Neukonzeption der Schulkindbetreuung zum Schuljahr 2026/27 in Verbindung mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG): Das Schulkind- Bildungs- und Betreuungssystem (SKiBB)
| Vorlage: | 2025/0392 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 28.04.2025 |
| Letzte Änderung: | 09.09.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Durlach, Grötzingen, Grünwinkel, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Knielingen, Neureut, Rintheim, Stupferich, Wolfartsweier |
Beratungen
- Schulausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 27.06.2025
Rolle: Vorberatung
Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.07.2025
Rolle: Anhörung
Ergebnis: Zugestimmt zu geändertem Beschlusstext
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 08.07.2025
Rolle: Anhörung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
- Ortschaftsrat Stupferich (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 16.07.2025
Rolle: Anhörung
Ergebnis: Keine Angabe
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 16.07.2025
Rolle: Anhörung
Ergebnis: Keine Angabe
- Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 08.07.2025
Rolle: Anhörung
Ergebnis: Keine Angabe
- Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 08.07.2025
Rolle: Anhörung
Ergebnis: Keine Angabe
- Ortschaftsrat Hohenwettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 16.07.2025
Rolle: Anhörung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Grundschule einzügig (Regelbetrieb) Raumprogramm BezeichnungAnz. m²Soll m²Ist m²Diff. BemerkungenFläche inkl. Inklusion Allgemeiner Unterrichtsbereich (AUB)400,000,00-400,00(max. 425 qm) Klassenzimmer466,00264,00-264,00 Differenzierung235,0070,00-70,001 Raum Klassenstufe 1/2, 1 Raum Klassenstufe 3/4 Mehrzweckraum166,0066,00-66,00 EDV-Raum1sofern im Bestand vorhanden > erhalten (= Mehrzweckraum) Schullehrküche1sofern im Bestand vorhanden > erhalten/zusätzliche Fläche/für GT nutzen Lerninseln *1-20,000,00offene Bereiche an Verkehrsfl. angrenzend oder Verkehrsfläche nutzen (Brandschutz!) * nur bei Wettbewerbsverfahren Lehrer und Verwaltungsbereich (LVB)130,000,00-130,00(max. 115 qm) Schulleitung124,0024,00-24,00 Arbeitsräume für Lehrkräfte (je Deputat 6-8 m²):24,00 Lehrerzimmer124,0024,00-24,00 abhängig von der Anzahl der Lehrkräfte (Sitzplätze, Teeküche, (Schließ)Fächer, Garderobe) Lehrerarbeitsraum115,0015,00-15,00? PC-Arbeitsplätze, Besprechungstisch Kopierraum14,004,00-4,00Flurnische/Zugang(sbereich) Verwaltung Sekretariat / Registratur118,0018,00-18,00 Elternsprech-/Arztzimmer118,0018,00-18,00 Hausmeisterraum112,0012,00-12,00Eingangsbereich Schulsozialarbeit115,0015,00-15,00 Info- und Technischer Bereich (ITB)67,000,00-67,00(max. 86 qm) Lehr- und Lernmittel125,0025,00-25,00 Schülerbibliothek130,0030,00-30,00 Brennraum16,006,00-6,00 Serverraum16,006,00-6,00 Gesamtnutzfläche597,000,00-597,00 Anzahl Nutzer Schüler Schülerinnen Lehrer Lehrerinnen Raumprogramm_Grundschulen_Planungsgrundlage für MBS von HGW_überarbeitet 02.04.2020.xlsx1 von 10 Grundschule zweizügig (Regelbetrieb) Raumprogramm BezeichnungAnz. m²Soll m²Ist m²Diff. BemerkungenFläche inkl. Inklusion Allgemeiner Unterrichtsbereich (AUB)734,000,00-734,00(max. 799 qm) Klassenzimmer866,00528,00-528,00 Differenzierung435,00140,00-140,00 1 Raum je Klassenstufe,zwei kombinierbar * Mehrzweckraum166,0066,00-66,00 EDV-Raum1sofern im Bestand vorhanden > erhalten (= Mehrzweckraum) Schullehrküche1sofern im Bestand vorhanden > erhalten/zusätzliche Fläche/für GT nutzen Lerninseln *2-30,000,00offene Bereiche an Verkehrsfl. angrenzend oder Verkehrsfläche nutzen (Brandschutz!) * nur bei Wettbewerbsverfahren Lehrer und Verwaltungsbereich (LVB)179,000,00-179,00(max. 175 qm) Schulleitung124,0024,00-24,00 Stellvertretung118,0018,00-18,00 Arbeitsräume für Lehrkräfte (je Deputat 6-8 m²):56,00 Lehrerzimmer150,0050,00-50,00 abhängig von der Anzahl der Lehrkräfte (Sitzplätze, Teeküche, (Schließ)Fächer, Garderobe) Lehrerarbeitsraum/Besprechungsraum120,0020,00-20,00? PC-Arbeitsplätze, Besprechungstisch, Rückzugsbereich für Schulbegleiter Kopierraum14,004,00-4,00Flurnische/Zugang(sbereich) Verwaltung Sekretariat / Registratur118,0018,00-18,00 Elternsprech-/Arztzimmer118,0018,00-18,00 Hausmeisterraum112,0012,00-12,00Eingangsbereich Schulsozialarbeit115,0015,00-15,00 Info- und Technischer Bereich (ITB)82,000,00-82,00(max. 108 qm) Lehr- und Lernmittel130,0030,00-30,00 Schülerbibliothek140,0040,00-40,00 Brennraum16,006,00-6,00 Serverraum16,006,00-6,00 Gesamtnutzfläche995,000,00-995,00 Anzahl Nutzer Schüler Schülerinnen Lehrer Lehrerinnen Raumprogramm_Grundschulen_Planungsgrundlage für MBS von HGW_überarbeitet 02.04.2020.xlsx2 von 10 Grundschule dreizügig (Regelbetrieb) Raumprogramm BezeichnungAnz. m²Soll m²Ist m²Diff. BemerkungenFläche inkl. Inklusion Allgemeiner Unterrichtsbereich (AUB)1.068,000,00-1.068,00(max. 1.096 qm) Klassenzimmer1266,00792,00-792,00 Differenzierung635,00210,00-210,00 1 Raum je Klassenstufe, 1 Raum Klassenstufe 1/2, 1 Raum Klassenstufe 3/4,zwei kombinierbar * Mehrzweckraum166,0066,00-66,00 EDV-Raum1sofern im Bestand vorhanden > erhalten (= Mehrzweckraum) Schullehrküche1sofern im Bestand vorhanden > erhalten/zusätzliche Fläche/für GT nutzen Lerninseln *3-40,000,00offene Bereiche an Verkehrsfl. angrenzend oder Verkehrsfläche nutzen (Brandschutz!) * nur bei Wettbewerbsverfahren Lehrer und Verwaltungsbereich (LVB)199,000,00-199,00(max. 187 qm) Schulleitung124,0024,00-24,00 Stellvertretung118,0018,00-18,00 Arbeitsräume für Lehrkräfte (je Deputat 6-8 m²):80,00 Lehrerzimmer160,0060,00-60,00 abhängig von der Anzahl der Lehrkräfte (Sitzplätze, Teeküche, (Schließ)Fächer, Garderobe) Lehrerarbeitsraum115,0015,00-15,00? PC-Arbeitsplätze, Besprechungstisch Besprechungsraum115,0015,00-15,00Rückzugsbereich für Schulbegleiter Kopierraum14,004,00-4,00Flurnische/Zugang(sbereich) Verwaltung Sekretariat / Registratur118,0018,00-18,00 Elternsprech-/Arztzimmer118,0018,00-18,00 Hausmeisterraum112,0012,00-12,00Eingangsbereich Schulsozialarbeit115,0015,00-15,00 Info- und Technischer Bereich (ITB)97,000,00-97,00(max. 112 qm) Lehr- und Lernmittel135,0035,00-35,00 Schülerbibliothek150,0050,00-50,00 Brennraum16,006,00-6,00 Serverraum16,006,00-6,00 Gesamtnutzfläche1.364,000,00-1.364,00 Anzahl Nutzer Schüler Schülerinnen Lehrer Lehrerinnen Raumprogramm_Grundschulen_Planungsgrundlage für MBS von HGW_überarbeitet 02.04.2020.xlsx3 von 10 Grundschule vierzügig (Regelbetrieb) Raumprogramm BezeichnungAnz. m²Soll m²Ist m²Diff. BemerkungenFläche inkl. Inklusion Allgemeiner Unterrichtsbereich (AUB)1.468,000,00-1.468,00(max. 1.426 qm) Klassenzimmer1666,001.056,00-1.056,00 Differenzierung835,00280,00-280,00 2 Räume je Klassenstufe,zwei kombinierbar * Mehrzweckraum266,00132,00-132,00 EDV-Raum1sofern im Bestand vorhanden > erhalten (= Mehrzweckraum) Schullehrküche1sofern im Bestand vorhanden > erhalten/zusätzliche Fläche/für GT nutzen Lerninseln *4-50,000,00offene Bereiche an Verkehrsfl. angrenzend oder Verkehrsfläche nutzen (Brandschutz!) * nur bei Wettbewerbsverfahren Lehrer und Verwaltungsbereich (LVB)229,000,00-229,00(max. 222 qm) Schulleitung124,0024,00-24,00 Stellvertretung118,0018,00-18,00 Arbeitsräume für Lehrkräfte (je Deputat 6-8 m²):112,00 Lehrerzimmer180,0080,00-80,00 abhängig von der Anzahl der Lehrkräfte (Sitzplätze, Teeküche, (Schließ)Fächer, Garderobe) Lehrerarbeitsraum120,0020,00-20,00? PC-Arbeitsplätze, Besprechungstisch Besprechungsraum120,0020,00-20,00Rückzugsbereich für Schulbegleiter Kopierraum14,004,00-4,00Flurnische/Zugang(sbereich) Verwaltung Sekretariat / Registratur118,0018,00-18,00 Elternsprech-/Arztzimmer118,0018,00-18,00 Hausmeisterraum112,0012,00-12,00Eingangsbereich Schulsozialarbeit115,0015,00-15,00 Info- und Technischer Bereich (ITB)112,000,00-112,00(max. 132 qm) Lehr- und Lernmittel220,0040,00-40,00 Schülerbibliothek160,0060,00-60,00 Brennraum16,006,00-6,00 Serverraum16,006,00-6,00 Gesamtnutzfläche1.809,000,00-1.809,00 Anzahl Nutzer Schüler