Fortschreibung Lärmaktionsplan 4. Stufe
| Vorlage: | 2025/0329 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 08.04.2025 |
| Letzte Änderung: | 17.06.2025 |
| Unter Leitung von: | Umwelt- und Arbeitsschutz |
| Erwähnte Stadtteile: | Beiertheim-Bulach, Daxlanden, Grötzingen, Grünwettersbach, Grünwinkel, Hohenwettersbach, Neureut, Oberreut, Rüppurr, Südstadt, Weiherfeld-Dammerstock, Weststadt, Wolfartsweier |
Beratungen
- Ausschuss für Umwelt und Gesundheit (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 16.05.2025
Rolle: Vorberatung
Ergebnis: Keine Angabe
- Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.05.2025
Rolle: Vorberatung
Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 27.05.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0329 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Umwelt- und Arbeitsschutz Fortschreibung Lärmaktionsplan 4. Stufe Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 16.05.2025 1 Ö Vorberatung Planungsausschuss 22.05.2025 1 Ö Vorberatung Gemeinderat 27.05.2025 14 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Lärmaktionsplan wird seit 2009 regelmäßig nach den Vorgaben des Bundesimmissions- schutzgesetzes überprüft und fortgeschrieben. Zu den Vorschlägen des Vorentwurfs des Lärmaktionsplans wurde die Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG angehört. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen soll nun der formale Beschluss zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der 4. Stufe beschlossen werden. Der Gemeinderat nimmt die Vorlage inklusive der Anlagen 1 bis 5 zur Kenntnis und beschließt die „Fortschreibung Lärmaktionsplan 4. Stufe“ und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der genannten Maßnahmen sowie der Veröffentlichung des Lärmaktionsplanes. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen I. Rechtliche Grundlagen Die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes erfolgt gemäß der Richtlinien der EU-Umgebungslärm- richtlinie (2002/49/EG), die in nationales Recht, dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), umgesetzt wurde. Die Stadt Karlsruhe ist als Ballungsraum mit mehr als 250.000 Einwohnern gemäß § 47d BImSchG verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Lärmaktionspläne sind außerdem alle 5 Jahre zu überprüfen und zu überarbeiten. Hierfür sind gemäß §47e BImSchG die Gemeinden zuständig. Nach §47c des BImSchG sind Lärmkarten zu erstellen, die den Mindestanforderungen des Anhangs IV der EU-Umgebungslärmrichtlinie entsprechen. Auf dieser Basis sind nach § 47d BImSchG Maßnahmen zur Lärmminderung festzulegen. Ziel der Pläne soll es auch sein, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen. Die jetzige Fortschreibung des Lärmaktionsplanes (LAP) ist die der vierten Stufe. Seit dem ersten LAP aus dem Jahr 2009 wurde dieser regelmäßig aktualisiert. Zuletzt wurde im Dezember 2019 der Maßnahmenkatalog des LAP an die aktuelle Rechtsprechung angepasst und es wurden 19 weitere Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen beschlossen. Aufgrund neuer EU-weiter Vorgaben zur Berechnung des Umgebungslärms von bodennahen Quellen (BUB), mussten die Lärmkarten vollständig aktualisiert werden. Dies hat auch eine Ergänzung der Lärmschutzmaßnahmen zum LAP zur Folge. Der „Kooperationserlass zur Lärmaktionsplanung“ des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg (VM) stellt dabei in Baden-Württemberg einen wichtigen rechtlicher Rahmen dar, der die Zusammenarbeit und die Zuständigkeiten der verschiedenen Akteure in der Lärmaktionsplanung regelt und die Lärmminderungsstrategie im eigenen Bundesland effizient und koordiniert umsetzt. Die aktuelle Fassung des „Kooperationserlasses zur Lärmaktionsplanung“ vom 8. Februar 2023 zielt auf eine Verwaltungsvereinfachung und Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung ab. Die Festsetzung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen, wie beispielsweise Geschwindigkeitsbeschränkungen, werden erleichtert. Die Anordnung der umzusetzenden straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen bedarf nunmehr keiner vorherigen Zustimmung der höheren Straßenverkehrsbehörde, dem Regierungspräsidium Karlsruhe, sondern kann direkt durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde erfolgen. Der Fluglärm ist aus rechtlichen Gründen nicht in den Lärmkarten behandelt. Außerdem gibt es in Karlsruhe keinen Flughafen. Für Großflughäfen, wie in Baden-Württemberg dem Flughafen Stuttgart, müssen Lärmaktionspläne aufgestellt werden. Hierfür ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig. Weitere Informationen dazu teilt das Verkehrsministerium Baden-Württemberg auf seiner Internetseite unter https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/mensch-umwelt/laermschutz/laermquellen/fluglaerm/ mit. Ebenfalls bietet das Regierungspräsidium Stuttgart speziell zur Lärmquelle des Großflughafens auf seiner Internetseite unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt5/ref541/seiten/laermaktionsplan- fhs weitergehende Informationen mit. Der Schienenverkehrslärm der Bundeseisenbahn wird durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) erfasst. Im Rahmen seiner Mitwirkungsverpflichtung erstellt das EBA gemäß § 47e Abs. 4 BImSchG für die Ballungsräume eigene Lärmaktionspläne. Für jeden Ballungsraum, so auch für Karlsruhe, werden Lärmkarten ausgearbeitet und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung des EBA für alle bundeseigenen Schienenwege in den jeweiligen Stadtgebieten veröffentlicht. Auf seiner Internetseite unter https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_Schienenwegen/Laermaktionsplanung/laermaktionspl anung_node.html werden die Ergebnisse dargestellt. Dabei wurden auch Lärmschwerpunkte mittels – 3 – der Betroffenheitskarten bestimmt. So kann abgelesen werden, an welchen Punkten an der Bahnlinie noch mit einer Prüfung auf Verbesserungen des Lärmschutzes zu rechnen ist. Im Ergebnis bedeutet dies für Karlsruhe, dass an drei weiteren großen Bereichen mit einer kommenden Verbesserung des Lärmschutzes zu rechnen ist. Hierbei handelt es sich um die folgenden Bereiche: • Östlich Hauptbahnhof: Höhe Tivoli • Südlich Dornwaldsiedlung • Weiherfeld-Dammerstock: Höhe Donaustraße Der Autobahnlärm wird zwar durch den Ballungsraum kartiert, obliegt jedoch der Zuständigkeit der Autobahn GmbH des Bundes. Die Niederlassung Südwest der Autobahn GmbH erarbeitet derzeit ein Lärmsanierungsprogramm. In diesem Programm werden zunächst alle Lärmschwerpunkte entlang der Autobahnen erfasst und nach Anzahl der Betroffenen sowie Höhe der Überschreitungen priorisiert. Anschließend werden konkrete Umsetzungsszenarien für eine Verbesserung der Lärmsituation erstellt, die im Wesentlichen kurzfristige Maßnahmen, wie die Bezuschussung von passiven Schallschutzmaßnahmen, beinhalten. Für sehr hoch belastete Lärmschwerpunkte, insbesondere bei großflächiger Überschreitung der gesundheitsgefährdenden Pegel, sollen langfristig jedoch auch aktive Lärmschutzmaßnahmen, wie lärmmindernde Fahrbahnbeläge oder (Ersatz-) Neubauten von Lärmschutzwänden vorgesehen werden. Aufgrund der Vielzahl der zu verarbeitenden/ zu erhebenden Daten aus unterschiedlichen Quellen wird die Fertigstellung des Programms noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Mit ersten Ergebnissen kann in der 2. Jahreshälfte 2026 gerechnet werden. Die Stadtverwaltung steht dabei im regelmäßigen Austausch mit der Autobahn GmbH. II. Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf der Maßnahmenvorschläge Der Vorentwurf zur Fortschreibung des LAPs wurde am 15. Oktober 2024 im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und am 17. Oktober 2024 im Planungsausschuss vorberaten. Am 22. Oktober 2024 wurde vom Gemeinderat der Beschluss zur Anhörung der Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG gefasst (Vorlage Nr. 2024/0924 https://sitzungskalender.karlsruhe.de/db/ratsinformation/termin- 9532). Der Entwurf wurde den Trägern öffentlicher Belange, den Ortsverwaltungen sowie der Bevölkerung zur Stellungnahme mit Frist vom 20. November 2024 bis zum 26. Januar 2025 zur Verfügung gestellt. Dabei wurde auch den Nachbarkommunen Eggenstein-Leopoldshafen, Karlsbad, Pfinztal, Waldbronn, Weingarten, Ettlingen, Rheinstetten, Stutensee und Wörth die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Des Weiteren wurde allen Ortsverwaltungen die Möglichkeit gegeben, zum Vorentwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes Stellung zu nehmen. Zeitgleich wurde auch die Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Bürgervereine e.V. über den Vorentwurf informiert und den Bürgervereinen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Eine Information der allgemeinen Öffentlichkeit fand im gleichen Zeitraum statt. Hierbei bestand die Möglichkeit sich im Internet über den Vorentwurf des Lärmaktionsplanes zu informieren und Anregungen oder Hinweise online auf einer speziell eingerichteten Webseite dem Umwelt- und Arbeitsschutz mitzuteilen. Die Bevölkerung wurde im Vorfeld mehrfach über die StadtZeitung, die Badische Neueste Nachrichten (BNN) sowie über die städtische Homepage auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht. – 4 – III. Auswertung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Die detaillierte Auswertung der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ist in der Anlage 1 dargestellt. Nachfolgend werden die Ergebnisse der Auswertung der Stellungnahmen der verschiedenen Träger öffentlicher Belange zusammengefasst. Die Nachbarkommunen Eggenstein-Leopoldshafen, Karlsbad, Pfinztal, Waldbronn, Weingarten, Ettlingen, Rheinstetten und Wörth teilten ihre Zustimmung mit und hatten keine Anmerkungen. Die Stadt Stutensee bat um Auskunft, ob es durch die geplanten Geschwindigkeitsreduzierungen zu Auswirkungen auf die Taktdichte auf der gemeinsamen Straßenbahnlinie S2 kommt. Die Auswirkungen auf die Fahrtzeit sind im Stadtgebiet Karlsruhe nicht erheblich, so dass keine Auswirkungen auf das Stadtgebiet in Stutensee erwartet werden. Das Landratsamt Karlsruhe weist darauf hin, dass die Maßnahmen auch über die kommunalen Grenzen hinweg betrachtet werden müssen und bittet deshalb um die Umsetzung von kompensierenden Maßnahmen und die Prüfung von Halteverboten entlang der betroffenen Straßenbereichen, von denen der ÖPNV betroffen ist. Die Stadtverwaltung schlägt im Zuge einer ganzheitlichen Betrachtung der Streckenverläufe der einzelnen Linien vor, gemeinsam mit der VBK Kompensationsmaßnahmen zu erarbeiten. Die Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) sind der Auffassung, dass die vorgeschlagenen Geschwindigkeitsreduzierungen zu erhöhten Fahrzeitverlängerungen führt. Dies führe zu einem zusätzlichen Bedarf an Bussen und Personal, da weitere Umläufe generiert werden müssen, was zu erheblichen Mehrkosten und einer Belastung des städtischen Haushalts führen kann. Daher werden im Großteil die vorgeschlagenen Tempo 30 Abschnitte abgelehnt. Die Angabe der VBK, dass eine 6 km lange Strecke zu einer Fahrtzeitverlängerung um 4 Minuten führt, wurde anhand der wissenschaftlichen Studie 1 der Hochschule Karlsruhe geprüft. Die angenommene Fahrtzeitverlängerung tritt demnach nur ein, wenn der Bus von konstant 50 km/h auf konstant 30 km/h reduziert wird (40 Sek. Fahrtzeitverlängerung pro km) und wenn es auf der gesamten Strecken keine Lichtsignalanlagen, Haltestellen, Knoten, ein- und ausparkende Fahrzeuge etc. gibt. Dies ist ein sehr theoretischer Fall, der in der Realität nicht anzutreffen ist. Gemäß „Kooperationserlass“ kann eine mögliche Fahrtzeitverlängerung durch straßenverkehrs- rechtliche Lärmschutzmaßnahmen in der Regel als nicht ausschlaggebend erachtet werden, wenn diese nicht mehr als 30 Sekunden beträgt. Zu jedem von der VBK hinterfragten Abschnitt wurde daher die konkret zu erwartende Fahrtzeitverlängerung ermittelt. Im Ergebnis liegen die infolge der geplanten Tempolimits zu erwartenden Fahrtzeitverlängerungen bei maximal 14 Sekunden und sind daher aus Sicht der Stadtverwaltung nicht erheblich. In der Abwägung überwiegt die laut Kooperationserlass des Landes bestehende Maßgabe, bei Überschreitungen der Lärmpegel von 67 dB(A) tags und 57 dB(A) nachts Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu ergreifen. Gleichzeigt schlägt die Verwaltung jedoch im Zuge einer ganzheitlichen Betrachtung der Streckenverläufe der einzelnen Linien vor, gemeinsam mit der VBK Kompensationsmaßnahmen zu erarbeiten. Sie stimmt auch dem Vorschlag der VBK zu, dass bei dem geplanten Tempolimit auf 30 km/h in der Karlstraße, im Sinne einer einheitlichen Regelung für die Uhrzeit, die Geschwindigkeits- beschränkung auf den Nachtzeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr zu beschränken. