Neufassung der „Richtlinien über den Beförderungsdienst für schwerbehinderte Menschen“

Vorlage: 2025/0382
Art: Beschlussvorlage
Datum: 23.04.2025
Letzte Änderung: 15.08.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Haupt- und Finanzausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 03.06.2025

    TOP: 4

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.06.2025

    TOP: 2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0382 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Neufassung der „Richtlinien über den Beförderungsdienst für schwerbehinderte Menschen“ Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 20.05.2025 11 N Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 03.06.2025 4 Ö Vorberatung Gemeinderat 24.06.2025 2 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die Änderung der „Richtlinien über den Beförderungsdienst für schwerbehinderte Menschen“ entsprechend der Anlage. Erläuterungen Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Einsparung 2025: 180.000 € Jährliche Einsparung ab 2026: 360.000 € Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Für schwerbehinderte Menschen, denen es wegen ihrer Behinderung nicht möglich oder zumutbar ist, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen, ist ein Fahrdienst eingerichtet. Dieser soll die Mobilität von Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftigkeit verbessern und ihnen die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben erleichtern. Die Voraussetzungen für die Teilnahme am Beförderungsdienst erfüllen schwerbehinderte oder pflegebedürftige Menschen, die ▪ im Stadtgebiet Karlsruhe wohnen und ▪ einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Bl“ (= blind) oder dem Merkzeichen „aG“ (= außergewöhnliche Gehbehinderung) besitzen oder ▪ Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit mindestens ab dem Pflegegrad 3 erhalten. Wird eine Begleitperson benötigt, kann diese unentgeltlich an der Fahrt teilnehmen. Der Beförderungsdienst der Stadt Karlsruhe ist eine gesetzliche Pflichtleistung für schwerbehinderte Menschen (Leistungen zur Sozialen Teilhabe bzw. zur Mobilität nach § 113 Sozialgesetzbuch (SGB) IX, Abs. 2, Nr. 7), denn die im Nutzerkreis der Beförderungsrichtlinien genannten teilhabeeingeschränkten Personengruppen mit den Schwerbehinderten-Merkzeichen „aG“ bzw. „blind“ gelten als wesentlich behindert im Sinne des SGB IX und hätten per se einen Rechtsanspruch auf diese Teilhabeleistungen. Den Beförderungsdienst können aktuell auch Menschen mit einem Pflegegrad (ab Pflegegrad 3) nutzen. Im für diesen Personenkreis maßgeblichen Leistungssystem des Sozialgesetzbuch XI fehlt ein entsprechender Rechtsanspruch auf solche Beförderungsleistungen. Für diesen Personenkreis der pflegebedürftigen Menschen (ab Pflegegrad 3) ist der Beförderungsdienst eine freiwillige Leistung. Immer mehr Menschen nehmen den Beförderungsdienst in Anspruch: ▪ Im Jahr 2023 (Erhebungszeitraum März bis Dezember 2023) waren es im Durchschnitt 719 Personen aus der Stadt Karlsruhe. Davon hatte über ein Drittel (39,4 %) bzw. 283 Personen aller Leistungsempfänger*innen keinen gesetzlichen Rechtsanspruch auf den Beförderungsdienst, sondern sind dem Personenkreis der pflegebedürftigen Nutzungsberechtigten zuzuordnen. ▪ Zwischen 2023 und 2024 stieg die Zahl der Personen im Beförderungsdienst von 719 (Durchschnittswert) um 3,2 Prozent auf 742 Personen an. Davon hatten 308 Personen (41,5 Prozent) keinen gesetzlichen Rechtsanspruch auf diese Leistungen (siehe Abbildung 1). – 3 – Abbildung 1: Beförderungsdienst von März bis Dezember 2023, 2024 aufgeteilt nach Personenkreis und dessen Anteil an der Gesamtzahl (Mittelwerte) Quelle: Sozial- und Jugendbehörde – Sozialplanung Die Beförderungsfahrten für pflegebedürftige Menschen ab dem Pflegegrad 3 generieren einen signifikanten finanziellen Aufwand im Bereich der freiwilligen Leistungen. Die Stadtverwaltung schlägt vor, ab dem 1. Juli 2025 den Beförderungsdienst für Menschen mit Schwerbehinderung auf den Nutzerkreis der Personen mit dem Merkzeichen „aG“ oder „bl“ zu begrenzen. Der gesetzliche Leistungsanspruch soll für diese beiden Personenkreise weiterhin als niederschwelliges Leistungsangebot vorgehalten werden. Die als Anlage beigefügten Richtlinien gelten ab dem 1. Juli 2025. (Änderungen sind farbig markiert). Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Dieser Vorschlag ist eine Maßnahme im Rahmen der Haushaltssicherung / Haushaltssperre. Damit kann im Haushaltsplanansatz des Beförderungsdienstes von den geplanten 360.000 Euro eine Einsparung von 180.000 Euro im Jahr 2025 erzielt werden. Ab 2026 beläuft sich die Einsparung schätzungsweise auf 360.000 Euro jährlich. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die Änderung der „Richtlinien über den Beförderungsdienst für schwerbehinderte Menschen“ entsprechend der Anlage. aG außergewöhnliche Gehbehinderung /Merkzeichen Schwerbehinderung Bl Blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen ab Pflegegrad 3 Pflegebedürftige Menschen mit höheren Pflegegraden ≥ Pflegegrad 3 100% 39,4% 41,5 % 58,5 % 60,6 % 100% 434 308 742 436 283 719 0200400600800 Personen mi Merkmal aG/Bl Personen mit Pflegegrad (ab PG 3) Gesamt 20232024 100% 39,4% 41,5 % 58,5 % 60,6 % 100%

  • Anlage
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde Abteilung Eingliederungshilfe Ernst-Frey-Straße 10, 76135 Karlsruhe sjb@karlsruhe.de | https://www.karlsruhe.de/bildung-soziales/unterstuetzung-teilhabe/menschen-mit-behinderung Anlage HFA 20.05.2025 GR 27.05.2025 Richtlinien über den Beförderungsdienst für schwerbehinderte Menschen, ab 1. Juli 2025 1. AUFGABE Für schwerbehinderte Menschen, denen es wegen ihrer Behinderung nicht möglich oder zumutbar ist, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen, ist ein Fahrdienst einge- richtet. Dieser soll die Mobilität von Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftigkeit verbessern und ihnen die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben erleichtern. 2. ANSPRUCHSBERECHTIGUNG 2.1. Die Voraussetzungen für die Teilnahme am Beförderungsdienst erfüllen schwerbehin- derte oder pflegebedürftige Menschen, die ▪ im Stadtgebiet Karlsruhe wohnen und ▪ einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Bl“ (= blind) oder dem Merkzeichen „aG“ (= außergewöhnliche Gehbehinderung) besitzen oder ▪ Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit mindestens ab dem Pflegegrad 3 erhalten. Wird eine Begleitperson benötigt, kann diese unentgeltlich an der Fahrt teilnehmen. 2.2. In den Fällen, in denen ein anderer Sozialleistungsträger in der Hauptsache zuständig ist (zum Beispiel Ambulant Betreutes Wohnen Assistenzleistungen im eigenen Wohn- und Sozialraum oder stationäre Wohnform Besondere Wohnformen), obliegt diesem Träger die Gewährung der Leistungen nach diesen Richtlinien. 3. ANTRAGSTELLUNG 3.1. Als Voraussetzung für die Nutzung des Beförderungsdienstes, ist ein Antrag auf Fahrt- kostenübernahme (Vordruck) zu stellen. Dieser ist je nach Wohnsitz der anspruchsbe- rechtigten Person zu richten an: ▪ Sozial- und Jugendbehörde, Rathaus West, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe Ernst- Frey-Straße 10, 76135 Karlsruhe oder Stadtamt Durlach, Abteilung Jugend und Soziales, Pfinztalstraße 33 Gritznerstraße 8 in 76227 Karlsruhe 2 | RICHTLINIEN ÜBER DEN BEFÖRDERUNGSDIENST FÜR SCHWERBEHINDERTE MENSCHEN Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde Abteilung Eingliederungshilfe Ernst-Frey-Straße 10, 76135 Karlsruhe sjb@karlsruhe.de | https://www.karlsruhe.de/bildung-soziales/unterstuetzung-teilhabe/menschen-mit-behinderung 3.2. Dabei sind folgende notwendige Unterlagen vorzulegen: ▪ gültiger Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ oder ▪ gültiger Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Bl“ oder ▪ Bescheid über Pflegebedürftigkeit in Pflegegrad 3, 4 oder 5 und ▪ Einkommensnachweise und ▪ Nachweis über die Höhe der Unterkunftskosten sowie ▪ Nachweis über die rechtliche Betreuung nach dem Betreuungsgesetz, wenn die an- spruchsberechtigte Person unter Betreuung steht. 