Verstärktes Engagement gegen Adressweitergabe von Minderjährigen an Dritte
| Vorlage: | 2025/0390 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 28.04.2025 |
| Letzte Änderung: | 15.08.2025 |
| Unter Leitung von: | Ordnungs- und Bürgeramt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Haupt- und Finanzausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 03.06.2025
Rolle: Behandlung
Ergebnis: verwiesen in den Gemeinderat
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 27.05.2025
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.06.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0390 Eingang: 25.04.2025 Verstärktes Engagement gegen Adressweitergabe von Minderjährigen an Dritte Antrag: Die Linke Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 27.05.2025 29 Ö Kenntnisnahme Haupt- und Finanzausschuss 03.06.2025 2 Ö Behandlung Gemeinderat 24.06.2025 12 Ö Entscheidung Der Gemeinderat möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Jugendlichen mit Vollendung des 15. Lebensjahres persönlich in Schriftform über ihre Widerspruchsrechte gegen die Weiterleitung ihrer personenbezogenen Daten an Dritte, insbesondere die Bundeswehr, zu informieren. Die Benachrichtigung erfolgt dabei zu einem jährlichen Stichtag. 2. Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup wird gebeten, sich auf dem Deutschen Städtetag gegen die Adressweitergabe von Minderjährigen an die Bundeswehr einzusetzen. 3. Die Stadt Karlsruhe appelliert an den Gesetzgeber im Bund, zukünftig nur noch volljährige Personen für die Bundeswehr zu rekrutieren, wie es die UN-Kinderrechtskonvention vorsieht. Begründung: Die Verwaltung ist nach § 36 BMG in vielen Fällen gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben. So darf das Einwohnermeldeamt der Bundeswehr, Religionsgemeinschaften, Parteien und Wähler*innengruppen, Mandatsträger*innen, Medien und Adressbuchverlagen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen, wenn die Betroffenen nicht ausdrücklich widersprechen. Auf dieses Widerspruchsrecht wird zwar im Internet bzw. „durch ortsübliche Bekanntmachung“ verwiesen, es ist jedoch trotzdem weitgehend unbekannt. Minderjährige, bei denen eine mögliche Datenweitergabe zum ersten Mal bevorsteht, sollten in gesonderter Form einmalig und persönlich über ihre Rechte informiert werden. Denn insbesondere die Bundeswehr nutzt die nach § 36 BMG bestehende Verpflichtung der Weitergabe von Daten sehr intensiv. Die Werbemaßnahmen für den Dienst bei der Bundeswehr sind geprägt von Motiven, die Abenteuer- und Gaming-Charakter vermitteln, wodurch falsche Vorstellungen gefördert und die Gefahren des Dienstes an der Waffe überspielt werden. Eine Rekrutierung von Minderjährigen widerspricht den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes überprüft die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention. Er kritisiert die Rekrutierungs- und Werbemaßnahmen der Bundeswehr deutlich und hat Deutschland wiederholt aufgefordert, das Rekrutierungsalter auf 18 Jahre zu erhöhen. Deutschland ist eines von – 2 – nur wenigen Ländern der Welt, die sich an nicht an den internationalen „Straight-18-Standard“ halten. Im Jahr 2024 waren von den neu eingestellten Soldat*innen rund 2.200 bei Dienstantritt minderjährig. Seit Erfassung der Daten 2011 lag dieser Wert noch nie so hoch. Die Stadt Karlsruhe sollte sich mit den ihr möglichen Mitteln gegen die Verletzung internationaler Standards einsetzen und so ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber den jungen Karlsruher*innen nachkommen. Unterzeichnet von: Tanja Kaufmann Anne Berghoff Franziska Buresch
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0390 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Ordnungs- und Bürgeramt Verstärktes Engagement gegen Adressweitergabe von Minderjährigen an Dritte Antrag: Die Linke Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 27.05.2025 29 Ö Kenntnisnahme Haupt- und Finanzausschuss 03.06.2025 2 Ö Behandlung Gemeinderat 24.06.2025 12 Ö Entscheidung Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, die aktuelle Vorgehensweise weiter fortzuführen und den Antrag abzulehnen. Dies bedeutet, dass die Verwaltung mindestens einmal jährlich auf das Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung personenbezogener Daten mit einer öffentlichen Bekanntmachung im Internet sowie