der Begründung Ihres Antrags ausgerechnet dann auf die klamme Haushalts- lage der Stadt eingehen, wo der Weiterbetrieb der Horte doch im Gegenteil ganz absehbar immense Mehrkosten im städtischen Haushalt auflösen würde. Vielleicht ist auch deswe- gen das die Lösung dafür, warum die Anträge so spät kamen, weil Ihnen eine sehr gut ver- bundene Finanzdezernentin bis zum Schluss versucht hat, diese vorgezogenen Haushalts- anträge auszureden, leider ohne Erfolg. Das ist nur eine Mutmaßung. Des Weiteren bekla- gen Sie auch in dem Antragstext, dass es fehlende personelle und finanzielle Voraussetzun- gen bei der Umsetzung dieses Ganztagsangebots gibt. Aber mit Ihrem Vorstoß sorgen Sie dafür, dass genau diese Ressourcen, die so nötig für den Ausbau gebraucht werden, wei- terhin für die Hortbetreuung gebunden sind, um es mal ein bisschen versöhnlicher zu fas- sen. Sie waren ganz nah dran, wirklich eine unterstützungswerte Initiative hier vorzuwei- sen, weil Sie weisen in Ihren Anträgen völlig zu Recht darauf hin, dass das größte Versäum- nis bisher das ist, dass die Ausgestaltung des schulischen Ganztags vor allem deswegen so massive Vorbehalte bei den Eltern auslöst, weil die Koordination in den Tandems zwischen Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften in der Qualität einfach nicht mithalten kann. Lassen Sie uns doch da dran mal gemeinsam arbeiten. Das wäre doch was, was wir ge- meinsam mit der Landesseite angehen müssten, und da hätten Sie auch uns an Ihrer Seite. Aber diesen Stillstand, den machen wir nicht mit. In den Flieger müssen Sie leider auf dem bildungspolitischen Irrweg selbst allein einsteigen. Stadträtin Meier-Augenstein (CDU): Die ganzen Wortmeldungen und Wortbeiträge der Kolleginnen und Kollegen zeigen noch einmal diese Problematik auf, in der wir uns befin- den, dass vieles noch nicht geklärt ist, ob das jetzt die finanzielle Seite ist, von der bauli- chen, und so weiter. Und deswegen darf ich gerne auch Herrn Bauer noch einmal mitge- ben, dass wir uns hier sehr konstruktiv einbringen in diesen Prozess, und nicht erst seit ges- tern. Der Änderungsantrag war letzte Woche im Hauptausschuss schon angekündigt, oder vor zwei Wochen. Wir haben auch schon in der Vergangenheit ähnliche Anträge einge- bracht bzw. immer wieder in den Diskussionen genau dieses Thema aufgebracht, weil wir hier eine Diskrepanz sehen. Im Endeffekt bestätigt jeder mit seinem Wortbeitrag, dass es so viele ungeklärte Punkte gibt, und keiner ist vollumfänglich zufrieden mit der Situation. Von der finanziellen Seite ganz angefangen, die Variante 1 würde für uns als Stadt zusätzliche Mittel von über 30 Millionen bedeuten. Die haben wir im Haushalt noch gar nicht einge- stellt. Ist Ihnen das eigentlich auch bewusst? Also so ganz einfach umzusetzen wird dieses Konzept leider nicht sein. Ich möchte aber Ihnen doch einfach noch einmal gerne mitgeben und ganz klar ausführen, dass ich schon etwas verwundert bin, wenn Kollegin Sardarabady vom Hort als exklusives Zusatzangebot spricht. Das hört sich so elitär an. Nein, der Hort ist eine Einrichtung der Ju- gendhilfe, und er ist vor allem eine sehr wertvolle, für die Familien eine sehr geschätzte. Im Hort findet sehr wohl auch eine Bildungsgerechtigkeit statt. Sie tun hier immer so, als kann nur eine Ganztagsschule Bildungsgerechtigkeit herstellen, und das ist eben nicht der Fall. Dadurch, dass wir die Situation haben, dass wir baulich gar nicht das Ganze umgesetzt be- kommen bis zum nächsten Schuljahr, bedeutet es, dass mindestens ein ganzer Jahrgang nicht in den Genuss des Rechtsanspruchs kommen würde, wenn wir parallel damit anfan- gen, die Horte auslaufen zu lassen. Ist Ihnen das überhaupt bewusst? Bildungsgerechtigkeit ist es nicht, wenn