Sachstand zum Umzug der Brandübungsanlage von Knielingen auf ein Grundstück der KVVH im Rheinhafenareal
| Vorlage: | 2025/0297 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 26.03.2025 |
| Letzte Änderung: | 22.05.2025 |
| Unter Leitung von: | Branddirektion |
| Erwähnte Stadtteile: | Knielingen |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 29.04.2025
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0297 Eingang: 25.03.2025 Sachstand zum Umzug der Brandübungsanlage von Knielingen auf ein Grundstück der KVVH im Rheinhafenareal Anfrage: AfD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 29.04.2025 21 Ö Kenntnisnahme Die Verwaltung wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1 Wie ist der Sachstand zu den Verhandlungen zu dem unter Sachverhalt/Begründung beschriebenen Grundstück? 2. Falls noch keine Einigung erfolgt oder absehbar ist, wann ist mit einem Vertrags-abschluss zwischen der Branddirektion bzw. Stadt Karlsruhe und der KVHH zu rechnen? 3. Welche weiteren, offenen Punkte stehen dem zeitnahen Umzug der Brandübungsanlage entgegen? 4. Welche finanziellen Mittel müssen aus dem städtischen Haushalt (zusätzlich) für die Ertüchtigung des Grundstücks bzw. der benötigten Anlagen (Sanitäranlagen, Schulungsräume, usw.) zur Verfügung gestellt werden? 5. Falls es der Verwaltung nicht möglich ist, zeitnah das Grundstück zu sichern, welche Alternativen wurden/werden der Branddirektion angeboten? 6. Wann ist bei den alternativen Angeboten mit einer Umsetzung (Umzug) zu rechnen? Sachverhalt/Begründung Gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 7 (FwDV [*]) müssen sich alle Atemschutzgeräteträger in regelmäßigen Abständen einer dem Einsatzgeschehen realitätsnahen Aus- und Fortbildung unterziehen. Ohne diese verfällt die Einsatztauglichkeit der Einsatzkräfte. Der Dienstherr – in diesem Fall die Branddirektion Karlsruhe – ist somit nicht nur zu einem entsprechenden Angebot verpflichtet, sondern daran interessiert, das nötige Einsatzpersonal zum Bevölkerungsschutz bereit zu stellen. Die Ausbildung kann auch alternativ in externen Ausbildungszentren (z.B. Landesfeuerwehrschule oder private Anbieter) stattfinden. Die Feuerwehr Karlsruhe bzw. Branddirektion hat stattdessen in Eigenleistung auf dem Gelände des Klärwerks Karlsruhe eine seit Jahren bewährte sog. Brandübungsanlage eingerichtet. Dort finden regelmäßig Heißbrandausbildungen unter realistischen Bedingungen für die städtischen Atemschutzgeräteträger statt. Hierdurch wird nicht nur die Schlagfähigkeit der Feuerwehr und Sicherheit der Einsatzkräfte stetig verbessert, sondern auch die Kosten für den Städtischen Haushalt im Vergleich zu einer externen Ausbildung auf ein Minimum reduziert. Aufgrund der geplanten Erweiterung des Klärwerks muss das Grundstück mittelfristig geräumt werden. Eine Alternative steht, nach Auskunft des Stadtfeuerwehrverbands, noch nicht final fest. Lediglich grobe Planungen und Besprechungen fanden statt, ein Grundstück im Rheinhafen (siehe Luftbild) steht in Aussicht, ist aber noch nicht fixiert. Die KVHH, als Eigentümer des besagten Grundstücks, hat - ebenfalls nach Auskunft des SFV - dieses Grundstück der Stadt Karlsruhe bzw. Branddirektion angeboten. Da bisher jedoch noch keine Zustimmung durch die Stadt Karlsruhe erfolgt – 2 – ist, plant die KVHH das Grundstück anderweitig zu vergeben. Eine Reservierung kann deshalb nur noch bis Oktober 2025 aufrechterhalten werden. Auf die Eilbedürftigkeit der Anfrage wird hingewiesen. Quelle: [*] https://www.lfs-bw.de/themen/gesetzevorschriften/fwdv/ Grundstück Hansastraße / neben ehemaligen Thermoselect-Standort: Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Dr. Gerhard Lenz Rouven Stolz Andreas Seidler