Schülerinnen Lehrer Lehrerinnen Raumprogramm_Grundschulen_Planungsgrundlage für MBS von HGW_überarbeitet 02.04.2020.xlsx4 von 10 Grundschule einzügig (Ganztagsbetrieb) Raumprogramm BezeichnungAnz. m²Soll m²Ist m²Diff.Bemerkungen Ganztagesbereich (GTB)220,000,00-220,00 Speisesaal165,0065,00-65,0050 Sitzplätze! (100 Schüler/innen), Fläche 1,3 qm pro TN, Lage: EG mit Außenbezug Küche/Ausgabe136,00 Umkleide Personal1Anzahl Hauswirtschaftskräfte: 2 WC Personal1 Teamleitung115,0015,00-15,00Arbeitsplatz, Besprechungstisch für 3 Pers. Teamraum120,0020,00-20,00Sitzplätze (Tischgruppe) für 5 Pers., 1 PC-Arbeitsplatz, Schrank, kleine Küchenzeile (Spül- /Handwaschbecken, integrierter Kühlschrank, Unterschrank) Aufenthaltsraum260,00120,00-120,00davon 1 Raum geteilt (30/30 qm), nebeneinanderliegend mit Verbindung (Doppelflügeltür) Raumprogramm_Grundschulen_Planungsgrundlage für MBS von HGW_überarbeitet 02.04.2020.xlsx5 von 10 Grundschule zweizügig (Ganztagsbetrieb) Raumprogramm BezeichnungAnz. m²Soll m²Ist m²Diff.Bemerkungen Ganztagesbereich (GTB)487,000,00-487,00 Speisesaal1130,00130,00-130,00100 Sitzplätze! (200 Schüler/innen), Fläche 1,3 qm pro TN, Lage: EG mit Außenbezug Küche/Ausgabe172,0072,00-72,00 Umkleide Personal1Anzahl Hauswirtschaftskräfte: 3 WC Personal1 Teamleitung115,0015,00-15,00Arbeitsplatz, Besprechungstisch für 3 Pers. Teamraum130,0030,00-30,00Sitzplätze (Tischgruppe) für 9 Pers., 2 PC-Arbeitsplätze, Schrank, kleine Küchenzeile (Spül- /Handwaschbecken, integrierter Kühlschrank, Unterschrank) Aufenthaltsraum460,00240,00-240,00davon 2 Räume geteilt (30/30 qm), jeweils zwei nebeneinanderliegend mit Verbindung (Doppelflügeltür) Raumprogramm_Grundschulen_Planungsgrundlage für MBS von HGW_überarbeitet 02.04.2020.xlsx6 von 10 Grundschule dreizügig (Ganztagsbetrieb) Raumprogramm BezeichnungAnz. m²Soll m²Ist m²Diff.Bemerkungen Ganztagesbereich (GTB)718,000,00-718,00 Speisesaal1195,00195,00-195,00150 Sitzplätze! (300 Schüler/innen), Fläche 1,3 qm pro TN, Lage: EG mit Außenbezug Küche/Ausgabe1108,00108,00-108,00 Umkleide Personal1Anzahl Hauswirtschaftskräfte: 4 bis 5 WC Personal1 Teamleitung115,0015,00-15,00Arbeitsplatz, Besprechungstisch für 3 Pers. Teamraum140,0040,00-40,00Sitzplätze (Tischgruppe) für 13 Pers., 3 PC-Arbeitsplätze, Schrank, kleine Küchenzeile (Spül- /Handwaschbecken, integrierter Kühlschrank, Unterschrank) Aufenthaltsraum660,00360,00-360,00davon 2 Räume geteilt (30/30 qm), jeweils zwei nebeneinanderliegend mit Verbindung (Doppelflügeltür) Raumprogramm_Grundschulen_Planungsgrundlage für MBS von HGW_überarbeitet 02.04.2020.xlsx7 von 10 Grundschule vierzügig (Ganztagsbetrieb) Raumprogramm BezeichnungAnz. m²Soll m²Ist m²Diff.Bemerkungen Ganztagesbereich (GTB)818,000,00-818,00 Speisesaal1260,00260,00-260,00200 Sitzplätze! (400 Schüler/innen), Fläche 1,3 qm pro TN, Lage: EG mit Außenbezug Küche/Ausgabe1133,00133,00-133,00 Umkleide Personal1Anzahl Hauswirtschaftskräfte: 5 bis 6 WC Personal1 Teamleitung115,0015,00-15,00Arbeitsplatz, Besprechungstisch für 3 Pers. Teamraum150,0050,00-50,00Sitzplätze (Tischgruppe) für 17 Pers., 4 PC-Arbeitsplätze, Schrank, kleine Küchenzeile (Spül- /Handwaschbecken, integrierter Kühlschrank, Unterschrank) Aufenthaltsraum660,00360,00-360,00abhängig vom pädagogischem Konzept; davon 2 Räume geteilt (30/30 qm), jeweils zwei nebeneinanderliegend mit Verbindung (Doppelflügeltür) Raumprogramm_Grundschulen_Planungsgrundlage für MBS von HGW_überarbeitet 02.04.2020.xlsx8 von 10 Grundschule fünfzügig (Ganztagsbetrieb) Raumprogramm BezeichnungAnz. m²Soll m²Ist m²Diff.Bemerkungen Ganztagesbereich (GTB)918,000,00-918,00 Speisesaal1325,00325,00-325,00250 Sitzplätze! (500 Schüler/innen), Fläche 1,3 qm pro TN, Lage: EG mit Außenbezug Küche/Ausgabe1158,00158,00-158,00 Umkleide Personal1Anzahl Hauswirtschaftskräfte: 5 bis 6 WC Personal1 Teamleitung115,0015,00-15,00Arbeitsplatz, Besprechungstisch für 3 Pers. Teamraum160,0060,00-60,00Sitzplätze (Tischgruppe) für 21 Pers., 5 PC-Arbeitsplätze, Schrank, kleine Küchenzeile (Spül- /Handwaschbecken, integrierter Kühlschrank, Unterschrank) Aufenthaltsraum660,00360,00-360,00abhängig vom pädagogischem Konzept; davon 2 Räume geteilt (30/30 qm), jeweils zwei nebeneinanderliegend mit Verbindung (Doppelflügeltür) Raumprogramm_Grundschulen_Planungsgrundlage für MBS von HGW_überarbeitet 02.04.2020.xlsx9 von 10 Grundschule dreizügig Raumprogramm BezeichnungAnz. m²Soll m²Ist m²Diff. BemerkungenFläche inkl. Inklusion Allgemeiner Unterrichtsbereich (AUB)1.068,000,00-1.068,00(max. 1.096 qm) Klassenzimmer1266,00792,00-792,00 Differenzierung635,00210,00-210,00 1 Raum je Klassenstufe, 1 Raum Klassenstufe 1/2, 1 Raum Klassenstufe 3/4,zwei kombinierbar * Mehrzweckraum166,0066,00-66,00 EDV-Raum1sofern im Bestand vorhanden > erhalten (= Mehrzweckraum) Schullehrküche1sofern im Bestand vorhanden > erhalten/zusätzliche Fläche/für GT nutzen Lerninseln *3-40,000,00offene Bereiche an Verkehrsfl. angrenzend oder Verkehrsfläche nutzen (Brandschutz!) * nur bei Wettbewerbsverfahren Lehrer und Verwaltungsbereich (LVB)199,000,00-199,00(max. 187 qm) Schulleitung124,0024,00-24,00 Stellvertretung118,0018,00-18,00 Arbeitsräume für Lehrkräfte (je Deputat 6-8 m²):80,00 Lehrerzimmer160,0060,00-60,00 abhängig von der Anzahl der Lehrkräfte (Sitzplätze, Teeküche, (Schließ)Fächer, Garderobe) Lehrerarbeitsraum115,0015,00-15,00? PC-Arbeitsplätze, Besprechungstisch Besprechungsraum115,0015,00-15,00Rückzugsbereich für Schulbegleiter Kopierraum14,004,00-4,00Flurnische/Zugang(sbereich) Verwaltung Sekretariat / Registratur118,0018,00-18,00 Elternsprech-/Arztzimmer118,0018,00-18,00 Hausmeisterraum112,0012,00-12,00Eingangsbereich Schulsozialarbeit115,0015,00-15,00 Info- und Technischer Bereich (ITB)97,000,00-97,00(max. 112 qm) Lehr- und Lernmittel135,0035,00-35,00 Schülerbibliothek150,0050,00-50,00 Brennraum16,006,00-6,00 Serverraum16,006,00-6,00 Ganztagesbereich (GTB)718,000,00-718,00 Speisesaal1195,00195,00-195,00150 Sitzplätze! (300 Schüler/innen), Fläche 1,3 qm pro TN, Lage: EG mit Außenbezug Küche/Ausgabe1108,00108,00-108,00 Umkleide Personal1Anzahl Hauswirtschaftskräfte: 4 bis 5 WC Personal1 Teamleitung115,0015,00-15,00Arbeitsplatz, Besprechungstisch für 3 Pers. Teamraum140,0040,00-40,00Sitzplätze (Tischgruppe) für 13 Pers., 3 PC-Arbeitsplätze, Schrank, kleine Küchenzeile (Spül- /Handwaschbecken, integrierter Kühlschrank, Unterschrank) Aufenthaltsraum660,00360,00-360,00davon 2 Räume geteilt (30/30 qm), jeweils zwei nebeneinanderliegend mit Verbindung (Doppelflügeltür) Gesamtnutzfläche2.082,000,00-2.082,00 Anzahl Nutzer Schüler Schülerinnen Lehrer Lehrerinnen Raumprogramm_Grundschulen_Planungsgrundlage für MBS von HGW_überarbeitet 02.04.2020.xlsx10 von 10
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Anlage 7: Übersicht Varianten und Kosten/Erlöse ab Schuljahr 2026/27 Varianten / Faktoren Ist-Zustand Umsetzung Schuljahr 2026/27 Variante 1 Umsetzung Schuljahr 2026/27 Variante 2 Zielperspektive Schuljahr 2036/37 Empfehlungen AG Minimal Nur § 4a Ganztagschulen mit Tandem Nur § 4a Ganztagschulen ohne Tandem Nur Erfüllung Rechtsanspruch Personaleinsatz GTGS mit 4 Tage á 8 Stunden Tandem (Erzieher*in & Lehrkraft) Tandem (Erzieher*in & Lehrkraft) Tandem (Erzieher*in& Lehrkraft) Tandem (Erzieher*in & Lehrkraft) Kein Tandem Tandem (Erzieher*in & Lehrkraft) Kein Tandem Kein Tandem Betreuungsschlüssel GTGS 1:14 1:12 1:12 1:10 1:14 1:14 1:14 1:14 Betreuungsschlüssel MoS 1:10 (Schülerhort) 1:12 (Hort an der Schule) 1:12 1:12 1:10 1:14 Kein MoS Kein MoS „Angemessene Gruppengröße.“ Betreuungsschlüssel Modul Mittag (12 - 14 Uhr) 1:25 1:12 1:12 1:10 1:14 Kein MoS Kein MoS 1:14 (nur an Halbtags-grundschulen) Modul Ankommen (7 - 8 Uhr) Ja Ja Nein Ja Nein Nein Nein Nein Mittagessen in Modul Mittag (12 - 14 Uhr) Nein Ja, nach Kapazität vor Ort Ja, nach Kapazität vor Ort Ja, nach Kapazität vor Ort Nein Nein Nein Nein Modul Nachmittag 2 (16 - 17 Uhr) Ja Ja Nein Ja Nein Nein Nein Nein Verhältnis Fachkräfte zu Nicht-Fachkräfte Hort: 80:20 GTGS: 100:0 EB: 20:80 70:30 70:30 100:0 50:50 (Übererfüllung Rechtsanspruch) 50:50 (Übererfüllung Rechtsanspruch) 50:50 (1 Tag kommunal und Ferien) „In der Erziehung erfahre Personen.“ Inklusionsfachkräfte Ja Nur an Startchancenschulen Nur an Startchancenschulen Ja Nein Nein Nein Nein Betreuungszeit Schulzeit 10 Stunden 10 Stunden 8 Stunden 10 Stunden 8 Stunden 8 S tunden 8 Stunden 8 Stunden Betreuungszeit Ferienzeit 8,5 Stunden 8 Stunden 8 Stunden 9,5 Stunden 8 Stunden 8 Stunden 8 Stunden 8 Stunden Kosten 27,9 Mio € 66,4 Mio € 54,2 Mio € 84,1 Mio € 42,6 Mio € 46,7 Mio € 41,5 Mio € * Erlöse 6,8 Mio € 13,8 Mio € 13,8 Mio € 13,8 Mio € 13,8 Mio € 8,2 Mio € 8,2 Mio € Eigenanteil Stadt 21,1 Mio € 52,6 Mio € 40,4 Mio € 70,3 Mio € 28,8 Mio € 38,5 Mio € 33,3 Mio € Kosten pro SuS 2.772 € 6.917 € 5.309 € 9.243 € 3.791 € 6.076 € 5.267 € * Die Kosten können ohne Festlegung von Betreuungsschlüs sel und Definition der Fachkräfte nicht berechnet werden. Zudem lassen sich aufgrund der veränderten Angebotsstruktur keine Annahme für die Inanspruchnahme der Angebote treffen.
