Änderung der Herausgeberschaft des Mitteilungsblattes "Wettersbacher Anzeiger"
| Vorlage: | 2025/0310 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 01.04.2025 |
| Letzte Änderung: | 27.04.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 06.05.2025
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0310 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Wettersbach Änderung der Herausgeberschaft des Mitteilungsblattes "Wettersbacher Anzeiger" Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 06.05.2025 4 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Seit dem 1. Mai 2025 ist die Herausgeberschaft des „Wettersbacher Anzeigers“ auf Nussbaum Medien übergegangen. Damit ändert sich der Status des „Wettersbacher Anzeigers“ von einem Mitteilungsblatt zu einer privatwirtschaftlich herausgegebenen Lokalzeitung. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Seit dem 1. Mai 2025 ist die Herausgeberschaft des „Wettersbacher Anzeigers“ auf Nussbaum Medien übergegangen. Damit ändert sich der Status des „Wettersbacher Anzeigers“ von einem Mitteilungsblatt zu einer privatwirtschaftlich herausgegebenen Lokalzeitung. Mit diesem Übergang hat das bisherige Redaktionsstatut seine Wirkung verloren. Zukünftig entscheidet Nussbaum Medien allein über die veröffentlichten Inhalte. Für den Großteil der Vereine und Institutionen ändert sich nichts. Sie stellen ihre Inhalte weiterhin unter den jeweils zugeordneten Rubriken über das Redaktionssystem Artikelstar ein. Die Veröffentlichung erfolgt im „Wettersbacher Anzeiger“ und/oder auf dem Online-Portal nussbaum.de. Eine Ausnahme gilt für Mitteilungen der Parteien und Fraktionen. Diesen Institutionen wird seit dem 1. Mai 2025 die Möglichkeit eröffnet, ihre Belange im Anzeigenteil zu platzieren. Die Veröffentlichung deren Mitteilungen endete mit der Ausgabe 18/2025. Die Ortsverwaltung Wettersbach kann sich durch die Übergabe der Herausgeberschaft auf die redaktionelle Berichterstattung, die vorzugsweise das gesamtstädtische und das Wettersbacher Geschehen betrifft, im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten, fokussieren. Ergänzend hierzu gibt es die StadtZeitung, das Amtsblatt der Stadt Karlsruhe. Sie informiert über die Stadtverwaltung und die kommunalpolitischen Gremien. Auch amtliche Bekanntmachungen und städtische Stellenangebote sind u.a. darin enthalten. Für die bestehenden Abonnenten des Wettersbacher Anzeigers ergeben sich keine Änderungen. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Die Ortsverwaltung Wettersbach trat bisher als Herausgeberin des Mitteilungsblattes auf. Für den Druck und die Verteilung wurde Nussbaum Medien beauftragt. Im Gegenzug erhielt Nussbaum Medien ein sogenanntes Anzeigenplatzierungsrecht. Nussbaum Medien hat diese Leistungsbeziehung mit dem zuständigen Finanzamt steuerlich gewürdigt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich hierbei nach Umstellung auf § 2b UStG (01.01.2023) um einen steuerpflichtigen tauschähnlichen Umsatz handelt. Vor Umstellung ergeben sich laut Auffassung von Nussbaum Medien keine steuerlichen Konsequenzen. Aufgrund dieser Prüfung hat Nussbaum Medien nachträglich Abrechnungen für die Jahre 2023 und 2024 erstellt. Die Leistung von Nussbaum Medien an die Ortsverwaltung Wettersbach wird mit 7% und die Leistung der Ortsverwaltung Wettersbach an Nussbaum Medien wird mit 19% versteuert. Das städtische Steuerkompetenzzentrum hat die Korrekturversteuerung der Jahre 2023 und 2024 und deren Verbuchung direkt übernommen. Die fortlaufende Verbuchung bis April 2025 wurde dann von der Ortsverwaltung Wettersbach selbst durchgeführt; hier wurden personelle Ressourcen zur Umsetzung benötigt. Künftig ist dies aufgrund des Wechsels der Herausgeberschaft für die Ortsverwaltung Wettersbach irrelevant.