Hitzeaktionsplan der Stadt Karlsruhe

Vorlage: 2025/0369
Art: Beschlussvorlage
Datum: 17.04.2025
Letzte Änderung: 19.08.2025
Unter Leitung von: Umwelt- und Arbeitsschutz
Erwähnte Stadtteile: Beiertheim-Bulach

Beratungen

  • Ausschuss für Umwelt und Gesundheit (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 16.05.2025

    TOP: 2

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: Keine Angabe

  • Sozialausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 09.07.2025

    TOP: 3

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 29.07.2025

    TOP: 18

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0369 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: UA Hitzeaktionsplan Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 16.05.2025 2 Ö Vorberatung Sozialausschuss 09.07.2025 3 Ö Vorberatung Gemeinderat 29.07.2025 18 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse des Projektes Plan°C zur Kenntnis und beschließt den Hitzeaktionsplan nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit mit Naturschutzbeirat und im Sozialausschuss. Der Gemeinderat stimmt dem Hitzeaktionsplan als Handlungsrahmen für zukünftige städtische Aktivitäten im Bereich „Gesundheitlicher Hitzeschutz“ zu. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Ressourcen und unter Inanspruchnahme bereitgestellter Förderungen durch Bund und Land die Maßnahmen zu konkretisieren und umzusetzen. Der Hitzeaktionsplan wird veröffentlicht und im Internet sowie auf sonstige geeignete Weise bekannt gemacht. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☒ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Grüne Stadt Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit KME, Stadtjugendausschuss, Städtisches Klinikum – 2 – Erläuterungen 1. Hintergrund Die Zunahme von Hitzeereignissen aufgrund des fortschreitenden globalen Klimawandels entwickelt sich insbesondere wegen der Gefährdung vulnerabler Personengruppen zu einem relevanten Gesundheitsproblem. Ein Hitzeaktionsplan (HAP) ist ein von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenes Instrument, um die Bevölkerung umfassend vor den negativen Folgen von Hitzeereignissen zu schützen. Ziel eines HAP ist es, die Hitzemortalität und Hitzemorbidität der Bevölkerung zu reduzieren, insbesondere durch Maßnahmen zum präventiven Schutz der menschlichen Gesundheit sowie zur Stärkung der Hitzekompetenz. Die Idee eines Hitzeaktionsplans für Karlsruhe entstand bereits im Sommer 2018 aus dem Austausch der Gemeinderät*innen von Karlsruhe und Nancy. Die Stellungnahme der Verwaltung auf den entsprechenden Antrag (Hitzeplan für Karlsruhe, 2018/0516) zur Einrichtung einer Projektstelle zur Konzeption des HAP wurde 2019 im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit sowie im Sozialausschuss beraten und unterstützt. Mit der Fortschreibung der Karlsruher Klimaanpassungsstrategie im Jahr 2021 wurde die Konzeption eines HAP als Maßnahme GE-8 im Handlungsfeld Gesundheit als Teil der Klimaanpassung in Karlsruhe aufgenommen. Der Karlsruher Hitzeaktionsplan wurde im Rahmen des Verbundprojekts „Anwendung der Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen in der kommunalen Praxis“ – Plan°C“ (01. November 2022 bis 31.Juli 2025) gemeinsam mit der Landeshauptstadt Düsseldorf und dem Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) als Projektpartnern erarbeitet. 2022 wurde ein entsprechender Antrag auf Förderung des Projekts mit einer zugehörigen Projektstelle für zwei Jahre durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS) im Förderprogramm zur Entwicklung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels als kommunales Leuchtturmvorhaben bewilligt. 2. Vorgehen zur Erstellung des Hitzeaktionsplans Zunächst wurde eine Bestands- und Bedarfsanalyse zur Erfassung bestehender Maßnahmen und Angebote zur Hitzebewältigung sowie relevanter Akteur*innen aus den Bereichen Gesundheit und Soziales in Karlsruhe durchgeführt. Dazu wurden verschiedene Austauschformate wie ämterübergreifende Austauschtreffen, bilaterale Gespräche sowie die Kommunale Gesundheitskonferenz 2024 genutzt. Projektbegleitend wurde ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch mit deutschen Kommunen wie Dresden, Köln, Mannheim, Nürnberg, Worms, Würzburg sowie Behörden wie dem Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg und dem Landeszentrumgesundheit NRW gepflegt. Darüber hinaus ist die langjährige Praxiserfahrung französischer Städte wie Nancy, Toulouse und Strasbourg eingeflossen. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse wurden in Abstimmung mit allen beteiligten Dienststellen und Akteur*innen außerhalb der kommunalen Verwaltung Maßnahmen entwickelt. Kernstück des Plans sind die Maßnahmensteckbriefe, in denen Zuständigkeiten, Auslösekriterien und klar definierte Handlungsabläufe konkretisiert und die Maßnahmen priorisiert werden. – 3 – 3. Maßnahmenteil des Karlsruher Hitzeaktionsplans Der Hitzeaktionsplan (siehe Anlage) umfasst insgesamt 64 Maßnahmen, die sich wie folgt aufteilen: - 25 Maßnahmen für die Gesamtbevölkerung: Hierzu zählen insbesondere Sensibilisierungsmaßnahmen sowie die Bereitstellung von unterstützenden Angeboten, wie kühlen Räumen oder Trinkwasser im öffentlichen Raum. - 39 Maßnahmen für ausgewählte Risikogruppen, die speziell die Bedarfe von den Menschen in den Blick nehmen, die aufgrund eines Risikofaktors besonders hitzevulnerabel sind. Zu den Risikofaktoren zählen unter anderem Schwangerschaft, Kleinkindalter, Hochaltrigkeit, chronische Erkrankungen, Pflegebedürftigkeit oder Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit. Alle Maßnahmen sind mit einem übersichtlichen Steckbrief hinterlegt. Dieser umfasst eine allgemeine Beschreibung, eine zeitliche Einordnung der Arbeitsschritte sowie die Benennung einer oder mehrerer für die Umsetzung verantwortlicher Dienststellen. Außerdem werden die Maßnahmen nach ihrer Priorität bewertet. Schließlich enthalten die Steckbriefe jeweils eine Einschätzung der verantwortlichen Dienststellen zur Umsetzbarkeit der Maßnahmen. Es wurde insbesondere angegeben, ob die Maßnahme in die ohnehin bestehenden Arbeitsprozesse integriert werden kann oder ob die Umsetzung der Maßnahme zusätzliche Ressourcen erfordert. 4. Umsetzung der Maßnahmen Aus dem Austausch mit allen beteiligten Ämtern können folgende Schlüsse gezogen werden: - Bei 26 von insgesamt 64 Maßnahmen wurde bereits mit der Umsetzung begonnen. Dabei handelt es sich größtenteils um Maßnahmen, die auf die Sensibilisierung und Information der Bevölkerung abzielen. Für die weitere Umsetzung einiger dieser Maßnahmen ist es notwendig, dass Personalkapazitäten und/oder Sachmittel über das Jahr 2025 hinaus zur Verfügung stehen. - 38 Maßnahmen müssen neu in die Prozesse der jeweiligen Dienststellen integriert werden. Neben Bildung und Kommunikation liegen die Schwerpunkte dieser Maßnahmen auf der Schaffung kühler Orte, baulicher Reduzierung der Hitzeexposition sowie der Entwicklung von zielgruppenspezifischen Unterstützungsangeboten für ausgewählte Risikogruppen. o Davon können 26 mit keinem oder nur geringem zusätzlichen Sach- oder Personalaufwand in das Tagesgeschäft aufgenommen werden. o 12 dieser neuen Maßnahmen bedürfen zusätzlicher personeller sowie finanzieller Ressourcen. Es handelt sich überwiegend um Maßnahmen mittlerer bzw. hoher Priorität, wie z.B. die Schaffung kühler Orte sowie die Entwicklung von zielgruppenspezifischen Unterstützungsangeboten. Die Bereitstellung von Sachmitteln für Hitzeschutzmaßnahmen erfolgte bisher aus dem Sammelansatz Klimaanpassung. Die Rückmeldungen der beteiligten Dienststellen zeigt, dass für die Verstetigung bestehender Maßnahmen und vor allem für die Umsetzung der im HAP neu aufgenommenen Maßnahmen zum Hitzeschutz weiterhin zusätzliche Sachmittel benötigt werden. Ebenfalls limitierend für die zügige Umsetzung von Maßnahmen wirken die begrenzten Personalkapazitäten in den umsetzenden Dienststellen. Hier sind neben kommunalen Anstrengungen zusätzliche Förderungen durch Bund und Land zwingend erforderlich, um den Hitzeschutz in Karlsruhe konsequent voranzubringen. – 4 – 5. Verstetigung des Hitzeaktionsplans Der vorliegende Hitzeaktionsplan legt den Grundstein für einen umfassenden Hitzeschutz der Karlsruher Bevölkerung, der alle Ebenen der Prävention für das Wohlergehen von Menschen in Karlsruhe umfassen soll. Auch wenn bereits viel getan wird, fehlt es oft noch an einer flächendeckenden und miteinander verzahnten, dauerhaften Umsetzung. In Karlsruhe wurde im Projekt Plan °C die Basis für eine intensive und regelmäßige Zusammenarbeit der maßgeblichen Akteur*innen gelegt. Denn Maßnahmen zum Hitzeschutz werden erfolgreicher umgesetzt, wenn sich die zuständigen Dienststellen regelmäßig austauschen und gemeinsam Maßnahmen kontinuierlich anpassen. Die bisherigen Erfahrungen in Deutschland und Frankreich zeigen, dass die Umsetzung eines HAP eine kommunale Daueraufgabe darstellt, die einer institutionellen Verankerung bedarf. Die Handlungsempfehlungen des Bundes verweisen hierzu auf die Notwendigkeit zur Einrichtung einer Koordinationsstelle auf kommunaler Ebene, die die Zusammenarbeit von einzubeziehenden Behörden und Einrichtungen koordiniert, und auch die Aufgaben des Monitoring und der Evaluation im Zusammenwirken mit den am Hitzeaktionsplan mitwirkenden Dienststellen übernimmt. Solche Koordinationsstellen sind in vielen anderen Großstädten bereits etabliert 1 , auch in französischen Kommunen gibt es jeweils eine gesetzlich vorgeschriebene Koordinationsstelle. Auf Grundlage der Erfahrung aus diesen Städten geht die Stadtverwaltung auch für Karlsruhe davon aus, dass für die Koordination der Umsetzung des HAP einschließlich des Monitoring und der Evaluation die Verstetigung einer Koordinationsstelle sinnvoll bzw. notwendig ist. Die bisher geförderte Projektstelle für den HAP läuft Ende 2025 allerdings aus. Inwieweit künftige Förderprogramme des Bundes eine erneute Förderung einer Personalstelle ermöglichen werden, ist derzeit nicht absehbar. Auch ist die Umsetzung von Maßnahmen zum Hitzeschutz begrenzt durch die Personalkapazitäten und finanziellen Ressourcen in allen Dienststellen. Eine konsequente Priorisierung von Maßnahmen ist daher im Rahmen der weiteren Umsetzung des Hitzeaktionsplans zwingend vorzunehmen. Ebenso sind zusätzliche Förderungen durch Bund und Land notwendig, um den HAP in Karlsruhe zügig umzusetzen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse des Projektes Plan°C zur Kenntnis und beschließt den Hitzeaktionsplan nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit mit Naturschutzbeirat und im Sozialausschuss. Der Gemeinderat stimmt dem Hitzeaktionsplan als Handlungsrahmen für zukünftige städtische Aktivitäten im Bereich „Gesundheitlicher Hitzeschutz“ zu. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Ressourcen und unter Inanspruchnahme bereitgestellter Förderungen durch Bund und Land die Maßnahmen zu konkretisieren und umzusetzen. Der Hitzeaktionsplan wird veröffentlicht und im Internet sowie auf sonstige geeignete Weise bekannt gemacht. 1 Eine oder mehrere HAP-Koordinationsstellen wurden beispielsweise in den Städten Dresden, Düsseldorf, Köln, Mannheim, Nürnberg, Stuttgart, Würzburg und Worms geschaffen.

  • Anlage: Hitzeaktionsplan der Stadt Karlsruhe
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Umwelt- und Arbeitsschutz Hitzeaktionsplan der Stadt Karlsruhe 1 Kapitel 1: Einführung ......................................................................................................................................... 6 1.1 Das Projekt Plan °C ................................................................................................................................ 6 1.2 Ziele, Aufgaben und Inhalte eines Hitzeaktionsplans ............................................................................... 7 Kapitel 2: Methodisches Vorgehen zur Erstellung des Hitzeaktionsplans in Karlsruhe .......................................... 8 2.1 Bestands- und Bedarfsanalyse ................................................................................................................ 8 2.2 Maßnahmenplanung .............................................................................................................................. 9 2.3 Struktur und Aufbau des Maßnahmenteils .............................................................................................. 9 Kapitel 3: Maßnahmenpaket Gesamtbevölkerung ............................................................................................ 11 3.1 Information und Kommunikation .......................................................................................................... 11 3.1.1 Kommunikation der Hitzewarnungen .............................................................................................. 11 HW-1: Information über das Hitzewarnsystem des Deutschen Wetterdienstes .............................. 11 HW-2: Verbreitung der Hitzewarnungen an Bürger*innen ........................................................... 12 3.1.2 Informationskampagnen zu Hitze und Gesundheit ........................................................................... 12 IK-1: Telefonisches Informationsangebot („Hitzetelefon“) ........................................................... 12 IK-2: Plakat- und Videokampagnen zu hitzeangepasstem Verhalten und kühlen Räumen ........... 13 IK-3: Informationsmaterial zu hitzeangepasstem Verhalten: Hitzeknigge und Hitzeflyer ............... 14 IK-4: Informationsmaterial zu kühlen Orten und Trinkbrunnen: „Stadtplan für heiße Tage“ ......... 15 IK-5: Informationen in lokalen Printmedien, sozialen Medien und Apps ....................................... 16 IK-6: Beiträge bei lokalen Radiosendern ..................................................................................... 17 IK-7: Vernetzung und Veranstaltungen zu gesundheits- und klimabezogenen Themen ................. 17 IK-8: „Kühle Routen“ und Hitzespaziergänge in der Stadt ........................................................... 18 3.2 Bereitstellung kühler Räume ................................................................................................................. 18 KR: Bestandsaufnahme und Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügbarkeit öffentlicher kühler Räume .... 19 3.3 Hitzeschutz an und in Gebäuden .......................................................................................................... 20 BTH-1: Erarbeiten eines Konzepts für sommerlichen Wärmeschutz an städtischen Gebäuden ....... 20 BTH-2: Einzelmaßnahmen zum Hitzeschutz und der Steigerung der Aufenthaltsqualität ............... 20 BTH-3: Reduzierung der Hitzeexposition an städtischen Gebäuden .............................................. 21 BTH-4: Unterstützung und Sensibilisierung der Nutzer*innen städtischer Gebäude ...................... 21 BTH-5: Information zur Reduzierung der Hitzeexposition an privaten Gebäuden .......................... 22 3.4 Unterstützungsangebote ...................................................................................................................... 22 UTS-1: Öffentliche Toiletten ....................................................................................................... 22 UTS-2: Zugang zu Sonnenschutzmitteln ...................................................................................... 23 3.5 Kommunale Verwaltung und Bürgerservice ........................................................................................... 23 BVS-1: Sensibilisierung und Schutz städtischer Mitarbeitender mit Kontakt zur Bevölkerung ........ 23 BVS-2: Organisatorische Maßnahmen im städtischen Bürgerservice ............................................. 24 BVS-3: Aufklärung über hitzebedingte Erkrankungen im Rahmen von Erste-Hilfe-Schulungen ...... 24 3.6 Gesundheits- und Notfallversorgung ..................................................................................................... 25 GES-1: Information über einrichtungsbezogene Hitzeschutzpläne für Kliniken .............................. 25 GES-2: Information über organisatorische Maßnahmen im Gesundheitswesen ............................. 26 3.7 Veranstaltungswesen ........................................................................................................................... 27 2 VER-1: Hitzeschutz bei städtischen Großveranstaltungen ............................................................ 27 VER-2: Information über Hitzeschutz für private Veranstaltungen ................................................ 28 Kapitel 4: Maßnahmen für ausgewählte Risikofaktoren .................................................................................... 29 4.1 Personenbezogene und gesundheitliche Merkmale ............................................................................... 29 4.1.1 Schwangerschaft, Säuglingsalter und Stillzeit .................................................................................. 29 SST-1: Kühle Räume für Eltern, die ihre Säuglinge füttern und stillen ........................................... 29 SST-2: Sensibilisierung der Schlüsselakteur*innen und proaktive Ansprache von Bezugspersonen und der Zielgruppe zu Hitzeschutz im Rahmen von Schwangerschaft, Stillzeit und Säuglingsalter . 29 SST-3: Informationskampagne zu den Auswirkungen von Hitze auf Schwangere, Stillende und Säuglinge .................................................................................................................................. 30 4.1.2 Klein- und Schulkindalter ................................................................................................................ 31 KKJ-1: Organisatorische Maßnahmen in KiTas ............................................................................ 31 KKJ-2: Organisatorische Maßnahmen in Schulen ......................................................................... 31 KKJ-3: Organisatorische Maßnahmen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit ............................ 32 KKJ-4: Sensibilisierung von Schlüsselakteur*innen und proaktive Ansprache von Bezugspersonen der Zielgruppe Klein- und Schulkinder ........................................................................................ 33 KKJ-5: Bildungs- und Unterstützungsangebote für KiTas ............................................................. 34 KKJ-6: Bildungs- und Unterstützungsangebote für Schulen.......................................................... 34 KKJ-7: Bildungs- und Unterstützungsangebote für die offene Kinder- und Jugendarbeit ............... 35 KKJ-8: Hitzeangepasste außerschulische Lern- und Bildungsräume .............................................. 35 KKJ-9: Hitzeangepasste Spielmöglichkeiten ................................................................................ 36 KKJ-10: Informationskampagne zu den Auswirkungen von Hitze auf Klein- und Schulkinder ab 6 Jahren ....................................................................................................................................... 37 4.1.3 Hochaltrigkeit................................................................................................................................. 37 HAG-1: Hitzepatenschaften zur Unterstützung im Alltag ............................................................. 37 HAG-2: Sensibilisierung von Schlüsselakteur*innen und proaktive Ansprache der Zielgruppe zu Hitzeschutz bei Hochaltrigkeit .................................................................................................... 38 HAG-3: Informationskampagne zu den Auswirkungen von Hitze bei Hochaltrigkeit .................... 39 HAG-4: Vorträge und Veranstaltungen zu Hitzeschutz für hochaltrige Menschen ......................... 39 HAG-5: Hitzeangepasste Angebote der „Bewegten Apotheke“ ................................................... 40 4.1.4 Akute und chronische Erkrankungen ............................................................................................... 41 CAE-1: Sensibilisierung von Schlüsselakteur*innen und proaktive Ansprache von Menschen mit akuten und chronischen Erkrankungen ....................................................................................... 41 CAE-2: Informationskampagne zu den Auswirkungen von Hitze auf chronische und akute Erkrankungen ............................................................................................................................ 41 4.1.5 Suchtmittelkonsum ......................................................................................................................... 42 SE-1: Sensibilisierung von Schlüsselakteur*innen und proaktive Ansprache von Menschen, die Suchtmittel konsumieren ............................................................................................................ 42 SE-2: Informationskampagne zu den Auswirkungen von Hitze bei Suchtmittelgebrauch ............... 43 4.1.6 Pflegebedürftigkeit ......................................................................................................................... 43 Häusliche Pflege ...................................................................................................................................... 43 3 PB-1: Sensibilisierung von Schlüsselakteur*innen und proaktive Ansprache von pflegebedürftigen Menschen sowie ihren Betreuungspersonen ............................................................................... 43 PB-2: Informationskampagne zu den Auswirkungen von Hitze bei Pflegebedürftigkeit und (Schwer)Behinderung ................................................................................................................. 44 Stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen ........................................................................................ 45 SAP-1: Information über einrichtungsbezogene Hitzeschutzpläne in der stationären und ambulanten Pflege ..................................................................................................................... 45 SAP-2: Begehung und Beratung von Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege ......... 46 4.2 Exposition ............................................................................................................................................ 47 4.2.1 Wohnungs- oder Obdachlosigkeit ................................................................................................... 47 WOU-1: Organisatorische Maßnahmen in Tageseinrichtungen und Sammelunterkünften ............ 47 WOU-2: Zielgruppengerechte Unterstützungsangebote für Wohnungs- oder Obdachlose ............. 47 WOU-3: Sensibilisierung von Schlüsselakteur*innen und proaktive Ansprache von Wohnungs- und Obdachlosen .............................................................................................................................. 48 WOU-4: Hitzeangepasste Aufenthaltsmöglichkeiten im öffentlichen Raum .................................. 49 WOU-5: Informationskampagne zu Hitze mit Schwerpunkt Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit ..... 49 4.2.2 Arbeitsumfeld................................................................................................................................. 50 ARB-1: Organisatorische Maßnahmen zum Arbeitsschutz in der Verwaltung ............................... 50 ARB-2: Informationskampagne zu Hitze und Arbeitsschutz für die Mitarbeitenden der städtischen Verwaltung ................................................................................................................................ 51 4.2.3 Sport .............................................................................................................................................. 51 SPO-1: Hitzeangepasste Sportangebote ...................................................................................... 51 SPO-2: Informationskampagne zu Hitze mit Schwerpunkt Sport .................................................. 52 4.3 Geringe Anpassungskapazitäten ........................................................................................................... 53 4.3.1 Fehlende soziale Teilhabe ............................................................................................................... 53 IE-1: Erfassung und Unterstützung hochvulnerabler, sozial isolierter Personen ............................. 53 IE-2: Sensibilisierung von Schlüsselakteur*innen und proaktive Ansprache von potenziell sozial isolierten Menschen über das Gesundheitswesen ........................................................................ 54 IE-3: Kampagne zur Stärkung sozialer Teilhabe und Nachbarschaftshilfe ..................................... 54 4.3.2 Fehlende finanzielle Ressourcen ...................................................................................................... 55 FR: Unterstützung der individuellen Anpassungskapazität durch die Karlsruher Pässe .................. 55 Kapitel 5: Umsetzung des Hitzeaktionsplans .................................................................................................... 56 5.1 Dezentrale Umsetzung durch die verantwortlichen Dienststellen............................................................ 56 5.2 Koordination und interdisziplinäre Zusammenarbeit .............................................................................. 56 5.3 Monitoring, Evaluierung und Fortschreibung ......................................................................................... 57 Anhang ........................................................................................................................................................... 58 A.1 Übersicht der Maßnahmen und Zuständigkeiten des Hitzeaktionsplans Karlsruhe.............................. 58 A.2 Hintergrundinformationen zu Hitze und Gesundheit ......................................................................... 65 A.3 Hintergrundinformationen zu Risikofaktoren .................................................................................... 66 A.4 Hitzeaktionsplanung in Frankreich (Plan Canicule)............................................................................ 69 4 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Zeithorizonte der kommunalen Hitzeaktionsplanung ........................................................... 8 Abbildung 2: Übersicht der Maßnahmenaufteilung ................................................................................. 10 Abkürzungsverzeichnis AfStA Amt für Stadtentwicklung ARB Maßnahmen für den Bereich Arbeit BD Branddirektion BOA Bauordnungsamt BTH Maßnahmen für die Gesamtbevölkerung für baulich-technischen Hitzeschutz an und in Gebäuden BVS Maßnahmen für den Bürgerservice CAE Maßnahmen für die Risikofaktoren akute oder chronische Erkrankungen FR Maßnahmen für den Risikofaktor fehlende finanzielle Ressourcen GA Gesundheitsamt GBA Gartenbauamt GES Maßnahmen für die Gesundheits- und Notfallversorgung HAG Maßnahmen für den Risikofaktor Hochaltrigkeit HGW Amt für Hochbau- und Gebäudewirtschaft HW Maßnahmen zur Kommunikation der Hitzewarnung IE Maßnahmen für den Risikofaktor Soziale Isolation IK Maßnahmen für die Gesamtbevölkerung zur Information und Kommunikation IT Amt für Informationstechnik und Digitalisierung KKJ Maßnahmen für den Risikofaktor Klein- und Schulkindalter KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH KR Maßnahmen für die Gesamtbevölkerung zur Bereitstellung von kühlen Räumen LA Liegenschaftsamt OA Ordnungsamt PB Maßnahmen für den Risikofaktor Pflegebedürftigkeit PIA Presse- und Informationsamt POA Personal- und Organisationsamt SAP Maßnahmen für stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen SE Maßnahmen für den Risikofaktor Suchtmittelgebrauch SJB Sozial- und Jugendbehörde SPO Maßnahmen für den Bereich Sport SST Maßnahmen für die Risikofaktoren Schwangerschaft, Stillzeit und Säuglingsalter StJA Stadtjugendausschuss StPlA Stadtplanungsamt 5 SuS Schul- und Sportamt UA Umwelt- und Arbeitsschutz UTS Maßnahmen zur Unterstützung der Gesamtbevölkerung VER Maßnahmen für Veranstaltungen WOU Maßnahmen für die Risikofaktoren Wohnungs- und Obdachlosigkeit ZJD Zentraler Juristischer Dienst 6 Kapitel 1: Einführung Karlsruhe ist durch die Lage am Oberrheingraben eine Großstadt mit besonders hoher Wärmebelastung. Verstärkt durch den Klimawandel werden Hitzewellen mit hohen Temperaturen am Tag und fehlender Abkühlung in der Nacht in den Sommermonaten in Zukunft häufiger auftreten und länger andauern. 