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) spricht sich in seiner Stellungnahme für weitere Tempo 30 Abschnitte aus, da keine Verdrängungseffekte gesehen werden. Weiterhin ist der 1 Eckart J., Richard J., Schmidt A. (2018): ÖPNV im Spannungsfeld zwischen kurzer Beförderungszeit und stadt- verträglicher Geschwindigkeit. In: Bracher et al.: Handbuch der kommunalen Verkehrsplanung - Für die Praxis in Stadt und Region. – 5 – Lückenschluss auf 500 Meter auszuweiten, da dies auch bereits in Straßenverkehrsordnung so geregelt sei. Die neu vorgeschlagenen Straßenabschnitte wurden von der Stadtverwaltung geprüft. Die Lärmbelastung liegt jedoch im sensibleren Nachtzeitraum größtenteils unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. Daher kann derzeit kein weiteres Tempolimit eingeführt werden. Die genannten Straßenabschnitte werden jedoch in die Überprüfung für den nächsten Lärmaktionsplan aufgenommen. Das Ordnungs- und Bürgeramt weist darauf hin, dass an der Hardtstraße im Abschnitt zwischen der Sternstraße bis zur Lameystraße bereits eine Tempo-30-Zone vorhanden ist. Dementsprechend kann Tempo 30 aus Lärmschutzgründen in der Hardtstraße nur zwischen der Lameystraße und der Stösserstraße angeordnet werden. Diesen Hinweis nimmt die Stadtverwaltung auf und die Maßnahme wird nur auf den Bereich zwischen Lameystraße und Stösserstraße beschränkt. Zur geplanten Maßnahme in der Georg-Friedrich-Straße wird darauf verwiesen, dass bereits in Teilen eine Tempo-30-Zone vorhanden ist. Lediglich im kurzen Abschnitt zwischen der Melanchthonstraße und der Durlacher Allee besteht aktuell die innerörtliche Regelgeschwindigkeit von 50 km/h. Jedoch sei es für die Verkehrsteilnehmenden schwer nachzuvollziehen, wenn unmittelbar nach Ende der Tempo-30-Zone für circa 50 Meter Tempo 30 aus Lärmschutzgründen folgt. Seitens der Straßenverkehrsstelle wird daher als Alternative geprüft, ob die Tempo-30-Zone in Richtung Durlacher Allee verlängert werden kann. Dieser Vorschlag wird von der Stadtverwaltung aufgenommen und die Maßnahme wird aus dem Vorentwurf herausgenommen. IV. Auswertung der Stellungnahmen der Ortsverwaltungen und Bürgervereine Die detaillierte Auswertung der Stadtverwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen der Ortverwaltungen und Bürgervereine ist in Anlage 1 dargestellt. Nachfolgend werden die Ergebnisse der Auswertung zusammengefasst dargestellt. Die Ortsverwaltung Hohenwettersbach bittet um Einführung einer verlängerten „Tempo-30-Zone“ von der Ortseinfahrt (von Wettersbach kommend) bis Beginn der Straße „Spitalhof“ und im Straßenabschnitt im Bereich Friedhof/„netto-Markt“ Hohenwettersbach bis zur Einmündung in die Straßen Spitalhof und Schilling-von-Canstatt-Straße. In den genannten Straßenbereichen liegt die Lärmbelastung unterhalb der Lärmschwellen für Lärmminderungsmaßnahmen, so dass diese nicht in das Maßnahmenkonzept aufgenommen werden können. Der Bürgerverein Oberreut erkundigt sich, weshalb für die Otto-Wels- und Wilhelm-Leuschner-Straße keine Maßnahme vorgesehen ist, obwohl gleiche Lärmfarben wie im Klammweg vorhanden sind. Hier sollen regelmäßige Tempokontrollen durchgeführt werden und bauliche Maßnahmen im Straßenraum zur Geschwindigkeitsreduzierung errichtet werden. Weiterhin fragt er nach, welche Geschwindigkeiten bei den Lärmkarten für diese Straßen angesetzt wurden. Die Straßenbereiche wurden von der Stadtverwaltung überprüft, jedoch liegt die Lärmbelastung im sensiblen Nachtzeitraum größtenteils unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. Daher kann derzeit kein Tempolimit eingeführt werden. Es wird jedoch in die Überprüfung für den nächsten Lärmaktionsplan aufgenommen. In den Lärmkarten werden die jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeiten zugrunde gelegt. Außerdem regt der Bürgerverein Oberreut an, dass eine Lärmschutzwand an der L 605 im südlichen Bereich der Bernhard-Lichtenberg-Straße errichtet werden soll. Auch hier liegt die Lärmbelastung unterhalb der untersuchten Lärmschwelle, so dass diesem Vorschlag nicht entsprochen werden kann. Zusätzlich weist der Bürgerverein Oberreut noch darauf hin, dass mit der VBK vereinbart wurde, dass im Zuge der weiter notwendigen Gleissanierungen in Oberreut auch entlang der Hauptwohnbereiche Rasengleise verlegt werden. Der Bürgerverein geht davon aus, dass diese Vereinbarung weiter besteht, wäre aber für eine Bestätigung nochmals dankbar, ebenso für einen Zeitplan für die anstehenden Sanierungen. Die Stadtverwaltung nimmt diesen Hinweis auf und wird sich mit der VBK in Verbindung setzen. – 6 – Die Bürgergemeinschaft Südstadt spricht sich für eine Verlängerung der Lärmschutzwand an den Gleisen in Höhe des Tivolis in östlicher Richtung aus und bittet um grundsätzliche Minimierung der Lärmbelastung durch die Autobahnen und die Südtangente. Die Stadtverwaltung ist an die gesetzlichen Vorgaben der Lärmsanierung durch die Deutsche Bahn gebunden. Die Voraussetzung für eine Weiterführung der Lärmschutzwand liegt in dem genannten Bereich nicht vor. Der Autobahnlärm stellt bei vielen Ballungsräumen eine der Hauptlärmquellen dar. Daher erarbeitet die zuständige Autobahn GmbH des Bundes derzeit ein Lärmsanierungsprogramm. Hierbei wird auch der Ballungsraum Karlsruhe detailliert untersucht werden. Erste Ergebnisse werden Ende 2026 erwartet. Die Stadtverwaltung wird sich dabei intensiv beteiligen. Die Bürgergemeinschaft Untermühl- und Dornwaldsiedlung weist auf die Maßnahmen aus den vergangenen Lärmaktionsplänen aus den Jahren 2009 und 2016 hin. Sie fordern Lärmschutzwände entlang der Autobahn A 5 auf Höhe der Untermühlsiedlung, eine Temporeduzierung von 120 Km/ auf 100 km/h auf der A 5 sowie ein Lärmschutzwall an der Ostseite südlich der Wertkaufbrücke. Die Stadtverwaltung hat gemeinsam mit dem damalig zuständigen Regierungspräsidium die Umsetzung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Untermühlsiedlung geprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass diese auf Grund der rechtlichen Rahmenbedingungen nicht möglich sind. Aus diesem Grund kann auch auf kommunaler Ebene kein Lärmschutzwall errichtet werden. Des Weiteren weist die Bürgergemeinschaft darauf hin, dass eine Prüfung nach Abschluss des Baus der dm Zentrale nicht erfolgt sei und es fehle an Lärmschutzmaßnahmen. Im Rahmen des Bebauungsplanes „Südwestliche Untermühlsiedlung“ wurden umfangreiche Maßnahmen zum Lärmschutz festgesetzt. Die nachgelagerte Ausführung obliegt dabei den Hauseigentümer*innen und kann nicht durch die Stadtverwaltung umgesetzt werden. V. Auswertung der Bürger*innenbeteiligung Bis zum Fristablauf sind knapp 70 Stellungnahmen von Bürger*innen eingegangen. Die detaillierte Auswertung zu den eingegangenen Hinweisen aus der Bürger*innenbeteiligung ist in Anlage 2 dargestellt. Eine Übersicht über die prozentuale Verteilung der verschiedenen Hinweise ist in Abbildung 1 dargestellt. Im Ergebnis wurden folgende Hinweise und Vorschläge vorgetragen: Einige Hinweise sind bereits Bestandteil des Vorentwurfes (9 %). Relativ häufig wurden von den Bürger*innen anderweitige straßenverkehrsrechtliche Vorschläge genannt, wie z. B. die strengere und häufigere Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (33%). Diese werden zwar dokumentiert, fließen jedoch nicht in die Fortschreibung des Lärmaktionsplans mit ein, da diese nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung sind. Die Vorschläge für anderweitige straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen (Geschwindigkeitskontrollen, stationäre Blitzer) werden an die entsprechende Dienststelle weitergeleitet. Ebenso enthielten die Informationen aus der Bevölkerung häufig Wünsche auf weitere Geschwindig- keitsreduzierungen für Straßen, die unterhalb der derzeitigen Lärmschwelle liegen (38 %). Mehrere Vorschläge (20 %) beziehen sich auf eine Änderung der Straßenraumgestaltung oder liefern Wünsche zur allgemeinen Lärmbelastung. Die planerischen Veränderungen können sich dabei auch positiv auf die Lärmsituation auswirken. Die Planungen sind jedoch nicht mit dem Lärmschutz – 7 – begründet, sondern beispielsweise mit der Verkehrssicherheit, so dass sie nicht in den Maßnahmenkatalog des Lärmaktionsplanes aufgenommen werden können. Abbildung 1: Übersicht über prozentuale Verteilung der Vorschläge aus der Bürgerbeteiligung. VI. Finales Maßnahmenkonzept zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes Nach Prüfung und Auswertung der eingegangenen Hinweise zum Vorentwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes wurde ein finales Maßnahmenkonzept für die neuen Geschwindigkeits- reduzierungen erarbeitet. Das Ergebnis der Abwägung ist in Anlage 3 dargestellt. Die Geschwindigkeitsreduzierungen aus Lärmschutzgründen umfassen dabei sowohl den Nachtzeitraum als auch ganztägige Ausweisungen. Voraussetzung dafür ist im Wesentlichen, dass der betreffende Straßenzug durchgängig Beurteilungspegel 67 dB(A) tags und/oder 57 dB(A) nachts überschreitet. Im Vorentwurf des Maßnahmenkonzeptes wurden 9 Straßenzüge aufgenommen, die diese Kriterien erfüllen. Nach der Auswertung der Stellungnahmen ergaben sich folgende Änderungen: Eine Maßnahme des Vorentwurfs wurde nach der Abwägung gestrichen: • Georg-Friedrich-Straße Hier ist bereits in weiten Teilen eine Tempo-30 Zone vorhanden. Der noch fehlende Abschnitt soll nach Rückmeldung des Ordnung- und Bürgeramtes auch in eine Tempo 30 Zone umgeändert werden. Zwei Maßnahmen des Vorentwurfs wurden nach der Abwägung geändert • Hardtstraße Im Abschnitt zwischen der Sternstraße bis zur Lameystraße ist bereits eine Tempo-30-Zone vorhanden. Daher soll das Tempolimit nur zwischen der Lameystraße und der Stösserstraße angeordnet werden. Vorschlag im LAP enthalten 9% Vorschlag liegt unterhalb der Lärmschwelle bzw. rechtlich nicht möglich 38% Vorschläge beziehen sich nicht auf Tempolimits, sondern auf andere ordnungsrechtliche Anordnungen 33% Kenntnisnahme 20% Auswertung der Vorschläge aus der Bürgerbeteiligung – 8 – • Karlstraße Dem Wunsch der VBK wird entsprochen und das Tempolimit auf den Nachtzeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr beschränkt. Eine Maßnahme wurde nach der Abwägung neu aufgenommen: • Augustenburgstraße Verlängerung des bestehenden Tempolimits auf 30 km/h im westlichen Bereich bis zu Carl- Langhein-Straße. Folgendes Maßnahmenkonzept soll im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes beschlossen werden. Die Anlage 4 stellt hierzu die Maßnahmen kartographisch dar. lfd. Nr. Straße genauer Bereich Pegel in dB(A) tags Pegel in dB(A) nachts Tempolimit (ganztägig / nachts) 1 Hardtstraße zw. Lameystr. und Stösserstr. > 67 > 57 ganztägig 2 Lameystraße zw. Lameyplatz und Am Entenfang > 67 > 57 ganztägig 3 Eckenerstraße zw. Albring und Rheinhafenstr. > 67 > 57 ganztägig 4 Klammweg zw. Alter Postweg und Am Wald > 67 > 57 ganztägig 5 Karlstraße zw. Amalienstr. und Jollystr. > 67 > 57 