Errichtung einer Inklusionsschaukel im Zoologischen Stadtgarten Karlsruhe

Vorlage: 2025/0315
Art: Antrag
Datum: 02.04.2025
Letzte Änderung: 17.06.2025
Unter Leitung von: Gartenbauamt
Erwähnte Stadtteile: Südstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 27.05.2025

    TOP: 24

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0315 Eingang: 02.04.2025 Errichtung einer Inklusionsschaukel im Zoologischen Stadtgarten Karlsruhe Antrag: FDP/FW Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 27.05.2025 24 Ö Kenntnisnahme Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 10.07.2025 Ö Behandlung 1. Das Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe installiert und wartet in regelmäßigen Abständen die zweite Inklusionsschaukel für Rollstuhlfahrerinnen und –fahrer auf der Spielplatzfläche des Zoologischen Stadtgartens Karlsruhe. 2. Die Stadtverwaltung legt in einer Auflistung dar, auf welchen Park-, Spiel- und Freizeitflächen der Stadt Karlsruhe weitere inklusive Spiel- und Sportgeräte zur gesellschaftlichen Teilhabe zur Verfügung gestellt werden können. 3. Die Stadtverwaltung legt dar, welche Förderprojekte und –beträge auf Bundes– und Landesebene abgerufen werden können, um die vermehrte Errichtung inklusiver Spiel- und Freizeitgeräte auf öffentlichen Flächen realisieren zu können. Sachverhalt / Begründung: Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am öffentlichen Leben muss in sozialpolitischer Hinsicht einen hohen Stellenwert einnehmen, um dem Anspruch der gesellschaftlichen Integration aller Bevölkerungsgruppen gerecht werden zu können. Gerade im Hinblick auf Ausrichtung der World Games 2029 setzt sich die Stadt Karlsruhe hierbei hohe Maßstäbe in Bezug auf Vielfalt, Toleranz und Inklusion, um alle Karlsruherinnen und Karlsruher sowie Besucherinnen und Besucher des Großevents gleichberechtigt einbinden und teilhaben lassen zu können. Der Zugang aller Bevölkerungsgruppen zu den sozialen, kulturellen und politischen Bereichen stellt dabei eine wichtige Zielsetzung des täglichen (kommunal-)politischen Handelns dar und ist ein immerwährender Anspruch, der nicht nur im Rahmen von Großveranstaltungen gedacht werden darf. Da-her sollten jetzt schon wichtige inklusionspolitische Maßnahmen eingeleitet werden, um die Glaubwürdigkeit, Verlässlichkeit und Verbindlichkeit in diesem Bereich zu steigern. In der Karlsruher Südstadt wurde bereits im Jahr 2021 die erste Inklusions-schaukel als sogenannte „Rollischaukel“ errichtet. Die mit Rollstuhl befahrbare Schaukel musste nach Beschädigungen durch Vandalismus etc. jedoch vom Gartenbauamt demontiert und entsorgt werden. Nach Kenntnis der FDP/FW-Fraktion besteht noch eine weitere Inklusions-schaukel beim Gartenbauamt, die noch nicht zur Nutzung aufgebaut wurde. Diese zweite Schaukel könnte somit auf den Spielplatzflächen im Zoologischen Stadtgarten installiert werden. Da dieser eines der beliebtesten Ausflugsziele für Familien und Besuchern aus nah und fern ist und dort bereits eine „Toilette für Alle“ für Menschen mit schwereren Behinderungen und Erkrankungen eröffnet wurde, würde eine zugängliche Rollstuhlschaukel eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Diese Schaukel wäre dann auch zu Abend- und Nachtzeiten besser vor Vandalismus geschützt. – 2 – Des Weiteren sollte die Stadtverwaltung prüfen und auflisten, auf welchen Park- und Freizeitflächen im Stadtkreis Karlsruhe weitere inklusive Spiel- und Sportgeräte bereitgestellt werden können. Zudem sollte dargelegt werden, welche Förderprojekte auf Bundes- und Landesebene abgerufen werden können, um die vermehrte Nutzung inklusiver Spiel- und Freizeitanlagen auf öffentlichen Flächen für Menschen mit Behinderungen ermöglichen zu können. Unterzeichnet von: Dr. Stefan Noé Thomas H. Hock Annette Böringer Petra Lorenz

