Grundschule am Wasserturm

Vorlage: 2025/0295
Art: Informationsvorlage
Datum: 21.05.2025
Letzte Änderung: 27.10.2025
Unter Leitung von: Karlsruher Fächer GmbH
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 13.11.2025

    TOP: 1

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0295 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Karlsruher Fächer GmbH Grundschule am Wasserturm Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Schulausschuss 12.11.2025 Ö Kenntnisnahme Planungsausschuss 13.11.2025 1 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Die Grundschule am Wasserturm meldet seit Längerem einen zusätzlichen Raumbedarf. Zuletzt hat der Gemeinderat im April 2024 hierüber beraten. Um eine Verbesserung der Situation absehbar zügig zu erreichen, schlägt die Verwaltung gemeinsam mit der Schulgemeinschaft vor, in einem ersten Schritt ein Konzept zur multifunktionalen Weiterentwicklung der vorhandenen Räumlichkeiten für einen qualitativen Ganztagsbetrieb zu erstellen. Die Ergebnisse der Evaluation könnten darüber hinaus grundsätzliche Hinweise geben, wie ein Konzept für den Ganztagsbetrieb in Grundschulen vor dem Hintergrund einer äußerst knappen Haushaltslage, zeitlichen Restriktionen und dem Vorsatz nach einem schonenden Umgang mit Ressourcen aussehen könnte. Der Planungsausschuss und der Schulausschuss befürworten das von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehen und sprechen sich dafür aus, gemeinsam mit der Schulgemeinschaft und unter Einbezug eines externen „Beratungsteams für pädagogische Architektur“ ein Konzept zur multifunktionalen Weiterentwicklung der vorhandenen Räumlichkeiten für einen qualitativen Ganztagsbetrieb zu erstellen. Das angestrebte Änderungsverfahren des Bebauungsplans kann, entsprechend der regelmäßig im Planungsausschuss zu beratenden Prioritätenliste, bearbeitet werden. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Zusammenfassung: Die Grundschule am Wasserturm meldet seit Längerem einen zusätzlichen Raumbedarf von 235 m². Die Thematik wurde mehrfach in den Gremien aufgegriffen, zuletzt mit dem Auftrag an die Verwaltung, eine städtebauliche Lösung für die Problematik aufzuzeigen. Die Prüfung eines interdisziplinären Teams der Verwaltung hat ergeben, dass ein Anbau an die Grundschule mit dem bestehenden Planungsrecht nicht verwirklicht werden kann. Eine Weiternutzung der bestehenden, als Provisorium errichteten Containeranlage ist ebenfalls nicht möglich. Eine Aufstockung des Gebäudes im Bereich der Turnhalle ist grundsätzlich denkbar, bringt aber eine Planungs- und Umsetzungszeit von circa drei Jahren mit sich, zudem ist von Kosten von mindestens drei Millionen Euro auszugehen. Die Verwaltung schlägt entsprechend vor, gemeinsam mit der Schulgemeinschaft, den beteiligten Fachämtern und unter Einbezug eines externen “Beratungsteams für pädagogische Architektur“, in einem ersten Schritt ein Konzept zur multifunktionalen Weiterentwicklung der vorhandenen Räumlichkeiten für einen qualitativen Ganztagsbetrieb zu erstellen. Aufgrund des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) werden in den kommenden Jahren viele Grundschulen vor der Notwendigkeit stehen, zusätzliche Angebote bzw. Betreuungsphasen, die mit dem schulischen Ganztag einhergehen, wenigstens vorübergehend im Bestand abzubilden. In einem Pilotprojekt könnte am Beispiel der Grundschule am Wasserturm dargelegt werden, wie durch ein integriertes Nutzungskonzept und durch die Verknüpfung von Raum und Pädagogik der Bestand (zumindest übergangsweise) ohne additive Strukturen einen chancengleichen Ganztag ermöglichen kann. Die vorgeschlagene Konzeptions- und Erprobungsphase könnte unmittelbar und auch im Sinn der zwischenzeitlich verabschiedeten Suffizienzstrategie beginnen. Dem Raummangel könnte im