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lf.-Nr. Grundschule Abtl. Bemerkungen DHH Zeitplan Kostenart Kostenstand Kosten 1 Adam-Remmele-Schule PM Baumaßnahme steht an, Bearbeitung wegen Haushaltslage gestoppt ? ? Kostenschätzung 04/2024 16.800.000 € 2 Anne-Frank-Schule GMS PM Baumaßnahme steht an, Bearbeitung wegen Haushaltslage gestoppt ? ? Kostenschätzung 11/2024 45-50.000.000 3 Augustenburg GMS (OV) -/- Infrastruktur vorhanden, keine Baumaßnahme geplant fertiggestellt fertiggestellt 0 € 4 Draisschule -/- Infrastruktur vorhanden, keine Baumaßnahme geplant fertiggestellt fertiggestellt 0 € 5 Eichelgartenschule PM Baumaßnahme in Bearbeitung, Förderung beantragt 26/27 09/ 2028 Kostenschätzung 02/2025 5.542.000 € 6 Eichendorffschule -/- Infrastruktur vorhanden, keine Baumaßnahme geplant fertiggestellt fertiggestellt 0 € 7 Friedrich-Ebert-Schule PM Baumaßnahme in Arbeit, Minimallösung, Förderung teilweise beantragt 26/27 09/ 2028 Kostenrahmen 08/2024 1.900.000 € 8 Gartenschule PE Umbau Inseltheater, erst nach Staatstheater umsetzbar ? ? ? ? ? 9 GS Am Rennbuckel PM Baumaßnahme in Arbeit, Projektleitung PM muss festgelegt werden 28/29 ? Kostenrahmen 12/2024 3.700.000 € 10 GS Am Wasserturm -/- Infrastruktur vorhanden, keine Baumaßnahme geplant fertiggestellt fertiggestellt 0 € 11 GS Beiertheim PE derzeit keine Bearbeitung, BMK-Freigabe/Konzeptbeschluss erforderlich ? ? Kostenrahmen 06/2024 11.700.000 € 12 GS Bergwald (OV) PE derzeit keine Bearbeitung, BMK-Freigabe/Konzeptbeschluss erforderlich ? ? Kostenrahmen 04/2024 5.100.000 € 13 GS Bulach PM Baumaßnahme in Bearbeitung, Förderung beantragt 26/27 11/ 2027 Kostenrahmen 03/2024 1.870.000 € 14 GS Daxlanden PM Baumaßnahme in Bearbeitung, Förderung beantragt 26/27 04/ 2027 Kostenrahmen 02/2025 1.480.000 € 15 GS Grünwinkel PM Baumaßnahme in Bearbeitung, Förderung beantragt, VgV-Verfahren läuft 26/27 12/ 2028 Kostenrahmen 09/2024 8.000.000 € 16 GS Hagsfeld PE derzeit keine Bearbeitung, BMK-Freigabe/Konzeptbeschluss erforderlich ? ? Kostenrahmen 04/2024 7.800.000 € 17 GS Knielingen PM Baumaßnahme in Bearbeitung, Förderung beantragt 26/27 06/ 2027 Kostenrahmen 02/2025 1.550.000 € 18 GS Rintheim -/- in Prüfung SuS, keine Baumaßnahme geplant ? ? 0 € 19 GS Stupferich (OV) PE Keine Bearbeitung, Aufgabenstellung wg. Unklarheiten Neubaugebiet unklar ? ? ? ? ? 20 GS Wolfartsweier PE Machbarkeitsstudie in Bearbeitung, Ergebnis liegt noch nicht vor ? ? ? ? ? 21 Gutenbergschule PE Machbarkeitsstudie in Bearbeitung, Ergebnis liegt noch nicht vor ? ? ? ? ? 22 Hans-Thoma-Schule -/- in Prüfung SuS, keine Baumaßnahme geplant ? ? 0 € 23 Hardtschule PE Machbarkeitsstudie in Bearbeitung, Ergebnis liegt noch nicht vor ? ? ? ? ? 24 Hebelschule -/- in Prüfung SuS, keine Baumaßnahme geplant ? ? 0 € 25 Heinrich-Köhler-Schule -/- Infrastruktur vorhanden, keine Baumaßnahme geplant fertiggestellt fertiggestellt 0 € 26 Heinz-Barth-Schule (OV) PE derzeit keine Bearbeitung, BMK-Freigabe/Konzeptbeschluss erforderlich ? ? Kostenrahmen 02/2020 35.000.000 € 27 Leopoldschule PM Baumaßnahme in Bearbeitung, Förderung beantragt 26/27 09/ 2027 Kostenrahmen 04/2024 1.130.000 € 28 Marylandschule -/- Infrastruktur vorhanden, keine Baumaßnahme geplant ? ? 0 € 29 Nebeniusschule -/- Keine Erweiterung möglich, Nutzung Uhlandschule, keine Baumaßnahme geplant ? ? 0 € 30 Nordschule Neureut (OV) PE derzeit keine Bearbeitung, OV hat Standort nicht zugestimmt ? ? ? ? ? 31 Oberwaldschule Aue PM Baumaßnahme steht an, Bearbeitung wegen Haushaltslage gestoppt ? ? Kostenberechnung 05/2023 24.900.000 € 32 Pestalozzischule PE Machbarkeitsstudie derzeit in Bearbeitung ? ? ? ? ? 33 Riedschule PE derzeit keine Bearbeitung, BMK-Freigabe/Konzeptbeschluss erforderlich ? ? Kostenrahmen 04/2022 23.000.000 € 34 Schillerschule -/- Infrastruktur vorh., keine Baumaßnahme geplant, Förderung beantragt fertiggestellt fertiggestellt 0 € 35 Schloss-Schule Durlach PM Baumaßnahme in Bearbeitung, Schulbauförderung beantragt 22/23 12/2026 Kostenberechnung 06/2022 30.760.000 € 36 Schule im Lustgarten (OV) PE Politische Entscheidung ausstehend, BMK-Freigabe/Konzeptbeschluss ausstehend ? ? Kostenrahmen 10/2024 9 .900.000 € 37 Südendschule PE Machbarkeitsstudie in Bearbeitung, Ergebnis liegt noch nicht vor ? ? ? ? ? 38 Südschule Neureut (OV) PE Baumaßnahme in Bearbeitung, Förderung beantragt 28/29 2031 Kostenrahmen 10/2023 21.000.000 € 39 Tullaschule -/- Infrastruktur vorhanden, keine Baumaßnahme geplant fertiggestellt fertiggestellt 0 € 40 Viktor-von-Scheffel-Schule PE derzeit keine Bearbeitung, BMK-Freigabe/Konzeptbeschluss erforderlich ? ? Kostenrahmen 02/2022 14.000. 000 € 41 Waldschule Neureut (OV) PM Baumaßnahme GT-Einrichtung in Bearbeitung, Förderung beantragt 26/27 12/ 2026 Kostenrahmen 11/2024 1.850.000 € 42 Weiherwaldschule -/- Infrastruktur vorhanden, keine Baumaßnahme geplant fertiggestellt fertiggestellt 0 € 43 Weinbrennerschule -/- Infrastruktur vorhanden, keine Baumaßnahme geplant fertiggestellt fertiggestellt 0 € 44 Werner-von-Siemens-Schule PM Baumaßnahme in Bearbeitung, Schulbauförderung beantragt ? ? Kostenberechnung 08/2023 44.000.000 € Stadt KarlsruheProjektentwicklung15.05.2025 / PRiAmt für Hochbau und Gebäudewirtschaft Aufstellung Herstellungskosten Ganztageseinrichtungen
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0392 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: Schul- und Sportamt Neukonzeption der Schulkindbetreuung zum Schuljahr 2026/27 in Verbindung mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG): Das Schulkind- Bildungs- und Betreuungssystem (SKiBB) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Schulausschuss 27.06.2025 5 Ö Vorberatung Alle Ortschaftsräte 08.