Kein Werben fürs Sterben!
| Vorlage: | 2025/0389 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 28.04.2025 |
| Letzte Änderung: | 01.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Stabsstelle Außenbeziehungen und Strategisches Marketing |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 27.05.2025
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss
- Haupt- und Finanzausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.07.2025
Rolle: Behandlung
Ergebnis: verwiesen in den Gemeinderat
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 29.07.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: vertagt
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 30.09.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0389 Eingang: 25.04.2025 Kein Werben fürs Sterben! Antrag: Die Linke Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 27.05.2025 28 Ö Kenntnisnahme Haupt- und Finanzausschuss 15.07.2025 2 Ö Behandlung Gemeinderat 30.09.2025 22 Ö Entscheidung Der Gemeinderat möge beschließen: In den Liegenschaften der Stadtverwaltung, öffentlichen Einrichtungen kommunaler Unternehmen sowie an und in Fahrzeugen und auf sonstigen städtischen Präsentationsflächen wird auf Werbung für die Bundeswehr, Kriegsdienst und Rüstungsprodukte verzichtet. Dies gilt auch für Veranstaltungen, die durch die Stadt Karlsruhe und ihrer Unternehmen ausgestaltet werden. Begründung: Nicht erst seit Russlands Angriff auf die Ukraine nimmt in Deutschland und Europa die Militarisierung wieder Fahrt auf. Ein Sondervermögen für die Bundeswehr jagt das nächste, während Investitionen in Gesundheit, Bildung und Kultur auf der Strecke bleiben. Statt langfristig auf friedenssichernde Maßnahmen und zivile Konfliktlösung zu setzen, wird wieder einmal über eine Wiedereinführung der Wehrpflicht debattiert. Seit 2014 ist Karlsruhe Teil des Bündnisses „Mayors for Peace“ und vor diesem Hintergrund umso mehr verpflichtet, eine klare Haltung für den Frieden einzunehmen. Die Stadtverwaltung sollte ihrer Rolle als Vorbild – insbesondere für die junge Generation – gerecht werden und sich nicht an der Verharmlosung von Krieg und der Beschönigung von Gewalt beteiligen. Die immer stärker werdende Kriegsrhetorik vergiftet die gesellschaftliche Stimmung, und durch Werbung auf öffentlichen Flächen wird vor allem gegenüber jungen Menschen ein subtiler Druck aufgebaut, sich für den Wehrdienst zu entscheiden. Krieg wird dabei oft als Abenteuer oder als technisierte Herausforderung inszeniert – eine Darstellung, die der brutalen Realität von bewaffneten Konflikten nicht gerecht wird. Die Stadt Karlsruhe sollte sich ihrer Verantwortung bewusst sein – sowohl gegenüber jungen Menschen, die die Gefahren einer militärischen Laufbahn oft nur schwer abschätzen können, als auch gegenüber allen Bürger*innen, die auf eine Friedenspolitik und zivile Konfliktlösung hoffen. Die öffentliche Präsenz von Militärwerbung konterkariert diesen Anspruch. – 2 – Angesichts der fortschreitenden Militarisierung unserer Gesellschaft sollte die Stadt Karlsruhe ein klares Zeichen setzen und sich der herrschenden Kriegsrhetorik verweigern. Das bedeutet konkret, städtische Räume, Fahrzeuge, Veranstaltungen und Einrichtungen nicht zur Werbefläche für Bundeswehr, Kriegsdienst oder Rüstungsunternehmen zu machen. Dies wäre ein konsequenter Schritt in der Friedensverpflichtung der Stadt und ein starkes Signal gegen die Normalisierung militärischer Narrative im öffentlichen Raum. Unterzeichnet von: Tanja Kaufmann Anne Berghoff Franziska Buresch
