Erinnerungsmal für die migrantischen Opfer des Brandanschlags in der Markgrafenstraße 41 im Jahr 1996
| Vorlage: | 2025/0355 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 15.04.2025 |
| Letzte Änderung: | 30.07.2025 |
| Unter Leitung von: | Kulturamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Kulturausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 25.07.2025
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Zustimmung
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0355 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Kulturamt Erinnerungsmal für die migrantischen Opfer des Brandanschlags in der Markgrafenstraße 41 im Jahr 1996 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Kulturausschuss 25.07.2025 6 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Zum Gedenken an die Opfer des Brandanschlags vom 16. Oktober 1996 in der Markgrafenstraße soll eine Gedenkstele aufgestellt werden. Der Kulturausschuss stimmt dem Gestaltungsentwurf und der Aufstellung der Stele zu. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 10.000 - 12.000 Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen In der Nacht vom 16. Oktober 1996 wurde ein Brandanschlag auf das damalige Gebäude in der Markgrafenstraße 41 verübt, durch den drei türkische Bewohner des Hauses zu Tode kamen. Dieses Ereignis wühlte die Stadtgesellschaft auf, es wurde bundesweit und in der Türkei in den Medien darüber berichtet. Zu Hintergründen und Motiv wurden seinerzeit viele sich widersprechende Mutmaßungen verbreitet. Die vorsätzliche Brandstiftung wurde kriminaltechnisch bewiesen, der oder die Täter ließen sich jedoch nie ermitteln. Zur Erinnerung an die Opfer dieses grausamen Verbrechens hat Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup das Stadtarchiv beauftragt, ein Erinnerungsmal zur Anbringung am Ort des Geschehens zu entwerfen. Da die zunächst geplante Anbringung einer Gedenktafel am Neubau Markgrafenstraße 41 von der Wohneigentümergemeinschaft abgelehnt wurde, erhielt das Stadtarchiv den Auftrag, eine angemessene Gestaltungsform für ein auf dem Bürgersteig aufstellbares Erinnerungsmal zu erarbeiten. Für den vorliegenden Anwendungsfall gibt es keine geeigneten Vorlagen unter den im Leitfaden für Erinnerungskultur im öffentlichen Raum vorgesehenen Stelenformen, daher musste die Gestaltung des Erinnerungsmals von Grund auf neu entwickelt werden. Das Stadtarchiv schlägt nach Beratungen mit einer Steinmetzfirma ein Erinnerungsmal in Form einer quadratischen roten Sandsteinstele mit Pultdach an einer geeigneten Stelle im Bürgersteigbereich an der Straßenecke südliche Markgrafen-/Kreuzstraße vor. Die Stele soll 130/120 cm hoch sein sowie Seitenmaße von 32 x 32 cm haben. Auf dem Pult soll eine erhabene Bronzetafel folgenden Sinnspruch in modernen Großlettern tragen: IM EINSTIGEN HINTERHAUS DER MARKGRAFENSTRASSE 41 STARBEN BEI EINEM BRANDANSCHLAG IN DER NACHT DES 16. OKTOBER 1996 GEGEN 4:00 UHR DAS EHEPAAR FETHIYE UND ALAHITTIN YILMAZ (beide geboren 1944) UND HÜSEYIN EVCIM (geboren 1942). DAS VERBRECHEN WURDE NIE AUFGEKLÄRT. DIE TOTEN BLEIBEN UNVERGESSEN: In der Kulturausschusssitzung wird eine Visualisierung des geplanten Entwurfs gezeigt. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen An Kosten sind für den Stein rund 1.800 €, die Bronzeplatte 1.300 €, die Montage um die 600 €, für die Bauarbeiten schätzungsweise 6.000 – 8.000 € zu veranschlagen, was einer Gesamtsumme von rund 10.000 bis 12.000 € entspricht. Für die Gedenkstele sind Mittel im Investitionshaushalt vorgesehen.
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