Vereinbarung einer Bildungspartnerschaft zwischen der Bau- und Architekturgeschichte am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und dem Stadtarchiv
| Vorlage: | 2025/0334 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 09.04.2025 |
| Letzte Änderung: | 19.08.2025 |
| Unter Leitung von: | Kulturamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0334 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Kulturamt Vereinbarung einer Bildungspartnerschaft zwischen der Bau- und Architekturgeschichte am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und dem Stadtarchiv Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Kulturausschuss 25.07.2025 7 Ö Vorberatung Gemeinderat 29.07.2025 5 Ö Entscheidung Kurzfassung Die bereits seit Jahren bestehende Kooperation zwischen dem Fachgebiet Bau- und Architekturgeschichte (BAG) am KIT und dem Stadtarchiv soll durch den Abschluss einer Vereinbarung über eine Bildungspartnerschaft weiter intensiviert und ausgebaut werden. Der Abschluss der Vereinbarung bekräftigt den beiderseitigen Willen, die gute Zusammenarbeit weiter fortzusetzen und stärkt auch die Position des Stadtarchivs als außeruniversitärer Lernort und Partner für wissenschaftliche Institutionen. Der Gemeinderat beschließt den Abschluss der Bildungspartnerschaft zwischen der Bau- und Architekturgeschichte am KIT und dem Stadtarchiv gemäß Anlage. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Seit vielen Jahren besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Fachgebiet Bau- und Architekturgeschichte (BAG) am KIT sowie dem Stadtarchiv. In diesem Rahmen statteten zahlreiche Seminarkurse des BAG dem Archiv Besuche ab, bei denen das breit gefächerte Aufgabenspektrum des Stadtarchivs erläutert, Blicke hinter die Kulissen der Einrichtungen geworfen und Kompetenzen in den Bereichen Recherche und historische Bildung vermittelt wurden. Nicht selten dienen die Einführungen in das archivische Arbeiten als Impulsgeber für die Bearbeitung weiterführender wissenschaftlicher Fragestellungen in Form von Seminar- oder Abschlussarbeiten anhand archivischer Quellen. Die enge Kooperation soll nun durch den Abschluss einer Vereinbarung über eine Bildungspartnerschaft weiter intensiviert und ausgebaut werden. Letztendlich wird hierdurch die Position des Stadtarchivs als außeruniversitärer Lernort und Partner für wissenschaftliche Institutionen weiter gestärkt. Neben der Vermittlung historischen Wissens soll den Studierenden auch die Rolle des Stadtarchivs als Wissensspeicher der Verwaltung und somit als Institution einer demokratisch verfassten Gesellschaft, in der das Verwaltungshandeln für Bürger*innen transparent nachvollziehbar ist, bewusst gemacht werden. Der Abschluss der Bildungspartnerschaft soll nicht zuletzt als Blaupause für den Abschluss künftiger Bildungspartnerschaften im schulischen und universitären Bereich dienen. Die konkreten Ziele und organisatorischen Rahmenbedingungen der Bildungspartnerschaft werden in einer im Anhang befindlichen Vereinbarung festgehalten. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Aktuell sind keinerlei finanzielle Aufwendungen vorgesehen, welche das übliche Maß an für die Durchführung von Veranstaltungen benötigten Kosten überschreiten (z.B. geringfügige Materialkosten für Ausdrucke, Präsentationsmaterial oder anderweitige Materialkosten). Diese werden über die vorhandenen Haushaltsmittel des Kulturamtes abgedeckt. Sollte eine Finanzierung im Rahmen eines Projektes nötig werden (z.B. Übernahme von Druckkosten für eine Publikation, Aufwendungen für eine gemeinsame Ausstellung), wird laut der Vereinbarung über die Bildungspartnerschaft (s. Anhang Punkt VII. Finanzierung) eine Zusatzvereinbarung abgeschlossen, die dem Gemeinderat alsdann als Beschlussvorlage mit einem Vorschlag zur Gegenfinanzierung vorgelegt wird. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat nach Vorberatung im Kulturausschuss Der Gemeinderat beschließt den Abschluss der Bildungspartnerschaft zwischen der Bau- und Architekturgeschichte am KIT und dem Stadtarchiv gemäß Anlage
