Neubesetzung Gestaltungsbeirat

Vorlage: 2025/0365
Art: Beschlussvorlage
Datum: 17.04.2025
Letzte Änderung: 17.06.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 27.05.2025

    TOP: 4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0365 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stadtplanungsamt Neubesetzung Gestaltungsbeirat Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 27.05.2025 4 Ö Entscheidung Kurzfassung 1. Der Gemeinderat beruft Herrn Dipl.-Ing. Markus Müller, Stuttgart, aufgrund des Zeitablaufs, gemäß § 5 der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates (22. September 2022) ab. 2. Der Gemeinderat beruft Herrn Prof. Ludwig Wappner, München, gemäß § 4-8 der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates (22. September 2022), für eine zweijährige Tätigkeit mit drei möglichen aufeinanderfolgenden Perioden in den Gestaltungsbeirat der Stadt Karlsruhe. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates der Stadt Karlsruhe sieht fünf stimmberechtigte Mitglieder vor, die ihren Wohn- und Arbeitssitz nicht im Regierungsbezirk Karlsruhe haben. Sie dürfen zwei Jahre vor und ein Jahr nach ihrer Beiratstätigkeit nicht in der Stadt Karlsruhe planen und bauen. Eine Beiratsperiode dauert jeweils zwei Jahre. Die Mitgliedschaft darf zwei aufeinanderfolgende Perioden nicht übersteigen. Die Beiratsmitglieder werden durch den Gemeinderat der Stadt Karlsruhe berufen. Sie sind Fachleute aus dem Gebiet der Stadtplanung, Landschaftsplanung und Architektur und besitzen die Qualifikation zum Preisrichter. Aufgrund des durch die Geschäftsordnung vorgegebenen Mitgliederwechsels steht ein Austausch des bisherigen Mitgliedes Herr Dipl.-Ing. Markus Müller, Meckenbeuren, an. Als Nachfolge für das ausscheidende Mitglied hat das Dezernat 6 Herrn Prof. Ludwig Wappner, München, gewinnen können. Ludwig Wappner lehrt und forscht seit 2010 als ordentlicher Professor für Entwerfen und Baukonstruktion am Karlsruher Institut für Technologie KIT und lehrte darüber hinaus auch als Gastprofessor an nationalen und internationalen Universitäten, u. a. der Hochschule für Technik in Stuttgart und der „Central Academy of fine Arts“ CAFA in Peking. Aktuell fungiert er auch als Sprecher des Instituts für Entwerfen und Bautechnik IEB. Vita Prof. Ludwig Wappner Nach seinem Architekturstudium an der Technischen Hochschule in München im Jahr 1985 arbeitete er zunächst als angestellter Architekt in München. Von 1988 bis 1993 war er als wissenschaftlicher Assistent in Lehre und Forschung am Lehrstuhl für Gebäudelehre und Entwerfen, Prof. Bernhard Winkler an der TU in München tätig und arbeitete in dieser Zeit auch als freiberuflicher Architekt. 1993 gründete er zusammen mit Markus Allmann und Amandus Sattler das Architekturbüro Allmann Sattler Wappner Architekten in München, welches seit 2022 unter allmannwappner als Generalist national und international in der Stadtplanung, im Hochbau und in der Innenarchitektur vielschichtig tätig ist. Ludwig Wappner ist Mitglied mehrerer Stadtgestaltungsbeiräte, aktuell in der Stadt Mannheim und der Stadt Pforzheim sowie der Beratergruppe der Messestadt München-Riem. Zuvor war er Mitglied der Stadtgestaltungskommission der Landeshauptstadt München und des Architektur- und Städtebaubeirats der Städte Trier, Ingolstadt und Bamberg. Darüber hinaus ist er langjähriges Mitglied des BDA, der bayerischen Vertreterversammlung in der Architektenkammer, der Prüfungskommission für Hochbau-Referendare des Landes Baden-Württemberg sowie Kuratoriumsmitglied der Schelling- und Rossmannstiftung in Karlsruhe. Er ist langjährig schon als Preisrichter und Vorsitzender von Architekturwettbewerben und Gutachterverfahren tätig. Vorträge und Publikationen von Fachbeiträgen sowie Gastkritiken und Workshops im nationalen und internationalen Rahmen sind fester Bestandteil seines vielschichtigen Tätigkeitsbereichs. ANLAGEN Anlage H GBR-Geschäftsordnung 2023 – 3 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat beruft Herrn Dipl.-Ing. Markus Müller, Stuttgart, aufgrund des Zeitablaufs, gemäß § 5 der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates (22. September 2022) ab. 2. Der Gemeinderat beruft Herrn Prof. Ludwig Wappner, München, gemäß § 4-8 der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates (22. September 2022), für eine zweijährige Tätigkeit mit drei möglichen aufeinanderfolgenden Perioden in den Gestaltungsbeirat der Stadt Karlsruhe.