–23.07.2025 Ö Anhörungen Gemeinderat 29.07.2025 14 Ö Entscheidung Jugendhilfeausschuss 15.10.2025 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulausschuss sowie Anhörung der Ortschaftsräte Wettersbach, Wolfartsweier, Neureut, Grötzingen, Stupferich, Hohenwettersbach und Durlach das Schulkind- Bildungs- und Betreuungssystem auf Basis des pädagogischen Konzepts, der Ferienbetreu- ung und des pädagogischen Raumprogramms im Endausbau zum Schuljahr 2036/37 in der Variante 1. Die Erfüllung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung verletzt das Konnexitätsprin- zip, da der Gesetzgeber den Kommunen eine neue Pflichtaufgabe überträgt ohne ausreichende Finan- zierung. Aufgrund der fehlenden Finanzmittel ist derzeit die Umsetzung ab dem Schuljahr 2026/27 nicht mög- lich. Erläuterungen Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 52,6 Mio € Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 52,6 Mio € Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: ~13,8 Mio. € Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☒ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☒ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Soziale Stadt Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Zusammenfassung Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) regelt ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise den Rechtsan- spruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder und an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ). Ab September 2026 haben Kinder der ersten Klassenstufe Anspruch auf acht Stunden Förderung an fünf Werktagen. Der Anspruch wird in den folgenden Jahren auf alle Grundschulklassen ausgeweitet. Es gibt keine Pflicht, das Angebot zu nutzen. Die Ferienbetreuung ist ebenfalls Teil des Anspruchs, mit einer maximalen Schließzeit von vier Wochen. Die Umsetzung erfolgt in Karlsruhe über zwei Säulen: gesetzliche Ganztagsgrundschulen (GTGS) und Halbtagsgrundschulen mit einem modularen System (MoS). Von 44 Grundschulen im Stadtgebiet sind 21 bereits gesetzliche GTGS. An den 23 Halbtagsgrundschulen wird der Rechtsanspruch durch das kostenpflichtige modulare System umgesetzt. Für die SBBZen ist eine Umsetzung bis zum Schuljahr 2027/28 vorgesehen, mit speziellen Anforderungen aufgrund der unterschiedlichen Förderschwer- punkte. Das pädagogische Raumprogramm zielt darauf ab, kindgerechte Räume für Förderung, Bewegung, Entspannung und Kreativität zu schaffen, mit besonderem Fokus auf Inklusion, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit. Im Bestand ist eine flexible Handhabung des Raumprogramms nötig. Neubauten müs- sen alle Empfehlungen umsetzen. Für die Betreuung wird im Pädagogischen Konzept ein Betreuungsschlüssel von 1:10 empfohlen, wo- bei Fachkräfte und Inklusionsfachkräfte nach Bedarf eingesetzt werden sollen. Ein hoher Personal- schlüssel ist wichtig für die Qualität der Betreuung, insbesondere im Hinblick auf Inklusion und Sprach- förderung. Das Konzept für die SBBZen liegt noch nicht vor. Die Ferienbetreuung umfasst zukünftig zehn Wochen, mit einer maximalen Schließzeit von vier Wo- chen. Eltern können sich für Wochenangebote anmelden, die mit einer flexiblen Betreuung und Mit- tagessen ausgestattet sind. In Anbetracht der Komplexität der Aufgabe und der gegenwärtigen Datenlage sowie fehlender gesetzlicher Rahmenbedingungen können nicht alle Eventualitäten berücksichtigt werden. Eine gewisse Unschärfe ist auszuhalten und wird sich im Laufe der Umsetzung klären. Die Verwaltung empfiehlt Variante 1 als ausgewogenen Kompromiss. Sie bietet eine gute Balance zwi- schen Qualität und Kosten und ist langfristig tragfähig, auch wenn bis zur vollständigen Umsetzung Übergangsmaßnahmen erforderlich sein werden. 1. Allgemeines Die Bedeutung einer qualitativ hochwertigen Ganztagesbetreuung für die Stadt Karlsruhe und ihre Kinder Die Umsetzung des Rechtsanspruches auf ganztägige Betreuung in Schulen besitzt eine zentrale Bedeutung für Bildung, soziale Teilhabe und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Insbesondere Kommunen wie Karlsruhe stehen hierbei vor der wichtigen Aufgabe, qualitativ hochwertige Betreuung zu gewährleisten, um Chancengerechtigkeit zu fördern, soziale Integration zu stärken und die Attraktivität der Stadt für Familien langfristig zu sichern. Eine Beeinträchtigung der Betreuungs- und Bildungsqualität benachteiligt insbesondere Kinder aus sozial schlechter gestellten Familien langfristig. Es besteht die Gefahr einer Verschärfung sozialer Ungleichheiten, da Eltern mit höheren finanziellen Mitteln vermehrt auf alternative, private – 3 – Bildungsangebote ausweichen könnten. Unzufriedenheit mit der Betreuung könnte darüber hinaus die Standortattraktivität Karlsruhes deutlich mindern. Die Qualität des ganztägigen Betreuungs- und Bildungsangebotes entscheidet auch über mögliche Folgekosten. Dazu zählen zusätzliche Investitionen für nachträgliche Qualitätsverbesserungen, erhöhte Ausgaben im Sozial- und Jugendhilfebereich sowie Mehraufwendungen im Bildungssystem, um entstandene Defizite auszugleichen. Schülerinnen und Schüler können ohne die nötigen Basiskompetenzen später nicht aktiv und selbstbestimmt an unserer Wirtschaft und Gesellschaft teilhaben. Sie werden Probleme haben, einen Ausbildungs- beziehungsweise Arbeitsplatz zu finden und in ihrem Erwerbsleben immer wieder von Arbeitslosigkeit bedroht sein. Langfristig ergeben sich daraus wirtschaftliche Einbußen, beispielsweise durch geringere Zuzüge junger Familien, sinkende Kaufkraft und entsprechend niedrigere Steuereinnahmen. Eine frühzeitige und konsequente Investition in hochwertige ganztägige Bildungsangebote ist deshalb von entscheidender Bedeutung, um diesen Risiken effektiv entgegenzuwirken und nachhaltige positive Effekte für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Karlsruhe sicherzustellen 1 . Eine qualitativ hochwertige, zukunftsfähige Ganztagesbetreuung 2 kann aufgrund ihrer personell und räumlich guten Ausstattung - adäquat auf die Bedürfnisse der Kinder eingehen und so die mentale Gesundheit der Schülerinnen und Schüler stärken. - besser mit den multiplen Problemlagen der Kinder umgehen. - ausgleichend wirken auf den starken Kompetenzrückgang der Grundschulkinder. Der Anteil der Kinder, die die Mindeststandards verfehlen, ist hoch und hat sich noch einmal deutlich erhöht; im Jahr 2021 verfehlen in Baden-Württemberg 19 Prozent der Schüler*innen im Lesen und Zuhören, 28 Prozent in Orthografie und 20 Prozent in Mathematik die Mindeststandards 3 . - Kinder individuell bei ihren jeweiligen Entwicklungsaufgaben (kognitiv, körperlich, sozial- emotional) begleiten und fördern, um ihre Schulkarriere erfolgreich gehen zu können - ihren Aufgaben hinsichtlich Kinderschutz und Inklusion wirklich gerecht werden. - ihren Aufgaben hinsichtlich einer gelebten Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern und einer engen Abstimmung mit der Schule und der Schulsozialarbeit gerecht werden. - dazu beitragen, einen stärkeren gesellschaftlichen Zusammenhalt, mehr bürgerschaftliches Engagement, politische Stabilität und mehr Lebenszufriedenheit als Effekte eines chancengerechten Bildungssystems zu erreichen. Rahmenvorgaben von Bund und Land Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Grundschulkindern (GaFöG) beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung an Grundschulen und der Primarstufe an den SBBZen ab dem Schuljahr 2026/27. Das heißt, ab dem 1. September 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden, sodass ab September 2029 jedes Kind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Förderung hat. Eine Pflicht, das Angebot in Anspruch zu nehmen, gibt es nicht. 1 Prof. Dr. Ludger Wößmann, Marc Piopiunik: Was unzureichende Bildung kostet. Eine Berechnung der Folgekos- ten durch entgangenes Wirtschaftswachstum. Bertelsmann Stiftung 2009. www.bertelsmann-stif- tung.de/de/publikationen/publikation/did/was-unzureichende-bildung-kostet#:~:text=Die%20Folgekos- ten%20unzureichender%20Bildung%20durch%20entgangenes%20Wirtschaftswachstum%20summieren,ge- borener%20Kinder%20-%20auf%20rund%202%2C8%20Billionen%20Euro. 2 Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e.V.: Rahmenempfehlung Schulkindbetreuung: www.liga-bw.de/wp-content/uploads/2021/03/2021_02_08_LigaBW_Rahmenempfehlung_Schulkindbetreu- ung.pdf. 3 Siehe Ergebnisse des IQB-Bildungstrends 2021: www.ibbw-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2022-10-24+IQB+Bil- dungstrend+2021+im+Primarbereich+-+Ergebnisse+BW. – 4 – Der Rechtsanspruch sieht einen Umfang von acht Zeitstunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird dabei angerechnet. Der Rechtsanspruch gilt auch in den Ferien; dabei ist eine maximale Schließzeit von vier Wochen vorgegeben. Nicht alle Grundschulen und SBBZen müssen den Rechtsanspruch erfüllen; das heißt, es wird weiterhin auch sogenannte Halbtagsschulen geben können. Bestehende Grundschulbezirke bleiben aufrechterhalten. Einem Antrag auf Grundschulbezirkswechsel wird jeweils zugestimmt, wenn der Rechtsanspruch an der Schule im Grundschulbezirk nicht erfüllt werden kann. Liegt im jeweiligen Grundschulbezirk