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Vereinbarung über eine Bildungspartnerschaft zwischen Karlsruher Institut für Technologie (KIT), gesetzlich vertreten durch den Präsidenten Professor Dr. Jan S. Hesthaven, Kaiserstraße 12, 76131 Karlsruhe ausführende Stelle: Institut Kunst- und Baugeschichte (IKB), Fachgebiet Bau- und Architekturgeschichte (BAG) (nachfolgend „KIT/IKB-BAG“ genannt) und Stadt Karlsruhe, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, Rathaus am Marktplatz, 76133 Karlsruhe, dieser vertreten durch Dr. Katrin Dort, Leiterin des Stadtarchivs Karlsruhe, Markgrafenstraße 29, 76133 Karlsruhe (nachfolgend „Stadtarchiv“ genannt) (das KIT und das Stadtarchiv nachfolgend gemeinsam auch „Partner“ genannt) I. Präambel Das Stadtarchiv ist das historische Gedächtnis der Stadt Karlsruhe. Es erfüllt die gesetzliche Pflichtaufgabe, die von der Stadtverwaltung zur Aufgabenerledigung nicht mehr benötigten Unterlagen und alle stadtgeschichtlich relevanten Informationen für die Nachwelt zu überliefern. Die Archivalien werden allen Personen unter den Voraussetzungen der Archivsatzung der Stadt Karlsruhe öffentlich zugänglich gemacht. Darüber hinaus fördert das Stadtarchiv über verschiedene Formate der Öffentlichkeitsarbeit wie Publikationen, Vorträgen oder Ausstellungen die Erforschung und Kenntnis der Stadtgeschichte. Das KIT/IKB-BAG befasst sich mit der analytischen Erfassung der treibenden Kräfte und bedingenden Faktoren, die den Wandel von Gebäuden und Städten in der Zeit bestimmt haben. Als universitäre Einrichtung vermittelt das KIT Fachwissen, Methodik sowie die Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten und bereitet die Studierenden so auf den praktischen Arbeitsalltag im späteren Berufsleben vor. Die aus den universitären Veranstaltungen hervorgehenden Ergebnisse werden oftmals einer breiteren Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und bilden nicht selten die Grundlage für weitergehende Studien- und Forschungsaufgaben. Schnittpunkte von Archiven und Universitäten ergeben sich vor allem im Bereich des Bildungsauftrages. Beide Institutionen sind Orte der Vermittlung kultureller, historischer und politischer Bildung sowie der Forschung. Hier kann eine Kooperation Synergieeffekte freisetzen und die Arbeit wechselseitig befruchten. In der Auseinandersetzung mit der Vergangenheit eines konkreten Ortes als Zusammenspiel von Akteurinnen bzw. Akteuren der Stadtgesellschaft sowie ihren dinglichen und ideellen Hinterlassenschaften werden abstrakte Themen anschaulich und erhalten einen Bezug zu eigenen Studieninhalten. Dies wird durch die eigenständige Arbeit mit vielfältigen Originalquellen unterschiedlicher Überlieferungsformen erreicht, durch die sich Studierende im forschend-entdeckenden Lernen üben. Wichtige Schlüsselqualifikationen wie das zielgerichtete Recherchieren und der kompetente Umgang mit Informationen werden ebenso geschult wie die Nutzung archivischer Inhalte für die analoge und digitale Präsentation der Projektergebnisse im Hinblick auf Bild-, Datenschutz- und Urheberrechtsfragen. II. Ziele 1. Vordringliche Ziele einer systematischen und auf Dauer angelegten Bildungspartnerschaft der Partner sind die Entwicklung und Förderung der Recherche- und Informationskompetenz sowie der historischen Bildung von Studierenden. Das Stadtarchiv und das KIT/IKB-BAG verstehen sich hierbei als gleichwertige Partner. 2. Die Partner wollen außerdem wechselseitig den Kontakt und die Zusammenarbeit zwischen beiden Institutionen verstetigen und nach ihren Möglichkeiten intensivieren und ausbauen. III. Elemente der Bildungspartnerschaft 1. Die Aktivitäten im Rahmen der Bildungspartnerschaft sind mögliche Bausteine universitärer Lehrveranstaltungen des KIT/IKB-BAG. Für die Dauer der Gültigkeit der Bildungspartnerschaft können Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des KIT/IKB-BAG im Benehmen mit dem Stadtarchiv Teile der hier genannten Aktivitäten in ihre universitären Veranstaltungen mit einbeziehen. Neue Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des KIT/IKB-BAG werden durch das KIT/IKB-BAG über die Bildungspartnerschaft sowie über die Angebote des Stadtarchivs informiert. 