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Extrahierter Text
Niederschrift 10. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. Mai 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 28 der Tagesordnung: Kein Werben fürs Sterben! Antrag: Die Linke Vorlage: 2025/0389 Beschluss: Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 15. Juli 2025, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 28 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 12. Juni 2025
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0389 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: Stabsstelle Außenbeziehungen und Strategisches Marketing Kein Werben fürs Sterben! Antrag: Die Linke Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 27.05.2025 28 Ö Kenntnisnahme Haupt- und Finanzausschuss 15.07.2025 2 Ö Behandlung Gemeinderat 30.09.2025 22 Ö Entscheidung Kurzfassung Es bestehen erhebliche Bedenken hinsichtlich der Umsetzbarkeit eines pauschalen Werbeverbots, insbesondere im Hinblick auf die Rolle und Funktion der staatlichen Institution Bundeswehr, den Gleichbehandlungsgrundsatz, die kommunale Zuständigkeit sowie bestehende vertragliche Bindungen. Im Übrigen hat die Rechtsaufsicht in der Stadt Zwickau (Sachsen) einen Gemeinderatsbeschluss auf einen gleichlautenden Antrag der dortigen Fraktion BSW als rechtswidrig beanstandet. Der dortige Beschluss wurde daraufhin durch den dortigen Stadtrat wieder aufgehoben. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Stadtverwaltung, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit abgestimmt mit KVVH, SWK, VBK, Volkswohnung, Städt. Klinikum, KMK, KME, KTG – 2 – Erläuterungen Ziel des Antrags mit dem Titel „Kein Werben fürs Sterben!“ ist es, künftig auf Werbung für die Bundeswehr, für den Kriegsdienst sowie für Rüstungsprodukte in den Liegenschaften der Stadtverwaltung, in öffentlichen Einrichtungen kommunaler Unternehmen sowie an und in Fahrzeugen und auf sonstigen städtischen Präsentationsflächen zu verzichten. Dies soll gleichermaßen für Veranstaltungen gelten, die durch die Stadt Karlsruhe oder ihre Unternehmen ausgestaltet werden. Werbung für die Bundeswehr Eine Beschlussfassung, wonach Öffentlichkeitsarbeit (Werbung) der Bundeswehr auf städtischen Flächen / im Rahmen städtischer Veranstaltungen von vorneherein unzulässig wäre, begegnet mehreren grundsätzlichen Bedenken. 1. Die Frage, ob die Bundeswehr grundsätzlich für Nachwuchs werben darf, ist keine Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft; siehe Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz (GG). 2. Unabhängig davon ist die Bundeswehr (staatliche Parlamentsarmee) an Recht und Gesetz gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG) und unterliegt der parlamentarischen Kontrolle. Sie benötigt für Einsätze die Zustimmung des Deutschen Bundestags. 3. Die Bundeswehr tritt nicht als Marktteilnehmerin für ein Produkt oder eine Dienstleistung auf, sondern wirbt im Rahmen ihres verfassungsmäßigen Auftrags im Rahmen der durch den Bundeshaushalt zugewiesenen Mittel, unter anderem für Nachwuchs. 