  • Anlage H - GBR-Geschäftsordnung 2023
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Städtebau Stand: vom 27. September 2022 Präambel Der Gestaltungsbeirat der Stadt Karlsruhe hat die Aufgabe, die ihm vorgelegten Bauvorhaben im Hinblick auf ihre städtebauliche, architektonische und gestalterische Qualität zu prüfen und ihre Auswirkung auf das Stadt- und Landschaftsbild zu beurteilen. Er unterstützt als unabhängiges Sachverständigengremium den Oberbürgermeister, den Baudezernenten, den Gemeinderat und die Verwaltung in Fragen der Architektur und des Stadtbildes, der Freiraumgestaltung und der Stadtplanung. In öffentlichen Diskussionen begleitet der Gestaltungsbeirat in einer kritischen, fachorientierten Auseinandersetzung die Planungsprozesse in der Stadt Karlsruhe. Seine Empfehlungen sind wesentliches Instrument zur Weiterentwicklung der Baukultur in unserer Stadt. Die in der Regel öffentlichen Sitzungen des Gestaltungsbeirats sind Basis eines gemeinsamen Dialogs um die Bedeutung und die Qualität von guter Architektur und zukunftsweisendem Städtebau auch in Hinblick auf die Fragestellungen Soziale Stadt, Ressourcenverbrauch, Klimaschutz und Klimaanpassung, Energie, Mobilität und Inklusion. Der Gestaltungsbeirat unterstützt die kulturelle, soziale und ästhetische Verantwortung der privaten und öffentlichen Entscheidungsträger und vermittelt in seinen Stellungnahmen die baukulturellen Ansprüche der Stadt Karlsruhe einer interessierten Öffentlichkeit. „Architektur ist eine öffentliche Angelegenheit. Die Qualität der Architektur der Stadt kann nur dann gesteigert werden, wenn dies als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden wird.“ (Prof. Zvonko Turkali) Alle am Planungs- und Bauprozess der Stadt Beteiligten, wie beispielsweise Bauherrinnen und Bauherren, Architektinnen und Architekten, Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten, Bürgerinnen und Bürger, Stadträtinnen und Stadträte sowie Mitarbeitende der Verwaltung sind eingeladen, an den öffentlichen Sitzungen des Gestaltungsbeirats teilzunehmen. Die Neufassung der Geschäftsordnung fördert die Präsenz und die Information der Öffentlichkeit als Basis für die gemeinsame Weiterentwicklung von Baukultur und nachhaltiger Stadtentwicklung. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat für die Tätigkeit des Gestaltungsbeirats folgende Geschäftsordnung beschlossen: Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats der Stadt Karlsruhe 2 | Stadt Karlsruhe | Stadtplanungsamt | Städtebau | Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats der Stadt Karlsruhe § 1 Aufgabe des Gestaltungsbeirats Der Gestaltungsbeirat unterstützt als ein unabhängiges Sachverständigengremium den Oberbürgermeister, den Baudezernenten, den Gemeinderat und die Verwaltung. Der Gestaltungsbeirat hat insbesondere die Aufgabe, die ihm vorgelegten Bauvorhaben im Hinblick auf ihre städtebauliche, architektonische und gestalterische Qualität zu prüfen und ihre Auswirkung auf das Stadt- und Landschaftsbild zu beurteilen. Er gibt der Bauherrin und dem Bauherrn und deren Architektin und Architekten Hinweise und Kriterien zur Erreichung dieses Ziels. § 2 Mitglieder des Gestaltungsbeirats Der Gestaltungsbeirat setzt sich aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. § 3 Wohn- und Geschäftssitz der Mitglieder Die Mitglieder dürfen ihren Wohn- und Arbeitssitz nicht im Regierungsbezirk Karlsruhe haben. Sie dürfen zwei Jahre vor und ein Jahr nach ihrer Beiratstätigkeit