2. Das Stadtarchiv als außeruniversitärer Lernort unterstützt im Rahmen seiner personellen und finanziellen Möglichkeiten das KIT/IKB-BAG bei der Erfüllung seines Bildungsauftrages. Mögliche Unterstützungshandlungen bilden hierbei die Einführung der Studierenden in die Nutzung der Angebote des Stadtarchivs und der Recherchemöglichkeiten sowie die Zurverfügungstellung historischer Quellen im Lesesaal. Die Studierenden werten unter Anleitung der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des KIT/IKB-BAG die historischen Quellen aus. Sie können die Ergebnisse im Rahmen von Aktionen oder Projekten – wie Veranstaltungen, Ausstellungen oder Publikationen sowohl in analoger als auch in digitaler Form – in verschiedenen Formaten präsentieren. Die Partner behalten sich vor, diese Aktionen oder Projekte an aktuelle Gegebenheiten anzupassen und zukünftig um weitere Aktionen oder Projekte, deren Form und Inhalt heute noch nicht bekannt sind, bei gemeinsamem Einverständnis zu erweitern. Die Partner können im Einvernehmen die ihrer Zusammenarbeit zu Grunde liegenden Aktivitäten an ihre individuellen Bedingungen bzw. an aktuelle Gegebenheiten anpassen, weiterentwickeln bzw. erweitern. 3. Die genannten Aktivitäten können nach Verfügbarkeit und Absprache sowohl in den Räumlichkeiten des KIT als auch von Stadtarchiv & Historische Museen stattfinden. In Druckerzeugnissen, Ausstellungen und Präsentationen jedweder Form im Zusammenhang mit den Aktivitäten ist auf die Bildungspartnerschaft hinzuweisen. Die Aktivitäten werden - soweit möglich - in der Presse und auf den Websites der Partner öffentlichkeitswirksam beworben. 4. Über die Auswahl und Rahmenbedingungen der Aktivitäten, die Finanzierung und Haftung, die jeweilige Aufgabenverteilung zwischen dem KIT/IKB-BAG und dem Stadtarchiv sowie die Projektansprechpartnerinnen bzw. -ansprechpartner wird für jedes einzelne Projekt schriftlich im Voraus eine Zusatzvereinbarung getroffen IV. Organisation und Kommunikation Das KIT/IKB-BAG und das Stadtarchiv benennen jeweils eine Kontaktperson, um eine permanente, zielgerichtete Kommunikation zwischen beiden Einrichtungen zu gewährleisten. Die Kontaktpersonen treffen sich mindestens einmal im Semester, um die Zusammenarbeit zu planen, bisherige Aktivitäten zu evaluieren, weiterzuentwickeln und eine konkrete Planung der Aktivitäten für das Folgesemester aufzustellen. Die Kontaktpersonen können, soweit personelle Kapazitäten vorhanden sind, für den Fall der Verhinderung eine Stellvertretung benennen. Die Kontaktpersonen werden bei der Unterzeichnung in die Anlage zur Vereinbarung eingetragen. In Zusatzvereinbarungen wird festgelegt, welche Personen an den jeweiligen Einzelprojekten beteiligt sind. Die Partner sind jederzeit berechtigt, ihre Kontaktperson auszuwechseln. Ein Wechsel ist dem jeweils anderen Partner vorher mitzuteilen. Im Falle eines Wechsels der Kontaktperson ist die Anlage zur Vereinbarung entsprechend anzupassen. V. Benutzung des Stadtarchivs Bei der Benutzung des Stadtarchivs durch die Studierenden bzw. durch die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des KIT/IKB-BAG ist die Archivsatzung der Stadt Karlsruhe in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. VI. Haftung 1. Die Partner sind sich darüber einig, dass mit Abschluss dieser Vereinbarung zwischen Ihnen keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts begründet wird. Es ist darauf zu achten, dass die Partner im Rechtsverkehr nach außen nicht als Außengesellschaft in Erscheinung treten. Verträge oder anderweitige Verpflichtungen, welche der jeweils andere Partner zur Umsetzung des Projekts abschließt beziehungsweise eingeht, werden seitens des jeweiligen Partners im eigenen Namen abgeschlossen. Der andere Partner wird aus diesem Vertrag weder berechtigt noch verpflichtet. 