Kapitalerhöhung bei der Stadtwerke Karlsruhe GmbH / Fortsetzung des Konzepts zur Eigenkapitalstabilisierung
| Vorlage: | 2025/0314 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.04.2025 |
| Letzte Änderung: | 17.06.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Oststadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 27.05.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0314 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stadtkämmerei Kapitalerhöhung bei der Stadtwerke Karlsruhe GmbH / Fortsetzung des Konzepts zur Eigenkapitalstabilisierung Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 20.05.2025 14 N Vorberatung Gemeinderat 27.05.2025 10 Ö Entscheidung Kurzfassung 1. Der Gemeinderat ermächtigt den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der KVVH - Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH in den Jahren 2025 bis 2029 eine Einstellung von bis zu 50% des jeweiligen Jahresüberschusses der Stadtwerke Karlsruhe GmbH (SWK) der Jahre 2024 bis 2028 in die Kapitalrücklage der SWK zu beschließen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Mitgesellschafterin EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH sich ebenfalls in dieser Höhe an der Kapitalverstärkung beteiligt. 2. Der Gemeinderat ermächtigt den städtischen Vertreter der Gesellschafterin KVVH in der Gesellschafterversammlung der SWK die entsprechende Kapitalerhöhung in den Jahren 2025 bis 2029 zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: bisher 5 Mio. Euro (8 Mio. Euro ab 2026) Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☒ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☒ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit SWK/KVVH – 2 – Erläuterungen Karlsruhe möchte bis 2040 klimaneutral werden. Den „roten Faden" für die städtischen Klimaschutzaktivitäten gibt das vom Gemeinderat beschlossene Klimaschutzkonzept sowie der Energieleitplan der Stadt Karlsruhe vor. Diese sehen als Maßnahme insbesondere den Ausbau des Fernwärmenetzes vor. Darüber hinaus sind auch Investitionen in den Ausbau des Stromnetzes aufgrund der voranschreitenden Elektrifizierung (PKW, Wärmepumpen etc.) unerlässlich. Durch den notwendigen Ausbau des Fernwärme -und Stromnetzes sowie Investitionen in die Defossilisierung der Fernwärme werden bei der Stadtwerke Karlsruhe GmbH (SWK) in den Folgejahren die Investitionen nochmals deutlich ansteigen. Ein wesentlicher Teil dieser Investitionen soll fremdfinanziert werden. Damit die SWK auch zukünftig kreditwürdig bleibt, sollte eine Eigenkapitalquote von 20% nicht unterschritten werden. Hierfür ist eine Anpassung des bisherigen Konzepts zur Eigenkapitalstabilisierung erforderlich. Die Stadt Karlsruhe ist Alleingesellschafterin der KVVH - Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH (KVVH). Die KVVH wiederum ist mit 80 Prozent an der Stadtwerke Karlsruhe GmbH (SWK) beteiligt. Weitere Gesellschafterin der SWK mit einem Anteil von 20 Prozent ist die EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH. Seit dem Geschäftsjahr 2017 erfolgt die Zuführung einer jährlichen Kapitalverstärkung durch die beiden Gesellschafter der SWK, deren Höhe bisher 30% des jeweiligen Jahresüberschusses der SWK beträgt. Basis dieser Vorgehensweise bildete ein unter den Gesellschaftern der SWK in den Jahren 2016/2017 abgestimmtes Konzept zur Stabilisierung des Eigenkapitals der SWK. Ziel des Konzepts war es, die Eigenkapitalquote der SWK trotz hoher Investitionen stabil zu halten. Eine direkte