Bebauungsplanverfahren in Karlsruhe

Vorlage: 2025/0361
Art: Antrag
Datum: 16.04.2025
Letzte Änderung: 17.10.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 27.05.2025

    TOP: 27

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.07.2025

    TOP: 1

    Rolle: Behandlung

    Ergebnis: verwiesen in den Gemeinderat

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 30.09.2025

    TOP: 21

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0361 Eingang: 16.04.2025 Bebauungsplanverfahren in Karlsruhe Antrag: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 27.05.2025 27 Ö Kenntnisnahme Planungsausschuss 24.07.2025 1 Ö Behandlung Gemeinderat 30.09.2025 21 Ö Entscheidung Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: • Als Grundlage für die Beratungen im Bauausschuss erstellt die Stadtverwaltung einen Bericht hinsichtlich zurückliegender, laufender und zukünftiger Bebauungsplanverfahren. Dieser Bericht soll die Aspekte umfassen: • o Darstellung der Gründe für die zunehmend längere Verfahrensdauer von Bebauungsplanverfahren und die seit einigen Jahren abnehmende Anzahl von Satzungsbeschlüssen: welchen Einfluss auf Verfahrensdauer und Anzahl abgeschlossener Verfahren haben: a) Bundes- und Landesgesetzgebung, b) Beschlüsse des Gemeinderats, c) Personalmangel in der Verwaltung, d) Öffentlichkeitsbeteiligung? o Auflistung der laufenden Bebauungsplanverfahren, inklusive der Angaben zu Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses und des voraussichtlichen Datums für einen Satzungsbeschluss. Sofern keine Prognose für einen möglichen Satzungsbeschluss angegeben werden kann, sollen die Hinderungsgründe aufgeführt werden. o Vergleich mit den Städten Stuttgart, Mannheim und Freiburg hinsichtlich der Verfahrensdauer und Anzahl der Satzungsbeschlüsse von Bebauungsplanverfahren in den letzten zehn Jahren. o Einschätzung und Beurteilung von Maßnahmen, die schon heute und auch hinsichtlich des Koalitionsvertrags der zukünftigen Bundesregierung (s. darin insb. Seite 22: „Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung“) zu einer deutlichen Verkürzung der Verfahrensdauer von Bebauungsplanverfahren führen können. Sachverhalt / Begründung Als Instrument der räumlichen Planung ist ein Bebauungsplan die wesentliche Grundlage dafür, die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken vorzubereiten. Ein Bebauungsplan regelt gemäß § 1 (5) BauGB unter anderem die nachhaltige Entwicklung, außerdem soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen oder auch die Verantwortung gegenüber künftigen Generationen usw. Was auf der einen Seite für Planungssicherheit sorgt, kann etwa durch überbordende gesetzliche Anforderungen auf der anderen Seite auch verzögernd oder nachteilig wirken. In Karlsruhe entsteht zunehmend der Eindruck, dass in den letzten Jahren vor allem die einschränkenden Aspekte überwogen haben: – 2 – Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Anzahl Satzungsbeschlüsse 14 6 7 5 8 9 6 7 8 3 7 4 3 3 4 0 Durchschnittl. Verfahrensdauer in Jahren 3,7 2,2 1,0 3,8 1,8 1,9 2,8 2,4 3,7 5,2 3,4 3,5 2,2 4,3 4,2 ? Während unseren Erkenntnissen zufolge im Jahr 2010 noch 14 Bebauungsplanverfahren per Satzungsbeschluss zum Abschluss gebracht wurden, waren es im Jahr 2024 nur 4. In den beiden Jahren davor, 2022 und 2023, kam es zu jeweils 3 Satzungsbeschlüssen und im laufenden Jahr noch zu überhaupt keinem. Daneben scheint auch die durchschnittliche Verfahrensdauer vom Aufstellungs- bis zum Satzungsbeschluss zuzunehmen. Im Jahr 2012 dauerten die 7 zu Ende gebrachten Bebauungsplanverfahren im Schnitt ein Jahr. Im Zeitraum von 2010 bis 2024 belief sich die durchschnittliche Verfahrensdauer auf 3,1 Jahre – zuletzt, d. h. in den Jahren 2023 und 2024, waren es jedoch mindestens 4,2 Jahre. Bebauungsplanverfahren werden in Karlsruhe also immer seltener abgeschlossen und dauern tendenziell auch immer länger an. Aber: Zeit ist Geld. Zudem ist ein gültiger Bebauungsplan auch die Grundlage dafür, dass Wohnraum entstehen und sich Gewerbe ansiedeln kann. Diesbezüglich ist es auch kein Geheimnis, dass freie Flächen für Wohnraum und Gewerbe in Karlsruhe rar sind. Insgesamt sehen wir hier also eine besorgniserregende Entwicklung für unsere Stadt, deren Ursachen wir identifizieren wollen: Sind es gesetzliche Vorgaben von Bund und Land oder Gemeinderatsbeschlüsse, die sich nachteilig auf die Verfahrensdauer und Anzahl von Bebauungsplanverfahren auswirken? Was sind die Zeitverzögerer aus Sicht der Stadtverwaltung und welche Maßnahmen könnten zu einer deutlichen Verkürzung der Verfahrensdauer beitragen? Welches Potential sieht die Stadtverwaltung diesbezüglich im Koalitionsvertrag (https://www.cdu.de/app/uploads/2025/04/Koalitionsvertrag- 2025.pdf, Seite 22) der zukünftigen Bundesregierung? Erkenntnisse bezüglich der Verfahrensdauer und Anzahl abgeschlossener sowie laufender Bebauungsplanverfahren – inklusive Vergleich mit anderen Städten in Baden-Württemberg – sollen in einem Bericht zusammengefasst und zur Behandlung im Bauausschuss vorgelegt werden. Unterzeichnet von: Stadtrat Detlef Hofmann Stadtrat Dirk Müller Stadtrat Tilman Pfannkuch