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Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0297 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Branddirektion Sachstand zum Umzug der Brandübungsanlage von Knielingen auf ein Grundstück der KVVH im Rheinhafenareal Anfrage: AfD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 29.04.2025 21 Ö Kenntnisnahme 1. Wie ist der Sachstand zu den Verhandlungen zu dem unter Sachverhalt/Begründung beschriebenen Grundstück? Die Verhandlungen zwischen der Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH (KVVH GmbH) - Geschäftsbereich Rheinhäfen - und der Stadt Karlsruhe - Branddirektion - sind inhaltlich abgeschlossen. Die KVVH ist bereit, das Grundstück in der Hansastraße mit ca. 5.000 qm Fläche ab sofort an die Stadt zu vermieten, um dort eine Brandübungsanlage zu errichten. Der Mietvertrag ist noch rechtlich innerhalb der Verwaltung zu bewerten. Aufgrund zahlreicher anderweitig geschlossener Mietverträge zwischen der KVVH GmbH und der Stadt Karlsruhe ist hierbei jedoch nicht mit Problemen zu rechnen. 2. Falls noch keine Einigung erfolgt oder absehbar ist, wann ist mit einem Vertragsabschluss zwischen der Branddirektion bzw. Stadt Karlsruhe und der KVVH zu rechnen? Voraussetzung für einen Neubau der Brandübungsanlage in einer einfachen Containerbauweise und unter Nutzung der vorhandenen Bestandsgebäude ist, dass im Doppelhaushalt 2026/27 die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Der Bedarf für die Maßnahme wurde für den Doppelhaushalt 2026/2027 seitens der Dienststelle gemeldet. Im Ergebnis- und Finanzhaushalt gilt der Grundsatz "Ein Mehr bedeutet ein Weniger an anderer Stelle". Daher muss eine Priorisierung erfolgen. 3. Welche weiteren, offenen Punkte stehen dem zeitnahen Umzug der Brandübungsanlage entgegen? Keine. 4. Welche finanziellen Mittel müssen aus dem städtischen Haushalt (zusätzlich) für die Ertüchtigung des Grundstücks bzw. der benötigten Anlagen (Sanitäranlagen, Schulungsräume, usw.) zur Verfügung gestellt werden? Für den Neubau der Brandübungsanlage sind circa 1,5 Millionen Euro zu veranschlagen. Darin sind Eigenleistungen der Branddirektion und die ressourcenschonende Nutzung von Bestandsgebäuden berücksichtigt. Die zusätzlichen Mietkosten belaufen sich auf 30.000 Euro pro Jahr. – 2 – 5. Falls es der Verwaltung nicht möglich ist, zeitnah das Grundstück zu sichern, welche Alternativen wurden/werden der Branddirektion angeboten? Da es sehr schwierig ist, ein Grundstück mit möglichem „Feuerbetrieb“ im städtischen Bereich zu finden (Immissionsschutz), steht aktuell kein alternatives Grundstück zur Verfügung. 6. Wann ist bei den alternativen Angeboten mit einer Umsetzung (Umzug) zu rechnen? Es steht aktuell keine Alternative zur Verfügung.
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Niederschrift 9. Plenarsitzung des Gemeinderates 29. April 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzende: Erste Bürgermeisterin Gabriele Luczak-Schwarz Punkt 21 der Tagesordnung: Sachstand zum Umzug der Brandübungsanlage von Knielin- gen auf ein Grundstück der KVVH im Rheinhafenareal Anfrage: AfD Vorlage: 2025/0297 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 21 zur Behandlung auf und teilt mit, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (Keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 30. April 2025