Kulturbetrieb und Kulturförderung sicherstellen

Vorlage: 2025/0351
Art: Antrag
Datum: 15.04.2025
Letzte Änderung: 16.05.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 07.05.2025

    TOP: 8

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Antrag Grötzingen
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0351 Eingang: 10.04.2025 Kulturbetrieb und Kulturförderung sicherstellen (Antrag der Ortschaftsräte Breier, FDP, Daubenberger, MfG, Döring, CDU) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 07.05.2025 8 Ö Behandlung Ein wichtiges Identifikationsmerkmal der Grötzinger Bürgerschaft und Alleinstellungsmerkmal in der Karlsruher Stadtlandschaft ist das rege kulturelle Leben in Grötzingen. Es basiert auf langer kultureller Tradition als „Badisches Malerdorf“. Zudem ist Grötzingen als Mitglied der europäischen Vereinigung der Künstlerkolonien verpflichtet, das europäische Kulturerbe zu pflegen, zu erhalten und zu verbreiten. In diesem Kontext soll geprüft werden, ob die wichtigen kulturellen Aktivitäten auch in Zukunft sichergestellt werden und ggf. erweitert werden können. In diesem Zusammenhang wird zum Beschluss im Ortschaftsrat beantragt: 1.) Die Ortsverwaltung soll die Umsetzung der geplanten „Stadteilkulturstelle“ zeitnah sicherstellen. 2.) Zur Tätigkeitsbeschreibung der „Stadtteilkulturstelle“ soll ein jährlicher Bericht an den Ortschaftsrat über Ergebnisse und Vorhaben gehören, bzw. die jährliche Berichtspflicht vor dem Ortschaftsrat festgelegt werden. 3.) Der jährliche Bericht ist dem Ortschaftsrat mit ausreichend Vorlaufzeit zu übergeben, damit die Mitglieder des Ortschaftsrates gezielt Fragen und Anregungen in der jeweiligen Sitzung des Ortschaftsrates vortragen können. 4.) Die Ortsverwaltung soll eine Gegenüberstellung von finanziellen Mitteln zusammenstellen, die Grötzingen in den vergangenen Jahren für Kulturbetrieb/Kulturförderung erhalten hat, im Abgleich mit den geplanten/zukünftigen Positionen. 5.) Die Ortsverwaltung soll prüfen, ob die Öffnungszeiten der Galerie Kunstfachwerk N6 ggf. mit Unterstützung seiner Mieter ausgeweitet werden kann und ggf. ein permanenter „Infopoint“ zur Grötzinger Kulturgeschichte und den geplanten Kulturaktivitäten entstehen kann. Natürlich können diese Überlegungen auch unter Mitwirkung der „Stadtteilkulturstelle“ erfolgen.

