Baukosten in Karlsruhe: Sporthallen: Karlsruher Baustandards wieder an gesetzliche Vorgaben anpassen
| Vorlage: | 2025/0321/1 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 29.09.2025 |
| Letzte Änderung: | 21.10.2025 |
| Unter Leitung von: | Stabsstelle Projektcontrolling |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 21.10.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: verwiesen in den Gemeinderat
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Ergänzungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0321/1 Eingang: 26.09.2025 Baukosten in Karlsruhe: Sporthallen: Karlsruher Baustandards wieder an gesetzliche Vorgaben anpassen Ergänzungsantrag: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 21.10.2025 24.1 Ö Entscheidung Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: Bei der Überarbeitung der Leitlinie „Energieeffizienz und Nachhaltiges Bauen“ wird sichergestellt, dass sich städtische Bauvorhaben (bei Neu- und Bestandsbauten) aufgrund der gegenwärtigen Haushaltslage vorerst wieder an gesetzlichen Vorgaben (d.h. Gebäudeenergiegesetz) bzw. am wirtschaftlich optimal bewerteten Effizienzhaus-Niveau (d.h. EH-55) orientieren sollen. Höhere Energiestandards (z.B. Passivhaus, EH-40), wie sie bisher Karlsruher Praxis waren, sind nur bei nachweislichen Fördermitteln oder nach gesondertem Gemeinderatsbeschluss anzustreben. In regelmäßigen Abständen soll im Bauausschuss eine Evaluation der Baustandards stattfinden. Sachverhalt / Begründung In der Verwaltungsantwort zu unserem Hauptantrag wird deutlich, was kommunales Bauen verteuert: Es geht um herausfordernde Nutzungs- und Betriebskonzepte, Standortbelange, bauspezifische Faktoren, die gesamtwirtschaftliche Lage, Fachkräftemangel, die Einhaltung gesetzlicher Auflagen und Vorschriften usw. Diese Faktoren können wir in Karlsruhe kaum beeinflussen, sie treffen uns aber auch nicht allein. Alle Gemeinden und Kommunen – ob groß oder klein – stehen vor diesen Herausforderungen. Obwohl wir die Bemühungen der Verwaltung um noch mehr Suffizienz äußerst begrüßen, haben die bisherigen Anstrengungen nicht gereicht, da in Karlsruhe trotzdem noch teurer gebaut wird als anderswo. Und dies hat unseres Erachtens einen entscheidenden Grund: Zusätzlich zu den allgegenwärtigen Herausforderungen hat sich Karlsruhe Baustandards auferlegt, die deutlich über die bundesweit geltenden gesetzlichen Vorgaben hinausgehen und in der städtischen Leitlinie „Energieeffizienz und Nachhaltiges Bauen“ ausformuliert sind. Anstelle des gesetzlich vorgegebenen Neubaustandards „Effizienzhaus EH-55“ entstehen Karlsruher Neubauten nach Passivhaus-Kriterien. Bei der Sanierung und Modernisierung von Bestandsbauten sollen Passivhaus- Komponenten eingesetzt werden. Gesetzliche Vorgaben sind laut Karlsruher Leitlinie um 30 Prozent zu unterschreiten. Was hinsichtlich der Energieeffizienz nachvollziehbar ist, hat seinen Preis: für eine noch dickere Dämmung, bessere Fenster, Überdimensionierung des Tragwerks, aufwändigere Haustechnik, optimierte Luftdichtheit usw. Die freiwillig erhöhten Standards stammen aus einer Zeit, in der die Karlsruher Haushaltslage noch völlig anders aussah und in der eine Übererfüllung gesetzlicher Vorgaben durchaus möglich war. Jetzt, im Jahr 2025, ist Karlsruhe jedoch die Stadt mit der höchsten pro-Kopf-Verschuldung in Baden- Württemberg und konkurriert deutschlandweit mit strukturschwachen Städten wie Pirmasens, Mühlheim an der Ruhr oder Bremen um die Spitzenplätze (vgl. Stadt Karlsruhe, Rechnungsprüfungsamt, Schlussbericht 2023. Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe für – 2 – das Haushaltsjahr 2023, Karlsruhe 2025, S. 43.). Da gerade auch die Verschuldungsentwicklung in Karlsruhe besonders stark zunimmt, können wir uns die freiwillig erhöhten Baustandards nicht länger leisten. Andernfalls laufen wir Gefahr, dass wichtige Projekte immer wieder verschoben werden. Dies betrifft nicht nur Neubauvorhaben, sondern auch dringende Sanierungen (z.B. Dach, Fenster, Heizungen), da immer gleich das volle Passivhaus-Paket geschnürt werden muss – all dies, weil die Leitlinie verbindlich höher ansetzt als gesetzlich nötig, ohne dass die Finanzierung gesichert ist. Aus diesem Grund begrüßen wir die aktuell laufende Überarbeitung und wollen in diesem Prozess vorab sicherstellen, dass die Leitlinie dahingehend geändert wird, dass sich städtische Bauvorhaben vorerst wieder am gesetzlichen GEG-Niveau oder am wirtschaftlich optimal bewerteten Effizienzhaus-Niveau (d.h. z.B. EH-55) orientieren sollen. Höhere Energiestandards (z.B. Passivhaus, EH-40) sollen nur noch bei nachweislichen Fördermitteln oder nach gesondertem Gemeinderatsbeschluss angestrebt werden. In regelmäßigen Abständen soll im Bauausschuss eine Evaluation der Baustandards stattfinden. Unterzeichnet von: Stadtrat Detlef Hofmann Stadtrat Tilman Pfannkuch Stadtrat Dirk Müller
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0321/1 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stabsstelle Projektcontrolling Baukosten in Karlsruhe: Sporthallen: Karlsruher Baustandards wieder an gesetzliche Vorgaben anpassen Ergänzungsantrag: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 21.10.2025 24.1 Ö Entscheidung Kurzfassung Die verwaltungsseitig gerade abgeschlossene Fortschreibung der Leitlinie „Energieeffizienz und Nachhaltiges Bauen“ greift ganz wesentlich die Impulse des Gemeinderates zur Vereinfachung und Straffung der verwaltungsinternen Anforderungen an Baustandards zur Modernisierung und zum Neubau von Gebäuden auf. Dazu wurden auch Kernelemente aus dem „Grundsatzbeschluss: Suffizienzstrategie im Bauwesen der Stadt Karlsruhe“ übernommen. Gleichwohl gelten Anforderungen aus dem Gemeinderatsbeschluss „Klimaschutzkonzept 2030“ und aus der Gesetzgebung von Land und Bund zur Umsetzung der Klimaschutzziele. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag mit Verweis auf die Beschlussvorlage 2025/0914 „Leitlinie Nachhaltiges Bauen“ abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Bauaufgaben der Stadt Karlsruhe erfolgen im Wesentlichen im Bestand. Neubauvorhaben bilden eine Ausnahme. Da eine vollständige und wirtschaftlich sowie technisch umsetzbare Anpassung aller Bestandsgebäude an höchste energetische Standards oft nicht realisierbar ist (wirtschaftliche Belastungen, technische Machbarkeit, Denkmalschutz), müssen bei Neubauten die Standards so gewählt werden, dass die Defizite des Bestands teilweise ausgeglichen werden. Ziel bleibt die Erreichung der Klimaneutralität, daher rückt der Primärenergiebedarf in den Fokus, während gleichzeitig der Bestand schrittweise ertüchtigt wird, um die Gesamtkosten tragfähig zu halten. Der aktuelle Stand der Leitlinien „Energieeffizienz und Nachhaltiges Bauen“ (Teile 1 und 2) hinsichtlich der energetischen Qualität von Modernisierungen und Neubauten ist durch gemeinderätlich beschlossene Anforderungen aus dem „Klimaschutzkonzept Karlsruhe 2009“ begründet (Vorlage 23910). Hervorzuheben sind hier die Maßnahmen M 13 „Hoher energetischer Standard von (städt.) Neubauten“, M 20 „Energetische Optimierung kommunaler Liegenschaften: Stadt“ und M 25 „Leitlinien für Energiestandards in städt. Gebäuden“. In der Maßnahme M 13 wurde gezielt eine Übererfüllung des gesetzlich geforderten Mindeststandards für Neubauten als Aufgabe formuliert. Dies war und ist zum ersten begründet durch die nicht hinreichende Tauglichkeit der gesetzlichen Anforderungen an bauliche Energiestandards für eine Erfüllung der internationalen und nationalen Klimaschutzziele. Zum zweiten ist ein erhöhter energetischer Baustandard besser geeignet, nachhaltig die Betriebskosten für den Wärme- und Strombedarf zu senken. Die bisherige Fassung der Leitlinie sieht eine Zielerfüllung für Neubauvorhaben in zwei Varianten vor: • Zum einen ist eine Erfüllung über den Passivhausstandard möglich: Der Heizenergiebedarf ist auf 15 Kilowattstunden pro Quadratmeter beheizte Nutzfläche und Jahr zu begrenzen. Der Primärenergiebedarf ist gleichzeitig unter 120 Kilowattstunden pro Quadratmeter beheizte Nutzfläche und Jahr zu halten. Primärenergie ist die genutzte Energie zuzüglich aller Verluste bei der „Erzeugung“ beispielsweise im Kraftwerk, die Bereitstellung und Nutzung der Energie von der Quelle bis