Werner-von-Siemens-Grund- und Werkrealschule: Umstellung der Ganztagsgrundschule nach Schulversuchsregelung auf eine Ganztagsgrundschule nach § 4a Schulgesetz Baden-Württemberg zum Schuljahr 2026/27
| Vorlage: | 2025/0364 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 16.04.2025 |
| Letzte Änderung: | 19.08.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Nordweststadt |
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0364 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: Schul- und Sportamt Werner-von-Siemens-Grund- und Werkrealschule: Umstellung der Ganztagsgrundschule nach Schulversuchsregelung auf eine Ganztagsgrundschule nach § 4a Schulgesetz Baden- Württemberg zum Schuljahr 2026/27 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Schulausschuss 27.06.2025 6 Ö Vorberatung Gemeinderat 29.07.2025 13 Ö Entscheidung Kurzfassung Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulausschuss gemäß § 30 i. V. m. § 4a des Schul- gesetzes Baden-Württemberg die Umstellung des Ganztagsbetriebs der Werner-von-Siemens-Schule von der Schulversuchsbestimmung auf die gesetzliche Regelung gemäß § 4a Schulgesetz Baden-Würt- temberg in Wahlform mit dem Zeitmodell 4 Wochentage à 8 Zeitstunden zum Schuljahr 2026/27. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Werner-von Siemens-Grundschule beabsichtigt, ihren Ganztagsbetrieb von der Schulversuchsbe- stimmung auf die gesetzliche Regelung gemäß § 4a Schulgesetz Baden-Württemberg in Wahlform mit dem Zeitmodell 4 Wochentage à 8 Zeitstunden zum Schuljahr 2026/27 umzustellen. Die Werner-von-Siemens-Schule ist eine Grund- und Werkrealschule in der Karlsruher Nordweststadt. Die Gesamtschülerzahl liegt im aktuellen Schuljahr 2024/25 bei 488 Schüler*innen, 258 davon besu- chen die Grundschule. Um ein bedarfsgerechtes schulisches Angebot zu schaffen, die Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auszubauen und die Bildungsgerechtigkeit zu verbessern, wurde die Schule bereits vor vielen Jahren zur Ganztagsschule ausgebaut. Seit 2004 sind die Klassenstufen 5 bis 9 im gebunde- nen Ganztag organisiert. Seit dem Schuljahr 2008/09 bietet die Schule auch in der dreizügigen Grundschule jeweils eine Ganz- tagsklasse nach Schulversuchsregelung an. Das Regierungspräsidium hat damals folgenden Parametern zugestimmt: − Ganztagsschule an 4 Wochentagen à 8 Zeitstunden − Mittagessen unter Aufsicht und Organisation der Schulträgerin − Unterricht im Rahmen der gültigen Kontingentstundentafel − Zusätzliche Angebote der Schule wie zum Beispiel Stütz- und Fördermaßnahmen und andere Differenzierungsmaßnahmen, Hausaufgabenbetreuung, Projekte, erweiterte Bildungsange- bote, Arbeitsgemeinschaften, Angebote der Persönlichkeitsentwicklung und Integrationsförde- rung Die Schule erhält zur Organisation und Durchführung dieser zusätzlichen Angebote eine Lehrerzuwei- sung von bis zu 6 Lehrerwochenstunden je Ganztagsklasse. Mit der Umstellung des Ganztagsbetriebs auf die gesetzliche Regelung gemäß § 4a Schulgesetz erhält die Werner-von-Siemens-Schule zukünftig bis zu 12 Lehrerwochenstunden je Ganztagsklasse. Darüber hinaus stellt die Schulträgerin nachmittags ein ergänzendes kommunales Betreuungsangebot zur Verfügung. Ein Schulversuch ist eine zeitlich befristete, erprobende Maßnahme zur Weiterentwicklung des Schul- wesens, hier des Ganztags. Seit 2014 ist die Ganztagsgrundschule im Schulgesetz unter § 4a veran- kert. Nach dem Wechsel der Schulleitung im vergangenen Jahr 2024 stellt die Schule nun den entspre- chenden Antrag. Die Anhörung der Schulkonferenz ist in der Sitzung am 31. März 2025 erfolgt. Die Anhörung des El- ternbeirats ist in der Sitzung am 31. März 2025 erfolgt. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Da die Werner-von-Siemens-Grundschule bereits jetzt eine Ganztagsgrundschule ist, entstehen durch den Wechsel von der Schulversuchsbestimmung zur gesetzlichen Ganztagsgrundschule nach § 4a Schulgesetz keine Mehrkosten für die Schulträgerin. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulausschuss gemäß § 30 i. V. m. § 4a des Schul- gesetzes Baden-Württemberg die Umstellung des Ganztagsbetriebs der Werner-von-Siemens-Schule von der Schulversuchsbestimmung auf die gesetzliche Regelung gemäß § 4a Schulgesetz Baden-Würt- temberg in Wahlform mit dem Zeitmodell 4 Wochentage à 8 Zeitstunden zum Schuljahr 2026/27.
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Niederschrift 13. Plenarsitzung des Gemeinderates 29. Juli 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 13 der Tagesordnung: Werner-von-Siemens-Grund- und Werkrealschule: Umstellung der Ganztagsgrundschule nach Schulversuchsregelung auf eine Ganztagsgrundschule nach § 4a Schulgesetz Baden-Württemberg zum Schuljahr 2026/27 Vorlage: 2025/0364 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulausschuss gemäß § 30 i. V. m. § 4a des Schul-gesetzes Baden-Württemberg die Umstellung des Ganztagsbetriebs der Werner- von-Siemens-Schule von der Schulversuchsbestimmung auf die gesetzliche Regelung ge- mäß § 4a Schulgesetz Baden-Württemberg in Wahlform mit dem Zeitmodell 4 Wochen- tage à 8 Zeitstunden zum Schuljahr 2026/27. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (41 Ja, 1 Nein, 1 Enthaltung) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 13 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Schulausschuss am 27. Juni 2025: Auch da bitte ich um Ihr Votum ab jetzt. – Herr Dr. Schmidt, gucken Sie noch mal, ob das so beabsichtigt ist. Alles klar. Okay, dann eine mehrheitliche Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 18. August 2025