  • Stellungnahme Antrag Grötzingen
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0351 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Grötzingen Kulturbetrieb und Kulturförderung sicherstellen (Antrag der Ortschaftsräte Breier, FDP, Daubenberger, MfG, Döring, CDU) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 07.05.2025 8 Ö Behandlung Kurzfassung Die Antragsteller beantragen die Sicherstellung der zeitnahen Umsetzung der Stadtteilkulturstelle, die Präsentation eines jährlichen Tätigkeitsberichts im Ortschaftsrat, eine Gegenüberstellung der finanziellen Mittel sowie die Erteilung eines Prüfauftrags an die Ortsverwaltung zur Ausweitung der Öffnungszeiten des N 6. Der Ortschaftsrat nimmt die Ausführungen der Ortsverwaltung zur Kenntnis und beschließt die Ausführungen im Sinne des Antrags. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1.) Die Ortsverwaltung soll die Umsetzung der geplanten „Stadteilkulturstelle“ zeitnah sicherstellen. Konstruktive Gespräche zwischen dem städtischen Kulturamt und der Ortsverwaltung hinsichtlich der organisatorischen Einrichtung und inhaltlichen Ausgestaltung der Stelle haben jüngst stattgefunden. In Bezug auf personalrechtliche Fragestellungen ist die Ortsverwaltung im Weiteren nicht selbständig handlungsfähig, sondern an die Prozesse des Personal- und Organisationsamts gebunden. Demgemäß hat die Ortsverwaltung zwischenzeitlich die Arbeitsplatzbeschreibung zur Stellenbewertung beim Personal- und Organisationsamt eingereicht. Bei einer Erstbewertung bedarf es stets eines Beschlusses der eigens hierfür eingerichteten Bewertungskommission. Diese tagt gemäß ihrer Geschäftsordnung in regelmäßigen Abständen vier Mal im Jahr (nächstmalig am 20. Juni 2025). Sobald der Ortsverwaltung ein angemessenes Bewertungsergebnis vorliegt, wird sich diese umgehend um die Ausschreibung und Besetzung der Stelle kümmern. 2.) Zur Tätigkeitsbeschreibung der „Stadtteilkulturstelle“ soll ein jährlicher Bericht an den Ortschaftsrat über Ergebnisse und Vorhaben gehören, bzw. die jährliche Berichtspflicht vor dem Ortschaftsrat festgelegt werden. Der jährliche Bericht kann realisiert werden und ist als Tätigkeit in der Arbeitsplatzbeschreibung vorgesehen. Jene Beschreibung ist maßgeblich für die Arbeitsinhalte sowie schließlich die entgeltliche Bewertung der Stelle. 3.) Der jährliche Bericht ist dem Ortschaftsrat mit ausreichend Vorlaufzeit zu übergeben, damit die Mitglieder des Ortschaftsrates gezielt Fragen und Anregungen in der jeweiligen Sitzung des Ortschaftsrates vortragen können. Die Übersendung des Berichts mit ausreichend Vorlaufzeit kann realisiert werden. 4.) Die Ortsverwaltung soll eine Gegenüberstellung von finanziellen Mitteln zusammenstellen, die Grötzingen in den vergangenen Jahren für Kulturbetrieb/Kulturförderung erhalten hat, im Abgleich mit den geplanten/zukünftigen Positionen. Die kulturellen Veranstaltungen in Grötzingen wurden bislang aus unterschiedlichen Quellen finanziert. Nachfolgende Übersicht soll zu einem besseren Verständnis beitragen: • Mittel des Kulturamts Für die Kultur im Rathaus (Bürgersaal) stehen Mittel in Höhe von 2.000 Euro direkt beim Kulturamt zur Verfügung. Zusätzlich können veranstaltungsbezogene Zuschüsse beim Kulturamt beantragt werden. Die Höhe dieser Zuschüsse variiert. Sie decken jedoch in der Regel nicht die vollständigen Kosten der jeweiligen Veranstaltung. – 3 – • Beitrag der Ortsverwaltung Zur Deckung der verbleibenden Kosten werden ergänzend Mittel aus dem Ergebnishaushalt der Ortsverwaltung bereitgestellt. • Spenden und Zuweisungen Einige Veranstaltungen werden durch Spenden und Zuweisungen aus der Karl-Martin-Graff- Stiftung unterstützt. • Vollständige Finanzierung durch Sponsoring Bestimmte kulturelle Formate, wie etwa die „Offenen Ateliers“ oder die „Kulturmeile“, werden ausschließlich über Spenden und Sponsoring finanziert. Zuwendungen aus dem Haushalt des städtischen Kulturamtes im Rahmen der Veranstaltungen im gesamtstädtischen Interesse (VigI) für den Narrensprung oder die Kulturmeile erhalten die jeweiligen Vereine direkt. Die Gesamtausgaben für kulturelle Veranstaltungen bewegten sich im Betrachtungszeitraum der Jahre nach Corona (2022-2024) zwischen 10.000 und 16.000 Euro je Haushaltsjahr. Die Kulturmeile ist dabei nicht berücksichtigt. Da der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe noch keinen neuen Doppelhaushalt verabschiedet hat, ist kein Abgleich mit zukünftigen Positionen im Sinne des vorliegenden Antrags möglich. Jedwede Prognosen wären mangels Seriosität an der Stelle nicht angezeigt. Eingedenk der städtischen Haushaltslage soll die noch zu besetzende Stadtteilkulturstelle jedenfalls in Zukunft für die Fördermittelakquise (Drittmittel anderer Körperschaften, Stiftungsmittel oder Sponsoring) verantwortlich sein. 5.) Die Ortsverwaltung soll prüfen, ob die Öffnungszeiten der Galerie Kunstfachwerk N6 ggf. mit Unterstützung seiner Mieter ausgeweitet werden können und ggf. ein permanenter „Infopoint“ zur Grötzinger Kulturgeschichte und den geplanten Kulturaktivitäten entstehen kann. Natürlich können diese Überlegungen auch unter Mitwirkung der „Stadtteilkulturstelle“ erfolgen. Die grundsätzlichen Überlegungen sind nachvollziehbar, gleichwohl stellt sich kurzfristig die Frage der praktischen Umsetzbarkeit. Die Mieter haben bereits heute Probleme, die Besetzung während der sonntäglichen Öffnungszeiten im Rahmen von Ausstellungen sicherzustellen und für diese Aufgabe ihre Mitglieder zu gewinnen. Insbesondere ist im Sinne des Antrags zu prüfen, ob die Anzahl der Besucherinnen und Besucher beziehungsweise das zu Grunde liegende werktägliche Besucherpotenzial eine dauerhafte personelle Besetzung eines Infopoints für Grötzinger Kulturgeschichte rechtfertigen würde. Die noch einzurichtende Stadtteilkulturstelle wird eigens als Kontaktstelle für die Kultur in Grötzingen bestellt. Die Ortsverwaltung wird daher prüfen, ob eine regelmäßige Anwesenheit in der Galerie des Kunstfachwerks N6 ermöglicht werden kann und sofern dem so ist, dies sodann anhand der Besuchszahlen evaluieren. Eine dauerhafte Präsenz ist mit Blick auf die empirisch prognostizierten Nachfragezahlen gleichwohl zum heutigen Planungsstand nicht angedacht. – 4 – Beschluss Antrag an den Ortschaftsrat Der Ortschaftsrat nimmt die Ausführungen der Ortsverwaltung zur Kenntnis und beschließt die Ausführungen im Sinne des Antrags.