nachts 6 Blücherstraße zw. Moltkestr. und Kaiserallee > 67 > 57 ganztägig 7 Karl-Wilhelm-Straße zw. Bertholdstr. und Vincenz-Prießnitz-Str. > 67 > 57 ganztägig 8 Stuttgarter Straße zw. Rüppurrer Str. und Marie-Juchacz-Str. 67 57 ganztägig 9 Augustenburgstraße zw. Winkler-Dentz-Str. und Carl-Langhein-Str. 67 57 ganztägig Tabelle 1: Finale Darstellung von zusätzlich vorgeschlagenen Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h. Lärmmindernde Maßnahmen an den Straßenbahnlinien wurden ebenfalls im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung überprüft und ausgewertet. Gegenüber dem Vorentwurf ergeben sich zwei Änderungen. In der Eckenerstraße ist bereits ein Rasengleis vorhanden, dass auch dauerhaft bestehen bleiben soll. Daher wird dieser Vorschlag aus der endgültigen Maßnahmenliste herausgenommen. Das Rasengleis in der Durlacher Allee wurde bereits zwischen Wolfartsweierer Straße und Durlacher Allee 41 umgesetzt. Die Stadtverwaltung schließt sich der Empfehlung der VBK an und begrenzt die Maßnahme in der Durlacher Allee auf den Abschnitt bis zur Tullastraße. – 9 – Folgendes Maßnahmenkonzept für die Straßenbahnen soll im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes beschlossen werden. Die Anlage 5 stellt hierzu die Maßnahmen kartographisch dar. lfd. Nr. Straße Pegel in dB(A) tags Pegel in dB(A) nachts Maßnahme 1 Durlacher Allee > 67 > 57 Weiterhin gültig: Langfristig Rasengleis bis zur Tullastraße 2 Herrenalber Straße > 67 > 57 Weiterhin gültig: als besonders überwachtes Gleis (BüG) erhalten 3 Stadtweit > 67 > 57 Weiterführung der regelmäßigen Wartung der Kurvenschmieranlagen und der Rasengleise Tabelle 2: Finale Darstellung von vorgeschlagenen Maßnahmen an den Straßenbahnlinien VII. Ruhige Gebiete Für Karlsruhe wurden „Ruhige Gebiete“ i.S.d. § 47d BImSchG bereits gemäß dem Gemeideratsbeschluss (Vorlage Nr. 2017/0416 https://sitzungskalender.karlsruhe.de/db/ratsinformation/termin-4646 ) von Oktober 2017 ermittelt und in zwei Abstufungen kategorisiert: A: „Ruhige Gebiete“ Große zusammenhängende Freiräume, die der Erholung dienen und im überwiegenden Teil der Flächen eine Lärmbelastung (LDEN) von ≤ 50 dB(A) aufweisen. In den Randbereichen kann durchaus eine höhere Lärmbelastung herrschen. B: „Erholungszonen“ Freiräume mit hoher Aufenthaltsqualität und einer Lärmbelastung von ≥ 55 dB(A). Zusätzlich muss der Pegel in der Kernfläche einer Erholungszone mindestens 6 dB(A) unter dem Maximalpegel im höchstbelasteten Bereich (entlang den Rändern des Gebietes) liegen. Anhand der folgenden Auswahlkriterien wurden demnach die „Ruhigen Gebiete“ und die innerstädtischen „Erholungszonen“ ausgewählt: Ruhiges Gebiet Erholungszone Merkmal Wald, Grünflächen, Parkanlagen, Feld, Flur und Wiesen Grün- und Erholungsflächen mit hoher Aufenthaltsfunktion Lärmpegel (L DEN ) ≤ 50 dB(A) im Kernbereich (L DEN ) ≥ 55 dB(A) Relativer Lärmpegel -6 dB(A) in der Kernfläche gegenüber dem höchstbelasteten Bereich Die Flächen überschneiden sich zu einem großen Teil mit Flächen, die als Natura 2000-, Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete unter Schutz gestellt sind und in denen daher eine Siedlungsentwicklung nicht ohne Weiteres zu erwarten ist. – 10 – Zu ausgewiesenen und geplanten Wohn- und Gewerbegebieten wurde ein ausreichend großer Abstand eingehalten. Auf Grund der dargestellten Auswahlkriterien und den definierten Lärmpegelbereichen wurden folgende Gebiete als ruhige Gebieten bzw. Erholungszonen ermittelt: Die „Ruhigen Gebiete“ und „Erholungszonen“ sollen vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden. Dabei geht es dem Richtlinien- und Gesetzgeber bei den „Ruhigen Gebieten“ in erster Linie um die Vermeidung der Lärmzunahme und weniger um eine Verringerung der vorhandenen Lärmbelastung. Somit sind auch keine expliziten aktiven Lärmschutzmaßnahmen für die jeweiligen Gebiete vorgesehen. Bei zukünftigen Planungen, insbesondere bei Bauleitplanverfahren sind ausgewiesene „Ruhige Gebiete“ bzw. „Erholungszonen" in die Abwägung einzubeziehen. Bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) wurden alle o.g. Gebiete berücksichtigt. Weitergehende Maßnahmen oder zusätzliche ruhige Gebiete sind in der Fortschreibung des LAP 4.Stufe nicht vorgesehen. VIII. Weiteres Vorgehen • Endgültige Beschlussfassung im Gemeinderat der Fortschreibung des Lärmaktionsplans 4. Stufe nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit sowie im Planungsausschuss • Veröffentlichung des Lärmaktionsplans 4. Stufe Beschluss: Antrag an den Gemeinderat - nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Planungsausschuss Der Gemeinderat nimmt die Vorlage inklusive der Anlagen 1 bis 5 zur Kenntnis und beschließt die „Fortschreibung Lärmaktionsplan 4. Stufe“ und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der genannten Maßnahmen sowie der Veröffentlichung des Lärmaktionsplanes. Größe im Stadtgebiet Nr. Name absolut in ha Anteil an der Gemarkungsfläche in % Ruhige Gebiete 1 Kastenwört 521 3,0 2 Alter Flugplatz 38 0,2 3 Schlossgarten & südlich Adenauerring 31 0,2 4 Nördlicher Hardtwald 885 5,1 5 Nördlich Grötzingen 100 0,6 6 Höhenstadtteile 900 5,2 Erholungszonen 7 Beiertheimer Feld und Günther-Klotz-Anlage 27 0,2 8 Oberwald 310 1,8 Summe 2811 ha 16,1 %
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Extrahierter Text
ANLAGE 1 Vorentwurf Fortschreibung Lärmaktionsplan 4. StufeAuswertung der TÖB Beteiligung, der Ortsverwaltungen und der Bürgervereine: lfd. Nr. Straße genauer Bereich Anregung / Hinweise aus der TÖB Beteiligung Bewertung der Stadtverwaltung 1 Hardtstraße zw. Sternstr. und Stösserstr. OA: Die Hardtstraße ist im Abschnitt zwischen der Sternstraße bis zur Lameystraße bereits eineTempo-30-Zone. Dementsprechend kann Tempo 30 aus Lärmschutzgründen in der Hardtstraße nur zwischen der Lameystraße und der Stösserstraße angeordnet werden. Kenntnisnahme. Die Maßnahme wird nur auf den Bereich zwischen Lameystraße und Stösserstraße beschränkt. 2 Lameystraße zw. Lameyplatz und Am Entenfang keine Hinweise erhalten keine Hinweise erhalten LRA: Wir bitten nach Rücksprache mit der VBK, um die Umsetzung kompensierender Maßnahmen und regen diePrüfung von Halteverboten entlang des Abschnitts an. Zustimmung. Die Möglichkeiten der Kompensation der Fahrtzeitverlängerung sollen durch andere Maßnahmen geprüft werden. BV Daxlanden : Begrüßt das Tempolimit ausdrücklich und geht nicht von Auswirkungen der S2, da diese im besonderen Bahnkörper liegt. Kenntnisnahme. VBK: Tempolimit von 30 km/h nicht umsetzen, da es zu erheblichen Auswirkungen auf die Fahrtdauer führen würde. Für diesen Abschnitt (700m) beträgt die Fahrzeitverlängerung ca. 14 Sekunden, was keine erhebliche Auswirkung auf die Fahrtdauer hat. Das beabsichtigte Tempolimit hat eine hohe positive Rückmeldung aus der Bevölkerung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan erfahren.Daher wird am Vorschlag des Tempolimits festgehalten. Zusätzlich sollen weitere Beschleunigungsmaßnahmen für den Busverkehr im Gesamtstreckenverlauf überprüft werden. BV Neureut-Heide: Befürwortet das geplante Tempolimit. Für die Stadtteilentwicklung soll er als Teil eines übergeordneten Konzeptes verstanden werden, das den Durchgangsverkehr aus Neureut weitgehend heraushält. Kenntnisnahme. 34 Klammweg zw. Albring und Rheinhafenstr.zw. Alter Postweg und Am Wald Eckenerstraße Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Seite 1 von 7 lfd. Nr. Straße genauer Bereich Anregung / Hinweise aus der TÖB Beteiligung Bewertung der Stadtverwaltung 5 Karlstraße zw. Amalienstr. und Jollystr. VBK: Das Tempolimit von 30 km/h nur auf den Zeitraum 22:00 bis 6:00 Uhr zu begrenzen – analog zum angrenzenden südlichen Abschnitt. Für diesen Abschnitt (100m) sind die Auswirkungen auf die Fahrtzeit mit ca. 2 Sekunden minimal. Im Sinne einer einheitlichen Regelung für die Uhrzeit der Geschwindigkeits-beschränkung wird dem Wunsch entsprochen und das Tempolimit auf den Nachzeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr beschränkt. 6 Blücherstraße zw. Moltkestr. und Kaiserallee VBK: Tempolimit von 30 km/h nicht umsetzen, da es zu weitreichende Auswirkungen auf die Fahrplanstabilität der Stadtbahnlinien in die nördliche Hardt und in das Albtal hat. Für diesen Abschnitt (100m) sind die Auswirkungen auf die Fahrtzeit mit ca. 2 Sekunden minimal. Das beabsichtigte Tempolimit hat eine hohe positive Rückmeldung aus der Bevölkerung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan erfahren.Daher wird am Vorschlag des Tempolimits festgehalten. Zusätzlich sollen weitere Maßnahmen am Knotenpunkt überprüft werden. 7 Karl-Wilhelm-Straße zw. Bertholdstr. und Vincenz-Prießnitz-Str. VBK: Bei Reduzierung der zulässigen Höchst-geschwindigkeit muss davon ausgegangen werden, dass die Fahrplanstabilität darunter leidet bzw. die Beförderungszeit erhöht wird. Daher wird die Maßnahme abgelehnt. Für diesen Abschnitt (500m) beträgt die Fahrzeitverlängerung ca. 10 Sekunden, was keine erhebliche Auswirkung auf die Fahrtdauer hat. Das beabsichtigte Tempolimit hat eine hohe positive Rückmeldung aus der Bevölkerung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan erfahren.Daher wird am Vorschlag des Tempolimits festgehalten. Die Möglichkeiten der Kompensation der Fahrtzeitverlängerung sollen durch andere Maßnahmen geprüft werden. OA: In Teilen ist bereits eine Tempo-30-Zone vorhanden. Lediglich im kurzen Abschnitt zwischen der Melanchthonstraße und der Durlacher Allee besteht aktuell die innerörtliche Regelgeschwindigkeit von 50 km/h. Jedoch ist es für die Verkehrsteilnehmenden schwer nachzuvollziehen, wenn unmittelbar nach Ende der Tempo-30-Zone für circa 50 Meter Tempo 30 aus Lärmschutzgründen folgt. Seitens der Straßenverkehrsstelle wird daher als Alternative geprüft, ob die Tempo-30-Zone in Richtung Durlacher Allee verlängert werden kann. Dem Vorschlag wird zugestimmt. Die Maßnahme wird daher herausgenommen. Georg-Friedrich-Straße 8 zw. Karl-Wilhelm Platz und Durlacher Allee Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Seite 2 von 7 lfd. Nr. Straße genauer Bereich Anregung / Hinweise aus der TÖB Beteiligung Bewertung der Stadtverwaltung ADFC: Es besteht bereits im gekennzeichneten Bereich eine Zone 30. Soll diese umgewidmet werden? Die Ausweitung der Tempo-30-Zone soll verlängert werden, gemäß dem Vorschlag von OA. 9 Stuttgarter Straße zw. Rüppurrer Str. und Marie-Juchacz-Str. keine Hinweise erhalten keine Hinweise erhalten 10 Augustenburgstraße zw. Winkler-Dentz-Str. und Carl-Langhein-Str. Bevölkerung: Erweiterung des bestehenden Tempolimits Dem Vorschlag wird zugestimmt, da die Lärmbelastung im sensiblen Nachtzeitraum oberhalb der untersuchten Lärmschwellen liegen. Daher wird die Maßnahme neu aufgenommen. VBK: Das Rasengleis wurde bereits umgesetzt, daher kann die Maßnahme entfallen. Kenntnisnahme. Die Maßnahme wird herausgenommen. BV Grünwinkel: Dauerhaftes Rasengleis soll bestehen bleiben. Kenntnisnahme. Die Maßnahme wird herausgenommen, da sie dauerhaft bestehen bleiben soll. 2 Durlacher Allee Weiterhin gültig: Langfristig Rasengleis VBK: Das Rasengleis in der Durlacher Allee wurde bereits zwischen Wolfartsweierer Straße und DurlacherAllee 41 umgesetzt. Wir empfehlen daher, dieMaßnahme in der Durlacher Allee auf den Abschnitt bis zur Tullastraße zu begrenzen, da sich kein nachhaltiger Mehrwert ergibt. Kenntnisnahme. Die Maßnahme wird auf den Abschnitt Durlacher Allee bis Tullastraße begrenzt. 3 Herrenalber Straße Weiterhin gültig: als besonders überwachtes Gleis (BüG) erhalten VBK: Bei der betreffenden Strecke handelt es sich um eine nach den Vorgaben der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) betriebene Strecke. Kenntnisnahme. Die Maßnahme bleibt weiterhin bestehen. 