4. Ein grundsätzlicher Ausschluss von Bundeswehr-Werbung durch eine Gemeinde stände im Widerspruch zu den Grundsätzen der Neutralität und des staatsfreundlichen Verhaltens. Die Kommunen sind wie die Bundeswehr Teil des Staates. Werbung für Rüstungsprodukte Insbesondere verweist die Stadtverwaltung auf die fehlende rechtliche Bestimmtheit des Begriffs „Rüstungsprodukte“, etwa mit Blick auf so genannte „dual-use-Produkte“. Rüstungsgüter sind nicht klar abgrenzbar und bieten auch unter Heranziehung relevanter gesetzlicher Grundlagen, wie dem Kriegswaffenkontrollgesetz, keine ausreichende Klarheit. Ein pauschales Werbeverbot ohne definitorische Klarheit hierüber wäre weder umsetzbar noch kontrollierbar. Des Weiteren wäre bei einer solchen Regelung der Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG zu beachten. Ein genereller Ausschluss einzelner Akteure bedarf eines sachlich tragfähigen Grundes. Ein solcher lässt sich aus der Antragsbegründung nicht herleiten. Ein grundsätzlicher Verzicht auf Werbung von Rüstungsunternehmen würde eine Ungleichbehandlung zu Unternehmen anderer Branchen darstellen. Aufgrund des damit einhergehenden Eingriffs in die Erwerbsaussichten und den Marktzugang eines Unternehmens wäre hierfür ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung mit anderen Unternehmen erforderlich. Diese Rahmensetzung betrifft auch Werbung im Rahmen von Veranstaltungen in städtischer Verantwortung (z.B. im Wege des Sponsorings). Hier verweist die Stadtverwaltung auf die Zuwendungsrichtlinie der Stadt, wonach eine Einzelfallprüfung zu erfolgen hat. In der Praxis findet Werbung für Rüstungsgüter im öffentlichen Raum oder in städtischen Räumlichkeiten nicht statt. Der „Markt“ für solche Produkte, von denen viele auch unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, beschränkt sich in der Regel auf Staaten; Werbung im öffentlichen Raum träfe nicht auf ihre Zielgruppe. – 3 – Vermarktung von Werbeflächen im öffentlichen Raum Hiermit sind etwa die Citylight-Säulen im Stadtgebiet gemeint. Es bestehen langfristige Werbenutzungsverträge mit privaten Anbietern, namentlich mit der Wall AG. Diese beinhalten allgemeine Einschränkungen (z. B. für diskriminierende oder gesetzeswidrige Inhalte), jedoch keine ausdrücklichen Ausschlüsse. Die Einflussmöglichkeiten der Stadt auf die inhaltliche Ausgestaltung der Werbung sind vertraglich eingeschränkt. Die Anbieter der Werbeflächen wiederum sind bei den Vertragsabschlüssen mit Unternehmen ebenfalls an den bereits zitierten Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz (GG) gebunden. Situation bei städtischen Gesellschaften Ergänzend wurden auch kommunale Gesellschaften zu ihrer bisherigen Praxis befragt. Sie sind rechtlich nicht als reines Privatunternehmen zu werten, das in der Auswahl seiner Kunden weitestgehend frei ist. Auch diese Unternehmen sind an den Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz (GG) gebunden. Die Rückmeldungen auf Anfrage der Stadtverwaltung zeigen, dass Werbung für die Bundeswehr oder für kommerzielle Rüstungsprodukte im städtischen Umfeld bislang nicht bzw. nur in sehr begrenztem Umfang erfolgt ist. Grundsätzlich gilt bei städtischen Gesellschaften: Werbeverträge werden in der Regel einzelfallbezogen durch die jeweiligen Fachabteilungen bzw. durch die Geschäftsleitung, etwa bei Sponsoringverträgen geprüft. Die meisten städtischen Gesellschaften vermarkten keine Werbeflächen, auf denen Dritte für ihre Produkte und Dienstleistungen werben. Wesentliche Ausnahme sind VBK und AVG mit den Citylight- Flächen an Haltestellen oder mit der Werbung auf Straßenbahnen bzw. Bussen, die über externe Unternehmen vermarktet werden. Hier gelten die gleichen rechtlichen Bedingungen, die oben für die Vermarktung von Werbeflächen im öffentlichen Raum genannt wurden. Werbung für die Bundeswehr wäre hier rechtlich zulässig und nicht einzuschränken. Bei der Volkswohnung gibt es bei zwei Gebäuden Werbeflächen, die auch Dritten zur Verfügung