4. ORGANISATION UND DURCHFÜHRUNG Mit der Durchführung des Beförderungsdienstes für die berechtigten Personen können sowohl Unternehmen, die eine Lizenz zur Personenbeförderung besitzen, als auch Träger der freien Wohlfahrtspflege beauftragt werden (Leistungserbringer). Mit diesen Leistungserbringern werden Verträge nach § 53 SGB X über Inhalt der Leistungen und deren Vergütungen geschlossen. 5. FAHRZEUGARTEN 5.1. Pkw-Beförderung Für Personen, die für ihre Fahrt kein Spezialfahrzeug benötigen, werden Pkw und Taxi zugelassen. 5.2. Beförderung mit Spezialfahrzeugen Zur Durchführung von Spezialfahrten sind Fahrzeuge einzusetzen, für die eine Geneh- migung zur Personenbeförderung gemäß § 49 Personenbeförderungsgesetz besteht. Der rollstuhlgerechte Zugang muss mittels eines Hubliftes oder einer Rampe sicherge- stellt sein. Die Fahrzeuge müssen den gesetzlichen Vorschriften und Normen für Behin- dertenfahrzeuge entsprechen. 5.3. Die berechtigte Person wählt bei Antragstellung die Fahrzeug- bzw. Beförderungsart. Durch Erklärung gegenüber der Stadt Karlsruhe kann die Beförderungsart jederzeit ge- ändert werden. 6. AUFTRAGSENTGEGENNAHME Die Aufträge werden in der Regel telefonisch von den Leistungserbringern entgegenge- nommen. Bei einer gewünschten Fahrt abends/nachts oder an den Wochenenden bezie- hungsweise Feiertagen sollen die berechtigten Personen die Aufträge rechtzeitig mittei- len, damit längere Wartezeiten vermieden werden können. Die berechtigten Personen haben freie Auswahl unter den Leistungserbringern; ein Anspruch, durch einen bestimm- ten Leistungserbringer befördert zu werden, besteht nicht. 3 | RICHTLINIEN ÜBER DEN BEFÖRDERUNGSDIENST FÜR SCHWERBEHINDERTE MENSCHEN Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde Abteilung Eingliederungshilfe Ernst-Frey-Straße 10, 76135 Karlsruhe sjb@karlsruhe.de | https://www.karlsruhe.de/bildung-soziales/unterstuetzung-teilhabe/menschen-mit-behinderung 7. ARTEN DER FAHRTEN 7.1. Zweck und Ziel richten sich nach den persönlichen Bedürfnissen der berechtigten Perso- nen, zum Beispiel Fahrten ▪ zu Besorgungen des täglichen Lebens, ▪ zur Freizeitgestaltung, ▪ zur Teilnahme am kulturellen sowie gesellschaftlichen Leben. 7.2. Der Beförderungsdienst darf nicht für Fahrten verwendet werden, für die andere Leis- tungsträger vorrangig zuständig sind. Darunter fallen insbesondere ▪ Fahrten zu Schulen, ▪ Fahrten zu Ausbildungs-, Umschulungs-, Arbeits- oder Studienplatz, ▪ Krankenfahrten zum Arzt, in Krankenhäuser oder zu Reha- und Therapie- Maßnahmen, ▪ Fahrten zur Tagespflege oder Fahrten für Pflege- und Wohnheimausflüge. 8. ANZAHL UND UMFANG DER FAHRTEN 8.1. Jede Fahrt vom Start- zum Zielpunkt zählt als Einzelfahrt. Wird die Fahrt zwischen Start- und Zielpunkt unterbrochen (zum Beispiel für Einkäufe, Erledigungen von Bankgeschäf- ten), so sind zwei Fahrten abzurechnen. 8.2. Im Kalenderjahr können die berechtigten Personen insgesamt 200 Fahrten in Anspruch nehmen. Ein Übertrag von nicht in Anspruch genommenen Fahrten in das Folgejahr ist ausgeschlossen. 8.3. Der Beförderungsdienst darf nur für Fahrten innerhalb des Stadtgebietes Karlsruhe so- wie in die angrenzenden Gemeinden und Städte ▪ Eggenstein-Leopoldshafen, ▪ Ettlingen, ▪ Karlsbad, ▪ Pfinztal, ▪ Rheinstetten, ▪ Stutensee, ▪ Waldbronn, ▪ Weingarten, ▪ Wörth in Anspruch genommen werden. 4 | RICHTLINIEN ÜBER DEN BEFÖRDERUNGSDIENST FÜR SCHWERBEHINDERTE MENSCHEN Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde Abteilung Eingliederungshilfe Ernst-Frey-Straße 10, 76135 Karlsruhe sjb@karlsruhe.de | https://www.karlsruhe.de/bildung-soziales/unterstuetzung-teilhabe/menschen-mit-behinderung 8.4. Fahrten über die genannten Gemeinden und Städte hinaus gehören nicht zu den Auf- gaben des Beförderungsdienstes. Mit Spezialfahrzeugen für Rollstuhl nutzende Personen können diese Fahrten ausnahmsweise im Einzelfall durchgeführt werden, wenn hierzu besondere Gründe vorliegen. Für diese Fahrten ist vor Fahrtantritt die Zustimmung des Sozialamtes einzuholen. 