  • Protokoll GR 27.05.2025 TOP 27
    Extrahierter Text

    Niederschrift 10. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. Mai 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 27 der Tagesordnung: Bebauungsplanverfahren in Karlsruhe Antrag: CDU Vorlage: 2025/0361 Beschluss: Beratung im Planungsausschuss am 3. Juli 2025, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 27 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Planungsausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 12. Juni 2025

  • Stellungnahme Bebauungsplanverfahren in Karlsruhe
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2025/0361 Verantwortlich:Dez. 6 Dienststelle: Stpla Bebauungsplanverfahren in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 24.07.2025 1 x Beratung Gemeinderat 30.09.2025 21 x Entscheidung Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag mit der ausführlichen Stellungnahme als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Erstellung von Bebauungsplänen liegt in der Federführung des Stadtplanungsamtes. Ab dem Zeitpunkt des Veröffentlichungs- und Auslegungsbeschlusses übernimmt der Zentrale Juristische Dienst die Prüfung der Abwägungsvorschläge und Erarbeitung der Vorlagen für den Veröffentlichungs- und Auslegungsbeschluss sowie den Satzungsbeschluss. Hier steht die rechtssichere Prüfung der Abwägung und Verfahrensabwicklung im Vordergrund. Der gesamte Prozess ist jedoch ein aktives Zusammenspiel vieler Ämter der Stadtverwaltung. Alle Fachämter bringen zudem ihre jeweilige Expertise zu einzelnen Fachthemen ein, erstellen die erforderlichen Verträge und beauftragen die notwendigen Gutachten. Das Stadtplanungsamt skizziert anhand von vier Themenblöcken die Kernproblematiken von Bebauungsplanverfahren und deren Auswirkungen auf die Verfahrensdauer: • Eine zunehmende Komplexität des Planungs- und Fachrechts insbesondere aufgrund der Umweltgesetzgebung, • Schwierige Interessensabwägungen besonders bei Planungen im bebauten Bestand bei einer zunehmend aktiven und kritischen Öffentlichkeit und Nachbarschaft, • Fachliche und politische Zielkonflikte, Erwartungshaltungen und uneindeutige oder wechselnde Prioritätensetzung, • Kapazitätsengpässe unter anderem aufgrund von Ausfall durch Elternzeiten und anschließender Arbeitszeitreduzierungen und (Fach-)Personalmangel in der Verwaltung. Alle genannten Faktoren sind miteinander verflochten und verstärken sich oft gegenseitig. Zunehmende Komplexität des Planungs- und Fachrechts mit langwierigen Planungsprozessen Die (oftmals europarechtlich beeinflussten) Anforderungen der Bundes- und Landesgesetzgebung, die verstärkte Prüf- und Abwägungspflichten auslösen (z. B. in den Bereichen Umweltprüfung, Klimaschutz, Artenschutz, Hochwasserschutz, Lärmschutz), der erhöhte Detailgrad, Aufwand und Zeitdauer für gutachterliche Untersuchungen oder die Flächenknappheit und Nutzungskonkurrenz im städtischen Ballungsraum hinsichtlich der Suche nach Ausgleichsflächen sind Faktoren, die insbesondere Zeitverzögerungen im Bebauungsplanverfahren beeinflussen können. Der Einfluss der Bundes- und Landesgesetzgebung auf Verfahrensdauer und Anzahl abgeschlossener Verfahren ist als hoch zu bewerten. Einzelfaktoren sind hier insbesondere: • Zunehmende Regelungsdichte: Auf Bundes- und Landesebene wurden in den letzten zehn Jahren viele neue gesetzliche Anforderungen eingeführt (z. B. Klimaschutz, Artenschutz, Hochwasserschutz, Verkehrslärm, Umweltprüfung nach BauGB/UVPG). Diese erweitern die Prüf- und Abwägungspflichten erheblich. • EU-Richtlinienumsetzung: Durch die Umsetzung europäischer Vorgaben (z. B. FFH-Richtlinie, Wasserrahmenrichtlinie) oder Rechtsprechung (Wegfall § 13 b BauGB) entstehen zusätzliche Prüfpflichten und Verfahrensschritte. • Erweiterte Klagemöglichkeiten: Höhere Anforderungen an die formale und materielle Rechtssicherheit führen zu aufwendigeren Planunterlagen und längeren Abstimmungsprozessen. • Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsziele: Neue Anforderungen zwingen die Kommunen zu aufwendigeren Planungsprozessen insbesondere im Innenbereich und im Zusammenhang bebauter Ortsteile (z. B. zur Reduzierung des Flächenverbrauchs oder zur Förderung nachhaltiger Mobilität). – 3 – Formale Vorschriften beeinflussen Dauer und Komplexität von Bebauungsplanverfahren erheblich. Sie sorgen zwar für Rechtssicherheit, machen den Ablauf aber oft starr und aufwendig – etwa bei Änderungen, die erneute Verfahrensschritte erfordern. Fehler in formellen Abläufen können zur Ungültigkeit eines Plans führen, teils noch Jahre später. Daher sind sorgfältige Verfahrensschritte zwingend. Zudem müssen heutige Begründungen umfangreich alle relevanten städtebaulichen Erwägungen und Alternativen dokumentieren, was den Planungsaufwand deutlich erhöht. Auch ist eine Verlagerung von der Rechtssetzung auf die Rechtsprechung zu erkennen. Gesetzliche Vorgaben zum Naturschutz haben die Komplexität und Dauer von Bebauungsplanverfahren deutlich erhöht. Die umweltschutzrechtlichen Anforderungen an die Bauleitplanung sind bundesgesetzlich geregelt und seit Langem erprobt. Die Anforderungen erfordern oft ökologische Gutachten. Für die Ermittlung und Planung von Ausgleichsflächen ist in der Regel ein Vorlauf von etwa einem Jahr nötig. Fachlich gesehen sind grundsätzlich ausreichende Möglichkeiten zum Ausgleich im Stadtkreis vorhanden. Die Klärung bzw. Abstimmung der Flächenverfügbarkeit sowie der Verkaufsbereitschaft der Eigentümer*innen kann jedoch dazu führen, dass die Suche nach verfügbaren Kompensationsflächen deutlich längere Zeiten in Anspruch nehmen: Immer öfter konkurrieren die laufenden Bebauungsplanverfahren um die wenigen unmittelbar verfügbaren Ausgleichsflächen der Stadt. Zusätzlich kommen die Faktoren fehlender Personalkapazitäten und damit hohe Auslastung sowie Krankenstand hinzu. Hinzu kommen fiskalische Aspekte. Maßnahmen zum Arten- und Habitatschutz müssen nach EU-Recht funktional sein, bevor ein Eingriff erfolgt – die Vorlaufzeit kann bis zu sechs Jahre betragen (z.B. magere Flachland-Mähwiese). Klimawandelbedingte Anforderungen, wie die Nationale Wasserstrategie, werden die Komplexität der Bauleitplanung erhöhen. Kommunale Flächenvorsorge ist z.B. auch ein wichtiger Aspekt des Starkregenrisikomanagements. Schwierige Interessensabwägungen bei einer zunehmend aktiven Öffentlichkeit Durch die Vorgaben des schonenden Umgangs mit Grund und Boden (Innen- vor Außenentwicklung) und die Selbstverpflichtung der Stadt Karlsruhe, die im Rahmen der Fortschreibung des Flächen- nutzungsplanes vereinbart wurde und sich mit entsprechend sparsamen Ausweisungen im FNP 2030 niederschlägt, werden Bebauungspläne heute, und in Zukunft noch mehr in Bestandsgebieten aufgestellt. Dadurch erhöht sich auch die Beteiligungsaktivität der Öffentlichkeit. Die Anzahl der Stellungnahmen und Beschwerden bis hin zu Petitionsverfahren ist deutlich gestiegen, ebenso die Klagebereitschaft von Bürgerinnen und Bürgern. Dadurch sind die Anforderungen an Personalressourcen, rechtssichere Abwägungsentscheidungen und Konfliktmanagement deutlich gewachsen. Auch die Organisation von Bürgerveranstaltungen bindet erhebliche Verwaltungs- ressourcen. Zudem wird das Abstimmen mit diversen bürgerschaftlichen Zusammenschlüssen und Bündnissen zunehmend komplexer und umfangreicher. Das frühzeitige und begleitende Einbinden führt nicht automatisch zu reibungsloseren Abläufen. Fachliche und politische Zielkonflikte, Erwartungshaltungen und uneindeutige oder wechselnde Prioritätensetzung Politische Entscheidungen des Gemeinderates oder des Planungsausschusses können die Dauer der Bebauungsplanverfahren ebenfalls beeinflussen. So werden in Grundsatzbeschlüssen gesetzliche Vorgaben konkretisiert und eigene städtische Standards gesetzt. Verzögerungen entstehen insbesondere dann, wenn sich politische Schwerpunkte im Laufe eines Verfahrens ändern. Auch kleinteilige Vorgaben und Änderungswünsche sowie Prüfaufträge tragen tendenziell zu einer Verfahrensverzögerung bei. Zielkonflikte treten insbesondere bei Forderung von verschiedenen Konzepten und Anforderungen auf – etwa aus den Bereichen Energie, Mobilität oder Klimaschutz, die in den Planungsprozess integriert und umgesetzt werden sollen. – 4 – Es braucht in Bebauungsplanverfahren frühzeitige und belastbare Entscheidungen der politischen Gremien – insbesondere in Situationen, in denen kontroverse Partikularinteressen aufeinandertreffen. Eine konsequente Priorisierung auf Basis fachlicher Grundlagen ist notwendig, um die Planungssicherheit zu erhöhen und das Verfahren effektiv zum Abschluss zu bringen. Auch der Wunsch, neue Rahmenbedingungen zu schaffen bei der gleichzeitigen Maßgabe, Ausgaben für Planungsschäden zu vermeiden, führt vor allem bei Überplanungen von Bestandsgebieten in der Regel zu größeren Zielkonflikten. Dies betrifft etwa Fälle, in denen bewusst rechtliche oder finanzielle Risiken eingegangen werden müssten, um eine zukunftsorientierte oder städtebaulich wünschenswerte Lösung zu ermöglichen. Der Versuch, den Zielkonflikt trotzdem auszuräumen, hat oft großen personellen und zeitlichen Aufwand zur Folge. Ein Beispiel für eine Verfahrensverzögerung ist der