Umnutzung Kirche und Neubau Wohnen Michiganstraße 1, Nordstadt
| Vorlage: | 2025/0278 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 18.03.2025 |
| Letzte Änderung: | 12.06.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Nordstadt |
Beratungen
- Gestaltungsbeirat (öffentlich/nichtöffentlich)
Datum: 04.04.2025
Rolle: Beratung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0278 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stadtplanungsamt Umnutzung Kirche und Neubau Wohnen Michiganstraße 1, Nordstadt Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gestaltungsbeirat 04.04.2025 1 Ö Beratung Kurzfassung Lage Das Kirchengebäude mit den prägnanten achteckigen Grundrissen, 1963 als „Religiöses Zentrum Erste Kirche Christi, Wissenschaftler, Karlsruhe e.V.“ („The First Church of Christ, Scientist“) errichtet, ist ein Kulturdenkmal gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz. Es befindet sich auf der Südseite der Michiganstraße, die als sogenannter „Schlossstrahl“ eine besondere städtebauliche Bedeutung hat. Aus diesen Gründen soll die Planung im Gestaltungsbeirat vorgestellt werden. Das Grundstück liegt am nördlichen Ende des baumbestandenen Grünstreifens zwischen Knielinger Allee und Michiganstraße, durch den ein kleiner Weg führt. Die Wohnbebauung im Westen hat drei Vollgeschosse, die Zeilen im Osten haben vier und fünf Vollgeschosse. Südlich des Grundstücks hat vor einigen Jahren die Kita „Kinderhaus Kunterbunt“ ein neues Zuhause gefunden, mit inzwischen zwei Gebäuden. Beide Grundstücke sind ebenfalls durch dichten Baumbestand geprägt. – 2 – Vorhaben Die ehemalige Kirche soll saniert und umgenutzt werden. Geplant ist Mehrgenerationenwohnen, wobei die Wohnungen nach dem „Haus im Haus“-Prinzip in das Gebäude integriert werden. Ein kleiner Teilbereich soll weiterhin religiös genutzt werden. Die äußere Hülle bleibt so weit wie möglich unangetastet. Im Inneren sollen spätere, nicht mit dem Denkmal verträgliche Einbauten zurückgebaut werden. Es sind noch Originaldetails wie z.B. Türen und Möblierung der Architekten Prof. Otto Haupt und Prof. Peter Haupt erhalten. Zusätzlich sind auf dem Grundstück weitere Wohnhäuser geplant, die gemäß den Vorgaben des Denkmalschutzes von der ehemaligen Kirche abrücken und das Thema „Pavillon im Wald“ aufgreifen. Der Streifen entlang der Michiganstraße ist in städtischem Eigentum und muss von Bebauung frei bleiben. Die grüne Einrahmung des Schlossstrahls ist prägend und soll erhalten werden. Für die Neubauten wird in Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden das architektonische Konzept „Oktogon“ des Denkmals aufgegriffen. Es werden Varianten mit zwei und drei Häusern gezeigt, jeweils mit zwei Vollgeschossen und Staffelgeschoss. Für das Grundstück gilt § 34 BauGB. Für die dreigeschossige Zeilenbebauung im Westen gelten die Bebauungspläne Nr. 253 „Erzbergerstraße“ und Nr. 614 mit der Nutzungsart „Reines Wohngebiet“. Für die vier- und fünfgeschossigen Wohnhäuser im Osten gilt der Bebauungsplan Nr. 614 ebenfalls mit der Festsetzung „Reines Wohngebiet“, zusammen mit § 34 BauGB. Das Baumaufmaß für das Grundstück liegt vor. Im Vorfeld hat das Gartenbauamt anhand eines eigenen Baumbewertungsplans einen möglichen Baubereich skizziert.