1 Die Zunahme von heißen Tagen, Tropennächten und Hitzeperioden stellt ein Gesundheitsrisiko für die Karlsruher Bevölkerung dar, insbesondere für die aufgrund eines oder mehrerer Risikofaktoren als besonders vulnerabel geltenden Bevölkerungsgruppen (vgl. Anhang A.1 Klimawandel und Gesundheit).2 Hitze ist damit eines der zentralen Themen der Karlsruher Klimaanpassungsstrategie.3 Darin werden in 16 Handlungsfeldern die wichtigsten Herausforderungen der Klimaanpassung in Karlsruhe identifiziert und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt. Im Handlungsfeld Gesundheit werden den negativen Auswirkungen von Hitze auf die menschliche Gesundheit mit der Konzeption eines Hitzeaktionsplans (HAP) Rechnung getragen. Die Idee eines Hitzeaktionsplans für Karlsruhe entstand bereits im Sommer 2018 aus dem Austausch der Gemeinderät*innen von Karlsruhe und Nancy. Die Stellungnahme der Verwaltung auf den entsprechenden Antrag (Hitzeplan für Karlsruhe, 2018/0516) zur Einrichtung einer Projektstelle zur Konzeption des HAP wurde 2019 im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit sowie im Sozialausschuss beraten und unterstützt. Mit der Fortschreibung der Karlsruher Klimaanpassungsstrategie im Jahr 2021 wurde die Konzeption eines HAP als Maßnahme GE-8 im Handlungsfeld Gesundheit als Teil der Klimaanpassung in Karlsruhe aufgenommen. 1.1 Das Projekt Plan °C Der Karlsruher HAP wurde im Rahmen des Verbundprojekts Plan °C 4 zusammen mit der nordrhein- westfälischen Landeshauptstadt Düsseldorf und dem Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) als Projektpartnern erarbeitet. Das Vorhaben wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) als kommunales Leuchtturmvorhaben der Deutschen Anpassungsstrategie unter dem Förderkennzeichen 67DAS261C gefördert. 5 In diesem Rahmen wurde auch eine auf zwei Jahre befristete Personalstelle für die Erarbeitung des Hitzeaktionsplans für Karlsruhe mit Bundesmitteln gefördert. Als inhaltliche Grundlage dienten im Projekt die Leitlinien für Hitzeaktionspläne der Weltgesundheitsorganisation (WHO) 6 sowie die Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. 7 Nach diesen Handlungsempfehlungen wurden im Rahmen des Projekts Plan °C in den beiden Projektstädten Düsseldorf und Karlsruhe jeweils lokal angepasste Hitzeaktionspläne ausgearbeitet. Das Projekt wurde in 1 International existiert keine einheitliche Definition des Begriffs Hitzewelle. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) spricht von einer Hitzewelle, sobald die Temperatur an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen über 28 °C liegt. 2 https://www.umweltbundesamt.de/daten/umwelt-gesundheit/gesundheitsrisiken-durch-hitze#gesundheitsrisiko-hitze 3 https://www.karlsruhe.de/klimaanpassungsstrategie 4 °C verweist zum einen auf den Temperaturaspekt, zum anderen nimmt das Projekt damit Bezug auf die französische Hitzeaktionsplanung (Plan Canicule). 5 https://www.z-u-g.org/fileadmin/zug/Dateien/Foerderprorgamme/DAS_Anpassung_an_den_Klimawande/241204_Gefoerderte_Projekte_DAS- Programm_JJ_LS_Dezember_2024_CPS_bf.pdf 6 Heat-health action plans: Guidance (2008) https://www.who.int/publications/i/item/9789289071918 7 Handlungsempfehlungen der Bund/Länder-Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ (2017) https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/hap_handlungsempfehlungen_bf.pdf 7 beiden Städten und bundesweit durch eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit begleitet und richtete 2023 und 2024 den bundesweiten Austausch im Rahmen des Städtedialogs zu Hitzeschutz aus. Projektbegleitend wurde ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch über Runde Tische und trilaterale Austauschgespräche von Düsseldorf und Karlsruhe mit deutschen Kommunen (Dresden, Köln, Mannheim, Stuttgart, Worms, Würzburg) sowie Behörden (Landeszentrum Gesundheit NRW, Kompetenzzentrum Klimawandel der LUBW, Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg) gepflegt. Darüber hinaus ist in den Karlsruher HAP die langjährige Praxiserfahrung ausgewählter französischer Städte mit Hitzeaktionsplänen eingeflossen, die in verschiedenen Austauschrunden erfasst wurden. 1.2 Ziele, Aufgaben und Inhalte eines Hitzeaktionsplans Ziel eines Hitzeaktionsplans ist die Reduktion und im besten Fall Vermeidung von Hitzemortalität und Hitzemorbidität in einer akuten Hitzephase. Darüber hinaus soll ein HAP zum präventiven Schutz menschlicher Gesundheit durch Stärkung der Hitzekompetenz und zum Erhalt der Lebensqualität beitragen. Mit geeigneten Maßnahmen sollen Bedingungen geschaffen werden, unter denen für alle Bürger*innen auch bei hohen Temperaturen die Möglichkeit zu einem gesunden Leben gegeben ist. Ein HAP definiert zur Umsetzung der Ziele Hitzeschutzmaßnahmen und legt die entsprechenden Zuständigkeiten und Zeithorizonte zur Umsetzung dieser Maßnahmen fest: Was ist vor, während und nach einer Hitzewelle zu tun, um die Bevölkerung adäquat zu schützen? Die inhaltliche Basis der Hitzeaktionsplanung bilden nach den Handlungsempfehlungen des Bundes folgende acht thematische Kernelemente: • Koordination und interdisziplinäre Zusammenarbeit • Hitzewarnsystem • Information und Kommunikation hitzebedingter Gesundheitsrisiken • Hitzereduzierung in Innenräumen • Besondere Maßnahmen für Risikogruppen • Vorbereitung der Gesundheits- und Sozialsysteme • Langfristige Stadtplanung und Bauwesen • Monitoring und Evaluierung Die Umsetzung der Kernelemente erstreckt sich mit kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen über vier Zeithorizonte (s. Abb. 1). 8 Abbildung 1: Zeithorizonte der kommunalen Hitzeaktionsplanung 8 Nach der Definition des Deutschen Wetterdienstes (DWD) handelt es sich bei einer Hitzewelle um eine mehrtägige Periode mit ungewöhnlich hoher thermischer Belastung. 9 Nach dem Hitzewarnsystem des DWD wird eine Hitzewarnung dann herausgegeben, wenn die „gefühlte Temperatur“ die Warnschwelle von 32 °C (Warnung vor starker Wärmebelastung inklusive geringer nächtliche Abkühlung) bzw. 38 °C (Warnung vor extremer Wärmebelastung) überschreitet. 10 Kapitel 2: Methodisches Vorgehen zur Erstellung des Hitzeaktionsplans in Karlsruhe 2.1 Bestands- und Bedarfsanalyse In Karlsruhe wurde zunächst eine Bestands- und Bedarfsanalyse zu Maßnahmen und Angeboten zur Hitzebewältigung durchgeführt. Hierzu wurden zum einen bestehende Planungen und Konzepte ausgewertet. Die Karlsruher Klimaanpassungsstrategie und der städtische Rahmenplan Klimaanpassung benennen beispielsweise bereits Maßnahmen zur klimaangepassten Stadtentwicklung und -planung, wie zum Beispiel den Bebauungsplan „Grünordnung und Klimaanpassung in der Innenstadt“ (Grünsatzung) sowie das Förderprogramm für private Begrünung. Auch zu baulich-technischen Maßnahmen zur Reduzierung der Hitzebelastung in Innenräumen finden sich in diesen beiden Konzepten bereits 8 Handlungsempfehlungen der Bund/Länder-Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Anpassung an die Folgen des Klima wandels“ https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/hap_handlungsempfehlungen_bf.pdf 9 „Der Schwellenwert liegt bei etwa 32°C, kann aber aufgrund eines Akklimatisationseffektes bei Ereignissen im Frühsommer etwas niedriger und im Hochsommer etwas höher liegen.“ https://www.dwd.de/DE/leistungen/hitzewarnung/hitzewarnung.html 10 Der DWD nutzt für Hitzewarnungen bzw. zur Einschätzung gesundheitlicher Auswirkungen die Berechnung der „Gefühlten Temperatur“ (Temperatur, Luftfeuchte und Windgeschwindigkeit sowie UV-Strahlung) mittels des Klima-Michel-Modells. www.dwd.de/DE/klimaumwelt/ku_beratung/gesundheit/therm_belast/geftempschwuele_node.html und Erklärvideo zum DWD- Hitzewarnsystem: www.youtube.com/watch?v=ObxMGMKSRs0&t=63s 16.09.-30.04. 01.05.-15.09. 9 Empfehlungen und Maßnahmen. Zum anderen wurden für die Bestands- und Bedarfsanalyse verschiedene Austauschformate, wie zum Beispiel ämterübergreifende Austauschtreffen, zahlreiche bilaterale Gespräche mit verwaltungsinternen sowie externen Akteur*innen sowie die Kommunale Gesundheitskonferenz 2024 genutzt. Insgesamt wurden bei diesem Arbeitsschritt mehr als hundert Akteur*innen der kommunalen Verwaltung sowie nicht-städtischer Institutionen beteiligt. Dazu zählen verschiedene kommunale Dienststellen unter anderem das Bauordnungsamt, die Branddirektion, das Forstamt, das Gartenbauamt, das Gesundheitsamt, das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, das Amt für Informationstechnik und Digitalisierung, das Liegenschaftsamt, das Ordnungs- und Bürgeramt, die Ortsverwaltungen, das Personal- und Organisationsamt, das Presse- und Informationsamt, das Schul- und Sportamt, das Amt für Stadtentwicklung, der Stadtjugendausschuss, das Stadtplanungsamt, die Sozial- und Jugendbehörde, der Umwelt- und Arbeitsschutz sowie der Zentrale Juristische Dienst. Des Weiteren wurden auch städtische Gesellschaften und weitere Institutionen beziehungsweise Gremien eingebunden, die eng mit der kommunalen Verwaltung in Verbindung stehen, wie zum Beispiel das Internationale Begegnungszentrum Karlsruhe e.V., die KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH, Sozialpädagogische Alternativen e.V., das Städtische Klinikum, der Stadtseniorenrat und die Stadtwerke Karlsruhe. Darüber hinaus wurden auch nicht-städtische Institutionen beteiligt, unter anderem folgende: AOK Karlsruhe, Apothekerschaft Karlsruhe, Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Bürgervereine, Ärzteschaft Karlsruhe, a tip: tap e.V, AWO Karlsruhe, Bahnhofsmission, Evangelische Kirche Karlsruhe, Health For Future e.V. Ortsgruppe Karlsruhe, ViDia Christliche Klinken Karlsruhe, 2.2 Maßnahmenplanung Die Ergebnisse der Bestands- und Bedarfsanalyse wurden dokumentiert und im nächsten Schritt mit den Handlungsempfehlungen des Bundes 11 abgeglichen. Hierbei wurden Maßnahmen identifiziert, die von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe empfohlen werden, aber in Karlsruhe bisher nicht implementiert sind. Auf dieser Grundlage sowie ausgehend von den im Projekt zusammengetragenen Erkenntnissen aus Wissenschaft und Praxis wurden Maßnahmen formuliert und in Abstimmung mit den beteiligten Dienststellen Zuständigkeiten sowie Handlungsabläufe innerhalb der Stadtverwaltung definiert. 2.3 Struktur und Aufbau des Maßnahmenteils Die insgesamt 64 Maßnahmen des Karlsruher Hitzeaktionsplans gelten für das gesamte Stadtgebiet und fokussieren sich auf die Handlungsbereiche der Stadtverwaltung. Bei Maßnahmen, die im Wirkungsgebiet außerhalb der kommunalen Verantwortung liegen, setzt die Stadtverwaltung auf die vielerorts bereits bestehende gute Zusammenarbeit mit den jeweiligen nicht-städtischen Einrichtungen. Darüber hinaus kann die Stadt als gutes Beispiel vorangehen und mit Beratungs- und Informationsangeboten zur Sensibilisierung beitragen. Die Maßnahmen sind Zielgruppen in zwei Oberkategorien zugeordnet: Maßnahmen für die Gesamtbevölkerung und Maßnahmen für Menschen, auf die bestimmte Risikofaktoren zutreffen. (s. Abb. 11 Handlungsempfehlungen der Bund/Länder-Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Anpassung an die Folgen des Klima wandels“ https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/hap_handlungsempfehlungen_bf.pdf 10 2). Alle Maßnahmen bedürfen einer kontinuierlichen Steuerung und Koordination. Um die Maßnahmen langfristig und nachhaltig implementieren zu können, ist zudem ein Monitoring mit Evaluation erforderlich. Bei den Maßnahmen für die Gesamtbevölkerung geht es primär um die Sensibilisierung durch geeignete Information bzw. Kommunikation sowie die Bereitstellung von unterstützenden Angeboten, wie kühlen Räumen oder Trinkwasser im öffentlichen Raum. Darüber hinaus werden der städtische Bürgerservice, die Gesundheits- und Notfallversorgung und der Bereich Veranstaltungsmanagement betrachtet. Bei den Maßnahmen für ausgewählte Risikofaktoren geht es um die Bedarfe von Menschen, die aufgrund eines oder mehrerer Risikofaktoren besonders hitzevulnerabel sind. 12 Abbildung 2: Übersicht der Maßnahmenaufteilung Alle Maßnahmen sind mit einem einheitlichen Steckbrief hinterlegt, der eine allgemeine Beschreibung sowie eine zeitliche Einordnung der Arbeitsschritte umfasst sowie die Benennung einer oder mehrerer für die Umsetzung verantwortlicher Dienststellen. Außerdem werden die Maßnahmen auf Basis folgender Definitionen nach ihrer Priorität bewertet. Da mit der Umsetzung einiger Maßnahmen bereits begonnen wurde, werden diese zusätzlich durch ein Häkchen gekennzeichnet. Niedrige Priorität: Maßnahmen, die zur Sensibilisierung der Bevölkerung dienen und zum Erhalt der Lebensqualität in Karlsruhe beitragen Mittlere Priorität: Maßnahmen, die auf den Erhalt des Wohlbefindens bei Hitze abzielen und effektiv zur Gesundheitsvorsorge beitragen Hohe Priorität: zentrale Schlüsselmaßnahmen, die wesentlich zur Reduktion von hitzebedingter Morbidität und Mortalität beitragen Mit der Umsetzung der Maßnahme wurde begonnen. Schließlich enthalten die Steckbriefe jeweils eine Einschätzung der verantwortlichen Dienststellen zur Umsetzbarkeit der Maßnahmen. Es wurde insbesondere angegeben, ob die Maßnahme in das Alltagshandeln integriert werden kann oder ob die Umsetzung der Maßnahme zusätzliche Ressourcen erfordert. 12 Für Hintergrundinformationen zu allen Risikofaktoren vgl. Kapitel 5.2. 11 Kapitel 3: Maßnahmenpaket Gesamtbevölkerung 3.1 Information und Kommunikation 3.1.1 Kommunikation der Hitzewarnungen Als Konsequenz aus dem Hitzesommer 2003 hat der Deutsche Wetterdienst (DWD) ein deutschlandweites Hitzewarnsystem eingerichtet. Ziel ist es, kritische Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime rechtzeitig über eine drohende Hitzebelastung zu informieren, so dass adäquate Maßnahmen zum Schutz während eines Hitzeereignisses umgesetzt werden können. Darüber hinaus können sich auch Bürger*innen für den Erhalt der Hitzewarnungen anmelden. Die Warnsaison des DWD beginnt im Mai und reicht bis in den August. Eine Warnung wird dann herausgegeben, wenn die „gefühlte Temperatur“ die Warnschwelle von 32 °C 13 (Warnung vor starker Wärmebelastung inklusive geringer nächtliche Abkühlung) bzw. 38 °C (Warnung vor extremer Wärmebelastung) überschreitet. 14 Der DWD informiert täglich bis 10:00 Uhr per E-Mail und Fax sowie auf der Website www.hitzewarnungen.de und der Warnwetter-App des DWD. Auch Anwendungen wie die NINA-App, KAT-Warn und viele Wetterapps greifen die Hitzewarnungen auf. HW-1: Information über das Hitzewarnsystem des Deutschen Wetterdienstes Beschreibung der Maßnahme Alle Dienststellen sollen an das Hitzewarnsystem des Deutschen Wetterdienstes (DWD) angebunden sein, so dass während der Warnsaison alle an der Umsetzung von HAP-Maßnahmen beteiligten Ämter die DWD-Hitzewarnung erhalten. Das Sicherstellen von Erhalt und Weitergabe der Hitzewarnung innerhalb der Dienststellen obliegt den jeweiligen Ämtern. Umsetzung Die Maßnahme kann voraussichtlich in das Tagesgeschäft integriert werden. Verantwortung • UA Aktionsschritte im Jahresverlauf Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Vor Beginn der Warnsaison werden alle Dienststellen dazu aufgerufen, sich in den Sommermonaten über den bevorzugten Kanal (Newsletter, App) über die Hitzewarnungen des DWD zu informieren sowie nach Eingang einer Hitzewarnung geeignete Maßnahmen umzusetzen (UA) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Keine weiteren Aktionen Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Keine weiteren Aktionen 13 „Der Schwellenwert liegt bei etwa 32°C, kann aber aufgrund eines Akklimatisationseffektes bei Ereignissen im Frühsommer etwas niedriger und im Hochsommer etwas höher liegen.“ https://www.dwd.de/DE/leistungen/hitzewarnung/hitzewarnung.html 14 Der DWD nutzt für Hitzewarnungen bzw. zur Einschätzung gesundheitlicher Auswirkungen die Berechnung der „Gefühlten Temperatur“ (Temperatur, Luftfeuchte und Windgeschwindigkeit sowie UV-Strahlung) mittels des Klima-Michel-Modells. Mehr zum Begriff Gefühlte Temperatur www.dwd.de/DE/klimaumwelt/ku_beratung/gesundheit/therm_belast/geftempschwuele_node.html und Erklärvideo zum DWD-Hitzewarnsystem: www.youtube.com/watch?v=ObxMGMKSRs0&t=63s 12 HW-2: Verbreitung der Hitzewarnungen an Bürger*innen Beschreibung der Maßnahme Die Hitzewarnungen sollen an die Karlsruher Bürger*innen kommuniziert werden. • Dazu wird bei Eingang einer Hitzewarnung auf der städtischen Startseite die Hitzewarnstufe eingeblendet und für weitere Informationen auf das städtische Hitzeportal verwiesen. • Ergänzend werden Warnmeldungen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in den KA.App Kanal „Aktuelles aus dem Rathaus“ integriert. • Bei der ersten Hitzewarnung der Warnsaison wird eine Pressemitteilung mit einem Aufruf zum Abonnement der DWD-Hitzewarnung veröffentlicht. • Darüber hinaus soll geprüft werden, ob die Informationsanzeigen an Stadtbahn-Haltestellen zur Verbreitung der Hitzewarnung genutzt werden können Umsetzung Die Maßnahme kann Stand April 2025 voraussichtlich in das Tagesgeschäft integriert werden. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Verantwortung • IT • UA Aktionsschritte im Jahresverlauf Ohne zeitliche Beschränkung • Prüfung der Möglichkeiten zur Verbreitung von Hitzewarnungen über Stadtbahn-Haltestellen (UA) Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Vorbereitung der Pressemitteilung zum DWD-Hitzewarnsystem inklusive Aufruf zum Abonnement der Hitzewarnungen (UA) • Sicherstellen der automatischen Einspeisung der Hitzewarnung auf der städtischen Website und der KA.App (IT) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Keine weiteren Aktionen Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Bei der ersten Hitzewarnung der Warnsaison: Veröffentlichung einer Pressemitteilung zum DWD- Hitzewarnsystem inklusive Aufruf zum Abonnement der Hitzewarnungen (UA) • Einspeisung der Hitzewarnung auf der städtischen Website und der KA.App (IT) 3.1.2 Informationskampagnen zu Hitze und Gesundheit IK-1: Telefonisches Informationsangebot („Hitzetelefon“) Beschreibung der Maßnahme Ein Hitzetelefon gibt allgemeine Tipps, wie man sich vor extremer Hitzebelastung schützen kann. Um dieses Informationsangebot umzusetzen, kann die Behördenrufnummer 115 genutzt werden, um bei Hitzewarnungen Fragen beantworten und Hitzetipps geben zu können. Die Mitarbeitenden können außerdem auf das städtische Hitzeportal karlsruhe.de/hitze verweisen. Ergänzend kann das Sprachdialogsystem der 115 zur Verbreitung von Hitzetipps genutzt werden. Über geeignete Kommunikationskanäle wird auf das Hitzetelefon sowie auf Angebote weiterer Anbieter wie zum Beispiel Krankenkassen. Umsetzung 13 Die Maßnahme kann Stand April 2025 voraussichtlich in das Tagesgeschäft integriert werden. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Verantwortung • OA • UA • GA zur fachlichen Unterstützung Aktionsschritte im Jahresverlauf Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Hinterlegen von Informationen für die Mitarbeitenden der 115 in geeigneter Form (OA mit fachlicher Unterstützung durch UA/GA) • Prüfen der Möglichkeit das Sprachdialogsystem in den Sommermonaten zur Verbreitung von Informationen zu nutzen (OA) • Sammlung und Pflege einer Übersicht, welche weiteren Angebote existieren (UA) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Bewerben des Hitzetelefons und Hinweis auf weitere Angebote über geeignete städtische Kommunikationskanäle (UA) Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Umsetzung des Hitzetelefons (OA) IK-2: Plakat- und Videokampagnen zu hitzeangepasstem Verhalten und kühlen Räumen Beschreibung der Maßnahme Über den Sommer hinweg sollen ausgewählte Angebote wie der Stadtplan für heiße Tage als Schlüsselmaßnahme an ausgewählten öffentlichen Plakatwänden beworben werden. Dazu kann zum Beispiel die Kampagne zum Stadtplan für heiße Tage genutzt werden, die 2023 und 2024 umgesetzt wurde. Ergänzend soll durch Aushänge an ausgewählten öffentlichen Beratungs- und Servicestellen auf städtische Angebote zum Hitzeschutz hingewiesen werden. Hier soll eine Übersicht erarbeitet werden, welche dieser Stellen sich dazu eignen. Beispiele sind die Servicebüros der Volkswohnung, Supermärkte sowie die Städtischen Bäder. An heißen Tagen kann über eine temperaturgebundene Plakatkampagne zusätzlich Informationen zu den wichtigsten einfach umsetzbaren organisatorischen Maßnahmen kommuniziert werden. Dazu wird bei Überschreiten einer zuvor festgelegten Temperaturschwelle ein Plakat mit zentralen Verhaltenstipps und Informationen zum gesundheitlichen Hitzeschutz auf Deutsch und Englisch auf ausgewählten digitalen Plakatflächen im Stadtgebiet geschaltet. Die Monitore in den Stadtbahnen bieten die Möglichkeit, Clips zu schalten. Dadurch können detaillierte Informationen weitergegeben werden, als es über statische Plakate möglich ist. Daher soll über die Sommermonate eine Videokampagne durchgeführt werden. Dazu kann der 30-sekündige Clip der Kampagne zum Stadtplan für heiße Tage genutzt werden, die 2022, 2023 und 2024 umgesetzt wurde. Bei Bedarf wird dieser durch weitere Informationen ergänzt. Umsetzung Die Maßnahme kann Stand April 2025 voraussichtlich in das Tagesgeschäft integriert werden. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Die Finanzierung läuft bislang über Finanzmittel aus dem Sammelansatz Klimaanpassung. Verantwortung • UA • Schlüsselakteur*innen wie Beratungs- und Servicestellen der Stadt, bei Sozial- /Wohlfahrtsverbänden und Kontaktstellen aus dem Gesundheitswesen Aktionsschritte im Jahresverlauf 14 Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Erarbeiten der Kampagneninhalte (UA) • Buchung ausgewählter digitaler Plakatflächen sowie Videoslots über entsprechende Anbieter (UA) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Schaltung eines Plakats zu kühlen Orten auf ausgewählten Plakatflächen (UA) • Schaltung eines Plakats zu konkreten Hitzeschutztipps temperaturgebunden ab einer zuvor festgelegten Temperaturschwelle an ausgewählten digitalen Plakatflächen im Stadtgebiet (UA) • Aushang von Informationen in Beratungs- und Servicestellen der Stadt und Sozial- und Wohlfahrtsverbänden (Schlüsselakteur*innen) • Schaltung eines Informations-Clips in den Stadtbahnen (UA) Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Keine zusätzlichen Aktionen IK-3: Informationsmaterial zu hitzeangepasstem Verhalten: Hitzeknigge und Hitzeflyer Beschreibung der Maßnahme Der Hitzeknigge des Umweltbundesamtes liefert eine ausführliche Zusammenstellung verschiedener Informationen zum richtigen Verhalten bei Hitze. Die Version des Umweltbundesamtes wurde mit lokalen Informationen aus Karlsruhe ergänzt. Ergänzend zu dieser ausführlichen Broschüre soll ein Hitzeflyer gestaltet werden, der in kurzer Form alle wichtigen Informationen bündelt. Hier soll bei der Gestaltung auf die Lesbarkeit und die Einfachheit der Informationen geachtet werden und wo möglich mit Piktogrammen gearbeitet werden. Der Hitzeknigge und der Hitzeflyer sollen online sowie als gedruckte Broschüre an ausgewählten öffentlichen Orten mit viel Publikumsverkehr wie die Bürgerbüros, die Stadtbibliothek sowie bei Beratungsstellen der Stadt, bei Sozial- und Wohlfahrtsverbänden und Kontaktstellen aus dem Gesundheitswesen verfügbar sein. Außerdem soll geprüft werden, ob und wie der Gemeindevollzugsdienst bei der Verbreitung von Informationsmaterial unterstützen kann, beispielsweise im Rahmen einer zeitlich begrenzten und in sich abgeschlossenen Aktion zu einem geeigneten Zeitpunkt in den Sommermonaten. 15 Für Menschen mit eingeschränkten Deutschkenntnissen sind relevante Informationen zum Hitzeschutz auf der Website von AniKa (AnkommeninKarlsruhe) auf insgesamt dreizehn Sprachen verfügbar. Darüber hinaus ist das städtische Hitzeportal karlsruhe.de/hitze durch die KI-basierte Übersetzung auf elf verschiedenen Sprachen verfügbar. Ausgewähltes gedrucktes Informationsmaterial wie der Hitzeflyer soll zukünftig ebenfalls in weiteren Sprachen verfügbar sein. Ergänzend sollen relevante Schlüsselakteur*innen wie die Mitarbeitenden von Beratungsstellen im Integrationsbereich der Stadt sowie bei Sozial- und Wohlfahrtsverbänden zum Thema Hitzeschutz sensibilisiert werden. Diese Schlüsselakteur*innen sollen während einer Hitzeperiode im Rahmen ohnehin stattfindender Konsultationen Informationen zu hitzeangepassten Verhaltensweisen und städtischen Unterstützungsangeboten weitergeben. Umsetzung Die Maßnahme kann Stand April 2025 voraussichtlich in das Tagesgeschäft integriert werden. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Die Finanzierung läuft bislang über Finanzmittel aus dem Sammelansatz Klimaanpassung. Verantwortung • UA • OA 15 Vorbild hierfür ist eine Aktion aus dem Hitzesommer 2003, als der Gemeindevollzugsdienst im Rahmen der Parkraumüberwachung Informationsbroschüren verteilt hat. 15 • SJB zur Unterstützung der Verbreitung über bestehende Netzwerke • Schlüsselakteur*innen wie Beratungsstellen der Stadt im Integrationsbereich, bei Sozial- und Wohlfahrtsverbänden und Kontaktstellen aus dem Gesundheitswesen Aktionsschritte im Jahresverlauf Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Bereitstellen eines Hitzeflyers (UA) • Bereitstellen des Karlsruher Hitzeknigges (UA) • Sicherstellen der Verfügbarkeit von Informationsmaterial in verschiedenen Sprachen (UA) • Weitergabe von Informationsmaterial an Schlüsselakteur*innen (UA) • Prüfung der Verbreitung von Informationsmaterial durch den Gemeindevollzugsdienst (OA) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Verbreitung des Informationsmaterials (OA, SJB und Schlüsselakteur*innen) Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Wenn möglich proaktive Ansprache von Besucher*innen durch die Mitarbeitenden vor Ort mit Hinweis auf das Informationsmaterial (Schlüsselakteur*innen) IK-4: Informationsmaterial zu kühlen Orten und Trinkbrunnen: „Stadtplan für heiße Tage“ Beschreibung der Maßnahme Der Stadtplan für heiße Tage zeigt Orte im Stadtgebiet, die bei Hitze Abkühlung versprechen. Die Kartendarstellung wird durch verschiedene Informationen zum richtigen Verhalten bei Hitze ergänzt. Der Plan wird dauerhaft weiterentwickelt werden, zum Beispiel durch die Identifikation neuer kühler Orte. Der Stadtplan ist digital verfügbar auf der städtischen Website und über die Karlsruhe.App. Als gedruckte Karte ist der Stadtplan für heiße Tage für den Innenstadtbereich bzw. angrenzende Bezirke verfügbar. Ergänzend gibt es eine gedruckte Karte für die Durlacher Innenstadt, da diese von Publikumsverkehr mit Tourist*innen und Anwohnenden geprägt ist und kühle Orte und Trinkwasser bietet. Die gedruckten Stadtpläne sollen an ausgewählten öffentlichen Orten verfügbar sein. Umsetzung Die Maßnahme kann Stand April 2025 voraussichtlich in das Tagesgeschäft integriert werden. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Die Finanzierung läuft bislang über Finanzmittel aus dem Sammelansatz Klimaanpassung. Verantwortung • UA • LA • IT • Schlüsselakteur*innen wie Beratungsstellen der Stadt, bei Sozial- und Wohlfahrtsverbänden und Kontaktstellen aus dem Gesundheitswesen Aktionsschritte im Jahresverlauf Dauerhaft • Weiterentwicklung und Aktualisierung der Inhalte (UA, LA und IT) Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Aktualisierung der Printversionen (UA/LA) • Druck von Informationsmaterial (UA) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Weitergabe von Informationsmaterial an Beratungsstellen der Stadt, bei Sozial- und Wohlfahrtsverbänden und Kontaktstellen aus dem Gesundheitswesen (UA) • Auslage des Informationsmaterials an ausgewählten Stellen sowie bei geeigneten Veranstaltungen oder Aktionen (Schlüsselakteur*innen) 16 Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Keine zusätzlichen Aktionen IK-5: Informationen in lokalen Printmedien, sozialen Medien und Apps Beschreibung der Maßnahme Zur Informationsverbreitung sollen in den Sommermonaten themenbezogene Pressemitteilungen bei Bedarf in Kooperation mit weiteren Ämtern veröffentlicht werden. Darüber hinaus sollen saisonal passende Ausgaben regionaler Magazine wie zum Beispiel Bürgervereinszeitschriften genutzt werden zur Verbreitung lokalspezifischer Informationen für Karlsruher Bürger*innen. Zur digitalen Informationsverbreitung sollen verschiedene städtischen Kanäle wie die KA.App sowie städtische Konten in sozialen Medien wie Instagram genutzt werden. • In der KA.App ist der Stadtplan für heiße Tage ganzjährig verlinkt. Außerdem wird die DWD- Hitzewarnung eingepflegt (vgl. HW-2) • Auf der KA.App im Kanal der „Grünen Stadt“ sowie weiteren sozialen Medien werden anlassbezogene und zielgruppenspezifische Informationsposts veröffentlicht. • Neben den sozialen Medien gibt es weitere digitale Anwendungen, die zur Informationsweitergabe genutzt werden können. Hier soll geprüft werden, welche Anwendungen zur Informationsweitergabe genutzt werden können. Beispiele sind die App der Volkswohnung oder die Gesundheitsapp „Gut versorgt in ...“ • Das städtische Hitzeportal (karlsruhe.de/hitze) ist zum Informationsknotenpunkt für alle städtischen Informationen zum Thema Hitze und Gesundheit ausgebaut. Während der Warnsaison werden ausgewählte städtische Angebote wie der Stadtplan für heiße Tage zusätzlich prominent auf der Startseite karlsruhe.de platziert. Umsetzung Die Maßnahme kann Stand April 2025 voraussichtlich in das Tagesgeschäft integriert werden. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Verantwortung • UA • IT • PIA • Ämter wie GA, SJB oder POA für themenbezogene Kooperationen • Schlüsselakteur*innen wie Bürgervereine und Wohnungsbaugesellschaften zur Veröffentlichung von Artikeln Aktionsschritte im Jahresverlauf Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Überprüfung der Informationen und Verlinkungen auf dem städtischen Hitzeportal (UA) • Prüfung von Anbietern und Plattformen zur Verbreitung von hitze- und gesundheitsschutzbezogenen Inhalten (UA) • Fachliche Vorbereitung der Pressemitteilungen (UA) • Fachliche Vorbereitung der Beiträge für die sozialen Medien (UA) • Erarbeiten der Artikel (UA) • Sicherstellen, dass die Hitzewarnungen in die KA.App eingepflegt werden (IT) • Sicherstellen, dass der Stadtplan für heiße Tage in der KA.App verlinkt ist (IT) • Kontaktaufnahme und Abstimmung mit Schlüsselakteur*innen (UA) • Bei Bedarf Abstimmung von Kooperationen mit anderen Dienststellen (UA mit weiteren Ämtern) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Zu Beginn der Warnsaison im Mai: Veröffentlichung einer Pressemitteilung mit allgemeinen Hitzetipps (UA/PIA) 17 • Verlinkung städtischer Angebote wie der Stadtplan für heiße Tage auf der Startseite des städtischen Internetauftritts karlsruhe.de mit Verweis auf das städtische Hitzeportal (PIA) • Hinweis auf das städtische Hitzeportal in den Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit wie Pressemitteilungen und Beiträgen in den sozialen Medien (UA) • Zum kalendarischen Sommerbeginn am 21. Juni: Veröffentlichung einer Pressemitteilung mit Rückblick auf den vergangenen Sommer, Aktivitäten der Stadt im Bereich Klimaanpassung (UA/PIA) • Erarbeiten eines Artikels/einer Informationsanzeige für eine Ausgabe der Stadtzeitung (PIA) • Veröffentlichung der Artikel je nach Zeitschrift im Laufe des Sommers (PIA bzw. Schlüsselakteur*innen) • Veröffentlichung von Inhalten in der KA.App und in sozialen Medien (UA mit anderen Ämtern) Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Veröffentlichung von themenbezogenen Pressemitteilungen zum Umgang mit Hitze (UA mit weiteren Ämtern) IK-6: Beiträge bei lokalen Radiosendern Beschreibung der Maßnahme Es soll geprüft werden, inwiefern Hitzeinformationen für das Radio aufbereitet und über lokale Sender ausgestrahlt werden können. Hier ist auch eine Kooperation mit außerstädtischen Akteur:innen möglich, die bereits ähnliche Projekte in diesem Bereich durchgeführt haben. 16 Umsetzung Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Verantwortung • UA • PIA Aktionsschritte im Jahresverlauf Dauerhaft Prüfung der Möglichkeiten zur Umsetzung inkl. möglichen Kooperationen IK-7: Vernetzung und Veranstaltungen zu gesundheits- und klimabezogenen Themen Beschreibung der Maßnahme Das Thema gesundheitlicher Hitzeschutz soll in Informationskampagnen und Aktionstagen angrenzender Themenbereiche wie die kommunale Gesundheitsförderung oder die Klimaanpassung integriert werden. Dazu können Vernetzungsplattformen der Gesundheitsförderung des UA wie bestehende Runde Tische genutzt werden, ebenso wie die Aktionstage und -veranstaltungen zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz des UA. Darüber hinaus bietet sich das IQ-Projekt „Grüne Stadt“ an, wo in den verschiedenen Vernetzungsveranstaltungen Themen platziert werden können. Weitere Beispiele für Veranstaltungen, in denen das Thema integriert werden soll, sind die Woche der Klimaanpassung, der Nationale Hitzeaktionstag, Das FEST (Klimaakademie) und das Energie- und Klimafestival. Hier erweisen sich themenspezifische Give-Aways zur Sensibilisierung der Bevölkerung als nützlich, wie zum Beispiel Fächer, Trinkwasserflaschen oder kleine Wasservernebler. Die Stadtbibliothek soll als Begegnungs- und Aktionsmöglichkeit zur Verbreitung von Informationen in die Stadtgesellschaft genutzt werden. Dazu kann zum Beispiel – wie in der Klimaanpassungsstrategie vorgeschlagen – ein Bücherregal mit Medien zu Sommer, Hitze und UV-Schutz bestückt werden. 16 Bsp. AOK TALK im Schlachthof https://www.aerztekammer-bw.de/gesundheitskompetenz-ist-talkshow-thema-03e3a560a7ec6afe 18 Umsetzung Die Maßnahme kann Stand April 2025 voraussichtlich in das Tagesgeschäft integriert werden. Die Finanzierung läuft bislang über Finanzmittel aus dem Sammelansatz Klimaanpassung. Verantwortung • UA Aktionsschritte im Jahresverlauf Dauerhaft • Integration der Themen Hitzeschutz und UV-Schutz in bestehende Informationskampagnen, Veranstaltungen und Aktionstage Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Vorbereitung von Veranstaltungen/Kooperationen wie zum Beispiel mit der Stadtbibliothek (UA) • Konzeption und Bestellung von geeignetem Material (UA) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Durchführen von Veranstaltungen/Kooperationen zum Beispiel mit der Stadtbibliothek (UA) • Ausgabe des Materials bei geeigneten Veranstaltungen oder Aktionen (UA) Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Keine zusätzlichen Aktionen IK-8: „Kühle Routen“ und Hitzespaziergänge in der Stadt Beschreibung der Maßnahme Es soll ein Wegenetz, sogenannte kühle Routen, erarbeitet werden, die auf möglichst kühlen und verschatteten Wegen zu den wichtigsten Orten in der Innenstadt führen. Das Wegenetz soll auf dem städtischen Hitzeportal und im Stadtplan für heiße Tage zugänglich gemacht werden. Außerdem soll ein Hitzespaziergang konzipiert werden, der an kühlen Orten, Trinkwasserbrunnen und anderen wichtigen Stationen vorbeiführt. Dieser soll in den Sommermonaten angeboten werden. Umsetzung Die Maßnahme kann Stand April 2025 voraussichtlich in das Tagesgeschäft integriert werden. Die Finanzierung läuft bislang über Finanzmittel aus dem Sammelansatz Klimaanpassung. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Verantwortung • UA • LA Aktionsschritte im Jahresverlauf Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Erarbeiten der kühlen Routen (UA) • Erarbeiten eines Hitzespaziergangs (UA) • Überprüfen und Sicherstellen der Darstellung im online Stadtplan für heiße Tage (LA) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Bewerben der kühlen Routen und des Hitzespaziergangs über geeignete städtische Kommunikationskanäle (UA) • Durchführen des Hitzespaziergangs (UA) Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Keine zusätzlichen Aktionen 3.2 Bereitstellung kühler Räume 19 Für Personen, die keine Möglichkeit haben, sich in kühlen oder klimatisierten Räumen aufzuhalten, 17 sollen Räumlichkeiten zur Abkühlung angeboten werden. Dazu zählen beispielsweise kommunale Einrichtungen, die auch bei hohen Außentemperaturen kühl bleiben bzw. gehalten werden, wie Museen und Bibliotheken oder sogenannte „Cooling Center“. 18 KR: Bestandsaufnahme und Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügbarkeit öffentlicher kühler Räume Beschreibung der Maßnahme In jedem Stadtteil sollen öffentlich zugängliche kühle Räume zur Verfügung stehen. Dazu soll ein Kriterienkatalog zusammengestellt werden, welche Standards diese Räume erfüllen sollten. Besonders zu beachten ist die barrierefreie Zugänglichkeit. Die Stadtteile weisen teils sehr unterschiedliche Gegebenheiten auf. Daher soll eine Zielsetzung erarbeitet, ob und wie viele kühle Räume in welchem Stadtteil vorgehalten werden sollten. Während einer Hitzeperiode können beispielsweise kommunale Einrichtungen wie Bibliotheken und Museen als kühle Aufenthaltsräume zur Verfügung gestellt werden. Dazu können die Öffnungszeiten bei Bedarf ausgeweitet werden, zum Beispiel indem die Räume länger geöffnet haben oder indem sie an Tagen geöffnet werden, an denen sie normalerweise geschlossen sind. Neben kommunalen Einrichtungen gibt es im Stadtgebiet weitere Institutionen, deren Räumlichkeiten im Sommer kühl bleiben bzw. kühl gehalten werden, wie zum Beispiel Kirchen, Vereinsgebäude sowie Räume in Trägerschaft von Sozial- und Wohlfahrtsverbänden. 19 Es soll eine Bestandsaufnahme durchgeführt werden, welche Räumlichkeiten im Stadtgebiet existieren, und inwiefern diese als kühle Räume ausgewiesen werden können. Dazu ist mit den Verantwortlichen auch abzustimmen, welche organisatorischen und technischen Anpassungen notwendig sind, um bei Hitze für ein größeres Publikum zu öffnen. Wenn der Bedarf nach kühlen Räumen nicht gedeckt ist, sollen kühle Bereiche und Räume neu ausgewiesen werden, zum Beispiel indem sogenannte „Cooling Center“ eingerichtet werden. Die Anzahl und Ausstattung der Räume ist vor Beginn der Warnsaison zu erheben und der Öffentlichkeit zum Beispiel über die städtische Website, bestehende Verteiler und Netzwerke und den Stadtplan für heiße Tage bekanntzumachen. Umsetzung Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Klimaanpassung. Verantwortung • UA zur Koordination • HGW zur fachlichen Unterstützung • AfStA und SJB zur Unterstützung (z.B. Bekanntmachen und Streuen über bestehende Netzwerke) • alle gebäudeverwaltenden Dienststellen und städtischen Gesellschaften sowie verwaltungsexterne Schlüsselakteur*innen wie Bibliotheken, Museen, Kirchen, Vereinsgebäude sowie Sozial- und Wohlfahrtsverbände Aktionsschritte im Jahresverlauf Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Erarbeiten eines Kriterienkatalogs (UA bei Bedarf mit Unterstützung durch HGW) 17 Entweder ist die eigene Wohnung aus baulichen Gründen nicht kühl zu halten, es gibt keine eigene Wohnung/keinen Rückzugsort oder es besteht die Notwendigkeit, den eigenen kühlen Wohnraum zu verlassen zum Beispiel für Termine und Besorgungen. 18 Ein Beispiel hierfür ist die Stadt Wien, in der es seit 2023 städtische Cooling Zones gibt. Dabei handelt es sich um frei zugängliche Räume, die durch Beschattung oder Klimaanlagen heruntergekühlt werden. Ursprünglich vom Roten Kreuz im Leerstand eines Shoppingcenters eingerichtet, erweitert die Stadt Wien dieses Angebot nun und plant in jedem Bezirk mindestens einen derartigen Raum. www.derstandard.de/story/2000135431393/wien-plant-im-sommer-cooling-zones-in-jedem-bezirk 19 Ein gutes Beispiel ist das Projekt „Coole Kirchen“ einiger evangelischen Gemeinden in Karlsruhe www.ekd.de/kuehle-kirchen-bieten- hitzeschutz-79589.htm 20 • Erhebung und Pflege einer Übersicht über kühle Räume inklusive Anzahl und Ausstattung (UA mit allen gebäudeverwaltenden Dienststellen und städtischen Gesellschaften) • Festlegen der Modalitäten der Öffnung der Räume (jeweilige Dienststellen/Gebäudeverantwortliche) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Information der Bevölkerung über die kühlen Räume (AfStA/SJB/UA) Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Information der Bevölkerung über die kühlen Räume (AfStA/SJB/UA) • Anpassen der Öffnungszeiten und Flexibilisierung der Zugänglichkeit der Räume, wenn nötig (jeweilige Dienststellen/Gebäudeverantwortliche/Schlüsselakteur*innen) • Organisation, Dokumentation und Ausgleich etwaiger zusätzlicher Personalbedarfe bzw. Mehrarbeit (jeweilige Dienststellen/Gebäudeverantwortliche/Schlüsselakteur*innen) 3.3 Hitzeschutz an und in Gebäuden BTH-1: Erarbeiten eines Konzepts für sommerlichen Wärmeschutz an städtischen Gebäuden Beschreibung der Maßnahme Für städtische Gebäude 20 , Gebäude, die von der Stadt Karlsruhe angemietet sind und Gebäude in städtischem Eigentum soll eine konkrete Zielstellung des sommerlichen Wärmeschutzes erarbeitet werden. Da zur Hitzebelastung zahlreiche Faktoren beitragen, soll ein Bewertungsschema erstellt werden, was wissenschaftlich fundiert die wesentlichen Treiber der Wärmebelastung enthält. Darauf aufbauend sollen die Gebäude bewertet und notwendige Verbesserungsmaßnahmen priorisiert werden. Umsetzung Die Maßnahme wird bis zum Jahresende 2025 umgesetzt. Verantwortung • HGW unter Mitwirkung durch POA (ASiD und ÄD) • im Benehmen mit DRVs, POA, SuS, SJB Aktionsschritte im Jahresverlauf Einmalig • Definition der Zielstellung für den baulichen Hitzeschutz • Bestandsaufnahme, Bewertung und Maßnahmenpriorisierung BTH-2: Einzelmaßnahmen zum Hitzeschutz und der Steigerung der Aufenthaltsqualität Beschreibung der Maßnahme Unabhängig von umfassenden baulich-technischen Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz an Gebäuden, werden Einzelmaßnahmen an Gebäuden oder auf Freiflächen umgesetzt, die einen Mehrwert zum Hitzeschutz und zur generellen Aufenthaltsqualität bieten (Stichwort „No-Regret-Maßnahmen“). Beispiele sind Maßnahmen für die grün-blaue Infrastruktur wie Baumpflanzungen, die zur Verbesserung des Sonnenschutzes von Freiflächen erste Priorität haben, aber auch Sonnenschirme oder die Unterstützung organisatorischer Maßnahmen wie der Zugang zu Wasser im Außenbereich. Umsetzung 20 Hierzu zählen Gebäude in städtischem Eigentum, die von der Stadt selbst genutzt werden, Gebäude, die von der Stadt von Dritten angemietet sind sowie Gebäude in städtischer Trägerschaft, die an Dritte vermietet werden. 21 Die Maßnahme befindet sich bereits in Umsetzung (unter anderem über die Bauunterhaltung), ist aber stark durch Personalressourcen und Haushaltsmittel eingeschränkt, unter anderem was den Bereich der Baumpflanzungen betrifft. Verantwortung • HGW und DRVs für Gebäudemaßnahmen • GBA für Maßnahmen in den Außenanlagen Aktionsschritte im Jahresverlauf Dauerhaft • Die Umsetzung erfolgt ganzjährig. BTH-3: Zukunftstauglicher Hitzeschutz durch Modernisierung städtischer Gebäude und bei Neubauten Beschreibung der Maßnahme Durch gezielte Modernisierungen städtischer Gebäude und bei Neubauten wird ein baulicher Hitzeschutz umgesetzt, der dem städtischem Standard unter Berücksichtigung der bekannten klimatischen Veränderungen in Karlsruhe bis 2060 genügt. Dabei stehen passive, suffiziente Lösungen – keine Klimatisierungen – im Fokus. Umsetzung Die Maßnahme ist bereits in das Tagesgeschäft integriert und kann Stand April 2025 voraussichtlich auch weiterhin im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen umgesetzt werden. Die Maßnahme erfordert aufbauend auf den Ergebnissen von BTH-1 eine Umsetzung über mehrere Doppelhaushalte und entsprechende Investitionsprojekte bis mindestens 2040. Verantwortung • HGW • Die Einbindung der betroffenen DRVs wird im Nachgang zum Beschluss beraten. Aktionsschritte im Jahresverlauf Dauerhaft • Die Umsetzung erfolgt ganzjährig. BTH-4: Unterstützung und Sensibilisierung der Nutzer*innen städtischer Gebäude Beschreibung der Maßnahme Da das Nutzungsverhalten einen dominanten Einfluss auf die Innenraumtemperatur hat, werden Gebäudenutzende mit den wichtigsten Informationen zu hitzeangepassten Nutzungsverhalten unterstützt. Bei Inbetriebnahme modernisierter oder neuer Gebäude und bei Beschwerden von Gebäudenutzenden werden Temperaturmessungen zur objektiven Einschätzung der Belastung durchgeführt. An die Messungen wird eine Beratung der Mitarbeitenden vor Ort angeschlossen. Ergänzend werden die Begehungen von Arbeitsstätten durch den Arbeitssicherheitsdienst genutzt, um Hinweise zur Optimierung des thermischen Komforts weiterzugeben. In diesen Beratungen soll auch über die effiziente Nutzung von Klimageräten informiert werden, um den Energieverbrauch durch Klimageräte so gering wie möglich zu halten. Umsetzung Die Maßnahme wird bereits durch die Klimaprojekte in Schulen und Dienststellen unterstützt und kann weiterhin gemeinsam mit ASiD und ÄD im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen umgesetzt werden. Verantwortung • HGW • POA (ASiD) Aktionsschritte im Jahresverlauf Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) 22 • Bereitstellen eines Informationsblatts zu den wichtigsten Aspekten des richtigen Nutzungsverhalten (HGW) Während der Warnsaison (01.05-15.09.) • Durchführen von Temperaturmessungen ergänzt mit Beratung der Mitarbeitenden (HGW und im Rahmen der Begehungen des ASiD) Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Keine weiteren Aktionen BTH-5: Information zur Reduzierung der Hitzeexposition an privaten Gebäuden Beschreibung der Maßnahme Die Stadt nimmt hier zum einen eine Vorbildfunktion ein, indem städtische Gebäude hitzegerecht gestaltet werden. Zum anderen kann die Stadt die Eigenvorsorge der Bevölkerung unterstützen. Dazu soll im Rahmen der regulären Öffentlichkeitsarbeit über die Bedeutung und Bewertung baulicher Hitzeschutzmaßnahmen aufgeklärt werden. Dazu sollen geeignete Informationskanäle genutzt werden, zum Beispiel im Rahmen von Beratungsterminen oder über die städtische Homepage, um Interessierte gezielt zu erreichen. Perspektivisch kann eine Ergänzung der bestehenden Beratungsangebote etwa der KEK angedacht werden, um Eigentümer*innen und Mieter*innen zu baulichen Anpassungsmaßnahmen im Bestand zu beraten. Umsetzung Die Maßnahme kann Stand April 2025 voraussichtlich in das Tagesgeschäft integriert werden. Verantwortung • UA • BOA • StPlA Aktionsschritte im Jahresverlauf Dauerhaft • Zusammenstellen von Informationen zum klimaangepassten Bauen (UA bei Bedarf mit fachlicher Unterstützung von StPlA und BOA) • Verbreiten der Informationen über geeignete Kommunikationskanäle (BOA/StPlA/UA) 3.4 Unterstützungsangebote UTS-1: Öffentliche Toiletten Beschreibung der Maßnahme Viele Menschen, vor allem Senior*innen, trinken auch bei hohen Temperaturen unterwegs oft bewusst nicht ausreichend, um Toilettengänge außerhalb des privaten Raums zu vermeiden. Daher ist die Information über öffentlich zugängliche Toiletten als Voraussetzung einer angepassten Verhaltensweise wichtig. Ergänzend zu den öffentlichen kostenpflichtigen Toiletten gibt es in Karlsruhe die Initiative „Die Nette Toilette“. Hier kennzeichnen gelbrote Aufkleber diejenigen Orte im öffentlichen Raum wie zum Beispiel Restaurants, Cafés und Geschäfte, in denen Besucher*innen die sanitären Anlagen kostenfrei und ohne Konsumzwang nutzen können. Die Öffentlichkeitsarbeit für diese Initiative soll ausgeweitet werden und weitere Kooperationen und damit „Nette Toiletten“ erschlossen werden. Umsetzung Die Maßnahme wird bereits durch das Finanz- und Immobilienmanagement im HGW über Vereinbarungen und Zuschüsse umgesetzt und kann im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen weiter ausgebaut werden.“ 23 Verantwortung • HGW für die Umsetzung der Vereinbarungen • UA für die Öffentlichkeitsarbeit Aktionsschritte im Jahresverlauf Dauerhaft • Abwicklung neuer Vereinbarungen für „Nette Toiletten“ (HGW) • Integration der „Netten Toiletten“ in den Stadtplan für heiße Tage und in die Öffentlichkeitsarbeitsmaßnahmen zum Thema Hitze (UA) UTS-2: Zugang zu Sonnenschutzmitteln Beschreibung der Maßnahme Der Zugang zu kostenlosen Sonnenschutzmitteln trägt zur Unterstützung der Hautgesundheit bei und kann zugleich zur Sensibilisierung der Bevölkerung zum Thema UV-Schutz genutzt werden. Es sollen Kriterien wie Zugänglichkeit, Vulnerabilität und Exposition der Zielgruppe festgelegt werden, nach denen entschieden wird, wo öffentliche Sonnencremespender aufgestellt werden. Umsetzung Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Verantwortung • UA • SuS zur Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zu Sportvereinen Aktionsschritte im Jahresverlauf Dauerhaft • Erstellen und Umsetzen eines Konzepts zur Standortfindung, Aufstellung und dem Betrieb öffentlicher Sonnencremespender 3.5 Kommunale Verwaltung und Bürgerservice BVS-1: Sensibilisierung und Schutz städtischer Mitarbeitender mit Kontakt zur Bevölkerung Beschreibung der Maßnahme Hitze führt zu einer statistischen Zunahme von Aggressionen, Kriminalität, häuslicher Gewalt, Verkehrsunfällen und Polizeieinsätzen. Davon sind auch Mitarbeitende der kommunalen Verwaltung betroffen. Daher ist es wichtig, dass Mitarbeitende wie beispielsweise der kommunale Ordnungsdienst sowie der Gemeindevollzugsdienst für die potenziellen Auswirkungen von Hitze im Rahmen ihrer Arbeit und für ihre Zielgruppe sensibilisiert sind, um während Hitzeperioden adäquat agieren zu können. 21 Es soll geprüft werden, inwiefern das Thema in die bereits bestehenden Angebote und Trainings der Mitarbeitenden integriert werden kann. Umsetzung Die Maßnahme kann Stand April 2025 voraussichtlich in das Tagesgeschäft integriert werden. Verantwortung • OA • UA und GA bei Bedarf zur fachlichen Unterstützung Aktionsschritte im Jahresverlauf 21 Als Vorbild kann die Stadt Wien genannt werden, die für städtische Mitarbeitende ein Training zu Aspekten von Hitze anbietet. https://www.wien.gv.at/spezial/hitzeaktionsplan/ 24 Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Sensibilisierung der Mitarbeitenden zum Beispiel über Vorträge, Fortbildungsangebote oder Informationsmaterial (OA bei Bedarf mit fachlicher Unterstützung von UA/GA) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Keine weiteren Maßnahmen Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Angepasstes Handeln und Sensibilität der Mitarbeitenden in Bezug auf die negativen Auswirkungen von Hitze (OA) BVS-2: Organisatorische Maßnahmen im städtischen Bürgerservice Beschreibung der Maßnahme Da Risikogruppen den hohen Temperaturen möglichst wenig ausgesetzt sein sollten, kann die Umsetzung folgender organisatorische Maßnahmen geprüft werden: • Prüfen, ob und inwiefern neue Modalitäten im Bürgerservice wie Online- oder Videoangebote zur Flexibilisierung der Angebotszeiten bzw. Vermeiden von Wegstrecken für vulnerable Personengruppen genutzt werden können • Hitzegerechte Gestaltung städtischer Service- und Beratungsstellen durch organisatorische Maßnahmen wie Trinkwasserangebot • Informationsweitergabe über städtische Service- und Beratungsstellen beispielsweise durch Ausgang von Plakaten Umsetzung Die Maßnahme kann Stand April 2025 voraussichtlich in das Tagesgeschäft integriert werden. Verantwortung • OA • POA falls sich durch Änderungen Auswirkungen auf die Mitarbeitenden ergeben • Schlüsselakteur*innen wie Mitarbeitende der Karlsruher Bürgerdienste Aktionsschritte im Jahresverlauf Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Regelung, ob und wie die Flexibilisierung der Angebotsmodalitäten im Bürgerservice genutzt werden kann (OA) • Prüfung der Funktionsfähigkeit von baulich-technischen Vorrichtungen zum Hitzeschutz in den städtischen Service- und Beratungsstellen der Karlsruher Bürgerdienste (OA) • Prüfung der Wasserspender auf Funktionstüchtigkeit (OA) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Organisatorische Anpassungen wie Trinkwasserangebot in den städtischen Service- und Beratungsstellen der Karlsruher Bürgerdienste (OA) • Informationsweitergabe über geeignete Kommunikationswege zum Beispiel durch Auslage bzw. Aushang von Informationen in den städtischen Service- und Beratungsstellen der Karlsruher Bürgerdienste (OA) Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Keine weiteren Aktionen BVS-3: Aufklärung über hitzebedingte Erkrankungen im Rahmen von Erste-Hilfe- Schulungen Beschreibung der Maßnahme 25 Mögliche gesundheitliche Auswirkungen von Hitze im Rahmen der Arbeit werden in der Erste-Hilfe- Schulung für Mitarbeitende aufgegriffen. Umsetzung Die Maßnahme kann Stand April 2025 voraussichtlich in das Tagesgeschäft integriert werden. Verantwortung • POA Aktionsschritte im Jahresverlauf Dauerhaft • Grundlagenwissen zu Hitze und Gesundheit sowie das Erkennen der gängigsten hitzebedingten Erkrankungen als Bestandteile der Erste-Hilfe-Schulung soweit möglich (POA) 3.6 Gesundheits- und Notfallversorgung Das Ausmaß der negativen Folgen von extremer Hitze wird nicht nur durch das Wetterereignis an sich, sondern vor allem durch die Resilienz der kritischen Infrastrukturen, vor allem der Gesundheitsversorgung, bestimmt. Dazu zählen unter anderem Kliniken, niedergelassene Ärzt*innen, Rettungsdienste oder Apotheken. Zugleich sind die Anpassungskapazitäten von Kliniken, Arztpraxen sowie der Notfallversorgung aufgrund von Personalengpässen in der Sommer-Urlaubsaison, Personalausfällen z.B. aufgrund individueller Hitzeanfälligkeit durch wenig Erholung in Tropennächten sowie erhöhter Fallzahlen durch die Hitzebelastung begrenzt. Daher ist es wichtig, dass das medizinische System auch während längerer Hitzeperioden ausreichend ausgestattet und in der Lage ist, die gesundheitliche Versorgung sicherzustellen. Darüber hinaus spielen Allgemein- und Facharztpraxen und Apotheken als Orte, die von vielen Risikogruppen regelmäßig aufgesucht werden, eine wichtige Rolle für die Sensibilisierung der Bevölkerung. Dabei können sie nicht nur aufgrund ihrer fachlichen Expertise, sondern auch wegen des oftmals bestehenden Vertrauensverhältnisses von Kund*in zu Apotheker*in bzw. Patient*in zu Arzt oder Ärztin als Multiplikator dienen. GES-1: Information über einrichtungsbezogene Hitzeschutzpläne für Kliniken Beschreibung der Maßnahme Einrichtungen des Gesundheitswesens wird empfohlen, einrichtungsspezifische Hitzeschutzpläne zu erarbeiten. Dies sowie die Umsetzung von Maßnahmen obliegt den jeweiligen Einrichtungen. Die kommunale Verwaltung kann hierzu Empfehlungen aussprechen und fachliche Informationen über geeignete Kanäle weitergeben. Umsetzung Die Maßnahme kann Stand April 2025 voraussichtlich in das Tagesgeschäft integriert werden. Verantwortung • GA • Schlüsselakteur*innen wie Kliniken und Krankenhäuser Aktionsschritte im Jahresverlauf Dauerhaft • Informationsweitergabe an Einrichtungen zu Informationsangeboten wie zum Beispiel die „Einrichtungsbezogenen Arbeitshilfen für Krankenhäuser“ des LZG.NRW 22 , zu guten Praxisbeispielen und Fördermöglichkeiten über geeignete Kanäle (GA) 22 https://www.lzg.nrw.de/ges_foerd/klima_gesundheit/hsp/arbeitshilfen_krankenhaeuser/index.html 26 • Konzeption und Umsetzung von einrichtungsbezogenen Hitzeschutzplänen liegt bei den Einrichtungen GES-2: Information über organisatorische Maßnahmen im Gesundheitswesen Beschreibung der Maßnahme Apotheken sowie Allgemein- und Facharztpraxen sind über die Stadt verteilt in allen Stadtteilen verfügbar. Da Apotheken aufgrund der Medikamentenlagerung über Kühlungssysteme verfügen, können sie als kurzzeitige Aufenthaltsräume zur Abkühlung und Erholung dienen. 