besten Fall bereits in kurzer Zeit durch erste Maßnahmen begegnet werden. Eine an die Pilotphase anschließende Evaluation könnte aufzeigen, ob der Raummangel an der Grundschule am Wasserturm durch die getroffenen Maßnahmen abgemildert oder im besten Fall sogar behoben werden kann. Die Ergebnisse der Evaluation könnten darüber hinaus grundsätzliche Hinweise geben, wie ein Konzept für den Ganztagsbetrieb in Grundschulen vor dem Hintergrund einer äußerst knappen Haushaltslage, zeitlichen Restriktionen und dem Vorsatz nach einem schonenden Umgang mit Ressourcen aussehen könnte. Das angestrebte Änderungsverfahren des Bebauungsplans kann, entsprechend der regelmäßig im Planungsausschuss zu beratenden Prioritätenliste, bearbeitet werden. – 3 – Ausführliche Erläuterungen: Ausgangslage: Die Grundschule am Wasserturm, zunächst als einzügige Grundschule geplant, wurde bereits vor Inbetriebnahme aufgrund eines höheren Bedarfs erweitert und schließlich zum Schuljahr 2013/2014 als zweizügige Grundschule eröffnet. Bereits seit Längerem melden das Kollegium und die Elternschaft der Grundschule am Wasserturm jedoch einen zusätzlichen Bedarf von circa 235 m² an Räumlichkeiten an. Begründet wird dies mit der Umstellung der Grundschule auf einen verbindlichen Ganztagsschulbetrieb und mit dem Wunsch, das für die Schule erstellte pädagogische Konzept adäquat umsetzen zu können. Die Raumproblematik der Grundschule am Wasserturm wurde mehrfach in den Gremien aufgegriffen, zuletzt in der Sitzung des Gemeinderats am 23. April 2024. In dieser Sitzung wurden ein interfraktioneller Antrag der SPD und der CDU sowie ein interfraktioneller Ergänzungsantrag von SPD, CDU und Grünen zusammengezogen und zur Abstimmung gestellt. Es wurde dabei mehrheitlich beschlossen, „den Bebauungsplan Karlsruhe Südost Nr. 732 zur Ermöglichung eines Erweiterungsbaus zu ändern“ bzw. „anhand der fehlenden Raumbedarfe im Ganztagsbetrieb eine Bebauungsplanänderung“ zu erarbeiten. Die Verwaltung wurde beauftragt, „dem Gemeinderat eine städtebauliche Lösung des Raumbedarfs der Grundschule am Wasserturm für die Umsetzung ihres pädagogischen Gesamtkonzepts vorzulegen (...)“. Entwicklungsmöglichkeiten der Grundschule am Wasserturm: In einem verwaltungsinternen, interdisziplinären Team der zuständigen Fachämter wurden seitdem die Möglichkeiten zu einer räumlichen Weiterentwicklung der Grundschule am Wasserturm ermittelt. Dabei wurden zeitliche und ökonomische, städtebauliche, ökologische und schulpolitische Rahmenbedingungen geprüft und abgewogen. Die Ergebnisse dieses Prozesses sollen im Folgenden dargestellt werden, um als Grundlage für weitere Entscheidungen der zuständigen Gremien zu dienen und dem Wunsch nach dem Aufzeigen von Lösungswegen mit Blick auf den festgestellten Mehrbedarf nachzukommen. 1. Entwicklung der Bevölkerungszahlen / Anpassung des Schulbezirks Als wichtige Grundlage für die Frage der räumlichen Entwicklung der Grundschule am Wasserturm dienen die Schülerzahlenprognosen, die sich aus der nun vorliegenden aktuellen Bevölkerungsprognose ableiten lassen. Diese ergeben, dass die Schule im Betrachtungszeitraum bis einschließlich Schuljahr 2040/2041 durchgängig zweizügig bleiben wird. Es ist entsprechend nicht davon auszugehen, dass sich der Raumbedarf durch einen potenziellen dritten Zug weiter vergrößert. Der Schulbezirk wurde zugunsten der bislang eher unterbelegten umliegenden Grundschulen sowie zur Abmilderung des Flächenmangels bereits verkleinert. Die letzte Änderung des Schulbezirks erfolgte 2016. Hintergrund war das neu bebaute und im Frühjahr 2016 bezugsfertige Gebiet auf dem ehemaligen Areal der Firma Kazenmaier entlang der Stuttgarter Straße und der Luisenstraße, das bislang zum Schulbezirk der Grundschule am Wasserturm gehörte. Da die baulichen Verhältnisse der Grundschule