Verlängerung der Laufzeit des Erbbaurechts an dem städtischen Grundstück Nr. 1257/1 mit 6.182 m² Erholungsfläche, Erbprinzenstraße, Friedrichsplatz
| Vorlage: | 2025/0391 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 23.09.2025 |
| Letzte Änderung: | 07.10.2025 |
| Unter Leitung von: | Liegenschaftsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Haupt- und Finanzausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.09.2025
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0391 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Liegenschaftsamt Verlängerung der Laufzeit des Erbbaurechts an dem städtischen Grundstück Nr. 1257/1 mit 6.182 m² Erholungsfläche, Erbprinzenstraße, Friedrichsplatz Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 23.09 2025 7 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung 1. Um ein vorzeitiges Auslaufen des Erbbaurechts zum 31. Dezember 2025 zu verhindern, soll das Erbbaurecht vorzeitig um fünf Jahre zu den bisher vereinbarten Konditionen verlängert werden. 2. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: 57.090,78 € Erbbauzins Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Stadt Karlsruhe ist im Grundbuch von Maulbronn für Karlsruhe, Blatt 12671, lfd. Nr. 6, als Eigentümerin des Grundstücks Nr. 1257/1 mit 6.182 m² Erholungsfläche, Erbprinzenstraße, Friedrichsplatz, eingetragen. Mit Erbbauvertrag 3 UR 192/76 vom 08.März 1976 des Notariats 3 in Karlsruhe wurde an dem o.g. Grundstück ein Erbbaurecht zugunsten der Friedrichsplatz City Garagengesellschaft-Karlsruhe mbH & Co. KG in Karlsruhe, vertreten durch die Fa. Hurrle, bestellt. Das Erbbaurecht hat eine Laufzeit von 50 Jahren ab 01. Januar 1976 und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2025. Die Ergebnisse des IQ Leitprojekts „Öffentlicher Raum und Mobilität (ÖRMI) empfehlen für die Parkgarage am Friedrichsplatz mittel- bis langfristig eine bedarfsgerechte Umnutzung zu einer Mobilitätsstation. Die derzeitige Planung sieht vor, dass die bestehende Zufahrt für PKW in der Ritterstraße künftig als Ein- und Ausfahrt für Fahrräder dient, südlich von dieser Einfahrt wird für PKW eine neue Zufahrt errichtet werden, die Ausfahrt für PKW in der Lammstraße bleibt bestehen. Dies sowie die geplante Umgestaltung des Friedrichsplatzes machen umfangreiche Umbau- und auch Sanierungsarbeiten an der Tiefgarage notwendig. Hierfür ist die Erstellung eines Gutachtens über den Zustand und die Statik der Tiefgarage erforderlich, aus dem sich ergibt, welche Maßnahmen realisiert werden können. Für dieses zu erstellende Gutachten müssen zunächst der Untersuchungsumfang bzw. das Leistungsverzeichnis festgelegt werden. Hierfür wurde durch das Gartenbauamt ein Sachverständigenbüro beauftragt. Im nächsten Schritt wird das zu erstellende Gutachten ausgeschrieben. Die Erstellung des Gutachtens über die notwendigen Arbeiten auf dem Friedrichsplatz und an der Tiefgarage wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Erst wenn dieses Gutachten vorliegt, können die weiteren konkreten Schritte geplant werden, insbesondere die Prüfung, ob die an der Tiefgarage auszuführenden Arbeiten eine Ausschreibung der Verlängerung der Laufzeit des Erbbaurechts notwendig machen oder ob eine Verlängerung mit dem bisherigen Erbbauberechtigten möglich ist. Daher soll - um ein vorzeitiges Auslaufen des Erbbaurechts Ende 2025 zu verhindern - das Erbbaurecht vorzeitig um fünf Jahre zu den bisher vereinbarten Konditionen verlängert werden.