wir durch die unterschiedlichen Situationen in den Stadtteilen die Situa- tion haben, dass der Wohnort entscheidet, wer die bessere Betreuungsmöglichkeit hat und – 12 – wer die schlechtere. Also wir sehen das schon sehr differenziert, und wir versuchen wirk- lich, auch den Elternwillen noch einmal reinzubringen. Sie sind auch alle angesprochen worden, vom Gesamtelternbeirat, von den ganzen Zusammenschlüssen der Eltern, Initiati- ven privater Art, die hier ganz vehement fordern, dass der Hort erhalten bleibt, weil er wirklich ein ganz wichtiges Angebot ist. Solange wir nicht den Ganztagsbetrieb insgesamt umsetzen können, beantragen wir, dass wir an den Horten festhalten, bis diese ganzen of- fenen Punkte geklärt sind. Stadtrat Dr. Fechler (SPD): Jetzt haben wir das, wovon die Betroffenen am wenigsten ha- ben, eine ideologische Diskussion. Wir vonseiten der SPD stehen zu diesem Konzept, und am Ende des Tages muss man springen. Das heißt, man muss einen Weg gehen, indem man diesen Rechtsanspruch, den der Gesetzgeber auf den Weg gebracht hat, umsetzt. Das entbindet uns nicht davon, auch das Land in die Verantwortung zu nehmen. Letztendlich, wenn das Land den Dialog verweigert, und so haben wir die Diskussionen in den entspre- chenden Ausschüssen wahrgenommen, dass beispielsweise kein Gesprächskreis, kein Run- der Tisch mit dem RP und anderen Gremien bislang eingerichtet wurde, um diese finanziel- len, strukturellen Themen aufzugreifen, dann ist unsere Erwartung auch im Sinne eines Vertrauensvorschusses gegenüber der Verwaltung und auch im Interesse der Elternschaft, dass vonseiten der Verwaltung auch auf das Land, wenn es auch sein muss, massiver zuge- gangen wird. Wir erwarten, dass die Eltern im Sinne einer Verlässlichkeit bis zum Frühjahr nächsten Jahres eine klare Aussage haben, wohin die Reise geht. Wir vertrauen der Verwal- tung und gehen auch diesen Weg mit, in dem Vertrauen darauf, dass dieser Weg, der ein- geschlagen wird, das Modell, das vorgeschlagen wird, auch realisiert werden kann. Das sind für uns Grundvoraussetzungen, die erfüllt werden müssen, auf allen Seiten, und auch um dem Elternwunsch gerecht zu werden. Und zu den Ausführungen der Bildungs- gerechtigkeit, der Hort kommt aus der Jugendhilfe, aber hat mittlerweile einen komplett anderen Charakter bekommen. Wenn ich mir die Hort-Biografie meiner eigenen Kinder an- sehe, vor 27 Jahren hatten wir eine gewisse soziale Durchmischung an den Horten. Mittler- weile ist es so, dass es eine Ganztagesbetreuung des Bildungsbürgertums ist. Es ist leider so geworden, trotz einer anderen Historie. Und der Ganztag bietet genau die Chance, Bil- dungsgerechtigkeit zu schaffen, aber nur dann, wenn wir gute Strukturen aufbauen, gute pädagogische Konzepte anbieten können, und dann können wir das gemeinsam auch schaffen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Herr Fechler, Sie bemängeln eine Ideologisierung der Diskus- sion, aber Sie selber treiben diese doch massiv voran, diese Ideologisierung. Sie behaupten einfach, der Hort ist für das Bildungsbürgertum. Das ist doch reine Ideologie, sonst gar nichts. Da geht es gar nicht mehr um die Sache, da geht es nur noch um die Ideologie. Das kann doch nicht wahr sein. Und Sie, Herr Bauer, Sie haben zugegeben, dass die Betreuung in der Ganztagsschule schlechter ist als im Hort, und trotzdem wollen Sie es haben. Sie wollen die Ganztagsschule durchsetzen, damit alle schlecht betreut sind. Das ist das, was Sie anstreben. Denn man muss doch gucken, die Horte leisten einfach viel bessere Arbeit als die Ganztagsschule, wenn es darum geht, die Kinder zu fördern und zu betreuen. Und sie sind wirklich nicht teuer. Die Beiträge für die Horte sind wirklich nicht hoch. (Zurufe) – 13 – - Nein, weil Sie behaupten, das ist nur was für Besserverdienende, wenn Sie sich an- schauen, was das kostet und was man dafür bekommt, das kann sich doch wirklich fast je- der leisten. Also dann zu behaupten, das wäre nur was für Besserverdienende oder für das Bildungsbürgertum, das lenkt total von der tatsächlichen Situation ab, dass wir die Horte einfach haben, und wir haben auch die Gebäude und die Zimmer und die ganze Infrastruk- tur dafür, und die Ganztagsschulen haben wir einfach noch nicht. Sie kosten uns 31 Millio- nen Euro, in einer Phase, wo wir 80 Millionen jedes Jahr einsparen müssen. Vor dem Hin- tergrund ist das, was Sie wollen, so bestimmt nicht zu erreichen. Wir werden jetzt mit Ihrer Mehrheit das Ganze beschließen, gegen die Mehrheit der Kon- servativeren hier im Raum. Und am Ende werden wir einsehen, dass es gar nicht zu bezah- len ist. Und dann müssen wir trotzdem in den Alpen notlanden. Stadtrat Cramer (KAL): Ich habe in den vergangenen Jahren, als ich Mitglied im Schulbeirat war, immer für die Horte mich ausgesprochen. Ich habe es damals schon nicht für richtig gehalten, der Weg, der hauptsächlich von den GRÜNEN und der SPD gegangen wurde, und jetzt auch offensichtlich mit Erfolg, hier eine Mehrheit bekommen wird. Ich sehe das auch so, dass es letztendlich sehr ideologisch geprägt ist. Ich sehe, dass Sie im Moment überhaupt nicht auf die Eltern und die Kinder schauen, die in guten Strukturen, in perfek- ten Strukturen in den bestehenden Horten unterkommen, die Kinder, und die Eltern natür- lich mit dem, was die Eltern wollen. Wenn ich jetzt mir die Frühlingsstraße angucke, wenn ich mir den Hort in der Schützen- straße in der Uhlandschule anschaue, das soll jetzt alles relativ rasch praktisch geschlossen werden. Das ist das, was bei den Eltern ankommt. Das ist das, was bei mir ankommt, und das kann ich so nicht mittragen. Herr Bauer, das sind alles so theoretische, pädagogisch- theoretische, politisch-theoretische Ansichten, die Sie hier vorgetragen haben. Und dann gehen Sie auch noch in die Persönlichkeit gegen Mitglieder der CDU-Fraktion. Das muss ich ehrlich sagen, das verstehe ich so nicht. Also ich werde dem Antrag der CDU heute so zu- stimmen, weil ich glaube, wir müssen mehr für die jetzige Situation tun, für die Übergänge tun in den jetzigen Horten. Und deswegen werde ich dem Antrag der CDU so zustimmen. Stadträtin Geißinger (Volt): Ich wollte eigentlich nichts mehr sagen, aber wir hatten uns einmal geschworen, faktenbasierte Politik zu machen. Das ist nicht immer einfach, aber ich werfe jetzt eine Zahl in den Raum. 13 Prozent der Kinder an den acht Ganztagesschulen, die auch Horte haben, bekommen Zuschüsse, wenn sie im Hort sind, 27 Prozent, wenn sie in der Ganztagesschule sind. Das ist die Zahl, die man sich anschauen muss. Wir diskutie- ren hier seit, ich weiß nicht wie vielen Minuten über acht Horte. Die Diskussion ist richtig und wichtig, das möchte ich an der Stelle auch sagen. Aber wir reden hier eigentlich nur von 8, von wie viel waren es, 44 Schulen, die es tatsächlich betrifft. Wir reden davon, dass die Zahlen uns ganz klar zeigen, wie das Schulamt uns letzte Woche gezeigt hat, dass es einfach doch so ist, dass wir aktuell ein paar Menschen eine sehr gute Betreuung zukom- men lassen. Unser Ziel müsste es doch eigentlich sein, allen eine sehr gute Betreuung zu- kommen zu lassen. Der Vorsitzende: Lassen Sie mich zu ein paar Punkten vielleicht noch was ergänzen. Und vielleicht können wir die eine oder andere Brücke dadurch bauen. Erst einmal finde ich es gut, wenn ich sage, wir fliegen nach Rom, Sie alle mitfliegen. Ein paar würden gerne mit dem Bus fahren, auch okay. Wenn das Kerosin nicht reicht bis Rom, machen wir eine – 14 – Zwischenlandung