4 Stadtweit Regelmäßige Wartung der Kurvenschmieranlagen und der Rasengleise VBK: Führt regelmäßig Wartungs- und Instandhaltungs-arbeiten an bestehenden Kurvenschmieranlagensowie Rasengleisen durch. Kenntnisnahme. Die Maßnahme bleibt weiterhin bestehen. 1 Gemarkungsgrenze Stutensee Stadt Stutensee: Bitte um Mitteilung, ob durch die gemeinsame Straßenbahnlinie S2 Auswirkungen auf die Taktdichte auf die Stadt Stutensee hat. Die Auswirkungen auf die Fahrtzeit sind im Stadtgebiet Karlsruhe nicht erheblich, so dass keine Auswirkungen auf das Stadtgebiet in Stutensee erwartet werden. Neuer StraßenabschnittStraßenbahnEckenerstraße 1 langfristig Rasengleis Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Seite 3 von 7 lfd. Nr. Straße genauer Bereich Anregung / Hinweise aus der TÖB Beteiligung Bewertung der Stadtverwaltung 2 Stadtweit Ettlinger Straße, Beiertheimer Allee, Brauerstraße, Kriegsstraße, Rheinbrückenstraße, Hertzstraße ADFC: Anordnung von Tempo 30 für die Ettlinger Straße, Beiertheimer Allee, Brauerstraße, Kriegsstraße zwischen Brauerstraße und Rüppurrer Straße, Rheinbrückenstraße zwischen Herweghstraße und Eggensteiner Straße, Hertzstraße zwischen Siemensallee und Julius-Hirsch-Straße Die Straßenbereiche wurden überprüft, jedoch liegt die Lärmbelastung im sensiblen Nachtzeitraum größtenteils unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. Daher kann derzeit kein Tempolimit eingeführt werden. Es wird jedoch in die Überprüfung für den nächsten Lärmaktionsplan aufgenommen. 3 Wettersbach Ortseingang bis Spitalhof, Friedhof bis Spitalhof und Schilling-von-Canstatt-Straße OV Hohenwettersbach: Einführung einer verlängerten „Tempo- 30-Zone“ von der Ortseinfahrt (von Wettersbach kommend) bis Beginn der Straße „Spitalhof“ und im Straßenabschnitt im Bereich Friedhof/„netto-Markt“ Hohenwettersbach bis zur Einmündung in die Straßen Spitalhof und Schilling-von-Canstatt-Straße. In den genannten Straßenbereichen liegt die Lärmbelastung unterhalb der untersuchten Lärmschwellen, so dass diese nicht in das Maßnahmenkonzept aufgenommen werden können. Otto-Wels- und Wilhelm-Leuschner-Straße BV Oberreut: Weshalb ist für die Otto-Wels- und Wilhelm- Leuschner-Straße keine Maßnahme vorgesehen, obwohl gleiche Lärmfarben wie im Klammweg vorhanden. Hier sollen regelmäßige Tempokontrollen durchgeführt werden und bauliche Maßnahmen im Straßenraum zur Geschwindigkeitsreduzierung errichtet werden. Welche Geschwindigkeiten wurden bei den Lärmkarten für diese Straßen angesetzt. Die Straßenbereiche wurden überprüft, jedoch liegt die Lärmbelastung im sensiblen Nachtzeitraum größtenteils unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. Daher kann derzeit kein Tempolimit eingeführt werden. Es wird jedoch in die Überprüfung für den nächsten Lärmaktionsplan aufgenommen.In den Lärmkarten werden die zulässige Höchstgeschwindigkeiten zugrunde gelegt. L 605 Errichtung einer Lärmschutzwand an der L 605 im südlichen Bereich der Bernhard-Lichtenberg-Straße. Die Lärmbelastung liegt unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. Otto-Wels-/Wilhelm-Leuschner-Straße Am an dem Hauptbelastungspunkt Ecke Otto-Wels-/Wilhelm-Leuschner-Straße sollte eineFettschmier-oder Wasserbenetzungsanlage installiert werden. Kenntnisnahme und Weitergabe der Fragestellung an die VBK. Oberreut 4 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Seite 4 von 7 lfd. Nr. Straße genauer Bereich Anregung / Hinweise aus der TÖB Beteiligung Bewertung der Stadtverwaltung BAB A 5 BG Untermühl- und Dornwaldsiedlung: Für die Autobahn A 5 Höhe Untermühlsiedlung soll die Maßnahme aus dem ersten LAP weiterhin die Maßnahme Lärmschutzwand, -wall von 6 m Höhe und ein Tempolimit BAB A5,A8 (100km/h statt 120 km/h) umgesetzt werden. Unter den aktuellen Rahmenbedingungen der Lärmsanierung ist die Umsetzung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Untermühlsiedlung, aus der Sicht des Bundes, nicht möglich. Hierbei spielt es auch eine Rolle, dass von Lärmbelastungen betroffene Gebäude zum Teil erst nach dem 1. April 1974 erbaut wurden – zum Beispiel die westliche an die Autobahnmeisterei angrenzende Wohnblockreihe. Aus diesem Grund kann auch auf kommunaler Ebene kein Lärmschutzwall errichtet werden, da die Zustimmung durch den zuständigen Straßenbaulastträger, der Autobahn GmbH des Bundes, zu erfolgen hat.Die Autobahn GmbH des Bundes erarbeitet derzeit ein Lärmsanierungsprogramm. Hierbei wird auch dieses Gebiet detailliert untersucht werden. Erste Ergebnisse werden Ende 2026 erwartet. Durlacher Allee Die hochliegende K9659 (B10) emittiert ungehindert, es soll eine Lärmschutzwand an der Durlacher Allee, Bereich Dornwaldsiedlung errichtet werden, wie im ersten LAP vorgeschlagen. Durch die Festsetzungen zum Lärmschutz zum Bplan "Südwestliche Untermühlsiedlung" kann die Lärmsituation entschärft werden. Für die Umsetzung der dort festgelegten Maßnahmen sind die Wohnungseigentümer zuständig. dm Gebäude Die Prüfung der Lärmsituation nach Abschluss der Planung des dm-Gebäudes für die Dornwaldsiedlung, wie im zweiten LAP vorgeschlagen soll durchgeführt werden. Die festgelegten passiven Lärmschutzmaßnahmen zum BPlan "Südwestliche Untermühlsiedlung" wurden nicht umgesetzt. Es wurden keine Lärmschutzfenster eingebaut. Durch die Ansiedlung der dm Zentrale konnte die Lärmsituation entschärft werden. Im Rahmen des genannten BPlans wurden daher auch Maßnahmen zum Lärmschutz festgesetzt. Die Umsetzung obliegt dabei den Eigentümern. südlich Wertkaufbrücke Die Maßnahme aus dem zweiten LAP der Lärmschutzwall an der Ostseite südl. Wertkaufbrücke soll weiterhin umgesetzt werden. Auf die Erläuterungen zum ersten Punkt wird verwiesen. Untermühl- und Dornwaldsiedlung 5 Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Seite 5 von 7 lfd. Nr. Straße genauer Bereich Anregung / Hinweise aus der TÖB Beteiligung Bewertung der Stadtverwaltung Pfarrer-Blink-Straße Die Häuser in der Pfarrer-Blink-Straße und in der Alten Karlsruher Straße sind sehr lärmbelastet. Die Werte der 16. BImSchV werden für ein reines Wohngebiet überschritten. Die Lärmbelastung entlang der Untermühlsiedlung wurde seinerseits durch das Regierungspräsidium Karlsruhe umfangreich geprüft und Vergleichsberechnungen unterschiedlicher Lärmschutzvarianten angestellt. Die Autobahn GmbH des Bundes ist nun zuständiger Straßenbaulastträger für die Bundesautobahnen. Dieser teilte uns mit, dass ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmschutz im Fall der Untermühlsiedlung entlang der Bundesautobahn 5 nicht besteht. Ein solcher liegt nur im Rahmen der Lärmvorsorge vor, wenn Straßen neu gebaut oder wesentlich geändert werden. Daher ist die Autobahn GmbH des Bundes nicht zu weitergehenden Lärmschutzmaßnahmen verpflichtet. Baumaßnahmen Bei jeder Baumaßnahme von der Bahn (740m Gleis) oder von der Stadt (dm Zentrale) haben wir in unseren Stellungnahmen um besseren Lärmschutz gebeten. Es ist aber nichts passiert. Im Rahmen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes berücksichtigt die Stadtverwaltung in ihren verschiedenen Vorhaben die gesetzlichen Vorgaben zum Immissionsschutz vollumfänglich. 1 Oberreut BV Oberreut: Es wurde mit der VBK vereinbart, dass im Zuge der weiter notwendigen Gleissanierungen in Oberreut auch entlang der Hauptwohnbereiche Rasengleise verlegt werden. Wir gehen davon aus, dass diese Vereinbarung weiter steht, wären Ihnen aber für eine Bestätigung nochmals dankbar, ebenso für einen Zeitplan für die anstehenden Sanierungen. Kenntnisnahme und Weitergabe der Fragestellung an die VBK. 2 Stadtweit StPlA: Wir stimmen der Fortschreibung grundsätzlich zu und möchten gerne auf unsere Hinweisevom 28. August 2024 hinweisen. Kenntnisnahme. 3 Stadtweit ADFC: Die Lückenschlüsse zwischen Tempo-30-Strecken dürfen 500 Meter lang sein. Zustimmung. Die Lückenschlüsse werden auf 500 Meter erweitert. Allgemeine Hinweise Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Seite 6 von 7 lfd. Nr. Straße genauer Bereich Anregung / Hinweise aus der TÖB Beteiligung Bewertung der Stadtverwaltung 4 Bahnlinie Tivoli BG Südstadt: Verlängerung der Lärmschutzwand durch das Eisenbahnbundes Amt in östlicher Richtung Höhe Tivoli. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verlängerung der bestehenden Lärmschutzwand werden leider nicht erfüllt. 5 Autobahn, Südtangente BG Südstadt: Durch Autobahn und Südtangente verursachter Lärm minimieren. Autobahn GmbH des Bundes erarbeitet derzeit ein Lärmsanierungsprogramm. Hierbei wird auch dieses Gebiet detailliert untersucht werden. Erste Ergebnisse werden Ende 2026 erwartet. 6 Daxlanden BV Daxlanden: Ausrüstung der Straßenbahnfahrzeuge mit Anlagen zur Kurvenschmierung soll vorangetrieben werden. Verlagerung der Güter von LKW auf Güterzüge und Schiffe, Verkehrslenkende Maßnahmen für den LKW Verkehr über die Rheinbrücke, Beschränkung des LKW Verkehrs in der Nacht, Erweiterung der Grünanlagen im Mittelstreifen. Kenntnisnahme. 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ANLAGE 2 Vorentwurf Fortschreibung Lärmaktionsplan 4. StufeAuswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung Bürger*innen Straße Anregung / Hinweise aus der Bevölkerung Bewert ung der Stadtverwaltung Augustenburgstraße Bestehendes Tempo 30 Limit nach Westen bis zur Carl-Langhein-Str. verlängern Der Vorschlag kann aufgenommen werden B36 B 36 zwischen Karlsruhe und Neuer Messe anstatt 100 km/h auf 70 km/h reduzieren Die Lärmbelastung liegt unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. BAB A8 auf Höhe Wettersbach Die Strecke Richtung Stuttgart verursacht hohen Lärm auf Grünwettersbach. Lärmarmer Asphalt hilft nicht. Intelligente Verkehrssteuerung ist nicht zielführend. Reduzierende Lärmschutzwälle nicht ausreichend in der Höhe für die Lärmbelastung. Neue Messungen anstatt Berechnungen durchführen. Die bestehenden Schallschutzkonzepte minimieren die Lärmbelastung deutlich. Messungen sind gesetzlich nicht zugelassen. BAB A8 auf Höhe Wolfartsweier Hohe Lärmbelastung durch die Autobahn, da die vorhandenen Lärmschutzeinrichtungen unvollständig sind. Ausbau bzw. Verbesserung des bestehenden Lärmschutzes und Ergänzung der unvollständigen Bereiche. Autobahn GmbH des Bundes erarbeitet derzeit ein Lärmsanierungsprogramm. Hierbei wird auch dieses Gebiet detailliert untersucht werden. BAB A8 auf Höhe Wolfartsweier Die untersuchten Maßnahmen aus dem Schallgutachten zur A8 durch die Autobahn GmbH sollen umgesetzt werden. Die dort erwähnten Lärmwerte stimmen nicht mit denen der Stadtverwaltung überein. Autobahn GmbH des Bundes erarbeitet derzeit ein Lärmsanierungsprogramm. Hierbei wird auch dieses Gebiet detailliert untersucht werden. Erste Ergebnisse werden Ende 2026 erwartet. Die erwähnten Lärmwerte sind die gesetzlich vorgeschrieben Lärmsanierungswerte Verkehrslärm nach der VLärmSchR97. Diese gelten nicht für die Lärmaktionsplan des Ballungsraumes. Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Seite 1 von 9 Straße Anregung / Hinweise aus der Bevölkerung Bewert ung der Stadtverwaltung BAB A8 auf Höhe Wolfartsweier Die untersuchten Maßnahmen aus dem Schallgutachten zur A8 durch die Autobahn GmbH sollen umgesetzt werden. Die dort erwähnten Lärmwerte stimmen nicht mit denen der Stadtverwaltung überein. Autobahn GmbH des Bundes erarbeitet derzeit ein Lärmsanierungsprogramm. Hierbei wird auch dieses Gebiet detailliert untersucht werden. Erste Ergebnisse werden Ende 2026 erwartet. Die erwähnten Lärmwerte sind die gesetzlich vorgeschrieben Lärmsanierungswerte Verkehrslärm nach der VLärmSchR97. Diese gelten nicht für die Lärmaktionsplan des Ballungsraumes. BAB A8 auf Höhe Wolfartsweier Die untersuchten Maßnahmen aus dem Schallgutachten zur A8 durch die Autobahn GmbH sollen umgesetzt werden. Die dort erwähnten Lärmwerte stimmen nicht mit denen der Stadtverwaltung überein. Autobahn GmbH des Bundes erarbeitet derzeit ein Lärmsanierungsprogramm. Hierbei wird auch dieses Gebiet detailliert untersucht werden. Erste Ergebnisse werden Ende 2026 erwartet. Die erwähnten Lärmwerte sind die gesetzlich vorgeschrieben Lärmsanierungswerte Verkehrslärm nach der VLärmSchR97. Diese gelten nicht für die Lärmaktionsplan des Ballungsraumes. Badeniaplatz Überprüfung der Lärmkartierungsmodelle durch Messungen und Anpassung der Modelle. Ausweisung aller Lärmarten in einer Karte. Massive Ausweitung von Tempo 30. Tempobeschränkungen kontrollieren. Einhaltung der geltenden Gesetze durch Firmen. Tempobegrenzung auf der gesamten Länge der L605. Recht auf einen eigenfinanzierten Einbau von Split-Klimaanlagen auch in Mietwohnungen. Bahnausbau MA-KA: Streckenausbau zwingend als Tunnel. Die Modelle werden im Vorfeld validiert. Messungen sind gesetzlich nicht zugelassen. Für eine Gesamtlärmkarte fehlt die gesetzliche Grundlage. Die Kriterien für weitergehende Lärmschutzmaßnahmen werden nicht erfüllt. Weiterhin beinhaltet der Vorschlag andere privatrechtliche Angelegenheiten, die kein Bestandteil der derzeitigen Fortschreibung des Lärmaktionsplanes ist. Blücherstraße ganztägig Tempo 30 für Straßenbahnen Die Straße ist bereits im Vorentwurf enthalten. Blücherstraße Das geplante Tempolimit wird unterstützt Kenntnisnahme Blücherstraße Martinshörner der Einsatzfahrzeuge, Zubringerdienst der Bundesanwaltschaft, Hubschrauberlandeplätze sind hohe Lärmbelastungen. Das Tempolimit reicht nicht aus. Die geplanten Tempolimits wurden innerhalb der Verwaltung überprüft und bleiben weiterhin Bestandteil der Anpassung des Lärmaktionsplanes. Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Seite 2 von 9 Straße Anregung / Hinweise aus der Bevölkerung Bewert ung der Stadtverwaltung Blücherstraße/Moltkestraße Tempolimit um Vibrationen am Gebäude zu minimieren und Kurvenquietschen minimieren Ein Tempolimit ist bereits für die Blücherstraße vorgesehen. Blücherstraße/Moltkestraße Quietschen der Straßenbahnen bei befahren der Kurve. Nachrüsten von Schmieranlagen, Rasengleise. Überprüfung der Lärmsituation nach Fertigstellung der Bauarbeiten. Einbindung der Anwohner bei einer transparenten Kommunikation. Geräusch entsteht durch die Reibung zwischen Rad und Schiene, dies lässt sich technisch nicht vollständig vermeiden. Weitergabe an die Fachdienststelle. Brauerstraße Einführung von Tempo 30 Der Straßenbereich wurde überprüft, jedoch werden negative Auswirkungen auf den Verkehrsfluss befürchtet. Daher kann derzeit kein Tempolimit eingeführt werden. Bulacher Kreuz Verkehrslärm am Bulacher Kreuz und entlang der Zufahrtstraßen eindämmen durch Geschwindigkeits-begrenzung, -kontrolle und Verfolgung von Rowdies. Güterverkehr an die alten Regeln anpassen durch Nachtfahrverbot und E-Loks als Standard. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Fortschreibung des Lärmaktionsplanes ist. Citypark Missachtung der bestehenden Tempo 30 Zone durch Autoposer, Gefahr für spielende Kinder Der Hinweis wurde der zuständigen Fachdienststelle weitergegeben. Durlacher Allee Tempo 30 auf der Durlacher Allee zwischen Wolfartsweierer Straße und Durlacher Tor Die Lärmbelastung liegt unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. Eckenerstraße Parkverbot entlang der Straße Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Fortschreibung des Lärmaktionsplanes ist. Eckenerstraße Ausweitung des Tempolimits wird unterstützt Kenntnisnahme Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Seite 3 von 9 Straße Anregung / Hinweise aus der Bevölkerung Bewert ung der Stadtverwaltung Europäische Schule Durch die Baumrodungen hat sich der Lärm verstärkt.Tempolimits auf 30 km/h bzw. 50 km/h für die Theodor-Heuss-Allee, L604, L560. Einsatz von lärmarmen Belägen soweit Baumaßnahmen anstehen. Nachhaltige Maßnahmen zur Aufforstung eines Mischwaldes kurz-, mittel- und langfristig. Lärmschutzwall rund um die Kreuzung L604, L560 und Theodor-Heuss-Allee. Kooperation mit Zuständigkeiten Autobahn A5 zur Lärmreduzierung. Schützen des Naherholungsgebietes Pfinz-Entlastungskanal. Die Lärmbelastung für ein Tempolimit liegt unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. Die weiteren Hinweise wurden der zuständigen Fachdienststelle weitergegeben. Fritz-Erler-Straße Einführung von Tempo 30 in der Fritz-Erler-Straße und die vorgeschlagenen Maßnahmen überall auf ganztägiges Tempo 30 ausweisen Die Lärmbelastung liegt unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. Haid-und-Neu-Straße Errichtung einer Lärmschutzwand entlang der Haid-und-Neu-Straße zum Schutz der Anwohner in der Eppinger Straße Die Lärmbelastung liegt unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. Hardeckstraße Tempo 30 auf die Hardeckstraße ausweiten Die Lärmbelastung liegt unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. Hardeckstraße Tempo 30 auf die Hardeckstraße ausweiten. Umleitung des LKW-Verkehrs über die reine Industriestraße Fritz-Haber-Straße. Die Lärmbelastung liegt unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Fortschreibung des Lärmaktionsplanes ist. Hardeckstraße Tempo 30 auf die Hardeckstraße ausweiten. Die Lärmbelastung liegt unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. Hardtstraße ganztägig Tempo 30 in der Hardtstraße bis in die Hertzstr. zu verlängern, bis hinter den Kindergarten in der Hertzstr. 1 Auf Höhe des Kindergarten ist bereits eine Geschwindkeitsreduzierung auf 30 km/h vorhanden. Kaiserallee / Douglasstraße Errichtung eines stationären Blitzers, Sperrung der Douglasstraße für Kfz wegen Poser Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Fortschreibung des Lärmaktionsplanes ist. Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Seite 4 von 9 Straße Anregung / Hinweise aus der Bevölkerung Bewert ung der Stadtverwaltung Kaiserstraße unterirdischer Kreuzungsbereich beim Abzweig von der Kaiserstraße in die Haltestelle Pyramide verursacht Lärm, der nicht in den Lärmkarten eingezeichnet ist. Die Kartierung von unterirdischen Straßenbahnen ist nicht Gegenstand der Lärmkartierung. Karlsstraße Verlängerung von Tempo 30 bis zur Ebertstraße Die Lärmbelastung liegt unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. Karl-Wilhelm-Straße Tempo 30 in der Karl-Wilhelm-Straße zwischen Bertholdstr. und Vincenz-Prießnitz-Str. bis zur Ampel verlängern Eine Änderung ist nicht möglich, da die Lärmkritieren in diesem Bereich nicht erfüllt werden. Karl-Wilhelm-Strasse Lärm durch Raser in den Nachtstunden, getunte Autos. Kenntnisnahme Klammweg Markierte ausgewiesene Parkplätze an der südlichen Seite des Klammwegs. Eine Querungshilfe zu der Bushaltestelle "Rosmarinweg". Fest installierte Blitzer. Temporeduzierung für beide Straßen Am Wald/Klammweg. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Fortschreibung des Lärmaktionsplanes ist. Klammweg Das geplante Tempolimit wird unterstützt Kenntnisnahme Mathystraße Tempo 30 von Mathystr. 2 bis Mathystr. 16 Die Straße ist wegen einer zu geringen Verkehrsbelastung (unterhalb von 4000 Kfz/24 h) nicht in der Lärmkartierung enthalten. Mitteltorstraße Einführung von Tempo 30 Die Lärmbelastung liegt unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. Mühlburger Tor Bestehende Tempo 30 soll wieder auf 50 erhöht werden. Autofahrer halten sich nicht an die Geschwindigkeit von Tempo 30. Die geplanten Tempolimits wurden innerhalb der Verwaltung überprüft und bleiben weiterhin Bestandteil der Anpassung des Lärmaktionsplanes. Ob den Gärten In den Lärmkarten grau hinterlegt, Lärmbelastung durch Autobahn und durch mangelhafte Lärmschutzwände enorm. Die Lärmbelastung liegt unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. Reinhold-Frank-Straße Wiedereinführung von LKW Durchfahrtsverbot und Errichtung von stationären Blitzer Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Fortschreibung des Lärmaktionsplanes ist. Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Seite 5 von 9 Straße Anregung / Hinweise aus der Bevölkerung Bewert ung der Stadtverwaltung Rheinbrückenstraße Höhere und durchgängige Lärmschutzwand an der B10 und B36 sowie niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzungen. Anbringen von Schilder "nur für Anwohner, keine Durchfahrt zur B36" an der östlichen Rheinbrückenstraße in Höhe der Rheinbergstr. und der Eggensteinerstr. und diese verkehrsberuhigt auszugestalten. Separate, für Familien und Lastenräder sichere Radwegeführung auf der östlichen Rheinbrückenstraße. Die Lärmbelastung liegt unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. Die weiteren Vorschläge beinhalten andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Fortschreibung des Lärmaktionsplanes ist. Rheinhafenstraße Das Tempo 30 wird nicht eingehalten. Hier soll öfters eine Verkehrsüberwachung in diesem Bereich vorgenommen werden. Der Hinweis wurde der zuständigen Fachdienststelle weitergegeben. Rheinhafenstraße Einführung von Tempo 30 in der Rheinhafenstraße zwischen der Kirschstraße und Daxlander Straße, Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen. Die Lärmbelastung liegt unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. Rheinhafenstraße Rheinhafenstraße zwischen Hansastraße und Römerstraße: Verlegung der Fahrtrichtung nach B 36 auf die Seite der Alb Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Fortschreibung des Lärmaktionsplanes ist. Ritterstraße -Lärmbelastung hoch, dass keine Nutzung von Balkonen möglich ist-fehlender Fahrradweg-unfallträchtige Kreuzung-aggressiver VerkehrsverhaltenDie Straße soll daher in eine Anlieger- und Vorfahrtsstraße umgestaltet werden. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Fortschreibung des Lärmaktionsplanes ist. Stuttgarter Straße Stuttgarter Straße sollte eine generelle 30er Zone sein. Nächtliches Tempolimit für die Südtangente. Züge am Güterbahnhof quietschen, Abhilfe durch Lärmschutzwand oder Wasser auf den Gleisen. Die Kriterien für weitergehende Lärmschutzmaßnahmen werden nicht erfüllt. Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Seite 6 von 9 Straße Anregung / Hinweise aus der Bevölkerung Bewert ung der Stadtverwaltung Stuttgarter Straße Lärmschutzwand an den Bahngleisen entlang der Stuttgarter Straße Eine Lärmschutzwand an den Bahngleisen ist bereits vorhanden, im weiteren Verlauf obliegt es der Deutschen Bundesbahn im Rahmen ihres Lärmsanierungskonzeptes weitergehende Maßnahmen zu ergreifen. Südtangente Hohe Lärmbelastung an der Unterführung am Kühlen Krug durch einfahrenden LKWs. Wunsch nach einer (besseren) Lärmabschirmung. Auf der Südtangente soll Flüsterasphalt verwendet werden. Im Bereich des Kühlen Krugs wurde die Südtangente lärmsaniert. Zeppelinstraße Tempo 30 von Durmersheimerstraße bis zur Eckenerstraße. In der genannten Straßen liegt die Lärmbelastung unterhalb der untersuchten Lärmschwellen, so dass diese nicht in das Maßnahmenkonzept aufgenommen werden können. Hinweise: StadtteileHagsfeld Lautstärke der Bahndurchsagen an den Bahnsteigen zu hoch Der Hinweis wurde der zuständigen Fachdienststelle weitergegeben. Hohenwettersbach Autobahnlärm sehr deutlich hörbar. Ein Lärmschutzwall an der Nordseite der Autobahn würde zu eine Verbesserung der Situation führen. Die Lärmbelastung liegt unterhalb der untersuchten Lärmschwellen. östliche Südstadt Quietschen der Straßenbahnen zwischen den Haltestellen Ostendstraße und Philipp-Reis-Straße.Anfahren der Baufahrzeuge der Großbaustelle in der Philipp-Reis-Straße optimieren. Der Hinweis wurde der zuständigen Fachdienststelle weitergegeben. Rüppurr Lärmbelastung durch den Auto- und Motorsportclub AMC Albgau Ettlingen e.V. Der Vorschlag beinhaltet andere ordnungsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Fortschreibung des Lärmaktionsplanes ist. Schlossgarten Feste im Schlossgarten an die allgemeine Ruhezeit von 22 Uhr bis 6 Uhr anpassen Kenntnisnahme Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Seite 7 von 9 Straße Anregung / Hinweise aus der Bevölkerung Bewert ung der Stadtverwaltung Weststadt Verbot von Einsatz von Benzin angetriebenen Laubgebläsen anstatt Besen oder Kehrmaschinen Kenntnisnahme Wolfartsweier Autobahnlärm zu hoch, Quietschen der Bahnen in den Wendeschleifen, Missachtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen. Kenntnisnahme Hinweise: StadtweitStadtweit Abschaffung der Laubbläser Kenntnisnahme Stadtweit Tempo 30 führt zu erhöhtem Lärmaufkommen anstatt bei Tempo 50 wegen Motordrehzahl Kenntnisnahme Stadtweit -Exemplarischer Nachweis, ob die Schalldruckpegel im Schlafzimmer eingehalten werden können. Wenn dies nicht der Fall ist, dann müssen Maßnahmen zur Reduzierung der Schallemissionen getroffen werden.