am Wasserturm nur eine Zweizügigkeit und damit keine weitere Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus diesem Bereich zuließen, wurde das Areal dem Schulbezirk der Nebenius-Grundschule zugeordnet. Das geplante Neubauvorhaben „Kwartier“ in der Elisabeth- Großwendt-Straße / Wielandtstraße und die damit einhergehende Prüfung, ob die dadurch zu erwartenden Schulkinder in der Grundschule am Wasserturm aufgenommen werden können, war – 4 – Anlass zur Erstellung einer neuen Schülerzahlenprognose für die Grundschule am Wasserturm durch das Amt für Stadtentwicklung. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Schule auch im Falle der Wohnbebauung aufgrund der Entwicklung der Bevölkerungsstruktur der Bewohnerinnen und Bewohner der Südoststadt künftig weiterhin zweizügig zu führen sein wird. Eine Änderung der Schulbezirksgrenzen ist somit nicht erforderlich. 2. Mögliche bauliche Erweiterung vor dem Hintergrund des aktuellen Planungsrechts Anbau an die vorhandene Gebäudestruktur Ein Anbau an die Grundschule ist nicht über das bestehende Planungsrecht abgedeckt. Der aktuelle Bebauungsplan sieht um das bereits vollständig ausgenutzte Baufeld herum öffentliche Verkehrsflächen und nördlich angrenzend öffentliche Grünflächen vor. Um einen Anbau an das Gebäude zu realisieren, muss das geltende Planungsrecht geschaffen werden. Es ist davon auszugehen, dass eine Änderung des Bebauungsplans ab Beginn der Bearbeitung (abhängig von der Einordnung in die Prioritätenliste der Bebauungsplanverfahren) circa zweieinhalb bis fünf Jahre in Anspruch nehmen wird. Hinzu kommt eine anschließende Bauzeit von circa zwei Jahren. Zusätzliche Räumlichkeiten können entsprechend kurzfristig nicht hergestellt werden. Erweiterung der Grundschule in die angrenzende Containeranlage Die Verantwortlichen der Grundschule am Wasserturm haben den Wunsch geäußert, die neben der Grundschule liegende Containeranlage zu übernehmen, um so das bestehende Raumproblem zu lösen. Aktuell wird die Anlage durch die Kita des Sybelcentrums genutzt, das derzeit saniert wird. Die Kita kann voraussichtlich Mitte 2026 die von ihr genutzten Interimsräume verlassen. Die Schulleitung der Grundschule am Wasserturm, die bereits heute einen Teil der Räume in der Containeranlage nutzt, hält diese für grundsätzlich geeignet für den Schulbetrieb bzw. für die Nachmittagsbetreuung. – 5 – Die Anlage verfügt jedoch lediglich über eine befristete Baugenehmigung, die in Absprache mit dem Regierungspräsidium bereits mehrfach bis nun 2026 verlängert wurde, um die Interimsnutzung zu ermöglichen. Es erscheint derzeit aufgrund des Widerspruchs zum geltenden Planungsrecht nicht realistisch, dass eine weitere Verlängerung gewährt wird. Die Weiternutzung der Containeranlage, die als temporäre Ausweichstätte erbaut wurde, ist auch aus baulichen Gründen keine Option. Die Container entsprechen nicht den Richtlinien des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Sie sind als temporäre Bauten auch hinsichtlich der technischen Gebäudeausrüstung nicht für einen dauerhaften Betrieb geeignet. Nach dem Wegfall der Containeranlage ist an dieser Stelle langfristig eine Ballspielfläche vorgesehen. Dieses soll unmittelbar nach Beendigung der Interimsnutzung und dem Abbau der Containeranlage hergestellt werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass ein alternativer Standort im näheren Umfeld gefunden werden kann. Auf eine Ballspielfläche im Citypark kann angesichts der Bevölkerungsstruktur der umgebenden Stadtteile nicht verzichtet werden. In der mittelfristigen Finanzplanung für den kommenden Doppelhaushalt sind Mittel für den Citypark und die Ballspielfläche vorgesehen. Für die Realisierung der Ballspielfläche im Citypark gibt es auf Basis eines vorliegenden Lärmgutachtens bereits eine