erforderliche Beschluss des Planungsausschusses, wenn im beschleunigten Verfahren von einer frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen oder eine andere, weniger aufwändige Form der Beteiligung als eine Bürgerinformationsveranstaltung gewählt werden soll. Gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuchs steht der Gemeinde diese Flexibilität zu, Karlsruhe hat sich diese in einer Selbstverpflichtung genommen. Mit dem Gemeinderat ist zu klären, ob diese Selbstverpflichtung überhaupt, generell oder vorhabenbezogen aufgehoben werden soll. Gegebenenfalls ist dazu eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich. Gremienbeschlüsse haben in Karlsruhe eine lange Vorlaufzeit. Gremienbeschlüsse haben in Karlsruhe eine lange Vorlaufzeit. So müssen Vorlagen derzeit mindestens sechs Wochen vor der Sitzung erstellt sein, damit diese abgestimmt und rechtzeitig verschickt werden können. Kapazitätsengpässe und (Fach-)Personalmangel in der Verwaltung Personal- bzw. Fachkräftemangel und Fluktuation in der Verwaltung verlängern die Bearbeitungszeiten von Bebauungsplanverfahren deutlich. Mutterschutz, Elternzeiten und Krankheitsausfälle sowie eine deutlich erhöhte Veränderungsbereitschaft bei jungen Kolleg*Innen führte in den letzten Jahren zu häufigeren Personalwechseln, was vermehrt zu Einarbeitungsverzögerungen und u.U. auch zu Informationsverlust führt. Vakante Stellenanteile können oft gar nicht oder wenn, dann nur verzögert besetzt werden. Beispielsweise haben den Bebauungsplan „Westlich Hardeckstraße“ im Stadtplanungsamt 15 verschiedene Mitarbeiter*innen aus den Bereichen Planverfahren, Mobilität und Gesamtplanung betreut. Einige Verwaltungsabteilungen sind derzeit personell defizitär ausgestattet, so dass zum Beispiel die Verfahren zur Vergabe von Fachgutachten in Bebauungsplanverfahren nur verzögert durchgeführt werden können. Darüber hinaus ist bei der Vergabe von Fachgutachten immer häufiger festzustellen, dass diese von den Büros im gewünschten Zeitraum gar nicht erstellt werden können und/oder qualitative Mängel aufweisen, die in mehreren „Schleifen“ mit der Stadt als Auftraggeberin überarbeitet und behoben werden müssen. Im Hinblick auf die Ausarbeitung von städtebaulichen Verträgen sind neben den faktischen Herausforderungen (der Vermittlung und Harmonisierung der verschiedenen Ansprüche der gesetzlichen Regelungen, der städtischen Prämissen und der fiskalischen Interessen der Investoren) vor allem die hohe Personalauslastung im Liegenschaftsamt ein limitierender Faktor. Die Zeitverluste durch verzögerte interne Abläufe aufgrund von amtsspezifischen Standards bei Verwaltungsabläufen oder auch personellen Ausfällen bei Expertenstellen, für die keine Vertretung existiert, sollen im Rahmen der laufenden Pilotvorhaben gesondert aufbereitet und letztlich optimiert werden. Es wird hier zudem auf die Erläuterungen der Informationsvorlage 2025/0111 „Arbeitsprogramm Bebauungsplanverfahren“ verwiesen. – 5 – Weitere Faktoren In allen Arbeitsbereichen ist „Little ́s Law“ inzwischen anerkannt. Eine Grundaussage ist hierbei, dass sich durch parallele Arbeit die Fertigungsdauer des Einzelproduktes deutlich erhöht. Dies ist auch bei Bebauungsplänen zu beobachten. Die Menge der in Karlsruhe gleichzeitig laufende Bebauungspläne ist zu hoch. Dadurch werden die oben beschriebenen Herausforderungen besonders an den Engstellen verstärkt. Dennoch werden weiterhin neue Projekte gestartet. Der Gemeinderat hat dies auf seiner Klausurtagung erkannt und die Verwaltung aufgefordert, die Anzahl der parallel bearbeiteten Verfahren zu senken. Um das Ziel umsetzen zu können, benötigt die Verwaltung weitere politische Rückendeckung. Während vor einigen Jahren noch ein hoher Zeitdruck von Investor*innen auf die Verfahren ausgeübt und auch die erforderlichen Unterlagen, die von privaten Büros erstellt werden, schneller geliefert wurden, ist durch gestiegene Baupreise und Zinsen ein eher zurückhaltendes Auftreten von Investor*innen wahrzunehmen. Unterlagen werden oft mit deutlichem Verzug und erst auf wiederholtes Nachfragen geliefert. Viele Verfahren ruhen auch, weil Investor*innen diese nicht liefern können oder wollen, da sich deren Interessenslage zwischenzeitlich anders darstellt. Oft werden Verfahren mit Hochdruck und Engagement seitens der Verwaltung vorangetrieben, die dann aus verschiedensten Gründen ruhen oder gar komplett eingestellt werden müssen. Beispielhaft dienen hier die Bebauungspläne Frauenalber Straße 2 (Vorhaben wurde kurz vor Auslegungsbeschluss weiterveräußert, seit dem Eigentümerwechsel ruht das Verfahren seit 1,5 Jahren), Coca-Cola (vor Satzungsbeschluss wurde firmenpolitisch der Ausbau des Standorts nicht weiterverfolgt), Königsberger Straße West (vor Auslegungsbeschluss Vorhaben