eine gesetzliche Ganztagsgrundschule nach § 4a SchulG BW gilt darüber der Rechtsanspruch als erfüllt. Wenn dieses Angebot im Grundschulbezirk nicht wahrgenommen wird, verwirken Personensorgeberechtigte ihren Rechtsanspruch und können diesen nicht an einem anderen Grundschulstandort geltend machen. Ein alternatives flexibles Angebot muss am jeweiligen Grundschulstandort parallel zu einer gesetzlichen Ganztagsgrundschule nicht vorgehalten werden. Der Rechtsanspruch richtet sich gegen die Trägerin der Jugendhilfe. Das heißt, wenn eine gesetzliche Ganztagsschule nach § 4a SchulG BW nicht den vollen Zeitumfang von fünf Tagen mit acht Stunden abdeckt, weil sie beispielsweise ein Zeitmodell von vier Tagen mit acht Stunden vorhält, muss die entstehende Lücke zum vollen Umfang des Rechtsanspruchs von der Kommune geschlossen werden. Das Angebot einer Ferienbetreuung muss nicht an jedem einzelnen Grundschulstandort vorgehalten werden. Für die kommunalen Ganztagsangebote während der Schul- und Ferienzeit können Elternentgelte er- hoben werden. Umsetzung in Karlsruhe: Das Schulkind- Bildungs- und Betreuungssystem (SKiBB) Der Rechtsanspruch besteht gegenüber der Trägerin der Jugendhilfe. Der Gemeinderat hat im Dezember 2023 die Umsetzung von der Sozial- und Jugendbehörde an das Schul- und Sportamt delegiert. Der Rechtsanspruch in Karlsruhe soll über zwei Säulen umgesetzt werden: I. Gesetzliche Ganztagsschulen nach § 4a SchulG BW II. Halbtagsschulen mit modularem System Eine Schule ist entweder eine gesetzliche Ganztagsschule oder eine Halbtagsschule mit modularem System. Grundschulen Von den 44 Grundschulen im Stadtgebiet sind 21 gesetzliche Ganztagsgrundschulen nach § 4a SchulG BW und damit bereits jetzt rechtsansprucherfüllend. 4 An den bestehenden 23 Halbtagsgrund- schulen soll der Rechtsanspruch durch ein kommunales modulares System (MoS) erfüllt werden. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Ganztagsgrundschulen ist dies kostenpflichtig. Das modulare System kann erst vollumfänglich umgesetzt werden, wenn in jeder Halbtagsgrundschule ein Mittagessen angeboten werden kann und ausreichend Räume für die Betreuung zur Verfügung stehen. An allen Halbtagsgrundschulen sind hierfür Baumaßnahmen notwendig, die je nach 4 Die Werner-von-Siemens-Schule ist noch im alten Schulversuch-Ganztag. – 5 – Priorisierung in den kommenden Doppelhaushalten bis Ende der 2030er Jahre abgeschlossen sein werden. Bis dahin wird es eine beschränkte Kapazität von Ganztagsplätzen an Halbtagsgrundschulen geben, die sich mit der Fertigstellung der Baumaßnahmen sukzessive erhöhen wird. Grundlage der ausgewiesenen begrenzten Ganztagskapazität (Anlagen 1 und 2) sind die bestehenden Angebote an den Standorten. Bereits jetzt ist klar, dass die Kapazität an Ganztagsplätzen zum Schuljahr 2026/27 dieselbe sein wird wie aktuell. Es wird mit der Grundschule Bergwald auch eine Schule geben, die den Rechtsanspruch aufgrund fehlender Räume und Mensa (noch) nicht erfüllt. Gleichzeitig wird die Ganztagskapazität beispielsweise an der Grundschule am Rennbuckel sehr eingeschränkt sein. Im Jahr 2026/27 gilt der Rechtsanspruch nur für die Schüler*innen der ersten Klassenstufe; für die Klassenstufen 2 bis 4 ist das Ganztagsangebot eine freiwillige Leistung der Stadt. Dennoch sind alle Grundschulkinder in die Planungen einbezogen. Sollte allerdings der Fall eintreten, dass an den Halbtagsgrundschulen die Ganztagskapazität für den Bedarf aller Klassenstufen nicht ausreichend ist, werden die Kinder mit Rechtsanspruch bevorzugt werden müssen. Hier bedarf es noch einer Regelung. Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) An den sieben SBBZen soll der Rechtsanspruch ebenso entweder über die gesetzliche Ganztagsschule nach § 4a SchulG BW oder über ein modulares System umgesetzt werden. Aktuell befindet sich das Schul- und Sportamt mit den Schulleitungen und dem Staatlichen Schulamt in der Klärungsphase. Bereits jetzt ist klar, dass der Rechtsanspruch nicht stufenweise eingeführt werden kann, sondern die Klassen 1 bis 4 umfassen muss, das sind aktuell 400 Schüler*innen. Zwei parallele Systeme sind organisatorisch für die Schulen nicht umsetzbar und würden auch die Schülerbeförderung vor enorme Herausforderungen stellen. Es wäre nicht zuletzt mit hohen Mehrkosten verbunden, wenn es unterschiedliche Abholzeiten gäbe. Für die beiden Startchancenschulen Albschule und Vogesenschule sieht das Land in jedem Fall vor, diese in gesetzliche Ganztagsschulen umzuwandeln. Bei der Lidellschule und der Schule am Weinweg sollen mit der Tullaschule und der Grundschule Rintheim „Campus-Lösungen“ gefunden werden, um möglichst gute Synergieeffekte zu erzeugen und Inklusion zu fördern. An der Turmbergschule kann erst dann eine Umsetzung eines der beiden Modelle erfolgen, wenn eine Möglichkeit zum Mittagessen realisiert ist. Die Umsetzung an den SBBZen stellt sich als noch komplexer als für die Grundschulen dar. Die Förderschwerpunkte Lernen, geistige Entwicklung, Sehen, Hören und Sprache, soziale und emotionale Entwicklung haben unterschiedliche Bedarfe und stellen besondere Herausforderungen an das Raumkonzept und eine Ausstattung mit kommunalem Personal sowohl was den Betreuungsschlüssel als auch die Qualifikation des Personals angeht. Zudem werden sich die Standorte der Schulen ändern (Ringtausch Vogesenschule in Kimmelmannschule, Hardtschule in Vogesenschule und Federbachschule in Hardtschule), was eine Raumplanung erschwert. Daraus resultiert, dass eine Umsetzung des Rechtsanspruchs erst im Schuljahr 2027/28 möglich wird. Bis dahin werden alle bereits jetzt bestehenden Angebote aufrechterhalten. 2. Pädagogisches Raumprogramm – Grundschulen Wenn ein Kind den schulischen Ganztag in Anspruch nimmt, verbringt es im Wachzustand mehr Zeit in der Schule als zuhause. Der schulische Raum wird damit zum wichtigen Sozialraum für Kinder. Die- sem Umstand sollte das kommunale Raumprogramm an Schulen Rechnung tragen. – 6 – Das mit pädagogischen Fachkräften, Elternvertretungen und Verwaltung erarbeitete pädagogische Raumprogramm hat zum Ziel, eine kindgerechte Ganztagsumgebung zu gestalten mit Bildungsberei- chen für individuelle Förderung, soziales Lernen, Bewegung, Entspannung und Kreativität. Dabei soll ein möglichst hoher Standard unter Berücksichtigung einer effizienten Raumauslastung an den einzel- nen Standorten realisiert werden. Querschnittsprinzipien sind Inklusion, Barrierefreiheit und Nachhal- tigkeit. Das Raumprogramm formuliert einen gesamtstädtischen Standard, der individuelle Konzepte jeder Schule berücksichtigt (Anlagen 3 und 4). Für die Umsetzung wurden folgende Bildungsbereiche festgelegt: Bildungsbereich Funktion / Nutzen Gruppenraum Hauptaufenthaltsraum der Kinder, selbstbestimmte Beschäftigung, Peergroup Bewegungsraum Körperliche Betätigung, Motorik-Förderung, Ausgleich zum Unterricht Ruhe-/Leseraum Rückzugsort, Entspannung, stilles Lesen Kreativ-/Werkraum Kulturelle, kreative und handwerkliche Entfaltung Pädagogische Küche Sinnesförderung, Ernährungskompetenz, Alltagsbildung Intensiv-Lernraum Stillarbeit, Hausaufgaben, ruhiges Lernen Medienraum Medienkompetenz, Digitales Lernen Mensa & Außengelände Gesunde Ernährung, Spiel, Begegnung, Bewegung Teamräume Arbeits- und Rückzugsbereiche für pädagogisches Personal Umsetzung im Bestand und Neubau: − Mehrfachnutzung von Räumen ist möglich und sinnvoll (zum Beispiel Klassenzimmer mit Krea- tivbereich) − Flexibilität im Bestand ist gefragt: Räume müssen je nach Möglichkeiten umgewidmet, ergänzt oder neu gedacht werden − Prioritätenliste unterstützt bei räumlichen Engpässen − in Neubauten konsequente Umsetzung aller Raumempfehlungen Bauliche und pädagogische Rahmenbedingungen: − Räume sind pädagogisch begründet und auf den Alltag im Ganztag abgestimmt − flexibles, ressourcenschonendes Raumkonzept − auch bei geteilten Standorten (zum Beispiel Schule + ehemaliger Hort) sollten die Kinder einen einheitlichen Lern- und Lebensort erleben − Inklusion ist integraler Bestandteil: die Raumkonzepte an den einzelnen Standorten berücksich- tigen die Bedürfnisse von Kindern mit Beeinträchtigungen Kooperative Professionalität Ergänzend zum Raumprogramm gilt: Die Ausgestaltung und Nutzung der Räumlichkeiten wird zwi- schen Schulträgerin/Kooperationspartnern und den Schulleitungen abgesprochen. Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) Für die SBBZen erfolgt die Erarbeitung eines pädagogischen Raumprogramms im Herbst 2025. Hier muss jeder Förderschwerpunkt gesondert betrachtet werden. 3. Pädagogisches Konzept – Grundschulen In der Projektarbeitsgruppe „Pädagogisches Konzept“ wurden Empfehlungen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs an den Grundschulen erarbeitet. Mitgewirkt haben die Leitungen aus dem Ganztag, der Ergänzenden Betreuung und den Horten sowie die Personalvertretungen und der Gesamtelternbeirat. Übergeordnetes Ziel war dabei, Handlungsempfehlungen für einen qualitativ – 7 – hochwertigen schulischen Ganztag zu formulieren. Das ausführliche Dokument befindet sich in Anlage 5. Das Konzept wurde in der Sitzung der Lenkungsgruppe im Juni 2024 verabschiedet. Nachfolgend werden die zentralen Empfehlungen angeführt. Ganztagsstruktur / Zeitlauf Die Zeitstrukturen von gesetzlicher Ganztagsgrundschule und Halbtagsgrundschule mit modularem System sollten auch am Nachmittag angepasst sein (siehe unten). Damit besteht in beiden Säulen die Möglichkeit, die Schule zu vier unterschiedlichen Zeitpunkten zu beenden: − nach dem Vormittagsunterricht gegen 12 Uhr 5 − nach dem Modul „Mittag“ um 14 Uhr − um 15:45 Uhr − um 17 Uhr Flexible Gehzeiten sind im modularen System nicht vorgesehen, um die pädagogischen Angebote am Nachmittag nicht zu unterbrechen. Betreuungsschlüssel und Qualifikation des Personals Die Grundlage der pädagogischen Arbeit im Ganztag sind die Fachkräfte. Um Herausforderungen wie Inklusion, Integration, Sprachförderung und Auswirkungen der Corona-Pandemie im pädagogischen Setting gerecht werden zu können, wird von der Arbeitsgruppe ein Betreuungsschlüssel von 1:10 empfohlen. Die personellen Ressourcen sind an die sozialstrukturellen Bedarfslagen des Schulstandortes angepasst (Sozialindex der Schule, Inklusionsquote, Juniorklassen). Dabei wird empfohlen, Inklusionsfachkräfte, heilpädagogische Fachkräfte sowie Sprachfachkräfte bedarfsgerecht einzusetzen. Pro zwei Gruppen sollte eine zusätzliche Inklusionsfachkraft an den Schulstandorten eingeplant werden. Die Zuweisung dieser Fachkräfte soll nach der Gruppengröße bzw. -anzahl und nicht der Anzahl an Kindern mit festgestelltem Förderbedarf erfolgen. 5 Je nach Läuteordnung der Grundschule. – 8 – Weiter wird empfohlen, qualifiziertes Betreuungspersonal analog des Fachkräftekatalogs des Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS) für die Kindertagesbetreuung einzusetzen. Nachschulungen von bereits in Gruppen tätigem Personal sollen erfolgen. Als Standard für die personelle Ausstattung je Schulstandort sollte gelten: − eine Teamleitung je Standort (Freistellung je nach Größe der Schule) − eine Stellvertretung − Pädagogische Fachkräfte anhand der Anmeldezahlen nach Betreuungsschlüssel − weiteres Personal (Auszubildende, Freiwillige im sozialen Jahr (FSJ), Kooperationspartner*innen, Zusatzkräfte) Qualitätsstandards Für die gesetzliche Ganztagsgrundschule gilt der Qualitätsrahmen des Landes. Die formulierten Qualitätsstandards für das modulare System erfolgen in Anlehnung an diesen Qualitätsrahmen, der als Vorlage für die Arbeitsgruppe handlungsleitend war. Herauszustellen ist die hohe Bedeutung der Zusammenarbeit von Lehr- und Erziehungskräften für die Qualität des Ganztages (siehe „Kooperative Professionalität“). Dies wird eine Herausforderung für die nächsten Jahre darstellen, die Stadt und Land gemeinsam angehen müssen. Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren Für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren erfolgt die Erarbeitung eines pädagogischen Konzeptes im Herbst 2025. Hier müssen Ganztagsstruktur beziehungsweise Zeitverlauf mit Beförderungszeiten korrespondieren. Der Betreuungsschlüssel wird von den Grundschulen abweichen (müssen), da hier auch während des Unterrichts ein geringeres Verhältnis von Lehrkraft zu Schüler*innen realisiert wird unter Einbezug von Schulbegleitungen. Dieses Verhältnis unterscheidet sich innerhalb der Schulart zudem je nach Förderschwerpunkt. 4. Ferienbetreuung Das Ganztagsförderungsgesetz formuliert einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung auch in der Ferienzeit. Hier müssen zukünftig zehn Wochen Ferienbetreuung angeboten werden; die Schließzeit beträgt maximal vier Wochen und ist noch festzulegen. Einen Anspruch auf Ferienbetreuung haben auch Kinder, die während der Schulzeit kein Ganztagsangebot wahrnehmen. Aktuell wird die Ferienbetreuung an gesetzlichen Ganztagsgrundschulen für Kinder im Ganztagszug angeboten. Je nach Nachfrage werden hier Schulstandorte zusammengezogen. Für die Kinder in Horten wird dort ein entsprechendes Angebot vorgehalten (und zukünftig äquivalent im modularen System). Darüber hinaus können Eltern über das Karlsruher Ferienportal Angebote buchen. Grundsätzlich soll diese Angebotsstruktur bestehen bleiben und bedarfsgerecht ausgebaut werden. Die Angebote sind wochenweise buchbar, und es werden Entgelte verlangt. Die Projektarbeitsgruppe Ferienbetreuung hat folgende zentrale Empfehlungen formuliert (ausführlich in Anlage 6): − Eine Betreuungszeit von 7:30 bis 17 Uhr mit flexibler Abholung durch die Eltern. − Es gibt für alle angemeldeten Kinder ein Mittagessen. − Der Betreuungsschlüssel und die Qualifikation des Personals sind äquivalent derer zur Schulzeit. 5. Betreuungsschlüssel und finanzielle Auswirkungen – Grundschulen In der Arbeitsgruppe Pädagogisches Konzept wurden Empfehlungen für eine qualitativ hochwertige Umsetzung des schulischen Ganztags und eine adäquate Zielperspektive erarbeitet. Aus Sicht der Bil- dungsqualität und als Pull-Faktor im Ringen um Fachkräfte sollten die Empfehlungen der AG für die – 9 – Entwicklung der Grundschulstandorte das Ziel der Stadt Karlsruhe sein. Gleichzeitig sind diese Stan- dards für die Stadt kostenintensiv und aktuell schwer mit den städtischen Haushaltszielen zu vereinba- ren. Den Weg zur Zielerreichung bis 2036 gestaltet das Schul- und Sportamt als mehrstufigen Prozess. Umsetzungsplanung Nachfolgend werden ausgehend vom Ist-Zustand zwei Varianten zum Schuljahr 2026/27 für die Umsetzung dargestellt; ebenso die oben beschriebene Zielperspektive. In der Übersicht sind die einzelnen Faktoren aufgeführt, in welchen sich die Varianten unterscheiden. Varianten / Faktoren 6 Ist-Zustand Umsetzung Schuljahr 2026/27 Variante 1 Umsetzung Schuljahr 2026/27 Variante 2 Zielperspektive Schuljahr 2036/37 Empfehlungen AG Minimal Personaleinsatz GTGS mit 4 Tage á 8 Stunden Tandem (Erzieher*in & Lehr- kraft) Tandem (Erzieher*in & Lehr- kraft) Tandem (Erzieher*in& Lehr- kraft) Tandem (Erzieher*in & Lehr- kraft) Kein Tandem Betreuungs- schlüssel GTGS 1:14 1:12 1:12 1:10 1:14 Betreuungs- schlüssel MoS 1:10 (Schülerhort) 1:12 (Hort an der Schule) 1:12 1:12 1:10 1:14 Betreuungs- schlüssel Modul Mittag (12 - 14 Uhr) 1:25 1:12 1:12 1:10 1:14 (an GTGS Überer- füllung Rechtsan- spruch) Modul Ankommen (7 - 8 Uhr) Ja Ja Nein Ja Nein Mittagessen in Modul Mittag (12 - 14 Uhr) Nein Ja, nach Kapazität vor Ort Ja, nach Kapazität vor Ort Ja, nach Kapazität vor Ort Nein Modul Nachmittag 2 (16 - 17 Uhr) Ja Ja Nein Ja Nein Verhältnis Fachkräfte zu Nicht-Fachkräfte Hort: 80:20 GTGS: 100:0 EB: 20:80 70:30 70:30 100:0 50:50 (Übererfüllung Rechtsanspruch) Inklusionsfach- kräfte Ja Nur an Startchancenschulen Nur an Startchancenschulen Ja Nein Betreuungszeit Schulzeit 10 Stunden 10 Stunden 8 Stunden 10 Stunden 8 Stunden Betreuungszeit Ferienzeit 8,5 Stunden 8 Stunden 8 Stunden 9,5 Stunden 8 Stunden Anmerkungen zu den Varianten Variante 1 Hortmitarbeitende, Mitarbeitende