in Innsbruck. Vielleicht reicht es auch noch bis Milano, und da brauchen wir keine Notlandung, weil wir wissen, wie viel Kerosin wir geladen haben. Dafür erst ein- mal vielen Dank. Ich habe sehr viel grundsätzliche Zustimmung für unser Gesamtkonzept Variante 1 jetzt hier wahrgenommen. Dennoch ist es wichtig, und da komme ich zum zweiten Punkt, und da haben Sie, Frau Meier-Augenstein, das Entscheidende gesagt, die Horte sind ein Ort der Jugendhilfe. Und Jugendhilfe hat mit Tagesbetreuung nichts zu tun, außer dass ich sie ganztags machen muss, damit ich die Jugend überhaupt da habe, um ihr zu helfen. Und dass es in Karlsruhe so eine erfolgreiche Hortlandschaft gibt, liegt an der Schläue der Karlsruher Politik, dass sie nämlich erkannt hat, wenn die Landesregierung sich so lange Zeit nimmt, sich mit Ganz- tagsschulen zu beschäftigen, wir aber diese brauchen, dann sozusagen münzen wir die Horte halt in Ganztagsbetreuungen um. Jetzt haben wir aber die Chance, Ganztagsschulen einzurichten, und dann müssen wir die Horte wieder auf das zurückführen, was sie sind, nämlich für Kinder, die eine besondere pädagogische Herausforderung mit sich bringen. Ich kenne das selber. Mein Jüngster hätte die Grundschule nie überstanden, wenn es nicht den Hort gegeben hätte. Wir hätten uns jeden Nachmittag wegen der Hausaufgaben ge- prügelt, es hätte nichts gebracht. Er hätte den Schulabschluss nicht gemacht. Das war da- mals ein Grund mit entsprechender Unterstützung durch die entsprechenden Fachleute, dass ich überhaupt einen Hortplatz gekriegt habe. Ich hätte damals nicht kommen können und sagen, na ja, wir sind beide berufstätig, wir brauchen halt einen Hortplatz. Die hätten mir was gepfiffen. Insofern müssen wir an der Stelle einfach akzeptieren, dass wir ein sehr erfolgreiches System geschaffen haben, um einen Bedarf für Kinder und Eltern zu erfüllen, das aber eigentlich ein Stück weit zu dem ursprünglichen System von der Zielsetzung gar nicht gepasst hat. Jetzt fordert doch hier kein Mensch, dass es in der zukünftigen Ganztagsschule pädago- gisch niedriger zugehen soll als bei den Horten. Deswegen wollen wir dieses Konzept ver- abschieden. Wir werden an jeder Stelle, wo wir diesen Ganztagsbetrieb einführen, sicher- stellen müssen, dass die Qualität von den Eltern akzeptiert wird. Ich kann Ihnen heute schon zusagen, wir haben das gerade auch schon mal abgestimmt, jede Schließung eines Hortes kommt noch einmal in dieses Gremium. Und dann können Sie sich diese Diskussion nämlich noch einmal geben, ist das Angebot, was an der Schule ist, passend, um es ent- sprechend dann überhaupt so möglich zu machen. Es geht um eine grundsätzliche strate- gische Weichenstellung, dass wir die Horte wieder auf das zurückführen müssen, was sie originär sind. Jetzt reden wir doch mal Tacheles. Viele Eltern halten an den Horten fest, weil sie dort eine viel größere Flexibilität vorfinden als in der Ganztagsschule. Es geht doch eigentlich um was ganz anderes als darum, ob da jetzt ein bisschen mehr oder weniger Qualität ist, bezie- hungsweise anders formuliert, für die Eltern ist diese Flexibilität eine hohe Qualität. Und das ist aber nicht das, womit ich ein vernünftiges Ganztagsschulkonzept machen kann, das die Ziele erfüllen soll, die ein Ganztagsschulkonzept erfüllen soll. Deswegen hat es an der Stelle eine Weichenstellung, die wir uns nicht leisten können, heute in irgendeiner Weise zu verwässern. Wir können dann über jeden einzelnen Standort noch mal diskutieren. Ehr- lich gesagt, es sind nicht mehr so viele. Und wir können auch darüber diskutieren, was müssen die Elternbeiträge sein. Das muss alles noch durch die Gremien hier, aber ich muss grundsätzlich erst einmal wissen, fahre ich nach Rom, und können