gestoppt - hohe Baupreise und Zinsen zwingen Bauherren zum Umplanen) und Wiesenstraße 40 (erforderliche Fachgutachten wurden vom ersten Investor nicht erstellt, daher erschwerte Umsetzbarkeit erst spät erkannt). In der Regel sind bereits im Vorfeld der Bebauungsplanverfahren erforderliche umfangreiche Vorplanungen, Abtimmungen und Beteiligungen erfolgt, die ebenfalls viel Ressourcen in Anspruch genommen haben. Auflistung der laufenden Bebauungsplanverfahren und Vergleich mit anderen Städten Die Auflistung der priorisierten Verfahren ist der Anlage der Informationsvorlage 2025/0111 „Arbeitsprogramm Bebauungsplanverfahren“ zu entnehmen. Eine Einschätzung, über die voraussichtlichen Zeitpunkte der Satzungsbeschlüsse kann nicht seriös getroffen werden. Grundsätzlich werden nur die Verfahren aus Priorität eins aktiv bearbeitet. Auch die Aussagen über den Aufstellungsbeschluss oder den Planungsanstoß lassen keine Rückschlüsse zu, da die Verfahren nicht immer in der gleichen Priorisierung und Intensität verfolgt werden konnten. Die Abstimmung mit anderen Städten in Baden-Württemberg hat verdeutlicht, dass die pauschale Betrachtung der Anzahl der Satzungsbeschlüsse aufgrund der sehr unterschiedlichen Komplexität der Verfahren, der unterschiedlichen Voraussetzungen der Städte und der unterschiedlichen Personal- kapazitäten keine Aussagekraft haben und deshalb von vielen Kommunen statistisch auch nicht erfasst werden. Verzögerungen haben fast ausschließlich einzelfallbezogene Gründe. So sind in einigen Städten beispielsweise große städtische Grundstücksreserven vorhanden, die vorrangig entwickelt wurden und werden. Das Planen über eigene Grundstücke kann deutlich effizienter erfolgen (keine Verträge mit Dritten, keine Umlegung erforderlich, es werden keine Planungsschäden verursacht...). Auch der Erwerb und das Finden von Ausgleichsflächen ist in vielen Kommunen leichter. Auffallend ist, dass alle eine in den letzten Jahren deutlich gestiegene Personalfluktuation zurückgemeldet haben. Deutlich wird auch, dass Mitarbeitende, die in den Vergleichskommunen Großprojekte betreuen (vergleichbar mit den Karlsruher Projekten Säuterich oder Zentrum III), häufig aus der Alltagsarbeit herausgenommen und eigene projektbezogene ämterübergreifende Arbeitsgruppen gebildet werden, die ausschließlich ein Großprojekt vorantreiben. – 6 – Es wurden insgesamt neun Städte angefragt, von denen sechs eine Rückmeldung abgegeben haben. Darunter waren auch zwei der drei Städte, die in der Anfrage genannt wurden. Die Verwaltung wurde gebeten, die Daten in unserer Antwort nicht den Städten zuzuordnen, da diese in der Kürze der Zeit nicht offiziell Rückmeldung geben konnten und die meisten keine statistischen Daten hierzu führen. Die Aussagen zur durchschnittlichen Verfahrensdauer konnten in den meisten Fällen nicht getroffen werden und es wurde ebenfalls auf das statistische Problem hingewiesen, das auch bei den Karlsruher Daten auftritt: einzelne Verfahren mit sehr langer Verfahrensdauer beeinflussen den Durchschnitt sehr stark. Außerdem besteht die Schwierigkeit, dass Verfahren mit kürzerer Bearbeitungszeit durch eine absolute Mindestverfahrensdauer (etwa 1 Jahr) begrenzt sind, Verfahren die länger dauern sind nach oben nicht begrenzt und fallen dadurch viel mehr ins Gewicht. Die Zahl der Satzungsbeschlüsse in den letzten 10 Jahren reicht von 19 bis 84 bei sehr unterschiedlicher Personaldecke. Aufgrund der Heterogenität der einzelnen Verfahren ist ein analytischer Vergleich nicht möglich und wäre auch nicht zielführend. In den Daten sind bei allen Städten immer wieder Zeitperioden zu finden, in denen nur sehr wenige Satzungsbeschlüsse gefasst werden konnten. Dies war meistens nach besonders starken Jahren der Fall. Was dafür spricht, dass der Einbruch in Karlsruhe neben den komplexen Verfahren der Innenentwicklung und dem Überplanen von Grundstücken Dritter auch mit der Vielzahl parallel verlaufender Verfahren zusammenhängen könnte. Der fachliche Austausch mit anderen Städten, die vor den gleichen Problemstellungen stehen wird dennoch als sehr wichtig und zielführend erachtet. Das Stadtplanungsamt ist bereits über die AG Stadtplanung des Städtetages und weiterer Fachnetzwerke im Austausch mit anderen Kommunen. Die Beschleunigungsmöglichkeiten von Bebauungsplanverfahren sind hier verstärkt zu platzieren. Ergänzend ist eine Teilnahme am kommunalen „Vergleichsring für Bebauungsplanung“ zu prüfen (Gebührenpflichtig). Dieser hat die Ziele anhand von Kennzahlen und weiteren Informationen - Strategie und Kommunikation - Aufbau- und Ablauforganisation, Personal/Vergabe und - Digitalisierungsstand in der Bebauungsplanung verschiedener Kommunen zu vergleichen und zu diskutieren, zu den genannten Themen gute Beispiele für die Optimierung der