9. KOSTENBEITRAG 9.1. Die Inanspruchnahme des Beförderungsdienstes ist abhängig von Einkünften. Für alle berechtigten Personen wird als Einkommensgrenze § 85 SGB XII/§ 136 SGB IX zugrunde gelegt. 9.2. Bei Überschreitung dieser Einkommensgrenze wird ein jährlicher Kostenbeitrag bis in Höhe der Kosten für die Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr (§ 228 SGB IX) erhoben. 9.3. Die Sozial- und Jugendbehörde prüft bei der Antragstellung die Erhebung eines Kosten- beitrags. 9.4. Im Zuge der Abrechnung können weitere Kosten hinzukommen (zum Beispiel für die Herstellung von Berechtigungsnachweisen). 10. NACHWEIS DER BERECHTIGUNG 10.1. Ist die anspruchsberechtigte Person für die Teilnahme am Beförderungsdienst zugelas- sen, erhält sie einen Berechtigungsnachweis. Mit diesem kann sie den Beförderungs- dienst in Anspruch nehmen. 10.2. Der Berechtigungsnachweis darf nur von der berechtigten Person oder von deren recht- lichen Vertretung in Verwahrung genommen werden. 10.3. Die Bewilligung endet mit dem Wegfall der Anspruchsberechtigungen (siehe Ziffer 2 dieser Richtlinien) für den Beförderungsdienst sowie mit dem Entzug der Berechtigung wegen missbräuchlicher Verwendung des Berechtigungsnachweises. 10.4. Nicht benötigte Fahrten verfallen zum 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres und können nicht in das Folgejahr übernommen werden. 11. BEFÖRDERUNGSARTEN 11.1. Pkw/Taxi-Fahrten 11.1.1. Die Vergütung dieser Fahrten zu einem in Ziffer 8.3 genannten Zielort erfolgt nach den jeweils gültigen Sätzen der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförde- rungsbedingungen für Taxen im Stadtkreis Karlsruhe. 5 | RICHTLINIEN ÜBER DEN BEFÖRDERUNGSDIENST FÜR SCHWERBEHINDERTE MENSCHEN Stadt Karlsruhe | Sozial- und Jugendbehörde Abteilung Eingliederungshilfe Ernst-Frey-Straße 10, 76135 Karlsruhe sjb@karlsruhe.de | https://www.karlsruhe.de/bildung-soziales/unterstuetzung-teilhabe/menschen-mit-behinderung 11.1.2. Kann die Strecke zu einem in Ziffer 8.3 genannten Zielort mit der Inanspruchnahme einer Fahrt nicht erreicht werden, hat die berechtigte Person die Möglichkeit, die dar- über hinausgehenden Kosten entweder selbst in bar zu entrichten oder hierfür eine weitere Einzelfahrt einzusetzen. Dabei können für eine Strecke höchstens zwei Einzel- fahrten in Anspruch genommen werden. Der Wert einer Einzelfahrt wird in den Ver- trägen nach § 53 SGB X auf einen Höchstbetrag festgelegt. 11.2. Spezialfahrzeuge 11.2.1. Für Rollstuhl nutzende Personen stehen Beförderungsunternehmen bereit, die über Fahrzeuge mit entsprechenden Platzkapazitäten und Befestigungsvorrichtungen („Spezialfahrzeuge“) verfügen. 11.2.2. Wird für die Beförderung der berechtigten Person von der Wohnung zum Spezial- fahrzeug und zurück eine „Tragehilfe“ erforderlich, kann in diesen Fällen ein erhöh- tes Pauschalentgelt abgerechnet werden. 11.2.3. Die Pauschalentgelte für Fahrten mit Spezialfahrzeugen zu einem in Ziffer 8.3 ge- nannten Zielort werden in den Verträgen nach § 53 SGB X festgelegt. 12. PRÄVENTION VON MISSBRAUCH 12.1. Die Sozial- und Jugendbehörde führt eine Datenanalyse mit optionalen Auswertungs- möglichkeiten (Buchungen zeitgleicher Fahrten, Transport von verstorbenen Fahrgästen, Häufigkeits-Abweichungen zum durchschnittlichen Fahrverhalten) durch, um möglichen Missbrauch durch die Beförderungsdienste oder die Nutzerinnen/Nutzer vorzubeugen und besser erkennen zu können. Die Kontrolllisten und Auswertungen erfolgen pseudonymisiert, sodass die Namen der beförderten Personen nicht ersichtlich sind. Ein Stammsatz-Zugriff auf die Klarnamen durch die Mitarbeitenden der Sozial- und Jugendbehörde muss begründet und protokol- liert werden. 13. INKRAFTTRETEN Diese Richtlinien treten am 1. Januar 2019 1. Juli 2025 in Kraft.