-
Extrahierter Text
Empfehlung 75. Sitzung des Gestaltungsbeirats Freitag, 4. April 2025, 13 Uhr, nicht öffentlich Großer Sitzungssaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitz: Markus Müller Punkt 1 der Tagesordnung: Umnutzung Kirche und Neubau Wohnen Michiganstraße 1, Nordstadt Vorlage Nr.: 2025/0278 Der Gestaltungsbeirat (GBR) begrüßt die frühe Einbindung des Projektes in die gemeinsame Diskussion. Vor Ort fanden der GBR und die städtischen Vertreter*innen, u.a. aus dem Bereich der Denkmalpflege, eine besondere, für Karlsruhe identitätsprägende Situation vor: Das Kulturdenkmal der Kirche bettet sich in eine waldartige Struktur ein und schafft so eine Kohärenz, zwischen Architektur und dem baumgestandenen Landschaftsraum. Diese Qualitäten, eine kleine Kirche, ein Gebäude im Wald, sollten im Projekt weiterhin bewahrt und gestärkt werden. Das geplante Vorhaben wird unter verschiedenen Aspekten diskutiert. Eine Aufstockung des zwei- und eingeschossigen Kulturdenkmals wird ausgeschlossen. Gerade die von den Architekten Haupt gewählte Volumenbildung verweist auf die Bedeutung des menschlichen Maßstabs in der Architektur, vermittelt einen einladenden Gestus und bildet durch die polygonale Geometrie eine sehr gelungene Integration in den Grünraum. Die Entwurfsverfasser erläutern die prägenden Attribute des Kulturdenkmals, wie u.a. die Kassettendecken, den Duktus der Gebäudehülle, die sie erhalten und integrieren möchten, was vom GBR sehr begrüßt wird. Im weiteren Planungsprozess sollten Einfriedungen und somit ein – 2 – Ausdruck von Privatheit vermieden werden, um die offene Wirkung des Freiraums bewahren zu können Ausgeschlossen werden vom GBR der Anbau von Loggien o.ä. sowie Dachterrassen, die auch durch die erforderliche Absturzsicherung und Möblierung den Charakter des Kulturdenkmals empfindlich stören würden. Vielmehr könnte beispielsweise im Bereich der bestehenden vertikalen Lisenenstruktur mit transluzenten Glasbändern z.B. ein Wintergarten oder auch ein innenliegender Balkon „versteckt“ werden, der die Innenräume belichtet und nach außen nicht in Erscheinung tritt. Nur ein geschickter und denkmalgerechter Umgang mit der bestehenden Gebäudehülle kann eine verträgliche Überformung des Kulturdenkmals gewährleisten. Die Grundprinzipien der Öffnungshaltigkeit des Bestandes sollten daher präzise analysiert und abgeleitet werden. Das in diesem Planungsstadium dargestellte willkürliche Einschneiden von Fenstern zerstört den Charakter der Fassaden. Es wurden die beiden vorliegenden Varianten, jeweils ein Duo und ein Trio dreier achteckiger Solitäre, für Erweiterungsbauten intensiv diskutiert. Der GBR kann einer behutsamen Ergänzung des Ensembles um einen weiteren, vorzugsweise auch achteckigen Solitär, zustimmen, sofern dieser den Baumbestand würdigt, die Eiche verschont und sich in Maßstab und im architektonischen Ausdruck sensibel einbindet. Dieser Solitär sollte im Fußabdruck kleiner als der Hauptbaukörper des Kulturdenkmals sein, um sich maßvoll integrieren zu können. Das neue Volumen sollte entsprechend des Kulturdenkmals raumhaltig sein, also auch keine An- oder Aufbauten enthalten. Auch das Nutzungskonzept wird diskutiert. Die Entwurfsverfasser erläutern, dass der Eigentümer das Projekt mit seiner Familie generationsübergreifend nutzen möchte. Ein sehr gravierendes Problem stellt die derzeit in den Plangrundlagen dargestellte großmaßstäbliche Versiegelung durch Befahrung und Parkierung dar, die den Freiraum komplett zerstört. Ein zielführender Ansatz wäre, sehr wenige und somit eher große Wohnungen anzubieten und nach weiteren intelligenten Lösungen für die Stellplätze zu suchen. Der zur Straße gelegene Freiraum bzw. auch die Zuwegung zum Kulturdenkmal befindet sich in öffentlicher Hand. Hier werden Überfahrungen etc. dargestellt, die keine Aussicht auf Genehmigung haben werden. Die Grundrissentwicklung im ehemaligen Kirchenraum sollte die polygonale Form und beeindruckende innere räumliche Wirkung sinnfällig für eine schlüssige Grundrissgestaltung aufgreifen. Die innere Erschließung sollte sich aus den gewählten Prinzipien sinnfällig entwickeln. Hierzu gibt der GBR einige Empfehlungen von Referenzen aus der Baugeschichte sowie Fachliteratur. Der GBR freut sich auf eine Wiedervorlage und die Weiterentwicklung dieses baukulturell wichtigen Projektes.