Einschränkung des Verkaufs von Lachgas beziehungsweise Verkaufsverbot von Lachgas an Jugendliche in Karlsruhe ermöglichen

Vorlage: 2025/0347
Art: Antrag
Datum: 15.04.2025
Letzte Änderung: 15.08.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Südweststadt

Beratungen

  • Haupt- und Finanzausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 03.06.2025

    TOP: 1

    Rolle: Behandlung

    Ergebnis: verwiesen in den Gemeinderat

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 27.05.2025

    TOP: 26

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.06.2025

    TOP: 11

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0347 Eingang: 15.04.2025 Einschränkung des Verkaufs von Lachgas beziehungsweise Verkaufsverbot von Lachgas an Jugendliche in Karlsruhe ermöglichen Antrag: AfD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 27.05.2025 26 Ö Kenntnisnahme Haupt- und Finanzausschuss 03.06.2025 1 Ö Behandlung Gemeinderat 24.06.2025 11 Ö Entscheidung Der Gemeinderat möge beschließen: 1. Die Stadt Karlsruhe prüft die rechtlichen Möglichkeiten zum Verbot des Verkaufs von Lachgas aus Automaten und setzt diese um. 2. Die Stadt Karlsruhe prüft die rechtlichen Möglichkeiten zum Verbot des Verkaufs von Lachgas in Patronen mit einem Inhalt von mehr als 8 g N 2 O jenseits medizinischer Zwecke und setzt dieses um. 3. Die Stadt Karlsruhe prüft die rechtlichen Möglichkeiten den Verkauf von Lachgas an Minderjährige gänzlich zu verbieten und setzt diese um. 4. Im Falle des Fehlens rechtlicher Möglichkeiten zur Umsetzung von Verkaufsgeboten gemäß den Punkten 1, 2 und 3 dieses Antrags setzt sich die Stadt Karlsruhe via Städtetag Baden- Württemberg bzw. Deutschen Städtetag beim Land Baden-Württemberg bzw. beim Bund für die Schaffung gesetzlicher Grundlagen ein, die den Erlass der genannten Verkaufsverbote ermöglichen. 5. Die Stadt Karlsruhe forciert über den Stadtjugendausschuss und andere geeignete Institutionen die Aufklärung von Jugendlichen über die Gefahren des Konsums von Lachgas. Sachverhalt/Begründung Als mildes, nebenwirkungsarmes Betäubungsmittel wird Lachgas heute vor allem in der Zahnmedizin genutzt. Als Rauschmittel wird Lachgas ohne Beimischung von Sauerstoff konsumiert. Seit circa 2017 ist Lachgas zunehmend in größeren Zylindern für den Gebrauch als Party-Droge an Kiosken oder Automaten erhältlich, auch in Karlsruhe! Abhängig von Häufigkeit und Menge kann sein Konsum zu zahlreichen, auch gefährlichen Nebenwirkungen und Überdosierungen führen. Der Konsum von Lachgas kann ganz unmittelbare Schäden für die Gesundheit haben, aber auch langfristige Folgen nach sich ziehen: Durch die Verdrängung von Sauerstoff aus der Lunge beim Inhalieren des puren Gases kann es zu Bewusstlosigkeit, Lähmungen und Hirnschäden kommen. Beschwerden können akut oder langfristig auftreten. Symptome sind zum Beispiel Lähmungserscheinungen, Taubheitsgefühle an Händen und Füßen, Inkontinenz oder Impotenz. Aus Sicht der Landesregierung Baden-Württembergs hat sich Lachgas zur Partydroge entwickelt und wird unterschätzt. Die CDU-Fraktion im Landtag sprach sich bereits für ein Verkaufsverbot aus. In etlichen Städten in Deutschland wurde mittlerweile ein Verkaufsverbot an Jugendliche durchgesetzt bzw. ist in Planung. – 2 – In Karlsruhe kam es im Zuge des Konsums von Lachgas durch Minderjährige zu einem (indirekten) Todesfall. In München stürzte ein Jugendlicher nach dem Konsum von Lachgas vor einen fahrenden Zug und erlitt schwerste Verletzungen. Quelle: https://bnn.de/karlsruhe/karlsruhe-stadt/nach-toedlichem-vorfall-in-karlsruhe-polizei-hat-mehr- mit-lachgas-zu-tun Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt, Oliver Schnell, Dr. Gerhard Lenz, Rouven Stolz, Andreas Seidler