-Berücksichtigung von Schallquellen, die aufgrund ihrer Art und Intensität, einen Großteil der Bevölkerung zu stören.-Neben den Verkehrs-, Bau und Industrielärm sind die Lärmquellen aus der Freizeitgestaltung mit zu berücksichtigen.-Zu Zeiten der Nachtruhe sind alle Betätigungen in offenen Räumen/unter freien Himmel verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind.-jegliche Schallemissionen, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind, werden verboten. Außerdem benutzt die Stadt selbst bei allen öffentlichen Arbeiten nur Maschinen und Geräte, die in ihrer "Klasse", die geringste Schallemission haben.-die Lärmbelästigung durch Straßenbahnen/Stadtbahnen in Kurvenbereichen, auf das technisch machbare Minimum reduziert wird. Hierzu ist auch die Verwendung von Straßenbahnen mit Einzelradaufhängung mitberücksichtigen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden im Rahmen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes von der Stadtverwaltung in ihren verschiedenen Vorhaben bereits berücksichtig. Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Seite 8 von 9 Straße Anregung / Hinweise aus der Bevölkerung Bewert ung der Stadtverwaltung Stadtweit Parkierende und haltende Fahrzeuge sollen den Motor abstellen Kenntnisnahme Stadtweit Bewohner mehr über die Auswirkungen der Lärm-, Licht- und Umweltbelastung durch Böller in der Silvesternacht zu informieren. Kenntnisnahme Stadtweit In der Stuttgarter Straße Modalfilter anwenden, um Verkehr zu reduzieren, die angrenzenden verkehrsberuhigten Zonen auch mit Modalfilter verbessern, um Verkehr noch weiter zu reduzieren. Den Lärmschutzwall an der Bahnlinie verlängern. Den Wall in der Gagfah Siedlung in Rüppurr ausbessern. Schall in Bulach durch die Südtangente reduzieren. Stationäre Geschwindigkeitskontrollen in der Stuttgarter Str., Rüppurrer Str. und Nebeniusstr. aufstellen. Für die Stuttgarter Straße ist ein Tempolimit vorgesehen. Für die anderen Straßen werden die Kriterien für ein weitergehenden Lärmschutz nicht erfüllt. Für den Lärmschutzwall an der Bahnlinie obliegt es der Deutschen Bundesbahn im Rahmen ihres Lärmsanierungskonzeptes weitergehende Maßnahmen zu ergreifen. Stadtweit Lärm aus dem täglichen Leben auch in vermeintlich ruhigeren Bereichen reduzieren Kenntnisnahme Stadtweit Ausbau von Rasengleisen und Wegfall von Querungen für MIV.Reduzierung der Anzahl der Spuren im Stadtgebiet auf eine pro Fahrtrichtung. Reduzierung der Zahl der freien Stellplätze für den MIV, insbesondere in Gebieten mit Wohnbebauung mit Tiefgaragen, zusammen mit einer Verengung des Straßenbereichs. Der Vorschlag beinhaltet andere straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Fortschreibung des Lärmaktionsplanes ist. Stadtweit Lärm durch Gaststätten, Konzerte berücksichtigen und Messungen durchführen Der Vorschlag beinhaltet andere ordnungsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Fortschreibung des Lärmaktionsplanes ist. Stadtweit Veranstaltungen leiser gestalten (Das Fest / Schlosslichtspiele). Der Vorschlag beinhaltet andere ordnungsrechtliche Anordnungen, die kein Bestandteil der derzeitigen Fortschreibung des Lärmaktionsplanes ist. Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Seite 9 von 9
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ANLAGE 3 Fortschreibung Lärmaktionsplan 4. StufeAbwägungsergebnis aus der Öffentlichkeitsbeteiligung für den Straßenverkehrslärm lfd. Nr. Straße genauer Bereich Pegel in dB(A) tags Pegel in dB(A) nachts Tempolimit (ganztägig / nachts) Abwägungsergebnis der Stadtverwaltung 1 Hardtstraße zw. Sternstr. und Stösserstr. > 67 > 57 ganztägig Die Maßnahme wird nur auf den Bereich zwischen Lameystraße und Stösserstraße beschränkt, da bereits Tempo 30 in Teilen vorhanden. 2 Lameystraße zw. Lameyplatz und Am Entenfang > 67 > 57 ganztägig Maßnahme bleibt unverändert bestehen. 3 Eckenerstraße zw. Albring und Rheinhafenstr. > 67 > 57 ganztägig Maßnahme bleibt unverändert bestehen. 4 Klammweg zw. Alter Postweg und Am Wald > 67 > 57 ganztägig Maßnahme bleibt unverändert bestehen. 5 Karlstraße zw. Amalienstr. und Jollystr. > 67 > 57 nachts Maßnahme bleibt unverändert bestehen. Nur der Zeitraum wird auf die Nacht beschränkt. 6 Blücherstraße zw. Moltkestr. und Kaiserallee > 67 > 57 ganztägig Maßnahme bleibt unverändert bestehen. 7 Karl-Wilhelm-Straße zw. Bertholdstr. und Vincenz-Prießnitz-Str. > 67 > 57 ganztägig Maßnahme bleibt unverändert bestehen. Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Seite 1 von 3 lfd. Nr. Straße genauer Bereich Pegel in dB(A) tags Pegel in dB(A) nachts Tempolimit (ganztägig / nachts) Abwägungsergebnis der Stadtverwaltung 8 Georg-Friedrich-Straße zw. Karl-Wilhelm Platz und Durlacher Allee 67 57 - Maßnahme entfällt, da bereits Tempo 30 Zone vorhanden ist. 9 Stuttgarter Straße zw. Rüppurrer Str. und Marie-Juchacz-Str. 67 57 ganztägig Maßnahme bleibt unverändert bestehen. 10 Augustenburgstraße zw. Winkler-Dentz-Str. und Carl-Langhein-Str. 67 57 ganztägig Maßnahme neu hinzugekommen. Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Seite 2 von 3 ANLAGE 3 Fortschreibung Lärmaktionsplan 4. StufeAbwägungsergebnis aus der Öffentlichkeitsbeteiligung für den Straßenbahnverkehrslärm lfd. Nr. Straße Pegel in dB(A) tags Pegel in dB(A) nachts Maßnahme Abwägungsergebnis der Stadtverwaltung 1 Eckener Straße > 67 > 57 langfristig Rasengleis Maßnahme entfällt, da bereits Rasengleis vorhanden ist. 2 Durlacher Allee > 67 > 57 Weiterhin gültig: Langfristig Rasengleis Maßnahme wird auf den Bereich beschränkt. 3 Herrenalber Straße > 67 > 57 Weiterhin gültig: als besonders überwachtes Gleis (BüG) erhalten Maßnahme bleibt unverändert bestehen. 4 Stadtweit > 67 > 57 Regelmäßige Wartung der Kurvenschmieranlagen und der Rasengleise Maßnahme bleibt unverändert bestehen. Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz Seite 3 von 3
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Niederschrift 10. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. Mai 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 14 der Tagesordnung: Fortschreibung Lärmaktionsplan 4. Stufe Vorlage: 2025/0329 Punkt 14.1: Änderungsantrag GRÜNE Vorlage: 2025/0329/1 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Vorlage inklusive der Anlagen 1 bis 5 zur Kenntnis und be- schließt die „Fortschreibung Lärmaktionsplan 4. Stufe“ und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der genannten Maßnahmen sowie der Veröffentlichung des Lärmaktions- planes. Der Änderungsantrag bedarf für eine abschließende Prüfung einer erneuten Beteiligung und wird daher im Zuge der nächsten Fortschreibung geprüft. Abstimmungsergebnis: Änderungsantrag GRÜNE: Mehrheitliche Zustimmung (25 JA-Stimmen, 21 Nein-Stimmen) Beschlussvorlage: Mehrheitliche Zustimmung (42 JA-Stimmen, 5 Nein-Stimmen) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 14 und 14.1 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 16. Mai 2025 und im Planungsausschuss am 22. Mai 2025. Stadträtin Dr. Klingert (GRÜNE): Lärm macht krank, und Lärmschutz ist Gesundheitsschutz. Kurzfristig werden bei Lärm Stresshormone ausgeschüttet, Blutdruck und Herzfrequenz er- höhen sich. Langfristig kann es zu Herz-/Kreislauferkrankungen kommen. In einer Studie kam es schon innerhalb von 24 Stunden bei Mäusen unter Fluglärm zu Gefäßschädigun- gen. Das schreibt das Deutsche Zentrum für Herz- und Kreislaufforschung. Und die schrei- ben auch, Lärmbelastung ist damit nach der Feinstaubbelastung zur zweithäufigsten To- desursache unter den Umweltbelastungen aufgestiegen. Wir wissen es alle, und deswegen sind wir heute ja hier, um den Lärmaktionsplan neu zu beschließen. Ich wollte hier nur kurz einen Kontext geben, weshalb uns das alles wichtig ist, denn wir sind der Gesundheit unserer Stadtbevölkerung ja alle miteinander hier verpflichtet. Deshalb danke für die neuen Pläne, und wir tragen natürlich die Maßnahmen mit, aber wir wollen sie an zwei Stellen verbessern und deshalb unser Änderungsantrag. Zum einen die – 2 – Karlstraße. Hier war ursprünglich Tempo 30 tags und nachts angedacht, aber für tagsüber hatte die VBK wegen Fahrzeitverlängerung Einwände erhoben. Die Stadtverwaltung selbst hat allerdings festgestellt, dass die prognostizierte Fahrzeitverlängerung mit 14 Sekunden in einem vernachlässigbaren Bereich ist. Außerdem sind hier unterschiedliche Tempobe- schränkungen für Straßenbahn- und Autoverkehr möglich. Weshalb die Verwaltung sich dann entschlossen hat, die ursprünglich vorgeschlagene Maßnahme nicht beizubehalten, erschließt sich uns nicht. Deswegen möchten wir das mit dem ersten Teil unseres Ände- rungsantrags wieder geraderücken und in der Karlstraße Tempo 30 auch tagsüber anord- nen. Zur Brauerstraße, hier kam der Hilferuf direkt aus der Bevölkerung, über die Beteiligung der Bevölkerung. Die Lärmkarten sind tagsüber tief lila in der Brauerstraße, und nachts sind sie deutlich rot gespickt. Das damit wegzuwischen, dass negative Auswirkungen auf den Ver- kehrsfluss befürchtet werden, das ist für uns unverständlich, insbesondere wenn man be- denkt, dass das Tempo 30 in der Reinhold-Frank-Straße ganz gut funktioniert. Und der Verkehrsfluss von Rad- und Fußverkehr wird, soweit ich weiß, nicht besonders einge- schränkt. Deshalb fordern wir auch hier einen Lärmschutz in Form eines Tempo-30-Gebots zumindest nachts, damit die Leute ruhig schlafen können. Auswirkungen auf den Ergebnis- haushalt sind bei all diesen Maßnahmen absolut vernachlässigbar. Deswegen hoffen wir auch sehr, dass uns das Gremium zum Schutz der Bevölkerung in beiden Fällen folgt, danke schön. Stadtrat Kerle (CDU): Die CDU wird der Fortschreibung des Lärmaktionsplans Stufe 4 zu- stimmen. Wir würden uns aber auch freuen, wenn die Punkte, welche über die Beteiligung der Mitbürger eingegangen sind und auch nicht eingebracht werden können, welche auch an die zuständigen Ämter weitergeleitet wurden, dass diese nicht in der Schublade ver- schwinden, sondern einfach auch durch die zuständigen Ämter weiter bearbeitet werden. Zum Änderungsantrag, diesen werden wir ablehnen. Die Brauerstraße ist eine zweispurige Zufahrtstraße in und aus der Stadt, welche von der Südtangente kommt und dann sozusa- gen in die Reinhold-Frank-Straße und auf die Kriegsstraße weggeht. Wir brauchen für Karlsruhe eine funktionierende Infrastruktur. Die haben wir für Fahrradfahrer und Fußgän- ger. Und wenn wir den Autoverkehr noch weiter runterreduzieren, ich sage mal, leben und leben lassen. Alle Verkehrsteilnehmer wollen in und aus der Stadt, und irgendwo brauchen wir auch Straßen, die Verkehr abfließen können, und dafür ist die Brauerstraße eigentlich auch vorgesehen. Zur Karlstraße, die lehnen wir ab. Hier folgen wir jetzt erst einmal der Antwort der Verwaltung. Von daher lehnen wir den Ergänzungsantrag ab. Stadtrat Dr. Fechler (SPD): Die SPD-Fraktion stimmt dem Lärmaktionsplan in der vorliegen- den Form zu. Und es ist mir/uns wichtig zu verdeutlichen, dass das ein dynamischer Prozess ist, ein lebender Prozess, und es ist die vierte Fortschreibung. Und wenn man sich in Erinne- rung ruft, woher wir kommen, also welche Maßnahmen über die letzten Jahre, also ich würde fast sagen Jahrzehnte, umgesetzt wurde, da haben wir schon sehr viel geschafft. Nichtsdestotrotz entbindet es uns als Gremium und auch letztendlich die städtische Ver- waltung nicht davon, weitere Maßnahmen zu ergreifen, sei es eben Hinweise aus der Be- völkerung, und es geht immer um eine Interessenabwägung, um Interessenkonflikte. Und hier geht es darum, die bestmögliche Lösung zu finden. – 3 – Wie ausgeführt wurde, macht Lärm sowohl physisch als auch psychisch krank. Und nichts- destotrotz müssen wir diesen Spagat in irgendeiner Form machen. Es gibt aber Beispiele auch aus anderen Großstädten, ich nenne jetzt einmal explizit München. Da ist der Ring, sowohl der innere als auch der äußere Ring in München, Tempo-30-Zone. Wenn man es nicht kennt, ist es schwer gewöhnungsbedürftig und auch, sagen wir einmal, nicht ganz gefahrenfrei, dass man dann den einen oder anderen Strafzettel bekommt. Aber in Summe scheint es in München als Millionenstadt ja zu funktionieren. Tempolimits sind nicht Allheil- mittel und werden auch nicht überall funktionieren, weil wir ja trotz allem auch den flie- ßenden Verkehr im Blick behalten müssen und sollen, gleichermaßen wie den Lärmschutz und die Anliegen der Bevölkerung. Wie eingangs gesagt, stimmen wir als SPD-Fraktion in der jetzigen Form dem Lärmaktionsplan zu, bitten aber, wie es auch in der Vergangenheit war, dass weiterhin die kritischen Stellen im Blick behalten werden und da, wo Optimierun- gen möglich sind, auch entsprechende Optimierungen umgesetzt und durchgeführt wer- den. Da sind wir auch, was die Kooperation der Verwaltung angeht, sehr optimistisch, vie- len Dank. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Diese Fortschreibung der Lärmaktionspläne ist aus unserer Sicht ein Beispiel, wie die Verwaltung sich regelmäßig mit sich selbst beschäftigt, und zwar auf allen Ebenen, von der EU angefangen bis runter auf die kommunale Ebene. Schauen Sie nur in der Vorlage. Hier steht genau, warum wir jetzt schon wieder den Lärmaktionsplan, der ja funktioniert, anpassen müssen. Es gibt eine aktuelle Rechtsprechung, an die jetzt die Regeln angepasst werden müssen. Es gibt neue EU-weite Vorgaben zur Berechnung des Umgebungslärms. Und ja, der Lärm wird wirklich nur berechnet, der wird überhaupt nicht gemessen. Und außerdem sind auch die Regeln, wie dann die Berechnungswerte umge- setzt werden, noch einmal weitergefasst worden, sodass noch mehr Straßen reduziert wer- den können. Langsamer müssen die Autos dort fahren und es bedeutet, dass letztendlich unsere Straßen, unsere Verkehrsadern immer weniger leistungsfähig werden. Das interes- siert die Stadtverwaltung nicht, wenn man sich die Vorlage anschaut, außer an der Stelle, wo dann die Verkehrsbetriebe darauf hinweisen, dass wenn die Verkehrsteilnehmer, also auch Busse und Straßenbahnen, an diesen Stellen noch langsamer fahren müssen, dass sie natürlich den Fahrplan wie bisher nicht einhalten können, und dementsprechend dauert die Fahrt länger. Und man muss am Ende mehr Fahrzeuge einsetzen, und man muss auch mehr Personal einsetzen, und alles wird noch teurer. Und das steht ja auch in der Vorlage schön drin, die Bedenken der Verkehrsbetriebe gehen dahin, dass die Zeit für die Fahrt deutlich größer wird. Und was macht die Stadtverwaltung? Sie beauftragt eine Hoch- schule. Diese Hochschule erklärt wiederum mit theoretischen Begründungen, dass die Fahr- zeitverlängerung ja in Wirklichkeit keine 40 Sekunden beträgt, sondern deutlich weniger, und dass alles, was unter 30 Sekunden ist, dann ja sowieso wieder unter den Tisch fällt. Das heißt, letztendlich spielt es gar keine Rolle, ob die Busse den Fahrplan noch einhalten können, ob die Fahrer den Fahrplan noch einhalten können, weil alles, was unter 30 Se- kunden ist, ja von Verwaltungsseite her sowieso nicht zu berücksichtigen ist. Sie sehen, meine Damen und Herren, diese Verwaltungsbeschäftigung ist weitgehend sinnfrei. Wenn man sich mal die Karlstraße anschaut, wenn man da mal sich aufhält – ich habe da selber mal gewohnt, Ecke Karlstraße/Mathystraße –, der größte Lärm, den Sie da haben, kommt von der abbiegenden Straßenbahn, und die fährt dort sehr langsam. Und es ist völlig uner- heblich, ob dort Tempo 30 oder 50 erlaubt ist, weil die Autos für Tempo 30 im zweiten Gang fahren, die Motoren sind deutlich lauter. Aber hier geht es ja nicht wirklich darum, den Bürgern etwas Gutes zu tun, sondern hier geht es darum, eine gegen das Auto – 4 – gerichtete Ideologie immer weiter durchzusetzen. Wir sind dagegen und gegen den Ergän- zungsantrag. Stadträtin Lorenz (FDP/FW): Ich habe jetzt gerade irgendwie festgestellt, ich scheine eine andere Vorlage im Ratsinformationssystem zu haben als der Kollege Schmidt. Bei mir steht nämlich gerade, dass dieser Lärmaktionsplan kein Wunschkonzert ist, sondern dass wir uns da nach dem Bundesemissionsschutzgesetz zu richten haben und diese Vorgaben relativ eng gefasst sind. Von daher möchte ich mich zunächst mal erst bei allen Beteiligten bedan- ken. Das ist sicherlich keine leichte Aufgabe, und ich finde es auch absolut richtig, die Bür- gerschaft mit einzubeziehen. Denn ja, Kollegin Klingert, Lärm macht krank, das ist richtig, aber Lärm ist auch oft ein subjektives Empfinden. Es gibt auch viele Menschen, die zum Beispiel Kindergeschrei als Lärm empfinden, während sich andere halt eben nur über Auto- lärm aufregen. Von dem her stimmen wir dem Lärmaktionsplan zu, befürworten natürlich auch weiterhin die Einbindung der Bürger, auch wenn wir da nicht alle Vorschläge umsetzen können. Oft ist es ja auch subjektiv. Der eine Bürger an der Straße hätte es gern so, der andere hätte es gern so. Ich möchte aber noch zwei Dinge anfügen. Zum einen können wir auch die Be- denken der VBK nachempfinden. Ich habe selbst mit einigen Busfahrern gesprochen in ei- nem anderen Zusammenhang, und die haben mir berichtet, dass sie zum Teil sich in den Tempo-30-Zonen nicht an die Geschwindigkeit halten, um den Fahrplan einzuhalten. Und das sind Dinge, die nicht überhandnehmen dürfen, das müssen wir im Auge behalten, also das muss auch leistbar sein. Die haben ja dann vorgerechnet mit den ganzen Standzeiten bei der Ampel und was er da einhalten muss, dass, wenn er sich also strikt an das Tempoli- mit hält, dass das oft gar nicht mehr zu machen ist, der Fahrplan, und dann die Fahrgäste auch meckern, wenn er unpünktlich ist. Das muss auf jeden Fall beachtet werden. Zum anderen möchte ich einmal noch anführen, wir dürfen uns eben bei diesem Lärmakti- onsplan nicht nur auf das viel beschimpfte Auto und die Straßenbahnen beschränken. Ich nenne jetzt einmal das Stichwort Landfahrerplatz. Da erreichen uns auch regelmäßig Be- schwerden über nächtlichen Lärm und die Bevölkerung, und ich glaube, hier ein Teil der Stadträte, die schon länger dabei sind, haben den Eindruck, das ist so irgendwie ein rechts- freier Raum. Also die Beschwerdeführer haben kürzlich dann gesagt, sie rufen bei der Poli- zei an, und die gehen noch nicht mal mehr dahin. Und das ist ein Eindruck, der beim Bür- ger nicht entstehen darf. Zum Ergänzungsantrag von den GRÜNEN muss ich sagen, den lehnen wir ab. Ich wäre manchmal froh, man könnte auf der Brauerstraße 30 fahren. Ich habe manchmal den Eindruck, das ist eine Stehbahn und keine Fahrbahn, aber das ist si- cherlich auch ein subjektiver Eindruck. Der Kollege Kehrle hat es richtig ausgeführt, das ist die Haupteinfahrtsstraße nach Karlsruhe, und also irgendwo sind dem Ganzen Grenzen ge- setzt. Wir können nicht andere Straßen in der Innenstadt immer mehr sperren und Verkehr ausschließen und dann sagen, so, und jetzt ist uns aber dort, wo der Verkehr sich jetzt ge- ballt drängt, da ist es jetzt wesentlich zu laut. Solange wir im Großen und Ganzen diese Richtwerte einhalten, werden wir das so nicht mittragen, danke. Stadtrat Gaukel (Volt): Erst einmal vielen Dank für die Aufstellung des Lärmaktionsplans. Gut, es ist sehr gut, wenn wir gegen Lärm vorgehen und ja, die Richtwerte haben wir, aber die Richtwerte, das sind halt Schwellenwerte, die jemand festlegt. Trotzdem ist erst einmal klar, jeder Lärm ist erst einmal schlecht, und da ist es dann auch egal, ob das dann im End- effekt dann die 50, 60, 70, 80, je lauter, ist es erst einmal schlechter, störender, gerade – 5 – wenn es dauernder Lärm ist. Von daher, ja, wir können uns jetzt an diesen Richtwerten aufhängen und dann sagen: „Ach nee, das ist ein Dezibel drunter, deswegen ist das ja su- per toll.“ Es wurde ja auch gesagt, das ist auch subjektiv ein Lärmempfinden. Aber letztlich sollten wir da nicht nur schauen, hey, nur was zu laut ist, ist dann zu laut. Auch darunter haben wir schon Probleme. Zum Änderungsantrag selber wurden jetzt auch verschiedene Sachen gesagt, auch zu un- serer Brauerstraße. Auf der einen Seite steht man da sowieso, also kann gar nicht 30 fah- ren, deswegen müssen wir aber trotzdem die 50 belassen, weil sie dann scheinbar leis- tungsfähiger wird, das müsste man mir noch einmal erklären und vorrechnen, gerade weil ja auch im Antrag dann steht, mindestens nachts angeordnet. Ich glaube, da haben wir dann weniger wieder ein Standzeitenproblem, aber auch wieder eine deutlich wenigere Verkehrslast. Deswegen habe ich da jetzt die Gegenargumente nicht so ganz verstanden, zumal man ja eh zwischen den beiden Ampeln, wenn die rot sind, glaube ich, schwierig auf Tempo 50 kommt, zumindest mit den meisten Autos. Von daher, ja, wir sind sowieso grundsätzlich dafür, ein stadtweites Tempo 30 zu haben. Als Grundlage, lasst uns lieber darüber sprechen, wo kann man wirklich sinnvoll Tempo 50 fahren, wo hat das einen Mehrwert, vor allem auch für den Verkehrsfluss, weil in den meisten Straßen ist es tatsäch- lich sogar mit 30 dann einfach besser, weil es dann weniger Stau gibt, und man hat weni- ger Geschwindigkeitsunterschiede. Und man weiß eben, auf was man sich einlässt. Von daher, ja, danke da auch für den Änderungsantrag, da noch einmal auf die Sachen zu schauen. Trotzdem wäre meine Frage tatsächlich auch mit Blick auf die Verwaltung, da wird aber bestimmt jetzt gleich das noch einmal erklärt, da wurde ja gesprochen, dass das noch einmal geprüft werden müsste. Also könnten wir denn den jetzt annehmen, beschlie- ßen, oder müsste das zwingend noch einmal geprüft, vorberaten oder was auch immer werden? Und dann natürlich auch die Frage: Hätten wir denn die Zeit dafür, könnten wir es noch einmal hin machen? Weil ich muss auch sagen, ja, es wurde ja verwiesen, wir kön- nen jetzt den nächsten Lärmaktionsplan machen, aber der ist 2029. Ich habe selber knapp anderthalb Jahre an der Kriegsstraße gewohnt mit Autolärm und Straßenbahnlärm und Baustellenlärm. Also jetzt zu sagen, in fünf Jahren wird es vielleicht dann leiser, finde ich dann auch gegenüber den Bürgern, die sich ja auch viel über Lärm beschweren, schwierig. Also es ist ja jetzt auch nicht so, dass wir nur irgendwelche Richtwerte und Gesetze hier verfolgen, es kommen ja aus der Bevölkerung, auch genau diese Rückfragen: „Lasst etwas gegen den Lärm machen.