auf der Rückseite des Meldescheins hinweist. Die Stadt Karlsruhe vollzieht als zuständige Meldebehörde Bundesrecht und ist an dessen Inhalt und Grenzen gebunden. Aufgrund finanzieller sowie personell ausgeschöpfter und perspektivisch schrumpfender Ressourcen ist es nicht möglich, freiwillige Leistungen über den Auftrag des Gesetzesvollzuges hinaus zu übernehmen. Zudem liegt im Kern eine bundespolitische und bundesrechtliche Fragestellung vor, die eines gesetzgeberischen Lösungsansatzes bedürfte. Die politische Willensbildung auf Bundesebene im hiesigen sachlichen Zusammenhang – Verteidigung und Zivilschutz– ist zuvorderst Aufgaben- beziehungsweise Betätigungsfeld der politischen Parteien und nicht der Kommunen, die mit dem Vollzug des Meldegesetzes betraut sind. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Siehe Punkt 1. Gesamteinzahlung: 0 Euro Jährlicher Ertrag: 0 Euro Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. Kann nicht erbracht werden. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Jugendlichen mit Vollendung des 15. Lebensjahres persönlich in Schriftform über ihre Widerspruchsrechte gegen die Weiterleitung ihrer personenbezogenen Daten an Dritte, insbesondere die Bundeswehr, zu informieren. Die Benachrichtigung erfolgt dabei zu einem jährlichen Stichtag. Nach § 58c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetz übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr folgende Daten zum 31. März eines jeden Jahres zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift. Dies ist nach § 36 Abs. 2 S. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) und § 58c Satz 2 Soldatengesetz nur zulässig, soweit die betroffene Person nicht widersprochen hat. Hat sie widersprochen, so hat sie nach § 36 Abs. 2 S. 2 BMG gegenüber der Meldebehörde ein Recht auf unentgeltliche Einrichtung einer Übermittlungssperre. Nach § 36 Abs. 2 S. 3 BMG ist die betroffene Person auf ihr Widerspruchsrecht bei der Anmeldung persönlich und spätestens im Oktober eines jeden Jahres durch ortsübliche Bekanntmachung durch die Meldebehörde hinzuweisen. Diesen gesetzlichen Vorgaben kommt die Verwaltung uneingeschränkt nach. Würde eine zusätzliche Information wie beantragt erfolgen, hätte dies unmittelbare Folgen auf die derzeitige Haushalts- sowie Personalsituation im Ordnungs- und Bürgeramt, da zusätzlicher Erfüllungsaufwand entstünde. Es würde eine freiwillige Aufgabe über den gesetzten rechtlichen Rahmen des Gesetzesvollzuges neu etabliert werden. Aktuell sind 6.115 deutsche Staatsangehörige im Alter von 15 bis 17 Jahren in Karlsruhe gemeldet. Stand heute sind 2076 17-jährige Staatsangehörige gemeldet. Für das Haushaltsjahr 2025 würden aufgrund der beantragten Verfahrensänderung Mehraufwände in Höhe von 1.972,20 Euro in Form von Portokosten für die Briefzusendungen entstehen. Auch müssten aufwändige Auswertungen aus dem Fachverfahren sowie Sammelbriefe im Vorfeld erstellt und der Rathausdruckerei zur Versendung weitergeleitet werden. Die dadurch entstehenden Personal- und Finanzaufwände können im Bürgerbüro mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht erbracht werden, ohne dass andere Pflichtaufgaben eingeschränkt werden müssten. 2. Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup wird gebeten, sich auf dem Deutschen Städtetag gegen die Adressweitergabe von Minderjährigen an die Bundeswehr einzusetzen. 3. Die Stadt Karlsruhe appelliert an den Gesetzgeber im Bund, zukünftig nur noch volljährige Personen für die Bundeswehr zu rekrutieren, wie es die UN-Kinderrechtskonvention vorsieht. Zu Fragen 2 und 3: Insgesamt liegt eine bundespolitische und bundesrechtliche Fragestellung vor, die eines gesetzgeberischen Lösungsansatzes bedürfte. Sowohl für „die Verteidigung einschließlich des Zivilschutzes“ als auch für „das Melde- und Ausweiswesen“ hat der Bund nach Art. 71 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Grundgesetz die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz. Die politische Willensbildung auf Bundesebene im hiesigen sachlichen Zusammenhang – insbesondere Verteidigung und Zivilschutz – ist zuvorderst Aufgaben- beziehungsweise Betätigungsfeld der politischen Parteien und nicht der Kommunen, die mit dem Vollzug der entsprechenden melderechtlichen Vorschriften betraut sind. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Siehe Punkt 1.