der Ergänzenden Betreuung und Mitarbeitende an den gesetzlichen Ganztagsgrundschulen können den zeitlichen Umfang ihrer Verträge behalten. Variante 2 Die Verträge der in Variante 1 genannten Mitarbeitenden können nicht im aktuellen zeitlichen Umfang erhalten werden. Dies hätte auch zur Folge, dass die Ausbildung in den Beruf Jugend- und Heimerzieher*in sowie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) von der Stadt zukünftig nicht mehr angeboten werden können. Minimal Diese Variante bildet die Erfüllung des Rechtsanspruchs ab; das Modul Mittag stellt an den gesetzlichen Ganztagsgrundschulen ein zusätzliches Angebot für die Eltern dar, welches von der Stadt über den Rechtsanspruch hinaus als freiwillige Leistung 6 Abkürzungen: GTGS: Ganztagsgrundschule, MoS: Modulares System, EB: Ergänzende Betreuung – 10 – vorgehalten wird. Die Verträge der in Variante 1 genannten Mitarbeitenden können in dieser Variante auch nicht im aktuellen zeitlichen Umfang erhalten werden mit den Folgen für Ausbildung und FSJ. Finanzielle Auswirkungen (Anlage 7) Grundlage für die folgenden Berechnungen ist die Betreuungsquote aus dem Schuljahr 2023/24, da die Betreuungskapazität mit Beginn des Schuljahres 2026/27 dieselbe sein wird. Darüber hinaus gelten für die Berechnung der Personalkosten folgende Annahmen: − An gesetzlichen Ganztagsgrundschulen laufen die Horte bis zum Schuljahr 2029/30 aus. 58 Prozent der Kinder sind im Ganztagszug, 15 Prozent im Morgen-/Mittagsmodul, und 9 Prozent im Hort. − An Halbtagsgrundschulen nehmen 40 Prozent der Kinder das ganztägige Angebot wahr, 40 Prozent das Morgen-/Mittagsmodul. − Alle betreuten Kinder nehmen ein Angebot der Ferienbetreuung wahr. − Die Berechnung schließt pädagogisches Personal (PP) und Hauswirtschaftskräfte (HWK) mit ein. − Das zusätzlich benötigte Verwaltungspersonal beim Schul- und Sportamt sowie den Ortsver- waltungen beläuft sich in Abhängigkeit vom Umsetzungsstand und vom Qualitätsanspruch auf ca. 15 bis 25 Vollzeitäquivalente. Die Sachkosten sind von den aktuellen Kosten abgeleitet und mit einer Steigerung von 10 Prozent berechnet. Neu hinzu kommen höhere Kosten für die Ferienbetreuung aufgrund des längeren Zeitraums und der erwartet höheren Inanspruchnahme. Bei den Kooperationen sind auch die Personalkosten Sachkosten, sie enthalten 30 Prozent Overhead-Kosten. Erlöse Ausgehend von den verfügbaren Plätzen ergibt sich folgende Anzahl zu betreuender Kinder im Schuljahr 2026/27: Betreuungsform SuS OVen Kooperationspartner Gesamt GTGS 1.779 290 816 2.885 MoS 947 148 463 1.558 Ehemals Hort 7 290 120 79 489 EB 1.120 297 1.253 2.670 Gesamt 4.136 855 2.611 7.602 Für die Berechnung der Erlöse gelten folgende Annahmen: − Die Landesförderung aller Angebote endet im Jahr 2026. Die neuen Förderrichtlinien für den Rechtsanspruch stehen zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch aus. Deshalb wird mit der prognostizierten Förderung von Bund und Land gerechnet. − Die Elternbeiträge sind auf Basis der aktuell gültigen Entgelte angesetzt. Mögliche Beitragsbe- freiungen oder -reduzierungen sind nicht eingerechnet. 7 Zahl der Schüler*innen der an den GTGS auslaufenden Horten. – 11 – Erlöse aus: voraussichtlicher Betrag Prognose Land/Bund Förderbeitrag ab 2029/30 8 556,17 € pro Schüler*in in ganztägiger Betreuung 2.743.018 € Elternbeiträge (auf Basis aktueller Entgelte): Modulares System (einschließlich Ferien und Mittagessen) 211 € x 12 Monate 5.183.004 € Ferien für Schüler*innen in GTGS und Modul Morgen/Mittag (ehemals EB) (einschließlich Mittagessen) 75 €/Woche 4.166.250 € Modul Morgen/Mittag (ehemals EB) 59 € x 11 Monate 1.732.830 € Gesamt Elternbeiträge 11.082.084 € Gesamt Erlöse 13.825.102 € Variante 1 Kalkulierte Kosten / Er- löse ab Schuljahr 2026/27 Bereits in 2027 ein- geplant Zusätzlich ab Schuljahr 2026/27 einzuplanen bzw. bereitzustellen Anzahl betreuter Schüler*in 7.602 Summe Personalkosten (Pädagogisches Personal, Hauswirtschaftskräfte) 35.887.667 € 23.624.800 € 12.262.867 € Summe Sachkosten (inkl. Kosten für Mittagessen und Zahlungen an Kooperationspartner) 30.521.870 € 4.258.890 € 26.262.980 € Summe Bundes- und Landeszuweisungen -2.743.018 € -1.883.210 € -859.808 € Summe Elternentgelte (EB, Ferien, Mittagessen, Horte) -11.082.084 € -4.921.384 € -6.160.700 € DEFIZIT = Eigenanteil der Stadt 52.584.435 € 21.079.096 € 31.505.339 € Zuschussbedarf pro betreuter/m Schüler*in 6.917 € Variante 2 Kalkulierte Kosten / Er- löse ab Schuljahr 2026/27 Bereits in 2027 ein- geplant Zusätzlich ab Schuljahr 2026/27 einzuplanen bzw. bereitzustellen Anzahl betreuter Schüler*in 7.602 Summe Personalkosten (Pädagogisches Personal, Hauswirtschaftskräfte) 28.284.580 € 23.624.800 € 4.659.780 € Summe Sachkosten (inkl. Kosten für Mittagessen und Zahlungen an Kooperationspartner) 25.902.588 € 4.258.890 € 21.643.698 € Summe Bundes- und Landeszuweisungen -2.743.018 € -1.883.210 € -859.808 € Summe Elternentgelte (EB, Ferien, Mittagessen, Horte) -11.082.084 € -4.921.384 € -6.160.700 € DEFIZIT = Eigenanteil der Stadt 40.362.066 € 21.079.096 € 19.282.970 € Zuschussbedarf pro betreuter/m Schüler*in 5.309 € 8 Die genauen Fördermittel von Land und Bund sind noch nicht bekannt, die Prognose leitet sich ab aus den Zah- len, wie sie der Städtetag im Städtetagsrundschreiben R44703 benennt. – 12 – Zielperspektive gemäß Empfehlung AG Kalkulierte Kosten / Er- löse ab Schuljahr 2026/27 Bereits in 2027 ein- geplant Zusätzlich ab Schuljahr 2026/27 einzuplanen bzw. bereitzustellen Anzahl betreuter Schüler*in 7.602 Summe Personalkosten (Pädagogisches Personal, Hauswirtschaftskräfte) 46.278.131 € 23.624.800 € 22.653.331 € Summe Sachkosten (inkl. Kosten für Mittagessen und Zahlungen an Kooperationspartner) 37.813.063 € 4.258.890 € 33.554.173 € Summe Bundes- und Landeszuweisungen -2.743.018 € -1.883.210 € -859.808 € Summe Elternentgelte (EB, Ferien, Mittagessen, Horte) -11.082.084 € -4.921.384 € -6.160.700 € DEFIZIT = Eigenanteil der Stadt 70.266.092 € 21.079.096 € 49.186.996 € Zuschussbedarf pro betreuter/m Schüler*in 9.243 € Zu den pädagogischen Fachkräften und Hauswirtschaftskräften kommen noch rund 15 bis 25 VZÄ (teilweise in Abhängigkeit vom eingesetzten pädagogischen Personal je Variante und in Abhängigkeit vom Umsetzungsgrad) beim Schul- und Sportamt mit bis zu 1,8 Millionen Euro. Außerdem entstehen durch die verminderten Schließtage Mehraufwendungen bei den Haus- und Reinigungsdiensten und in den Schulsekretariaten. Minimalvariante Selbst bei einer minimalen Ausgestaltung des ganztägigen Betreuungsangebots unter Beibehaltung der Ergänzenden Betreuung als Modul Mittag an gesetzlichen Ganztagsgrundschulen entstehen der Stadt Karlsruhe in jedem Fall Kosten von knapp 29 Millionen Euro. Hierbei handelt es sich um eine reine „Aufbewahrung“ der Kinder ohne pädagogischen Anspruch. Das bedeutet beispielsweise konkret: keine pädagogischen Tandems 9 während der Unterrichtszeit am Nachmittag, Reduzierung der täglichen Betreuungszeit auf acht Stunden, maximal 50 Prozent Fach- kräfte und keine Inklusionsfachkräfte. Der Einsatz von Fachkräften ist in der Minimalvariante eine Übererfüllung der vom Land angesetzten Qualität. Die Landesvorgabe für das Betreuungspersonal lautet „in der Erziehung kundige Person“. Für den Betreuungsschlüssel formuliert das Land aktuell „angemessene Gruppengröße“. 