“ Von daher fände ich das sehr schön, wenn wir sie nicht auf 2029 vertrösten. Da wird es ja mit den World Games sowieso sehr laut in unserer Stadt. Der Vorsitzende: Die fahren alle mit dem Rad herum dann. Stadtrat Haug (KAL): Wir freuen uns über die vierte Stufe der Fortschreibung des Lärmakti- onsplans. Durch die aktuelle Fassung des Kooperationserlasses zur Lärmaktionsplanung wird die Umsetzung der Maßnahmen für die Kommunen erleichtert. Das sehen wir als sehr positiv an. Mit dem Maßnahmenkonzept werden nun wichtige Schritte zur Lärmminderung vorgeschlagen. Zwei Anmerkungen zu dem Entwurf haben wir noch. Mit dem vorliegenden Plan wird nun endlich die Lücke zwischen den Tempo-30-Zonen der Rheinhafenstraße und der Eckener Straße geschlossen. Die im derzeitigen Plan noch vorhandene Lücke hat vor Ort ohnehin niemand verstanden, da aufgrund fehlender Zu- und Abfahrten das Verkehrsaufkommen – 6 – in beiden Abschnitten der Eckener Straße identisch ist und war. Ein weiterer Bereich, der bei uns Fragen aufwirft, ist der Abschnitt der Rheinhafenstraße zwischen der Kirchstraße und der Daxlander Straße. Hier liegt ein Hinweis aus der Bürgerschaft vor. Nach Bewertung der Stadtverwaltung liegt die Lärmbelastung unterhalb der untersuchten Lärmquellen, so- dass dem Hinweis nicht entsprochen wird. Im weiteren Verlauf der Rheinhafenstraße bis zur Eckener Straße gilt aber bereits Tempo 30. Wir fragen uns, wo der Verkehr verloren geht, dass hier eine geringere Lärmbelastung vorliegt. Ist der Abfluss des Verkehrs in die Kirchstraße tatsächlich so groß? Zusammenfassend nehmen wir den Lärmaktionsplan zur Kenntnis und stimmen dem vorgeschlagenen Maßnahmenkonzept gerne zu. Stadtrat Schnell (AfD): Auf einen Aspekt möchte ich noch eingehen. In der Vorlage steht, finanzielle Auswirkungen Nein. Und das wurde auch hier jetzt schon seitens der GRÜNEN hochgelobt oder gut gefunden. Das ist aber nicht zwangsläufig so, denn wir hatten vorhin die Thematik bei Straßenbahnen oder Buslinien. Wir haben dann oft das Problem, da sum- miert sich die Fahrzeitverlängerung über den gesamten Linienweg, und plötzlich reicht dann nicht mehr die Aufenthaltszeit an der Endstelle, um dem Arbeitsschutz zu genügen. Und dann kommt der Betriebsrat bei den Verkehrsbetrieben ganz zu Recht und sagt, halt, die Pausenzeit wird nicht mehr eingehalten, und dann die Konsequenz daraus, ich muss ei- nen zusätzlichen Bus einsetzen oder eine zusätzliche Tram, und dann haben wir gleich Mehrkosten in einem sechsstelligen Bereich pro Jahr, bei jeder Linie, die da von so einer Maßnahme dann betroffen ist. Also insoweit ist das mit den finanziellen Auswirkungen nicht vorhanden, nicht korrekt. Stadtrat Cramer (KAL): Es geht ja bei diesem Tagesordnungspunkt primär um Autoverkehr, Straßenbahnverkehr, der hier geregelt werden soll mit diesem Lärmaktionsplan. Von daher, und es gibt natürlich überall in der Stadt Situationen, wo es laut sein kann und auch Lärm vielleicht ist. Ich bin aber irritiert, Frau Lorenz, dass Sie speziell den Landfahrerplatz ange- sprochen haben, dass dort so viel Lärm wäre. Es gibt ja einen Beirat, der dort in regelmäßi- gen Abständen sich um die Situation dort kümmert. Ich hätte es besser gefunden, wenn das in dem Zusammenhang benannt worden wäre und jetzt nicht hier in einer öffentlichen Sitzung so auf diesen einen Platz, der es sowieso schwer hat, irgendwo eine breite Akzep- tanz in der Stadt zu bekommen, dass Sie den so explizit jetzt hier genannt haben. Stadtrat Hock (FDP/FW): Ich möchte zwei Dinge noch aufgreifen. Zuerst möchte ich auf den Änderungsantrag der GRÜNEN noch einmal antoppen. In der Karlstraße Tempo 30, ich weiß nicht, aber vielleicht kann man mich eines Besseren belehren, kann man da über- haupt schneller fahren als 30? Also für mich erschließt sich das gar nicht. Vielleicht ist das so. Was man hier jetzt tut in der Brauerstraße, das erschließt sich mir nicht, muss ich ganz ehrlich sagen. In der Karlstraße, da bin ich dann, wenn das so ist, dann ist das so, und das kann ich dann auch so vielleicht dann noch irgendwo akzeptieren. Aber in der Brauerstraße kann ich es nicht verstehen, zumal meine Kollegin ja ausgeführt hat, was die Brauerstraße für die Stadt Karlsruhe bedeutet, auch für den Verkehr der Leute, die in der Innenstadt viel- leicht dann in ein Restaurant gehen oder noch einkaufen wollen. Abendstunden, ja, ich kann es bei der Brauerstraße zweispurig nicht verstehen, dass man da diesen Antrag stellt. Aber man hätte das ja, und wenn man die Mehrheiten hier im Gemeinderat sieht, die wur- den ja vor rund einem Jahr auch wieder frisch gewählt, akzeptiere ich, dann ist das so. Die Mehrheit möchte das so, und dann wird man es halt in dieser Stadt auch haben – und das wird ja der nächste Punkt sein, da können wir uns ja schon mal vorbereiten, ich möchte die Bevölkerung auch schon mal darauf hinweisen –, dass die Tempo-30-Zone in der gesamten – 7 – Stadt kommen wird. Das sind schon die ersten Anzeichen dafür. Das ist ja auch von der Mehrheit hier im Gemeinderat gewollt. Und dann wird es sicherlich auch jetzt in Zukunft dann für die gesamte Stadt gelten. Und dann sind wir aus den Diskussionen, die hier auf- geworfen wurden, wieso ist dieser Abschnitt 30, danach nicht, dann ist das Thema erle- digt. Aber die Menschen in unserer Stadt haben das gewählt, und dann müssen sie mit dem dann auch leider Gottes auskommen, wie es dann so ist, oder 29, wie der Kollege sagt, dann was anderes wählen. Der Landfahrerplatz, lieber Kollege Cramer, betrifft uns ja schon Jahre. Es ist ja immer im Beirat dann auch das Thema, wo wir zusammen mit den Menschen dort reden. Ich möchte aber für die Kollegin Lorenz jetzt das Wort ergreifen. Ich bin für einen gewissen Anteil an Spielregeln, so möchte ich es mal vorsichtig ausdrücken. Und die Spielregeln wurden in den letzten Jahren überdehnt, das möchte ich auch vorsichtig ausdrücken. Deshalb, sie hat das gesagt und ich muss da antoppen, es ist wirklich an einem Punkt, wo ich sage, man muss da vielleicht auch enger mit den Menschen dort zusammen sprechen, um die Lösun- gen dann auch zu suchen, weil es gibt wirklich Probleme, die wir dann auch zusammen be- sprechen sollten in nächster Zeit. Der Vorsitzende: Ja, das war die letzte Wortmeldung. Noch eine? Stadträtin Dr. Klingert (GRÜNE): Es tut mir leid, ich möchte jetzt doch noch einmal ein paar Sachen klarstellen. Also ich finde es schon interessant. Wenn die Anwohner einer Straße sich darüber beschweren, dass Parkplätze wegen einer Fahrradstraße wegfallen könnten, dann wollen die Kollegen, sagen wir einmal, auf meiner gegenüberliegenden Seite sehr viel Beteiligung der Bevölkerung haben und hören da zu und wollen das implementieren. Wenn die Menschen sich über Lärm beschweren, der ihrer Gesundheit schadet, dann ist es auf einmal nicht mehr so wichtig. Das finde ich traurig. Und die Straßen werden nicht re- duziert, sondern die Geräuschkulisse dieser Straßen wird reduziert, indem der Verkehr ein bisschen verlangsamt wird. Doch, das stimmt. Und last but not least, Gesundheitsschutz ist nicht Ideologie, danke schön. Der Vorsitzende: Lassen Sie mich als 49. Stadtrat, ich habe mich jetzt sozusagen auf die Re- deliste gesetzt, noch ausführen, dass ich absolut der gegenteiligen Meinung bin von Ihnen, Herr Dr. Schmidt. Das ist ein Beispiel dafür, wie man versucht, aufgrund höherer Ziele, und die höheren Ziele sind in der EU an dieser Stelle die Gesundheit der Menschen zu verbes- sern, über ein abgestuftes System, den nationalen und anderen Regelungen die Möglich- keit gibt, sich an diesen Zielen zu orientieren und schrittweise umzusetzen. Dass man das dann auch noch in einem Beteiligungsprozess versucht entsprechend zu unterfüttern, dass es dann Regeln gibt, die sagen, hier muss ich Tempo 30 machen, weil der Lärm überschrit- ten ist, dann gibt es so einen gewissen Bereich, in dem ist es eine Abwägungsfrage, und dann gibt es einen Bereich, in dem geht es gar nicht. Das lässt eine unter grundsätzlicher Einhaltung der Richtung dann noch eine Abwägung vor Ort zu, die, glaube ich, auch ein- fach nur der Versuch ist, aus verschiedenen Interessen am Ende den größtmöglichen Kon- sens zu erzeugen. Das ist anstrengend, das ist auch mitunter sehr umständlich, aber nur so kann es funktionieren, dass in einer vielfältigen Gesellschaft am Ende alle mit ihren jeweili- gen Interessen und auch ihren Perspektiven akzeptieren können, was dann am Ende her- auskommt. Und ich kann natürlich mit 10 Prozent auftreten und sagen, ich würde alles ganz anders machen, aber das ist dann nicht die Vorstellung von Gesellschaft, die ich habe, und von den politischen Abwägungs- und Aushandlungsprozessen. – 8 – Und die Behauptung, dass Tempo 30 grundsätzlich zu einer Reduzierung der Leistungsfä- higkeit der Straßen führt, ich kenne die Studie nicht, weil ich da jetzt nicht so tief drin bin, aber ich glaube, dass sich das ausdrücklich widerlegen lässt. Im Gegenteil, ich habe eher einen kontinuierlicheren Fluss in vielen Straßen. Dass es bei manchen Straßen in Einzelfäl- len anders sein mag, das will ich gar nicht verhehlen oder ausschließen, aber im Grundsatz ist diese Behauptung aus meiner Sicht falsch. Und was bei Tempo 30 auch noch zu berück- sichtigen ist, ist einfach der Sicherheitsaspekt, und der ist gewaltig. Schauen Sie sich einmal die Bremswege an bei Tempo 50 und bei Tempo 30. Dann haben Sie in den üblichen Ab- ständen in einer Stadt bei Tempo 30 noch die Chance, als Fahrer zu reagieren. Mit Tempo 50 funktioniert das schon gar nicht mehr. Und wir hätten sicherlich manches an Verkehrs- toten weniger, wenn das auch konsequenter umgesetzt wäre. Und Herr Stadtrat Hock, es hat hier noch nie eine Abstimmung gegeben, dass wir flächen- deckend Tempo 30 einführen wollen. Nein, es kann nicht kommen, weil die Straßenver- kehrsordnung es leider gar nicht ermöglicht. Insofern kann ich Sie an der Stelle völlig beru- higen. Ja, ich bin ein absoluter Verfechter von dem, das wissen Sie, aber die Angst, die Sie jetzt vielleicht bei manchen da oben erzeugt hätten, die ist nicht berechtigt, weil wir eben die Straßenverkehrsordnung noch gar nicht so weit haben, dass das möglich ist. Und selbst wenn es möglich werden würde, würden Sie es hier noch einmal miteinander diskutieren. Und Sie können ja daran arbeiten, dass Sie eher wissen, als Sie jetzt zu wissen glauben, wie das dann wäre, dann nach 29 oder wann auch immer. Okay, ich würde den Antrag der GRÜNEN jetzt gerne zur Abstimmung stellen lassen, aber es ist gefragt worden, was machen wir damit. Wenn der Antrag der GRÜNEN eine Mehr- heit bekommt, haben Sie damit noch nicht automatisch Tempo 30 eingeführt, sondern ich bitte es so zu verstehen, diesen Beteiligungsprozess, den müssen wir für eine Teillösung nachholen, weil wir sie von vornherein ausgeschlossen haben, und dass wir noch einmal mit den Verkehrsbetrieben und so weiter diese Themen besprechen. Und dann kriegen Sie noch einmal eine Vorlage über diese beiden Maßnahmen, und zwar nicht erst 29, sondern wir gucken, dass wir das früher hinkriegen, wenn Sie dem jetzt heute zustimmen. Also es wäre eher ein Auftrag an die Verwaltung, diese beiden Dinge vorzubereiten und noch ein- mal hier einzubringen. Denn in der Tat müssen wir dann gucken, wie kommen wir mit Pau- senzeiten zurecht und so weiter. Alles, was über die Busfahrer gesagt wurde und auch an- dere Fahrer im Bereich des ÖPNV, ist natürlich richtig. Ich stelle jetzt den Änderungsantrag, der eigentlich ein Ergänzungsantrag ist, damit in der von mir dargestellten Form zur Abstimmung und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Der hat eine Mehrheit gefunden. Damit stelle ich, also da kommt noch einmal eine Vorlage in den Gemeinderat. Es ist also getrennt von der jetzigen Beschlussvorlage. Jetzt kommt die Beschlussvorlage so, wie sie ist, zur Abstimmung, und da bitte ich um Ihr Votum ab jetzt. Da war einige Verwirrtheit. Also noch einmal für alle, wir stellen die Vorlage so, wie sie liegt und steht, jetzt zur Abstimmung, Vierter Lärmaktionsplan. Und Sie kriegen zu den bei- den, die aus dem Ergänzungsantrag der GRÜNEN gekommen ist, noch einmal eine Vor- lage, wo wir separat über diese beiden Projekte abstimmen, weil wir die erst vorbereiten müssen. – 9 – Insofern ist es der unveränderte Lärmaktionsplan Vierte Stufe, der jetzt zur Abstimmung steht, und zwar ab jetzt. – Das kriegen wir, glaube ich, noch hin. Genau, der Herr Seidler hätte wahrscheinlich auch dagegengestimmt, nehme ich mal an. Das nehmen wir für das Protokoll jetzt auf, und damit haben wir 42 zu 5 Zustimmung zu diesem Lärmaktionsplan, vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 12. Juni 2025