23 Termine in Arztpraxen verstärkt in die Morgen- und Abendstunden zu legen, kann zum Schutz der Patient*innen sowie des Personals beitragen, da Risikogruppen den hohen Temperaturen möglichst wenig ausgesetzt sein sollten. Hier kann das Gesundheitsamt Empfehlungen aussprechen. Die Durchführung von Maßnahmen obliegt den Apotheken und Allgemein- und Facharztpraxen. Umsetzung Die Maßnahme kann Stand April 2025 voraussichtlich in das Tagesgeschäft integriert werden. Verantwortung • GA • UA • Schlüsselakteur*innen aus dem Gesundheitswesen wie Ärzteschaft, Apotheken oder Allgemein- und Facharztpraxen Aktionsschritte im Jahresverlauf Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Bereitstellen von Empfehlungen für organisatorische Maßnahmen (GA bei Bedarf mit organisatorischer Unterstützung durch UA) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Keine weiteren Aktionen Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Einrichtungen des Gesundheitswesens setzen eigenständig organisatorische Maßnahmen um (Schlüsselakteur*innen) 23 Ein gutes Beispiel hierzu stammt aus Athen: Athen und die Extremhitze | ARTE Re: (youtube.com) (Ab Min. 18.35). 27 3.7 Veranstaltungswesen VER-1: Hitzeschutz bei städtischen Großveranstaltungen Beschreibung der Maßnahme Bei Großveranstaltungen, die von der Stadt alleine oder als Kooperationspartner ausgerichtet werden und bei denen aufgrund von erhöhter Exposition und Zeitpunkt mit einer besonderen Hitzebelastung der Teilnehmenden zu rechnen ist, werden Hitzeschutzmaßnahmen umgesetzt. Bei allen Veranstaltungen der KME werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilungen für die Sicherheitskonzepte bereits heute die Gefährdungen durch Hitze und damit zugehörig auch die Maßnahmen mitgedacht. Beispiele für Großveranstaltungen, die in Karlsruhe in den Sommermonaten stattfinden, sind Das FEST und die Karlsruher Schlosslichtspiele inklusive Begleitveranstaltungen. Zu den bereits umgesetzten Maßnahmen für den Hitzeschutz von Mitarbeitenden und Teilnehmenden zählen unter anderem • Kommunikation und Sensibilisierungskampagnen • Bereitstellen von Schutzgütern wie zum Beispiel Sonnenmilch und Kopfbedeckungen • Bereitstellen von Infrastruktur wie sanitären Anlagen • Bereitstellung von natürlichen und künstlichen Schattenzonen wie zum Beispiel Magic Skyes, die attraktiv zum Verweilen gestaltet sind sowie Verbesserung des Mikroklimas durch punktuelle Beregnung von Rasenflächen vor Geländeöffnung, in Ausnahmefällen aktive Kühlung von Bürocontainern • Erste-Hilfe-Versorgung durch Vorhaltung eines Sanitätsdiensts und mobile Teams, die mit Material mit besonderem Augenmerk auf hitzebedingte Erkrankungen wie Kreislaufprobleme ausgestattet sind oder Anbindung an den Rettungsdienst • Verweis auf öffentliche Trinkwasserbrunnen, wo möglich, bspw. bei Veranstaltungen in der Innenstadt Zukünftig sind auch Maßnahmen wie die Integration eines Lernmoduls für Mitarbeitende in die Arbeitssicherheits-Unterweisung zum Thema Hitze sowie die Erstellung eines Kommunikationsleitfadens möglich. Zusätzliche Angebote zur Abkühlung wie zum Beispiel der Einsatz eines Kühlmobils (Coolspot Trailer), die Aufstellung weiterer Magic Sky-Schirme und der Zugang zu kostenfreiem Trinkwasser bei allen Veranstaltungen benötigen zusätzliche Sachmittel. Umsetzung Die Maßnahme wird von Seiten der KME im Rahmen der eigenen Veranstaltungen in Teilen bereits umgesetzt. Zusätzliche Angebote, wie die Bereitstellung kostenlosen Trinkwassers oder weiterer Magic- Sky Schirme werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen umgesetzt. Verantwortung • KME im Rahmen der eigenen Veranstaltungen • UA bei Bedarf zur fachlichen Unterstützung • Schlüsselakteur*innen wie weitere Veranstaltende und Mitarbeitende Aktionsschritte im Jahresverlauf Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Planung und Vorbereitung von Hitzeschutzmaßnahmen für städtische Großveranstaltungen (KME im Rahmen der eigenen Veranstaltungen /Schlüsselakteur*innen) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Sicherstellen von Erste-Hilfe-Versorgung (KME im Rahmen der eigenen Veranstaltungen/Schlüsselakteur*innen) • Durchführen von Kommunikation und Sensibilisierungsmaßnahmen (KME im Rahmen der eigenen Veranstaltungen/Schlüsselakteur*innen) 28 • Bereitstellen von Infrastruktur wie sanitären Anlagen (KME im Rahmen der eigenen Veranstaltungen/Schlüsselakteur*innen) • Bereitstellung von natürlichen und künstlichen Schattenzonen (KME im Rahmen der eigenen Veranstaltungen/Schlüsselakteur*innen) Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Informationsangebote zu hitzeangepasstem Verhalten, bei Bedarf ergänzend über städtische Kanäle (KME im Rahmen der eigenen Veranstaltungen/Schlüsselakteur*innen) VER-2: Information über Hitzeschutz für private Veranstaltungen Beschreibung der Maßnahme Bei der Planung von Veranstaltungen sollte zu jeder Zeit im Jahr die Wetterlage wie Starkregen, Gewitter oder Hitze miteinbezogen werden. Großveranstaltungen, die von nicht-städtischen Veranstaltenden ausgerichtet werden und bei denen aufgrund von erhöhter Exposition und Zeitpunkt mit einer Hitzebelastung der Teilnehmenden zu rechnen ist, sollen auf die Wichtigkeit von Maßnahmen zum Hitzeschutz hingewiesen werden, zum Beispiel Zugang zu Trinkwasser und sanitären Anlagen, Sensibilisierungsmaßnahmen über geeignete Informationskanäle und das Sicherstellen von Erste-Hilfe- Versorgung im Notfall. Die Umsetzung dieser Maßnahmen liegt in der Verantwortung der Veranstaltenden. Um über die wichtigsten Punkte zu einer hitzeangepassten Veranstaltungsplanung zu informieren, soll eine Handreichung für Veranstaltungen im Sommer zusammengestellt werden. Die Maßnahmen können entsprechend je nach Veranstaltungstyp, -ort und Publikum variieren. Mit dieser Handreichung können sich private Veranstalter einen Überblick darüber verschaffen, wie eine Veranstaltung hitzeangepasst organisiert und durchgeführt werden kann. Umsetzung Die Maßnahme kann Stand April 2025 voraussichtlich in das Tagesgeschäft integriert werden. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Verantwortung • OA • UA Aktionsschritte im Jahresverlauf Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Zusammenstellen von Empfehlungen zur Gestaltung hitzeangepasster Veranstaltungsorganisation (UA) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Sensibilisierung der Veranstaltenden und Bereitstellen von Informationen zur hitzeangepassten Gestaltung von Veranstaltungen (OA) Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Verweis auf die Handreichung über geeignete städtische Kommunikationskanäle (UA) 29 Kapitel 4: Maßnahmen für ausgewählte Risikofaktoren 4.1 Personenbezogene und gesundheitliche Merkmale 4.1.1 Schwangerschaft, Säuglingsalter und Stillzeit SST-1: Kühle Räume für Eltern, die ihre Säuglinge füttern und stillen Beschreibung der Maßnahme Orte in der Stadt, an denen Elternteile Neugeborene und Säuglinge stillen oder Fläschchen füttern, werden im Jahr 2024/25 im Rahmen des Projekts „Stillfreundliches Karlsruhe“ (SJB Kinderbüro/Frühe Hilfen, ZJD Gleichstellungsbüro und Deutscher Hebammenverband) einmalig ausgewiesen und bekannt gemacht. In diesem Zuge wird der Aspekt Hitzeschutz (Klimaanlage, Sonnenschirm/Markise, Baumschatten) abgefragt und anschließend im Geoportal dargestellt. Umsetzung Die Maßnahme wurde im Jahr 2024/25 umgesetzt. Eine Fortführung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen Verantwortung • ZJD (Gleichstellungsbüro) • SJB • UA Aktionsschritte im Jahresverlauf Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Erschließen von stillfreundlichen, kühlen Räumen (ZJD Gleichstellungsbüro) • Erarbeiten einer Informationskampagne zum Thema „Kühle Räume & Stillfreundliches Karlsruhe“ zur Weitergabe der Informationen über zielgruppenspezifische Kommunikationswege (ZJD Gleichstellungsbüro) • Aufnahme der Räume in den Stadtplan für heiße Tage (UA) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Integration des Themas „Kühle Räume & Stillfreundliches Karlsruhe“ in bestehende Informationskampagnen zu kühlen Räumen in den Sommermonaten (UA mit Unterstützung von ZJD/SJB) Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Integration des Themas in bestehende Öffentlichkeitsarbeit über geeignete Kanäle (UA mit Unterstützung von ZJD/SJB) SST-2: Sensibilisierung der Schlüsselakteur*innen und proaktive Ansprache von Bezugspersonen und der Zielgruppe zu Hitzeschutz im Rahmen von Schwangerschaft, Stillzeit und Säuglingsalter Beschreibung der Maßnahme Beratung zum Thema Schwangerschaft und Stillzeit bei Hitze • Benennung der für die Risikogruppe relevanten Schlüsselakteur*innen wie Fachkräfte in Familienzentren, Beratungsstellen der Stadt, bei Sozial- und Wohlfahrtsverbänden und Kontaktstellen aus dem Gesundheitswesen wie gynäkologische oder pädiatrische Praxen und Hebammen 30 • Sensibilisierung von diesen für Schwangere sowie Betreuungspersonen von Säuglingen relevanten Schlüsselakteur*innen zum Beispiel durch Fortbildungsangebote • Proaktive Ansprache und Beratung von Schwangeren sowie Betreuungspersonen von Säuglingen bei Hitze im Rahmen ohnehin stattfindender Konsultationen zu hitzeangepassten Verhaltensweisen und städtischen Unterstützungsangeboten Umsetzung Die Maßnahme kann Stand April 2025 voraussichtlich in das Tagesgeschäft integriert werden. Verantwortung • SJB • UA und GA zur fachlichen Unterstützung • Schlüsselakteur*innen wie Beratungsstellen der Stadt, bei Sozial- und Wohlfahrtsverbänden und Kontaktstellen aus dem Gesundheitswesen wie Hebammen und Gynäkolog*innen Aktionsschritte im Jahresverlauf Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Sensibilisierung von Schlüsselakteur*innen (SJB bei Bedarf mit fachlicher Unterstützung von UA/GA) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Beratung der Zielgruppe im Rahmen ohnehin stattfindender Konsultationen und Gespräche (Schlüsselakteur*innen) Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Proaktive Ansprache und Beratung der Zielgruppe zu hitzeangepasstem Verhalten sowie dem Hinweis auf städtische Angebote wie kühle Räume (Schlüsselakteur*innen) SST-3: Informationskampagne zu den Auswirkungen von Hitze auf Schwangere, Stillende und Säuglinge Beschreibung der Maßnahme Bereitstellen von Informationsmaterial in bedarfsgerechter Form zum Thema Schwangerschaft und Stillzeit bei Hitze • Auslage von gedrucktem Informationsmaterial u.a. als Beilage bei den Elternbriefen, in der Begrüßungsmappe, bei Beratungsstellen der Stadt, bei Sozial- und Wohlfahrtsverbänden und Kontaktstellen aus dem Gesundheitswesen • Verbreitung über geeignete städtische Kanäle sowie Identifizierung weiterer zielgruppenspezifischer Zugangswege (zum Beispiel Nachbarschaftsnetzwerke oder Elterngruppen) Umsetzung Die Maßnahme kann Stand April 2025 voraussichtlich in das Tagesgeschäft integriert werden. Verantwortung • SJB • UA und GA bei Bedarf zur fachlichen Unterstützung • Schlüsselakteur*innen wie Beratungsstellen der Stadt, bei Sozial- und Wohlfahrtsverbänden und Kontaktstellen aus dem Gesundheitswesen Aktionsschritte im Jahresverlauf Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Bereitstellen des Informationsmaterials (SJB mit bei Bedarf mit fachlicher Unterstützung von UA und GA) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Informationsweitergabe an die Zielgruppe über geeignete Kommunikationswege (Schlüsselakteur*innen) 31 Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Ergänzende Öffentlichkeitsarbeit über geeignete Kanäle zum Beispiel in den sozialen Medien mit Hinweis auf das veröffentlichte Informationsmaterial (SJB) 4.1.2 Klein- und Schulkindalter KKJ-1: Organisatorische Maßnahmen in KiTas Beschreibung der Maßnahme In Institutionen wie KiTas und weitere Einrichtungen, in denen sich Kleinkinder aufhalten, wie Kinder- und Familienzentren werden nicht funktionale baulich-technische Hitzeschutzvorrichtungen wie Verschattungsanlagen und Kühlsysteme in der üblichen Verantwortung gemeldet. Ergänzend sollen während Hitzeperioden organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, wie ein optimiertes Lüftungsmanagement, da das Nutzungsverhalten in hohem Maße zur Hitzereduktion beitragen kann. Dazu sind geeignete Kommunikationskanäle zu nutzen, um die Einrichtungen für die Notwendigkeit von Hitzeschutzmaßnahmen zu sensibilisieren. Umsetzung Die Maßnahme kann Stand April 2025 voraussichtlich in das Tagesgeschäft integriert werden. Verantwortung • SJB zum Melden von nicht-funktionstüchtigen baulich-technischen Vorrichtungen • HGW zum Beheben von Mängeln an baulich-technischen Vorrichtungen • UA bei Bedarf zur fachlichen Unterstützung • Schlüsselakteur*innen wie KiTas und weitere Einrichtungen, in denen sich Kleinkinder aufhalten Aktionsschritte im Jahresverlauf Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Melden von Mängeln bei der Funktionsfähigkeit von baulich-technischen Vorrichtungen zum Hitzeschutz in Einrichtungen, in den sich Kleinkinder aufhalten (SJB bzw. jeweilige Einrichtungen/Objektzuständige) • Beheben von Mängeln an baulich-technischen Vorrichtungen (HGW) • Sensibilisierung von Einrichtungsleitungen und Mitarbeitenden für organisatorische Maßnahmen (SJB bei Bedarf mit fachlicher Unterstützung durch UA) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Keine weiteren Aktionen Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Umsetzung von organisatorischen Maßnahmen in den Einrichtungen (Schlüsselakteur*innen) KKJ-2: Organisatorische Maßnahmen in Schulen Beschreibung der Maßnahme In Schulen werden nicht funktionale baulich-technische Hitzeschutzvorrichtungen wie Verschattungsanlagen und Kühlsysteme in der üblichen Verantwortung gemeldet. Während Hitzeperioden sollen organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, wie ein optimiertes Lüftungsmanagement und regelmäßige Flüssigkeitsaufnahme. Im Zuge der Umsetzung der Karlsruher 32 Klimaanpassungsstrategie gibt es bereits in fast allen Schulen in Trägerschaft der Stadt Karlsruhe Trinkwasserspender. 24 Umsetzung Die Maßnahme kann Stand April 2025 voraussichtlich in das Tagesgeschäft integriert werden. Verantwortung • SuS zum Melden von nicht-funktionstüchtigen baulich-technischen Vorrichtungen • HGW zum Beheben von Mängeln an baulich-technischen Vorrichtungen • Schlüsselakteur*innen wie objektzuständige Hausmeister Aktionsschritte im Jahresverlauf Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Prüfen der Funktionsfähigkeit von baulich-technischen Vorrichtungen zum Hitzeschutz und Trinkwasserspendern in Schulen und Melden von Mängeln (SuS/jeweilige objektzuständige Hausmeister) • Beheben von Mängeln an baulich-technischen Vorrichtungen (HGW) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Keine weiteren Aktionen Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Schulen setzen bei Bedarf eigenständig organisatorische Maßnahmen um (Schlüsselakteur*innen) KKJ-3: Organisatorische Maßnahmen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit Beschreibung der Maßnahme In den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit werden nicht funktionale baulich-technische Hitzeschutzvorrichtungen wie Verschattungsanlagen und Kühlsysteme in der üblichen Verantwortung gemeldet. Während Hitzeperioden sollen organisatorische Maßnahmen wie ein optimiertes Lüftungsmanagement und regelmäßige Flüssigkeitsaufnahme ergriffen werden, da das Nutzungsverhalten in hohem Maße zur Hitzereduktion beitragen kann. 25 Dazu sollen geeignete Kommunikationskanäle genutzt werden, um die Schlüsselakteur:innen für die Notwendigkeit und Vielfalt von organisatorischen Maßnahmen zu sensibilisieren. An den (Einsatz-)Standort der offenen Kinder- und Jugendarbeit wie allen Kinder- und Jugendhäusern ist bereits heute der Zugang zu kostenlosem Trinkwasser ganzjährig vorhanden. Außerdem muss bei Ferienfreizeiten in den Sommermonaten die Möglichkeit zum Aufenthalt im Schatten bzw. in kühlen Innenräumen sichergestellt werden. Umsetzung Organisatorische Maßnahmen wie die Sicherstellung des Zugangs zu Trinkwasser sind Stand April 2025 in das Tageschäft integriert und können voraussichtlich auch weiterhin umgesetzt werden. Die Umsetzung der hitzegerechten Gestaltung von Ferienfreizeiten erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Verantwortung • SJB (Mobile Jugendarbeit) und StJA zum Melden von nicht-funktionstüchtigen baulich- technischen Vorrichtungen • HGW zum Beheben von Mängeln an baulich-technischen Vorrichtungen • UA bei Bedarf zur fachlichen Unterstützung • Schlüsselakteur*innen wie pädagogische Fachkräfte der offenen Kinder- und Jugendarbeit Aktionsschritte im Jahresverlauf 24 Karlsruher Klimaanpassungsstrategie (2021), online verfügbar unter www.karlsruhe.de/umwelt-klima/klimaschutz- klimaanpassung/klimaanpassungsstrategie 25 Im Zuge der Umsetzung der Karlsruher Klimaanpassungsstrategie gibt es in fast allen Schulen in Trägerschaft der Stadt Karlsruhe Trinkwasserspender. Karlsruher Klimaanpassungsstrategie (2021), online verfügbar unter www.karlsruhe.de/umwelt-klima/klimaschutz- klimaanpassung/klimaanpassungsstrategie 33 Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Melden von Mängeln bei der Funktionsfähigkeit von baulich-technischen Vorrichtungen zum Hitzeschutz in Einrichtung, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten (SJB bzw. jeweilige Einrichtungen/Objektzuständige) • Beheben von Mängeln an baulich-technischen Vorrichtungen (HGW) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Sensibilisierung von Fachkräften und Leitungen für organisatorische Maßnahmen (SJB/StJA bei Bedarf mit inhaltlicher Unterstützung durch UA) Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Umsetzung von organisatorischen Maßnahmen (Schlüsselakteur*innen) KKJ-4: Sensibilisierung von Schlüsselakteur*innen und proaktive Ansprache von Bezugspersonen der Zielgruppe Klein- und Schulkinder Beschreibung der Maßnahme Beratung zum Thema Hitzeschutz von Kleinkindern und Kindern ab 6 Jahren • Benennung der für die Risikogruppe relevanten Schlüsselakteur*innen wie Fachkräfte in Familienzentren, Beratungsstellen der Stadt, bei Sozial- und Wohlfahrtsverbänden und Kontaktstellen aus dem Gesundheitswesen wie pädiatrischen Praxen • Sensibilisierung der Schlüsselakteur*innen zum Beispiel durch Fortbildungsangebote • Proaktive Ansprache und Beratung der Betreuungspersonen von Kindern zu hitzeangepassten Verhaltensweisen und städtischen Unterstützungsangeboten bei Hitze im Rahmen ohnehin stattfindender Konsultationen Umsetzung Die Maßnahme kann Stand April 2025 voraussichtlich in das Tagesgeschäft integriert werden. Verantwortung • SJB • UA und GA bei Bedarf zur fachlichen Unterstützung • Schlüsselakteur*innen wie Familienzentren, Beratungsstellen der Stadt, bei Sozial- und Wohlfahrtsverbänden und Kontaktstellen aus dem Gesundheitswesen wie Kinderärzt*innen zur Ansprache der Zielgruppe Aktionsschritte im Jahresverlauf Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Sensibilisierung von Schlüsselakteur*innen (SJB bei Bedarf mit fachlicher Unterstützung von UA/GA) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Beratung der Zielgruppe im Rahmen ohnehin stattfindender Konsultationen und Gespräche (Schlüsselakteur*innen) Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Proaktive Ansprache und Beratung der Zielgruppe zu hitzeangepassten Verhaltensweisen mit Hinweis auf städtische Angebote wie kühle Räume (Schlüsselakteur*innen) 34 KKJ-5: Bildungs- und Unterstützungsangebote für KiTas Beschreibung der Maßnahme Integration des Themas Gesundheit, Klima und Hitzeschutz in Bildungsangebote und Material für städtische KiTas. • Sensibilisierung sowohl der pädagogischen Fachkräfte als auch der Zielgruppe Kleinkinder, zum Beispiel über Vorträge, Fortbildungsangebote oder das Durchführen von Projekttagen • Bereitstellen von Materialien, das die pädagogischen Fachkräfte in ihrer Arbeit unterstützt und einen positiven Einfluss auf das Hitzeerleben hat (Beispiel „KlimaGesundheitKiste“ 26 . Daran angelehnt wurden den städtischen Kindertageseinrichtungen in Karlsruhe im Rahmen eines Projekts im Jahr 2024/25, das durch den Sammelansatz Klimaanpassung finanziert wurde, sogenannte „KitaHitzeKiste“ zur Verfügung gestellt. Umsetzung Die Maßnahme kann Stand April 2025 voraussichtlich in das Tagesgeschäft integriert werden. Verantwortung • SJB • UA und GA bei Bedarf zur fachlichen Unterstützung • Schlüsselakteur*innen wie pädagogische Fachkräfte in KiTas Aktionsschritte im Jahresverlauf Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Sensibilisierung der pädagogischen Fachkräfte (SJB bei Bedarf mit fachlicher Unterstützung von UA/GA) • Bereitstellen von Material und Bildungsangeboten (SJB bei Bedarf mit fachlicher Unterstützung von UA/GA) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Bereitstellen des Materials und Zugang zu den Bildungsangeboten für pädagogische Fachkräfte über geeignete Wege (SJB) Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Umsetzung von Maßnahmen in den Einrichtungen (Schlüsselakteur*innen) KKJ-6: Bildungs- und Unterstützungsangebote für Schulen Beschreibung der Maßnahme Integration des Themas Hitzeschutz sowie Katastrophenschutz in Bildungsangebote und Material zur Sensibilisierung sowohl von pädagogischen Fachkräften als auch der Zielgruppe Schulkinder Das Themengebiet kann in den Bereich „Umwelthemen im Unterricht“ als neues Thema mitaufgenommen werden. Hier kann auch auf ein vorbildhaftes Projekt aus Frankreich verwiesen werden, dass zur Aufklärung zum richtigen Verhalten in Notfallsituationen und Katastrophen durchgeführt wird. 27 Die Umsetzung kann auch in Kooperation mit externen Bildungsorganisationen erfolgen. Umsetzung Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen. 26 https://klimagesundheit.bildungscent.de/material/klimagesundheitkiste/ 27 Vor allem Grundschulkinder gelten als wertvolle Multiplikator*innen, da über sie auch ihre Eltern sensibilisiert werden können. In einer 1,5-tägigen Schulung durch das Amt für Bevölkerungsschutz lernen die Kinder die Grundlagen der Risikoprävention. Der Inhalt umfasst neben Aufklärung über Risiken wie Naturgefahren oder Terrorismus für den Bereich Hitze v.a. angepasstes Verhalten, richtige Lagerung von Medikamenten und das richtige Verhalten in Notfällen. Die Kinder erhalten einen kleinen Rucksack mit einem Notfallpaket (Erste-Hilfe- Kasten, Rettungsdecke, Taschenlampe, Radio, Trillerpfeife). Dieses Kit d’urgence ist Teil des Plan Familial de Mise en Sûreté www.georisques.gouv.fr/me-preparer-me-proteger/mon-plan-familial-de-mise-en-surete 35 Verantwortung • UA (FB Umweltpädagogik) • SuS zur Unterstützung bei der Informationsweitergabe zu den Angeboten • GA bei Bedarf zur fachlichen Unterstützung • Schlüsselakteur*innen wie pädagogische Fachkräfte in Schulen und Schülerhorten Aktionsschritte im Jahresverlauf Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Bereitstellen von Bildungsangeboten (UA bei Bedarf mit fachlicher Unterstützung von GA) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Weitergabe von Informationen zu den Bildungsangeboten über geeignete Wege (SuS) Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Bei Bedarf eigenständige Umsetzung von Maßnahmen und Projekten in den Schulen (Schlüsselakteur*innen) KKJ-7: Bildungs- und Unterstützungsangebote für die offene Kinder- und Jugendarbeit Beschreibung der Maßnahme Integration des Themas Hitzeschutz und Gesundheit in Projekte und Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Ziel ist die Sensibilisierung sowohl der Fachkräfte als auch der Zielgruppe, zum Beispiel über zielgruppengerechte Projekte. Umsetzung Die Maßnahme kann Stand April 2025 voraussichtlich in das Tagesgeschäft integriert werden. Verantwortung • SJB (Mobile Jugendarbeit) • StJA • UA und GA bei Bedarf zur fachlichen Unterstützung • Schlüsselakteur*innen wie Fachkräfte der offenen Kinder- und Jugendarbeit Aktionsschritte im Jahresverlauf Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Entwicklung von Bildungs-/Projektideen und Material für die Kinder- und Jugendarbeit (SJB/StJA bei Bedarf mit inhaltlicher Unterstützung von UA und GA) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Umsetzen von zielgruppengerechten Projekten und Aktionen an Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit (SJB/StJA) Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Keine weiteren Aktionen KKJ-8: Hitzeangepasste außerschulische Lern- und Bildungsräume Beschreibung der Maßnahme Hohe Temperaturen beeinträchtigen die Konzentration. Daher soll geprüft werden, welche Räume als kühle Lernräume zur Verfügung stehen. Bei Bedarf sind zusätzliche Angebote zu schaffen, zum Beispiel gemeinsam mit Kooperationspartnern wie die Karlsruher Hochschulen. Hier können möglicherweise Synergieeffekte mit der Maßnahme „Bestandsaufnahme und Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügbarkeit öffentlicher kühler Räume“ genutzt werden. Schüler*innen, Auszubildende und Studierende sollen über geeignete Kommunikationskanäle über die Angebote informiert werden. 