wir uns auf den Weg machen. Und dann können wir an jeder Zwischenetappe gerne die konkreten – 15 – Entscheidungen, die wir heute noch gar nicht treffen, die können wir dann noch einmal miteinander diskutieren. Aber jetzt unter dem Vorwand, die Räume sind vielleicht noch nicht fertig, oder unter dem Vorwand, ihr findet doch eh kein Personal, hier im Grunde den Eltern eine Art Sicherheitsgarantie für die Horte zu geben, bloß damit die Flexibilität erhalten bleibt, die von einer Ganztagsschulbetreuung. Im Übrigen sind Horte auch früher nicht so flexibel gewesen, also ich kenne das ehrlich gesagt gar nicht, ich musste mich da- mals festlegen, ob ich einen Hortplatz nehme oder nicht, da konnte ich nicht nachmittags- weise entscheiden, wie ich gerade lustig bin, weil das wiederum mit der Jugendhilfe nichts zu tun gehabt hätte. Ich mache doch keine Jugendhilfeeinrichtung nach Belieben. Also von daher gucken wir uns die Vergangenheit an, klopfen uns auf die Schulter, dass die Stadt Karlsruhe das super hingekriegt hat, auch ohne Ganztagsschulförderung. Lassen Sie uns jetzt die richtigen Weichen in die richtige Richtung stellen. Und dann bitte bei je- dem konkreten Einzelfall können wir gerne hier noch einmal alles rauf und runter diskutie- ren. Aber dann wissen wir wenigstens, dass wir alle an dasselbe Ziel wollen und dass wir auch bereit sind, auf dem Weg zum Ziel bestimmte Dinge auch hinter uns zu lassen, die aus einer anderen Zeit kommen, und die vor allem nicht das Ziel erreichen, was wir eigent- lich erreichen wollen, nämlich Bildungsgerechtigkeit für alle. Und das hat nichts mit Migra- tion und hin und her zu tun. Es gibt genauso viele Kinder, die können sich vor Geld kaum retten und sind umtüddelt von morgens bis abends, und denen täte gerade deswegen der Ganztagsschulbetrieb saugut. Alle Eltern, die das nicht wollen, haben nach wie vor die Möglichkeit, auf Ganztagsschule zu verzichten. Also auch diese Zwangsbeglückungsidee ist doch einfach völlig an der noch bestehenden Realität vorbei. Ich könnte mir auch ein ande- res System vorstellen, aber da diskutieren wir dann zu anderer Zeit drüber. Okay, das gebe ich offen zu. Gut, jetzt kommen wir in die Abarbeitung der verschiedenen Anträge. Ich finde nach wie vor, Herr Stadtrat Hofmann, Sie haben mir so oft zugenickt, dass einer der beiden Anträge eigentlich überflüssig ist. Wenn Sie das nicht so sehen, stelle ich ihn zur Abstimmung. Jetzt gucke ich mal nach der Reihenfolge. Genau, der erste Änderungsantrag macht diese Ge- schichte mit dem Prozess und Ziel. Da haben wir uns auf Rom festgelegt. Von daher bräuchten wir den, glaube ich, eigentlich gar nicht mehr zu stellen. Sie haben ihn mit die- ser Hortgeschichte begründet, die Sie aber in einem weiteren Änderungsantrag sowieso einführen. Insofern verstehe ich an der Stelle diesen Konnex nicht so ganz. Okay, dann las- sen wir den ersten schon mal weg. Dann kommt der zweite Änderungsantrag der CDU. Da geht es darum, dass wir die Hortstruktur so lange aufrechterhalten bis und so weiter. Sie haben es formuliert. Es gab einen Wunsch noch mal nach Unterbrechung. Wird der Wunsch noch aufrecht- erhalten? Okay, gut. Den stelle ich jetzt zur Abstimmung, den Änderungsantrag Nummer 2 der CDU, und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Der ist mehrheitlich abgelehnt. Dann kommt die Beschlussvorlage der Verwaltung, unverändert, die ich jetzt hier zur Ab- stimmung stelle, und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Rom steht fest, Zwischenlandung diskutieren wir noch, und wir sind gemeinsam auf einem mehrheitlich guten Weg. Vielen Dank dafür, und vielen Dank noch einmal an die Fachver- waltung. – 16 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 18. August 2025