  • Abstimmungsergebnis Top 2
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 24.06.2025 TOP 2
    Extrahierter Text

    Niederschrift 11. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. Juni 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 2 der Tagesordnung: Neufassung der „Richtlinien über den Beförderungsdienst für schwerbehinderte Menschen“ Vorlage: 2025/0382 Punkt 2.1 der Tagesordnung: Neufassung der „Richtlinien über den Beförderungsdienst für schwerbehinderte Menschen“ Änderungsantrag: AfD Vorlage: 2025/0382/1 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss die Ände- rung der „Richtlinien über den Beförderungsdienst für schwerbehinderte Menschen“ ent- sprechend der Anlage. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (37 Ja, 5 Nein, 3 Enthaltungen) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 20. Mai 2025 und am 3. Juni 2025: Da es hier auch in der Berichterstattung und auch von der Fragestellung, wer fällt darunter, wer nicht, ein bisschen unterschiedliche Wahrnehmungen gab, führt Herr Bürgermeister Lenz jetzt in die Vorlage kurz ein. Bürgermeister Lenz: Zunächst auch noch einmal herzlichen Glückwunsch, liebe Yvette Mel- chien, liebe Nachfolgerin. Wir freuen uns alle, dass es so gut geklappt hat. Ich darf mir das jetzt heute gestatten in einer meiner letzten Gemeinderatssitzungen. Aber auch vielen Dank, Herr Oberbürgermeister, ich glaube, ich kann mich jetzt gerade anschließen an Ihre Worte. Bevor ich auf das Konkrete eingehe, sage ich Ihnen einfach die Leitplanken der letzten 16 Jahre, nicht nur von mir, sondern von meinem Team, denn das ist nicht die erste Finanz- krise. Wer an die Finanzkrise 2009 sich erinnert, der weiß, dass da auch mal 100 Millionen minus im Haushalt stand. Es ist alles machbar, aber es ist in der Tat jetzt so, das haben wir – 2 – oft gehört, schmerzhafter Einschnitt, und ich habe jetzt die Ehre, ein Beispiel heute noch- mal klarstellen zu dürfen. Aber zunächst die Leitplanken, die Sie bestimmt noch aus Ihrer Sicht ergänzen werden. Erstens, natürlich, soziale Gerechtigkeit steht in unserem Dezernat, aber ich denke, in unse- rer sozialen Stadtpolitik über allem. Dann für uns natürlich, wenn es um die Finanzen geht, Sie kennen den Haushalt des Dezernats 3, eine sozial orientierte Finanzpolitik. Wir haben eine eigene Finanzplanung, das auch an der Stelle noch mal. Und das Dritte, klar, das Räumliche, die soziale Stadtentwicklung. Dann ein Strich drunter heißt, jede Sparrunde, und das haben wir bisher geschafft, darf keine bewährten Strukturen wie die soziale Stadt, ich sage einmal, ins Wanken bringen, ist übertrieben, aber dauerhaft bestätigt, das darf nicht passieren. Jetzt komme ich zum konkreten Beispiel, ein paar Fakten. Ziel ist es von unserem Beförde- rungsdienst, die soziale Teilhabe für Menschen mit Behinderung sowie die Teilhabe für Menschen mit Pflegebedarf durch die Förderung der Mobilität zu unterstützen, und das haben wir - das kennen Sie aus, vielen anderen Bereichen auch - weit über den gesetzli- chen Anspruch hinaus gemacht. Ich weiß nicht, ob Ihnen bewusst ist, den Anspruch haben wir fast verdoppelt, den gesetzlichen Anspruch. Also jetzt gilt die Disziplin den Finanzen. Das können wir im Dezernat 3. Wir können auch unterscheiden, steht der Kunde, die Auf- gabe, die Finanzen oder die Mitarbeitenden im Mittelpunkt. Heute stehen an der Stelle die Finanzen im Mittelpunkt und deswegen sind wir loyal und erklären Ihnen genau das, so wie es in der Vorlage steht. Ich glaube, mit den wenigen Worten ist auch alles gesagt. Von 2023 auf 2024, um es konkret zu machen, nahmen 742 Personen den Beförderungsdienst in Anspruch und fast die Hälfte davon als freiwillige Leistung, nämlich 308 mit Pflegebe- darf. Unsere Behindertenbeauftragten Uli Wernert hat gesagt, dass wir sie nicht beteiligt hatten an der Vorlage. Wir machen das seit Jahrzehnten, dass wir die Behindertenbeauftragte be- teiligen. Warum haben wir es diesmal nicht gemacht? Eifer des Gefechts, Sie wissen, was alles uns gerade um die Ohren fliegt, um es salopp zu sagen. Deswegen nehme ich das auch gerne auf meine Kappe. Ich entschuldige mich bei der lieben Uli Wernert. Wir sind jahrzehntelange Kolleg*innen und insofern, liebe Yvette, es tut mir leid. Ich mache eigent- lich keine Versprechen in die Zukunft, die du dann einlösen musst. Aber ich glaube, ich darf sagen, es kommt nicht mehr wieder vor. Der Vorsitzende: Ich darf auch auf die Stellungnahme verweisen, in der wir ausführen, dass wir für einzelne Personen aus diesem Kreis durchaus solche Mobilitätsangebote weiter er- möglichen. Die sonstigen rechtlichen Dinge lesen Sie bitte nach. Da bin ich jetzt auch nicht im Detail so drin. Stadtrat Dujmović (GRÜNE): Es folgt eine kurze Einordnung und dann drei inhaltliche Punkte. Vorab, um die Spannung ein bisschen