gestellt werden; die Nutzung bleibt sozialen Trägern vorbehalten (Auswahl durch Entscheidung der Volkswohnung). An einem Gebäude vermarktet ein externer Dienstleister eine Werbefläche. Bei der KMK sind im Rahmen des Antrages im Wesentlichen relevant Teilnahmen von Ausstellern an einer von der KMK oder einem Gastveranstalter veranstalteten Messe sowie Sponsorings, die in der Regel einen Bezug zur jeweiligen Veranstaltung haben. Grundsätzlich hat nach § 70 Abs. 1 GewO jeder, der dem Teilnehmerkreis einer nach der GewO festgesetzten Veranstaltung angehört, grundsätzlich einen Teilnahmeanspruch. Eine Beschränkung des Teilnahmeanspruchs muss den Anforderungen des § 70 Abs. 2 GewO genügen. Die Voraussetzungen für eine Zulassung von Ausstellern zu einer Messe regeln bei der KMK regelmäßig die Teilnahmebedingungen. Über die Zulassung entscheidet die Messe- bzw. Ausstellungsleitung. Bei der KMK war die Bundeswehr in Einzelfällen als Ausstellerin z. B. auf Karriere- und Publikumsmessen (Eigen- und Gastmessen) vertreten. Grundsätzliches zu kommerzieller Werbung in städtischen Dienststellen Eine pauschale und allgemeingültige Zulässigkeit kommerzieller Werbung in städtischen Dienststellen ist rechtlich nicht gegeben. Werbung darf dort allenfalls in eng begrenzten Ausnahmefällen erfolgen, etwa wenn ein unmittelbarer Bezug zur öffentlichen Aufgabe besteht und die Neutralität der Verwaltung nicht beeinträchtigt wird. Es muss stets vermieden werden, dass durch Werbung ein Anschein parteilichen oder unsachlichen Handelns entsteht. Auch aus wettbewerbsrechtlicher Perspektive ist eine klare Trennung zwischen hoheitlicher Aufgabenerfüllung und wirtschaftlicher Betätigung erforderlich. Aus diesem Grund ist Werbung in städtischen Dienststellen generell sehr zurückhaltend zu handhaben und unterliegt einer strikten Einzelfallprüfung. Auch diese rechtlichen Vorgaben schränken eine Werbung für Rüstungsgüter ein, soweit diese Produktgattung überhaupt abgrenzbar wäre. – 4 – Mitgliedschaft der Stadt Karlsruhe im Bündnis „Mayors for Peace“ Der Antrag nennt in der Begründung die Mitgliedschaft der Stadt Karlsruhe im Bündnis „Mayors for Peace“, das vor Jahren durch Initiative der beiden von den Atombombenabwürfen im 2. Weltkrieg betroffenen Städte Hiroshima und Nagasaki entstand. Das Bündnis hat als wesentliches Ziel, durch Aktionen und Kampagnen und die Vernetzung auf lokaler Ebene die weltweite Verbreitung von Atomwaffen zu verhindern und deren Abschaffung zu erreichen. Die Mitgliedschaft unterstreicht das friedenspolitische Engagement der Stadt Karlsruhe, etwa durch friedensfördernde Öffentlichkeitsarbeit. Entsprechend hisst die Stadt Karlsruhe jedes Jahr am so genannten Flaggentag am 8. Juli die Mayors for Peace-Flagge. Ein pauschales Verbot militärischer oder rüstungsbezogener Werbung im städtischen Raum ist durch die Mitgliedschaft nicht begründbar. Empfehlung Es bestehen erhebliche Bedenken hinsichtlich der Umsetzbarkeit eines pauschalen Werbeverbots, insbesondere im Hinblick auf die Rolle und Funktion der staatlichen Institution Bundeswehr, den Gleichbehandlungsgrundsatz, die kommunale Zuständigkeit sowie bestehende vertragliche Bindungen. Im Übrigen hat die Rechtsaufsicht in der Stadt Zwickau (Sachsen) einen Gemeinderatsbeschluss auf einen gleichlautenden Antrag der dortigen Fraktion BSW als rechtswidrig beanstandet. Der dortige Beschluss wurde daraufhin durch den dortigen Stadtrat wieder aufgehoben. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Stadtverwaltung, den Antrag abzulehnen.