Einbehaltung der Jahresüberschüsse bei der SWK ist aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrag zwischen der KVVH und der SWK nicht möglich, ohne den steuerlichen Querverbund zu gefährden. Im Rahmen der Energie- und Wärmewende hat sich bei der SWK der Investitionsbedarf gegenüber der Ausgangslage in 2017 nochmals deutlich erhöht. Durch den notwendigen Ausbau des Fernwärme - und Stromnetzes sowie Investitionen in die Defossilisierung der Fernwärme werden die Investitionen in den Folgejahren nochmals deutlich ansteigen und bei über 100 Mio. Euro jährlich liegen. Anbei eine Übersicht der Stadtwerke über die Investitionsbedarfe der nächsten Jahren nach Sparten: Quelle: Stadtwerke Karlsruhe GmbH – 3 – Für die Fremdfinanzierung der Investitionen spielt die Eigenkapitalquote der SWK eine wesentliche Rolle. Seitens der finanzierenden Banken wird in den letzten Jahren vermehrt gefordert, eine Mindest- Eigenkapitalquote im Darlehensvertrag verbindlich festzulegen. Eine Unterschreitung dieser Eigenkapitalquote hat dann ein Sonderkündigungsrecht der Bank zur Folge. Darüber hinaus hat sie auch Einfluss auf die Einschätzung der Bonität und damit auf die Höhe der Zinsen von Fremdfinanzierungen. Ohne eine weitere Eigenkapital-Zuführung würde die Eigenkapitalquote der SWK in den nächsten Jahren auf einen Wert von ca. 15 % absinken. Bei einer Fortführung der bisherigen Zuführung von 30 % der Jahresüberschüsse würde die Eigenkapitalquote der SWK trotzdem noch unter 20 % fallen. Dieser Wert wird von vielen Banken als notwendige Mindest-Eigenkapitalquote angesehen. Eine Zuführung von 50 % der Jahresüberschüsse würde zwar zunächst immer noch zu einem Rückgang der Eigenkapitalquote der SWK führen. Die Eigenkapitalquote könnte jedoch auf Basis der vorliegenden Planungen stabil bei über 20 % gehalten werden. Die Geschäftsführung der SWK hält daher eine Erhöhung auf 50 % des jährlichen Jahresüberschusses für dringend erforderlich. Quelle: Stadtwerke Karlsruhe GmbH Ohne eine weitere Eigenkapitalverstärkung durch ihre Gesellschafter wird die SWK dazu gezwungen sein, die Investitionstätigkeit vorrangig auf die regulatorisch vorgegebenen Maßnahmen in der Strom-, Wasser- und Gasversorgung zu konzentrieren (Pflichtaufgaben). Dies würde mittelfristig negative Auswirkungen auf das Ergebnis der SWK haben, weil in diesen Bereichen nur eine niedrige, gesetzlich festgelegte Rendite erzielt werden kann. Darüber hinaus wären auch Klimaziele des Energieleitplans der Stadt gefährdet. Zur Vermeidung einer solchen Ausrichtung der SWK soll deshalb die Anpassung des bisherigen Kapitalverstärkungskonzepts auf eine Zuführungsquote von 50 % des Jahresüberschusses für einen Zeitraum von zunächst fünf Jahre erfolgen. Das Konzept soll erstmals in 2025 zum Tragen kommen und dann mit der Zuführung aus dem Jahresergebnis 2028 in 2029 überprüft werden. – 4 – Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen Es ist eine Erhöhung der jährlichen städtischen Kapitalzuführung an die KVVH GmbH von derzeit 5 Mio. Euro auf 8 Mio. Euro zur Refinanzierung der Kapitalerhöhungen für den städtischen Anteil von 80% bei der Stadtwerke Karlsruhe GmbH ab dem Jahr 2026 (DHH 2026/2027) vorgesehen. Die Mitgesellschafterin EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH hat bereits signalisiert die Kapitalerhöhung entsprechend ihres Anteils an der Stadtwerke Karlsruhe GmbH (20%) mitzutragen. Erläuterungen zur CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Durch die Stabilisierung der Eigenkapitalausstattung wird die Stadtwerke Karlsruhe GmbH in die Lage versetzt, weiterhin in den Ausbau der Fernwärme sowie in Erneuerbare Energien investieren zu können. Durch den Ausbau des Fernwärmenetztes können fossile Heizsysteme (Heizöl, Gas) ersetzt werden und hierdurch CO 2 -Emmissionen eingespart werden. Eine genaue Bezifferung der CO 2 - Einsparungen ist leider nicht möglich. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: 1. Der Gemeinderat ermächtigt den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der KVVH - Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH in den Jahren 2025 bis 2029 eine Einstellung von bis zu 50% des jeweiligen Jahresüberschusses der Stadtwerke Karlsruhe GmbH (SWK) der Jahre 2024 bis 2028 in die Kapitalrücklage der SWK zu beschließen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Mitgesellschafterin EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH sich ebenfalls in dieser Höhe an der Kapitalverstärkung beteiligt. 2. Der Gemeinderat ermächtigt den städtischen Vertreter der Gesellschafterin KVVH in der Gesellschafterversammlung der SWK die entsprechende Kapitalerhöhung in den Jahren 2025 bis 2029 zu beschließen.
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Niederschrift 10. Plenarsitzung des Gemeinderates 27. Mai 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 10 der Tagesordnung: Kapitalerhöhung bei der Stadtwerke Karlsruhe GmbH / Fortsetzung des Konzepts zur Eigenkapitalstabilisierung Vorlage: 2025/0314 Beschluss: Der Gemeinderat ermächtigt den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der KVVH - Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH in den Jahren 2025 bis 2029 eine Einstellung von bis zu 50% des jeweiligen Jahresüberschusses der Stadtwerke Karlsruhe GmbH (SWK) der Jahre 2024 bis 2028 in die Kapitalrücklage der SWK zu beschließen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Mitgesellschafterin EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH sich ebenfalls in dieser Höhe an der Kapitalverstärkung beteiligt. 2. Der Gemeinderat ermächtigt den städtischen Vertreter der Gesellschafterin KVVH in der Gesellschafterversammlung der SWK die entsprechende Kapitalerhöhung in den Jahren 2025 bis 2029 zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (42 JA-Stimmen, 5 Nein-Stimmen) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 10 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 20. Mai 2025. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Vielen Dank, Herr Oberbürgermeister, nur ganz kurz zur Erklärung unseres Abstimmungsverhaltens. Das bezieht sich jetzt auf die Punkte 10 und 11. Die Energiewende in Deutschland soll 5 Billionen kosten, also 5.000 Milliarden Euro. Jetzt hat vor kurzem die Energie Baden-Württemberg eine Studie veröffentlicht, nach der die Energiewende, wenn wir den Strombedarf nicht weiter ausbauen, nur 3.440 Milliarden Euro kosten soll. Nach unseren Berechnungen wird Deutschland pleitegehen auf dem Weg dahin. Das wäre nämlich, weil wir es ja in 20 Jahren schaffen wollen, wenn man es einmal linear verteilt, 172 Milliarden Euro pro Jahr, die wir für die Energiewende noch aufwenden müssen für die nächsten 20 Jahre. Das Geld müssen wir uns natürlich leihen, weil wir es nicht haben. Und wenn wir uns dann anschauen, was wir dafür an Zinsen bezahlen müssen, und von der Tilgung ganz zu schweigen, wird uns angst und bange. Und wenn – 2 – man zurzeit einmal nach Großbritannien schaut, dann sieht man, was eine