Absichtserklärung (Letter of Intent) zum Erwerb des Grundstücks Nr. 6720, mit 3.427 m², Gebäude- und Freifläche, Alte Friedrichstraße 145, Gemarkung Neureut
| Vorlage: | 2025/0341 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 11.04.2025 |
| Letzte Änderung: | 11.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Liegenschaftsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Neureut |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 25.11.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Finkenweg Drosselweg Stieglitzweg Schwalbenweg Rotkehlchenweg Nachtigallenweg Alte Friedrichstraße 6641 6634 6647 6639 6614 6633 6640 6632 6655 6649 6648 6686 6645 6675 6684 6685 6674 6688 6693 6654 6683 6687 6646 6653 6676 6722 6720 6677 6723 6721 6738 6725 6737 6733 6730 6732 6727 6731 6724 6726 6680 6707 6705 6706 6709 6714 6713 6711 6719 6718 6692 6691 6699 6698 6697 6701 6700 6702 6695 6704 6694 6716 6708 6681 6715 6717 6735 6729 6736 6728 6652 6656 6651 6650 6657 5813 6658 12178 12282 12281 12258 12254 "08/2 12181 12291 12297 12296 12294 12292 12295 12293 12257 "08/7 "01/3 "08/6 12259 "01/1 12256 "01/5 "01/4 "08/5 12255 "08/4 6687/3 6687/1 6687/7 6694/6 6687/8 6694/5 6687/5 6694/7 6687/9 6694/3 6681/1 6694/1 6720/1 6701/7 6754/2 6754/6 4 1 1 4 3 2 2 9 7 3 2 2 4 4 1 6 4 6 4 6 1 5 8 6 7 5 5 3 2 8 8 7 1 9 6 3 5 2 7 1 8 8 9 9 14 16 10 10 12 10 11 12 16 13 10 12 14 16 14 12 15 11 15 11 13 14 10 126 124 149 142 147 140 144 134 135 136 145 138 128 130 133 132 6642 6673 12280 12290 "01/2 "08/3 "08/1 6694/4 6687/6 6687/4 6687/2 6694/2 6701/6 7a 16 151 ́ Alte Friedrichstraße 145 Flurst.-Nr.: 6720 bei DIN A4 Maßstab: 1:1.000 Stadt Karlsruhe Planfertigung L1: Kellner Datum: 09.04.2025 Gemarkung Neureut Sachbearbeitung L1: Richter Liegenschaftsamt Dieser Plan darf ohne Erlaubnis der Stadt Karlsruhe nicht vervielfältigt w erden. Änderungen un d Ein träge sind deu tlich als solche kenntlich zu m achen.
-
Extrahierter Text
Stieglitzweg Nachtigallenweg Alte Friedrichstraße 6647 6614 6655 6649 6648 6686 6645 6684 6685 6688 6693 6654 6687 6646 6653 6722 6720 6677 6723 6721 6730 6727 6731 6724 6726 6680 6707 6692 6691 6699 6698 6697 6701 6700 6702 6695 6694 6735 6729 6736 6728 6656 6657 "08/2 12291 12297 12296 12292 12293 "08/7 "01/3 "08/6 "01/1 "01/2 "01/5 "01/4 "08/5 "08/3 "08/1 "08/4 6687/3 6687/1 6687/7 6694/6 6687/8 6694/5 6687/5 6694/4 6687/6 6687/4 6694/7 6687/2 6687/9 6694/3 6681/1 6694/1 6694/2 6720/1 6701/7 4 3 2 3 2 4 6 4 6 4 6 1 5 8 6 7 5 8 7 9 2 1 8 9 10 10 11 14 16 11 10 140 134 136 145 138 130 132 6650 12181 12295 6701/6 12 ́ Alte Friedrichstraße 145 Flurst.-Nr.: 6720 bei DIN A4 Maßstab: 1:750 Stadt Karlsruhe Planfertigung L1: Kellner Datum: 09.04.2025 Gemarkung Neureut Sachbearbeitung L1: Richter Liegenschaftsamt Dieser Plan darf ohne Erlaubnis der Stadt Karlsruhe nicht vervielfältigt w erden. Änderungen un d Ein träge sind deu tlich als solche kenntlich zu m achen.