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0315 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Gartenbauamt Errichtung einer Inklusionsschaukel im Zoologischen Stadtgarten Karlsruhe Antrag: FDP/FW Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 27.05.2025 Ö Kenntnisnahme Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 10.07.2025 1 Ö Behandlung Kurzfassung 1. Die zweite Inklusionsschaukel des Vereins „Cent hinterm Komma e.V.“ steht nicht zur freien Verfügung. Das Modell eignet sich zudem aus sicherheitstechnischen Gründen nicht zur Stellung im öffentlichen Raum. 2. Grundsätzlich ist die Errichtung von inklusiven Spiel- und Freizeitsportgeräten auf allen öffentlichen Spiel- und Freizeitanlagen möglich. 3. Förderprogramme, die investive Mittel für die Errichtung inklusiver Spiel- und Freizeitsportgeräte bieten, konnten nicht identifiziert werden. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Das Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe installiert und wartet in regelmäßigen Abständen die zweite Inklusionsschaukel für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer auf der Spielplatzfläche des Zoologischen Stadtgartens Karlsruhe. Die zweite Inklusionsschaukel ist Eigentum des Vereins „Cent hinterm Komma e.V.“ und steht dem Gartenbauamt laut Mitteilung des Vereins nicht zur freien Verfügung. Der Verein befindet sich nach Kenntnis der Verwaltung in Auflösung. Von den Eigentumsverhältnissen abgesehen, eignet sich dieses Modell einer Inklusionsschaukel nicht zum Errichten im öffentlichen Raum. Das Gerät birgt aufgrund seiner scharfen Kanten eine erhöhte Verletzungsgefahr und erfordert eine Umzäunung und Betreuung während des Schaukelns. Unsachgemäße Nutzung und zu erwartender Vandalismus führen erwartungsgemäß zu einem erhöhten Maß an Reparaturen. Die Prüfung der Spielanlageninspektion zur Gestellung innerhalb des Zoologischen Stadtgartens ergab daher eine abschlägige Empfehlung. 2. Die Stadtverwaltung legt eine Auflistung dar, auf welchen Park-, Spiel- und Freizeitflächen der Stadt Karlsruhe weitere inklusive Spiel- und Sportgeräte zur gesellschaftlichen Teilhabe zur Verfügung gestellt werden können. Der Einbau von inklusiven Spiel- bzw. Sportgeräten erfordert grundsätzlich ein höheres Investitionsvolumen sowohl für die Geräte als auch für die notwendigen Änderungen der Infrastruktur auf den Flächen. Hierfür stehen derzeit keine finanziellen Mittel zur Verfügung und sind auch nicht eingeplant. Es wird auf die bestehenden öffentlichen Anlagen verwiesen, die bereits jetzt eine Teilhabe vieler Menschen mit und ohne Behinderung und unterschiedlichsten Fähigkeiten ermöglichen. 3. Die Stadtverwaltung legt dar, welche Förderprojekte und -beträge auf Bundes- und Landesebene abgerufen werden können, um die vermehrte Errichtung inklusiver Spiel- und Freizeitgeräte auf öffentlichen Flächen realisieren zu können. Die Verwaltung hat eine erste Sichtprüfung von Förderprogrammen vorgenommen. Das Thema Inklusion umfasst grundsätzlich die Förderung von nicht investiven Projekten (beispielsweise im Rahmen der nichtinvestiven Städtebauförderung oder sozialen Quartiersentwicklung). Eine Fördermöglichkeit von investiven Maßnahmen war nicht erkennbar. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg teilt mit, dass keine Fördermittel zum Bau von inklusiven Geräten auf öffentlichen Spiel- und Freizeitsportflächen zur Verfügung stehen. Einzelne Vereine und Hilfswerke unterstützen lediglich bei der Akquirierung von Spendenmitteln für einzelne Spielgeräte.

  • Protokoll GR 27.05.2025 TOP 24
    Extrahierter Text

    Niederschrift 10. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. Mai 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 24 der Tagesordnung: Errichtung einer Inklusionsschaukel im Zoologischen Stadtgar- ten Karlsruhe Antrag: FDP/FW Vorlage: 2025/0315 Beschluss: Beratung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 10. Juli 2025, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 24 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Ausschuss für öffentliche Einrichtungen verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 12. Juni 2025