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0347 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Ordnungs- und Bürgeramt Einschränkung des Verkaufs von Lachgas beziehungsweise Verkaufsverbot von Lachgas an Jugendliche in Karlsruhe ermöglichen Antrag: AfD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 27.05.2025 26 Ö Kenntnisnahme Haupt- und Finanzausschuss 03.06.2025 1 Ö Behandlung Gemeinderat 24.06.2025 11 Ö Entscheidung Kurzfassung Die missbräuchliche Verwendung von Lachgas birgt zweifellos gesundheitliche Risiken. Ein Abgabeverbot an Minderjährige kann daher ein sinnvoller Schritt sein. Aufgrund der generellen Bedeutung, die keinen ausschließlichen Bezug zu Karlsruhe aufweist, ist eine bundes- oder zumindest landesweit geltende Regelung anzustreben. Nach jüngsten medialen Verlautbarungen der neuen Bundesregierung plant das Bundesgesundheitsministerium ein wie im Antrag beschriebenes Verbot. Ein kommunales Verbot würde zudem eine polizeirechtlich hinreichend zu begründende Erkenntnislage voraussetzen, die für das Stadtgebiet nach den der Verwaltung vorliegenden Informationen derzeit nicht besteht. Zudem – auch wenn in anderen Kommunen bereits Verbote erlassen wurden – ist es in juristischer, verfassungsrechtlicher Hinsicht höchst fragwürdig, wenn über ordnungs- beziehungsweise polizeirechtliche Ermächtigungsgrundlagen der Verwaltung Lebenssachverhalte grundsätzlicher Bedeutung geregelt werden, für die Gesetzgebungskompetenzen bei Bund und Ländern bestehen, die bislang nicht im Hinblick auf das identifizierte Problem genutzt wurden. Der Verwaltung steht es in solchen Fällen aus Gründen der Gewaltenteilung nicht zu, die Rolle eines „Ersatzgesetzgebers“ zu übernehmen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Die Stadt Karlsruhe prüft die rechtlichen Möglichkeiten zum Verbot des Verkaufs von Lachgas aus Automaten und setzt diese um. 2. Die Stadt Karlsruhe prüft die rechtlichen Möglichkeiten zum Verbot des Verkaufs von Lachgas in Patronen mit einem Inhalt von mehr als 8 g N 2 O jenseits medizinischer Zwecke und setzt dieses um. 3. Die Stadt Karlsruhe prüft die rechtlichen Möglichkeiten den Verkauf von Lachgas an Minderjährige gänzlich zu verbieten und setzt diese um. Aufgrund des bestehenden Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 gemeinsam beantwortet. Seit einigen wenigen Jahren wird bundesweit über die missbräuchliche Verwendung von Lachgas diskutiert. Zwischenzeitlich haben einzelne Kommunen außerhalb Baden-Württembergs sowie die Stadt Hamburg als Bundesland Abgabeverbote erlassen. Aufgrund der generellen Bedeutung des Themas ist eine bundesweit- oder zumindest landesweit geltende Regelung erforderlich. Die neue Bundesregierung beziehungsweise die neue Bundesgesundheitsministerin hat zuletzt explizit öffentlich bestätigt, so schnell wie möglich ein Verbot von Lachgas auf den Weg zu bringen (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/interviews/interview/rnd-17-05-25.html). Generell wäre ein kommunales Verbot nur auf polizeirechtlicher Grundlage möglich. Eine durch den missbräuchlichen Konsum von Lachgas dokumentierte Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die eine generelle Regelung der Verwaltung rechtfertigen könnte, kann momentan für Karlsruhe nicht festgestellt werden: In Karlsruhe gab es im vorletzten Jahr Hinweise zu missbräuchlichem Lachgaskonsum im Bereich des Kolpingplatzes. Bei den daraufhin verstärkt durchgeführten Kontrollen, in enger Abstimmung mit der Polizei, wurden allerdings dort (erfreulicherweise) keine weiteren Feststellungen getroffen. Aus Anlass des tragischen Todesfalls im April 2024, als eine Bewohnerin von einer vom Hochhaus heruntergeworfenen Lachgaskartusche tödlich verletzt wurde, wurden in Abstimmung mit der Hausverwaltung und der Polizei Maßnahmen ergriffen. So wurden die Treppenhausbereiche besser gesichert und die Bestreifung der Nottingham-Anlage zeitweise nochmals intensiviert. Bereits damals wurde der Erlass eines Abgabeverbots von Lachgas an Minderjährige polizeirechtlich