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Niederschrift 10. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. Mai 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 29 der Tagesordnung: Verstärktes Engagement gegen Adressweitergabe von Min- derjährigen an Dritte Antrag: Die Linke Vorlage: 2025/0390 Beschluss: Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 3. Juni 2025, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 29 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 12. Juni 2025
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Niederschrift 11. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. Juni 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 12 der Tagesordnung: Verstärktes Engagement gegen Adressweitergabe von Min- derjährigen an Dritte Antrag: Die Linke Vorlage: 2025/0390 Punkt 12.1 der Tagesordnung: Verstärktes Engagement gegen Adressweitergabe von Min- derjährigen an Dritte – Social Media Ergänzungsantrag: Die Linke Vorlage: 2025/0390/1 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltun Abstimmungsergebnis: TOP 12, Ziffer 1 und 2: Mehrheitliche Ablehnung (2 Ja, 44 Nein) TOP 12, Ziffer : Mehrheitliche Ablehnung (17 Ja, 28 Nein) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 12 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 3. Juni 2025; verwiesen aus der Gemeinderatssitzung vom 27. Mai 2025. Stadträtin Kaufmann (Die Linke): Die schrittweise Normalisierung von Aufrüstung und Kriegslogik geht voran und erfasst alle Lebensbereiche. 16- und 17-Jährige bekommen per Post Anschriften der Bundeswehr mit Postkarten oder glänzenden Broschüren, in welcher der Dienst an der Waffe als harmloser Beruf mit Abenteuercharakter dargestellt wird. Es sind meist noch Minderjährige, welche diese Post erhalten. Wir und viele andere friedens- politische Zusammenschlüsse fordern daher, dass diese manipulative Form der Anwerbung Minderjähriger für das Militär dringend gestoppt werden muss. Doch weshalb sehen wir hier einen Ansatzpunkt für kommunales Handeln? Das Einwohnermeldeamt vor Ort ist, so- lange die Betroffenen nicht ausdrücklich widersprechen, gesetzlich verpflichtet, personen- bezogene Daten aus dem Melderegister an Dritte weiterzugeben, also auch an die Bundes- wehr. Aber dass sie widersprechen können, ist den meisten gar nicht bekannt. Bisher infor- miert die Stadtverwaltung die Betroffenen über das Mittel der ortsüblichen Bekannt- – 2 – machung einmal jährlich und auf der Rückseite des Meldescheins. Doch sind wir mal ehr- lich, welche Jugendlichen lesen gezielt die Rückseite ihres Meldescheins oder suchen aktiv auf der Webseite der Stadt nach derartigen Infos? Wir denken, das reicht nicht und fordern daher, dass alle Jugendlichen von der Stadtver- waltung möglichst früh, persönlich und in Schriftform über ihre Widerspruchsrechte bei der Adressweitergabe an die Bundeswehr und andere Organisationen informiert werden. Das wäre das Mindeste, was man auf der kommunalen Ebene tun kann, auch für die Einhal- tung der UN-Kinderrechtskonvention. Denn die Rekrutierung von Minderjährigen in Deutschland wird vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes regelmäßig kritisiert. Auch wenn uns klar ist, dass dies vor allem eine Bundesangelegenheit ist, hat die Stadt hier in unseren Augen auch eine Sorgfaltspflicht, nicht nur aus Datenschutz, sondern auch aus Ju- gendschutzgründen. Darum sollte sich die Stadt mit den möglichen Mitteln gegen die Ver- letzung internationaler Standards einsetzen. Wir fordern deshalb auch, dass unser OB sich beim Städtetag dafür einsetzen sollte, dass die Adressweitergabe über die Einwohnermel- deämter in den Kommunen nicht mehr automatisch erfolgen muss. Um unser Anliegen auch trotz der Kostenbedenken in der Stellungnahme nicht aufzuge- ben, haben wir auch einen Alternativvorschlag überlegt, welcher jetzt im