nicht in der Stadt Karlsruhe planen und bauen. § 4 Vorsitz Sie wählen aus ihrer Mitte (Mitglieder des Gestaltungsbeirats (entsprechend § 2)) eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. § 5 Beiratsperiode Eine Beiratsperiode beginnt mit der ersten Sitzung nach Berufung und dauert jeweils zwei Jahre. Die Mitgliedschaft darf drei aufeinanderfolgende Perioden nicht übersteigen. Nach einer Unterbrechung von mindestens zwei Jahren ist eine erneute Mitgliedschaft möglich. § 6 Auswahl/Berufung der Mitglieder Die Stadtverwaltung erarbeitet eine Vorschlagsliste zur Berufung der Mitglieder des Gestaltungsbeirats. Die Beiratsmitglieder werden durch den Gemeinderat der Stadt Karlsruhe berufen. Nach Möglichkeit sollte ein Mitglied aus dem europäischen Ausland sein. 3 | Stadt Karlsruhe | Stadtplanungsamt | Städtebau | Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats der Stadt Karlsruhe § 7 Tätigkeit der Mitglieder Die Mitglieder sind besonders qualifizierte Experten aus den Gebieten Architektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung. Sie besitzen die Qualifikation Preisrichterin/Preisrichter. § 8 Vergütung Die Tätigkeit als stimmberechtigtes Mitglied wird in Anlehnung an die jeweils gültige Fassung der Empfehlungen der Architektenkammer Baden-Württemberg zur Aufwandsentschädigung für Preisrichter*innen, Sachverständige und Vorprüfer*innen in Wettbewerbsverfahren mit einem pauschalen Honorar pro Sitzung inklusive Vor- und Nachbereitung sowie Reisezeit vergütet. Notwendige Reisekosten und gegebenenfalls Übernachtungskosten werden nach Reisekostenrecht und eigenverantwortlicher Rechnungsstellung in nachgewiesener Höhe erstattet. § 9 Geschäftsführung Die Geschäftsführung der Geschäftsstelle liegt beim Stadtplanungsamt, Bereich Städtebau. Sie unterstützt administrativ zum Beispiel die Arbeit des Beirats, bereitet die Sitzungen vor, betreut sie und dokumentiert die Ergebnisse. § 10 Zu behandelnde Vorhaben Bei allen Vorhaben, die aufgrund ihrer Größenordnung und Bedeutung für das Stadtbild prägend in Erscheinung treten, ist die Beurteilung durch den Gestaltungsbeirat obligatorisch. Bauordnungsamt und Stadtplanungsamt schlagen dem Baudezernat diese, sowie sonstige Vorhaben von Bedeutung für das Stadtbild, zur Beratung im Gestaltungsbeirat frühzeitig vor. Außerdem befasst sich der Gestaltungsbeirat auf Antrag von Bauherrinnen und Bauherren mit deren Vorhaben. Ebenso haben gemeinderätliche Ausschüsse die Möglichkeit, Vorhaben in den Gestaltungsbeirat zur Beratung zu verweisen. Vorhaben aus einem konkurrierenden Entwurfsverfahren mit mehr als drei Teilnehmenden und einer Jury, die überwiegend aus Fachleuten besteht, fallen nur dann in die Zuständigkeit des Gestaltungsbeirats, wenn das zur Baugenehmigung eingereichte Vorhaben von dem erstrangig prämierten Entwurf wesentlich abweicht. 4 | Stadt Karlsruhe | Stadtplanungsamt | Städtebau | Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats der Stadt Karlsruhe § 11 Sitzungsturnus Die Sitzungen des Gestaltungsbeirates finden circa fünfmal im Jahr statt. Die Sitzungstermine werden mindestens für ein Kalenderjahr im Voraus festgelegt und im Internet veröffentlicht. Außerhalb dieses Turnus können für dringende Vorhaben zusätzliche Tagungen einberufen werden. § 12 Einberufung der Sitzungen Die Einberufung des Gestaltungsbeirats erfolgt digital durch die Geschäftsstelle, mindestens zwei Wochen vor dem Sitzungstag mit Bekanntgabe der vorläufigen Tagesordnung. Eine Änderung