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Extrahierter Text
Niederschrift 11. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 15. Juli 2025, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 2 der Tagesordnung: Kein Werben fürs Sterben! Antrag: Die Linke Vorlage: 2025/0389 Beschluss: Verwiesen in den Gemeinderat Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf und teilt mit, der Antrag sei aus der Gemeinderatssitzung vom 27. Mai 2025 verwiesen. Stadträtin Kaufmann (Die Linke) glaubt, dass es sich hier um juristische Fragen handle, zu denen bisher keine Gerichtsurteile vorlägen. Es bestünden unterschiedliche Rechtsauffassun- gen. Deswegen wolle man den Antrag aufrecht erhalten und sich präzisere Ergänzungsan- träge vorbehalten, um auf Bedenken in der Stellungnahme zu reagieren. In dem Antrag gehe es nicht darum, eine Grundsatzentscheidung gegenüber der Bundes- wehr zu treffen, sondern dass man bestimmte Praktiken in bestimmten Bereichen unterbin- den könne. Dies liege im Kompetenzbereich der Gemeinde. Die Verwaltung gehe davon aus, dass die Grundsätze der staatlichen Neutralität verletzt würden und dass dadurch ein grund- sätzliches Werbeverbot für die Bundeswehr nicht zugelassen sei. Dies erscheine ihr in diesem Zusammenhang fraglich, da man nicht die Bundeswehr als staatliche Institution als Ganze diskreditiere, sondern auf Werbung im öffentlichen Raum verzichten wolle. Man sei durch- aus der Meinung, dass man als Stadt ein Werbeverbot aussprechen könne. Dazu benötige man sachliche Gründe. Diese habe man im Antrag noch nicht genug ausgeführt. Beispiels- wiese wolle man den sachlichen Grund anführen, dass Werbung mit militärischem Bezug für viele Menschen nicht nur anstößig sei, sondern bei vielen auch triggernd im Sinne von retraumatisierend sein könne. Dies sei ein sachlicher Grund, der in Artikel 3 der Gleichbe- handlung standhalten könne. – 2 – Bei der Vermarktung der Werbeflächen habe die Verwaltung keine Einflussmöglichkeiten auf die laufenden Verträge mit den privaten Anbietern. Man werde sich einen Ergänzungsantrag vorbehalten, um darauf hinzuwirken, dass man die zukünftigen Verträge so ausgestalte, dass entsprechende Kriterien vereinbart werden. Entgegen der Stellungnahme der Stadt seien private Anbieter von Werbeflächen ihren Vertragspartnern gegenüber nicht an den Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden. Stadträtin Fahringer (GRÜNE) entgegnet, die Bundeswehr habe mehr Aufgaben als den rei- nen Kriegsdienst. Deswegen wolle man sich der Werbung für die Bundeswehr nicht verweh- ren. Man brauche eine aktive Bundeswehr, was sich gerade in den letzten Jahren gezeigt habe. In der Stellungnahme sei ausgeführt, dass es wenig bis keine Werbung für Rüstungspro- dukte gebe. Könne man zu dieser wenigen Werbung etwas sagen? Wer mache für welche Rüstungsprodukte Werbung hier in Karlsruhe? Der Stellungnahme könne ihre Fraktion vollumfänglich folgen, den Antrag werde man im Gemeinderat ablehnen. Der Vorsitzende sagt zu, die Frage im Laufe der Woche zu beantworten. Stadträtin Dr. Dogan (CDU) bekennt, ihre Fraktion lehne den Antrag ab. Es sei ein pauscha- ler Angriff auf die Bundeswehr und damit auf einen wichtigen Teil der Exekutive. Es würden keine konkreten Beispiele oder Vorfälle genannt, woraus man diesen Antrag nachvollziehen könne. Wann sei für das Sterben geworben worden in Karlsruhe? Wann solle für welches Rüstungsunternehmen geworben worden sein? Die Bundeswehr sei im Grundgesetz explizit aufgeführt. Ihre Aufgaben seien umfassend und gingen über den Verteidigungsfall hinaus. In vielen Bereichen sei man froh, dass man eine Bundeswehr habe, gerade bei Überschwemmungen oder anderen Katastrophen. Jetzt in die Vertragsfreiheit von Werbeverträgen einzugreifen, um einzelne Unternehmen herauszupi- cken und anders zu behandeln, sei nicht nachvollziehbar. Auch rechtlich sei es nicht zulässig. Der Vorsitzende verweist den Antrag, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, in den Gemeinderat. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 22. Juli 2025