geprüft. Nach der in Baden-Württemberg geltenden Rechtslage ist eine hinreichende zu begründende Erkenntnislage erforderlich, die für das Stadtgebiet nach den der Verwaltung vorliegenden Informationen damals nicht bestand. Es lag ein exzeptionelles Einzelfallereignis vor, bei dem der Lachgaskonsum mit auslösend gewesen sein mag, aber die maßgebliche Senkung der Hemmschwelle auch durch andere, bereits (gesetzlich) verbotene Betäubungsmittel verursacht hätte werden können. Die Nutzung der damaligen Lachgaskartusche als Tatmittel kann dabei in juristischer Hinsicht kein Anknüpfungspunkt für eine Regelung sein, da jeglicher massive Gegenstand gleichermaßen hätte eingesetzt werden können. Das Polizeipräsidium Karlsruhe hat auf aktuelle Anfrage zum hiesigen Antrag folgende Erkenntnisse mitgeteilt: „Im Zeitraum von April 2024 bis April 2025 wurden im Stadtgebiet Karlsruhe seitens der Polizei 98 Vorgänge im Zusammenhang mit Lachgas registriert. Eine detaillierte Einzelauswertung der genannten Fälle ist im vorgegebenen Bearbeitungszeitraum nicht möglich. Es kann jedoch festgestellt werden, dass die Mehrzahl der registrierten Fälle nicht im Zusammenhang mit dem Konsum von Lachgas und Jugendlichen stehen. Vereinzelt liegen konkrete Hinweise zum missbräuchlichen Konsum von Minderjährigen im Stadtgebiet vor, eine Steigerung ist nicht wahrnehmbar.“ – 3 – Vor diesem Hintergrund sind aus Sicht der Verwaltung die rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass einer kommunalen Regelung auf polizeirechtlicher Basis nicht erfüllt. In juristischer Betrachtung liegen die zu klärenden Kernfragen nicht im Feld der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, sondern in den Bereichen von „Gesundheit“ und „Betäubungsmitteln“, wo entsprechende Gesetzgebungskompetenzen Bund und Land zugewiesen sind und der im Zusammenhang mit Lachgas aufgeworfene Problemkreis bisher – trotz eines engen Regelungswerks, insbesondere in Bezug auf Betäubungsmittel – nicht Gegenstand einer gesetzgeberischen Leitentscheidung war. So notwendig eine Regelung auch ist, die Verwaltung kann als Exekutive aus Gewaltenteilungsgründen nicht Lücken füllen, die der Gesetzgeber lässt. Dem Gesetzgeber steht bei allgemein zu regelnden Lebenssachverhalten die Prärogative zu, die Verwaltung kann grundsätzlich nur im Rahmen der ihr gegebenen Ermächtigungsgrundlagen im Gesetzesvollzug konkrete Einzelfälle regeln. In diesem Zusammenhang ist es aus verfassungsrechtlicher Sicht durchaus kritisch zu betrachten, dass einzelne Kommunen bereits generelle Verbote erlassen haben, auch wenn diese sachlich gerechtfertigt sind. Den Kommunen als Teil der Exekutive ist es verwehrt, auch bei erkennbaren gesetzgeberischen Lücken die Rolle eines Ersatzgesetzgebers einzunehmen. 4. Im Falle des Fehlens rechtlicher Möglichkeiten zur Umsetzung von Verkaufsgeboten gemäß den Punkten 1, 2 und 3 dieses Antrags setzt sich die Stadt Karlsruhe via Städtetag Baden- Württemberg bzw. Deutschen Städtetag beim Land Baden-Württemberg bzw. beim Bund für die Schaffung gesetzlicher Grundlagen ein, die den Erlass der genannten Verkaufsverbote ermöglichen. Wie bereits oben ausgeführt, wurde durch die neue Bunderegierung bereits eine konkrete und zügige Absicht zur Schaffung einer generellen und bundesweiten Regelung verlautbart. 5. Die Stadt Karlsruhe forciert über den Stadtjugendausschuss und andere geeignete Institutionen die Aufklärung von Jugendlichen über die Gefahren des Konsums von Lachgas. Das Thema Lachgas wird in den vom Präventionsbüro SUCHT durchgeführten Maßnahmen und Veranstaltungen regelmäßig altersentsprechend angesprochen und mit den jeweiligen Zielgruppen bearbeitet. Für den Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe und im Speziellen für den Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit in den Kinder- und Jugendhäusern ist die Aufklärung über aktuelle Konsumtrends und deren Risiken ein wichtiger Bestandteil der Arbeit. Aktuell hat hier das Thema Lachgaskonsum hohe Priorität und wird verstärkt bearbeitet.