Bebauungsplanung zu identifizieren und den interkommunalen Erfahrungsaustausch zu fördern. Zukunftsperspektiven im Hinblick auf die Beschleunigung von Bebauungsplanverfahren Die Ausführungen auf den Seiten 22 ff. des Koalitionsvertrages der neuen Bundesregierung deuten darauf hin, dass sie den Entwurf der BauGB-Novelle („Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung“) der alten Bundesregierung wieder aufgreifen könnte. Die hier ursprünglich vorgesehenen Maßnahmen zielen insbesondere darauf ab, Bauvorhaben im Rahmen des geltenden Planungsrechts zu beschleunigen (erweiterte Befreiungsmöglichkeiten nach § 31 Abs. 3 BauGB und erleichterte Zulassungsmöglichkeiten im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB). Dies hätte zur Folge, dass für die Umsetzung einzelner städtebaulicher Ziele gar kein B-Planverfahren mehr durchgeführt werden müsste, ggf. müssten aber in anderen Fällen eben gerade ein Verfahren aufgestellt werden, um Fehlentwicklungen zu verhindern. Eine Einschätzung, ob und in welchem Maße die im Koalitionsvertrag aufgeführten Maßnahmen zu einer Verkürzung der Verfahrensdauer von Bebauungsplanverfahren beitragen können, ist derzeit nicht möglich. Die Stadtverwaltung wird das Gesetzgebungsverfahren verfolgen. Sofern die Möglichkeit besteht, wird die Stadtverwaltung über den Städtetag Baden-Württemberg eine Stellungnahme zum neuen Gesetzesentwurf abgeben. Falls auf Bundesebene Vereinfachungen in den umweltrechtlichen Vorschriften vorgesehen sind, z.B. in der TA Lärm oder durch stärkere Standardisierung im Naturschutzrecht, würde dies begrüßt, sofern es nicht zu einer deutlichen Minderung des Schutzniveaus für das jeweilige Schutzgut führt. – 7 – In den Jahren 2023 und 2024 wurde ein interner Prozess zur Betrachtung des Bebauungsplanverfahrens durch das Stadtplanungsamt und den Zentralen Juristischen Dienst initiiert. Der Prozess selbst wurde von der Verwaltungs- und Managemententwicklung (VME) durchgeführt. In den kommenden Jahren soll anhand von vier Pilotverfahren die beispielshafte Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren in einem ämterübergreifenden Projektteam erprobt werden. Ziel ist es, strukturelle Herausforderungen an konkreten B-Plänen zu erkennen und somit Synergien und Optimierungspotentiale im Zusammenwirken der einzelnen Dienststellen zu identifizieren und diese konkret auszuprobieren. Die gewonnenen Erfahrungen sollen genutzt werden, um die Bearbeitung aller B-Pläne weiter zu verbessern. Aus dem diesem Prozess, an denen diverse Fachämter beteiligt waren, resultierte auch die Aufstellung eines Arbeitsprogramms für Bebauungspläne, in denen eine Priorisierung zur Bearbeitung von Plänen vorgenommen wurde. Dieses Arbeitsprogramm wurde dem Planungsausschuss in der Sitzung vom 22.05.2025 vorgestellt.

  • Protokoll GR 30.09.2025 TOP 21
    Extrahierter Text

    Niederschrift 14. Plenarsitzung des Gemeinderates 30. September 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 21 der Tagesordnung: Bebauungsplanverfahren in Karlsruhe Antrag: CDU Vorlage: 2025/0361 Punkt 21.1 der Tagesordnung: Bebauungsplanverfahren in Karlsruhe: Stadtplanungs-Stra- tegie auf den Weg bringen Ergänzungsantrag: CDU Vorlage: 2025/0361/1 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 21 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Planungsausschuss am 24. Juli 2025; verwiesen aus der Gemeinde- ratssitzung vom 27. Mai 2025. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Wie kommen wir in diesem Land, wie kommen wir in dieser Stadt, wie kommen wir in der Stadtplanung in die Gänge? Das ist der Gegenstand unserer beiden Anträge, die sich ergänzen. Ich gebe zu, die Antwort der Verwaltung auf den ers- ten Antrag hat uns dann doch bewogen, noch ein bisschen präziser nachzufragen. Ich hoffe, dass uns die meisten hier konzedieren werden, dass wir doch erhebliche Informatio- nen rausgefördert haben, die für die weitere Betrachtung der Funktionstüchtigkeit unserer Planungsprozesse von Bedeutung sein können. Wir sind uns wohl alle einig und schreiben uns das auf die Fahnen, dass wir mit Wohneinheiten eine nachhaltige Mietpreisbremse auf den Markt bekommen und nicht mit anderen kleineren kosmetischen Dingen. Wir müssen effektiv Wohneinheiten auf den Markt bringen. Wir müssen effektiv Gewerbeflächen aus- weisen, damit wir die Nachfrage bedienen können. Deshalb brauchen wir nicht nur einen Bau-Turbo, sondern wir brauchen auch einen Planungsturbo. – 2 – Wenn man jetzt die Vorlagen der Verwaltung liest, dann ist man zunächst ernüchtert. Wir verstehen jedenfalls, so die Verfasser, dass die bisherigen Abläufe, die gesetzlichen Schran- ken und so weiter die Arbeit sehr erschwert. Zahlreiche Arbeitskreise müssen gebildet wer- den, um alles aufeinander abzustimmen. Im ersten