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Niederschrift 14. Plenarsitzung des Gemeinderates 30. September 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 22 der Tagesordnung: Kein Werben fürs Sterben! Antrag: Die Linke Vorlage: 2025/0389 Beschluss: Ablehnung des Antrags Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Ablehnung (3 JA-Stimmen, 38 Nein-Stimmen) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 22 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 15. Juli 2025. Stadträtin Kaufmann (Die Linke): Wir hören es momentan wieder jeden Tag. Unsere Gesell- schaft soll kriegsfähig gemacht werden, und die Rekrutierungsbemühungen der Bundes- wehr werden stetig ausgeweitet. Immer weiter sickert die Normalität des Krieges in unsere Köpfe ein, bis wir das Plakat für den Kriegsdienst bei der Bushaltestelle auf einmal für all- täglich halten. Aber anstatt Milliarden für Aufrüstung, Kriegsrhetorik und Verharmlosung des Kriegsdienstes, brauchen wir dringend Geld und Energie für mehr soziale Sicherheit und ein Umdenken. Und auch hier vor Ort können wir uns gegen die herrschende Präsenz militärischer Narrative im öffentlichen Raum einsetzen. Unser Antrag fordert daher konkret, die Werbung von Bundeswehr oder Rüstungsunter- nehmen auf städtischen Räumen, Fahrzeugen und im Rahmen von Veranstaltungen und Einrichtungen zu untersagen. Denn durch das Werben fürs Sterben auf öffentlichen Flä- chen wird vor allem gegenüber jungen Menschen ein subtiler Druck aufgebaut, sich für den Wehrdienst zu entscheiden. In unseren Augen können wir sehr wohl als Gemeinde sol- che Praktiken in bestimmten Bereichen unterbinden, wenn dies hinreichend begründet ist, wie beispielsweise bei strengeren Regelungen für den Jugendschutz. Und noch dazu ist auch dem Grundsatz nach die Bundeswehr eben keine staatliche Institution oder Ausbil- dungseinrichtung wie jede andere. Künftig sollten Verträge mit den Betreibern städtischer Werbeflächen so abgeschlossen werden, dass Werbung mit militärischer Symbolik, wie bei- spielsweise von der Bundeswehr, mit hinreichender Begründung, beispielsweise dem Schutz von Passant*innen vor Retraumatisierung, vermieden werden kann. Vor allem vor – 2 – dem Hintergrund, dass solche Werbung im Zuge der jetzt immer mehr stattfindenden Mili- tarisierung gerade bei jungen Leuten immer mehr kommen wird und in Zukunft enorm zu- nehmen wird, sollten wir uns hier als Stadt dringend unserer Verantwortung stellen. Stadträtin Fahringer (GRÜNE): Die Aufgaben der Bundeswehr umfassen viel mehr als die Verteidigung im Kriegsfall. Und ja, beispielsweise im Hinblick auf die Naturkatastrophen müssen wir als Gesellschaft resilienter werden, also widerstandsfähiger. Und da müssen wir auch leider in Zukunft lernen, das auszuhalten, und genau dabei unterstützt beispielsweise die Bundeswehr. Wir folgen also auch in den weiteren Punkten der Stellungnahme der Ver- waltung und lehnen diesen Antrag in allen Punkten ab. Stadträtin Dr. Dogan (CDU): Wann soll wer wo in Karlsruhe öffentlich oder gegenüber Minderjährigen für das Sterben oder für ein Rüstungsunternehmen geworben haben? Die Antragsteller erschöpfen sich in