der Tagesordnung ist mit Zustimmung des Gestaltungsbeirats möglich. § 13 Beschlussfähigkeit Der Gestaltungsbeirat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind, sowie die Mehrheit der Mitglieder, darunter die/der Vorsitzende oder deren/dessen Stellvertretende, anwesend ist. § 14 Beiratssitzungen Die Sitzungen des Gestaltungsbeirats sind in der Regel öffentlich, sofern die beteiligten Bauherrinnen und Bauherren beziehungsweise Investierenden nicht widersprechen. Die Öffentlichkeit hat kein Rede- und kein Stimmrecht. An den nicht-öffentlichen Teilen der Sitzungen des Gestaltungsbeirats können auch teilnehmen: Oberbürgermeister*in, Bürgermeister*in, Stadträtinnen/Stadträte oder eine von der Fraktion selbstbestimmt benannte Person als deren Vertretung, Ortschaftsrätinnen/ Ortschaftsräte und Mitarbeitende der Verwaltung, soweit diese für die entsprechenden Projekte zuständig sind, und Sonderfachleute (zum Beispiel Denkmalschutz). Die Teilnehmenden haben kein Stimmrecht, aber ein Rederecht. Die Gesprächsführung liegt bei der/dem Vorsitzenden. Die Projektbehandlung orientiert sich an folgendem Ablauf:  Nicht-öffentliche Ortstermine und interne Vorberatung: Vor den Sitzungen besichtigen die Mitglieder des Gestaltungsbeirats gemeinsam mit den städtischen Projektbetreuenden und der Geschäftsstelle in nicht-öffentlichen Ortsterminen die Projektstandorte. Diese Vorberatungen vor Ort und in direktem Anschluss im Sitzungssaal basieren auf den zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegenden Projektpräsentationen.  Öffentliche Projektdarstellung und Projektdiskussion: Als Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträger sind Bauherrinnen und Bauherren, Investierende, Architektinnen und 5 | Stadt Karlsruhe | Stadtplanungsamt | Städtebau | Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats der Stadt Karlsruhe Architekten sowie Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten eingeladen, ihre Projekte dem Gestaltungsbeirat und der Öffentlichkeit vorzustellen. Die das Projekt betreffende Diskussion des Gestaltungsbeirats mit den Projektbeteiligten ist öffentlich.  Öffentliche Empfehlung: Eine von den Gestaltungsbeiräten gemeinsam getragene Empfehlung (§ 15) wird am Ende der Beratung den Bauherrinnen und Bauherren, den Architektinnen und Architekten, den Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten sowie der anwesenden Öffentlichkeit in der Regel von einem Mitglied des Gestaltungsbeirats mündlich vorgestellt. Am Ende jeder Sitzung soll ein umsetzbares und weiterführendes Ergebnis für die Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträger vorliegen. Die Ergebnisse der Diskussionen fließen außerdem als Empfehlungen in die weiterführende Projektarbeit der Verwaltung (Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt und Gartenbauamt) und in deren Nachgesprächen mit den Projektbeteiligten auf den Ebenen der städtebauliche Rahmenplanung, der Bebauungsplanung, der Bauvorbescheidung und der Baugenehmigung ein. § 15 Abstimmung Entscheidungen in Bezug auf die inhaltlichen Empfehlungen werden in einfacher Mehrheit in offener Abstimmung getroffen. Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der/des Vorsitzenden den Ausschlag. § 16 Befangenheit Beiratsmitglieder prüfen von sich aus ihre Befangenheit in Anlehnung an § 18 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg und zeigen diese vor Behandlung des Tagesordnungspunktes dem Vorsitzenden an. Bei Befangenheit ist der Sitzungssaal zu verlassen. § 17 Stellungnahme des Gestaltungsbeirats Der Gestaltungsbeirat verfasst als Ergebnis der Beratungen zu jedem Projekt jeweils eine Empfehlung in Form einer schriftlichen Stellungnahme. Die jeweilige Stellungnahme ist den Bauherrinnen und Bauherren oder deren Beauftragten in dem das Projekt betreffenden Protokollauszug bekannt zu geben und zu erläutern. § 18 Protokoll der Sitzungen Die vom Gestaltungsbeirat verfassten Stellungnahmen werden in einem Protokoll der jeweiligen Sitzung von der Geschäftsstelle zusammengefasst. Dieses wird dem Gestaltungsbeirat, den Teilnehmenden, den Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträgern und den betroffenen Projektvertretenden (für deren Tagesordnungspunkt) digital übermittelt. 6 | Stadt Karlsruhe | Stadtplanungsamt | Städtebau | Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirats der Stadt Karlsruhe § 19 Öffentlichkeitsarbeit Der öffentliche Teil der vorläufigen Tagesordnung wird in der Regel eine Woche vor der Sitzung auf der Internetseite der Stadt Karlsruhe veröffentlicht. Die Protokolle mit den Stellungnahmen des Gestaltungsbeirats zu den beratenen Projekten werden auf der städtischen Internetseite des Gestaltungsbeirates veröffentlicht, sofern die Vorhaben oder Projekte öffentlich behandelt wurden und die Bauherrinnen und Bauherren der Veröffentlichung zustimmen. Die Stadt Karlsruhe berichtet auf der städtischen Internetseite des Gestaltungsbeirats in regelmäßigen Abständen der Öffentlichkeit über die Arbeit des Gestaltungsbeirats und die Entwicklung der Vorhaben und Bauprojekte. § 20 Wiedervorlage Erhält ein Vorhaben nicht die Zustimmung des Gestaltungsbeirats, so ist der Bauherrin oder dem Bauherrn die Möglichkeit zur weiteren Bearbeitung einzuräumen. Der Gestaltungsbeirat gibt die Kriterien hierfür bekannt. Das Vorhaben ist dem Gestaltungsbeirat wieder vorzulegen, soweit der Projektfortschritt eine erneute Befassung erlaubt. § 21 Geheimhaltung/Datenschutz Die Mitglieder des Gestaltungsbeirats und die sonstigen Sitzungsteilnehmenden sind zur Geheimhaltung über die internen, nicht-öffentlichen Teile der Beratungen und Wahrnehmungen verpflichtet. Eine Verletzung der Geheimhaltung führt zum Ausschluss aus dem Gestaltungsbeirat. § 22 Schlussbestimmungen Diese Geschäftsordnung tritt am 25. Oktober 2022 in Kraft. Sie ersetzt die Geschäftsordnung vom 21. November 2006, geändert durch Beschlüsse des Gemeinderats vom 28. Juni 2011 und vom 16. Oktober 2012.

  • Abstimmungsergebnis TOP 4
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 27.05.2025 TOP 4
    Extrahierter Text

    Niederschrift 10. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. Mai 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 4 der Tagesordnung: Neubesetzung Gestaltungsbeirat Vorlage: 2025/0365 Beschluss: 1. Der Gemeinderat beruft Herrn Dipl.-Ing. Markus Müller, Stuttgart, aufgrund des Zeitablaufs, gemäß § 5 der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates (22. September 2022) ab. 2. Der Gemeinderat beruft Herrn Prof. Ludwig Wappner, München, gemäß § 4-8 der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates (22. September 2022), für eine zweijährige Tätigkeit mit drei möglichen aufeinanderfolgenden Perioden in den Gestaltungsbeirat der Stadt Karlsruhe. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf. Auch hier können wir direkt abstimmen, und zwar ab jetzt. – Das ist einstimmig Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 12. Juni 2025