36 Umsetzung Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Verantwortung • UA zur Koordination • SuS zur Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zu Schulen und Weitergabe von Informationen • Schlüsselakteur*innen wie Karlsruher Hochschulen oder Bibliotheken im Stadtgebiet Aktionsschritte im Jahresverlauf Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Erheben des Bedarfs sowie Sammlung und Pflege der Übersicht über kühle Räume inklusive Anzahl und Ausstattung (UA) • Bei Neueinrichtung oder Anpassen der Modalitäten zur Nutzung von bestehenden Räumen: Regelung der Organisation, Dokumentation und Ausgleich etwaiger zusätzlicher Personalbedarfe bzw. Mehrarbeit in Abstimmung mit den Institutionen (UA) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Öffnen der Räume (Schlüsselakteur*innen) Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Öffnen der Räume (Schlüsselakteur*innen) • Öffentlichkeitsarbeit und Information zu den kühlen Räumen über geeignete Kommunikationswege (UA/SuS/Schlüsselakteur*innen) KKJ-9: Hitzeangepasste Spielmöglichkeiten Beschreibung der Maßnahme Spielgeräte und Aufenthaltsflächen sollen – wo möglich – durch ausreichende Beschattung, das Angebot von Trinkwasser und Toiletten in räumlicher Nähe sowie die Integration von Wasser als Spielement so ausgestattet sein, dass sie im besten Fall auch bei hohen Temperaturen nutzbar sind, dies ist jedoch nicht überall möglich beispielsweise aufgrund des Fehlens von Frisch- und Abwasserleitungen. Die Spielplätze in Karlsruhe wurden hinsichtlich ergänzender Baumpflanzungen bereits überprüft und es wurden Bäume soweit möglich nachgepflanzt. Auf dem Stadtplan für heiße Tage sollen Wald- und Wasserspielplätze besonders gekennzeichnet werden. Umsetzung Die Maßnahme ist bereits in das Tagesgeschäft integriert und kann Stand April 2025 voraussichtlich auch weiterhin im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen umgesetzt werden. Verantwortung • GBA • UA Aktionsschritte im Jahresverlauf Dauerhaft • Prüfung und Umsetzung von nachhaltigen Beschattungsmöglichkeiten, Schaffen und Erhalten von Trinkwasserangeboten in räumlicher Nähe sowie Integration von Wasser als Spielement an Spielplätzen bei Neubau oder Sanierung (GBA) • Integration von Wasser- und Waldspielplätzen mit besonderer Kennzeichnung in den Stadtplan für heiße Tage. Dafür kann auf Daten des GBA zurückgegriffen werden. (UA/GBA) 37 KKJ-10: Informationskampagne zu den Auswirkungen von Hitze auf Klein- und Schulkinder ab 6 Jahren Beschreibung der Maßnahme Bereitstellen von zielgruppenspezifischem Informationsmaterial in bedarfsgerechter Form zum Thema Hitzevulnerabilität und -schutz von Kleinkindern und Kindern ab 6 Jahren • Verbreitung von Informationsmaterial u.a. als Beilage bei den Elternbriefen, bei Beratungsstellen der Stadt, bei Sozial- und Wohlfahrtsverbänden und Kontaktstellen aus dem Gesundheitswesen, z.B. Kinderärzt*innen sowie über digitale Kanäle wie die städtischen Webseiten und Newsletter sowie Nachbarschaftsnetzwerke und Elterngruppen (Verweis auf Synergien mit Maßnahme SST-3) • Veröffentlichung der Informationen in saisonal passenden Ausgaben lokaler Zeitschriften wie zum Beispiel der Zeitschrift „Karlsruher Kind“ • Integration in Veranstaltungen des Kinderbüros wie „KiBü ON AIR“ • Integration der Themen Trinkwasser, schattige Plätze und kühle Räume in Informationsmaterial für Kinder wie den Kinderstadtplan Umsetzung Die Maßnahme kann Stand April 2025 voraussichtlich in das Tagesgeschäft integriert werden. Verantwortung • SJB • SuS • UA und GA bei Bedarf zur fachlichen Unterstützung • Schlüsselakteur*innen wie Schulen, Schülerhorte, Beratungsstellen der Stadt, Sozial- und Wohlfahrtsverbände und Kontaktstellen aus dem Gesundheitswesen Aktionsschritte im Jahresverlauf Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Bereitstellen des Informationsmaterials für Schlüsselakteur*innen mit der Bitte um Weitergabe an die Zielgruppe (SJB/SuS/HGW bei Bedarf mit fachlicher Unterstützung von UA und GA) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Informationsweitergabe an die Zielgruppe über geeignete Kommunikationswege (Schlüsselakteur*innen) Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Ergänzende Öffentlichkeitsarbeit über geeignete Kanäle zum Beispiel in den sozialen Medien mit Hinweis auf das veröffentlichte Informationsmaterial (SJB) 4.1.3 Hochaltrigkeit HAG-1: Hitzepatenschaften zur Unterstützung im Alltag Beschreibung der Maßnahme Bei Hitzepatenschaften unterstützen Ehrenamtliche an heißen Tagen Senior*innen bei der Bewältigung anstrengender Tätigkeiten, indem sie alltägliche Aufgaben wie Einkäufe oder Besorgungen übernehmen. Zur Umsetzung von Hitzepatenschaften ist die Akquise und Koordination von Menschen mit Unterstützungsbedarf sowie den Ehrenamtlichen notwendig. Als gutes Vorbild dient das Projekt des Freiwilligenzentrums Straubing in Kooperation mit der Stadt Straubing. Umsetzung 38 Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Verantwortung • UA zur Koordination • AfStA zur Akquise von Ehrenamtlichen • SJB bei Bedarf zur fachlichen Unterstützung Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Akquise von Ehrenamtlichen (AfStA) • Sammlung und Pflege der Daten von Ehrenamtlichen und Menschen mit Unterstützungsbedarf unter Berücksichtigung der DSGVO (UA) • Koordination der Hitzepatenschaften (UA) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Umsetzung der Hitzepatenschaften (UA) Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Umsetzung der Hitzepatenschaften (UA) HAG-2: Sensibilisierung von Schlüsselakteur*innen und proaktive Ansprache der Zielgruppe zu Hitzeschutz bei Hochaltrigkeit Beschreibung der Maßnahme Verschiedene Träger und Einrichtungen sind über ihr Beratungs- und Dienstleistungsangebot mit älteren, nicht institutionell versorgten Personen in Kontakt. Hier soll Hitzeschutz als Fokusthema für die Sommermonate verankert werden. • Sensibilisierung von für die Zielgruppe relevanten Schlüsselakteur*innen wie Menschen, die ehrenamtlich oder hauptamtlich über Beratungsangebote, Besuchsdienste und weitere Serviceangebote in Kontakt mit der Zielgruppe hochaltrige Menschen stehen, zum Beispiel durch eine Fortbildung • Proaktive Ansprache und Beratung von hochaltrigen Menschen sowie Betreuungspersonen und Angehörigen zu hitzeangepassten Verhaltensweisen und städtischen Unterstützungsangeboten im Rahmen ohnehin stattfindender Konsultationen Umsetzung Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Verantwortung • SJB • UA und GA bei Bedarf zur fachlichen Unterstützung • Schlüsselakteur*innen wie ehren- oder hauptamtliche Fachkräfte von Beratungsstellen, Besuchsdiensten und Serviceangeboten bei Sozial- und Wohlfahrtsverbänden Aktionsschritte im Jahresverlauf Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Sensibilisierung der Schlüsselakteur*innen (SJB bei Bedarf mit fachlicher Unterstützung von UA/GA) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Beratung der Zielgruppe im Rahmen ohnehin stattfindender Konsultationen und Gespräche (Schlüsselakteur*innen) Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Proaktive Ansprache und Beratung hochaltriger Menschen sowie Betreuungspersonen und Angehörigen zu hitzeangepasstem Verhalten sowie kühlen Räume im Stadtteil und den städtischen Unterstützungsangeboten (Schlüsselakteur*innen) • Angebot von Trinkwasser bei Beratungen (SJB und Schlüsselakteur*innen) 39 HAG-3: Informationskampagne zu den Auswirkungen von Hitze bei Hochaltrigkeit Beschreibung der Maßnahme • Bereitstellen von zielgruppenspezifischem Informationsmaterial in bedarfsgerechter Form zum Thema Hochaltrigkeit und Hitzevulnerabilität • Verbreitung von Informationsmaterial u.a. bei Beratungsstellen der Stadt, bei Sozial- und Wohlfahrtsverbänden und Kontaktstellen aus dem Gesundheitswesen sowie über digitale Kanäle, u.a. über die Website des Seniorenbüros und weiterer zielgruppenspezifischer Schlüsselakteur*innen wie der Stadtseniorenrat, Bürgervereine, das Netzwerk Demenz Karlsruhe, die Fachstelle Leben im Alter, das Bündnis „Gut leben und älter werden in Beiertheim und Bulach“ sowie Begegnungszentren in der Stadt und seniorenfreundlich zertifizierte Dienstleister wie Sanitätshäuser und Frisöre • Prüfen der Möglichkeit des Versands von Informationsmaterial an Haushalte, in denen ältere Menschen leben, um vor allem diejenigen Menschen zu erreichen, die über keine zielgruppenspezifische Beratungsstelle oder Dienstleistung erreichbar sind. Umsetzung Die Maßnahme kann Stand April 2025 voraussichtlich in das Tagesgeschäft integriert werden. Verantwortung • SJB • OA zur Datenabfrage, wenn möglich • UA und GA bei Bedarf zur fachlichen Unterstützung • Schlüsselakteur*innen wie der Stadtseniorenrat, Bürgervereine, Netzwerk Demenz Karlsruhe, Fachstelle Leben im Alter, Bündnis „Gut leben und älter werden in Beiertheim und Bulach“ sowie Begegnungszentren in der Stadt und seniorenfreundlich zertifizierte Dienstleister wie Sanitätshäuser und Frisöre Aktionsschritte im Jahresverlauf Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Bereitstellen des Informationsmaterials (SJB mit fachlicher Unterstützung von UA und GA) • Abfrage und Pflege der Adressdaten (SJB/OA) • Formulieren des Anschreibens und Zusammenstellen von ergänzenden Informationen (SJB) • Versand des Anschreibens an Haushalte vor Beginn der Warnsaison (SJB) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Informationsweitergabe an die Zielgruppe über geeignete Kommunikationswege (Schlüsselakteur*innen) Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Ergänzende Öffentlichkeitsarbeit über geeignete Kanäle mit Hinweis auf das veröffentlichte Informationsmaterial (SJB) HAG-4: Vorträge und Veranstaltungen zu Hitzeschutz für hochaltrige Menschen Beschreibung der Maßnahme Es soll Vorträge und Veranstaltungen zu hitzeangepasstem Verhalten geben, zum Beispiel mit Fokus auf dem Thema ausreichend Trinken. Schlüsselakteur*innen und Institutionen wie die Stadtbibliothek, Kirchengemeinden, Seniorenverbände, Stadtteilzentren, die VHS oder Selbsthilfegruppen können die Vorträge für ihre Zielgruppe buchen. Außerdem können Synergien mit weiteren Veranstaltungen in den Stadtteilen genutzt werden. 40 Umsetzung Die Maßnahme ist bereits in das Tagesgeschäft integriert und kann Stand April 2025 voraussichtlich auch weiterhin im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen umgesetzt werden. Die Finanzierung läuft bislang über Finanzmittel aus dem Sammelansatz Klimaanpassung. Verantwortung • UA • GA und SJB zur Verbreitung des Angebots • Schlüsselakteur*innen wie die Stadtbibliothek, Kirchengemeinden, Seniorenverbände, Stadtteilzentren, die VHS und Selbsthilfegruppen Aktionsschritte im Jahresverlauf Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Erarbeiten des Vortragsangebots inklusive Themensetzung und Anfrage externer Referent*innen (UA bei Bedarf mit fachlicher Unterstützung von GA) • Bewerben des Angebots über geeignete Kommunikationskanäle (UA/SJB/GA) • Koordination der Vortragsanfragen und Termine (UA) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Durchführung der Vorträge (GA/UA) Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Keine weiteren Maßnahmen HAG-5: Hitzeangepasste Angebote der „Bewegten Apotheke“ Beschreibung der Maßnahme Das Angebot „Bewegte Apotheke“ richtet sich an ältere Menschen und beinhaltet einstündige Spaziergänge mit ergänzenden körperlichen Übungen durch ausgebildete Übungsleitungen, die an ausgewählten Apotheken in sechs Stadtteilen starten. Die Übungsleiter*innen sollen im Rahmen ihrer Tätigkeit die Zielgruppe auf geeignete Weise für das Thema Hitzeschutz sensibilisieren. Zusätzlich können die Spaziergänge je nach Witterung angepasst werden, indem beschattete Routen gewählt werden und Trinkpausen bevorzugt an öffentlichen Trinkbrunnen eingelegt werden. Umsetzung Die Maßnahme kann Stand April 2025 voraussichtlich in das Tagesgeschäft integriert werden. Verantwortung • UA • Schlüsselakteur*innen wie Übungsleiter*innen der Bewegten Apotheke Aktionsschritte im Jahresverlauf Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Abstimmung der Möglichkeiten zur Anpassung des Angebots für warme und heiße Tage (UA/Schlüsselakteur*innen) • Bereitstellen von Informationsmaterial für die Schlüsselakteur*innen (UA) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Anpassen des Angebots an warmen Tagen (Schlüsselakteur*innen) • Weitergabe des Informationsmaterials an die Zielgruppe (Schlüsselakteur*innen) Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Absage oder Verlegen der Spaziergänge in die Morgen- oder Abendstunden (Schlüsselakteur*innen) • Proaktiver Hinweis auf mögliche hitzeangepasste alternative Aktivitäten (Schlüsselakteur*innen) 41 4.1.4 Akute und chronische Erkrankungen CAE-1: Sensibilisierung von Schlüsselakteur*innen und proaktive Ansprache von Menschen mit akuten und chronischen Erkrankungen Beschreibung der Maßnahme Neben Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Apotheken und Arztpraxen, aber auch Krankenkassen gibt es weitere Kontakt- und Beratungsstellen wie das Zentrum für seelische Gesundheit sowie Selbsthilfegruppen und -netzwerke. Diese sind über Beratungsangebote und aufsuchende Arbeit mit der Zielgruppe in Kontakt. Hier soll Hitzeschutz als Fokusthema für die Sommermonate verankert werden. • Sensibilisierung der Schlüsselakteur*innen zum Beispiel durch Fortbildungsangebote zur Hitzevulnerabilität bei akuten und chronischen Erkrankungen • Bereitstellen einer Handreichung, u.a. zu hitzeanfälligen Medikamenten (bspw. Zäpfchen, Asthmaspray), zu potenziellen Medikamentennebenwirkungen bei/mit Hitze/UV (z.B. Antibiotika) sowie zur veränderten Medikamentenwirkung bei Hitze • Aufruf an Schlüsselakteur*innen zur Beratung von Menschen mit physischen oder psychischen Erkrankungen auf ihre individuellen, dem Krankheitsbild entsprechenden Vulnerabilitäten gegenüber Hitze sowie zur Überprüfung von Medikationsplänen • Proaktive Ansprache und Beratung der Zielgruppe zu hitzeangepassten Verhaltensweisen und städtischen Unterstützungsangeboten Umsetzung Die Maßnahme kann Stand April 2025 voraussichtlich in das Tagesgeschäft integriert werden. Verantwortung • GA • UA bei Bedarf zur organisatorischen Unterstützung • Schlüsselakteur*innen wie Ärzteschaft, Beratungs- und Kontaktstellen aus dem Gesundheitswesen, Allgemein- und Fachärzt*innen, Apotheker*innen sowie Selbsthilfegruppen Aktionsschritte im Jahresverlauf Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Sensibilisierung der Schlüsselakteur*innen (GA bei Bedarf mit fachlicher Unterstützung durch UA und Ärzteschaft) • Weitergabe von Informationsmaterial und Aufruf an medizinisches Fachpersonal zur Beratung von Menschen mit physischen oder psychischen Erkrankungen auf ihre individuellen, dem Krankheitsbild entsprechenden Vulnerabilitäten gegenüber Hitze sowie zur Überprüfung von Medikationsplänen (GA) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Beratungsangebot zu Medikamentennebenwirkungen und Lagerung bei Hitze (Schlüsselakteur*innen) Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Proaktive Ansprache und Beratung der Zielgruppe und Beratung zu hitzeangepasstem Verhalten und Aufklärung über mögliche Medikamentenanpassung durch die medizinischen Fachkräfte. Die fachliche Ausgestaltung und Durchführung von Beratungen obliegt den medizinischen Fachkräften. (Schlüsselakteur*innen) CAE-2: Informationskampagne zu den Auswirkungen von Hitze auf chronische und akute Erkrankungen Beschreibung der Maßnahme 42 • Bereitstellen von zielgruppenspezifischem Informationsmaterial in bedarfsgerechter Form zum Thema Hitze und akute sowie chronische Erkrankungen und hitzeangepasste Medikamentenlagerung und -einnahme bspw. durch Aufbereiten von Fachinformationen wie der Heidelberger Hitzetabelle (Zusammenstellung hitzesensibler Arzneimittel) • Verbreitung des Informationsmaterials über zielgruppengerechte Kanäle u.a. bei Beratungsstellen der Stadt und bei Sozial- und Wohlfahrtsverbänden Umsetzung Die Maßnahme kann Stand April 2025 voraussichtlich in das Tagesgeschäft integriert werden. Verantwortung • GA • UA bei Bedarf zur organisatorischen Unterstützung • Schlüsselakteur*innen wie Kontaktstellen aus dem Gesundheitswesen sowie Selbsthilfegruppen, Ärzteschaft, Apothekerverband Aktionsschritte im Jahresverlauf Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Bereitstellen des Informationsmaterials (GA) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Informationsweitergabe an die Zielgruppe über geeignete Kommunikationswege zum Beispiel durch Auslage bzw. Aushang von Informationen in Beratungs- und Kontaktstellen aus dem Gesundheitswesen oder als Beilage bei Lieferung von Medikamenten nach Hause durch Apotheken-Lieferdienste (Schlüsselakteur*innen) Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Ergänzende Öffentlichkeitsarbeit über geeignete Kanäle mit Hinweis auf das veröffentlichte Informationsmaterial (Schlüsselakteur*innen) 4.1.5 Suchtmittelkonsum SE-1: Sensibilisierung von Schlüsselakteur*innen und proaktive Ansprache von Menschen, die Suchtmittel konsumieren Beschreibung der Maßnahme Verschiedene Träger und Einrichtungen sind über Beratungsangebote und aufsuchende Arbeit mit der Zielgruppe in Kontakt. Hier soll Hitzeschutz als Fokusthema für die Sommermonate verankert werden. • Benennung der für die Risikogruppe relevanten Schlüsselakteur*innen wie Streetworker, zielgruppenspezifische Beratungs- und Anlaufstellen der Stadt sowie bei Sozial- und Wohlfahrtsverbänden • Sensibilisierung der Schlüsselakteur*innen zum Beispiel durch Fortbildungsangebote • Proaktive Ansprache und Beratung der Zielgruppe zu hitzeangepassten Verhaltensweisen und städtischen Unterstützungsangeboten Umsetzung Die Maßnahme kann Stand April 2025 voraussichtlich in das Tagesgeschäft integriert werden. Verantwortung • SJB • UA und GA bei Bedarf zur fachlichen Unterstützung • Schlüsselakteur*innen wie Beratungsstellen der Stadt, bei Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, Auffangstellen wie Notfallaufnahmen und Ausnüchterungszellen Aktionsschritte im Jahresverlauf 43 Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Sensibilisierung der Schlüsselakteur*innen (SJB bei Bedarf mit fachlicher Unterstützung durch UA und GA) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Beratung der Zielgruppe im Rahmen ohnehin stattfindender Konsultationen und Gespräche (Schlüsselakteur*innen) Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Proaktive Ansprache der Zielgruppe und Beratung zu hitzeangepasstem Verhalten, kühlen Räume im Stadtteil und den städtischen Unterstützungsangeboten (Schlüsselakteur*innen) SE-2: Informationskampagne zu den Auswirkungen von Hitze bei Suchtmittelgebrauch Beschreibung der Maßnahme • Bereitstellen von zielgruppenspezifischem Informationsmaterial in bedarfsgerechter Form mit Fokus auf die Risikofaktoren von Suchtmittelkonsum bei Hitze • Verbreitung über geeignete zielgruppengerechte Kanäle u.a. über Beratungsstellen der Stadt sowie bei Sozial- und Wohlfahrtsverbänden Umsetzung Die Maßnahme kann Stand April 2025 voraussichtlich in das Tagesgeschäft integriert werden. Verantwortung • SJB • UA und GA bei Bedarf zur fachlichen Unterstützung • Schlüsselakteur*innen wie Beratungsstellen der Stadt, bei Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, Auffangstellen wie Notfallaufnahmen und Ausnüchterungszellen und Tagesstätten Aktionsschritte im Jahresverlauf Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Bereitstellen des Informationsmaterials (SJB bei Bedarf mit fachlicher Unterstützung von UA und GA) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Informationsweitergabe an die Zielgruppe über geeignete Kommunikationswege, zum Beispiel durch Auslage bzw. Aushang von Informationen oder Verbreitung über geeignete digitale Kanäle (Schlüsselakteur*innen) Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Ergänzende Öffentlichkeitsarbeit über geeignete Kanäle mit Hinweis auf das veröffentlichte Informationsmaterial (Schlüsselakteur*innen) 4.1.6 Pflegebedürftigkeit Häusliche Pflege PB-1: Sensibilisierung von Schlüsselakteur*innen und proaktive Ansprache von pflegebedürftigen Menschen sowie ihren Betreuungspersonen Beschreibung der Maßnahme Verschiedene Träger und Einrichtungen sind über Beratungsangebote und aufsuchende Arbeit mit der Zielgruppe in Kontakt. Hier soll Hitzeschutz als Fokusthema für die Sommermonate verankert werden. 44 • Sensibilisierung der Schlüsselakteur*innen zum Beispiel durch Fortbildungsangebote • Proaktive Ansprache und Beratung der Zielgruppe zu hitzeangepassten Verhaltensweisen und städtischen Unterstützungsangeboten durch die Schlüsselakteur*innen Umsetzung Die Maßnahme kann Stand April 2025 voraussichtlich in das Tagesgeschäft integriert werden. Verantwortung • GA • SJB zur Unterstützung und Verbreitung des Angebots • UA bei Bedarf zur organisatorischen Unterstützung • Schlüsselakteur*innen wie Beratungsstellen der Stadt sowie bei Sozial- und Wohlfahrtsverbänden und Kontaktstellen aus dem Gesundheitswesen Aktionsschritte im Jahresverlauf Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Sensibilisierung der Schlüsselakteur*innen (GA bei Bedarf mit organisatorischer Unterstützung durch UA/SJB) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Beratung der Zielgruppe im Rahmen ohnehin stattfindender Konsultationen und Gespräche (Schlüsselakteur*innen) Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Proaktive Ansprache der Zielgruppe und Beratung zu hitzeangepasstem Verhalten, kühlen Räume im Stadtteil und den städtischen Unterstützungsangeboten (Schlüsselakteur*innen) PB-2: Informationskampagne zu den Auswirkungen von Hitze bei Pflegebedürftigkeit und (Schwer)Behinderung Beschreibung der Maßnahme • Bereitstellen von zielgruppenspezifischem Informationsmaterial in bedarfsgerechter Form zum Thema Hitze und Pflegebedürftigkeit/Schwerbehinderung. Da durch die eingeschränkte Mobilität kühlere Räume nur schwer oder gar nicht aufgesucht werden können, sollen verstärkt organisatorische Maßnahmen und kurzfristig entlastende Maßnahmen in den Blick genommen werden. Das Gesundheitsamt (Stadt- und Landkreis Karlsruhe) hat bereits Handlungsempfehlungen für Angehörige zum Hitzeschutz zusammengestellt. • Verbreitung von Informationsmaterial u.a. bei Beratungsstellen der Stadt, bei Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie über geeignete digitale Kanäle Umsetzung Die Maßnahme kann Stand April 2025 voraussichtlich in das Tagesgeschäft integriert werden. Verantwortung • SJB • UA und GA bei Bedarf zur fachlichen Unterstützung • Schlüsselakteur*innen wie zielgruppenspezifische Beratungsstellen der Stadt sowie Pflegestützpunkt des Landkreises, den Pflegekassen sowie Angebote freier Wohlfahrts- und Sozialverbände Aktionsschritte im Jahresverlauf Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Bereitstellen des Informationsmaterials (SJB bei Bedarf mit fachlicher Unterstützung von UA und GA) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) 45 • Informationsweitergabe an die Zielgruppe über geeignete Kommunikationswege, zum Beispiel durch Auslage bzw. Aushang von Informationen oder Verbreitung über geeignete digitale Kanäle (Schlüsselakteur*innen) Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Ergänzende Öffentlichkeitsarbeit über geeignete Kanäle mit Hinweis auf das veröffentlichte Informationsmaterial (Schlüsselakteur*innen) Stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen Im Nachgang an den Sommer 2003 hat das Sozialministerium Baden-Württemberg 2004 Hitzestandards veröffentlicht, die über die Heimaufsicht an alle Pflegeheime kommuniziert wurden. 28 Darüber hinaus hat der Qualitätsausschuss Pflege auf Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit Empfehlungen zum Hitzeschutz in Pflegeeinrichtungen und Diensten erarbeitet. Darin wird vollstationären Pflegeeinrichtungen inklusive Kurzzeitpflegeeinrichtungen, ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten sowie teilstationären Einrichtungen der Tagespflege die Entwicklung und Umsetzung eines einrichtungsindividuellen Hitzeschutzplans empfohlen. 29 SAP-1: Information über einrichtungsbezogene Hitzeschutzpläne in der stationären und ambulanten Pflege Beschreibung der Maßnahme Einrichtungen wie vollstationäre Pflegeeinrichtungen inklusive Kurzzeitpflegeeinrichtungen, ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten sowie teilstationären Einrichtungen der Tagespflege wird empfohlen, einrichtungsspezifische Hitzeschutzpläne zu erarbeiten. Dies sowie die Umsetzung von Maßnahmen obliegt den jeweiligen Einrichtungen. Die kommunale Verwaltung kann hierzu Empfehlungen aussprechen und inhaltlich beratend tätig sein. Darüber hinaus bietet die Stadt Informationsmaterial zur Umsetzung organisatorischer Maßnahmen an wie die „Einrichtungsbezogenen Arbeitshilfen für stationäre Pflege und Wohneinrichtungen“ des LZG.NRW verweist auf gute Praxisbeispiele wie zum Beispiel das HIGELA Projekt. 30 . Umsetzung Die Maßnahme kann Stand April 2025 voraussichtlich in das Tagesgeschäft integriert werden. Verantwortung • GA • Schlüsselakteur*innen wie Einrichtungen und Dienste der stationären und ambulanten Pflege Aktionsschritte im Jahresverlauf Dauerhaft • Informationsweitergabe an Einrichtungen zu Informationsangeboten, guten Praxisbeispielen und Fördermöglichkeiten (GA) • Konzeption und Umsetzung von einrichtungsbezogenen Hitzeschutzplänen (Schlüsselakteur*innen) 28 Klimaanpassungsstrategie Stadt Karlsruhe 29 https://www.gs-qsa-pflege.de/wp-content/uploads/2024/05/Bundeseinheitliche-Empfehlung-zum-Einsatz-von-Hitzeschutzplaenen-gem.- %C2%A7113b-Abs.-4-Satz-3-SGB-XI.pdf 30 Projekt “Hitzeresiliente und Gesundheitsfördernde Lebens- und Arbeitsbedingungen in der stationären Pflege (HIGELA)” https://higela.de/ 46 SAP-2: Begehung und Beratung von Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege Beschreibung der Maßnahme Im Nachgang an den Sommer 2003 hat das Sozialministerium Baden-Württemberg 2004 Hitzestandards veröffentlicht, die über die Heimaufsicht an alle Pflegeheime kommuniziert. 31 Im Rahmen der regelmäßigen Begehungen prüft die Heimaufsicht die Einhaltung der Hitzestandards und empfiehlt in diesem Zuge bei Bedarf Hitzeschutzmaßnahmen. Umsetzung Die Maßnahme ist bereits in das Tagesgeschäft integriert und kann Stand April 2025 voraussichtlich auch weiterhin im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen umgesetzt werden. Verantwortung • OA • GA Aktionsschritte im Jahresverlauf Dauerhaft • Prüfung der Einhaltung der Hitzestandards und bei Bedarf Empfehlung von Hitzeschutzmaßnahmen (OA) 31 Klimaanpassungsstrategie Maßnahmenkatalog 2021, Stadt Karlsruhe, Seite 28, Maßnahme GE-1: Ausbau der Hitzewarnsysteme, breitere Bevölkerungsansprache, online verfügbar unter https://www.karlsruhe.de/umwelt-klima/klimaschutz- klimaanpassung/klimaanpassungsstrategie 47 4.2 Exposition 4.2.1 Wohnungs- oder Obdachlosigkeit WOU-1: Organisatorische Maßnahmen in Tageseinrichtungen und Sammelunterkünften Beschreibung der Maßnahme In Institutionen wie Gemeinschaftsunterkünften, Tageseinrichtungen und Einrichtungen zur dauerhaften Beheimatung werden nicht funktionale baulich-technische Hitzeschutzvorrichtungen wie Verschattungsanlagen und Kühlsysteme in der üblichen Verantwortung gemeldet. Ergänzend sollen während Hitzeperioden organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, wie ein optimiertes Lüftungsmanagement, da das Nutzungsverhalten in hohem Maße zur Hitzereduktion beitragen kann. Dazu sind geeignete Kommunikationskanäle zu nutzen, um die Einrichtungen für die Notwendigkeit dieser Hitzeschutzmaßnahmen zu sensibilisieren. Für Menschen in Sammelunterkünften kann ergänzend Material vorgehalten werden, das organisatorische Maßnahmen unterstützt wie zum Beispiel Ventilatoren. Umsetzung Die Maßnahme kann Stand April 2025 voraussichtlich in das Tagesgeschäft integriert werden. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Verantwortung • SJB zum Melden von nicht-funktionstüchtigen baulich-technischen Vorrichtungen und Vorhalten von Material • HGW zum Beheben von Mängeln an baulich-technischen Vorrichtungen • UA bei Bedarf zur fachlichen Unterstützung • Schlüsselakteur*innen wie Leitungen und Mitarbeitende in Gemeinschaftsunterkünften und Tageseinrichtungen für wohnungslose und obdachlose Menschen bzw. Verfügungswohnungen Aktionsschritte im Jahresverlauf Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Melden von Mängeln bei der Funktionsfähigkeit von baulich-technischen Vorrichtungen zum Hitzeschutz in Einrichtungen, in denen sich die Zielgruppe aufhält (SJB bzw. jeweilige Einrichtungen/Objektzuständige) • Beheben von Mängeln an baulich-technischen Vorrichtungen (HGW) • Zusammenstellen von Empfehlungen für organisatorische Maßnahmen für Einrichtungen, in denen sich die Zielgruppe aufhält (SJB bei Bedarf mit fachlicher Unterstützung durch UA) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Weitergabe der Empfehlungen für organisatorische Maßnahmen an Einrichtungen, in denen sich die Zielgruppe aufhält (SJB) Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Einrichtungen setzen eigenständig organisatorische Maßnahmen um (Schlüsselakteur*innen) WOU-2: Zielgruppengerechte Unterstützungsangebote für Wohnungs- oder Obdachlose Beschreibung der Maßnahme Zum Schutz von Menschen mit Lebensmittelpunkt im öffentlichen Raum können Einrichtungen die Anpassungskapazitäten der Zielgruppe unterstützen, zum Beispiel durch die Ausgabe von Trinkwasser oder Trinkwasserflaschen und Informationen, wo man diese auffüllen kann, sowie die Ausgabe von 48 Sonnenschutzmitteln. Dazu muss vor Beginn der Warnperiode sichergestellt werden, dass ausreichend Material, das den Hitze- bzw. Sonnenschutz der Zielgruppe unterstützt, vorhanden ist. Außerdem soll die Bevölkerung für die Hitzevulnerabilität und mögliche Unterstützung der Menschen sensibilisiert werden. Ein in diesem Zusammenhang mögliches Projekt mit ehrenamtlichen Hitzelotsen 32 ist Stand April 2025 nicht möglich. Umsetzung Die Maßnahme ist Stand April 2025 bereits teilweise in das Tagesgeschäft integriert. Die Ausgabe von Material zum Hitzeschutz erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Verantwortung • SJB • Schlüsselakteur*innen wie Streetworker, zielgruppenspezifische Beratungs- und Anlaufstellen der Stadt sowie bei Sozial- und Wohlfahrtsverbänden Aktionsschritte im Jahresverlauf Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Sicherstellen, dass ausreichend Material, das den Hitze- bzw. Sonnenschutz der Zielgruppe unterstützt, vorgehalten wird (SJB und Schlüsselakteur*innen) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Bereitstellung von Material in zielgruppenspezifischen Einrichtungen, das den Hitze- bzw. Sonnenschutz der Zielgruppe unterstützt (SJB gemeinsam mit den Schlüsselakteur*innen) Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Proaktiver Hinweis in zielgruppenspezifischen Einrichtungen auf das Angebot von Sonnenschutz, Trinkwasser/Trinkwasserflaschen inklusive Informationen, wo man diese auffüllen kann (SJB gemeinsam mit den Schlüsselakteur*innen) WOU-3: Sensibilisierung von Schlüsselakteur*innen und proaktive Ansprache von Wohnungs- und Obdachlosen Beschreibung der Maßnahme Verschiedene Träger und Einrichtungen sind über Beratungsangebote und aufsuchende Arbeit mit der Zielgruppe in Kontakt. Hier soll Hitzeschutz als Fokusthema für die Sommermonate verankert werden. • Sensibilisierung der Schlüsselakteur*innen zum Beispiel durch Fortbildungsangebote • Proaktive Ansprache und Beratung der Zielgruppe zu hitzeangepassten Verhaltensweisen und städtischen Unterstützungsangeboten durch die Schlüsselakteur*innen Umsetzung Die Maßnahme kann Stand April 2025 voraussichtlich in das Tagesgeschäft integriert werden. Verantwortung • SJB • UA und GA bei Bedarf zur fachlichen Unterstützung • Schlüsselakteur*innen wie Streetworker, zielgruppenspezifische Beratungs- und Anlaufstellen der Stadt sowie bei Sozial- und Wohlfahrtsverbänden Aktionsschritte im Jahresverlauf Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Sensibilisierung von Schlüsselakteur*innen (SJB bei Bedarf mit fachlicher Unterstützung von UA/GA) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) 32 Beispiele sind Karuna Hitzehilfe (Berlin) https://www.berlin.de/aktuelles/7635237-958090-modellprojekt-hitzehilfe-fuer- obdachlose.html und https://karuna.family/ausbildung-zur-hitzehilfelotsin/ und Hitzebus (Stuttgart) https://www.drk- stuttgart.de/angebote-kurse/spalte-4/existenzsichernde-hilfe/hitzebus.html 49 • Beratung der Zielgruppe im Rahmen ohnehin stattfindender Konsultationen und Gespräche (Schlüsselakteur*innen) Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Proaktive Ansprache der Zielgruppe und Beratung zu hitzeangepasstem Verhalten, kühlen Räumen im Stadtteil und den städtischen Unterstützungsangeboten (Schlüsselakteur*innen) WOU-4: Hitzeangepasste Aufenthaltsmöglichkeiten im öffentlichen Raum Beschreibung der Maßnahme Zu Aufenthaltsmöglichkeiten im öffentlichen Raum zählen beispielsweise Sitzbänke ohne Konsumzwang, die durch geeignete Verschattung und durch Baumaterial wie Holz auch bei hohen Temperaturen nutzbar sind. Bei Neuplanung sowie Sanierung wird soweit möglich hitzeangepasstes Mobiliar verwendet, das sich durch Sonneneinstrahlung nicht zu sehr aufheizt. Auf Basis des Trinkbrunnenkonzepts werden Trinkwasserspender aufgestellt. Diese werden sofern finanzierbar prioritär auch an/in städtischen Grünflächen aufgestellt, an denen sich Wohnungslose im Sommer aufhalten. Diese Maßnahmen kommen auch der Gesamtbevölkerung zu Gute. Umsetzung Die Maßnahme ist Stand April 2025 bereits in das Tagesgeschäft integriert. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Verantwortung • GBA • UA Aktionsschritte im Jahresverlauf Dauerhaft • Prüfung und Umsetzung von nachhaltigen Beschattungsmöglichkeiten, Schaffen und Erhalten von Trinkwasserangeboten in der Innenstadt und angrenzenden Stadtteilen (GBA) • Integration dieser Orte mit besonderer Kennzeichnung in den Stadtplan für heiße Tage (UA) WOU-5: Informationskampagne zu Hitze mit Schwerpunkt Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit Beschreibung der Maßnahme • Bereitstellen von zielgruppenspezifischem Informationsmaterial in bedarfsgerechter Form mit Fokus auf Möglichkeiten zum Aufenthalt in kühlen Räumen sowie Zugang zu Trinkwasser und Toiletten im öffentlichen Raum • Verbreitung von Informationsmaterial u.a. bei Beratungsstellen der Stadt, bei Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, in Gemeinschaftsunterkünften für geflüchtete Menschen bzw. Verfügungswohnungen sowie über geeignete digitale Kanäle Umsetzung Die Maßnahme kann Stand April 2025 voraussichtlich in das Tagesgeschäft integriert werden. Verantwortung • SJB • UA und GA zur fachlichen Unterstützung • Schlüsselakteur*innen wie Beratungsstellen der Stadt sowie bei Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, in Gemeinschaftsunterkünften für geflüchtete Menschen bzw. Verfügungswohnungen und der Landeserstaufnahmestelle (Regierungspräsidium) Aktionsschritte im Jahresverlauf Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Bereitstellen des Informationsmaterials in für die Zielgruppe relevanten Sprachen (SJB mit fachlicher Unterstützung von UA und GA) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) 50 • Informationsweitergabe an die Zielgruppe über geeignete Kommunikationswege zum Beispiel durch Auslage bzw. Aushang von Informationen in den zielgruppenspezifischen Beratungsstellen der Stadt sowie Sozial- und Wohlfahrtsverbänden und Sammelunterkünften (Schlüsselakteur*innen) Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Ergänzende Öffentlichkeitsarbeit über geeignete Kanäle mit Hinweis auf das veröffentlichte Informationsmaterial (SJB) 4.2.2 Arbeitsumfeld ARB-1: Organisatorische Maßnahmen zum Arbeitsschutz in der Verwaltung Beschreibung der Maßnahme Baulich-technische Vorrichtungen wie Verschattungsanlagen und Kühlsysteme an allen Arbeitsplätzen städtischer Mitarbeitender sollen auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft und gegebenenfalls repariert werden. Ergänzend können Dienststellen eigenständig im Rahmen der Möglichkeiten während Hitzeperioden organisatorische Maßnahmen ergreifen. Beispiele für Maßnahmen bei Büroarbeitsplätzen sind • optimiertes Lüftungsmanagement, zum Beispiel mit Lüftungsbuddys, indem Mitarbeitende, die morgens als erste vor Ort sind, in allen Räumen systematisch lüften • flexiblere Arbeitsplatznutzung, um auf kühle Räume auszuweichen, zum Beispiel indem Mitarbeitende der sonnenzugewandten Gebäudeseite kühlere Büros auf der abgewandten Seite nutzen können wo möglich • Flexibilisierung der Homeoffice Regelungen wo und soweit möglich • Vereinfachung der Flexibilisierung des Dienstbeginns durch eine dauerhafte Regelung für die Sommermonate • Thermometer in Büros und Verteilung von Informationen zu Verhaltensweisen/-protokoll Beispiele für Maßnahmen bei Arbeitsplätzen im Außendienst sind • Flexibilisierung des Dienstbeginns bei großer Hitze • Veränderung der Arbeitsanforderungen und der Arbeitsschritte, zum Beispiel indem anstrengende Tätigkeiten in die Morgenstunden verlegt werden • Zugang zu Getränken sicherstellen und aktive (Trink-)Pausen anregen • Ausreichend Verschattungsmöglichkeiten bei Arbeiten im Freien sicherstellen • Bereitstellung von Sonnenkappen, Sonnenschutzmitteln und Arbeitskleidung, die vor UV- Strahlung schützt sowie bei Bedarf hitzeangepasster Arbeitskleidung wie Kühlwesten Umsetzung Die Maßnahme kann Stand April 2025 voraussichtlich in das Tagesgeschäft integriert werden. Die Finanzierung von hitzeangepasster Arbeitskleidung lief im Jahr 2024 über Finanzmittel aus dem Sammelansatz Klimaanpassung. Verantwortung • POA zur fachlichen Beratung der Dienststellen • Alle Dienststellen Aktionsschritte im Jahresverlauf Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Hinweis auf die Möglichkeiten organisatorischer Maßnahmen am Arbeitsplatz, hitzeangepasste Dienstkleidung und mögliche Beratungen (POA) • Bei Bedarf Beschaffung von Arbeitskleidung mit UV-Schutz, Kühlung etc. (jeweilige Dienststellen) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) 51 • Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der spezifischen Möglichkeiten und nach bestehenden gesetzlichen Vorgaben (jeweilige Dienststellen) Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der spezifischen Möglichkeiten und nach bestehenden gesetzlichen Vorgaben (jeweilige Dienststellen) ARB-2: Informationskampagne zu Hitze und Arbeitsschutz für die Mitarbeitenden der städtischen Verwaltung Beschreibung der Maßnahme Mitarbeitende der städtischen Verwaltung sollen für hitzeangepasstes Verhalten im Rahmen ihrer Arbeit sensibilisiert werden. • Sensibilisierung der Beschäftigten über städtische Kanäle wie den Newsletter "Blick auf mehr Gesundheit“, das Intranet sowie saisonal passende Ausgaben des Karlsblatts (besondere Beachtung von Mitarbeitenden, die körperlich anstrengende Tätigkeiten im Außenbereich verrichten und/oder keinen Büroarbeitsplatz haben) oder Fortbildungsangebote zum Thema Hitze- und UV-Schutz • Beratung zu hitzeangepassten Verhaltensweisen in Einstellungsuntersuchungen und Beratungen durch den Ärztlichen Dienst für Mitarbeitende, die vorrangig im Freien arbeiten Umsetzung Die Maßnahme kann Stand April 2025 voraussichtlich in das Tagesgeschäft integriert werden. Verantwortung • POA Aktionsschritte im Jahresverlauf Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Bereitstellen von Informationsmaterial zum Thema gesundes Arbeiten bei Hitze (POA) • Angebot von Fortbildungen zum Thema Hitze und Arbeitsschutz im Rahmen des städtischen Fortbildungsprogramms (POA) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Veröffentlichung von Informationen zum Thema Hitze und Arbeitsschutz zum Beispiel über städtische Kanäle wie das Social Office Net (Intranet) (POA) Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Keine weiteren Maßnahmen 4.2.3 Sport SPO-1: Hitzeangepasste Sportangebote Beschreibung der Maßnahme • Anpassen des städtischen Sportangebots wie Angebote vorrangig am Morgen und am Abend in den Sommermonaten 33 , vor allem im Rahmen von Angeboten für Risikogruppen • Anregen, dass Schlüsselakteur*innen wie Sportvereine Hitzeschutzmaßnahmen umsetzen Umsetzung 33 /www.karlsruhe.de/kultur-freizeit/sport-in-karlsruhe/sportprogramme 52 Die Maßnahme ist bereits in das Tagesgeschäft integriert und kann Stand April 2025 voraussichtlich auch weiterhin im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen umgesetzt werden. Verantwortung • SuS • Schlüsselakteur*innen wie Sportvereine Aktionsschritte im Jahresverlauf Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Einbeziehen von Hitzeschutz bei der Terminplanung und Organisation von städtischen Sportveranstaltungen (SuS) • Informationsweitergabe an Sportvereine zu Hitzeschutzmaßnahmen im Bereich Sport (SuS) • Umsetzen von Hitzeschutzmaßnahmen (Schlüsselakteur*innen) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Keine zusätzlichen Aktionen Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Keine zusätzlichen Aktionen SPO-2: Informationskampagne zu Hitze mit Schwerpunkt Sport Beschreibung der Maßnahme • Bereitstellen von Informationsmaterial zum Thema Sport bei Hitze in bedarfsgerechter Form • Verbreitung von Informationsmaterial an Verbände und Vereine, die im Bereich Sport aktiv sind, u.a. Badischer Sportbund Nord, Vereinsinitiative Gesundheitssport sowie über geeignete digitale Kanäle, u.a. über städtische Seiten und im Newsletter „Infos zum Sport“ des Schul- und Sportamts Umsetzung Die Maßnahme kann Stand April 2025 voraussichtlich in das Tagesgeschäft integriert werden. Verantwortung • SuS • UA und GA bei Bedarf zur fachlichen Unterstützung • Schlüsselakteur*innen wie Sportvereine und Verbände Aktionsschritte im Jahresverlauf Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Bereitstellen des Informationsmaterials an Schlüsselakteur*innen mit der Bitte um Weitergabe an die Zielgruppe (SuS bei Bedarf mit fachlicher Unterstützung von UA und GA) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Weitergabe von Informationen zum Beispiel durch Auslage bzw. Aushang in Sportvereinen (Schlüsselakteur*innen) Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Keine zusätzlichen Aktionen 53 4.3 Geringe Anpassungskapazitäten 4.3.1 Fehlende soziale Teilhabe IE-1: Erfassung und Unterstützung hochvulnerabler, sozial isolierter Personen Beschreibung der Maßnahme Um in gesellschaftlichen Ausnahmezuständen, wie zum Beispiel witterungsbedingten Extremsituationen die Versorgung beziehungsweise Unterstützung sozial isolierter Menschen sicherstellen zu können, soll ein Konzept zur Erfassung und Lokalisierung gefährdeter Personen ausgearbeitet werden. 34 Dazu wird an geeigneter Stelle eine Stelle eingerichtet, die ein sogenanntes Hitzeregister verwaltet. In dieses Register werden unter Berücksichtigung des Datenschutzes auf eigenen Wunsch der Personen bzw. gesetzlicher Vertreter*innen Angaben zur Identität, zum Alter und zum Wohnort sowie zur Gewährleistung der Erreichbarkeit hinterlegt. Ergänzend werden Kontaktdaten von Pflegediensten, im Notfall zu benachrichtigenden Personen und des/r behandelnden Arztes/Ärztin abgefragt. Die im Register eingetragenen Personen sollen nach Eingang einer DWD-Hitzewarnung angerufen werden. Im Rahmen des Telefonats wird der Gesundheitszustand abgefragt und an Verhaltensempfehlungen und Unterstützungsangebote erinnert. Bei Verdacht auf einen hitzebedingten Notfall wird die Person vor Ort aufgesucht oder direkt der Rettungsdienst kontaktiert. Ansätze wie ein Hitzetelefon bestehen beispielsweise in Köln. Bislang gibt es jedoch kein Projekt in Deutschland, das in dieser umfassenden Weise umgesetzt wird. Stand heute ist die vollumfängliche Umsetzung der Maßnahme fachlich wünschenswert, jedoch aus finanziellen und personellen Gründen nicht möglich. Umsetzung Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Verantwortung • UA zur Koordination • Weitere Ämter wie SJB und GA zur fachlichen und organisatorischen Unterstützung • Schlüsselakteur*innen wie Ärzteschaft als Schnittstelle zum Gesundheitswesen Aktionsschritte im Jahresverlauf Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Erarbeiten eines DSGVO-konformen Anmeldeformulars (UA) • Erarbeiten eines Konzepts zur Sicherstellung von ausreichend Personalkapazitäten für das Hitzeregister während einer Hitzewelle (UA) • Schulung der Personen, die während einer Hitzewelle die im Register eingetragenen Menschen anrufen bzw. aufsuchen (UA) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Information der Bevölkerung über geeignete Informationskanäle über die Einrichtung des Registers mit dem Aufruf sich selbst oder (als gesetzliche Vertretung) potenziell Betroffene anzumelden (UA) • Information an Schlüsselakteur*innen mit der Bitte, potenziell sozial isolierte Patient*innen auf das Angebot hinzuweisen (UA) • Sammlung und Pflege der Daten (UA) Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 34 Als Vorbild dient das sogenannte Hitzetelefon, das in Frankreich im Zuge des Plan National Canicule zusammen mit dem Hitzeregister flächendeckend auf kommunaler Ebene eingeführt wurde. https://www.service-public.fr/particuliers/actualites/A14978 54 • Telefonische Kontaktaufnahme zu den im Register eingetragenen Personen: Information zu hitzeangepasstem Verwalten, bei Bedarf Verweis auf weitere Unterstützungsangebote wie Hitzepatenschaften (UA) • bei Bedarf Koordination von Notfallmaßnahmen: Feststellen eines hitzebedingten Notfalls und Rettungsdienst kontaktieren (UA) IE-2: Sensibilisierung von Schlüsselakteur*innen und proaktive Ansprache von potenziell sozial isolierten Menschen über das Gesundheitswesen Beschreibung der Maßnahme Für sozial isolierte Menschen sind Einrichtungen des Gesundheitswesens ein wichtiger Kontaktpunkt. Das Vertrauensverhältnis zu medizinischem Fachpersonal sowie weiteren regelmäßig aufgesuchten Dienstleistern wie Podologen, Sanitätshäusern und Frisören kann genutzt werden, um in diesen Settings Patient*innen und Kundschaft über hitzeangepasstes Verhalten sowie städtische Unterstützungsangebote aufzuklären. Umsetzung Die Maßnahme kann Stand April 2025 voraussichtlich in das Tagesgeschäft integriert werden. Verantwortung • GA • UA • Schlüsselakteur*innen wie Ärzteschaft als Schnittstelle zum Gesundheitswesen sowie Dienstleister wie Podologen, Sanitätshäuser und Frisöre Aktionsschritte im Jahresverlauf Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Sensibilisierung der Schlüsselakteur*innen zum Beispiel durch Zusammenstellen von Informationsmaterial oder Fortbildungsangebote (GA) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Informationsweitergabe durch Schlüsselakteur*innen im Rahmen von ohnehin stattfindenden Konsultationen oder Beratungsangeboten (Schlüsselakteur*innen) Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Proaktive Ansprache und Beratung der Zielgruppe zu hitzeangepasstem Verhalten, kühlen Räumen im Stadtteil und städtischen Unterstützungsangeboten (Schlüsselakteur*innen) IE-3: Kampagne zur Stärkung sozialer Teilhabe und Nachbarschaftshilfe Beschreibung der Maßnahme Um über soziale Isolation als einen der größten Risikofaktoren für hitzebedingte Mortalität aufzuklären, soll eine Informationskampagne erarbeitet und umgesetzt werden. Ziel der Kampagne ist neben der Ansprach sozial isolierter Personen vor allem die Sensibilisierung von Schlüsselakteur*innen wie Menschen im näheren Umfeld von potenziell betroffenen Menschen, wie zum Beispiel Nachbar*innen, Hausmeister*innen, Mitarbeitende von Sozial- und Wohlfahrtsverbänden und Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen. Zur Verbreitung können vor allem Orte des täglichen Bedarfs bzw. das direkte Umfeld dienen, wie zum Beispiel Aushänge in Stadtteilzentren, in Eingangsbereichen von Mehrfamilienhäusern, Beiträge in lokalen Zeitungen und Newslettern sowie Mietermagazinen und Servicestellen der Wohnungsbaugesellschaften. Umsetzung 55 Die Maßnahme kann Stand April 2025 voraussichtlich in das Tagesgeschäft integriert werden. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Verantwortung • SJB • PIA • GA und UA zur fachlichen Unterstützung • Schlüsselakteur*innen wie Einrichtungen des täglichen Bedarfs, Beratungs- und Anlaufstellen der Stadt sowie bei Sozial- und Wohlfahrtsverbänden und Wohnungsbaugesellschaften Aktionsschritte im Jahresverlauf Außerhalb der Warnsaison (16.09.-30.04.) • Gestalten einer Informationskampagne zum Risikofaktor Soziale Isolation (SJB/PIA mit fachlicher Unterstützung von UA und GA) • Versand des Kampagnenmaterials an Schlüsselakteur*innen (SJB) Während der Warnsaison (01.05.-15.09.) • Auslage bzw. Aushang des Kampagnenmaterials (Schlüsselakteur*innen) Bei DWD-Hitzewarnstufe 1&2 • Keine weiteren Aktionen 4.3.2 Fehlende finanzielle Ressourcen FR: Unterstützung der individuellen Anpassungskapazität durch die Karlsruher Pässe Beschreibung der Maßnahme Der Karlsruher Pass und der Karlsruher Kinderpass bieten Vergünstigungen für Karlsruher Bürger*innen, die ALG II (SBG II), Sozialhilfe (SGB XII), Wohngeld, Leistungen nach dem AsylbLG oder Kinderzuschlag beziehen oder in einer betreuten Wohnform nach SGB VIII leben. Diese Bürger*innen erhalten damit auch für Orte, die im Sommer als Rückzugsmöglichkeiten und kühle Räume fungieren, eine Berechtigung für vergünstigten Eintritt. Damit wird die Hitzeanpassung der Zielgruppe ebenso wie die soziale Teilhabe unterstützt. Diese Vergünstigungen sind durch den Karlsruher Pass sowie den Karlsruher Kinderpass dauerhaft sichergestellt. Bei Bedarf sind zusätzliche Angebote dieser Art zu schaffen. Umsetzung Die genannten Vergünstigungen sind fester Bestandteil der Karlsruher Pässe. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen. Verantwortung • StJA Aktionsschritte Dauerhaft • Sicherstellen von Vergünstigungen für Karlsruher Bürger*innen, die ALG II (SBG II), Sozialhilfe (SGB XII), Wohngeld, Leistungen nach dem AsylbLG oder Kinderzuschlag beziehen oder in einer betreuten Wohnform nach SGB VIII leben, für Orte, die im Sommer als Rückzugsmöglichkeiten und kühle Räume fungieren 56 Kapitel 5: Umsetzung des Hitzeaktionsplans 5.1 Dezentrale Umsetzung durch die verantwortlichen Dienststellen Die Verantwortung für die Umsetzung der Maßnahmen des Hitzeaktionsplans liegt dezentral in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen der Fachämter in Abhängigkeit von personellen Kapazitäten und finanziellen Ressourcen. Die Tabelle in Anhang A1 stellt dar, welche Dienststellen bei welchen Maßnahmen die Federführung haben bzw. bei der Umsetzung der Maßnahme mitwirken. Maßnahmen, die die Stadtverwaltung betreffen, unterliegen der Beteiligung des Gesamtpersonalrats sowie der örtlichen Personalräte gemäß Landespersonalvertretungsgesetz. Bei 26 von insgesamt 64 Maßnahmen wurde bereits mit der Umsetzung begonnen. Teilweise sind für die weitere Umsetzung die Sicherstellung von Personal- und/oder Sachmitteln notwendig, die bislang nur bis Ende 2025 durch die Projektstelle beim UA sowie im Rahmen des Sammelansatzes Klimaanpassung verfügbar sind. Dabei handelt es sich größtenteils um Maßnahmen, die auf die Sensibilisierung und Information der Bevölkerung abzielen. 38 Maßnahmen müssen neu in die Arbeit der jeweiligen Dienststellen integriert werden. Davon können 26 mit keinem oder nur geringem zusätzlichem Sach- oder Personalaufwand in das Tagesgeschäft aufgenommen werden. 12 dieser neuen Maßnahmen bedürfen zusätzlicher personeller sowie finanzieller Ressourcen. Zu diesem Bereich zählen außer einer Maßnahme mit niedriger Priorität ausschließlich Maßnahmen mit mittlerer (5 Maßnahmen) bzw. hoher (6 Maßnahmen) Priorität. Neben Bildung und Kommunikation liegen die Schwerpunkte dieser Maßnahmen auf der Schaffung kühler Orte, baulicher Reduzierung der Hitzeexposition sowie zielgruppenspezifischen Unterstützungsangeboten für ausgewählte Risikogruppen. 5.2 Koordination und interdisziplinäre Zusammenarbeit Die bisherigen Erfahrungen in Deutschland und Frankreich zeigen, dass die Umsetzung eines HAP eine kommunale Daueraufgabe darstellt, die auch einer institutionellen Verankerung bedarf. Denn Maßnahmen zum Hitzeschutz können in der Regel nur im Zusammenwirken mehrerer Dienststellen und durch regelmäßigen Austausch erfolgreich umgesetzt sowie kontinuierlich angepasst werden. Hierfür ist eine ämterübergreifende Koordination und interdisziplinäre Zusammenarbeit erforderlich. Die Handlungsempfehlungen des Bundes verweisen hierzu auf die Notwendigkeit zur Einrichtung einer Koordinationsstelle auf kommunaler Ebene. Die Aufgaben der Koordination umfassen insbesondere die • Koordinierung der ämterübergreifenden Zusammenarbeit zur Umsetzung des Hitzeaktionsplans • Abstimmung mit den verantwortlichen Fachämtern vor, in und nach der Warnsaison • Verantwortung für die Umsetzung von fachübergreifenden Maßnahmen • Ansprechperson in- und außerhalb der Verwaltung zum Thema Hitzeschutz • Bildung und Pflege eines Netzwerks mit allen am HAP Beteiligten zum Austausch auf Arbeitsebene • Koordination des Monitorings • Aktualisierung des Hitzeaktionsplans auf Grundlage des Monitorings und der Evaluationsergebnisse • Vernetzung mit anderen Kommunen sowie auf Landes- und Bundesebene, Recherche nach neuen Erkenntnissen der Wissenschaft. 57 Darüber hinaus wird empfohlen, dass die Koordinationsstelle durch eine Steuerungsgruppe unterstützt wird, die insbesondere aus Vertretungen der fachlich beteiligten Ämter besteht. 