allgemeinen Behauptungen und verkennen dabei völlig, dass es gerade die Bundeswehr ist, die in Katastrophenfällen wie Überschwemmungen, es wurde gesagt, unverzichtbare Hilfe vor Ort leistet. Der Antrag der Linken ist nicht nur ein rein pauschaler Angriff auf die Bundeswehr, sondern damit auch auf einen wichtigen Teil der Exekutive, und diese ist durchaus im Grundgesetz verankert, in Artikel 12a Grundge- setz, der ausdrücklich die Verpflichtung zum Wehrdienst in den Streitkräften erlaubt. Die allgemeine Wehrpflicht wurde auch nie aufgehoben, sondern im Jahr 2011 lediglich ausge- setzt. Dies bedeutet aber, dass sie im Spannungs- oder Verteidigungsfall auch wieder ein- treten kann, wenn sich dies als notwendig erweist. Liebe Linke, seit 2011 hat sich die Welt leider negativ auch verändert. Denn aktuell leben wir wieder in Zeit von Bedrohungen. Europa sieht sich Angriffen anderer Mächte ausge- setzt. Unsere unmittelbaren Nachbarn, Dänemark und Polen, friedliche Staaten, müssen sich gegen Drohnenangriffe und ständige Provokationen russischer Seite schützen. Die Menschen dort und die Regierungen leben in großer Sorge, potenzielle Angriffsziele zu werden. Angesichts dieser schwelenden Gefahr, auch für unser Land, wäre es leichtsinnig bis fatal, würden wir unsere Wehrfähigkeit aufgeben, denn genau darauf zielt Ihr Antrag letztlich ab. In einer Umfrage von ARD DeutschlandTrend Anfang Juli, ob Deutschland drin- gend mehr Soldaten benötige, die im Ernstfall das Land verteidigen sollen, bestätigten dies 73 Prozent der Befragten. 62 Prozent waren auch der Meinung, Deutschland müsse wehr- tüchtig werden, damit der Frieden in Europa gesichert werden könne. Wir haben nämlich auch eine Verpflichtung innerhalb Europas wahrzunehmen. Auch wurden Personen, und das war sehr interessant, die sich freiwillig für den Wehrdienst gemeldet haben, nach ihren Beweggründen gefragt. Die Antwort eines jungen Mannes hat mich persönlich tief beein- druckt. Er sagte wörtlich, es gehe ihm nicht um die Verteidigung eines Stücks Erde, son- dern um unsere Werte und Überzeugungen, um ein Leben in Freiheit und Demokratie auch für seine Kinder. Diese Werte seien es wert, verteidigt zu werden. Diese Aussage trifft ge- nau den Punkt. Es sind die freiheitlich-demokratische Grundordnung unseres Grundgeset- zes, unser höchstes Gut, jederzeit und immer wert, gegen Angriffe von innen wie außen verteidigt zu werden. Darin liegt die Aufgabe unserer Bundeswehr. Dafür brauchen wir sie. Und wer dies nicht verstanden hat, der hat nicht verstanden, worum es hier geht. Stadtrat Dr. Huber (SPD): Ich finde, man kann ein sehr differenziertes Bild zur Außenpolitik haben und zur Verteidigungspolitik. Ich finde, das ist auch völlig legitim. Wir leben in einer Welt mit so vielen kriegerischen Situationen direkt bei uns vor der Haustür. Und ich finde, das ist auch völlig legitim, darüber zu diskutieren, ob jetzt der Einsatz von Militär und – 3 – Verteidigungsbündnissen, ob das immer das richtige Mittel der Wahl ist oder ob es Abrüs- tung oder Aufrüstung bräuchte. Ich meine, das ist eine Diskussion, die führen wir ja gerade in der breiten Gesellschaft. Was ich aber nicht gut finde, und da stimme ich mit meinen beiden Vorrednern ein, ist die Diskreditierung, die allein durch den Titel dieses Antrags ge- genüber der Bundeswehr gemacht wird. Wir haben eine Parlamentsarmee, die auf unse- rem Grundgesetz beruht. Wir haben den Bürger und die Bürgerin in Uniform als einen Leit- gedanken bei uns im Land mit unserer schweren, schweren Vergangenheit, was den Ein- satz von militärischen Kräften anbelangt. Und ich finde, es sollte doch