Ergänzungsantrag vorliegt. Da auch schon mal danke an die Verwaltung, dass Sie sozusagen dem mehr oder weniger auch zugestimmt haben, dass man das machen kann. Und zwar geht es darum, dass wir fordern, die Stadt sollte zusammen mit dem Stadtjugendausschuss jährlich zum Stichtag mit einem Social-Media-Post insbesondere Jugendliche auf allen bespielten Kanä- len auf die Möglichkeit des Widerspruchs zur Datenweitergabe hinweisen. Jetzt bisher in Ihrer Stellungnahme dazu steht quasi nur, dass die Stadt es auf ihren Kanälen macht. Uns fehlt halt noch, dass der Stadtjugendausschuss auch ausdrücklich mit drin ist, weil die das auch besser können, Jugendliche zielgerecht sozusagen, zielgruppengerecht anzusprechen. Und das wäre, denke ich, noch wichtig aus unserer Sicht. Ansonsten würden wir darum bitten, dass wir die drei Punkte in dem Hauptantrag getrennt abstimmen lassen. Stadtrat Bauer (GRÜNE): Um es gleich vorwegzunehmen, wir würden den ersten beiden Antragspunkten nicht zustimmen, und deswegen begrüßen wir auch die getrennte Ab- stimmung. Deutschland befindet sich gerade mitten in einer großen gesellschaftlichen De- batte über die Wehrpflicht. Da stehen wirklich große Reformen an, bei denen überhaupt noch nicht klar ist, wer, wann, wie, von wem beworben und rekrutiert werden soll. Deswe- gen halten wir an dieser Stelle die Einschätzung der Stadtverwaltung auch für sinnvoll, dass es die Zuständigkeit des Bundes ist. Und es wäre im Übrigen auch gar nicht effektiv, hier anzusetzen, Jugendliche jetzt auf dem Postweg anzuschreiben, weil die Bundeswehr aktu- ell gerade vor allem über Social-Media-Plattformen rekrutiert, und das auch ziemlich erfolg- reich, nach eigener Aussage. Das heißt, da wäre der richtige Hebel für so ein Antragsanlie- gen. Zumindest beim Ergänzungsantrag wird dieser Weg dann auch beschritten. Junge Menschen per Social Media auf ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung hin- zuweisen, das halten wir für eine gute Idee und begrüßen deswegen auch, dass die Stadt- verwaltung diesen Weg schon mitgeht. Es ist aber ein ganz anderer Teil dieses Antrags, der uns so richtig bewegt. Die Linken-Fraktion stützt ihr Antragsanliegen auf die UN-Kinder- rechtskonvention. Die wurde in Deutschland 1922 unterzeichnet und ratifiziert. Ihre Einhal- tung ist deswegen völkerrechtlich bindend. Aber was heißt das schon in der Zeit, in der wir – 3 – leben? Wir alle schauen doch jeden Tag Nachrichten und sehen, wie dieses Völkerrecht als zentrales Instrument für Friedenspolitik und für die Wahrung von Menschenrechten in der Welt mit Füßen getreten wird, ob das in der Ukraine ist, ob das in Gaza ist oder in anderen Konfliktherden auf dem Globus. Und das geht uns auch in Karlsruhe was an. Das bewegt auch die Menschen in unserer Stadt, und zwar nicht zuletzt, weil wir auch auf kommunaler Ebene ein enges Band geknüpft haben mit einer Stadt, deren Bevölkerung gerade am eige- nen Leib erfährt, was es heißt, wenn Völkerrecht erodiert. Wir haben vor wenigen Wochen eine Delegationsreise der Stadt in unsere Partnerstadt nach Winnyzja gemacht und dabei eindrücklich erlebt, wie Jugendliche in einem Land, das sich tatsächlich im Krieg befindet, in ihrem Alltag mit Waffen, Militär und Krieg konfrontiert werden, und zwar nicht nur mit Briefen. Da werden an der Schule bei traumatherapeutischen Angeboten Patronenhülsen bemalt, um aus Kriegsmunition wieder etwas mit Wert und Leben zu schaffen. Und das können und wollen wir uns hier in Deutschland nicht vorstellen. Hier zeigt sich der Wert dieser UN-Kinderrechtskonvention in ihrer vollen Härte. Deutschland sollte hier endlich sich an geltendes Völkerrecht halten. Wir haben es gerade gehört, und das müssen wir auch wahrnehmen, dass wir das logi- scherweise als Stadtpolitik nicht beschließen können. Wir können aber trotzdem auf kom- munaler Ebene heute ein Zeichen