2. Ansprüche der Partner untereinander auf Ersatz von Sach- und Vermögensschäden sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen 3. Die Haftungsausschlüsse und -einschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistigen Verhaltens, aus der Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale und aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 4. Soweit die Haftung der Partner nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Vertreter, der Beschäftigten und anderer Erfüllungsgehilfen der Partner. 5. Die Haftung nach § 6 der Archivsatzung der Stadt Karlsruhe bleibt hiervon unberührt. VII. Finanzierung Das KIT/IKB-BAG und das Stadtarchiv verständigen sich - sofern erforderlich - über die konkrete Finanzierung ihrer jeweiligen gemeinsamen Aktivitäten. Gegebenenfalls werden Finanzierungen vereinbart oder alternative Finanzierungen gemeinsam angefragt. Näheres wird in der Zusatzvereinbarung festgehalten. Die Parteien sichern zu, bereits vor Abschluss der Zusatzvereinbarung die Finanzierung der Aktivität zu klären. Im Falle einer ungewissen Finanzierung sind entsprechende Kündigungsklauseln in der Zusatzvereinbarung zu normieren. Sofern nicht anders vereinbart, trägt jeder Partner seine ihm im Rahmen dieser Vereinbarung entstehenden Kosten selbst. Dazu zählen Kosten, die den Partnern für professionelles Personal, Arbeitsmaterialien etc. entstehen. VIII. Zeitlicher Rahmen und Kündigung 1. Die Laufzeit der Vereinbarung ist beginnend mit dem Datum der Unterzeichnung zunächst auf zwei Jahre befristet. Danach findet eine Evaluation der Bildungspartnerschaft statt. Sollten beide Partner einer Weiterführung zustimmen, wird die Kooperation dauerhaft fortgeführt. In diesem Fall ist die Vereinbarung von den Partnern ohne Angabe von Gründen bis drei Monate vor Ablauf eines jeden Semesters zum Semesterende kündbar. 2. Von einer Beendigung dieser Vereinbarung werden die im Rahmen dieser Vereinbarung abgeschlossenen Einzelvereinbarungen nicht berührt. IX. Allgemeine Bestimmungen 1. Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des anderen Partners übertragen werden. 2. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform; auf dieses Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. 3. Die Partner werden sich bemühen, alle bei der Durchführung dieser Vereinbarung auftretenden Meinungsverschiedenheiten oder Schwierigkeiten ohne die Anrufung von Gerichten in gütlichem Zusammenwirken zu regeln. Sollte eine freundschaftliche Verständigung trotz aller Bemühungen nicht erzielt werden, sind für Streitigkeiten die ordentlichen Gerichte zuständig. Es gilt deutsches materielles und prozessuales Recht; Gerichtsstand ist für beide Partner Karlsruhe. 4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen unberührt. Die Partner werden einvernehmlich versuchen, rückwirkend eine neue gültige Bestimmung zu vereinbaren, die im Ergebnis der unwirksamen Bestimmung, die sie ersetzen soll, am ehesten entspricht. Karlsruhe, den ________________ (Datum) _______________________________ _______________________________ Unterschrift Unterschrift Karlsruher Institut für Technologie Stadt Karlsruhe (KIT) (Stadtarchiv & Historische Museen)
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Niederschrift 13. Plenarsitzung des Gemeinderates 29. Juli 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 5 der Tagesordnung: Vereinbarung einer Bildungspartnerschaft zwischen der Bau- und Architekturgeschichte am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und dem Stadtarchiv Vorlage: 2025/0334 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt den Abschluss der Bildungspartnerschaft zwischen der Bau- und Architekturgeschichte am KIT und dem Stadtarchiv gemäß Anlage. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (42 Ja) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Kulturausschuss am 25. Juli 2025: Ich denke, da können wir gleich in die Abstimmung gehen und bitte Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Jetzt sind wir schon 42 geworden, das merkt man dann immer, wenn man Einstimmigkeit feststellt. Vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 18. August 2025