Teilnahme der KVVH GmbH an der Kapitalerhöhung der EnBW AG durch Ausübung der zustehenden Bezugsrechte
| Vorlage: | 2025/0325 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 08.04.2025 |
| Letzte Änderung: | 17.06.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 27.05.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0325 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stadtkämmerei Teilnahme der KVVH GmbH an der Kapitalerhöhung der EnBW AG durch Ausübung der zustehenden Bezugsrechte Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 20.05.2025 15 N Vorberatung Gemeinderat 27.05.2025 11 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat stimmt der Ausübung der zustehenden Bezugsrechte im Rahmen der vorgesehenen Kapitalerhöhung und dem damit verbundenen anteiligen Erwerb neuer Aktien durch die KVVH GmbH zu. Die Ausübung der Bezugsrechte durch die KVVH GmbH soll nur erfolgen, soweit die erwartbaren Dividendenerträge aus der Kapitalerhöhung die Finanzierungskosten übersteigen. Der Gemeinderat ermächtigt den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der KVVH GmbH, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen und Erklärungen abzugeben. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Kapitalerhöhung wird durch KVVH umgesetzt. Stadt sieht hierfür ab 2026 bis 2035 eine jährliche Kapitalerhöhung von 7,5 Mio. € an die KVVH vor Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☒ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit KVVH – 2 – Beitrag zur Energiewende und zur Erreichung der Klimaschutzziele Die EnBW AG beabsichtigt die Durchführung einer Kapitalerhöhung in Höhe von rund 3 Mrd. Euro, um auch zukünftig Ihren Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz erbringen zu können. Wie aus der nachfolgenden Darstellung der EnBW ersichtlich ist, werden die benötigten Investitionen bspw. in den Ausbau von Freiflächen-PV, E-Mobilität, Wind oder das Wasserstoff-Kernnetz zu einer Vervierfachung der erforderlichen Investitionen gegenüber dem Niveau der 2010er-Jahre führen. Ohne diese Eigenkapitalverstärkung wäre es der EnBW AG nicht möglich, notwendige ergänzende Fremdfinanzierungen zu erhalten, um rentable Investitionen im Rahmen der zukünftigen Gestaltung der Energiewende (z.B. im Bereich der Erneuerbaren Energien) zu tätigen. Die EnBW AG müsste sich dann auf ihre Pflichtaufgaben im Rahmen des Netzausbaus konzentrieren, welche jedoch aufgrund der gesetzlichen Regulierung nur geringe Renditen erwirtschaften. Mittelfristig würde dies auch zu einem deutlichen Absinken der Ergebnisse und damit der Dividenden an die Gesellschafter führen. Die beiden Hauptgesellschafter, der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) sowie das Land Baden-Württemberg mit seiner Gesellschaft Neckarpri GmbH, sind zu einer Kapitalerhöhung von jeweils 1,5 Mrd. Euro bei der EnBW AG bereit. Die von der KVVH GmbH an der EnBW AG gehaltenen Aktien werden durch die Badische Energieaktionärs-Vereinigung (BEV) verwaltet. Die Beteiligungsquote der BEV beträgt derzeit 2,45 %, hiervon entfallen 2,32 % auf die KVVH GmbH. Ein Verzicht auf die Teilnahme an der Kapitalerhöhung durch die KVVH GmbH würde bei dieser zu einem Rückgang der prozentualen Beteiligung an der EnBW AG führen (Verwässerung der Anteile). Aktuell liegen noch nicht alle Rahmenbedingungen zur Kapitalerhöhung der EnBW AG vor. Die Verwaltung geht aktuell für die KVVH von einem notwendigen Betrag in Höhe von rund 75 Mio. Euro für die Teilnahme an der Kapitalerhöhung aus. Die grundsätzliche Zustimmung zur Kapitalerhöhung der EnBW AG wird von deren Gesellschaftern voraussichtlich im Rahmen der nächsten Hauptversammlung der EnBW AG am 8. Mai 2025 erteilt. Danach werden der dortige Vorstand und Aufsichtsrat über die weitere Durchführung beschließen. Nach vorliegendem Kenntnisstand soll die Bezugsfrist für die neuen Aktien voraussichtlich im Zeitraum von ca. Ende Juni bis ca. Mitte Juli 2025 liegen. Entscheidend für die Anzahl der zu beziehenden – 3 – neuen Aktien ist der Wert, der den neuen Aktien beigemessen wird (Bezugspreis). Dieser Bezugspreis steht aktuell noch nicht fest. Ausgehend von einem Bezugspreis von 50 Euro je Aktie würde sich für die KVVH GmbH ein Erwerb von zusätzlichen 1.492.000 Aktien ergeben. Eine Finanzierung des Anteils der KVVH GmbH in Höhe von rd. 75 Mio. € mit einem Kapitalmarktzinssatz von z.Zt. 2,80 % würde zu Zinsaufwendungen in Höhe von 2.100 T€ jährlich führen. Dem stehen bei einem Wert der neuen Aktien von 50 € je Aktie im Rahmen der Kapitalerhöhung sowie einer mittelfristig nach Aussage der EnBW zu erwartende Dividende von 1,60 € je Aktie Erträge von 3.030 T€ (unter Berücksichtigung der Dividendenerhöhung aller im Bestand von der KVVH GmbH heute bereits befindlichen Aktien um 0,10 € je Aktie) gegenüber. Somit würden erst ab einem Zinssatz in Höhe von 4,04 % die Zinsaufwendungen über den prognostizierten Dividenden liegen. Hierbei unberücksichtigt bleibt die mögliche Kursentwicklung der Aktien, die getragen wird von den künftigen Ergebniserwartungen der EnBW. Mit der Teilnahme an der Kapitalerhöhung will die Stadt Karlsruhe der EnBW AG ein starkes Signal senden, ihren Konzernsitz in Karlsruhe zu verfestigen und darüber hinaus die notwendige Energiewende auch in Baden-Württemberg mit zu gestalten. Zudem ist die EnBW AG mit ihren Holdingstrukturen ein bedeutender Steuerzahler für die Stadt Karlsruhe. Die EnBW ist auch mit 20% an der Stadtwerke Karlsruhe GmbH beteiligt. Auch dort sind in den nächsten Jahren weitere erhebliche Kapitalerhöhungen erforderlich, um die notwendigen Investitionen in die Energie- und Wärmewende finanzieren zu können. Durch die Teilnahme der KVVH an der Kapitalerhöhung der EnBW AG kann von dieser auch eine Zustimmung zu den notwendigen Kapitalerhöhungen bei der Stadtwerke Karlsruhe GmbH erwartet werden. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Der Aktienerwerb durch die KVVH GmbH wird über den konzernweiten Clearingverbund vorfinanziert. Die Verwaltung wird dem Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanung 2026/2027 vorschlagen, ab dem Jahr 2026 der KVVH GmbH jährliche Kapitalerhöhungen in Höhe von 7,5 Mio. Euro zukommen zu lassen, welche diese Vorfinanzierung im Laufe der nächsten 10 Jahre ablösen wird. Die Zusammenhänge illustriert auch das nachfolgende Schaubild der Stadtkämmerei: – 4 – Erläuterungen zur CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Durch die Kapitalerhöhung wird die EnBW AG in die Lage versetzt, zusätzliche Investitionen im Bereich der Erneuerbaren Energien zu tätigen (z.B. Investitionen in Wind- und Solarparks). Dadurch können konventionelle Kraftwerke schneller vom Netz genommen werden und es wird CO 2 im beträchtlichen Umfang eingespart. Eine genaue Bezifferung dieser CO 2 -Einsparung ist leider nicht möglich. Dem Aufsichtsrat der KVVH GmbH berät und entscheidet über die Teilnahme an der Kapitalerhöhung in seiner Sondersitzung am 20. Mai 2025. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat stimmt der Ausübung der zustehenden Bezugsrechte im Rahmen der vorgesehenen Kapitalerhöhung und dem damit verbundenen anteiligen Erwerb neuer Aktien durch die KVVH GmbH zu. Die Ausübung der Bezugsrechte durch die KVVH GmbH soll nur erfolgen, soweit die erwartbaren Dividendenerträge aus der Kapitalerhöhung die Finanzierungskosten übersteigen. Der Gemeinderat ermächtigt den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der KVVH GmbH, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen und Erklärungen abzugeben
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Niederschrift 10. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. Mai 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 11 der Tagesordnung: Teilnahme der KVVH GmbH an der Kapitalerhöhung der EnBW AG durch Ausübung der zustehenden Bezugsrechte Vorlage: 2025/0325 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Ausübung der zustehenden Bezugsrechte im Rahmen der vorgesehenen Kapitalerhöhung und dem damit verbundenen anteiligen Erwerb neuer Aktien durch die KVVH GmbH zu. Die Ausübung der Bezugsrechte durch die KVVH GmbH soll nur erfolgen, soweit die erwartbaren Dividendenerträge aus der Kapitalerhöhung die Finanzierungskosten übersteigen. Der Gemeinderat ermächtigt den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der KVVH GmbH, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen und Erklärungen abzugeben Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (40 JA-Stimmen, 5 Nein-Stimmen) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 11 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 20. Mai 2025. Herr Stadtrat Dr. Cremer darf als befangen sich einmal kurz hier entfernen. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass wir vorne den Beschlusstext geändert haben, dass die Ausübung der Bezugsrechte nur dann erfolgt, wenn die erwartbaren Dividendenerträge aus der Kapitalerhöhung die Finanzierungskosten für diese entsprechende Nutzung der Bezugsrechte übersteigen. Im Text auf Seite 3 ist das jetzt nicht explizit ausgeführt, ich möchte aber einfach die Zahlen noch einmal kurz nennen. Es geht am Ende um etwa 1,5 Millionen Aktien. Es geht dann um Zinsaufwendungen von erwarteten 2.100.000 Euro. Und wenn Sie dann die vorgeschlagene Dividende von 1,60 Euro pro Aktie nehmen und mit der Zahl der Aktien multiplizieren, kommen Sie über einen Betrag, der nicht üppig, aber doch über diesen 2,1 Millionen Euro liegt. Insofern würde bei den Annahmen, wie sie da stehen, diese Bedingung erfüllt sein, auf die jetzt der Beschlusstext noch einmal hinweist. – 2 – Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ja, Herr Oberbürgermeister, nur wegen der Abstimmung eben, das ging etwas schnell. Von uns wollten alle Nein stimmen. Es sind nur vier Nein-Stimmen angezeigt worden, es hätten fünf sein müssen. Der Vorsitzende: Sie bestätigen das. Okay, alles gut. Dann wird die zu Protokoll genommen. Jetzt kommen wir damit zur Abstimmung über TOP 11, und ich darf um Ihr Votum bitten ab jetzt. – Auch das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Diesmal stimmen die fünf auch. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 12. Juni 2025