Baugenehmigung. Aufgrund des Gutachtens besteht eine rechtliche Bindung für genau diesen Standort, da jegliche Abweichung vom genehmigten Standort Nachbareinwände begünstigen könnte. Die Mehrzahl der Ballspielflächen in Karlsruhe ist rechtlich nicht abgesichert und es gibt aufgrund der Nähe zu Wohngebieten zunehmend Konflikte, wenn notwendige Abstände zur Wohnbebauung nicht eingehalten werden können. Zum Teil mussten Ballspielflächen deshalb verkleinert oder ganz außer Betrieb genommen werden. In diesem Fall liegt eine Genehmigung vor, so dass davon auszugehen ist, dass dieser auch in Zukunft rechtlich nicht angreifbar ist. Der Bedarf für die Ballspielfläche ist aufgrund der hohen Wohndichte in diesem Bereich gegeben. Außerdem soll die Ballspielfläche auch durch die Grundschule mitgenutzt werden. Für die Option, die Containeranlage langfristig durch einen Ergänzungsbau für die Grundschule am Wasserturm zu ersetzen, besteht kein Planungsrecht. Dieses muss zunächst unter Berücksichtigung der Prioritätenliste geschaffen werden. Eine weitere Voraussetzung für einen solchen Ergänzungsbau ist die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel. Auch bedeutet die Erweiterung des Gebäudes auf dem Standort der heutigen Containeranlage, den Grünzug dauerhaft zu überbauen. Dies wird von der Verwaltung mit Blick auf die hoch verdichteten angrenzenden Stadtteile äußerst kritisch gesehen. Im Umfeld wird am Ostende des Parks, auf dem Gelände der städtischen Liegenschaft Flurstück 2366/83, die bestehende Sportanlage (derzeit TC Grün-Weiß) zukünftig verlagert. Die Verlagerung kann erst mit der Fertigstellung der Sportanlagen südlich der Stuttgarter Straße umgesetzt werden. Inwieweit hier Potentiale für eine schulische Nutzung möglich sind und sinnvoll verortet werden können, wäre zu prüfen, insbesondere da das Grundstück ca. 350 m von der Grundschule am Wasserturm entfernt liegt. Auch hier ist eine Änderung des Bebauungsplans notwendig, um ein Baufenster vorzusehen. Im städtebaulichen Rahmenplan Klimaanpassung ist die Fläche des Cityparks als bioklimatische Entlastungszone im Einwirkungsbereich von Kalt- und Frischluft eingetragen. Die Errichtung eines Gebäudes wird diese Funktion deutlich beeinträchtigen. Eine Überbauung des Grünzugs ist auch aus freiraumplanerischer Sicht nicht zu befürworten. Die bestehende städtebauliche Situation ist von klaren Kanten geprägt, der Grünzug erfährt zwar in direkter Nähe zum Siedlungsbereich durch Spielflächen und Freizeitanlagen eine intensivere Nutzung, diese grenzen sich aber klar zur bestehenden Bebauung ab und sind in den Freiraum eingebettet. Die Errichtung eines einzelnen Gebäudes bricht dieses Prinzip und beeinträchtigt die gesamte Anlage strukturell. – 6 – Aufstockung der vorhandenen Gebäudestruktur Vertiefte Prüfungen zur möglichen Erweiterung des vorhandenen Gebäudes haben ergeben, dass das Dach der heutigen Turnhalle mit einer Fläche von circa 400 m² aus baurechtlicher Sicht grundsätzlich für eine Aufstockung herangezogen werden könnte. Der benannte Raumfehlbedarf von 235 m² kann hier inklusive der erforderlichen Verkehrs-, Konstruktions- und Technikfläche abgebildet werden. Der Anschluss an den Bestand ist aus Sicht der Gebäudeorganisation einfach umzusetzen, da eine Anbindung an die Erschließung gegeben ist. Eine erste Einschätzung aus tragwerksplanerischer Sicht bestätigte die grundsätzliche Machbarkeit der Aufstockung in Form einer Leichtbaukonstruktion aus Holz oder Stahl. Eine überschlägige Kostenannahme nach Vergleichsprojekten hat ergeben, dass für die Aufstockung der Turnhalle von einem finanziellen Gesamtaufwand von mindestens drei Millionen Euro sicher auszugehen ist. Diese Kosten sind ohne Mittel für Ausstattung gerechnet, da auch bei einer möglichen Anpassung der bestehenden Raumstruktur, wie