Moment meint man doch, eigentlich macht man schon immer alles richtig. Und was wollt ihr eigentlich? So sieht es aber, wenn man zwischen die Zeilen geht, doch nicht aus. Ich glaube, dass es noch Möglichkeiten der Beschleunigung herausgearbeitet hat. Auch zwischen den Zeilen können wir das erkennen. Da sind wir eigentlich sehr hoffnungsfroh. Wir haben zum Beispiel erfahren, dass man ver- schiedene Projekte priorisieren will, um sie transparenter zu machen. Das ist schon der rich- tige Weg. Auch wir als Gemeinderat müssen verstehen, wie die Dinge ablaufen. Die Ver- waltung führt dann zwar einige Argumente dagegen, das überzeugt uns nicht. Ich glaube, für den Gemeinderat ist es erheblich und wichtig, dass wir die Prozesse, auch die hinderli- chen Prozesse rechtzeitig erkennen, um sie dann auch abstellen zu können. Ich denke, ein Punktesystem, so wie wir es in die Diskussion reingebracht haben, bringen Planbarkeit, Nachvollziehbarkeit und Fairness. Ich glaube, das sollte in der weiteren Diskussion beachtet und gewürdigt werden. Ansonsten hoffe ich, dass wir wirklich erheblich schneller werden, als wir das bisher sind. Stadtrat Löffler (GRÜNE): Lieber Kollege Pfannkuch, grundsätzlich können wir Ihrer Frustra- tion folgen, die Sie ein bisschen zum Ausdruck bringen, dass Sie versuchen, hier ein biss- chen den Finger in die Wunde zu legen, weil wir alle, Gemeinderat, Verwaltung einge- schlossen, glaube ich, nicht so ganz zufrieden sind, wie zügig wir aktuell mit Bebauungs- planverfahren vorankommen. Daher ist es vollkommen richtig, das Thema hier zu adressie- ren. Ich glaube, wenn jetzt alle jeweils drei Minuten dazu reden, werden wir aber nicht wirklich einen Schritt weiterkommen, weil das Thema doch etwas komplexer ist und auch noch mehr Tiefe bedarf. Das beweisen auch schon die beiden sehr umfangreichen Antwor- ten der Verwaltung, die auflisten, dass die Verwaltung das Problem auch selbst erkannt hat und auch schon Lösungsansätze erarbeitet, diese Lösungsansätze uns schon seit einem Jahr mehrfach vorgestellt hat. Das ist jetzt keine Überraschung, dass Optimierungen der Pro- zesse auch schon am Laufen sind. Von daher nehmen wir gerne dieses Angebot auf, wie es in den Stellungnahmen beschrie- ben ist, dass wir im Dezember im Planungsausschuss noch mal intensiv darüber sprechen, wie die Prozesse aktuell ablaufen, an welcher Stelle wir die Prozesse optimieren können, aber vor allem auch wie das Zusammenspiel zwischen Verwaltung, Gemeinderat und der Bürgerschaft ist. Ein ganz wesentlicher Punkt, der auch benannt wird, gerade in der Stel- lungnahme zum ersten Antrag, ist auch, ich sage jetzt mal, das gestiegene Engagement der Bürgerschaft, sich in Prozessen, Planungsprozessen im Innenbereich einzubringen, völ- lig zu Recht, und dann auch die Notwendigkeit, für uns als Gemeinderat Prioritäten zu set- zen, um der Verwaltung die Richtung zu zeigen, in die sie bitte dann auch laufen möge. Es ist vielleicht schwierig zu erahnen, wohin jetzt alle laufen wollen, wenn wir es nicht schaf- fen, die Prioritäten zu setzen. Das heißt, dann müssen wir uns grundsätzlich an die eigene Nase fassen und auch zu richtungsweisenden Entscheidungen kommen. Welches Verfah- ren wollen wir fortsetzen, damit es auch wirklich vorwärts geht? Und welches Verfahren wollen wir vielleicht auch beenden, weil es gerade stockt und nicht vorwärts geht? Ich nenne jetzt keine Beispiele, aber man kann, glaube ich, in die vergangenen Ratssitzungen gucken, welche wir hier schon aufliegen hatten, die man vielleicht beenden könnte. – 3 – Aber genau solche Entscheidungen müssen wir uns trauen, damit wir nicht die Zeit versen- ken und irgendwo gegen Wände rennen, bei denen wir nicht weiterkommen. Das ist ein Prozess, den wir gemeinsam gehen werden, gerne zusammen in der angekündigten Pla- nungsausschusssitzung, aber sicherlich auch darüber hinaus. Stadtrat Dr. Fechler (SPD): Planungsprozesse dauern in diesem Land zu lange, und ja, es ist frustrierend und ja auch ein Stück weit enttäuschend aus verschiedensten Gründen. Für uns als SPD-Fraktion stellt sich nur die Frage, ob der Adressat des Antrags der Richtige ist. Die Restriktionen, über die wir diskutieren, sind nicht von uns hausgemacht in vielen Fällen, sondern kommen vom Land, von der Landesgesetzgebung, kommen von der Bundesge- setzgebung. Und letztendlich sind wir auf kommunaler Ebene die ausführenden Organe. Vielleicht machen wir uns das Leben auch an der einen oder anderen Stelle schwer, zu schwer, aber in Summe glaube ich, haben wir als Kommunen nur bedingt Einflussmöglich- keiten. Wir wollen oder benötigen Rechtssicherheit in den Planungsprozessen, was sicher- lich einer der Gründe ist, warum die Prozesse, die Planungen auch so lange dauern. An manchen Stellen ist es aber auch so, Herr