setzen, so wie wir auch mit unseren Städtepartnerschaf- ten, unter anderem mit Winnyzja, gelebte Völkerverständigung auf kleinster Ebene betrei- ben. Wir können hier auch einen Appell an die zuständige politische Ebene richten, den universellen Charakter des Völkerrechts, in diesem Fall der UN-Kinderrechtskonvention, auch in Deutschland endlich zu achten, um dort, wo wir die Einhaltung auch von anderen einfordern, glaubhaft zu sein. Deswegen würden wir diesem Teil des Antragsanliegens gerne entsprechen. Stadträtin Dr. Dogan (CDU): Es wurde bereits gesagt, die Verwaltung weist auch zutref- fend darauf hin, dass sich das Meldewesen, Anschreiben im Zusammenhang mit Verteidi- gung, einschließlich des Zivilschutzes, in die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes fal- len. Das heißt, wir sind per se schon nicht zuständig, über solch einen Punkt hier einen Ge- meinderatsbeschluss herbeizuführen. Zum Zweiten, zur Richtigstellung. Die Linke-Fraktion, die Antragsteller, stellen es so dar, als ob 15-jährige Kinder und Jugendliche hier rekrutiert und angeschrieben werden. Dem ist nicht so. Es werden Heranwachsende angeschrieben, die im nächsten Jahr volljährig werden. Sie werden auch nicht jetzt schon eingezogen oder irgendwie rekrutiert, und daher ist auch kein Verstoß gegen die Kinderrechtskonvention zu sehen, sondern gegebenenfalls mit Eintritt in die Volljährigkeit, das heißt, wenn sie Erwach- sene sind, im Sinne des Gesetzes. Die Wehrpflicht, zum Verständnis rechtlich, die Wehr- pflicht wurde nie abgeschafft. Sie wurde 2011 lediglich ausgesetzt. Das heißt, der Vollzug, also die Einziehung, die automatische Einberufung in den Wehrdienst, diese wurde ausge- setzt. Aber im Grundgesetz ist nach wie vor die Wehrpflicht verankert für den Fall Verteidi- gung, Zivilschutz, und das sind schon Bereiche, die wichtig sind, gerade wenn wir die heu- tige weltpolitische Lage betrachten. So weh uns das allen tut und so ungern wir das alle wollen, weil wir per se in einer friedli- chen Welt leben wollen, wir haben das Grundbedürfnis danach, vor allem nach einer so langen Zeit des Friedens nach 1945. Aber um uns herum geschehen Dinge, Einflüsse, de- nen wir uns nicht entziehen können. Wir müssen uns ernsthaft damit auseinandersetzen, dass auch wir das Bedürfnis haben, weiter in unserem Land geschützt zu leben, eben auch, um nachkommenden Generationen zu ersparen, was, wie der Kollege Bauer gesagt hat, – 4 – zum Beispiel in der Ukraine, jetzt Kinder, Jugendliche, Menschen aller Altersgruppen erle- ben müssen, leider. Insofern ist es schon wichtig, dass man hier auch das rechtlich korrekt darstellt, wenn man so einen Antrag stellt, weil das sehr schnell, wenn es missverstanden wird, auch ein völlig falsches Bild unserer Bundeswehr, aber auch unserer Gesetzeslage in den Köpfen heraufbeschwören kann. Und damit ist am Ende niemandem geholfen, insbe- sondere auch nicht den Heranwachsenden, die es betrifft. Stadträtin Ernemann (SPD): Es ist schon von meinen Vorrednern gesagt worden, und das ist nicht das erste Mal, und wir hatten schon öfters die Diskussion, sind wir überhaupt zu- ständig. Im Grunde sind wir für diesen Antrag nicht zuständig. Und ich wundere mich, es kommt immer wieder aus den Reihen der Linken, uns Anträge hier vorzulegen, die nicht in unserem Zuständigkeitsbereich liegen. Jetzt ist der Antrag da, er ist auf der Tagesordnung, jetzt wird darüber diskutiert. Aber ich will mich meinen Vorrednern, sowohl dem Herrn Bauer als auch der Frau Dr. Dogan, anschließen in ihren Ausführungen. Eine Anmerkung noch, ich bin schon ein bisschen erstaunt, dass Sie die Jugendlichen im Alter von 17 Jahren, wie die Kollegin Dr. Dogan gesagt hat, also fast kurz vor der Volljäh- rigkeit, nicht zutrauen, dass sie die Rückseite ihres Schreibens lesen, wo sie darauf hinge- wiesen werden, dass sie Widerspruch einlegen können. Also