Verkehrskonzept Turmberg Durlach
| Vorlage: | 2025/0301 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 26.03.2025 |
| Letzte Änderung: | 16.07.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.07.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Zugestimmt zu geändertem Beschlusstext
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0301 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StPlA Verkehrskonzept Turmberg Durlach Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit OR Durlach - Ausschuss für Planung, Bauwesen und Umwelt 26.05.2025 2 N Vorberatung Ortschaftsrat Durlach 23.07.2025 3 Ö Entscheidung Beschlussantrag (Kurzfassung) Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurde ein Verkehrskonzept für den Turmberg oberhalb der Bergstation gefordert. Das Ziel soll sein, den fließenden und ruhenden Kfz-Verkehr auf dem Turmberg zu reduzieren. Auf der Grundlage von Verkehrszählungen und Parkierungserhebungen hat das Ingenieurbüro ein vierstufiges Konzept entwickelt, dass u. a. die Bewirtschaftung und Reduktion von Stellplätzen und einen modalen Filter vorsieht. Nach Inbetriebnahme der neuen Turmbergbahn plant die Verwaltung in einem ersten Schritt folgende Maßnahmen umzusetzen: • Tempo 30 zwischen Bergterrasse und Waldseilpark auszuweiten, um die Qualität und Sicherheit des Fußverkehrs zu verbessern. • die Stellplätze am Fahrbahnrand, die den Waldtrauf schädigen, aufzugeben, in dem man die Nutzung verhindert. Aufgrund der aktuellen Haushaltssperre können derzeit jedoch keine Aussagen zur Finanzierbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen gemacht werden. Beschluss: Der Ortschaftsrat stimmt dem vorgelegten Beschlussantrag zu. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 5.000,- Euro (Beschilderung) Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Ausgangssituation Im Rahmen des Planfeststellungsverfahren für die Verlängerung der Turmbergbahn wurde von zwei Naturschutzverbänden (BUND und NABU) ein Verkehrsgutachten für den Bereich Bergterrasse, Reichardt- und Jean-Ritzert-Straße gefordert. Neben der Verlängerung der Turmbergbahn bis an die Gymnasiumstraße, planen die Verkehrsbetriebe erweiterte Betriebszeiten und eine Verdichtung des Taktes. Das Ziel ist es mit dem Gutachten herauszufinden, ob durch die Ausweitung des öffentlichen Nahverkehrs eine Reduktion des fließenden und ruhenden Verkehrs erreicht werden kann. Gutachten Das Verkehrsgutachten wurde von dem Büro Köhler + Leutwein erstellt. Die Grundlage sind Erhebungen des fließenden und ruhenden Verkehrs jeweils an einem Donnerstag und einem Sonntag zwischen 6.00 und 22.00 Uhr im Sommer 2023. Die Zählungen fanden außerhalb der Ferien und bei schönem Wetter statt, um sowohl den Alltagsverkehr als auch den Freizeitverkehr realistisch abzubilden. Fließender Verkehr: Neben einer Querschnittszählung in der Reichardtstraße, im Bereich der Bergstation, wurden die Verkehrsströme am Knotenpunkt mit dem Sepp-Herberger-Weg (Sportschule Schöneck) und an der Einmündung Rittnertstraße /Jean-Ritzert-Straße erfasst. Schleichverkehre konnten bei den Erhebungen nicht festgestellt werden. – 3 – Durch die Freizeitnutzungen (Waldseilpark, Spielplatz, Bergterrasse und Gastronomie) ergibt sich am Wochenende eine deutlich höhere Verkehrsbelastung: Ziel- /Quellverkehr (Kfz/ 24 h) Gesamtverkehr (Kfz/ 24h) Werktags 1000 / 1000 2000 Sonntags 1300/ 1300 2600 Nach Aussage des Gutachters ergibt sich daraus ein nicht unerhebliches Potential zur Steigerung der Fahrgastzahlen des öffentlichen Verkehrs. Ruhender Verkehr: Die Erhebungen des ruhenden Verkehrs erfolgten in 19 Abschnitten getrennt nach: markierten und unmarkierten Stellplätzen absoluten Halteverbot Behinderten-Stellplätzen und Stellplätze mit E-Ladesäulen Auszug aus Verkehrsgutachten K+L In der Summe ergeben sich 325 markierte bzw. unmarkierte Stellplätze. Mit Ausnahme der E- Ladesäulen sind alle Stellplätze unbewirtschaftet. Bei der Erhebung wurden nur die legalen Stellplätze erfasst. Die Auswertung zeigt, dass sich an Werktagen vor allem in den Abendstunden durch Besucher der Aussichtsterrasse und der Restaurants am Turmberg eine hohe Auslastung ergibt. Im Bereich des Schützenhauses und des Rittnerthofes ergab sich eine sehr geringe Belegung der Stellplätze. Am Sonntag waren die Stellplätze im Bereich der Terrasse bereits früher belegt und auch im Abschnitt des Waldklettergarten zeigte sich nachmittags eine sehr hohe Auslastung, die bis in die Abendstunden anhielt. Der Wanderparkplatz beim Rittnerthof war zu keiner Zeit mit mehr als ein bis zwei Fahrzeugen belegt. Verkehrskonzept: Aus den Ergebnissen entwickelte der Gutachter ein 4-stufiges Verkehrskonzept: Stufe 1 Im Bereich des Turmbergs werden die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten durchgehend