Einschränkung des Verkaufs von Lachgas beziehungsweise Verkaufsverbot von Lachgas an Jugendliche in Karlsruhe ermöglichen
| Vorlage: | 2025/0347/1 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 24.06.2025 |
| Letzte Änderung: | 04.07.2025 |
| Unter Leitung von: | Ordnungs- und Bürgeramt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.06.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mit Stellungnahme einverstanden
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0347/1 Eingang: 24.06.2025 Einschränkung des Verkaufs von Lachgas beziehungsweise Verkaufsverbot von Lachgas an Jugendliche in Karlsruhe ermöglichen Änderungsantrag: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.06.2025 11.1 Ö Entscheidung Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: Die Stadtverwaltung beobachtet die Bundesinitiative im Gesundheitsministerium zum Verbot von Lachgas. Sollte es zu keiner Einigung auf Bundesebene kommen, prüft die Verwaltung, ob ein kommunales Verbot möglich wäre. Sachverhalt / Begründung Das Bundesgesundheitsministerium plant laut Pressemitteilung vom 17. Mai 2025 eine schnelle Gesetzeseinbringung, um Lachgas als Partydroge zu verbieten. Insofern teilt die CDU-Fraktion die Einschätzung der Verwaltung, dass eine bundes- bzw. landesweite Regelung zur Nutzung von Lachgas einer kommunalen Regelung vorzuziehen ist. Wir sehen auch die sach- und fachlichen Hürden, die von der Verwaltung dargestellt werden, als valide an und gehen davon aus, dass der Hauptantrag erledigt ist. Die CDU-Fraktion plädiert dafür, dass die Stadtverwaltung die Bundesinitiative weiter verfolgt und ausschließlich für den Fall, dass es zu keiner Einigung auf dieser Ebene kommt, auf den Gemeinderat nochmal mit einer rechtlichen Prüfung zukommt, ob eine Durchsetzung auf kommunaler Ebene möglich wäre. Unterzeichnet von: Stadtrat Detlef Hofmann Stadtrat Dirk Müller Stadtrat Nicolas Schütz Stadtrat Andreas Kehrle
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0347/1 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Ordnungs- und Bürgeramt Einschränkung des Verkaufs von Lachgas beziehungsweise Verkaufsverbot von Lachgas an Jugendliche in Karlsruhe ermöglichen Änderungsantrag: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 24.06.2025 11.1 Ö Entscheidung Kurzfassung Die Verwaltung wird die Umsetzung des von der Bundesregierung angestrebten Verkaufsverbots von Lachgas verfolgen. Sollte keine bundesweit geltende Regelung greifen, sagt die Verwaltung eine erneute polizeirechtliche Prüfung und Rückmeldung hierzu an dem Gemeinderat zu. Die Verwaltung empfiehlt den Änderungsantrag in diesem Sinne als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Zu dem von der Bundesregierung angestrebten Verbot von Lachgas liegt zwischenzeitlich ein Referentenentwurf vor. Die Verwaltung wird den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens sowie die rechtliche Entwicklung insgesamt weiterhin verfolgen. Sollte keine bundesgesetzliche Regelung kommen, wird eine erneute polizeirechtliche Prüfung und Rückmeldung an den Gemeinderat hierzu zugesagt.