Überschuldung bewirkt. Dort muss an ganz vielen sozialen Stellen jetzt gespart werden, weil einfach die Zinsen den Staatshaushalt zu stark belasten. Wir wollen das vermeiden. Und deswegen haben wir beschlossen, dass wir diese Kapitalerhöhungen, die nur dazu dienen, die Energiewende irgendwie möglich zu machen, ab sofort nicht mehr mittragen werden und stattdessen dagegenstimmen. Stadtrat Dr. Cremer (GRÜNE): Zu den scheinbar vielleicht sachkundig wirken mögenden Ausführungen meines Vorredners möchte ich gar nicht Stellung nehmen. Das ergibt keinen Sinn. Ich möchte vielmehr erläutern, wieso wir überzeugt sind, dass es richtig ist, dass wir die Stadtwerke eben wieder mit Eigenkapital versorgen. Zum Ersten, wir sollten uns anschauen, welche Aufgaben wir denn den Stadtwerken übertragen. Sie sollen die Stromnetze für uns aufbauen, denn ganz viele Menschen hier in Karlsruhe wollen ja E-Fahrzeuge fahren, und dafür brauchen wir eben ein besseres Stromnetz eben, damit die überall auch gut geladen werden können. Menschen wollen Wärmepumpen bauen, dafür brauchen wir auch ein adäquates Stromnetz. Und Menschen wollen Solaranlagen in Karlsruhe bauen, auch dafür brauchen wir ein Stromnetz, das eben leistungsfähig ist. Darüber hinaus wollen wir eben, dass die Stadtwerke die Fernwärme ausbaut, und ganz viele, auch größere wohnungswirtschaftliche Kunden wollen mehr Fernwärmeangebot haben. Dazu muss das Leitungsnetz ausgebaut werden. Und wir wollen, dass die Fernwärme in ihrer Erzeugung dekarbonisiert wird. Auch dafür werden Investitionen notwendig sein. Wir werden einen Speicher in der Oststadt bauen mit den Stadtwerken. Die Stadtwerke sind dabei, auch gemeinsam mit Partnern eine Geothermie entwickeln zu wollen. Die sind dabei zu entwickeln einen Ersatz für das stillzulegende Kohlekraftwerk im Rheinhafen. All das sind Investitionen, die bezahlt werden müssen. Auch bei der Stromerzeugung wollen wir, dass die Stadtwerke Photovoltaik und zum Teil auch Wind ausbaut, damit eben auch anteilig Karlsruher Unternehmen daran mitwirken, dass die Energiewende vorangetrieben wird und klimafreundliche Energie bereitgestellt wird. Und nicht zuletzt sollten wir nicht vergessen, dass auch die Stadtwerke Karlsruhe unser Trinkwasser bereitstellen. Im Wasserwerk im Mörscher Wald haben die Stadtwerke sehr viel investiert. Sie werden weiter investieren, auch zur Erneuerung des Wasserwerks im Hardtwald. All das muss bezahlt werden. Warum können die Stadtwerke das nicht einfach aus den laufenden Gewinnen tun? Nun, sie können es nicht tun, weil wir in dem Modell der Finanzierung der KVVH erst einmal von den Stadtwerken erwarten, dass sie sämtliche Gewinne abführen an die KVVH. Und ein Unternehmen, das sämtliche Gewinne abführen muss, kann fast nicht investieren. So, um das eben zu lösen, brauchen wir eben diese Kapitalzuführung von den Gesellschaften, dass ein Teil dessen, was die Stadtwerke vorher an Gewinnen abgeliefert haben, wieder zurückgeführt wird, um die Kapitalbasis zu stärken, damit die Stadtwerke das tun können, was wir von ihnen erwarten. Und deswegen stimmen wir natürlich zu. Stadtrat Dr. Müller (CDU): Herr Dr. Cremer hat bereits fast alles aufgezählt, was die Stadtwerke an Aufgaben und auch von uns hier im politischen Sinne zugeschusterte Aufgaben wahrnehmen für diese Stadt. Und es geht auch gar nicht darum, dass wir einen Zuschuss geben im Endeffekt zu den Stadtwerken, sondern dass die Stadtwerke einen Teil ihres Gewinns nicht an die KVVH abliefert, sondern für diese