  • Protokoll GR 27.05.2025 TOP 26
    Extrahierter Text

    Niederschrift 10. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. Mai 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 26 der Tagesordnung: Einschränkung des Verkaufs von Lachgas beziehungsweise Verkaufsverbot von Lachgas an Jugendliche in Karlsruhe ermöglichen Antrag: AfD Vorlage: 2025/0347 Beschluss: Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 3. Juni 2025, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 26 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 12. Juni 2025

  • Abstimmungsergebnis Top 11
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 24.06.2025 TOP 11
    Extrahierter Text

    Niederschrift 11. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. Juni 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 11 der Tagesordnung: Einschränkung des Verkaufs von Lachgas beziehungsweise Verkaufsverbot von Lachgas an Jugendliche in Karlsruhe ermöglichen Antrag: AfD Vorlage: 2025/0347 Punkt 11.1 der Tagesordnung: Einschränkung des Verkaufs von Lachgas beziehungsweise Verkaufsverbot von Lachgas an Jugendliche in Karlsruhe ermöglichen Änderungsantrag: CDU Vorlage: 2025/0347/1 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Ablehnung (41 Nein, 4 Ja) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 11 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 3. Juni 2025; verwiesen aus der Gemeinderatssitzung vom 27. Mai 2025. Stadtrat Seidler (AfD): Der Konsum der Partydroge Lachgas und der offene Verkauf, zum Beispiel in einigen Kiosken, besorgt besonders Einwohner der Südweststadt, die sich im dortigen Bürgerverein organisieren. Der Bürgerverein Südweststadt hat sich mit seinem An- liegen an sämtliche im Gemeinderat vertretene politische Gruppierungen gewandt. Er hat damit zum Ausdruck gebracht, dass es ihm, wie dem überwiegenden Teil bürgerlicher Ak- teure in unserer Stadt, allein um das Wohl der Bürger geht und Ausgrenzungspraktiken der politischen Linken und linksgerichteter Initiativen keinen Platz haben. Die Stadtverwaltung spricht in ihrer Stellungnahme von 98 von der Polizei zwischen April 2024 und April 2025 registrierten Vorgängen innerhalb des Stadtgebiets im Zusammenhang von Lachgas. Wir haben es also mit keinem lokalen Phänomen in der Südweststadt zu tun, sondern es be- trifft das gesamte Stadtgebiet. Der laut Stadt als exzeptionell eingestufte Todesfall in der Südweststadt war jedoch ein Weckruf. Allgemein ist davon auszugehen, dass das soge- nannte Dunkelfeld, das heißt, die Anzahl nicht bekannter Vorfälle im Zusammenhang mit – 2 – Lachgas, deutlich größer ist als die der Polizei bekannten Vorfälle. Das Bundeskriminalamt weist in seinen Veröffentlichungen zu eigenen Dunkelfeldstudien darauf hin, dass Dro- gendelikte nur selten zur Anzeige kommen und fast ausschließlich durch Polizeikontrollen festgestellt werden. In unserem Fall ist es anders. Zumindest in der Südweststadt war das Problem derart, dass es auch den Bürgern aufgefallen ist. Ein solch signifikantes Problem mit dieser Droge dür- fen wir nicht schulterzuckend zur Kenntnis nehmen. Die Vorschläge des Bürgervereins zu Präventionsmaßnahmen jenseits von Verboten begrüßen wir. Sie sollten auf ihre Zweckmä- ßigkeit geprüft werden. Die Aufklärungsarbeit zur Gefahr von Drogen sollte nicht nur im Stadtjugendausschuss, wie die Stadtverwaltung berichtet, erfolgen. Wir vermissen diese Aufklärungsarbeit zum Beispiel im Programm der im kommenden Juli stattfindenden Schü- lertage, die von der Stadt Karlsruhe mitorganisiert werden. Wenn man Jugendliche ernst- haft erreichen will, sollten auch entsprechende Workshops auf Veranstaltungen wie den Schülertagen angeboten werden. Den Hinweis der Stadtverwaltung, dass ein Lachgasver- bot durch das Bundesgesundheitsministerium in Vorbereitung sei und ansonsten auf kom- munaler Ebene ein Verbot schwierig umsetzbar sei, überzeugt die AfD-Fraktion nicht wirk- lich. Die