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0341 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Liegenschaftsamt Absichtserklärung (Letter of Intent) zum Erwerb des Grundstücks Nr. 6720, mit 3.427 m², Gebäude- und Freifläche, Alte Friedrichstraße 145, Gemarkung Neureut Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Neureut 04.11.2025 N Anhörung Haupt- und Finanzausschuss 11.11.2025 15 N Vorberatung Gemeinderat 25.11.2025 12 Ö Entscheidung Kurzfassung 1. Der Gemeinderat beschließt den Abschluss einer Absichtserklärung (Letter of Intent) zum Erwerb des Grundstücks Nr. 6720, mit 3.427 m², Alte Friedrichstraße 145 zum Kaufpreis von 1.727.208,00 Euro sowie Nachzahlungsklausel im Falle einer Befreiung von den Festsetzungen vom Bebauungsplan im Gegenwert von 740.232,00 Euro jeweils zuzüglich Nebenkosten. 2. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt alles Weitere zu veranlassen, die entsprechenden Erklärungen für den Letter of Intent abzugeben, sowie Verhandlungen über den Erwerb des Grundstücks weiter voranzutreiben. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 2.467.440,00 Euro zzgl. NK Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Vorbemerkung Mit Gemeinderatsbeschluss vom 20.04.2021 wurde die Vergabe nach Konzept für Grundstücke, welche mehr als 3.000 m² Fläche aufweisen beschlossen. Ziel ist auf geeigneten Grundstücken, durch die Einbindung von Baugruppen und Baugemeinschaften, Wohnungen abseits vom klassischen Bauträgergeschäft für den Karlsruher Wohnungsmarkt zu gewinnen. Daher erging der Auftrag an die Stadtverwaltung passende Grundstücke ausfindig zu machen und bereit zu stellen, um eine Realisierung des späteren Vergabekonzeptes Wohnen zu ermöglichen. Die Evangelische Kirchengemeinde Neureut-Nord plant die Zusammenlegung von sanierungsbedürftigen Kindergärten in Neureut zu einem neuen Kindergarten auf dem kircheneigenen Grundstück an der Neureuter Hauptstraße als Anbau an das bestehende Gemeindehaus. Nach Abschluss der Bauarbeiten soll unter anderem der Kindergarten aus der Alten Friedrichstraße 145, Grundstück Nummer 6720, an den neuen Standort umziehen. Durch diesen Umzug entfällt die Nutzung für das Grundstück Alte Friedrichstraße 145. Die Kirche hat das Grundstück daher der Stadt zum Erwerb angeboten. Da das Grundstück mit einer Größe von 3.427 m² die Anforderungen für die Durchführung einer Konzeptvergabe erfüllt, wurden Gespräche aufgenommen. Seitens der Stadt ist angedacht, das Grundstück für Wohnnutzung im Rahmen einer Konzeptvergabe zu entwickeln. Von Seiten der SJB bestehen gegen die Aufgabe als Kitastandort keine Einwände, insbesondere da die Evangelische Kirchengemeinde Neureut-Nord mit dem Verkaufserlös den Kindergartenneubau auf dem kircheneigenen Grundstück an der Neureuter Hauptstraße finanziert. 2. Bauplanungsrechtliche Situation Das Grundstück Nr. 6720 liegt im seit 14.06.1963 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 476 „Kirchfeld, Nördlich der Waldhornstr.“. Der schriftliche Teil des Bebauungsplans setzt ein reines Wohngebiet fest. Für das maßgebliche Grundstück setzt der zeichnerische Teil des dazugehörigen Aufbauplans eine Gemeinbedarfsfläche für einen Kindergarten fest. Eine reine Wohnbebauung kann auf dem vorliegenden Grundstück durch eine Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB ermöglicht werden, vorausgesetzt mit dem Bauantrag wird ein entsprechender Antrag gestellt und die Stadt stimmt diesem zu. 3. Preis a) Bodenwert Ein Erwerb soll auf Basis des aktuellen Bodenrichtwertes erfolgen. Der für die Alte Friedrichstraße ausgewiesene Bodenrichtwert beträgt derzeit 720 Euro/m² für eine reine Wohnbebauung. Da zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aller Voraussicht nach noch keine Befreiung von der Festsetzung „Gemeinbedarf“ vorliegen wird, ist der Kauf zum Bodenwert „Gemeinbedarf“ vorzunehmen. – 3 – Für eine Gemeinbedarfsfläche (z.B. Kindergarten) erfolgt ein Abschlag auf diesen Bodenrichtwert von 30%. Der Bodenrichtwert für eine Gemeinbedarfsnutzung liegt somit bei 504 Euro/m². b) Nachzahlungsklausel Da von einer Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB und anschließenden Nutzung zu Wohnzwecken ausgegangen wird, verpflichtet sich die Stadt zur Nachzahlung der Differenz des Bodenwertes für Gemeinbedarf zum Bodenwert für Wohnbebauung, wenn innerhalb von 10 Jahren nach Vertragsschluss eine solche gewährt wird. 4. Absichtserklärung Nach dem Grundbuch von Maulbronn für Neureut ist die Evang. Kirchengemeinde Neureut-Nord Alleineigentümerin des Grundstücks Nr. 6720 mit 3.427 m², Alte Friedrichstraße 145. Das Grundstück ist in der II. Abteilung lfd. Nr. 1 mit einer Rückerwerbsvormerkung für die Stadt Karlsruhe belastet. Die III. Abteilung des Grundbuchs ist lastenfrei. Des Weiteren bestehen seitens der Kirche befristete Mietverträge für zwei Wohneinheiten. Auf dem Grundstück befinden sich derzeit noch ein Kindergarten, ein Wohngebäude und ein Gemeindehaus. Die aufstehenden Gebäude werden im Falle eines Grundstücksverkaufs an die Stadt von der Evang. Kirchengemeinde Neureut-Nord freigemacht und auf ihre Kosten abgebrochen. Das Grundstück wird im Anschluss an die Stadt übertragen. Damit die Evang. Kirchengemeinde Neureut-Nord mit einer gesicherten Finanzierung die Planungen für den beabsichtigten Kindergartenneubau beginnen kann, benötigt sie von der Stadt eine Absichtserklärung zum Erwerb des Grundstücks. Es besteht Einigkeit zwischen den Parteien, dass ein Erwerb auf Basis des aktuellen Bodenrichtwertes abzüglich Gemeinbedarfsabschlag erfolgen soll. Der Kaufpreis des Grundstücks Nr. 6720 mit 3.427 m² beträgt somit: 504,00 Euro/m² x 3.427 m² = 1.727.208,00 Euro Weiterhin wird eine Nachzahlung vereinbart für den Fall, dass eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans gewährt wird, in Höhe von: 216,00 Euro/m² (Differenz 720,00 Euro/m²-504,00 Euro m²) x 3.427 m² = 740.232,00 Euro Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss - 1. Der Gemeinderat beschließt den Abschluss einer Absichtserklärung (Letter of Intent) zum Erwerb des Grundstücks Nr. 6720, mit 3.427 m², Alte Friedrichstraße 145 zum Kaufpreis von 1.727.208,00 Euro sowie Nachzahlungsklausel im Falle einer Befreiung von den Festsetzungen vom Bebauungsplan im Gegenwert von 740.232,00 Euro jeweils zuzüglich Nebenkosten. – 4 – 2. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt alles Weitere zu veranlassen, die entsprechenden Erklärungen für den Letter of Intent abzugeben, sowie Verhandlungen über den Erwerb des Grundstücks weiter voranzutreiben.
-
Extrahierter Text
LETTER OF INTENT zwischen Der Stadt Karlsruhe, Rathaus am Marktplatz, 76133 Karlsruhe, vertreten durch Frau Bürgermeisterin Gabriele Luczak-Schwarz - nachstehend „Stadt Karlsruhe“ - und der Evangelischen Kirchengemeinde Neureut-Nord, Neureuter Hauptstraße 260, 76149 Karlsruhe, vertreten durch N.N. - nachstehend „Evangelische Kirche“ - gemeinschaftlich im Folgenden auch „Parteien“ genannt Vorbemerkung Die Evangelische Kirche ist Eigentümerin des Grundstücks Nr. 6720, Alte Friedrichstraße 145, Gebäude- und Freifläche mit 3.427 m². Auf dem Grundstück befinden sich ein Kindergarten, ein Wohngebäude und ein Gemeindehaus. Das Grundstück ist in der II. Abteilung lfd. Nr. 1 mit einer Rückerwerbsvormerkung für die Stadt Karlsruhe belastet. Die III. Abteilung des Grundbuchs ist lastenfrei. Die Evangelische Kirche plant die Zusammenlegung von Kindergärten in Neureut zu einem neuen Kindergarten auf dem kircheneigenen Grundstück an der Neureuter Hauptstraße als Anbau an das bestehende Gemeindehaus. Dieser soll auch den Kindergarten auf Grundstück Nr. 6720 ersetzen. Da das Grundstück dann von der Evangelische Kirche nicht mehr benötigt wird, möchte sie dieses zur Sicherung der Finanzierung des neuen Kindergartens an die Stadt veräußern. Die aufstehenden Gebäude sollen durch die Evangelische Kirche freigemacht, abgebrochen und das Grundstück baureif an die Stadt übergeben werden. [2] § 1 Gegenstand Gegenstand des Letter of Intent ist die gegenseitige Absichtserklärung im Hinblick auf einen Erwerb der Grundstückfläche von 3.427 m² des Grundstücks Nr. 6720, Alte Friedrichstraße 145 durch die Stadt Karlsruhe. § 2 Vereinbarung (1) Die Stadt Karlsruhe erklärt - vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien- ihre grundsätzliche Bereitschaft, das genannte Grundstück mit 3.427 m² zum voraussichtlichen Preis von 504,00 €/m² gemäß aktuellem Bodenrichtwert für Gemeinbedarf, d.s. insgesamt 1.727.208,00 € in baureifem Zustand zu erwerben. Die Freimachung und der Abbruch der aufstehenden Gebäude sowie die Herstellung des baureifen Zustands des Grundstücks soll durch die Evangelische Kirche erfolgen. Eine mögliche Auflassung soll nach dem Abbruch der aufstehenden Gebäude und der Baureifmachung des Grundstücks durch die Evangelischen Kirche erfolgen. (2) Das Grundstück Nr. 6720 liegt im Bebauungsplan „Kirchfeld, Nördlich der Waldhornstr.“ Nr. 476, rechtskräftig seit 14.06.1963. Der schriftliche Teil des Bebauungsplans setzt ein reines Wohngebiet fest. Für das maßgebliche Grundstück setzt der zeichnerische Teil des dazugehörigen Aufbauplans eine Gemeinbedarfsfläche für einen Kindergarten fest. Eine reine Wohnbebauung ist durch Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB möglich, sofern mit dem Bauantrag ein entsprechender Antrag gestellt wird und die Stadt Karlsruhe diesem zustimmt. Es soll eine Nachzahlungsregelung in den Kaufvertrag aufgenommen werden nach welcher eine Nachzahlung auf den Kaufpreis in Höhe von 216,00 €/m² d.s. insgesamt 740.232,00 €, dann fällig wird, wenn innerhalb von 10 Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages eine solche Befreiung gewährt wird. (3) Die Stadt Karlsruhe erklärt, dass Sie bestrebt ist die Befreiung schnellst möglich zu beantragen, da beabsichtigt ist, dass Grundstück künftig für eine Wohnbebauung zu verwenden. § 3 Schlussbestimmung (1) Die Parteien sind sich einig, dass aus dieser Absichtserklärung (LoI) keine Verpflichtungen zur Übertragung und zum Erwerb von Grundeigentum resultieren und wechselseitige Ansprüche im Falle des Abbruchs von Verhandlungen – gleich aus welchem Grund – ausgeschlossen sind. (2) Es besteht Einigkeit zwischen den Parteien, dass die jeweils zu beteiligenden Gremien in ihrer Meinungsbildung frei bleiben und deren jeweilige Zustimmung zum Abschluss der Absichtserklärung ausdrücklich vorbehalten bleibt. [3] (3) Jede Partei trägt die ihr im Zusammenhang mit der vorliegenden Absichtserklärung (LoI) entstehenden Kosten selbst. Karlsruhe, den ____________________ Für die Evangelische Kirche Für die Stadt Karlsruhe ____________________________ _________________________ N.N. Gabriele Luczak-Schwarz Erste Bürgermeisterin Sparkasse Karlsruhe Volksbank Karlsruhe Postbank Karlsruhe BBBank Karlsruhe IBAN: DE66 6605 0101 0009 0009 69 IBAN: DE74 6619 0000 0010 0110 19 IBAN : DE18 6601 0075 0000 0037 56 IBAN : DE55 6609 0800 0002 4127 05 BIC: KARSDE66XXX BIC: GENODE61KA1 BIC: PBNKDEFF660 BIC : GENODE61BBB
-
Extrahierter Text
-
Extrahierter Text
Niederschrift 17. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. November 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 12 der Tagesordnung: Absichtserklärung (Letter of Intent) zum Erwerb des Grundstücks Nr. 6720, mit 3.427 m², Gebäude- und Freifläche, Alte Friedrichstraße 145, Gemarkung Neureut Vorlage: 2025/0341 Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt den Abschluss einer Absichtserklärung (Letter of Intent) zum Erwerb des Grundstücks Nr. 6720, mit 3.427 m², Alte Friedrichstraße 145 zum Kaufpreis von 1.727.208,00 Euro sowie Nachzahlungsklausel im Falle einer Befreiung von den Festsetzungen vom Bebauungsplan im Gegenwert von 740.232,00 Euro jeweils zuzüglich Nebenkosten. 2. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt alles Weitere zu veranlassen, die entsprechenden Erklärungen für den Letter of Intent abzugeben, sowie Verhandlungen über den Erwerb des Grundstücks weiter voranzutreiben. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (39 Ja) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 12 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Haupt- und Kulturausschuss am 11. November 2025: Auch da bitte ich um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist einstimmige Zustimmung, vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 11. Dezember 2025