Fortschreibung Lärmaktionsplan 4. Stufe

Vorlage: 2025/0329/1
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 27.05.2025
Letzte Änderung: 11.06.2025
Unter Leitung von: Umwelt- und Arbeitsschutz
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 27.05.2025

    TOP: 14.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0329/1 Eingang: Fortschreibung Lärmaktionsplan 4. Stufe Änderungsantrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 27.05.2025 14.1 Ö Entscheidung 1. In der Karlstraße wird Tempo 30 auch tagsüber angeordnet. 2. In der Brauerstraße wird Tempo 30 mindestens nachts angeordnet. In beiden Fällen werden die Lärmgrenzwerte überschritten. Daher ist eine Reaktion der Stadt Karlsruhe zum Schutz der Menschen geboten. Im Fall der Karlstraße ist eine unterschiedliche Geschwindigkeit zwischen Straßenbahn und Kfz-Verkehr möglich, da die Straßenbahn auf einem besonderen Bahnkörper verläuft. Zudem ist bereits heute die Geschwindigkeitsregelung uneinheitlich. Denn im Norden herrscht Tempo 50, im Süden Tempo 30 nachts. Dies führt zu keinerlei bekannten Einschränkungen des Verkehrsflusses. In der Brauerstraße leidet die Lebensqualität stark unter dem hohen Verkehrsaufkommen. Ein nächtlicher Lärmschutz ist das Minimum zum Schutz der Anwohner*innen. Weiter im Norden in der Reinhold-Frank-Straße ist die Geschwindigkeit bereits auf Tempo 30 reduziert. Eine frühere Reduktion der Geschwindigkeit und damit eine Drosselung des Kfz-Verkehrs kann daher zugleich eine Harmonisierung und Verbesserung des Verkehrsflusses bewirken. Unterzeichnet von: Aljoscha Löffler Dr. Susanne Heynen Verena Anlauf Dr. Sonja Klingert Dr. Clemens Cremer Begründung/Sachverhalt

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0329/1 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Umwelt- und Arbeitsschutz Fortschreibung Lärmaktionsplan 4. Stufe Änderungsantrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 27.05.2025 Ö Entscheidung Kurzfassung Die Änderungsanträge bedürfen für eine abschließende Prüfung einer erneuten Beteiligung und werden daher im Zuge der nächsten Fortschreibung geprüft. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Der Sachstand zu den beiden Punkten des Änderungsantrags wird nachstehend erläutert. Zu 1. Karlsstraße: Anordnung Tempo 30 tagsüber Der Abschnitt Karlstraße war im Vorentwurf des Lärmaktionsplans zunächst als Tempo 30-Abschnitt tags und nachts geplant. Die Verkehrsbetriebe haben dazu eingewendet, dass für den südlich angrenzenden Abschnitt bereits ein Tempo 30-Gebot nachts besteht und einem Flickenteppich bei der Geschwindigkeitsbeschränkung entgegengewirkt werden sollte. Da die Lärmwerte tagsüber nicht durchgängig die Lärmgrenzwerte überschreiten und die Stadtverwaltung daher nicht zu Lärmschutzmaßnahmen verpflichtet ist, wurde in der Abwägung dieser Einwendung stattgegeben und für diesen Abschnitt Tempo 30 nachts vorgesehen. Eine Prüfung gemäß dem Änderungsantrag zur Ausweisung als Tempo 30-Abschnitt, von dem der ÖPNV tags ausgenommen würde, hat bisher nicht stattgefunden. Diese Prüfung erfordert eine erneute Beteiligung sowie Abstimmung mindestens mit dem Ordnungsamt sowie den Verkehrsbetrieben. Zu 2.: Brauerstraße: Anordnung Tempo 30 mindestens nachts Der Vorschlag zur Ausweisung der Brauerstraße als Tempo 30-Abschnitt ging im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung ein und wurde im Rahmen der Abwägung geprüft. Da die Lärmwerte auch nachts nicht durchgängig die Lärmgrenzwerte überschreiten, ist die Stadtverwaltung nicht zu Lärmschutzmaßnahmen verpflichtet. Daher wurde im Sinne eines einheitlichen Maßstabs für die Ausweisung von Tempo 30-Abschnitten (ab Lärmgrenzwerten durchgängig >57 dB nachts/67 dB tags) auf eine Aufnahme dieses Abschnitts verzichtet. Eine zusätzliche Aufnahme dieses Abschnitts als Tempo 30-Zone erfordert eine erneute Beteiligung sowie Abstimmung insbesondere mit dem Ordnungsamt sowie den Verkehrsbetrieben. Die Prüfung der Punkte aus dem Änderungsantrag wird daher im Zuge der nächsten Fortschreibung vorgenommen. Die nächste Fortschreibung ist nach spätestens fünf Jahren gesetzlich gefordert. Die Verwaltung strebt an, die nächste Fortschreibung des Lärmaktionsplans in 2029 vorzunehmen. Die nächste Lärmkartierung ist für 2027/2028 geplant. Die Ergebnisse der Lärmaktionspläne sind regelmäßig dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg zu berichten. Das Verkehrsministerium hat bereits die Vorlage der Lärmaktionspläne der 4.Stufe bei den Ballungsräumen angemahnt, da ein EU-Vertragsverletzungsverfahren anhängig ist und das Land dazu dem Bund regelmäßig berichten muss. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen keine

  • Abstimmungsergebnis TOP 14.1
    Extrahierter Text