ein bisschen Zutrauen an die heutige Jugend, die sich in den Medien und in allem sehr gut auskennt, dass sie die Rück- seite ihres Schreibens lesen und die Rechte kennen oder wahrnehmen, das glaube ich schon. Insofern muss ich sagen, und da muss ich jetzt auch noch mal den Kollegen Bauer zitieren, in einer Zeit, wo die Wehrpflicht zur Diskussion steht, wo also ein hoher prozentualer An- teil in der Bevölkerung laut der letzten Umfrage die Wehrpflicht befürwortet, die Wieder- einführung, das muss ich auch anmerken, da stellt sich dieser Antrag überhaupt nicht, da verstehe ich überhaupt nicht, dass wir jetzt in dem Gremium, wo wir eh nicht zuständig sind, über diesen Antrag so ausführlich diskutieren. Meine Fraktion findet die Vorgehensweise der Verwaltung, wie es bisher gehandhabt wird und wie es wahrscheinlich in Zukunft weiterhin gehandhabt wird, gut. Wir befürworten das Vorgehen und lehnen den Antrag der Linken ab und stimmen der Verwaltungsvorlage oder Antwort zu. Stadtrat Schnell (AfD): Die Antwort der Verwaltung sagt es ganz klar. Die Verwaltung gibt Adressdaten nur im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung weiter und weist, wie darge- stellt, auch regelmäßig auf die Widerspruchsmöglichkeit drauf ihn. Aber was hier als Schutzmaßnahme verkauft wird, ist in Wahrheit ein ideologischer Vorstoß gegen unsere Bundeswehr. Und mehr noch, es ist ein Ausdruck eines tiefsitzenden Misstrauens gegen- über jungen Menschen. Denn letztendlich geht es auch um Bevormundung, nach dem Motto, die Jugendlichen wissen gar nicht, was gut für sie ist. Also nehmen wir ihnen die Entscheidung besser ab. Das ist kein selbstbestimmtes Aufwachsen. Das ist der Versuch ideologischer Beeinflussung, um nicht zu sagen ein Versuch der Umerziehung. Daher leh- nen wir diesen Antrag samt Ergänzungsantrag ab. Zudem möchte ich an dieser Stelle festhalten, dass die Bundeswehr derzeit und auch im Falle, die Aussetzung der Wehrpflicht würde aufgehoben, Minderjährige nur auf deren ex- pliziten Wunsch hin zum Militärdienst heranziehen könnte. – 5 – Stadtrat Dr. Noé (FDP/FW): Ein verstärktes Engagement gegen die Adressweitergabe, es liest sich ganz nett, das hört sich so ein bisschen nach Datenschutz an, eigentlich ein Thema, wo wir als Liberale gerne zustimmen. Wenn man aber in den Antrag reinschaut, reinliest, sieht man natürlich den wahren Kern ihres politischen Ansinnens. Denn es geht hier nicht um Datenschutz, sondern es geht darum, die Nachwuchswerbung für unsere Bundeswehr, unsere Parlamentsarmee, zu diskreditieren, wie es leider immer wieder auch von Ihnen auf Bundesebene passiert. Was ich ganz interessant finde, ist, dass die gleichen politischen Kräfte, die sich hier für einen verstärkten Datenschutz einsetzen, sehr gerne die Adressen von Erstwählern kaufen und die dann mit Mailings bestücken, im eigenen Wahl- kampf, zweierlei Maß der gleichen Dinge des Datenschutzes. Eigentlich wollte ich nicht mehr so ausführlich sprechen zu dem Thema heute, aber nach- dem wieder dieses Thema, das Bild aufgemacht worden ist von den Kindersoldaten, und praktisch unsere Parlamentsarmee in ein gleiches Bild gesetzt wird, wie irgendwelche, ich sage jetzt mal, Bananenrepubliken, die von Diktatoren beherrscht werden, muss ich ganz klar widersprechen und noch mal etwas weiter ausführen. Vor 20 Jahren ungefähr standen männliche Schüler nach Abschluss von Lehre und Abitur vor der Wahl Wehr- oder Ersatz- dienst. Die waren dann nach üblicherweise 13 Schuljahren dann auch volljährig. Oder mit der Lehre, wenn sie die Lehre durch hatten, waren die auch volljährig. Da hatten wir das Problem nicht. Da bestand auch schon die Möglichkeit, in Ausnahmefällen der Bundeswehr beizutreten mit 17 Jahren. Erst durch die Verkürzung der Schulzeit von G9 auf G8 mit zwölf Schuljahren, sind wir jetzt mit der Herausforderung konfrontiert, dass wir nicht nur 