rauszunehmen, wir werden den Vorschlag mittragen, leider. Warum leider? Leider, weil wir uns bewusst sind, dass das teilweise starke Einschnitte in einzelne Leben bedeuten kann. Es kann dazu führen, dass Wege we- gen fehlendem Geldes nicht mehr zurückgelegt werden. Und es kann ein höheres Verein- samungsrisiko mit sich bringen. Wir müssen aber kürzen, und dafür ist es auch unsere Auf- gabe, zu gucken, welche Probleme damit einhergehen und wie diese zu lösen sind. Hier geht es um eine kleine Gruppe an Menschen, die keinen gesetzlichen Anspruch haben. Wir – 3 – können uns diese Maßnahme, du hast es gesagt, Martin, einfach nicht mehr leisten. Deren Problem müssen wir aber anders lösen. Eine Sache wurde gerade erwähnt, wartet dafür aber auf den dritten Punkt. Also, wie ver- sprochen, drei Punkte dazu. Erstens, dass die Beauftragte für Menschen mit Behinderung bei einer Satzungsänderung, bei der es auch um die Beförderung von Menschen mit Behin- derung geht, nicht befragt wurde, ist unglücklich. Ich nehme wahr, Martin, Yvette, das wird in Zukunft nicht mehr passieren. Zweitens, Vorschläge, das Ganze kleinteiliger zu gestalten, klingen für mich bürokratisch und aufwendig. Ich gehe davon aus, sehr fallgenau zu arbeiten, würde die geplante Ein- sparung in Teilen zunichte machen, aber es wurde auch in der Stellungnahme schon ein Teil zugesagt. Und drittens, auch das Statement sehen wir noch mal sehr deutlich als Auftrag an uns als Fraktion, aber auch die Verwaltung. Die Anträge auf Schwerbehindertenausweise dauern zu lange. Wir erarbeiten gerade Ideen, das zu beschleunigen. Deswegen möchte ich noch zehn Sekunden nutzen, eine Einladung auszusprechen. Liebe Verwaltungsmitarbeiter*innen, liebe Stadträt*innen der anderen Fraktionen, meldet euch gerne bei mir mit Vorschlägen für Stellschrauben. Hier ist noch viel Luft nach oben. Lasst uns gemeinsam trotz Einsparungen die Situation für die stark betroffene Gruppe ge- meinsam minimieren, verbessern. Stadtrat Dr. Müller (CDU): In 25 Jahren, wo ich diesem Gremium angehöre, habe ich so wichtige Entscheidungen, die wir zu treffen haben, noch nicht erlebt, vor allem im Hin- blick, dass wir Sachen, die wir für gut finden und die wir für richtig gefunden haben, auch priorisieren müssen. Wir müssen überlegen, ist alles noch notwendig oder gibt es, das eine ist wichtiger, das andere vielleicht etwas weniger in der Priorität oben. Auch in diesem Fall sehen wir uns gezwungen, dieser Maßnahme zuzustimmen. Denn der Pflegegrad 3 oder ab Pflegegrad 3 ist kein gesetzlicher Anspruch, das war absolut eine freiwillige Leistung der Stadt Karlsruhe, und das war möglich gewesen. Solange es möglich ist, finde ich es auch gut, dass wir es gemacht haben. Aber jetzt kommen wir an einen Punkt, wo wir diese freiwilligen Leistungen, die uns doch viel Geld kosten, im Hinblick auf eine Priorisierung in anderen Bereichen oder in anderen Notwendigkeiten tun müssen. Und es tut weh, aber wir müssen es tun. Es wird noch mehr auf uns zukommen in dem Bereich, dass wir an Prioritäten denken müssen, um diese sozi- ale Stadt einigermaßen aufrechterhalten zu können. Stadtrat Tröndle (SPD): Vor einigen Wochen zeichnete die geschätzte Kollegin Sonja Döring bei der Entscheidung zu den World Games ein beeindruckendes Bild vom Herzen, das Ja, und vom Kopf, der Nein sagt. Am Ende brachte sie Herz und Kopf in Einklang, da sagten dann beide Ja. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei der jetzt anstehenden Neufassung der Richtlinien über den Beförderungsdienst für schwerbehinderte Menschen kann ich auch nach intensiver Selbstreflexion keinen Einklang zwischen Herz und Kopf herstellen. Sicher- lich bleibt der gesetzliche Anspruch von blinden, starksehbehinderten und außergewöhn- lich gehbehinderten Menschen auf dem Fahrdienst bestehen. Doch die bisherigen freiwilli- gen Leistungen für Kranke und Schwache ab Pflegegrad 3 fallen durch das Raster. Da – 4 – blutet das Herz, vor allem bei denjenigen, die sich wie die SPD der Unterstützung der Schwächeren und Schwächsten unserer Gesellschaft verschrieben haben. Auf der anderen Seite gilt es aber, und die Kollegen haben es vorhin schon gesagt, Verant- wortung für den Haushalt zu übernehmen und durch kritisches Durchleuchten und maß- volles Kürzen tiefe Einschnitte in das kommunale soziale Netz zu vermeiden, Letzteres, das sagt der Kopf. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch die SPD-Fraktion wird nolens volens der Neufassung zustimmen, aus Einsicht in die Notwendigkeit, Staatsräson, Veränderungs- bewusstsein im Sinne des Gesamtbilds. Begriff und Begründung dazu gibt es zuhauf. Doch das Herz schmerzt beim Gedanken, gesundheitlich angeschlagenen Menschen eine Mög- lichkeit zu nehmen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Es bleibt für uns als Gemeinderat die grundsätzliche Frage bestehen, wie lang und wie weit wir das eklatante Spannungsfeld zwischen Kopf und Herz aushalten. Wir könnten die heu- tige Vorlage sicherlich einfach abnicken, doch mir und meiner Fraktion stößt in diesem Zu- sammenhang eine Grundhaltung im gesellschaftlichen Diskurs bitter auf, und die bedarf einer grundsätzlichen Anmerkung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei der freiwilligen Leistung Geschwisterkindregelung hagelte ein Gewittersturm gegen die von der Verwal- tung vorgeschlagene Streichung auf uns nieder, bei der Streichung des Beförderungsdiens- tes jetzt, ohne gesetzlichen Rechtsanspruch, war nur ein kaum merkbares Lüftchen des Protests zu spüren. Einzig der VdK und die kommunale Behindertenbeauftragte äußerten Kritik an der Streichung, die einigen Menschen wieder die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert. Da gab es keinen gesellschaftlichen Aufschrei, da fehlte die Lobby, und auch das schmerzt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen im anstehenden heißen Herbst der Haushalts- beratung aufpassen, dass wir nicht denjenigen nachgeben, die am lautesten schreien und sich am besten artikulieren können. Wir als SPD-Fraktion jedenfalls werden sehr genau hin- schauen und denjenigen eine Stimme geben, die schwach sind, unsere Hilfe am nötigsten brauchen. Dazu gehören auch und gerade ältere und kranke Menschen. Das ist für uns ge- lebte Solidarität. Wenn wir in diesem Sinne handeln, bringen wir Herz und Kopf wieder ei- nigermaßen in Einklang. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Stadtrat Stolz (AfD): Nachdem jetzt seit wohl zehn Minuten die Stellungnahme der Verwal- tung bekannt ist, nehmen wir die Verwaltung beim Wort und ziehen den Änderungsantrag zurück. Stadträtin Kaufmann (Die Linke): Wir als Linke-Fraktion werden die Änderung der Richtlinie für den Beförderungsdienst schwerbehinderter Menschen in Form einer Streichung des Fahrservice für pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 3 ablehnen. Das Risiko, dass dadurch eine der verletzlichsten Gruppen in unserer Stadt von sozialer Teilhabe ausge- schlossen wird, ist leider sehr groß. Die Betroffenen dieser Maßnahme haben so gut wie keine Lobby, und so wird hier die Haushaltskonsolidierung auf dem Rücken der Schwächs- ten ausgetragen, wie es unsere Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinde- rung, Wernert, in ihrem Brief auch ausgedrückt hat. Dass sie überdies nicht in Kenntnis ge- setzt wurde, empfinden wir außerdem als großen Fehler. Eine Teilhabe an einem Minimum öffentlicher Daseinsvorsorge, geschweige denn am ge- sellschaftlichen Leben, ist pflegebedürftigen Menschen meist gar nicht möglich. Ob – 5 – Arzttermine oder Gelegenheiten zum sozialen Austausch, für alle Menschen mit einem Pflegegrad und auch teilweise für solche ohne, ist es ein großes Problem, trotz diverser Ein- schränkungen mobil zu sein, und das in einer Stadt wie Karlsruhe, die nicht gerade mit Bar- rierefreiheit glänzt. Deshalb war es damals ein sehr wichtiger Schritt im Sinne der Verbesse- rung der Teilhabe, diesen Fahrservice auch Menschen mit Pflegegrad 3 zu ermöglichen. Das war natürlich laut Bundesteilhabegesetz damals kein Muss, sondern eine freiwillige Leistung. Doch gerade auch vor dem Hintergrund der Pflichten der kommunalen Altenhilfe nach § 71 im Zwölften Sozialgesetzbuch könnte ein solcher Fahrservice als erforderliche Leistung gesehen werden. Denn die dort verankerte Altenhilfe soll dazu beitragen, die Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mil- dern und alten Menschen die Möglichkeit zu geben, selbstbestimmt am Leben in der Ge- meinschaft teilzunehmen. Betroffen von der Streichung des Fahrservices werden nämlich vermutlich besonders ältere Menschen sein und besonders solche mit niedrigem Einkom- men, die möglicherweise noch nicht das notwendige Merkkennzeichen im Schwerbehin- dertenausweis haben, obwohl sie im Alltag bereits sehr eingeschränkt sind. Oft ist eine Be- antragung des Schwerbehindertenausweises außerhalb der Möglichkeiten oder wird durch einen langen Prozess der Antragsbearbeitung erschwert. Deshalb lehnen wir die Streichung des Fahrservices für Pflegebedürftige entschieden ab und werben dafür, dass die Prioritäten in der Finanzierung kommunaler Aufgaben deutlich anders gesetzt werden. Denn Sparen beim Sozialen ist schlichtweg nicht nachhaltig und nicht fair, besonders gegenüber den vulnerablen Gruppen in unserer Stadt. Stadtrat Cramer (KAL): Bildlich gesprochen steht meine Fraktion total im Wasser. Und das Wasser, das sind die Krokodilstränen von GRÜNEN, CDU und SPD. Sie haben am Anfang Ihre Argumentation so aufgebaut, dass sie im Grunde genommen dieser Vorlage nicht zu- stimmen können, und das wird meine Fraktion hier heute auch tun. Ich muss nicht in die Details gehen. Für mich ist nur bezeichnend, und