CDU-Fraktion hält in ihrem Änderungsantrag, den sie jetzt wohl auch durch die Be- richterstattung in der BNN aufgesetzt hat, ein kommunales Verbot für prüfenswert, falls es kein Bundesgesetz gibt. Wir bitten um Abstimmung über unseren Antrag und stimmen bei Ablehnung für den Änderungsantrag der CDU-Fraktion. Stadträtin Wolf (GRÜNE): Das Thema Lachgas beschäftigt uns als Fraktion auch und vor al- lem, dass es nicht nur keinen wirksamen, sondern einfach überhaupt keinen Jugendschutz bisher gibt. Und deswegen finden wir das auch sehr gut, dass das Thema auf Bundesebene auf der Agenda steht. Da gibt es auch schon Verlautbarungen aus dem Gesundheitsminis- terium, dass sie sich dessen annehmen wollen. Wir werden das als Fraktion weiter be- obachten. Wenn wir das als Stadt weiter beobachten sollen, dann können wir uns dem auch anschließen. Aber wie schon im Hauptausschuss gesagt, wir arbeiten ganz grundsätzlich nicht zusam- men mit Parteien, die gesichert rechtsextrem sind, die hier Hass und Hetze verbreiten und die die Grundfesten unserer Demokratie angreifen. Ich finde, man kann an diesem Beispiel auch sehr gut erkennen, was der Unterschied zwischen einer demokratischen Partei ist auf der einen Seite und einer antidemokratischen Partei, weil wir behandeln heute hier zwei Anträge, die sich eher mit bundespolitischen Themen beschäftigen. Das ist einmal der An- trag jetzt und danach der Antrag von den Linken. Während Die Linken versuchen, inner- halb der Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen, sich dafür einzusetzen, was wir auf kommunaler Ebene noch tun können oder wie wir in den demokratischen Verfahren da- rauf einwirken können, dass sich die Spielregeln ändern, das ist die eine Möglichkeit, damit umzugehen. Oder man möchte halt mit dem Kopf durch die Wand, und das tut die AfD hier. Und die Wände sind in dem Fall leider die tragenden Wände unserer Demokratie, und dem stellen wir uns entschieden entgegen. Stadtrat Müller (CDU): Die missbräuchliche Verwendung von Lachgas zur Herstellung eines berauschenden Zustands ist sicherlich ein gesamtgesellschaftliches Problem, dem wir uns nicht nur in den letzten Jahren gegenüber sahen, sondern auch in Zukunft weiter in den – 3 – Fokus zu nehmen haben. Diesbezüglich ist es allerdings wenig förderlich, über ein Ver- kaufsverbot als Insellösung gegenüber Minderjährigen in Karlsruhe allein aufzusetzen, weil als solches besteht immer noch die Möglichkeit, einen Ort weiter, ob in Bretten, Pforzheim, Rastatt oder wie auch immer, sich Lachgas zu besorgen und dieses dann auch zum Zwecke zur Herbeiführung eines berauschenden Zustandes in Karlsruhe zu konsumieren. Also be- gegnet dieser Antrag eigentlich dem eigentlichen Problem in keinster Weise, denn es muss eine Gesetzesinitiative her und eine bundesweite Regelung getroffen werden. Die Bundesgesundheitsministerin hat auch schon eine Initiative zugesagt. Mittlerweile liegt ein Referentenentwurf vor, der sich genau dieses Themas annimmt. Deswegen halten wir den Antrag der AfD weder für zielführend noch für sinnvoll, denn er beschreibt nur eine Insellösung in Karlsruhe, die wir in keinster Weise anstreben sollten. Sondern wir brauchen hier auch eine Rechtsklarheit, eine Rechtssicherheit, eine verbindliche Rechtssicherheit in Form einer Gesetzgebung, und die ist eben nur über den Bund herbeizuführen. Deswegen auch unser Änderungsantrag, um genau auf diesen Sachstand noch mal dezidiert hinzu- weisen. Die Verwaltung hat uns dann auch geantwortet, eben mit der Aussage, dass dies- bezüglich im Gesundheitsministerium ein Referentenentwurf zu der Gesetzesvorlage be- reits vorliegt. Dem sehen wir entgegen und dann gegebenenfalls darüber über die Sachthemen als solches weitersprechen zu können. Stadträtin Melchien (SPD): Die Realitäten gefallen einem nicht immer. Und natürlich, Herr Müller ist darauf eingegangen, das betone ich jetzt gar nicht so sehr weiter, liegt hier ein Problem vor. Es