Auftragsvergabe für die Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) der Stadt Karlsruhe
| Vorlage: | 2025/0316 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 02.04.2025 |
| Letzte Änderung: | 19.08.2025 |
| Unter Leitung von: | Team Sauberes Karlsruhe |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 29.07.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0316 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Team Sauberes Karlsruhe Auftragsvergabe für die Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) der Stadt Karlsruhe Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung 11.07.2025 4 N Vorberatung Gemeinderat 29.07.2025 20 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen nach Vorberatungen im Betriebsausschuss des Eigenbetriebs Team Sauberes Karlsruhe - Abfallwirtschaft und Stadtreinigung - zur Kenntnis und stimmt der Vergabe zur Annahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der städtische Papiertonne und den Wertstoffannahmestellen der Stadt Karlsruhe für den Zeitraum vom 01. September 2025 bis 31. Dezember 2026 mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils weitere zwölf Monate zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen und einen Vertrag mit der Firma Kühl Entsorgung & Recycling Südwest GmbH mit einem Gesamtauftragswert von 2.778.864,20 Euro inkl. Mehrwertsteuer (Summe aus Erlösen in Höhe von 2.618.052,36 Euro brutto und Kosten in Höhe von 160.811,84 Euro brutto) zu schließen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 160.811,84 Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 48.243,55 Euro Gesamteinzahlung: 2.618.052,36 Euro Jährlicher Ertrag: 785.415,71 Euro Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen I. Gegenstand des Verfahrens Der Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe (TSK) betreibt auf dem Gebiet der Stadt Karlsruhe die haushaltsnahe Sammlung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) als öffentliche Einrichtung im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24.02.2012 und den geltenden Satzungen. Darüber hinaus wird auf den Wertstoffstationen Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) im Bringsystem gesammelt. Für die Annahme und Verwertung der PPK-Sammelware wird ein Dritter im Sinne des § 22 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) beauftragt. Der bisherige Auftrag zu Verwertung der PPK-Sammelware endet zum 31. August 2025. Hieraus begründet sich die Notwendigkeit, diese abfallwirtschaftliche Dienstleistung zum 01. September 2025 neu zu vergeben und somit eine wirtschaftliche und zuverlässige Verwertung des Sammelgutes zu gewährleisten. Die Vertragslaufzeit beträgt 16 Monate (vom 01. September 2025 bis 31. Dezember 2026). Der Vertrag verlängert sich automatisch bis zu zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht durch die Stadt Karlsruhe gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens zum 31. Dezember 2028. Für das Recht zur Vermarktung der PPK-Sammelware erhält die Stadt Karlsruhe vom Auftragnehmer eine Vergütung. Die Vergütung ist variabel und wird monatlich indexgebunden fortgeschrieben. Grundlage für diese Preisanpassung ist die von EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH monatlich veröffentlichte Preisänderung. Für die Dienstleistung der Nachweisführung nach § 17 Abs. 1 Verpackungsgesetz erhält der Auftragnehmer ein monatlich pauschales Entgelt. Dieses Entgelt musste bei der Ausschreibung benannt werden. Die Stadt erhält somit Erlöse, als auch Rechnungen von dem Auftragnehmer. Eine gegenseitige Aufrechnung der jeweiligen Positionen ist nicht zulässig. Maßgebend für die Wertung des Preises und auch für das betriebliche Ergebnis sind jedoch die saldierten Beträge (d. h. Erlöse abzüglich Kosten). Dabei führen Mengenänderungen als auch Preisschwankungen am Altpapiermarkt zu einem abweichenden betrieblichen Ergebnis. Das Verpackungsgesetz bietet bei einer gemeinsamen Sammlung die Möglichkeit eines Herausgabeanspruchs von PPK-Verpackungen der Systembetreiber. Die Stadt Karlsruhe hat eine gültige