sie im Folgenden vorgeschlagen wird, entsprechende Mittel gebraucht werden. Dass die Baukosten pro Quadratmeter bei diesem Vorhaben äußerst hoch anzunehmen sind, liegt unter anderem an der komplexen Bauaufgabe bei laufendem Betrieb und an den Rahmenbedingungen, die das Gebäude bzw. der Gebäudeteil mit sich bringt, der aufgestockt werden kann. Angesichts der äußerst angespannten Haushaltslage bzw. der aktuell gültigen Haushaltssperre ist zu prüfen, ob bzw. wann die notwendigen Mittel für die Aufstockung in den Haushalt eingebracht werden können. Für die Planung und Umsetzung des Vorhabens sind circa drei Jahre anzunehmen. – 7 – 3. Umgestaltung der vorhandenen Raumstruktur: Schaffung eines integrierten Nutzungskonzepts und multifunktionale Räume zur Abbildung des Ganztagsbetriebs Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz-GaFöG) werden in den kommenden Jahren viele Grundschulen vor der Notwendigkeit stehen, zusätzliche Angebote bzw. Betreuungsphasen, die mit dem schulischen Ganztag einhergehen, mindestens vorübergehend im Bestand abzubilden. Ein Mangel an Räumen für den Ganztagsbetrieb gemäß dem Muster-Raumprogramm für Ganztagsangebote an Grundschulen betrifft also nicht nur die bereits im Ganztagsbetrieb arbeitende Grundschule am Wasserturm, sondern wird in naher Zukunft auch eine Vielzahl weiterer Grundschulen im Stadtgebiet betreffen. Unter Berücksichtigung der aktuell äußerst angespannten Haushaltslage sind bauliche Maßnahmen an anderen Grundschulen, die beispielsweise noch keine Mensa haben, mit höherer Priorität zu behandeln. Wie bereits dargestellt, lässt sich der Raummangel an der Grundschule am Wasserturm – auch bei Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel für einen Ausbau – lediglich mittelfristig lösen. Bis dahin wird es unumgänglich sein, die vorhandene Raumstruktur flexibel und multifunktional zu nutzen, um die verschiedenen Module des Ganztagsbetriebs abbilden zu können. Aus diesem Grund und um die Zeit bis zur erfolgten Anpassung des Bebauungsplans bestmöglich zu nutzen, schlägt die Verwaltung vor, gemeinsam mit der Schulgemeinschaft der Grundschule am Wasserturm, den beteiligten Fachämtern und unter Einbezug eines externen “Beratungsteams für pädagogische Architektur“ nach dem Vorbild der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft, ein Konzept zur multifunktionalen Weiterentwicklung der vorhandenen Räumlichkeiten für einen qualitativen Ganztagsbetrieb zu erstellen. Am Beispiel der Schule könnte im Rahmen eines Pilotprojekts erarbeitet und aufgezeigt werden, wie mit einem integrierten Nutzungskonzept und der Verknüpfung von Raum und Pädagogik der Bestand ohne additive Strukturen einen chancengleichen Ganztag ermöglichen kann. Auch kann geprüft werden, durch welche Maßnahmen Unterrichtsräume für die Schülerinnen und Schüler ein solches Maß an Aufenthaltsqualität erreichen können, dass sie sich während des Ganztags innerhalb und außerhalb der formalen Lernphasen wohlfühlen und wie es den Betreuerinnen und Betreuern ermöglicht werden kann, den Schülerinnen und Schülern in den bereits vorhandenen Räumlichkeiten wertvolle Angebote zur Gestaltung der unterschiedlichen Ganztagsmodule zu machen. Die Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft begleitet beispielsweise mit dem Projekt „Qualitätsoffensive Ganztag“ Schulen beim Aufbau einer inklusiven und chancengleichen Ganztagsbildung. Bereits bei der Projektentwicklung von „Zukunft_Schule“ hat die Montag Stiftung hinsichtlich Mehrfachnutzungen, Suffizienz und Organisationskonzept intensiv beraten. Bei ihrem aktuellen Projekt „Ganztag und Raum“ verfolgt die Montag Stiftung die oben skizzierte Idee, nämlich „Ganztagsschulen im Primarbereich auf ihrem Weg zu einer neuen Praxis im Umgang mit Raum und Fläche zu unterstützen, sodass es gelingen kann, inklusive Ganztagsschulentwicklung mit dem Ansatz der räumlichen Nutzung aller Flächen, auch außerschulischer Flächen im Quartier, über den gesamten Tag voranzubringen. (...)