ist gut, dass auch ein Bürgerverein darauf aufmerksam macht, sich mit so etwas auseinandersetzt, was hier vor Ort geschieht. Wir sind dennoch nicht der richtige Ort, auch wenn die AfD das Ganze suggeriert. In diesem Sinne verstehe ich tatsächlich den Änderungsantrag der CDU auch nicht. Sie schreiben, wenn nicht, dann soll Stadtverwal- tung prüfen. Die Stadtverwaltung sagt sehr deutlich, sie hat geprüft. Es gibt in Karlsruhe nun einmal keine polizeirechtliche Grundlage für ein Verbot. Damit müssen wir feststellen, in Karlsruhe können wir es nicht verhindern, dass Lachgas missbräuchlich als Partydroge verwendet wird. Das zu akzeptieren, gehört auch zur Wahrheit. Es ist Aufgabe unserer Bundesregierung, hier zu handeln. Meine Fraktion ist durchaus zuversichtlich. Wir teilen die Einschätzung der Stadtverwaltung und hoffen auf baldiges Handeln. Als Par- teien sind wir hier alle aufgerufen, ein engagiertes Vorgehen vorzunehmen, nicht als Frak- tion in diesem Gemeinderat. Was ist Aufgabe der Stadt? Natürlich die Jugendarbeit, und die Jugendarbeit in Karlsruhe ist immer auf der Höhe der Zeit. Dafür braucht es keinen AfD-Antrag. Sie leistet wertvolle Arbeit, und Sie können sich sicher sein, dass es keine ge- fährdende Entwicklung im Bereich der Kinder und Jugendlichen gibt, die in Karlsruhe die Jugendarbeit nicht auf dem Schirm hat. Wenn Sie noch auf den Bereich der Schülertage eingehen, dann kann man Ihnen vielleicht erklären, dass hier nicht Hauptamtliche bestim- men, mit welchem Programm sich Kinder und Jugendliche auseinandersetzen möchten. Ich würde der AfD vielleicht empfehlen, sich insgesamt mit den Realitäten in unserer Stadt stärker auseinanderzusetzen, bevor Sie hier Dinge behaupten. Stadtrat Dr. Noé (FDP/FW): Jugendschutz und Drogenprävention hat natürlich auch für uns, die eher liberal-freiheitlich denken, einen ganz hohen Stellenwert und steht oben auf der Agenda. Als Apotheker habe ich tagtäglich mit dem Verkehr von solchen Substanzen zu tun. Man muss ganz klar aber auch sagen, der Missbrauch oder eigentlich ist es ein Fehlge- brauch, der Fehlgebrauch von sonst grundsätzlich legalen Stoffen zu einer illegalen – 4 – Anwendung, zu einer Berauschung, ist ein Phänomen, dem wir nicht mit Prohibition, nicht mit Verboten einfach beikommen können. Wenn überhaupt, muss das natürlich bundespo- litisch geschehen, das ist aber nicht trivial, denn das Lachgas wird lebensmitteltechnisch zur Aufschäumung von Sahne verwendet. Wir wollen wohl nicht ernsthaft Oma Ernas Kaffee- tafel verbieten, genauso wenig wie wir Tankstellen verbieten, weil es Personen gibt, die an Lösungsmitteln schnüffeln und sich berauschen. Die Ideen der neuen Gesundheitsministe- rin kenne ich natürlich auch, die sind vage. Man will ein Verkaufsverbot für Jugendliche. Man will ein Versandverbot. Man will ein Verbot des Verkaufs an Automaten. Ja, dann be- stellen die es halt irgendwo im Internet oder besorgen es aus dem Ausland. Die regulatori- sche Idee, die dahintersteht, hier vielleicht noch einmal zur Erläuterung, ist die Aufnahme in das sogenannte Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz. Das ist das, was die Ministerin ge- plant hat. Was dann aber mit der legalen Anwendung als Sahnetreibgas besteht, bleibt weiterhin offen und sieht für mich eher nach so ein bisschen parteipolitischem Aktionismus der neuen Gesundheitsministerin aus. Man kann das natürlich probieren, aber wesentlich effektiver ist das, was die Kollegin Melchien dargestellt hat. Thematisierung, Fokussierung in der Jugendarbeit, der Stadtjugendausschuss, und das ist auch in der Vorlage der Verwal- tung drin, der ist da erfolgreich, ist auf dem richtigen Weg. Ich finde es auch spannend, dass der Bürgerverein in der Südweststadt, die zuerst ein Ver- bot gefordert haben, gesehen haben, da kommen wir nicht weiter. Jetzt in dem letzten Brief, was der Herr Bulic uns geschickt hat, steht nicht drin, dass das Verbot der richtige Weg