da bin ich wirklich gespannt, wie das wei- tergehen soll, in den jetzt dann für den nächsten Doppelhaushalt, die schwächste, die aller- allerschwächste Gruppe im Grunde genommen, die wird als erste hier praktisch rausge- kickt, ihr kriegt nichts mehr. Also das ist schon für mich ein Signal, was mir stark zu denken gibt, und zwar in eine Richtung, Herr Kollege Tröndle, da bin ich mal gespannt, wie Ihre Fraktion mit dem, was Sie angedeutet haben, wie Sie sich jetzt um die Schwächsten küm- mern. Da bin ich gespannt, wie Sie das tun werden. Ich kann nur sagen, die Unterstützung meiner Fraktion werden Sie haben, aber ich denke, heute ist es der Beginn eines Abstim- mungsmodus, den wir immer wieder so auch, vermute ich, befürchte ich, von den meisten Fraktionen argumentativ so auch immer wieder zu hören bekommen werden. Der Vorsitzende: Wir sind damit am Ende der Rednerliste. Ich möchte nur dem Eindruck wi- dersprechen, dass deswegen jetzt keine älteren Leute nicht zum Arzt gefahren werden o- der Ähnliches. Das ist einfach eine Überdramatisierung der Geschichte, und dass es ein Stück weit schon auch darum geht, und wir werden gar nicht darum herumkommen, es so zu sehen, dass wir die Pflichtleistungen, sowohl was die Personalausstattung unserer Ämter als auch was die Leistungen betrifft, versuchen müssen zu halten, und dafür die freiwilligen Leistungen auf die zu konzentrieren, die sonst überhaupt keine Chance hätten. Ich finde die Stellungnahme deswegen auch auf den AfD-Antrag noch mal sehr wichtig, weil in der Stellungnahme deutlich wird, dass im Einzelfall, wenn es hier einen berechtigten Anspruch gibt, diesem natürlich auch stattgegeben werden wird. Ich beschäftige mich – 6 – gerade aus privaten Gründen sehr intensiv mit Pflegegrad 3. Sie können, wenn Sie Pflege- grad 3 haben, eigentlich ohne zusätzliche Unterstützung durch entsprechende Sozial- dienste gar nicht in ihrer eigenen Wohnung klarkommen. Von daher haben Sie dort auch ein Umfeld, das Sie berät, wie Sie bei solchen Dingen damit umgehen können. Sie müssen auch den Pflegegrad 3 regelmäßig wieder überprüfen lassen, und da spielen solche Bera- tungen auch eine Rolle. Also das Bild, als dass jetzt jeder, der mit Pflegegrad 3 in seiner Wohnung sitzt, darauf verzichten müsste, jegliche Mobilität zu nutzen, da gäbe es andere Gründe, warum er oder sie das möglicherweise nicht kann. Aber ich glaube nicht, dass es hier pauschal so sein wird, dass die jetzt aus finanziellen Gründen oder auch aus organisa- torischen Gründen nicht in der Lage wären, das in Anspruch zu nehmen. Wenn es finanzi- ell nicht reicht, dann gibt es die entsprechenden Möglichkeiten, sich auch hier die Unter- stützung zu holen. Und ähnliche differenzierte Diskussionen werden wir, glaube ich, im Herbst noch führen. Aber ich lade dazu ein, die grobe Linie zu fahren, also jede Pauschalisierung, die wir uns bisher leisten konnten, dahingehend zu hinterfragen, dass wir vor allem diejenigen hier weiter unterstützen, die sonst wirklich keine Chance hätten, es aber nicht so pauschal auf alle nach bestimmten Gruppen kennzeichnen, ausdehnen, die uns mit einem bestimmten Bild im Kopf alle als völlig alleingelassen und umfassend hilfsbedürftig erscheinen. Das wird, glaube ich, auch vielen dieser Personen nicht gerecht. Stadtrat Dr. Noé (FDP/FW): Die Unruhe hat vielleicht gezeigt, wie wir da hinten die Köpfe zusammenstecken. Es ist eine schwierige Lage, aber es ist natürlich auch eine, ich will nicht sagen Sternstunde, aber eine gute Stunde der politischen Diskussion, die wir heute führen. Es ist auch wichtig, dass wir uns die Zeit nehmen. Herr Oberbürgermeister, Ihre Aussage, die Einzelfälle nicht aus dem Blick zu verlieren, hat uns so weit überzeugt, dass wir der Vor- lage zustimmen können. Der Vorsitzende: Gut, damit rufe ich auf die Entscheidung über TOP 2, Neufassung der Richtlinien über den Beförderungsdienst, und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Die AfD hat ihren Antrag zurückgezogen und wird uns kritisch verfolgen und beobachten. Davon gehe ich aus. Damit können wir 2.1 für heute auch als erledigt erklären. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10. Juli 2025

  • Protokoll HFA 03.06.2025 TOP 4
    Extrahierter Text

    Niederschrift 10. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 3. Juni 2025, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 4 der Tagesordnung: Neufassung der „Richtlinien über den Beförderungsdienst für schwerbehinderte Menschen“ Vorlage 2025/0382 Beschluss: Vorberaten Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf und teilt mit, die Vorlage sei aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 20. Mai 2025 verwiesen. Nach- dem keine Wortmeldungen vorliegen, stellt er die Vorberatung fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 13. Juni 2025