Löffler hat es ausgeführt, dass es immer wieder auch aus Partikularinteressen hier im Haus nicht die Bereitschaft gibt, zu springen, wenn es zum Schwur kommt. Das sind vielfältige Gründe, warum Planungsprozesse zu lange dau- ern oder länger dauern, und die Verwaltung hat letztendlich einen Weg aufgezeigt. Spätestens seit der letzten Gemeinderatsklausur diskutieren wir darüber, Planungsprozesse neu aufzusetzen, und es obliegt uns zu priorisieren, als Gemeinderat zu sagen, was wir wollen und wie wir es wollen, aber es entbindet uns nicht davor, Rechtssicherheit einzufor- dern. Was nützt die schönste Planung, wenn am Ende des Tages von Gerichten die Planun- gen wieder eingefangen werden? In diesem Sinne unterstützen wir den aufgezeigten Weg, hoffen auf eine vertiefte Diskussion in den entsprechenden Fachausschüssen und freuen uns auf die weitere Diskussion. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Herr Pfannkuch, Ihnen gebührt Dank dafür, dass Sie diese bei- den Anfragen gestellt haben und uns allen ein wenig besser klargemacht haben, wo die Probleme liegen, durch die Antwort der Verwaltung. Man muss allerdings alles lesen, was da drinsteht. Hier steht zum Beispiel in der Antwort der Verwaltung: „Der Einfluss der Bun- des- und Landesgesetzgebung auf Verfahrensdauer und Anzahl abgeschlossener Verfahren ist als hoch zu bewerten.“ Dann geht es weiter: „Auf Bundes- und Landesebene wurden in den letzten zehn Jahren viele neue gesetzliche Anforderungen eingeführt. Diese erweitern die Prüf- und Abwägungspflichten erheblich.“ Es ist zwar jetzt vielleicht nicht ganz fair, weil Sie nicht diejenigen sind, die dort sitzen, aber ich darf darauf hinweisen, dass die CDU seit 1953 nur von 2011 bis 2016 nicht in der Landesregierung war und dass sie auch im Bund bis auf die dreieinhalb Jahre von 2021 bis 2025 in den letzten 20 Jahren Verantwor- tung getragen hat. Bei der SPD ist es im Bund genauso, seit 1997 nur vier Jahre nicht in der Regierung gewesen. Was wir hier als Ergebnis haben, was uns hier Probleme bereitet, ist eine Bundes- und Landesgesetzgebung, die Ihre Parteien zu verantworten haben. Das muss man einfach mal ganz klar so sagen. Damit schlagen wir uns jetzt rum, und es wird letzt- endlich im Bund auch zurzeit von der Großen Koalition so gesehen. Es soll jetzt diesen Bau-Turbo geben, der diese Regeln zumindest teilweise wieder außer Kraft setzt. Da kann man sich natürlich wirklich fragen, ob das der richtige Weg ist, weil wir werden, wenn wir jetzt mit diesem Bau-Turbo konfrontiert sind, als Kommune Schwie- rigkeiten haben, den richtigen Weg zu finden. Welche Gesetze gelten jetzt noch, welche – 4 – sind außer Kraft gesetzt, und wie gehen die Bürger dann damit um? Ihre Anfrage in allen Ehren, aber es ist davon auszugehen, dass die Situation noch viel schwieriger wird durch diesen Bau-Turbo. Das heißt, wir werden noch mehr Aufwendungen haben vonseiten der Verwaltung, um Licht ins Dunkle zu bringen. Ich würde an Sie appellieren, an Ihre Kollegen in der Verantwortung im Bund zu appellieren, doch wirklich die Dinge zu vereinfachen, da- mit sie von der Kommune überhaupt noch durchgeführt werden können. Stadträtin Lorenz (FDP/FW): Ich kann den Antrag und die Antwort der Verwaltung eigent- lich in zwei Sätzen zusammenfassen. Die CDU möchte, dass wir gerne schneller und billiger bauen, und die Verwaltung sagt, wir machen schon alles. Darüber diskutieren wir jetzt seit, glaube ich, 20 Minuten. Die Willensbekundung ist bei allen da. Die Problematik ist vielfäl- tig. Wir sind - ich bin auch im Planungsausschuss - seit der letzten Klausur auf einem Weg, diese Prozesse zu optimieren. Ob das die gewünschte Beschleunigung bringt, bleibt offen. Die Frage stellt sich mir natürlich auch, wenn man das von außen immer zugetragen kriegt, wenn man dann sagt, jetzt liegt es wieder beim Umweltamt, und dann liegt es wieder beim Zentralen Juristischen Dienst, und dann warte ich Wochen und Monate und muss nachfragen, warum man diese Optimierungen jetzt erst beginnt, warum es die nicht schon seit fünf oder zehn Jahren gibt. Die andere Frage, die sich mir stellt: Wenn es diesen Bau-Turbo dann irgendwann tatsäch- lich mal gibt, wer soll denn den zünden? Haben wir bis dahin überhaupt noch genügend Baufirmen, die hier die Zündung starten und, wie in anderen Ländern, pro Nacht eine Etage auf das Hochhaus draufbauen? Da darf man gespannt sein. Natürlich unterstützen wir gerne das Anliegen der Kollegen von der CDU und sind auch gespannt, welche Zünd- kerzen die Verwaltung und die entsprechenden Ausschüsse noch für uns bereithalten. Der Vorsitzende: Eine Zündkerze ohne Motor nützt auch nicht viel, Frau Lorenz. Damit kön- nen wir den Tagesordnungspunkt abschließen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 16. Oktober 2025