5.3 Monitoring, Evaluierung und Fortschreibung Der vorliegende Hitzeaktionsplan für Karlsruhe enthält erstmals einen nach Lebenssituationen differenzierten und umfassenden Maßnahmenkatalog zum präventiven Schutz der Bevölkerung und zur Stärkung der Hitzekompetenz. Für eine Hitzeaktionsplanung, die sich als „lebendes Dokument“ an zukünftige Entwicklungen hinsichtlich Akteur*innen, Bedarfen, Schwerpunkten oder neuen methodischen Ansätzen zur Hitzevorsorge anpassen kann, erfüllen Monitoring und Evaluation wichtige Aufgaben im Rahmen einer wirkungsorientierten Projektsteuerung. Diese Aufgaben soll nach den Empfehlungen des Bundes die Koordinationsstelle zusammen mit den am Hitzeaktionsplan mitwirkenden Stellen umsetzen. Monitoring bedeutet in diesem Zusammenhang die systematische, regelmäßige Überprüfung des Fortschritts einer Aktivität oder Intervention. In deutschen Kommunen gibt es bislang wenig bis keine Erfahrungswerte mit Monitoringprozessen in der Hitzeaktionsplanung. Die langjährigen Erfahrungen aus Frankreich zeigen, dass der effizienteste Weg des Monitorings die Dokumentation der Umsetzung der Maßnahmen durch die jeweiligen federführenden Ämter während der Warnsaison (1. Mai -15. September) ist. Nach der Warnsaison wird eine Abfrage unter allen Beteiligten zur Sammlung von Rückmeldungen und gegebenenfalls notwendigen Anpassungen durchgeführt. Die Ergebnisse werden ämterübergreifend beraten und von der Koordinationsstelle in den Hitzeaktionsplan eingearbeitet. Die Evaluierung stellt die systematische und objektive Bewertung der Maßnahmen und Abläufe im Sinne der Wirkungsanalyse dar. Basierend auf den Erkenntnissen aus dem Monitoring soll daher in regelmäßigen Abständen die Evaluierung des Hitzeaktionsplans erfolgen, um bei Bedarf die Koordination, Maßnahmen und deren Umsetzung anzupassen. Ausgehend von den Ergebnissen der Evaluierung sowie von aktuellen Entwicklungen wie einer ggf. veränderten Gesetzeslage oder neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen wird empfohlen, die Fortschreibung des HAP zu prüfen. Anhang A.1 Übersicht der Maßnahmen und Zuständigkeiten des Hitzeaktionsplans Karlsruhe Die folgende Tabelle ist nach Zuständigkeiten geordnet. Im ersten Teil sind alle Maßnahmen aufgeführt, bei denen nur eine Dienststelle federführend für die Umsetzung verantwortlich ist. Im zweiten Teil der Tabelle sind diejenigen Maßnahmen aufgeführt, bei denen zwei oder mehrere Dienststellen für einzelne Teilbereiche federführend verantwortlich sind. 35 Kürzel Bezeichnung der Maßnahme Priorität Umsetzung begonnen Federführend Mitwirkend Teil 1 GES-1 Information über einrichtungsbezogene Hitzeschutzpläne für Kliniken GA SAP-1 Information über einrichtungsbezogene Hitzeschutzpläne in der stationären und ambulanten Pflege GA CAE-1 Sensibilisierung von Schlüsselakteur*innen und proaktive Ansprache von Menschen mit chronischen oder akuten Erkrankungen B GA UA CAE-2 Informationskampagne zu den Auswirkungen von Hitze auf chronische und akute Erkrankungen GA UA BTH-1 Erarbeiten eines Konzepts für sommerlichen Wärmeschutz an städtischen Gebäuden A HGW POA 35 Die Reihenfolge bei Nennung mehrerer Dienststellen in einer Zelle ist alphabetisch und hat keine weitergehende Aussagekraft. Hitzeaktionsplan Stadt Karlsruhe 59 BTH-3 Reduzierung der Hitzeexposition an städtischen Gebäuden A x HGW VER-1 Hitzeschutz bei städtischen Großveranstaltungen A x KME UA BVS-1 Sensibilisierung und Schutz städtischer Mitarbeitender mit Kontakt zur Bevölkerung A OA UA GA BVS-2 Organisatorische Maßnahmen im städtischen Bürgerservice B OA BVS-3 Aufklärung über hitzebedingten Erkrankungen im Rahmen von Erste-Hilfe-Schulungen B POA ARB-2 Informationsmaterial zu Hitze und Arbeitsschutz für die Mitarbeitenden der städtischen Verwaltung x POA FR Unterstützung der individuellen Anpassungskapazität durch die Karlsruher Pässe A x StJA SPO-2 Informationsmaterial zu Hitze mit Schwerpunkt Sport x SuS UA GA SPO-1 Hitzeangepasste Sportangebote B x SuS SST-2 Sensibilisierung der Schlüsselakteur*innen und proaktive Ansprache von Schwangeren und Stillenden sowie weiteren Betreuungspersonen von Säuglingen B SJB UA GA SST-3 Informationskampagne zu den Auswirkungen von Hitze auf Schwangere, Stillende und Säuglinge SJB UA GA Hitzeaktionsplan Stadt Karlsruhe 60 SE-1 Sensibilisierung von Schlüsselakteur*innen und proaktive Ansprache von Menschen, die Suchtmittel konsumieren B SJB UA GA KKJ-4 Sensibilisierung von Schlüsselakteur*innen und proaktive Ansprache von Betreuungspersonen von Klein- und Schulkindern B SJB UA GA KKJ-5 Bildungs- und Unterstützungsangebote für KiTas B x SJB UA GA SE-2 Informationskampagne zu den Auswirkungen von Hitze bei Suchtmittelgebrauch SJB UA GA PB-2 Informationskampagne zu den Auswirkungen von Hitze bei Pflegebedürftigkeit und (Schwer)Behinderung SJB UA GA WOU-3 Sensibilisierung von Schlüsselakteur*innen und proaktive Ansprache von Wohnungs- und Obdachlosen B SJB UA GA WOU-5 Informationskampagne zu Hitze mit Schwerpunkt Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit SJB UA GA WOU-2 Zielgruppengerechte Unterstützungsangebote für Wohnungs- und Obdachlose A SJB HAG-2 Sensibilisierung von Schlüsselakteur*innen und proaktive Ansprache von hochaltrigen Menschen B SJB UA GA HAG-5 Hitzeangepasste Angebote der „Bewegten Apotheke“ UA Hitzeaktionsplan Stadt Karlsruhe 61 HW-1 Information über das Hitzewarnsystem des Deutschen Wetterdienstes UA HAG-4 Vorträge und Veranstaltungen zu Hitzeschutz für hochaltrige Menschen x UA SJB GA IK-7 Vernetzung und Veranstaltungen zu gesundheits- und klimabezogenen Themen x UA IK-2 Plakatkampagne zu hitzeangepasstem Verhalten und kühlen Räumen B x UA UTS-2 Zugang zu Sonnenschutzmittel B UA SuS IK-8 "Kühle Routen" und Hitzespaziergänge in der Stadt x UA LA KR Bestandsaufnahme und Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügbarkeit öffentlicher kühler Räume A UA HGW AfSta SJB IE-1 Erfassung und Unterstützung hochvulnerabler, sozial isolierter Personen A UA SJB GA Teil 2 HAG-1 Hitzepatenschaften zur Unterstützung im Alltag A AfStA SJB UA BTH-5 Information zur Reduzierung der Hitzeexposition an privaten Gebäude BOA StPlA UA GES-2 Information über organisatorische Maßnahmen im Gesundheitswesen GA UA SAP-2 Begehung von Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege B x GA OA Hitzeaktionsplan Stadt Karlsruhe 62 PB-1 Sensibilisierung von Schlüsselakteur*innen und proaktive Ansprache von pflegebedürftigen Menschen sowie ihren Betreuungspersonen B GA SJB UA IE-2 Sensibilisierung von Schlüsselakteur*innen und proaktive Ansprache von potenziell sozial isolierten Menschen über das Gesundheitswesen B GA UA KKJ-9 Hitzeangepasste Spielmöglichkeiten B x GBA UA WOU-4 Hitzeangepasste Aufenthaltsmöglichkeiten im öffentlichen Raum B x GBA UA BTH-2 Einzelmaßnahmen zum Hitzeschutz und der Steigerung der Aufenthaltsqualität A x GBA HGW BTH-4 Unterstützung und Sensibilisierung der Nutzer*innen städtischer Gebäude B x HGW POA KKJ-1 Organisatorische Maßnahmen in KiTas A x HGW SJB UA WOU-1 Organisatorische Maßnahmen in Tageseinrichtungen und Sammelunterkünften A HGW SJB UA KKJ-10 Informationskampagne zu den Auswirkungen von Hitze auf Klein- und Schulkinder ab 6 Jahren HGW SJB SuS UA GA KKJ-3 Organisatorische Maßnahmen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit A x HGW SJB StJA UA KKJ-2 Organisatorische Maßnahmen in Schulen A x HGW SuS UA UTS-1 Öffentliche Toiletten B x HGW UA Hitzeaktionsplan Stadt Karlsruhe 63 IK-5 Informationen in lokalen Printmedien, sozialen Medien und Apps x IT PIA UA HW-2 Verbreitung der Hitzewarnungen an Bürger*innen x IT UA IK-4 Informationsmaterial zu kühlen Orten und Trinkbrunnen ("Stadtplan für heiße Tage") x LA UA IT IK-3 Informationsmaterial zu hitzeangepasstem Verhalten: Hitzeknigge und Hitzeflyer x OA UA SJB VER-2 Information über Hitzeschutz für private Veranstaltungen OA UA HAG-3 Informationskampagne zu den Auswirkungen von Hitze bei Hochaltrigkeit OA SJB UA GA IK-1 Telefonisches Informationsangebot („Hitzetelefon“) B OA UA GA IE-3 Kampagne zur Stärkung sozialer Teilhabe und Nachbarschaftshilfe B PIA SJB UA GA IK-6 Beiträge bei lokalen Radiosendern PIA UA ARB-1 Organisatorische Maßnahmen zum Arbeitsschutz in der Verwaltung B x POA alle Dienststellen KKJ-7 Bildungs- und Unterstützungsangebote für die offene Kinder- und Jugendarbeit B SJB StJA UA GA SST-1 Kühle Räume für Eltern, die ihre Säuglinge füttern und stillen B x SJB UA ZJD KKJ-6 Bildungs- und Unterstützungsangebote für Schulen B SuS UA GA Hitzeaktionsplan Stadt Karlsruhe 64 KKJ-8 Hitzeangepasste außerschulische Lern- und Bildungsräume B SuS UA Niedrige Priorität: Maßnahmen, die zur Sensibilisierung der Bevölkerung dienen und zum Erhalt der Lebensqualität in Karlsruhe beitragen Mittlere Priorität: Maßnahmen, die auf den Erhalt des Wohlbefindens bei Hitze abzielen und effektiv zur Gesundheitsvorsorge beitragen Hohe Priorität: zentrale Schlüsselmaßnahmen, die wesentlich zur Reduktion von hitzebedingter Morbidität und Mortalität beitragen A.2 Hintergrundinformationen zu Hitze und Gesundheit Hitze als Gesundheitsproblem Die optimale Körpertemperatur eines Menschen liegt bei etwa 37 ° Celsius. Ein gesunder Organismus kann seine Körpertemperatur an verschiedene Umweltbedingungen, wie Temperaturschwankungen anpassen. So setzen bei hohen Temperaturen verschiedene Kühlmechanismen des Körpers ein. Die Blutgefäße erweitern sich, wodurch der Körper Wärme schnell und wirkungsvoll an die Umgebung abgeben kann. Darüber hinaus sorgt Schwitzen durch den Effekt der Verdunstungskühle für Entlastung. Der menschliche Körper kann seine Temperatur aber nur begrenzt über diese beiden Möglichkeiten regulieren. Ist ein Mensch langanhaltend hohen Temperaturen ausgesetzt, können hitzebedingte Erkrankungen folgen, mitunter mit lebensbedrohlichen Folgen. Steigt die Körperkerntemperatur zu stark an – ist der Körper also nicht mehr in der Lage, die Temperatur zu regulieren – können die Symptome zu dauerhaften Schäden oder im Extremfall zum Tod führen. 36 Zu hitzebedingten Erkrankungen zählen unter anderem Hitzestress, Hitzekollaps, Hitzekrampf, Hitzeerschöpfung und Hitzschlag. Da der Körper zur Abkühlung schwitzt und damit Flüssigkeit verliert, steigt die Gefahr einer Dehydrierung/ Exsikkose. 37 Des Weiteren kann Hitze zur Verschlechterung bestehender Erkrankungen führen. Dies ist vor allem bei Nierenerkrankungen sowie Atemwegserkrankungen, Herz- und Gefäßerkrankungen der Fall. Während heißer Perioden im Sommer zeigt sich insgesamt ein deutlicher Anstieg der Sterbefälle in Deutschland, wobei die hitzebedingte Mortalität neben der Intensität und Dauer von Hitzeperioden und der Größe von Hochrisikogruppen auch vom Erfolg von Anpassungsmaßnahmen abhängt. Als besonders einschneidendes Ereignis gilt der europäische Hitzesommer 2003 mit etwa 70.000 hitzeassoziierten Todesfällen, davon ca. 8.000-9.000 im Bundesgebiet. Allein in Deutschland werden ca. 30.000 Todesfällen zwischen 2018 und 2023 auf die außergewöhnlich heißen Sommer der letzten Jahre zurückgeführt. Wenn die Abendstunden keine Abkühlung bringen wie in Tropennächten, in denen die Temperaturen nicht unter 20 ° Celsius sinken, belastet das außerdem die Regenerationsphasen. Dies kann ein erhöhtes Unfallrisiko, aber auch eine gesteigerte Stressbelastung zur Folge haben. Weitergehende Folgen von hohen Temperaturen können auch eine Zunahme an Konflikten oder mehr Badeunfälle sein. 38 Hitze als Katastrophenfall Extremwetterereignisse im Kontext des Klimawandels belasten nicht nur die menschliche Gesundheit. Wenn Einsatzzahlen bei Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst zunehmen, kann die Funktionsfähigkeit kritischer Infrastrukturen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen wie das Gesundheitssystem unter Druck geraten. 39 Es braucht daher ausreichend Vorbereitung, um auf die potenzielle Gefahrenlage adäquat reagieren und sie bewältigen zu können. Aus diesem Grund wird das Szenario „Hitze mit Dürre und Vegetationsbränden“ im Rahmen der kommunalen Katastrophenschutzplanung der Stadt Karlsruhe berücksichtigt. 40 36 https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/news/2023/hitzebedingte-sterblichkeit 37 https://hitzeservice.de/fakten-und-grundlagen/ 38 https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/hitze-konflikte.jsp 39 www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publikationen/PiB/PiB-05-klimawandel.pdf?__blob=publicationFile&v=12 40 https://www.karlsruhe.de/stadt-rathaus/service-buergerinformation/brand-bevoelkerungsschutz/bevoelkerungsschutz Hitzeaktionsplan Stadt Karlsruhe 66 A.3 Hintergrundinformationen zu Risikofaktoren Die Auswirkungen extremer Hitze treffen prinzipiell alle Menschen gleichermaßen, ob nun in Form von Einschränkungen in Lebensqualität und Wohlbefinden, der Verringerung von Produktivität und Konzentration bis hin zu hitzebedingten und hitzeassoziierten Erkrankungen. 41 Jedoch gibt es einige Faktoren, die das Risiko für hitzebedingte Morbidität und Mortalität erhöhen. Menschen, bei denen einer oder mehrere der folgenden Faktoren zutreffen, die die Vulnerabilität beeinflussen, zählen zu den Risikogruppen bei Hitze. 42 Die folgende Auflistung gibt einen Überblick über alle Merkmale, die zu einem erhöhten Risiko führen. Personenbezogene und gesundheitliche Merkmale • Schwangerschaft • Stillzeit • Säuglingsalter • Kleinkindalter • Schulkindalter ab sechs Jahren • Hochaltrigkeit • Pflegebedürftigkeit, Schwerbehinderung • Chronische und akute Erkrankungen • Unter bzw. Übergewicht • Arzneimittel- und Medikamenteneinnahme • Suchtmittelgebrauch und Suchterkrankungen Exposition • Körperliche Tätigkeiten in überhitzten, schlecht belüfteten Räumen • Körperliche Tätigkeiten im Außenraum • Fehlende Rückzugsmöglichkeiten, zum Beispiel bei Wohnungs- oder Obdachlosigkeit Fehlende Anpassungskapazitäten • Soziale Isolation bzw. Teilhabe • Risikowahrnehmung, Wissen um das richtige/angemessene Verhalten • Sprachliche und kulturelle Barrieren • Mobilität • Finanzielle Ressourcen Aus diesen Merkmalen wurden im Rahmen des Projekts Plan °C folgende Risikofaktoren herausgearbeitet und geclustert. • Schwangerschaft und die damit verbundenen Veränderungen des Hormonhaushalts können Einfluss auf Stoffwechsel und Blutzirkulation haben und führen zu einer Lichtempfindlichkeit der Haut mit der Gefahr von Sonnenallergien und Hautreizungen. Das Gewicht des ungeborenen Kindes ist eine zusätzliche körperliche Belastung. Die physiologischen Anpassungen des Körpers während der Schwangerschaft beeinflussen auch die Mechanismen der Thermoregulation. Schwangere sind hitzeempfindlich, da ihr Körper mehr Wärme produziert als sonst. Während Hitzewellen sind erhöhte Frühgeburtenraten, geringe Geburtsgewichte, sowie eine Zunahme ungünstiger Geburtsereignisse beobachtet worden. Auch nach der Geburt kann für stillende 41 https://hitzeservice.de/fakten-und-grundlagen/ 42 Diese Merkmale können auch miteinander verknüpft sein (Stichwort Intersektionalität). Die Reihenfolge, in der die Risikofaktoren aufgezählt werden, hat keine Aussage über ihre Relevanz. Hitzeaktionsplan Stadt Karlsruhe 67 Mütter weiterhin ein erhöhtes Risiko bestehen, da Stillen dehydrierend wirkt. 43 Säuglinge sind grundsätzlich hilfsbedürftig. • Kleinkinder und Kinder haben im Gegensatz zu gesunden Erwachsenen eine verringerte körperliche Fähigkeit der Thermoregulation. Hinzu kommt, dass Kinder häufig insgesamt körperlich aktiver sind, was zu einer Wärmeproduktion führt und für den Körper eine zusätzliche Belastung darstellen kann. 44 Außerdem ist die Schweißproduktion bei Kindern geringer, ihre Stoffwechselrate aber höher als bei gesunden Erwachsenen. Außerdem sind sie von den sie betreuenden Personen abhängig (Hilfsbedürftigkeit) und auf deren Fürsorge angewiesen und haben nur geringe bis keine Fähigkeit zur selbstständigen Einschätzung und Kommunikation ihrer Lage und gesundheitlichen Belastung. • Ältere Menschen sind aufgrund verschiedener Aspekte, die mit Hochaltrigkeit einhergehen, von den negativen Folgen extremer Hitze besonders betroffen. Meist wird die Altersgrenze bei 65 Jahre gezogen, aus medizinischer Sicht kann jedoch vor allem ab 75 Jahren von einer erhöhten Vulnerabilität gesprochen werden. Mit dem Alter sinkt die Anpassungsfähigkeit des Körpers an veränderte Außenbedingungen. Besonders gefährlich ist, wenn bereits früh im Jahr eine Hitzewelle ansteht, ohne dass es eine längere Gewöhnung an wärmere Temperaturen geben konnte. Die Wärmeregulation in Form von Schwitzen ist gestört oder verlangsamt, auch das Durstgefühl nimmt mit steigendem Alter immer weiter ab. Bei hochaltrigen Menschen kommen häufig noch weitere Risikofaktoren hinzu, wie soziale Isolation oder chronische Erkrankungen. • Chronische oder akute physische Erkrankungen können zu einer Beeinträchtigung der körpereigenen Regulierung der Körpertemperatur führen. Chronische oder akute psychische Erkrankungen können zu einer verringerten Fähigkeit zur Selbstversorgung und damit auch zum Selbstschutz bzw. zum Holen von Hilfe führen. Demenzerkrankungen wie Alzheimer, aber auch Veränderungen der Wahrnehmung im Rahmen psychiatrischer Erkrankungen führen zu einem verringerten Bewusstsein für hitzebedingte Risiken und Verhaltensanpassungen. Bei Hitze steigt außerdem das Risiko akuter Verschlechterung chronischer Erkrankungen. Bestimmte Medikamente können die Schweißproduktion und das Durstempfinden beeinflussen oder die Durchblutung der Haut verhindern und somit die Regulierung der Körpertemperatur beeinträchtigen. Sedativa können die Aufmerksamkeit beeinträchtigen und so das (frühzeitige) Erkennen von Warnsymptomen erschweren. Bei Medikamenten, welche die Temperaturregulierung, das Schwitzen und die kognitive Wachsamkeit einschränken, die Gefäßspannung und den Blutdruck beeinflussen, muss in Absprache mit dem/der behandelnden Arzt oder Ärztin gegebenenfalls die Dosierung angepasst oder die Trinkbeschränkung aufgehoben werden. 45 • Suchterkrankungen sind vielfältig und in allen Bevölkerungsgruppen vorhanden. Durch den Konsum psychoaktiver Substanzen und Alkohol können Veränderungen der Reaktionen (erhöhte Reaktionszeit) und des Verhaltens sowie Bewusstseinseinschränkungen hervorgerufen werden. Betroffene schützen sich demnach meist zu spät oder überhaupt nicht vor Hitze. Der Konsum kann die Herzaktivität und den Kreislauf beeinträchtigen und haben damit auch Einfluss auf die Thermoregulation. Bei einer Alkohol- oder Drogenabhängigkeit kann außerdem der Wasserhaushalt weniger ausgeglichen sein, sodass der Körper einer zusätzlichen Belastung durch Hitze weniger entgegensetzen kann. 46 43 https://www.lzg.nrw.de/hitze/gesundheitsrisiken/index.html 44 https://www.lzg.nrw.de/hitze/gesundheitsrisiken/index.html 45 Zu diesen Medikamenten zählen u.a. Anticholinerge Arzneimittel, Antipsychotika, Antihistaminika, Mittel gegen Parkinson, Antidepressiva, Anxiolytika und Mittel zur Muskelentspannung, Betablocker, Sympathomimetika, Antihypertensiva und Diuretika sowie Antiepileptika. https://hitze.info/hitzefolgen/risikogruppen/ 46 https://www.klima-mensch-gesundheit.de/hitzeschutz/soziale-hilfseinrichtungen/ Hitzeaktionsplan Stadt Karlsruhe 68 • Der Risikofaktor Pflegebedürftigkeit trägt aus verschiedenen Gründen zu einer erhöhten Vulnerabilität gegenüber Hitze bei. Zum einen haben pflegebedürftige Menschen meist einen schlechteren Gesundheitszustand und/oder Vorerkrankungen. Zum anderen ist oft die Mobilität eingeschränkt, vor allem bei Bettlägerigkeit können kühlere Räume nur schwer oder gar nicht aufgesucht werden. Die Personen benötigen Unterstützung beim Verrichten von Alltagstätigkeiten und sind dabei abhängig von den sie betreuenden Personen. • Wohnungs- oder obdachlose Menschen sind extremen Temperaturen besonders ausgesetzt, haben aber auch aufgrund sozialer oder finanzieller Barrieren wenig Möglichkeiten, sich in eine kühlere Umgebung bzw. kühle Räume, wie z.B. Büchereien oder Museen, zurückzuziehen. Daher muss die barrierearme Zugänglichkeit zu kühlen Räumen für die Zielgruppe sichergestellt werden. Außerdem haben sie erschwerten Zugang zu Trinkwasser und sanitären Anlagen. Chronische Begleiterkrankung sowie oftmals unbehandelte Grunderkrankungen und der Zugang zur Gesundheitsversorgung erhöhen die Vulnerabilität gegenüber Hitze. 47 • Sprachliche oder kulturelle Barrieren sowie fehlende finanzielle Mittel können dazu führen, dass Geflüchtete und andere Personen in Sammelunterkünften nur über eingeschränkte Anpassungsmöglichkeiten verfügen. • Gesundheitliche Gefahren durch Hitzebelastung können neben individuellen körperlichen Voraussetzungen wie Alter oder gesundheitliche Konstitution auch durch verhaltensbedingte Risikofaktoren entstehen. Verhaltensbedingte Vulnerabilität entsteht vor allem in den Bereichen, in denen sich Menschen körperlich betätigen wie bei Arbeit oder Sport. In Berufen oder bei Aktivitäten, die eine körperlich anspruchsvolle Tätigkeit in überhitzten Bereichen (innen und außen) beinhalten, so z.B. im Baugewerbe, im Straßenbau, in der Land- und Forstwirtschaft, in der Abfallwirtschaft oder in der Gastronomie sind Menschen extremer Hitze sowie UV-Strahlung besonders ausgesetzt. Bei Arbeitenden stellen Schutzkleidung oder Abwärme von Maschinen eine weitere Hitzebelastung dar (WHO 2021). 48 Die Wärmeproduktion, die sich bei körperlicher Anstrengung entwickelt. bedeutet darüber hinaus eine deutliche Mehrbelastung für den Körper und kann das Risiko von Hitzekrankheiten wie Hitzekrämpfe, Hitzeerschöpfung und Hitzschlag erhöhen. Außerdem führt die Anstrengung zu vermehrtem Schwitzen und wenn nicht ausreichend Flüssigkeit aufgenommen wird, zu einer erhöhten Gefahr der Dehydrierung. 49 .Ähnliches gilt, wenn während starker Hitzebelastung Sport getrieben wird. • Menschen, die als sozial isoliert gelten, sind durch extreme Hitzeereignisse besonders gefährdet. Sie verfügen oftmals über weniger Kapazitäten, schützende Maßnahmen zu ergreifen, und sind generell wenig in Aktivitäten außerhalb der Wohnung eingebunden. Aufgrund des fehlenden sozialen Netzwerks bleibt ihre Gefährdungslage unbemerkt und sie erhalten verzögert Zugang zu ärztlicher Versorgung. Vor allem die Erfahrungen der Hitzeaktionsplanung aus Frankreich haben gezeigt, dass soziale Isolation einer der Hauptrisikofaktoren ist, wenn Menschen aufgrund von Hitze erkranken oder sterben. Einsamkeit kann in unterschiedlichen Lebensphasen auftreten. Neben alleinstehenden älteren Menschen mit geringer Mobilität können auch jüngere Menschen (Wechsel des Umfelds zum Beginn der Ausbildung oder des Studiums) sowie bei Renteneintritt (Wegfall von sozialen Kontakten) betroffen sein. 50 47 https://www.klima-mensch-gesundheit.de/hitzeschutz/soziale-hilfseinrichtungen/ 48 https://www.lzg.nrw.de/hitze/gesundheitsrisiken/index.html 49 https://hitzeservice.de/fakten-und-grundlagen/ 50 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2025) : https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/engagement-und- gesellschaft/strategie-gegen-einsamkeit/wissen-zu-einsamkeit-vertiefen-228600 Hitzeaktionsplan Stadt Karlsruhe 69 • Bestimmte Bevölkerungsgruppen sind aufgrund sozialer und wirtschaftlicher Faktoren wie Einkommen, Bildung, Zugang zur Gesundheitsversorgung und Wohnen stärker von den negativen Folgen von Hitze betroffen als andere. Der sozio-ökonomische Status beeinflusst unter anderem die Wohnviertelwahl, die Wohnqualität, den Lebensstil und den Gesundheitszustand. So wohnen Menschen, die über geringe sozioökonomische Ressourcen verfügen, oftmals in beengten Wohnverhältnissen und/oder Dachgeschosswohnungen, so dass ein Ausweichen auf kühlere Räume nicht möglich ist. 51 Fehlende (finanzielle) Ressourcen verhindern die adäquate Anpassung von Räumlichkeiten (Dämmung, Klimaanlage) und tragen außerdem zu geringeren Kompensationsmöglichkeiten wie dem Besuch von kostenpflichtigen Angeboten wie Schwimmbädern oder Museen bei. A.4 Hitzeaktionsplanung in Frankreich (Plan Canicule) Hintergrundinformationen zur französischen Hitzeaktionsplanung Als Vorbild für das Projekt Plan °C und damit für die Karlsruher Hitzeaktionsplanung gilt die französische Hitzeaktionsplanung. 52 Frankreich wurde von der europaweiten Hitzewelle im Sommer 2003 mit über 15.000 hitzeassoziierten Todesfällen besonders getroffen. Daher wurde bereits im Jahr 2004 eine nationale Hitzeaktionsplanung beschlossen, der Plan National Canicule (PNC). Dieser gilt als Rahmenvorgabe auf nationaler Ebene und wird durch die Départements und kommunalen Behörden konkretisiert und umgesetzt. Auf diese Weise werden von Seiten der Regierung einheitliche Standards bereitgestellt Der PNC und das daran gekoppelte nationale Hitzewarnsystem sind als Stufenplan mit aktuell vier Warnstufen konzipiert, die jeweils adäquate Maßnahmen auslösen: 1. Grundstufe, 2. Hitzewarnung, 3. Alarmstufe, 4. Maximale Mobilisierung. Kommunale Strukturen zur Umsetzung des Plan Canicule (PNC) Auf kommunaler Ebene trägt die Stadtverwaltung mit der/m Bürgermeister*in die übergeordnete Verantwortung für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Mindestens ein*e kommunale*r Hitzebeauftragte*r (Référent*e canicule) fungiert als zentrale Stelle zur Koordinierung der Maßnahmen sowie der ämterübergreifenden Zusammenarbeit – meist als Stabsstelle im Bereich des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes oder der Sozialbehörden. Die Dienststellen verantworten die selbstständige Umsetzung und Finanzierung der jeweils in ihren Fachbereichen liegenden Maßnahmen. Damit ist fast jedes Amt der Stadtverwaltung an der Hitzeplanung beteiligt. Darüber hinaus spielen externe Institutionen wie Träger sozialer Einrichtungen eine entscheidende Rolle, da viele Aufgaben aus der kommunalen Verwaltung ausgelagert werden. Die Kommunikation innerhalb der Stadtverwaltung erfolgt über die Amtsleitungen. Im PNC sind regelmäßige Abstimmungen zwischen den Ämtern zur Maßnahmenkoordination festgeschrieben. Information und Kommunikation Frankreichs Informations- und Kommunikationsstrategie gliedert sich in eine präventive Grundkampagne für die gesamte Warnsaison und eine Informations- und Kommunikationskampagne die je nach Warnstufe 51 „Preisgünstige Wohnungen sind häufig auch Wohnungen, die der Hitze stärker ausgesetzt sind (Dachwohnungen oder Gebäude mit schlechterem Wärmeschutz). Ihren Bewohnerinnen und Bewohnern gilt ein besonderes Augenmerk bei der Aktionsschritte im Jahresverlauf der Maßnahmen.“ Karlsruher Klimaanpassungsstrategie 2021, S. 35f. 52 Das zeigt auch der Name Plan °C, der zum einen mit dem Grad Celsius Zeichen auf die Temperaturthematik hinweist. Zum anderen greift der Name den Bezug zur französischen Hitzeaktionsplanung, dem sogenannten Plan National Canicule auf. Hitzeaktionsplan Stadt Karlsruhe 70 passende Informationen und Schutzmaßnahmen vermittelt. Der Großteil der Informations- und Kommunikationsstrategien zielt auf die Allgemeinbevölkerung ab. Darüber hinaus gibt es auf ausgewählte Risikofaktoren zugeschnittene Sensibilisierungskampagnen. Einrichtung Kühler Räume Mit Einführung des PNC sind alle Kommunen in Frankreich verpflichtet, kühle Räume öffentlich zugänglich zu machen und dafür stadtteilgenaue Karten bereitzustellen. Dazu zählen sowohl öffentlich zugängliche Innenräume wie Bibliotheken als auch Orte im Freien wie Parks oder Freibäder. Der Zugang zu kühlen Räumen wird von den Kommunen unter anderem durch erweiterte Öffnungszeiten und vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu Einrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Schwimmbädern, Einkaufszentren, Seniorenrestaurants und soziokulturellen Zentren ermöglicht. Ab Warnstufe 3 ist es zudem Pflicht, städtische Gebäude wie Rathäuser für die Bevölkerung zu öffnen. Um die Zugänglichkeit auch für weniger mobile Menschen zu ermöglichen, kooperiert die Stadtverwaltung mit dem öffentlichen Personennahverkehr, um durch ein Minibussystem auf Abruf oder Krankentransporte die Personen direkt zu den kühlen Orten zu bringen. Zudem werden Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialbereichs wie Krankenhäuser, Pflege- und Altersheime dazu angehalten, kühle Gemeinschaftsräume bereitzustellen. Diese sollen auch vulnerablen Personen aus der Nachbarschaft zugänglich sein. Hitzeschutz im Veranstaltungswesen Generell finden in Frankreich in den Sommermonaten wenige Veranstaltungen statt, da in den vacances d ́aout von Juli bis September nicht nur die Schulen, sondern auch viele Unternehmen für mehrere Wochen schließen. Die hitzeangepasste Gestaltung öffentlicher Veranstaltungen liegt in der Verantwortung der Kommune sowie des Veranstaltenden. Werden Auflagen nicht erfüllt, steht es der Kommune zu, die Veranstaltung abzusagen. Prävention von hitzebedingter Mortalität und Morbidität bei Risikogruppen Neben den genannten Informationsmaßnahmen und der Einrichtung kühler Räume setzt Frankreich auf ergänzende Unterstützungsmaßnahmen für ausgewählte Risikogruppen. Dazu zählen vor allem sozial isolierte Menschen, aber auch Säuglinge und Kinder, Wohnungs- und Obdachlose sowie Pflegebedürftige. Die Erfahrung aus zwanzig Jahren Hitzeaktionsplanung haben zwei entscheidende Faktoren identifiziert, die zu einer erhöhten Hitzemorbidität bzw. -mortalität beitragen. Dies sind zum einen die sogenannte Hitzekompetenz beziehungsweise das Fehlen derselben – einschließlich der Fehleinschätzung des eigenen Risikogrades. Zum anderen spielt fehlendes Sozialkapital im Sinne von sozialer Isolation eine zentrale Rolle. Um diesem Punkt Rechnung zu tragen, werden Maßnahmen zum Hitzeschutz in Frankreich vermehrt mit passenden Strukturen aus dem Bereich der sozialen Arbeit und psychosozialen Beratung vereint. Dazu zählt die Einrichtung eines Hitzeregisters zur Identifizierung und Unterstützung multivulnerabler Menschen (nach Merkmalen wie Alter, chronische physische oder mentale Erkrankungen, schwierige Erreichbarkeit gepaart mit Einsamkeit und sozialer Isolation). Aufgabe der Kommune ist dabei die Sammlung und Aufbewahrung von personenbezogenen Daten wie Angaben zur Identität, zum Alter und zum Wohnort sowie gegebenenfalls Kontaktdaten eines Pflegedienstes oder des behandelnden Arztes. Die Personen, die sich in das Register eintragen haben lassen, werden im Falle einer Hitzewarnung telefonisch kontaktiert. 53 Ist jemand nicht erreichbar oder in einer gesundheitlich kritischen Lage, kann die Person durch einen sozialen Dienst vor Ort aufgesucht werden oder der Rettungsdienst alarmiert werden. 53 Die Zahl der Telefonkontakte pro Woche liegt erfahrungsgemäß je nach Größe der Kommune zwischen 150 und 300. Hitzeaktionsplan Stadt Karlsruhe 71 Bei Personen, die in prekären Wohnverhältnissen oder ohne festen Wohnsitz leben, wird im Falle einer Hitzewarnung die reguläre Besuchs-/Kontaktfrequenz von sozialen Diensten erhöht; bei Menschen mit Lebensmittelpunkt im öffentlichen Raum werden bestehende Angebote durch aufsuchende Arbeit erweitert. In Betreuungseinrichtungen von Kindern, Familienzentren sowie Gruppenunterkünften für Minderjährige muss vor dem Sommer geprüft werden, ob die Einrichtung eines kühleren Raums möglich ist und ob die Hitzeschutzvorrichtungen wie Verschattung funktionstüchtig sind. Darüber hinaus werden pädagogische Fachkräfte für Präventionsmaßnahmen und die Erkennung von Warnzeichen hitzebedingter Erkrankungen sensibilisiert und veranstalten beispielsweise Lernausflüge zu Trinkbrunnen oder kühlen Orten. Pflege- und Gesundheitseinrichtungen werden dazu angehalten sicherzustellen, dass die gesundheitliche Versorgung auch bei erhöhtem Patientenaufkommen mit gleichzeitig geringerem Personal aufgrund der Urlaubszeit im Sommer gewährleistet werden kann.