“. Ziel des Projektes ist es, anhand von Pilotprojekten integrierte Nutzungskonzepte zu entwickeln, die die additiven Strukturen von „Schule (Bildung)“ und „Jugendhilfeangeboten (Betreuung)“ sowohl pädagogisch-didaktisch als auch organisatorisch und räumlich auflösen. Dahinter steht die These, dass bei einem Flächenkontingent viele Standorte ihren wachsenden räumlichen Bedarf an Ganztagsplätzen weitgehend decken können, indem sie die additive Struktur auflösen und räumliche Potenziale im Quartier mit einbeziehen. Das Projekt konzentriert sich gezielt auf Bestandsgebäude. Unter Einbezug – 8 – multiprofessioneller Perspektiven können schon geringe bauliche Maßnahmen und Anpassungen der Möblierung Schulen helfen, kurzfristig integrierte Nutzungskonzepte durch die Verzahnung von formaler, non-formaler und informeller Bildung im Bestand zu entwickeln und so auf den an vielen Stellen steigenden Bedarf zu reagieren. Darüber hinaus unterstützt das Projekt kommunale Schul- und Jugendhilfeträger dabei, geeignete Maßnahmen zu definieren, um Bundesmittel im Zuge des Ganztagsförderungsgesetzes gezielt zu investieren. 4. Empfehlung zum weiteren Vorgehen Durch die Erstellung eines integrierten Nutzungskonzepts für den Bestand, wie im Kapitel zuvor beschrieben, kann konzeptionell geprüft werden, welche Maßnahmen Voraussetzung sind, um vorhandene Räumlichkeiten für unterschiedliche Module im Ganztagesbetrieb nutzbar zu machen. Denkbar wäre beispielsweise eine multifunktionale Möblierung, eine veränderte bzw. verstärkte Nutzung des großzügigen Eingangsbereichs, die Überprüfung, ob der Innenhof beispielsweise durch eine (partielle) Glasüberdachung umfassender genutzt werden könnte oder das Hinzuziehen von Freiflächen oder eines Schulgartens als Sommerklassenraum. Diese Konzeptions- und Erprobungsphase kann unmittelbar beginnen, dem Raummangel kann so im besten Fall bereits in kurzer Zeit durch erste Maßnahmen begegnet werden. In ein bis zwei Jahren wäre eine Evaluation anzustreben, die die Möglichkeiten (und ggf. auch Grenzen) einer multifunktionalen Nutzung des Raumbestandes beschreibt. Auch können die Erfahrungen des Pilotprojekts Hinweise für den Umgang mit den Bedarfen anderer Grundschulen geben, die ebenfalls ein Ganztagsangebot entwickeln. Sie können der Verwaltung und den politisch Handelnden aufzeigen, wie ein Konzept für den Ganztagsbetrieb in Grundschulen vor dem Hintergrund einer äußerst knappen Haushaltslage, zeitlichen Restriktionen und dem Vorsatz nach einem schonenden Umgang mit Ressourcen aussehen könnte. Sollten die Fachausschüsse das Vorgehen grundsätzlich mittragen, werden eine Projektstruktur und ein weiterer Zeitplan ausgearbeitet. Das angestrebte Änderungsverfahren des Bebauungsplans kann, entsprechend der regelmäßig im Planungsausschuss zu beratenden Prioritätenliste, bearbeitet werden. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen können – bei entsprechender Weiterverfolgung des Konzeptes – im Rahmen der nächsten Projektschritte bestimmt werden. Empfehlung zum weiteren Vorgehen: Der Planungsausschuss und der Schulausschuss befürworten das von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehen und sprechen sich dafür aus, gemeinsam mit der Schulgemeinschaft und unter Einbezug eines externen „Beratungsteams für pädagogische Architektur“ ein Konzept zur multifunktionalen Weiterentwicklung der vorhandenen Räumlichkeiten für einen qualitativen Ganztagsbetrieb zu erstellen. Das angestrebte Änderungsverfahren des Bebauungsplans kann, entsprechend der regelmäßig im Planungsausschuss zu beratenden Prioritätenliste, bearbeitet werden.