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1263 1266 1273 1259 1261 1264 1260 1262 1267 1360 1359 1257 1265 1272 1258 1267/1 1168/3 1229/1 1274/4 1257/1 1220/1 1257/2 1229/2 3 4 1 8 8 2 6 7 4 2 3 13 69 11 79 12 12 16 13 14 14 19 15 Bankhof Ritterstraße Friedrichsplatz Zähringerstraße Erbprinzenstraße Phs Gar Ghs Phs Vwg Phs Ghs Ghs Ghs Vwg Ghs Vwg Ghs WGhs WGhs WGhs Büro Tgar WGhs Bibl Gdehs WBüro Museum Neues Ständehaus Landessammlungen S S S S S ÖFZ ANL ANL ANL ANL ANL ÖFZ ANL HDL ÖFZ 1375 1224/1 Erbprinzenstraße Vwg Museum Arbeitsgericht S S S HDL HDL HDL ANL HDL HDL WBF WBF HDL WBF ÖFZ HDL HDL ± TG Friedrichsplatz Dieser Plan wurde über die "Geodaten-Auskunft Karlsruhe" erstellt. Er darf ohne Erlaubnis nicht vervielfältigt werden. Änderungen und Einträge sind deutlich als solche kenntlich zu machen. Bearbeiter/in: Gemarkung:Datum:Maßstab: 1:1.000 27.03.2020 Wolf-Dietrich Gierth Karlsruhe Liegenschaftsamt Stadt Karlsruhe
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1263 1266 1273 1259 1261 1264 1260 1262 1267 1360 1359 1257 1265 1272 1258 1267/1 1168/3 1229/1 1274/4 1257/1 1220/1 1257/2 1229/2 3 4 1 8 8 2 6 7 4 2 3 13 69 11 79 12 12 16 13 14 14 19 15 Bankhof Ritterstraße Friedrichsplatz Zähringerstraße Erbprinzenstraße Phs Gar Ghs Phs Vwg Phs Ghs Ghs Ghs Vwg Ghs Vwg Ghs WGhs WGhs WGhs Büro Tgar WGhs Bibl Gdehs WBüro Museum Neues Ständehaus Landessammlungen S S S S S ÖFZ ANL ANL ANL ANL ANL ÖFZ ANL HDL ÖFZ 1375 1224/1 Erbprinzenstraße Vwg Museum Arbeitsgericht S S S HDL HDL HDL ANL HDL HDL WBF WBF HDL WBF ÖFZ HDL HDL ± TG Friedrichsplatz Dieser Plan wurde über die "Geodaten-Auskunft Karlsruhe" erstellt. Er darf ohne Erlaubnis nicht vervielfältigt werden. Änderungen und Einträge sind deutlich als solche kenntlich zu machen. Bearbeiter/in: Gemarkung:Datum:Maßstab: 1:1.000 27.03.2020 Wolf-Dietrich Gierth Karlsruhe Liegenschaftsamt Stadt Karlsruhe
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Niederschrift 12. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 23. September 2025, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 7 der Tagesordnung: Verlängerung der Laufzeit des Erbbaurechts an dem städtischen Grundstück Nr. 1257/1 mit 6.182 m 2 Erholungsfläche, Erbprinzenstraße, Friedrichsplatz Vorlage: 2025/0391 Beschluss: 1. Um ein vorzeitiges Auslaufen des Erbbaurechts zum 31. Dezember 2025 zu verhin- dern, soll das Erbbaurecht vorzeitig um fünf Jahre zu den bisher vereinbarten Konditi- onen verlängert werden. 2. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme, keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 7 zur Behandlung auf. Erste Bürgermeisterin Luczak-Schwarz erläutert, dass die Zuständigkeit für die Verlänge- rung des Erbbaurechts gemäß der Geschäftsordnung des Gemeinderats bei den Fachde- zernaten liege, da die zu erwartenden Erbbauzinsen in Höhe von 290.000 Euro unterhalb der Grenze von 500.000 Euro lägen. Aufgrund der kommunalpolitischen Relevanz habe man sich jedoch für eine Informationsvorlage entschieden. Es werde eine Verlängerung um fünf Jahre vorgeschlagen, um die Ergebnisse der in Vorbereitung befindlichen Gut- achten abzuwarten. Diese sollen klären, ob eine weitere Zusammenarbeit mit dem aktu- ellen Erbbaurechtsnehmer sinnvoll sei oder ob die Stadt das Grundstück eigenständig nutzen solle. Derzeit sei das Sanierungsvolumen noch unklar, und die Gutachten würden eine Grundlage für die weitere Entscheidungsfindung schaffen. Der Vorsitzende ergänzt, dass die vorgeschlagene Verlängerung der Laufzeit den zeitli- chen Druck