17-Jährige haben, die sich für Wehr- oder Zivildienst entscheiden, sondern wir haben jetzt auch 17-Jährige, die an der Uni stehen und noch nicht mal einen Mietvertrag selbst ab- schließen können. Diese jungen Personen suchen nach Orientierung, und denen bietet die Bundeswehr, wie auch Sie als Partei, den Erstwählern, Informationen an, und dann können die sich entscheiden, möchten die ein FSJ machen, möchten die ein Bufdi machen, oder möchten die vielleicht auch freiwillig Wehrdienst leisten. Diese Heranwachsenden sind durchaus in der Lage, das zu sortieren und für sich selbst entscheiden. Was im Hinblick auf die Bundeswehr gilt und was ich hier auch noch mal für die Öffentlichkeit darstellen möchte, ist, der Eintritt in die Bundeswehr ist für 17-Jährige immer nur mit Zustimmung der Eltern möglich. Auch gilt ganz eindeutig, kein 17-Jähriger darf in Auslandseinsätze ge- schickt werden. Die Ausbildung an der Waffe, ja, die findet statt, aber nur zum Training. Die 17-Jährigen dürfen noch nicht mal im umfriedeten Bereich einer Kaserne mit der Waffe auf Wache gehen. Das ist ausgeschlossen. Also hier Bilder aufzumachen von Kindersolda- ten, die mit der Waffe irgendwo an die Front gestellt werden, das ist dermaßen abstrus. Ja, und es ist ärgerlich, dass Sie hier solche Bilder schaffen, denn wir im Gemeinderat haben Sinnvolleres zu tun, als uns mit dieser Thematik auseinanderzusetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linke-Fraktion, ich schätze Ihr Engagement im Be- reich Soziales und Kultur außerordentlich. Da kommen wichtige Impulse. Aber diese bun- despolitischen Themen, die sollten wir bitte da lassen, wo sie hingehören, im Bund. Und da finden Sie ja momentan aus gutem Grunde keine Mehrheit. Stadträtin Berghoff (Die Linke): Eigentlich habe ich schon gar keine Lust mehr, jetzt noch etwas zu sagen, aber ich möchte ein paar Dinge klarstellen. 1.996 minderjährige Soldat*in- nen im Jahr 2023, Punkt, natürlich nicht im Krieg, aber die gab es. Deutschland wird nicht umsonst gerügt, was diesen Aspekt der Verletzung der Kinderrechte angeht. Wir wollen nicht, wir sind nicht bescheuert, wir wollen nicht das Meldewesen ändern, wir wollen, dass – 6 – die Jugendlichen informiert werden. Das ist der Punkt, und das ist der Inhalt unseres An- trags. Da würde ich dann doch auch erwarten, dass man den richtig liest. Der Vorsitzende: Ich kann noch mal auf unsere Stellungnahme hinweisen, die da sagt, dass wir Dinge, die wir klassischerweise in amtlichen Bekanntmachungen bekannt machen, auch über Social Media bekannt machen können. Das Angebot würden wir machen. Wir würden es aber als Stadt nicht damit verknüpfen, uns zu irgendeiner Äußerung oder zu ir- gendeinem Tag oder zu irgendeinem Zeitpunkt damit das in Verbindung zu bringen, dass es jetzt die Möglichkeit gibt, von der Bundeswehr offensichtlich zwischen dem 17. und dem 18. Lebensjahr hier Kontakt aufzunehmen. Das ist an der Stelle die Brücke, die ich an- bieten kann, weil es eine Ergänzung unserer Kommunikationswege ist, wo wir durchaus noch Zuwachs oder Lernbedarf haben. Jetzt habe ich aber auch Ihre Ausführungen, Frau Kaufmann, so verstanden, dass Sie das gerne aufnehmen, aber trotzdem noch auch über Stadtjugendausschuss und eine explizite Ansprache der jeweiligen Minderjährigen wünschen. Das habe ich Ihnen nicht zugesagt in unserer Stellungnahme. Insofern müssten wir dann an der Stelle einfach Ihren Hauptantrag noch mal hier zur Abstimmung stellen. Da hatten Sie darum gebeten, die drei Ziffern ge- trennt abzustimmen. Ja? Stadträtin Kaufmann (Die Linke): Ja, vielleicht nur ganz kurz. Also der Ergänzungsantrag von uns, der ist quasi das, was Sie jetzt auch zugesagt haben, nur dass der Stadtjugendaus- schuss auch mit einbezogen wird in diese Social-Media-Kampagne. Das ist das Einzige, was sich davon unterscheidet sozusagen. Deswegen wäre es halt