ist, auch wenn die BNN das heute berichtet haben, sondern da steht drin, dass sie ganz unbürokratisch eine Lösung gefunden haben, indem sie mit dem Betreiber des Kiosks dort gesprochen haben. Und die befürworten jetzt auch die Präventionsarbeit. Ich glaube, das ist wesentlich zielführender. Da sollen wir uns drauf konzentrieren. Und deswegen brauchen wir auch die beiden Anträge hier heute nicht. Stadtrat Nguyen (Volt): Auf den Hauptantrag möchte ich gar nicht eingehen, nur zum Än- derungsantrag. Hier möchte ich auch die CDU loben. Das ist eine realistische Einschätzung. Eine bundesweite Lösung ist sinnvoller als eine kommunale. Deswegen müssen wir diese Bundesinitiative weiter beobachten. Aber gerade deshalb finden wir diesen Änderungsan- trag nicht sinnvoll. Denn, Herr Müller, Sie haben selbst gesagt, wir wollen keinen kommu- nalen Flickenteppich. Also wenn das dann über die Bundesinitiative nicht geregelt werden kann, sorgen wir durch einen Alleingang trotzdem für einen Flickenteppich. Und dann ha- ben wir in Pforzheim, in Bretten trotzdem Möglichkeiten, Lachgas zu erwerben. Die juristi- schen Kompetenzen sind klar verteilt. Wir sagen, das ist eine Sache des Bundes, das sollten wir auch dabei belassen. Wir glauben aber auch trotz dieser Initiative nicht daran, dass das der richtige Weg ist. Wenn man sich die Zahlen anschaut, die tatsächlichen, die gefähr- lichsten Stoffe, wir haben Opioide ganz oben, also Heroin und so weiter, Alkohol, Lachgas ist wirklich nur eine ganz kleine Randerscheinung, ein Trend, der kommt und geht. Und wir sollten diesem Trend nicht hinterherlaufen. Denn das, was hilft, das hat der Herr Noé schon gesagt, das ist wirklich Prävention. Wir ha- ben momentan eine Vollzeitstelle in der Stadt, die wirklich in die Schulen geht und Work- shops hält, und sie erreicht pro Jahr gerade mal drei Prozent unserer Schüler*innen. Da müssen wir ansetzen, da müssen wir investieren, damit wir aufklären können und Präven- tion aktiv machen können, und das sollte der richtige Weg sein. Wir lehnen daher beide Anträge ab. – 5 – Stadtrat Schnell (AfD): Noch eine kurze Bemerkung zum Wort Demokratie, das hier von der Frau Wolf jetzt so richtig strapaziert wurde. Wie die jüngere Geschichte und die aktuelle Weltlage zeigt, wird das Wort Demokratie ganz besonders von denen verwendet, die eben Nicht-Demokraten sind, wie, ich sage jetzt mal, die Demokratische Volksrepublik Korea, o- der früher die Deutsche Demokratische Republik. Und mit Ihrem Wortbeitrag haben Sie den Anschein erweckt, als wollten Sie sich bei diesen Gesellschaften einordnen. Der Vorsitzende: Wir kommen zu den Anträgen. Ich würde den Änderungsantrag der CDU so verstehen, dass wenn wir neue polizeiliche Erkenntnisse haben, wir Ihnen berichten und das noch einmal insbesondere, falls es hier keine Bundesregelung gäbe. Das würden wir auch sonst tun, deswegen glaube ich, brauchen wir darüber nicht jetzt an dieser Stelle ab- zustimmen. Ihr Antrag geht einen etwas anderen Weg als unsere Antwort, weil wir näm- lich sagen, wir müssten eine erneute polizeirechtliche Prüfung machen. Und damit ist die Hürde klar, die Sie auch aus unserer Stellungnahme heraus anerkennen. Und sollte sich po- lizeirechtlich nichts ändern, können wir auch nichts weiter machen, völlig unabhängig da- von, ob der Bund sich so oder anders entscheidet. Das ist, glaube ich, ein bisschen die Ver- handlungsgrundlage und ich glaube, so können wir da an der Stelle verbleiben. Dann stelle ich jetzt den Hauptantrag der AfD zur Abstimmung und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Herr Dr. Müller, haben Sie nicht mitgestimmt? Hat nicht funktioniert, ich nehme an, dass Sie sich der roten Gruppe in dem Fall anschließen. Okay, gut. Dann korrigieren wir das hier, der rot markierten Gruppe. Okay, gut. Kacheln ist vielleicht noch besser. Okay, dann korri- gieren wir das im Protokoll. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 14. Juli 2025