auf Tempo 50, in einzelnen Abschnitten auf Tempo 30 reduziert. Halteverbot zwischen Schützenhaus und Terrasse außerhalb der markierten Stellplätze Maximale Parkdauer im Bereich der Terrasse 2 Stunden (ohne Gebühren), im Bereich des Waldspielplatzes keine Beschränkung – 4 – Stufe 2 Ergänzend zu Stufe 1 Entfall von 16 Längsparkplätzen entlang der Reichardtstraße Entfall des Wanderparkplatzes beim Rittnerthof wegen sehr geringer Auslastung (Renaturierung möglich) Stufe 3 Ergänzend zu Stufe 2 Modaler Filter zwischen Schützenhaus und Waldspielplatz Stufe 4 Ergänzend zu Stufe 3 Bewirtschaftung der Stellplätze im Bereich der Terrasse mittels Parkschein Stellungnahmen der städtischen Ämter Die technischen Ämter wurden im Rahmen der VPL-Runde zur Stellungnahme aufgefordert und haben sich wie folgt geäußert: Temporeduzierung: Die Reichardtstraße sowie die Jean-Ritzert-Straße sind Vorfahrtsstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften. Somit gilt eine max. zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Eine Reduzierung der max. zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist nur aus Gründen der Sicherheit und Ordnung möglich. Die Unfalllage lässt dies nicht erkennen. Im Bereich der Bergterrasse gilt bereits Tempo 30. Eine Ausweitung bis zum Waldseilpark ist auf Grund des höheren Fußgängeraufkommens möglich. Ruhender Verkehr: Von der Bergterrasse bis zum Schützenhaus ist das Parken am rechten Fahrbahnrand unrechtmäßig, da es sich um eine Vorfahrtsstraße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft handelt. Hier gilt ein gesetzliches Halteverbot. Eine Wiederholung (z. B. durch entsprechende Beschilderung) ist nicht begründet und kann in der Realität nur durch physische Mittel (z. B. Pfosten, Baumstämme) durchgesetzt werden. Der Wanderparkplatzes beim Rittnerthof soll erhalten bleiben. Modaler Filter: Schleichverkehr, der über den Turmberg die Ortsdurchfahrt Durlach umfährt, konnte nicht nachgewiesen werden. Die Voraussetzung für den Einsatz eines Modalen Filters ist eine bestehende Gefahrenlage. Dies ist nicht der Fall. Das Ziel den fließenden Verkehr zu reduzieren, ist keine ausreichende Begründung. Im Gegensatz zum engmaschigen Stadtgebiet entstehen hier deutlich verlängerte Anfahrzeiten, z. B. für Einsatzfahrzeuge. Außerdem fehlen Wendemöglichkeiten, wenn die Parkplätze belegt sind. Aus Sicht des Stadtamts Durlach dürfen im Bereich des Turmbergs keine Maßnahmen getroffen werden, die zu einer Verschlechterung der Erreichbarkeit für Einsatzfahrzeuge führen. Sollte ein Modularer Filter zukünftig dort in Erwägung gezogen werden, sind die Branddirektion und ggfs. den Träger des Rettungsdienstes zu beteiligen. Bewirtschaftung der Parkplätze: Zeitliche Befristungen oder eine Bewirtschaftung von Stellplätzen kann ohne Kontrolle nicht wirksam durchgesetzt werden. Da die Spitzenbelastungen am Wochenende auftreten, ist eine Kontrolle durch das Ordnungsamt nicht möglich. Eine zeitliche Befristung auf zwei Stunden ist im Hinblick auf ansässigen Nutzungen zu kurz. Diese haben ein überregionales Einzugsgebiet. Da im Bereich der neuen Talstation keine zusätzlichen Stellplätze geschaffen werden können und laut Parkierungserhebung von 2018 die vorhandenen Stellplätze praktisch zu 100% ausgelastet sind, sollten im näheren Umfeld des Turmbergs ausreichend Parkierungsflächen zur Verfügung stehen. Empfehlung der Verwaltung: Das Gutachten hat ergeben, dass durch die Verlängerung der Turmbergbahn, die Ausweitung der Betriebszeiten und die Taktverdichtung das Potential vorhanden ist, den ruhenden Kfz-Verkehr zu reduzieren Die Umsetzung der Maßnahmen ist aber erst nach Inbetriebnahme der neuen Turmbergbahn sinnvoll, da dann das erweiterte ÖPNV-Angebot die Ressourcen für Beschränkungen im ruhenden und fließenden Verkehr eröffnet. – 5 – Folgende Maßnahme sollen in einem ersten Schritt umgesetzt werden: • Tempo 30 zwischen Bergterrasse und Waldseilpark auszuweiten, um die Qualität und Sicherheit des Fußverkehrs zu verbessern. • die illegalen und legalen Stellplätze am Fahrbahnrand, die den Waldtrauf schädigen, aufzugeben, in dem man die Nutzung verhindert. Auf die Umsetzung der weiteren Bestandteile des Konzeptes soll zunächst verzichtet werden. Erst nach Evaluierung der erzielten Wirkung und einer ersten Erhebung der Nutzerzahlen der neuen Turmbergbahn kann eine Umsetzung weiterer Stufen oder anderer Maßnahmen geprüft werden. Die Kosten für die Änderung und Ergänzung der Beschilderung betragen ca. 5000.- Euro. Aufgrund der aktuellen Haushaltssperre können keine Aussagen zur Finanzierbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen gemacht werden. Der Zeitraum der Umsetzung und damit die Finanzierung muss noch geprüft werden. Beschluss: Der Ortschaftsrat stimmt dem vorgelegten Beschlussantrag zu.