Abstimmungsvereinbarung mit den Betreiber Dualer Systeme (im Folgenden BDS genannt) die unter anderem eine gemeinsame Sammlung von PPK-Abfällen (auch PPK- Verpackungen) vorsieht. Diese Abstimmungsvereinbarung ist bis 31. Dezember 2026 gültig. Eine neue Abstimmungsvereinbarung ab 01. Januar 2027 kann gegebenenfalls auch zu einer Änderung der Mengenanteile führen. Stand 2025 haben sich die BDS für die Herausgabe des vertraglich festgelegten Masseanteils an PPK (Papier, Pappe, Kartonagen) von 50% festgelegt. Damit haben sich alle BDS für die Herausgabe entschieden. Diese Festlegung erfolgt jeweils für ein Kalenderjahr. Der Masseanteil PPK des AG von 50% ist bis Ende 2026 vertraglich im Rahmen der gültigen Abstimmungsvereinbarung festgelegt worden. – 3 – Im Fall einer künftigen Änderung der ausgeschriebenen Menge an PPK um den oben erläuterten PPK- Anteil der BDS bzw. einer Änderung des Herausgabeanteils (ggf. ab 2027), stehen dem AN keine Preisanpassungsansprüche zu. Nach Maßgabe der aktuell geltenden Vergabedienstanweisung (VergDA) der Stadt Karlsruhe wurden bezüglich einer nachhaltigen Beschaffung bei der Ausschreibung folgende Mindestkriterien zu Grunde gelegt. Die zu beauftragenden Firmen müssen als Entsorgungsfachbetrieb nach §§ 56 und 57 Kreislaufwirtschaftsgesetz zertifiziert sein. Darüber hinaus müssen die bei der Leistungserbringung eingesetzten Fahrzeuge mindestens die Abgasnorm Euro 6 einhalten. Des Weiteren hat die bzw. der Auftragnehmende eine Erklärung hinsichtlich der Einhaltung des Mindestlohns nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) abzugeben. II. Auftragswertschätzung Die Auftragswertschätzung wurde auf Grundlage der in den letzten 3 Jahren erzielten Erlöse und angefallenen Kosten für diese Leistung ermittelt. Das kalkulierte Auftragsvolumen für die maximale Laufzeit (inklusive Verlängerungsoption) beträgt ca. 2.400.000 Euro (netto). Dieser Betrag setzt sich aus Erlösen von ca. 2.060.000 Euro (netto) und Kosten von ca. 340.000 Euro (netto) zusammen. Wie bereits beschrieben ist der Erlös an einen Preisindex für Altpapier (EUWID- Index) gebunden und somit variabel. Preisschwankungen am Altpapiermarkt (positiv wie negativ) haben daher Einfluss auf die zu erzielenden Erlöse. III. Vergabeverfahren Da der geschätzte Auftragswert über dem aktuellen Schwellenwert in Höhe von 221.000 € (netto) liegt, erfolgte die Ausschreibung in einem europaweiten Offenen Verfahren nach § 119 Absatz 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 14 Absatz 2 Vergabeverordnung (VgV). Das Vergabeverfahren wurde durch die Zentrale Vergabestelle der Stadt Karlsruhe durchgeführt. Die Bekanntmachung im „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union“ erfolgte am 08. April 2025. Die Veröffentlichung auf der e-Vergabeplattform subreport, der Homepage der Stadt Karlsruhe und Bund.de erfolgte am 10. April 2025. Es waren ausschließlich elektronische Angebote zugelassen. Bis zum Ende der Angebotsfrist am 09. Mai 2025, 11 Uhr, gingen drei Angebote ein. IV. Prüfung und Wertung Nach formaler, rechnerischer und fachlicher Prüfung werden alle drei Angebote zur Wertung zugelassen. Gemäß § 127 Absatz 1 GWB soll der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgte durch die Zuschlagskriterien Preis (60%) und Umweltkosten für den Transport zur Verwertungsanlage (40%). – 4 – Wertungsergebnis Rang Firma Wertungsergebnis 1 Kühl Entsorgung & Recycling Südwest GmbH Erlöse Gesamtlaufzeit (brutto) Kosten Gesamtlaufzeit (brutto) Saldiertes betriebswirtschaftliches Ergebnis Vergaberechtliches Gesamtauftragsvolumen Erreichte Punktzahl aus Preis und Umweltkosten (maximal erreichbare Punkte = 1.000 Punkte) 2.618.052,36 Euro 160.811,84 Euro 2.457.240,52 Euro 2.778.864,20 Euro 1.000,00 Punkte 2 Bieter 2 Erlöse Gesamtlaufzeit (brutto) Kosten Gesamtlaufzeit (brutto) Saldiertes betriebswirtschaftliches Ergebnis Vergaberechtliches Gesamtauftragsvolumen Erreichte Punktzahl aus Preis und Umweltkosten (maximal erreichbare Punkte = 1.000 Punkte) 2.333.865,66 Euro 368.272,28 Euro 1.965.593,39 Euro 2.702.137,94 Euro 759,90 Punkte 3 