  • Protokoll HFA 03.06.2025 Sitzungseröffnung und TOP 1
    Extrahierter Text

    Niederschrift 10. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 3. Juni 2025, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Sitzungseröffnung Punkt 1 der Tagesordnung: Einschränkung des Verkaufs von Lachgas beziehungsweise Ver- kaufsverbot von Lachgas an Jugendliche in Karlsruhe ermöglichen Antrag: AfD Vorlage: 2025/0347 Beschluss: Verwiesen in den Gemeinderat Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und teilt die Namen der ent- schuldigten Stadträtinnen und Stadträte mit. Anschließend ruft er Tagesordnungspunkt 1 zur Behandlung auf und teilt mit, der Antrag sei aus der Gemeinderatssitzung vom 27. Mai 2025 verwiesen. Stadtrat Schnell (AfD) bedankt sich für das Vorgehen der Verwaltung in der Nottingham An- lage. Er merkt an, dass Thema solle zwar auf Bundesebene geregelt werden, dies aber wohl noch lange dauere. Weiter ist er mit der Stellungnahme der Veraltung nicht zufrieden und wünscht eine Behandlung im Gemeinderat. Stadträtin Wolf (GRÜNE) zeigt sich erfreut, dass sich die Bundesregierung des Themas an- nehme und ein wirksamer Jugendschutz geplant sei. Sie merkt an, dass dieser Antrag auf kommunaler Ebene nichts zu suchen habe. Stadtrat Müller (CDU) schließt sich seiner Vorrednerin an. Er unterstreicht, eine Insellösung sei ein kommunaler Flickenteppich, es werde eine ganzheitliche Lösung benötigt. Der Vorsitzende hält an der Stellungnahme der Verwaltung fest. Er betont es handle sich um ein Einzelfallereignis und würde in anderen Fällen auch nicht dazu führen, dass man eine – 2 – polizeirechtliche Verordnung erlassen würde. Er hält fest, den Antrag auf die Tagesordnung des Gemeinderates zu nehmen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 14. Juni 2026