Ausweisung eines Nutzungsareals für einen Gemeinschafts- und Mitmach-Garten im Lustgarten
| Vorlage: | 2025/0256 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 13.03.2025 |
| Letzte Änderung: | 01.04.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Hohenwettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Hohenwettersbach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Hohenwettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 09.04.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0256 Eingang: 09.03.2025, B 90/Die Grünen-Ortschaftsratsfraktion Ausweisung eines Nutzungsareals für einen Gemeinschafts- und Mitmach- Garten im Lustgarten Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Hohenwettersbach 09.04.2025 Ö Entscheidung Ergänzungsantrag zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 15.12.2024 (Vorlage Nr. 2024/1435) Antrag: Wir beantragen wie bereits vom Gartenbauamt genehmigt in der Stellungnahme zu Vorlage Nr. 2024/1435 die Ausweisung der angegebenen Fläche (brachliegende Wiese zwischen Seegasse und Schulhaus) als Gemeinschafts- und Mitmach-Garten. Die Umsetzung und Nutzung sind an nachfolgende Bedingungen gekoppelt: • Eine Entwicklung und Nutzung dieser Fläche in angestrebter Weise kann nur über ehrenamtliches Engagement im Rahmen eines Vereins erfolgen. • Dieser Verein muss sich eine Satzung geben, in der die Nutzung dieser Fläche geregelt ist. • Dem Ortschaftsrat ist vor Beginn der geplanten Nutzung und Gestaltung diese Satzung vorzulegen. • Die Art der Gestaltung muss in das Bild des Lustgartens passen und ist auf Verlangen mit dem Gartenbauamt der Stadt Karlsruhe abzustimmen. • Der Verein ist für die Einhaltung der Satzung verantwortlich. Bei Auflösung des Vereins erlischt das Recht für eine oben genannte Nutzung. Begründung Die anvisierte brach liegende Wiese liegt wurde lange Jahre als Pferdekoppel verpachtet, in früheren Zeiten als Allmende genutzt. Aktuell wird sie nach einem ökologischen Mahdkonzept zweimal jährlich in Streifen gemäht, was ökologisch begründet ist, aber von – 2 – den Einwohnern als optisch wenig ansprechend wahrgenommen wird. Die alten Obstbäume sterben nach und nach, Nachpflanzungen gibt es nicht konsequent. Der Lustgarten hat, abgesehen von den Spielplätzen, wenig Aufenthaltsqualität, während ein lebendiger Treffpunkt in unserer Ortsmitte fehlt. Wir möchten einen integrativen Gemeinschafts- und Mitmach-Garten schaffen, der für die gesamte Hohenwettersbacher Bevölkerung die Möglichkeit für einen öffentlichen Treffpunkt bietet, der für soziale Kontakte und gemeinsame Gartenaktivitäten genutzt werden kann. Das Areal bleibt dabei offen und für alle Interessierten frei zugänglich. Der zu gründende Verein fungiert dabei als Träger. Eine ökologische, naturnahe Bewirtschaftung ist Voraussetzung und fördert die Biodiversität. Das Gartenbauamt bietet Unterstützung und Beratung durch Mitarbeitende des Sachgebietes „Bürgerliches Engagement“. Ein Gemeinschaftsgarten schafft so die Möglichkeit, den Lustgarten als Ort der Begegnung zu stärken und das Gemeinwohl zu fördern. Ursula Mayr und Detlef Kamlah
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0256 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: Ortsverwaltung Hohenwettersbach Ausweisung eines Nutzungsareals für einen Gemeinschafts- und Mitmach-Garten im Lustgarten Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Hohenwettersbach 09.04.2025 Ö Entscheidung Kurzfassung Das Gartenbauamt kann gerne die ehemalige Pferdekoppel zwischen Seegasse und Schulhaus für einen Mitmach-Garten zur Verfügung stellen. Eine gesonderte Ausweisung der Fläche für diese Art der Nutzung ist nicht erforderlich. Sofern sich ein Verein findet, ist das Gartenbauamt gerne bereit, die Nutzung der Fläche per Satzung zu regeln. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Das Gartenbauamt kann gerne die ehemalige Pferdekoppel zwischen Seegasse und Schulhaus für einen Mitmach-Garten zur Verfügung stellen. Eine gesonderte Ausweisung der Fläche für diese Art der Nutzung ist nicht erforderlich. Sofern sich ein Verein findet, ist das Gartenbauamt gerne bereit, die Nutzung der Fläche per Satzung zu regeln und die Satzung vorab dem Ortschaftsrat vorzulegen. Im Gartenbauamt ist das Sachgebiet Bürgerschaftliches Engagement für die Vereinbarung von Sondernutzungen zur gärtnerischen Betätigung (z.B. Urban Gardening) zuständig. Email: patenschaften@gba.karlsruhe.de. Die Mitarbeiterinnen stehen für Fragen und Unterstützung gerne zur Verfügung. Grundsätzlich ist anzumerken, dass das Gartenbauamt auf städtischen Flächen die Anzucht von Gemüsepflanzen lediglich in Hochbeeten zulässt.