zu den beheizten Flächen umfasst. • Alternativ war eine Unterschreitung des damals gesetzlichen Standards der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) um 30 Prozent als erhöhter Standard möglich. Die Landesregierung hat bereits am 7. November 2007 erstmals über das „Gesetz zur Nutzung von erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) eine Pflicht zur Mindestnutzung von regenerativer Energie festgesetzt, die ersatzweise auch über 30 Prozent bessere Wärmedämmung erfüllt werden konnte. Über das erste „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg“ vom 17.07.2013 wurde die öffentliche Hand über §7 „Vorbildfunktion der öffentlichen Hand“ verpflichtet, schon 2040 klimaneutral zu sein. Über die „Unterstützende Erklärung der Stadt Karlsruhe zum Klimaschutzpakt zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden nach § 7 Abs. 4 Klimaschutzgesetz BW“ (Vorlage: 2016/0142) hat der Karlsruher Gemeinderat die Verpflichtung auch für die eigene Verwaltung definiert. Die schrittweisen Verschärfungen der nationalen Anforderungen für Neubauten über die EnEV 2013, das Gebäudeenergiegesetz 2020 (GEG), das GEG 2023 und GEG 2024 haben zwar den Neubaustandard in Richtung einer Erfüllung der Klimaschutzziele verbessert, jedoch ermöglicht der EH55-Standard im GEG 2024 noch immer nicht die Verwirklichung eines klimaneutralen Neubaus. Zudem müssen die Klimaschutzziele zum übergroßen Teil im Gebäudebestand erfüllt werden. Hierzu gibt es bis heute keine hinreichenden Anforderungen an das energische Modernisierungsniveau der Gebäudehülle. – 3 – Die Stadtverwaltung sieht sich gebunden, kosteneffektiv einen klimaneutralen eigenen Gebäudebestand bis zum Jahr 2040 zu erreichen. Dies wird durch die Gemeinderatsbeschlüsse zum Klimaschutzpakt (Vorlage 2016/0142) und zum „Klimaschutzkonzept 2040“ (Vorlage 2020/0296), das „Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) vom 07.02.2023, das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) in der Fassung vom 15.07.2024 und die „Richtline (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ eingefordert. Um eine maximal lösungsoffene, kosteneffektive und gleichzeitig den bindenden Vorgaben gerechte Zielsetzung für den städtischen Gebäudebestand neu einzuführen, schlägt die Verwaltung mit der Vorlage 2025/0914 in einer Novellierung der Bauleitlinie vor: „Notwendige Neubauten werden primärenergetisch mindestens als Netto-Nullenergiegebäude errichtet, Bestandsgebäude werden in möglichst allen Teilen primärenergetisch als Netto-Nullenergiegebäude ertüchtigt. Fossile Energieträger wie Heizöl und Erdgas sind schnellstmöglich durch regenerative Energiequellen zu ersetzen, spätestens bis 2030. Die Stadt Karlsruhe nutzt vorrangig die Vorteile der Fernwärme.“ Durch den angepassten Fokus auf den Primärenergiebedarf wird angesichts der sehr begrenzten finanziellen Ressourcen zur energetischen Modernisierung des Gebäudebestandes und für energieeffiziente Neubauten der Umstellung auf klimafreundliche Energiequellen zur Beheizung und der Nutzung solarer Energie größeres Gewicht eingeräumt. Den Investitionen in ausreichende Dämmstandards wird ein etwas geringeres Gewicht in der Zielerreichung beigemessen. Im Zuge der neu eingeführten Gremienstruktur werden bei der Vorlage der Konzeptbeschlüsse die angestrebten energetischen Standards für die jeweiligen Bauvorhaben erläutert. Im Baubeschluss erfolgt eine ausführliche Darstellung der gewählten Umsetzung. Begriffsdefinitionen - Primärenergiebedarf: Die Energiemenge, die benötigt wird, um Heizung, Kühlung, Warmwasser und sonstige Energiedienste bereitzustellen, einschließlich Verluste bei Gewinnung, Transport und Umwandlung. - Energieeffizienzstandard: Vorgaben, wie energieeffizient ein Gebäude oder System sein muss (z. B. niedriger Primärenergiebedarf). - Energiekennwert: wie viel Energie pro Quadratmeter benötigt wird - Primärenergiefaktor: wie viel Primärenergie zur Bereitstellung einer bestimmten Menge Endenergie (z.B. Strom, Wärme) aufgewendet werden muss, einschließlich aller Verluste bei der Förderung, Umwandlung, dem Transport und der Verteilung des Energieträgers