gut, wenn wir den Ergän- zungsantrag dann unter Punkt 4 quasi, also die ersten drei Punkte sind dann die vom Hauptantrag, und der vierte ist dann der Ergänzungsantrag nur mit dieser Social-Media- Kampagne zur Aufklärung. Der Vorsitzende: Also wenn Sie unter Stadtjugendausschuss verstehen, dass der die Ju- gendlichen explizit anspricht, persönlich, dann kann ich Ihnen das nicht zusagen. Ich kann Ihnen aber zusagen, dass natürlich wir die entsprechenden Mitteilungen auch über die, sa- gen wir mal, Kommunikationswege des Stadtjugendausschusses verbreiten können. Das wäre kein Problem. Aber nochmal, nicht explizit bezogen auf das Thema Bundeswehr, son- dern lediglich bezogen auf das Thema Widerspruch zur Weitergabe der Daten. Das ist in Ordnung, okay. Dann kommen wir trotzdem zu Ihren drei Ziffern in dem Antrag, den Sie gestellt haben. Stadtrat Schnell (AfD): Eine kurze Nachfrage, weil hier vieles wiederholt wird, das Wort Kampagne. Sie würden diesen Hinweis, den Sie einmal im Jahr in der Stadtzeitung ma- chen, einfach einmal im Jahr dann in Social Media machen, aber keine Kampagne gegen was auch immer. Das habe ich schon so richtig verstanden? Gut, danke schön. Der Vorsitzende: Ja, wir klären über das, was wir in den amtlichen Bekanntmachungen auf- klären, auch über Social Media auf. Und da nehmen wir, weil das speziell auch die heran- wachsenden Jugendlichen betreffen kann, jetzt auch den Stadtjugendausschuss mit in den Verteiler, der das dann in seinen Netzen auch verbreiten kann. Gut, jetzt geht es um die drei Ziffern Ihres Hauptantrages. Können wir die ersten beiden Ziffern zusammennehmen, oder sollen wir sie alle getrennt machen? – 7 – Stadträtin Kaufmann (Die Linke): Das kann man auch zusammen machen. Der Vorsitzende: Okay, dann rufe ich die Ziffern 1 und 2 zusammen auf und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Dann stelle ich die Ziffer 3 hier zur Abstimmung, und zwar ab jetzt. – Auch das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Damit können wir den Tagesordnungspunkt für beendet erklären Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 14. Juli 2025
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Extrahierter Text
Niederschrift 10. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 3. Juni 2025, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 2 der Tagesordnung: Verstärktes Engagement gegen Adressweitergabe von Minder- jährigen an Dritte Antrag: Die Linke Vorlage 2025/0390 Beschluss: Verwiesen in den Gemeinderat Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf und teilt mit, der Antrag sei aus der Gemeinderatssitzung vom 27. Mai 2025 verwiesen. Stadträtin Berghoff (Die Linke) räumt ein, dass es sich hier auch um ein bundespolitisches Thema handle, weist aber darauf hin, ihr gehe es mehr um den Jugendschutz und nicht um den Datenschutz. Die Stellungnahme der Verwaltung sei nicht zufriedenstellend gewesen, weshalb sie den Antrag im Gemeinderat sehe. Sie merkt an, dass sie eventuell noch einen Ergänzungsantrag stellen wolle, der durch Kostensenkung besser umsetzbar sei. Stadtrat Dr. Cremer (GRÜNE) versteht, es handle sich hier um ein bundespolitisches Thema, unterstreicht aber die Bedeutung der UN-Kinderrechtskonvention, in der solle die Stadt Karlsruhe an den Gesetzgeber im Bund appellieren, zukünftig nur noch volljährige Per- sonen für die Bundeswehr zu rekrutieren. Stadträtin Dr. Dogan (CDU) spricht an, es sei völlig legitim die Jugendlichen anzuschreiben. Stadtrat Schnell (AfD) pflichtet den Antragstellern bei, die Werbung der Bundeswehr sei be- schönigend. Stadtrat Noé (FDP) unterstreicht, die FDP gehe nur beim Thema Datenschutz mit, alle ande- ren Inhalte lehne sie ab. – 2 – Der Vorsitzende verweist, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, den Antrag in den Gemeinderat Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 13. Juni 2025