Bieter 3 Erlöse Gesamtlaufzeit (brutto) Kosten Gesamtlaufzeit (brutto) Saldiertes betriebswirtschaftliches Ergebnis Vergaberechtliches Gesamtauftragsvolumen Erreichte Punktzahl aus Preis und Umweltkosten (maximal erreichbare Punkte = 1.000 Punkte) 2.116.017,00 Euro 234.831,27 Euro 1.881.185,74 Euro 2.350.848,27 Euro 718,68 Punkte Das Angebot der Firma Kühl Entsorgung & Recycling Südwest GmbH mit einer Gesamtpunktzahl von 1.000 Punkte und der höchsten Vergütung ist das wirtschaftlichste Angebot. Es wird vorgeschlagen, den Zuschlag auf das Angebot der Firma Kühl Entsorgung & Recycling Südwest GmbH, für den Zeitraum vom 01. September 2025 bis 31. Dezember 2026 mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate im Gesamtauftragswert von 2.778.864,20 Euro inkl. Mehrwertsteuer (Summe aus Erlösen in Höhe von 2.618.052,36 Euro brutto und Kosten in Höhe von 160.811,84 Euro brutto) zu erteilen. V. Vergabezuständigkeit Für die Beschlussfassung der Auftragserteilung ist gemäß der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Team Sauberes Karlsruhe - Abfallwirtschaft und Stadtreinigung - sowie Anlage 1a Wertgrenzen - der Gemeinderat nach Vorberatung im Betriebsausschuss für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen über 2.000.000 Euro zuständig. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Die Erlöse für die Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) fließen in den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs ein. – 5 – Die für die anfallenden Kosten erforderlichen Haushaltsmittel sind im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs eingestellt und stehen in voller Höhe zur Verfügung. Die Kosten für die Folgejahre werden entsprechend in den Wirtschaftsplänen des Eigenbetriebs Team Sauberes Karlsruhe berücksichtigt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen nach Vorberatungen im Betriebsausschuss des Eigenbetriebs Team Sauberes Karlsruhe - Abfallwirtschaft und Stadtreinigung - zur Kenntnis und stimmt der Vergabe zur Annahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der städtische Papiertonne und den Wertstoffannahmestellen der Stadt Karlsruhe für den Zeitraum vom 01. September 2025 bis 31. Dezember 2026 mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils weitere zwölf Monate zu. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen und einen Vertrag mit der Firma Kühl Entsorgung & Recycling Südwest GmbH mit einem Gesamtauftragswert von 2.778.864,20 Euro inkl. Mehrwertsteuer (Summe aus Erlösen in Höhe von 2.618.052,36 Euro brutto und Kosten in Höhe von 160.811,84 Euro brutto) zu schließen.
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Niederschrift 13. Plenarsitzung des Gemeinderates 29. Juli 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 20 der Tagesordnung: Auftragsvergabe für die Übernahme und Verwertung von Pa- pier, Pappe und Kartonagen (PPK) der Stadt Karlsruhe Vorlage: 2025/0316 Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen nach Vorberatungen im Betriebsausschuss des Eigenbetriebs Team Sauberes Karlsruhe - Abfallwirtschaft und Stadtreinigung - zur Kenntnis und stimmt der Vergabe zur Annahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der städtische Papiertonne und den Wertstoffannahmestellen der Stadt Karlsruhe für den Zeitraum vom 01. September 2025 bis 31. Dezember 2026 mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils weitere zwölf Monate zu. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen und einen Vertrag mit der Firma Kühl Entsorgung & Recycling Südwest GmbH mit einem Gesamtauftragswert von 2.778.864,20 Euro inkl. Mehrwertsteuer (Summe aus Erlösen in Höhe von 2.618.052,36 Euro brutto und Kosten in Höhe von 160.811,84 Euro brutto) zu schließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (42 Ja) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 20 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung am 11. Juli 2025: Und hier bitte ich Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Einstimmige Zustimmung, vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. August 2025