mindern solle, da in den nächsten fünf Jahren voraussichtlich nur die Vorbe- reitungen für eine mögliche Sanierung abgeschlossen werden könnten. Die Verlänge- rung verursache keine Verzögerung der Sanierungsarbeiten, sondern schaffe Planungssi- cherheit. Sollte vor Ablauf der fünf Jahre Klarheit über die zukünftige Nutzung und den – 2 – Sanierungsbedarf bestehen, könne eine weitere Verlängerung des Erbbaurechts vorzeitig beschlossen werden. Stadtrat Löffler (GRÜNE) äußert die Frage, welche Konsequenzen eintreten würden, wenn das Erbbaurecht nicht verlängert werde. Er kritisiert den aktuellen Stand der Gut- achten, da diese noch nicht ausgeschrieben seien, und fordert eine zeitnahe Information über den Sachstand. Erste Bürgermeisterin Luczak-Schwarz erklärt, dass das Gebäude, insbesondere die Tief- garage, bei Nichtverlängerung des Erbbaurechts an die Stadt Karlsruhe zurückfallen würde, was mit erheblichen finanziellen und sanierungstechnischen Verpflichtungen ver- bunden sei. Der aktuelle Betreiber reagiere flexibel auf die Anforderungen der Stadt. Die Gutachten sollen eine Entscheidungsgrundlage für die finanzielle Tragbarkeit einer Über- nahme durch die Stadt schaffen. Das Gutachten sei in zwei Teile gegliedert: Zunächst werde die Statik des Gebäudes überprüft, anschließend solle ein weiteres Gutachten die Gestaltungsmöglichkeiten untersuchen. Bürgermeisterin Lisbach ergänzt, dass die Klärung des Untersuchungsumfangs für das Gutachten einige Zeit in Anspruch genommen habe, da dieser zunächst ausgeschrieben werden musste. Frau Fath (Gartenbauamt) präzisiert, dass der Untersuchungsrahmen mittlerweile ermit- telt sei und ein Termin mit der Firma Hurrle zur Vergabe des eigentlichen Gutachtens an- stehe. Die Stadt Karlsruhe habe bereits die Vorarbeiten in Auftrag gegeben, um den wei- teren Prozess zu beschleunigen. Der Vorsitzende erinnert daran, dass die Firma Hurrle das Gutachten in Vorleistung er- stellen werde, was die Vergabeprozesse erleichtere. Es sei eine gründliche Untersuchung notwendig, um unvorhergesehene Kosten und Verzögerungen zu vermeiden. Die Verlän- gerung des Erbbaurechts rechtfertige keine Verzögerung der weiteren Schritte. Die Er- gebnisse der Gutachten müssten zügig vorliegen. Herr Eldracher (Liegenschaftsamt) berichtet, dass die Fachämter eng zusammenarbeite- ten und der Kontakt mit der Firma Hurrle Anfang Oktober aufgenommen werde, um das Gutachten in Auftrag zu geben. ES werde mit Hochdruck an der Klärung der notwendi- gen Maßnahmen gearbeitet. Stadtrat Dr. Cremer (GRÜNE) weist darauf hin, dass die wirtschaftliche Situation der Stadt angespannt sei und der Erbbaurechtsnehmer durch die Verlängerung eine wirt- schaftliche Chance erhalte, ohne weitere Investitionen tätigen zu müssen. Er regt an, den Erbbauzins zu überprüfen, da die aktuelle Situation eher einer Vermietung als einem klassischen Erbbaurechtsverhältnis entspreche. Der Vorsitzende entgegnet, dass der Erbbaurechtsnehmer weiterhin zur Durchführung notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen verpflichtet sei, jedoch keine Generalsanierung vornehmen müsse. Die Stadt wolle keine zusätzlichen finanziellen Mittel aufwenden. Die Verlängerung des Erbbaurechts stelle eine pragmatische Lösung dar, um die Sanierung langfristig zu ermöglichen. Gleichzeitig sichert er zu, die wirtschaftlichen Aspekte im wei- teren Verlauf zu berücksichtigen. – 3 – Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt er Kenntnisnahme der Vorlage fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 6. Oktober 2025