großen Investitionsaufgaben, die auf die Stadtwerke Karlsruhe zukommen, diese auch bewältigen kann und – 3 – zukunftsweisend für diese Stadt tätig sein kann. Deswegen halten wir diesen Ansatz für richtig und geboten. Stadtrat Dr. Huber (SPD): Ich schließe mich meinen beiden Vorrednern an. Auch wir sehen die Kapitalerhöhung für zwingend notwendig für die vielen wichtigen Aufgaben, die die Stadtwerke für die Versorgungssicherheit dieser Stadt, für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Auftrag erfüllt und schließen uns dementsprechend der Vorlage komplett an. Stadträtin Lorenz (FDP/FW): Ich wiederhole jetzt nicht alles. Es ist richtig, ich finde es schade, Herr Schmidt, dass Sie das jetzt rein wieder in die Ecke des Klimaschutzes schieben. Sie sind selbst im Aufsichtsrat, Sie müssten es besser wissen. Wenn wir jetzt allein einmal das Wassernetz der Stadt Karlsruhe nehmen, wie marode die Wasserleitungen sind, was dann in vergangenen Jahren auch zum Teil nicht gemacht werden konnte, aber jetzt gemacht werden muss. Und dafür muss das Eigenkapital erhöht werden, einfach, dass man im Kapitalmarkt auch fähig bleibt, sich der Kredite zu bedienen. Und ich habe es dort auch schon einmal gesagt, es ist ja nicht so, dass das Geld weg ist. Sie dürfen die Hälfte ihrer Erträge behalten, und ich sehe es oder wir sehen es eigentlich so, es ist eher eine Einzahlung in eine Spardose. Wenn Sie es in den städtischen Haushalt abgeben oder an die KVVH, ist es ja unter Umständen auch weg oder in einer Spardose, je nachdem. Wir stimmen der Vorlage komplett zu. Stadtrat Kalmbach (FÜR): Grundsätzlich ist die eigene Kapitalerhöhung natürlich grundrichtig. Es gibt keine Alternative. Wir haben das schon früher gefordert, dass die Stadtwerke immer wieder ausgezehrt werden und die Investitionen zurückstehen. Das war schon lange fällig. Trotzdem habe ich eine kritische Frage, und zwar, wenn wir jetzt hier von der KVVH erwarten, dass wir 3 Millionen mehr pro Jahr Kapitalzuführung haben vom Kernhaushalt zu KVVH, bedeutet das, dass unsere 80 Millionen, die wir pro Jahr sparen müssen, zukünftig im Haushalt 26, dass es jetzt 83 sind, oder ist es schon einkalkuliert? Das wäre meine Frage. Der Vorsitzende: Also zum einen ist ja diese Eigenkapitalausstattung investiv und von daher nicht in den 80 Millionen drin, die wir aus dem Ergebnishaushalt haben. Und sie ist auch schon so weit im Haushaltsentwurf eingepflegt. Stadtrat Schnell (AfD): Ja, vielen Dank. Noch eine Anmerkung zu dem Argument, die Kapitalerhöhung sei nötig, damit die Stadtwerke kreditfähig sind auf dem Kapitalmarkt. Es ist aber nun einmal so, wenn irgendeine städtische Gesellschaft einen Kredit aufnimmt, dann bürgt bisher sowieso immer die Stadt dafür, einfach weil dadurch die Zinsen niedriger sind. Also insoweit ist das nicht unbedingt ein Argument für die Kapitalerhöhung. Danke schön. Der Vorsitzende: Also wenn ich es richtig verstanden habe, aber da mögen mich die Finanzer korrigieren, ist dennoch es auch für eine entsprechende günstige Verzinsung nötig, eine gewisse Eigenkapitalquote nachzuweisen. Und das ist unabhängig von der Bürgschaft eine weitere Bedingung, die von großer Bedeutung ist. Okay, ich glaube, es ist aber in den vielen Gremien schon ausreichend vordiskutiert. Insofern haben wir jetzt die Meinung ausgetauscht und kommen zur Abstimmung, und da bitte ich Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Vielen Dank. – 4 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 12. Juni 2025