  • Präsentation AUG Hitzeaktionsplan
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    Der Karlsruher Hitzeaktionsplan Teresa Ziegler Umwelt-und Arbeitsschutz 14.05.2025© Stadt Karlsruhe | Umwelt-und Arbeitsschutz2 © LUBW Anzahl Heiße Tage in Baden-Württemberg 14.05.2025© Stadt Karlsruhe | Umwelt-und Arbeitsschutz3 Prognose: Anzahl Heiße Tage in Baden-Württemberg in der nahen und fernen Zukunft © LUBW 14.05.2025© Stadt Karlsruhe | Umwelt-und Arbeitsschutz4 Gesundheitliche Folgen von Hitze Hitzemorbidität www.rnd.de/wissen/extremhitze-was-auf-menschen-weltweit-zukommt-HWVHCCR5NFDFHCZCLEJKNROTJQ.html Hitzemortalität https://www.deutschlandfunk.de/hitzetote-100.html Karlsruher Klimaanpassungsstrategie 16 Handlungsfelder © Stadt Karlsruhe | Umwelt-und Arbeitsschutz Übergreifendes Gesundheit Landwirtschaft Wald und Forstwirtschaft Boden Stadtplanung und Städtebau Gebäude StadtgrünOberflächengewässer Bevölkerungsschutz Wirtschaft und Arbeitsleben Grundwasserbewirtschaftung und Trinkwasserversorgung Energieversorgung Naturschutz und Erhalt und Förderung der Biologischen Vielfalt Verkehr Stadtentwässerung 14.05.20255 Verbundprojekt „Plan °C“ Gesundheitsamt Amt für Umwelt-/ Verbraucherschutz Umwelt-und Arbeitsschutz Klimaanpassung & Stadtökologie „Anwendung der Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen in der kommunalen Praxis“ © Stadt Karlsruhe: Plan°C 14.05.2025© Stadt Karlsruhe | Umwelt-und Arbeitsschutz 14.05.2025© Stadt Karlsruhe | Umwelt-und Arbeitsschutz7 Umfassende Hitzevorsorge durch Hitzeaktionsplanung Grundlage: Handlungsempfehlungen des Bundesumweltministeriums von 2017 Zeithorizonte Monitoring & Evaluation Langfristige Entwicklung und Planung Vorbereitung vor dem Sommer Schutz während des Sommers Spezielle Maßnahmen während akuter Hitzewellen Monitoring & Evaluation 14.05.2025© Stadt Karlsruhe | Umwelt-und Arbeitsschutz8 Pflege-/ Gesundheits- einrichtungen Ärzteschaft Karlsruhe Bürgervereine Branddirektion Presse-und Informationsamt Wohlfahrts-und Sozialverbände Schul-und Sportamt Gesundheitsamt Karlsruhe Marketing und Event GmbH Int. Begegnungs- zentrum / AniKAe.V. Personal-und Organisationsamt Stadtplanungsamt Sozial-und Jugendbehörde Gartenbauamt Amt für Stadtentwicklung Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft Liegenschaftsamt IT-Amt Umwelt-und Arbeitsschutz Kirchengemeinden Bauordnungsamt Personalrat Verwaltungsinterner Workshop Stadtweite Befragung externer Akteur*innen Bilaterale Gespräche Abstimmung auf Amtsleitungsebene Stadtjugend- ausschuss Ordnungsamt Kommunale Gesundheitskonferenz Ortsverwaltungen ... Methodisches Vorgehen Zwei Maßnahmengruppen Alle Menschen in der Stadt Sensibilisierung-und Unterstützungsangebote 14.05.2025© Stadt Karlsruhe | Umwelt-und Arbeitsschutz Menschen, die aufgrund von Risikofaktoren besonders hitzevulnerabel sind Lebensqualität und Wohlbefinden 14.05.2025© Stadt Karlsruhe | Umwelt-und Arbeitsschutz10 Beispiele bisheriger Maßnahmen •Bildungsmaterial für Grundschulen in Kooperation mit a tip: tap e.V. •Informationskampagne zum Stadtplan für heiße Tage •Veranstaltungen und Vorträge •Zielgruppenspezifische Angebote u.a. zusammen mit der Gesundheitsförderung, mit dem Kinderbüro oder in verschiedenen Sprachen mit ANiKAe.V., mit dem Gesundheitsamt, der Ärzteschaft Karlsruhe oder ev. Kirchengemeinden („Coole Kirche“) •Kita-Hitzeschutzkiste mit Bildungs-und Spielangeboten sowie Informationen zum Hitzeschutz für alle städtischen Kitas und Schülerhorte •Förderung hitzeangepasster Arbeitskleidung/ UV-Schutz für städtische Mitarbeitende 14.05.2025© Stadt Karlsruhe | Umwelt-und Arbeitsschutz11 Weitere Umsetzung von Maßnahmen z.B. Informationsangebote zur Sensibilisierung der Gesamtbevölkerung zu hitzeangepasstem Verhalten und kühlen Räumen z.B. direkte Ansprache und Beratung von Risikogruppen, Integration von Hitzeschutz in Bildungsangebote sowie organisatorische Maßnahmen zur Hitzereduktion in Gebäuden z.B. Schaffung kühler Orte sowie die Entwicklung von zielgruppenspezifischen Unterstützungsangeboten z.B. bauliche Reduzierung der Hitzeexposition an Gebäuden Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Teresa Ziegler Umwelt-und Arbeitsschutz

  • Abstimmungsergebnis TOP 18
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  • Protokoll GR 29.07.2025 TOP 18
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    Niederschrift 13. Plenarsitzung des Gemeinderates 29. Juli 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 18 der Tagesordnung: Hitzeaktionsplan der Stadt Karlsruhe Vorlage: 2025/0369 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse des Projektes Plan°C zur Kenntnis und beschließt den Hitzeaktionsplan nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit mit Na- turschutzbeirat und im Sozialausschuss. Der Gemeinderat stimmt dem Hitzeaktionsplan als Handlungsrahmen für zukünftige städtische Aktivitäten im Bereich „Gesundheitlicher Hit- zeschutz“ zu. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der jeweils zur Verfügung ste- henden Ressourcen und unter Inanspruchnahme bereitgestellter Förderungen durch Bund und Land die Maßnahmen zu konkretisieren und umzusetzen. Der Hitzeaktionsplan wird veröffentlicht und im Internet sowie auf sonstige geeignete Weise bekannt gemacht. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (40 Ja, 3 Nein) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 18 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 16. Mai 2025 sowie im Sozialausschuss am 9. Juli 2025. Bürgermeisterin Lisbach: Auch wenn die aktuellen Temperaturen es eher nicht vermuten lassen, aber Karlsruhe ist eine sehr heiße Stadt. Die Hitzetage und die Hitzeperioden neh- men auch in Karlsruhe stetig zu, und deshalb legen wir Ihnen heute als einen wichtigen Baustein unserer Klimaanpassungsstrategie den Hitzeaktionsplan vor. In diesem Hitzeakti- onsplan geht es darum, die Auswirkungen extremer Hitzeereignisse abzumildern und die Menschen in Karlsruhe, so gut es geht, vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Hitze zu schützen. Ich möchte aber betonen, dass dieser Hitzeaktionsplan nur eine von ins- gesamt 75 Maßnahmen aus unserer sehr umfassenden Klimaanpassungsstrategie ist. Das heißt, wir haben natürlich noch viele weitere Themen, wie beispielsweise auch das Thema Weiterentwicklung unseres Stadtgrüns und vieles andere mehr, das in der Klimaanpas- sungsstrategie enthalten ist, deshalb bitte nicht hier im Hitzeaktionsplan suchen. – 2 – In diesem Hitzeaktionsplan geht es jetzt speziell um den Schutz der Gesundheit bei Ext- remhitzeereignissen. Besonders im Fokus sind die vulnerablen Personengruppen, die durch Hitze besonders stark gefährdet sind. Das sind ältere Menschen, das sind kranke Men- schen, Kleinkinder, Schwangere und auch Obdachlose, die sich schlecht vor Hitze schützen können. Auf sie wird im Hitzeaktionsplan noch einmal mit verschiedenen Maßnahmen be- sonders intensiv eingegangen. Diese Maßnahmen im Hitzeaktionsplan wurden zusammen mit zahlreichen beteiligten Dienststellen erarbeitet. Auch externe Einrichtungen, Gesund- heits- und Pflegeeinrichtungen waren mit in dem Prozess dabei. Wir haben uns auch eng mit anderen Städten ausgetauscht. Wir hatten eine enge Kooperation mit Düsseldorf, denn es handelt sich hier um ein gefördertes Projekt, das wir zusammen mit Düsseldorf bearbei- tet haben. Es gab auch einen Austausch mit Mannheim, mit Stuttgart, Nürnberg und auch unsere Partnerstadt Nancy. Die Franzosen und Französinnen sind schon recht weit beim Thema Hitzeschutz, das war hier auch eng mit eingebunden. Jetzt fragen Sie sich wahrscheinlich: Wie setzen wir das Ganze, was hier in dem Maßnah- menkatalog enthalten ist, um? Die gute Nachricht ist, ein Drittel der Maßnahmen sind schon in Umsetzung, beispielsweise Infokampagnen, der bauliche Hitzeschutz, also da ist einiges, was schon läuft und was wir dann auch weiter fortführen und ausbauen möchten. Andere Maßnahmen müssen aber in die Prozesse der Dienststellen noch integriert werden, beispielsweise so Unterstützungsangebote für besondere Risikogruppen oder auch die Schaffung kühler Räume im Stadtgebiet, da ist noch einiges zu tun. Wir haben Klimaanpas- sungsmittel im begrenzten Umfang auch vorgesehen. Die werden wir sicher auch ein Stück weit zum Einsatz bringen. Aber natürlich müssen wir bei der Umsetzung dieses Konzeptes dann auch sehr stark prio- risieren. Das wird man natürlich auch in Diskussionen dann mit Ihnen tun. Ich kann Ihnen aber nur sagen, das Thema ist so wichtig, dass wir hier auch konsequent dranbleiben und es abarbeiten werden. Außerdem schöpfen wir übrigens auch die Fördermöglichkeiten von Bund und Land intensiv aus. Das machen wir heute schon. Aber auch fordern wir, und das auch über den Städtetag, wirklich dass sich auch Bund und Land noch stärker in dieses Thema Finanzierung von Klimaanpassung und auch von Hitzeschutz einbringen. Hier muss wirklich auch noch zusätzliche Unterstützung kommen. Ich danke allen Beteiligten, die hier sich mit eingebracht haben, sehr herzlich, insbesondere natürlich dem Umwelt- und Ar- beitsschutz unter der Leitung von Frau von Andrian, dem gesamten Team des Umweltam- tes, aber auch allen anderen Dienststellen, die hier konstruktiv mitgewirkt haben, und bitte jetzt um Ihre Zustimmung. Stadtrat Dujmović (GRÜNE): Ich halte mich auch kurz, weil wir heute noch vieles auf der Tagesordnung haben. Trotzdem möchte ich das ganz kurz in drei Ebenen einordnen. Die oberste Ebene, unser globales Klima verändert sich radikal, und auch hier müssen wir Kli- maschutz betreiben. Aber wie die Bürgermeisterin gerade eben gesagt hat, geht es jetzt gerade akut nicht primär um den Schutz, sondern es geht um die Anpassung. Auch da geht es nicht um die gesamte Anpassungsstrategie, sondern es geht ganz konkret darum, was bei besonders starken Hitzetagen verändert wird. Das ist der Hitzeaktionsplan, das heißt oberste Ebene globales Klima. Wir müssen Klimaschutz betreiben. Mittlere Ebene, Klimaanpassung, hier müssen wir blaue, grüne Infrastruktur ausbauen. Aber auch das ist nicht der Hitzeaktionsplan. Jetzt kommen wir zum Hitzeaktionsplan. Der Hitzeaktionsplan ist praktisch unser Handlungsfeld. Wir können überall gewisse – 3 – Handlungen tun, aber das ist unser ganz konkreter, unser Bauplan, sage ich mal. Also wie handeln wir, wenn die Tage besonders heiß sind? Wir stellen Wasser an bestimmte Orte und so weiter. Hier haben wir uns in den vielfachen Runden stark beteiligt und freuen uns darauf, dass dieses Konzept, der Plan jetzt zum Beschluss steht. Wir können nur noch sa- gen, hier geht es wirklich darum, Leben zu schützen. In den heißen Tagen gibt es vul- nerable Gruppen, und hier liegt der Fokus bei dem Hitzeaktionsplan drauf. Das ist sehr wichtig, und wir unterstützen das voll und ganz. Stadtrat Dr. Müller (CDU): Es ist wichtig, dass wir anfangen mit dem Hitzeaktionsplan. Er resultiert aus einem Gespräch in der Zusammenkunft mit den Kolleginnen und Kollegen aus Nancy, wo Frankreich schon eine gewisse Vorreiterrolle hatte. Da kam die Idee auf und wurde jetzt in verschiedenen Runden weiter verfeinert, und zwar erst einmal speziell für die Tage, wo es wirklich heiß ist. In Baden-Württemberg wird es heißer und damit natürlich auch in Karlsruhe. So müssen wir etwas tun, um die Aktion jetzt kurzfristig hier vor Ort entschärfen zu können. Es ist schön, dass sich so viele Ämter beteiligen. Es muss interdis- ziplinär passieren, dass die verschiedenen Bereiche abgedeckt sind, und es sollten auch möglichst viele aus der Zivilgesellschaft, auch die Bürgervereine, die alle ihren Beitrag dazu leisten können, mit herangezogen werden. Ich glaube, dann haben wir einen guten Grundstein und können für die Zukunft einiges weiter verwirklichen. Stadträtin Uysal (SPD): Auch die SPD-Fraktion begrüßt den vorliegenden Hitzeaktionsplan der Stadt Karlsruhe. Denn, liebe Bürgermeisterin, Sie haben es eingangs richtig gesagt, der Klimawandel ist kein Zukunftsszenario mehr, er ist längst Realität. Er stellt auch eine ernst- hafte Belastung für unsere Stadtgesellschaft dar, gesundheitlich, sozial und infrastrukturell. Wir begrüßen daher, dass mit diesem Plan erstmals ein umfassender Handlungsrahmen ge- schaffen wird, der Prävention, Sensibilisierung und konkrete Maßnahmen miteinander ver- zahnt. Die Einbindung zahlreicher Ämter, Einrichtungen und zivilgesellschaftlicher Akteu- rinnen und Akteure war wichtig und ist als kooperativer Einsatz ein Fortschritt. Doch wir müssen diesen Rahmen nun auch mutig und konkret ausfüllen. Ein solcher Akti- onsplan darf keine reine Sammlung guter Absichten bleiben, sondern muss in spürbare Veränderungen für die Menschen in dieser Stadt münden, für die Seniorinnen und Senio- ren in der Dachwohnung genauso wie für die Erzieherinnen im Kita-Garten, den Stadt- bahnfahrer und vor allem für unsere Kinder in den Schulen. Jetzt spüren Sie sicherlich, was ich beabsichtigen möchte. In diesem Zusammenhang möchte ich einen Antrag erwähnen, der bereits im Juni 2024 von uns gestellt worden ist, und zwar einen eigenen Hitzeplan für die Schulen zu entwickeln, gemeinsam mit Schulakteurinnen, dem Gesundheitsamt und weiteren Stellen. Denn wir wissen, gerade in Schulen spitzen sich die Auswirkungen von Hitzebelastung dramatisch zu. Dennoch, unser Antrag wurde bislang nicht vollumfänglich behandelt. Es hieß, es fehlen Ressourcen. Was bedeutet das jetzt konkret? Es bedeutet, dass Kinder mit gesundheitlichen Belastungen an heißen Tagen nicht zur Schule kommen können. Das heißt, sie können nicht teilhaben, was aktuell bei mir in der Klasse ist. Im nun vorliegenden Gesamtplan taucht der Schulbereich zwar als Teil der vulnerablen Gruppe Kinder auf, doch die spezifischen Herausforderungen im Schulalltag bleiben unterbelichtet. Dabei ist es kein Geheimnis, in vielen Schulgebäuden ist es baulich kaum möglich, den Un- terricht bei über 30 Grad verantwortungsvoll durchzuführen. Und wir haben ungefähr 70 Prozent öffentliche Gebäude, die Schulgebäude sind. Die gesundheitlichen Belastungen für Schüler*innen wie für Lehrkräfte nehmen messbar zu. Konzentration und Lernfähigkeit sin- ken und damit die Chancengerechtigkeit. – 4 – Deshalb fordern wir ganz klar, unser Antrag zum schulischen Hitzeplan muss verbindlich in den Gesamtplan eingepflegt werden. Es braucht konkrete Maßnahmen zur Prävention in den Schulen und zum Umgang mit extremen Hitzeperioden. Wir erwarten heute von der Verwaltung eine klare Zusage, dass der schulische Bereich nicht einfach als Randnotiz ge- führt wird, sondern als eigenes Handlungsfeld mitgedacht und priorisiert behandelt wird. Wenn das nicht erfolgt, werden wir in diesem Punkt erneut einbringen, denn unsere Kin- der dürfen nicht in der Hitzefalle zurückgelassen werden. Stadtrat Stolz (AfD): Wir entscheiden heute über einen Hitzeaktionsplan, ein umfangreiches Papier mit 64 Maßnahmen. Dass Hitze für bestimmte Bevölkerungsgruppen ein ernstzu- nehmendes Risiko darstellt, ist unbestritten. Dennoch, wir sehen den vorliegenden Maß- nahmenkatalog kritisch, nicht, weil wir die Gefahren durch Hitze kleinreden wollen, son- dern weil die Umsetzung dieses Plans große Zweifel an der Realisierbarkeit und vor allem den Nutzen aufwirft. Auch hierzu liegt der Verwaltung eine Anfrage vor. Der Plan ist über- frachtet, 64 Maßnahmen, dazu eine Koordinationsstelle, Monitoring-Prozesse, Öffentlich- keitskampagnen, Broschüren, Pläne, Schulungen, all das verlangt Personal, Mittel und Or- ganisation. Einige wenige dieser Maßnahmen mögen im Einzelnen sinnvoll sein, aber viele Vorschläge bleiben doch im Bereich der Symbolik. Informationsflyer, Hitzetelefone, Stadt- pläne mit kühlen Orten, das schafft Aufmerksamkeit. Aber braucht es wirklich eine Stadt, die Erwachsene darauf hinweist, bei 35 Grad genügend Wasser zu trinken und sich in den Schatten zu setzen? Ob Förderung über Bund, Land oder Stadt, jeder Euro ist letztendlich Steuergeld. Das sei ganz aktuell angemerkt, wir beraten diesen Plan in einer Phase, in der seit Wochen Regenwetter und kühle Temperaturen den Alltag prägen. Das zeigt, Klimaan- passung muss flexibel, maßvoll und realitätsbezogen sein. Nicht jeder Sommer ist ein Ext- remsommer, und nicht jede Maßnahme ist automatisch notwendig, nur weil sie theoretisch denkbar wäre. Unser Fazit, ein klar priorisierter, realistisch umsetzbarer Hitzeschutz ist wichtig und sinn- voll, aber dafür braucht es keine 64 Einzelmaßnahmen. Deshalb können wir dem Plan nicht zustimmen. Stadtrat Hock (FDP/FW): Um es vorwegzunehmen, meine Fraktion wird diesem Hitzeakti- onsplan natürlich zustimmen. Wobei man eines sagen muss, das Wort Priorisierung wurde hier in diesen Räumlichkeiten schon öfters beiseite geschoben, aber ich muss wirklich aner- kennen, man hat sich wirklich ein tolles System bereit gehalten mit vielen Maßnahmen. Aber ich denke, wir müssen aus diesen Maßnahmen doch noch einmal eine Priorisierung hernehmen und Frau Bürgermeisterin, da springe ich jetzt einmal an Ihre Seite, das wird kein Zuckerschlecken, weil jeder, der das, was hier noch einmal auch uns an Papier und an Schrift vorgelegt wurde, sagt, wir wissen, was wir gerne tun möchten, uns fehlt nur die Frauen- und Männerpower dazu und das nötige Kleingeld. Aber eines, Frau Bürgermeisterin, das kann ich Ihnen auch schon zusagen, es gibt in der Haushaltsstabilisierung Punkte, die da einzahlen auf dieses System. Ich sage nur Brunnen, ich sage nur Forstamt oder Gartenbauamt, Bäume pflanzen etc., etc. Wir können das alles, wenn man das richtig liest, eigentlich gar nicht mehr machen. Deshalb, ich frage mich, wie die Personalressourcen hier zur Verfügung gestellt werden sollen, um da, was sicherlich wunderbar beabsichtigt ist, den Menschen in Hitzeperioden in unserer Stadt unter die Arme zu greifen. Nur mir erschließt sich wirklich beim besten Willen nicht, wie wir das – 5 – finanziell stemmen wollen. Da wird noch einiges auf uns zukommen, wo wir noch Antwor- ten dazu geben müssen. Nur eines sage ich auch hier in diesem Raum. Das sind die ersten Vorboten für den Herbst, was alles nicht mehr geht. Da ist das Wort Priorisierung dann angebracht, dass wir für das Geld, was wir überhaupt noch zur Verfügung haben, den größten Nutzen herausziehen, in allen Schichten, in allen Abteilungen, überall, über der gesamten Stadt. Das Wort Priorisie- rung wird noch einen großen Stellenwert hier in diesem Hause haben. Diese Vorlage zeich- nen wir gerne mit. Nur eines muss klar sein, Frau Bürgermeisterin, Sie werden auch priori- sieren müssen. Stadtrat Gaukel (Volt): Vielen Dank, Frau Lisbach, für die Einführung. Ich finde es passend, dass das Projekt Plan C hieß, weil Plan A und B haben nicht so gut geklappt. Plan A, das war der Klimaschutz, Plan B die Klimaanpassung und jetzt bleibt halt dann am Ende noch Plan C, der Hitzeschutzplan. Die Hitze ist da. Wie überleben wir sie? Das klingt jetzt drama- tisch, aber wir sind hier in der Oberrhein-Region, und es wird heißer. Und leider sterben Menschen, wenn es zu heiß wird. Erwachsenen sagen, sie sollen trinken oder in den Schat- ten gehen, da kann man darüber diskutieren, ob man das muss. Leider ist es teilweise not- wendig, aber es geht vor allem auch um besonders vulnerable Gruppen. Obdachlose oder Menschen, die in Altenheimen sind, in Schulen wurden angesprochen, es gibt viele Berei- che, wo Maßnahmen gemacht werden müssen, was nicht so gut ist. Also ja, die Gefahr ist da, und wir hatten auch dieses Jahr schon ein, zwei Wochen über 30 Grad. Nur weil es jetzt regnet, geht das nicht weg. Und leider jagt doch jeder Extremsom- mer den nächsten. Also wir müssen dahin. Trotzdem, und das ist schlimm, müssen wir im- mer noch darum kämpfen, und wir werden im Haushalt wohl auch vor allem beim Klima- schutz überdurchschnittlich sparen. Manche fordern sogar, alles zu streichen, weil es bringt ja nichts. Gleichzeitig sollen wir in die Atomenergie einsteigen. Aber auf dieses abgestürzte Flugzeug gehe ich jetzt nicht weiter ein. Auch wieder beim Plan B, Bäume pflanzen, Begrü- nung, Brunnen, am Ende sind dann leider doch die Autos am Straßenrand wichtiger als die Bäume oder Schatten. Nachher werden wir auch noch darüber reden, ob wir lieber mehr Autos, Wärmeproduzenten in der Stadt haben oder einen Radweg, was nachweislich dem Stadtklima guttut. Das zum Intro. Vielen Dank an alle, die sich beteiligt haben. Es ist wichtig, dass wir diesen Plan aufstellen, und es ist auch wichtig, dass wir möglichst viele Maßnahmen hier herauskristallisieren. Denn dann können wir am Ende auch schauen, was können wir wann einsetzen. Denn wenn es 25 Grad hat, müssen wir diese Maßnahmen noch nicht umsetzen, aber für 35- Grad-Tage oder dann vielleicht auch mal den 36-, 37-, mal sehen, wann wir den 40-Grad- Tag bekommen. Dafür brauchen wir verschiedene Stufen und hoffentlich so viele Maßnah- men wie möglich, um am Ende auch die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Und da kann man jetzt natürlich lachen, aber wer nicht an den Klimawandel glaubt, sollte zu- mindest daran glauben, dass 35, 36, 37 Grad schlecht für die Menschen sind. Wer das nicht akzeptieren möchte, na ja, da muss man nicht darüber reden. Von daher, lasst uns da weiter schauen, wie wir sicher mit unserer Bevölkerung hier in einer heißen Region in Deutschland umgehen. Stadtrat Haug (KAL): Vielen Dank für die Vorlage des Hitzeaktionsplans, eine wichtige und notwendige Maßnahme, um der Herausforderung der immer heißeren Sommer zu – 6 – begegnen. Aufgrund des Klimawandels steigen die Temperaturen weltweit, auch hier bei uns in Karlsruhe. Die Hitzeperioden werden länger, intensiver und stellen eine erhebliche Belastung für Gesundheit, die Infrastruktur und das tägliche Leben dar. Dieser Hitzeakti- onsplan ist ein strategisches Instrument, das uns hilft, präventiv zu handeln, Risiken zu mi- nimieren und die Lebensqualität in unserer Stadt zu sichern. Er ist Teil des Handlungsfelds Gesundheit, eines von 16 Handlungsfeldern der Karlsruher Klimaanpassungsstrategie. Ziel ist es, gesundheitliche Folgen oder gar Todesfälle infolge von Hitze möglichst zu vermei- den. Die insgesamt 64 vorgeschlagenen Maßnahmen teilen sich in Maßnahmengruppe Le- bensqualität und Wohlbefinden auf der einen Seite, Sensibilisierung und Unterstützungsan- gebote ein. Der Plan überfasst Maßnahmen wie die Einrichtung von kühleren Aufenthalts- orten, die Sensibilisierung der Bevölkerung für Hitzeschutz, den Stadtplan für heiße Tage oder zum Beispiel die Errichtung eines zukunftstauglichen Hitzeschutzes an städtischen Ge- bäuden. Einiges davon wurde schon getan. Manches kann ins Tagesgeschäft integriert werden. Zwölf Maßnahmen, davon sechs mit hoher Priorität, bedürfen aber zusätzlicher personeller und finanzieller Ressourcen. Die Karlsruher Liste stimmt der vorgeschlagenen Vorgehens- weise zu und bittet die Verwaltung, intensiv nach Möglichkeiten zu suchen, um Fördermit- tel zu gewinnen, damit auch die Maßnahmen mit hoher Priorität zeitnah angegangen wer- den können. Mit diesem Plan zeigt die Stadt Karlsruhe, dass sie die Herausforderungen des Klimawandels ernst nimmt und aktiv gegensteuert. Es ist ein Schritt in die richtige Rich- tung, um unsere Stadt widerstandsfähiger zu machen und die Gesundheit und das Wohl- befinden aller Bürger*innen zu schützen. Stadtrat Schnell (AfD): Jetzt muss ich doch noch etwas sagen. Das mit der Chancengerech- tigkeit hat mir nicht so ganz eingeleuchtet. In einem Klassenzimmer, wo ein Millionärs- söhnchen sitzt oder der Sohn eines Bürgergeldempfängers, für die ist es beide in dem Raum gleich heiß. Da sehe ich es mit der Chancengerechtigkeit nicht so wirklich. Dann zum Thema, wenn es heißer ist, sterben die Leute wie die Fliegen. Man muss eines sagen, in Rom ist die Durchschnittstemperatur drei Grad höher als bei uns. Die Lebenserwartung ist aber auch drei Jahre höher. Dafür ist die Wahrscheinlichkeit, einem Gewaltverbrechen zum Opfer zu fallen, in Italien um 60 Prozent höher als in Deutschland. Zum Hitzeaktionsplan, Schatten ist ein wichtiger Bestandteil, aber es hat uns trotzdem nicht daran gehindert, hier in der Mehrheit die schönen Platanen in der Fußgängerzone ab- holzen zu lassen. Der Vorsitzende: Ich möchte noch mal daran appellieren, dass wir versuchen, den Zeitplan so einzuhalten, dass wir vielleicht realistisch heute durchkommen. Man muss nicht über je- des Stöckchen springen. (Zuruf) - Ja, auch Spaß kostet Zeit. Und nicht alle finden es spaßig. Aber gut, jetzt kommen wir zur Abstimmung und ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. – 7 – Vielen Dank an alle, die sich an der Erarbeitung beteiligt haben. Wir müssten eigentlich eine Pause machen. Ich schlage Ihnen vor, dass wir bis 20:30 Uhr weitermachen und dann eine Viertelstunde Pause, dann können wir nämlich oben räumen, und dann gehen wir in den nicht-öffentlichen Teil, dann kriegen wir etwas mehr durchgezogen. Ich bitte aber auch, Ihre langsam abnehmende Konzentration ein bisschen in den Griff zu kriegen, weil es hier doch zunehmend auch Quergespräche gibt. Also die einen reden, wenn sie unkon- zentriert sind, die anderen können sich dann erst recht nicht mehr konzentrieren. Das ist immer eine etwas ungute Entwicklung. Insofern versuchen wir beides in den Griff zu krie- gen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 18. August 2025