9 An gesetzlichen Ganztagsgrundschulen arbeiten am Nachmittag Tandems aus Lehrkraft und Erziehungskraft. Dies geht auf einen Beschluss des Gemeinderats (19.11.2013) zurück (www.karlsruhe.de/securedl/sdl-eyJ0eXAi- OiJKV1QiLCJhbGciOiJIUzI1NiJ9.eyJpYXQiOjE2NzU5NTg3NjEsImV4cCI6MzMyMTc2MjY0NTYsInVzZXIiOjAsIm- dyb3VwcyI6WzAsLTFdLCJmaWxlIjoiZmlsZWFkbWluL3VzZXJfdXBsb2FkLzAyX0JpbGR1bmdfU296aWFs- ZXMvMDI3X1NjaHVsZW4vU2NodWxraW5kYmV0cmV1dW5nL0dhbnp0YWdzZ3J1bmRzY2h1bGUvU3VTLU- dUR1MtRG9rdW1lbnRlLzFfRm9ydHNjaHJlaWJ1bmdfUmFobWVua29uemVwd- Glvbi5wZGYiLCJwYWdlIjozMjYxfQ.tOaBwjf0KRzB6X9bl_IdasmlO2QB9y_XMHnOWih77dY/1_Fortschrei- bung_Rahmenkonzeption.pdf). – 13 – Minimal Kalkulierte Kosten / Er- löse ab Schuljahr 2026/27 Bereits in 2027 ein- geplant Zusätzlich ab Schuljahr 2026/27 einzuplanen bzw. bereitzustellen Anzahl betreuter Schüler*in 7.602 € Summe Personalkosten (Pädagogisches Personal, Hauswirtschaftskräfte) 20.886.533 € 23.624.800 € -2.738.267 € Summe Sachkosten (inkl. Kosten für Mittagessen und Zahlungen an Kooperationspartner) 21.755.662 € 4.258.890 € 17.496.772 € Summe Bundes- und Landeszuweisungen -2.743.018 € -1.883.210 € -859.808 € Summe Elternentgelte (EB, Ferien, Mittagessen, Horte) -11.082.084 € -4.921.384 € -6.160.700 € DEFIZIT = Eigenanteil der Stadt 28.817.094 € 21.079.096 € 7.737.998 € Zuschussbedarf pro betreuter/m Schüler*in 3.791 € Unabhängig von den Kosten ist dieser Ansatz nicht vereinbar mit den bildungs-, familien- und integra- tionspolitischen Zielen der Stadt Karlsruhe. Die Stadt würde sich aus ihrer Verantwortung den Kindern und Eltern gegenüber zurückziehen. Dies wird nicht nur gegenüber Schulen, Eltern, Kindern und freien Trägern schwer vermittelbar, auch steht es im Widerspruch dazu, dass elf dieser Ganztags- grundschulen Startchancenschulen sind und damit in besonderer Verantwortung der Stadt und des Landes stehen. Fazit Die Verwaltung empfiehlt Variante 1 als ausgewogenen Kompromiss. Sie bietet eine gute Balance zwi- schen Qualität und Kosten und ist langfristig tragfähig, auch wenn bis zur vollständigen Umsetzung Übergangsmaßnahmen erforderlich sein werden. Die Umsetzung kann deshalb nur sukzessive erfol- gen. Theoretische Annahme: Kompletter Ausbau gesetzliche Ganztagsgrundschulen Die gesetzliche Ganztagsgrundschule in Wahlform oder verbindlicher Form ist das Basismodell des schulischen Ganztags. Auf dem Weg dahin gibt es das 2-Säulen-Modell, bis die zwingend notwenigen baulichen und räumlichen Investitionen an den Halbtagsgrundschulen realisiert sind. Die Umwandlung einer Halbtagsgrundschule in eine gesetzliche Ganztagsgrundschule setzt voraus, dass der Bedarf dieses Angebots am jeweiligen Schulstandort per Elternbefragung nachgewiesen wird. Antragsberechtigt ist die Schulträgerin, jedoch wird das pädagogische Konzept von der Schule erarbei- tet und der Antrag vom Land bewilligt. Finanzielle Auswirkungen Grundlage für die folgenden Berechnungen ist die Betreuungsquote aus dem Schuljahr 2023/24. Alle Schüler*innen die im Referenzschuljahr ein ganztägiges Betreuungsangebot wahrnehmen werden Ganztagskinder. Ebenso Schüler*innen in der Ergänzenden Betreuung an Ganztagsgrundschulen. Keine Betreuungsangebote bis zum Umbau der jeweiligen Halbtagsgrundschulen hätten 1.273 Schü- ler*innen die dort bisher die Ergänzende Betreuung besucht haben. Erlöse Ausgehend von den verfügbaren Plätzen ergibt sich folgende Anzahl zu betreuender Kinder 2026/27: GTGS SuS OVen Kooperationspartner Gesamt Gesamt 3.706 743 1.880 6.329 – 14 – Zu berücksichtigen ist, dass gesetzliche Ganztagsgrundschulen kostenfrei sind und somit nur Erlöse über die Bundes-/Landesförderung sowie die Ferienbetreuung erzielt werden. Erlöse aus: voraussichtlicher Betrag Prognose Land/Bund Förderbeitrag ab 2029/30 10 556,17 € pro Schüler*in in ganztägiger Betreuung 3.519.983 € Elternbeiträge (auf Basis aktueller Entgelte): Ferien (einschließlich Mittagessen) 75 €/Woche 4.746.750 € Gesamt Elternbeiträge 4.746.750 € Gesamt Erlöse 8.266.733 € Theoretische Annahme: alle 44 Grundschulen als gesetzliche Ganztagsgrundschulen nach § 4a SchulG mit Tandem aus Lehrkraft & Erzieher*in Kalkulierte Kosten / Er- löse ab Schuljahr 2026/27 Bereits in 2027 ein- geplant Zusätzlich ab Schuljahr 2026/27 einzuplanen bzw. bereitzustellen Anzahl betreuter Schüler*in 6.329 Summe Personalkosten (Pädagogisches Personal, Hauswirtschaftskräfte) 23.934.631 € 23.624.800 € 309.831 € Summe Sachkosten (inkl. Kosten für Mittagessen und Zahlungen an Kooperationspartner) 22.785.897 € 4.258.890 € 18.527.007 € Summe Bundes- und Landeszuweisungen -3.519.983 € -1.883.210 € -1.636.773 € Summe Elternentgelte (Ferien, Mittagessen) -4.746.750 € -4.921.384 € 174.634 € DEFIZIT = Eigenanteil der Stadt 38.453.795 € 21.079.096 € 17.374.699 € Zuschussbedarf pro betreuter/m Schüler*in 6.076 € Theoretische Annahme: alle 44 Grundschulen als gesetzliche Ganztagsgrundschulen nach § 4a SchulG ohne Tandem Kalkulierte Kosten / Er- löse ab Schuljahr 2026/27 Bereits in 2027 ein- geplant Zusätzlich ab Schuljahr 2026/27 einzuplanen bzw. bereitzustellen Anzahl betreuter Schüler*in 6.329 Summe Personalkosten (Pädagogisches Personal, Hauswirtschaftskräfte) 20.418.140 € 23.624.800 € -3.206.660 € Summe Sachkosten (inkl. Kosten für Mittagessen und Zahlungen an Kooperationspartner) 21.185.883 € 4.258.890 € 16.926.993 € Summe Bundes- und Landeszuweisungen -3.519.983 € -1.883.210 € -1.636.773 € Summe Elternentgelte (Ferien, Mittagessen) -4.746.750 € -4.921.384 € 174.634 € DEFIZIT = Eigenanteil der Stadt 33.337.290 € 21.079.096 € 12.258.194 € Zuschussbedarf pro betreuter/m Schüler*in 5.267 € 10 Die genauen Fördermittel von Land und Bund sind noch nicht bekannt, die Prognose leitet sich ab aus den Zahlen, wie sie der Städtetag im Städtetagsrundschreiben R44703 benennt. – 15 – Bei der Haushaltsplanung 2026/27 nicht anerkannte Mehrbedarfe Zu den aufgeführten Personal- und Sachkosten kommen noch folgende bei der Haushaltsplanung des Schul- und Sportamts für den Doppelhaushalt 2026/27 nicht anerkannte Mehrbedarfe: Ergebnishaushalt 2026 2027 2028 2029 2030 Nachqualifizierung päd. Personal 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € 80.000 € lfd. Kosten Software Anmeldeportal 18.200 € 17.050 € 14.800 € 14.800 € 14.800 € lfd. Kosten Software Dienstplanverwaltung 23.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € Arbeitsplatzkosten zusätzl. Mitarbeitende 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € nicht anerkannter Mehrbe- darf EHH 221.200 € 202.050 € 199.800 € 199.800 € 199.800 € Finanzhaushalt 2026 2027 2028 2029 2030 Hardware-Ausstattung Be- treuungsgruppen (315 St.) iPads oder Notebooks 215.000 € 215.000 € Kosten für Einrichtungsge- genstände GT-Schulen 40.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € Nachrüstung Waschmaschine u. Trockner an ca. 20 Schulen gemäß Raumkonzept in Ab- stimmung mit SPC 32.000 € 16.000 € Anmeldeportal (Entwicklung & Einrichtung) 38.500 € Software zur Dienstplanverwaltung 65.000 € nicht anerkannter Mehrbe- darf FHH 390.500 € 40.000 € 40.000 € 40.000 € 271.000 € Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren Die Sach- und Personalkosten sowie Erlöse für diese Schulart sind noch nicht bezifferbar, da noch kein Umsetzungskonzept vorliegt. Die jährlich zusätzlich notwendigen 31,5 Millionen Euro bei einer Umsetzung von Variante 1 sind nicht im städtischen Haushalt eingeplant und führen zu einer entsprechenden Erhöhung des städtischen Haushaltsdefizits. Notwendige bauliche Maßnahmen für die Umsetzung des vorliegenden Konzeptes sind nicht Bestand- teil der Vorlage und fließen nicht in den ausgewiesenen finanziellen Bedarf ein. Über diese werden im Zuge der Umsetzung gesonderte Beschlüsse erarbeitet und den Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Ein Überblick über die baulichen Investitionen zum Stand Mai 2025 ist in Anlage 8 aufgeführt. – 16 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat oder Ausschuss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulausschuss sowie Anhörung der Ortschaftsräte Wettersbach, Wolfartsweier, Neureut, Grötzingen, Stupferich, Hohenwettersbach und Durlach das Schulkind- Bildungs- und Betreuungssystem auf Basis des pädagogischen Konzepts, der Ferienbetreu- ung und des pädagogischen Raumprogramms im Endausbau zum Schuljahr 2036/37 in der Variante 1. Die Erfüllung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung verletzt das Konnexitätsprin- zip, da der Gesetzgeber den Kommunen eine neue Pflichtaufgabe überträgt ohne ausreichende Finan- zierung. Aufgrund der fehlenden Finanzmittel ist derzeit die Umsetzung ab dem Schuljahr 2026/27 nicht mög- lich.