ein breites..., und es gibt auch ein breites demokratisches Verständnis darüber, wie wir mit der Bundeswehr um- gehen. Und in dem Moment, wo Sie so einem Antrag, der vielleicht im Kern auch schon einen debattenwürdigen Teil beinhaltet, aber indem Sie dem so einen reißerischen Titel ge- ben und auf diesem Titel auch immer wieder rumreiten in Ihrem Redebeitrag, machen Sie nichts anderes, als die Bundeswehr zu diskreditieren. Und das ist halt einfach extrem schwierig und vor allem, wenn wir das hier im Gemeinderat in Karlsruhe tun, wo die De- batte auch eigentlich keinen Platz finden sollte. Deswegen schließen wir uns den Vorred- nern und auch der Meinung der Verwaltung an. Stadtrat Dr. Noé (FDP/FW): Die Überschrift „Werben fürs Sterben“, die ist schon so provo- kativ, die disqualifiziert eigentlich schon diesen Antrag, den überhaupt auf die Tagesord- nung zu nehmen. Wir haben auch schon Hauptausschuss drauf hingewiesen, dass wir künftig, wenn wir das Gefühl haben, dass hier bundespolitische Themen diskutiert werden, auch im Ältestenrat darüber diskutieren werden, ob wir den überhaupt auf die Tagesord- nung nehmen. Jetzt haben Sie im Hauptausschuss ausführlich ausgeführt, jetzt haben Sie heute ausführlich ausgeführt, und deswegen werde ich jetzt auch noch kurz dazu ausfüh- ren. Es ist so, dass wir eine veränderte sicherheitspolitische Lage haben. Als Liberaler bin ich ein großer Verfechter der Meinungsfreiheit, und die Bundeswehr, die kämpft auch gerade dafür, dass Sie auch Ihre Meinung öffentlich vertreten können. Wir wollen nicht zurück in eine Gesellschaftsform, die die Gründer und Gründerinnen Ihrer Partei 40 oder 50 Jahre lang aus dem Osten Deutschlands hatten. Da wollen wir nicht mehr hin. Wir wollen in Frei- heit leben, dazu gehört die Wehrhaftigkeit. Wir wollen nicht abhängig sein von einer Auto- kratie oder einer Diktatur, wo Ihre Partei eine gewisse Nähe hat. Nichtsdestotrotz, ich stehe für Meinungsfreiheit, wir können hier gerne diskutieren, aber mir wäre es wesentlich lie- ber, wir würden über Kultur, über Mobilität, über den Haushalt und Soziales für Karlsruhe diskutieren und hier um Kompromisse ringen. Solche Sachen haben hier eigentlich auf der Agenda nichts zu tun, und selbstverständlich werden wir diesen Antrag auch ablehnen. Stadtrat Haug (KAL): Wir empfinden eine große Sympathie für die pazifistische Grundhal- tung, die dem Antrag der Linken zugrunde liegt. Umso mehr sind wir frustriert über die weltweiten Entwicklungen des letzten Jahrzehntes mit den russischen Angriffskriegen, die eine Vision auf eine gewaltfreie Konfliktlösung zunehmend unwahrscheinlich werden las- sen. Aber unabhängig davon ist die Bundeswehr eine staatliche Einrichtung, die der Bun- desregierung untersteht und einen parlamentarischen Auftrag hat. Als Parlamentsarmee sind etwaige Einsätze vom Parlament zu beschließen und damit demokratisch legitimiert. Wir lehnen deshalb den Antrag für ein pauschales Werbeverbot für Bundeswehr und Kriegsdienst ab. Werbung für Rüstungsprodukte wiederum lehnen wir ab, können aber die Erklärung der Stadtverwaltung, insbesondere aufgrund der fehlenden rechtlichen Defini- tion des Begriffes, nachvollziehen, danke schön. – 4 – Stadträtin Berghoff (Die Linke): Man kann auch eine ordentliche Stellungnahme abgeben, wie man gerade eben gehört hat. Und ich wehre mich ausdrücklich gegen irgendwelche Verbindungen oder Nähe zu irgendwelchen Diktatoren meiner Partei in ihrer aktuellen Form, danke. Der Vorsitzende: Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag, und ich bitte Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 17. Oktober 2025