Nichtausübung des dinglichen Vorkaufsrecht an dem Grundstück Nr. 4699 und an dem Erbbaurecht auf dem städtischen Grundstück Nr. 7539
| Vorlage: | 2025/0245 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 12.03.2025 |
| Letzte Änderung: | 10.04.2025 |
| Unter Leitung von: | Liegenschaftsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Mühlburg, Weststadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 25.03.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Landgraben Gellertstraße Sophienstraße Klopstockstraße 4644 4707 4699 4091 4698 4706 4700 4702 4703 4704 4083 4705 4701 8817 4642 4101 4093 8816 4643/3 4643/1 4643/2 4701/2 4701/1 4697/2 4083/1 4703/1 8815/2 4101/2 8817/7 4101/1 8815/3 4707/11 6 6 4 3 3 4 1 37 35 42 44 46 48 39 5b 5a 41 82 195 232 199 201 214 230 212 191 197 189 193 147a 189a 8817/1 8816/1 5 ́ Klopstockstr. 6; Sophienstr. 230; Gellertstr. 39; Flurst.-Nr.: 4699 bei DIN A4 Maßstab: 1:750 Stadt Karlsruhe Planfertigung L1: Kellner Datum: 20.02.2025 Gemarkung Karlsruhe Sachbearbeitung L1: Kienzler Liegenschaftsamt Dieser Plan darf ohne Erlaubnis der Stadt Karlsruhe nicht vervielfältigt w erden. Änderungen un d Ein träge sind deu tlich als solche kenntlich zu m achen.
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Landgraben Gellertstraße Sophienstraße Klopstockstraße 4644 4707 4699 4091 4698 4706 4700 4702 4703 4704 4083 4705 4701 8817 4642 4101 4093 8816 4643/3 4643/1 4643/2 4701/2 4701/1 4697/2 4083/1 4703/1 8815/2 4101/2 8817/7 4101/1 8815/3 4707/11 6 6 4 3 3 4 1 37 35 42 44 46 48 39 5b 5a 41 82 195 232 199 201 214 230 212 191 197 189 193 147a 189a 8817/1 8816/1 5 ́ Klopstockstr. 6; Sophienstr. 230; Gellertstr. 39; Flurst.-Nr.: 4699 bei DIN A4 Maßstab: 1:750 Stadt Karlsruhe Planfertigung L1: Kellner Datum: 20.02.2025 Gemarkung Karlsruhe Sachbearbeitung L1: Kienzler Liegenschaftsamt Dieser Plan darf ohne Erlaubnis der Stadt Karlsruhe nicht vervielfältigt w erden. Änderungen un d Ein träge sind deu tlich als solche kenntlich zu m achen.
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Alb Karl-Wolf-Weg Gustav-Heller-Platz Wilhelm-Baur-Straße 4015 7539 4014 4009 4007 4013/7 4017/1 4017/7 4017/8 4017/3 4019/5 4017/2 4019/4 4014/2 4014/4 4014/1 4014/3 4009/4 1 4 2 6 44 43 30 41 45 47 39 49 32 38 40 19 43 42 37 17 4013/6 4013/5 ́ Gustav-Heller-Platz 1 Flurst.-Nr.: 7539 bei DIN A4 Maßstab: 1:1.000 Stadt Karlsruhe Planfertigung L1: Kellner Datum: 20.02.2025 Gemarkung Karlsruhe Sachbearbeitung L1: Kienzler Liegenschaftsamt Dieser Plan darf ohne Erlaubnis der Stadt Karlsruhe nicht vervielfältigt w erden. Änderungen un d Ein träge sind deu tlich als solche kenntlich zu m achen.
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Alb Karl-Wolf-Weg Gustav-Heller-Platz Wilhelm-Baur-Straße 4015 7539 4014 4009 4007 4013/7 4017/1 4017/7 4017/8 4017/3 4019/5 4017/2 4019/4 4014/2 4014/4 4014/1 4014/3 4009/4 1 4 2 6 44 43 30 41 45 47 39 49 32 38 40 19 43 42 37 17 4013/6 4013/5 ́ Gustav-Heller-Platz 1 Flurst.-Nr.: 7539 bei DIN A4 Maßstab: 1:1.000 Stadt Karlsruhe Planfertigung L1: Kellner Datum: 20.02.2025 Gemarkung Karlsruhe Sachbearbeitung L1: Kienzler Liegenschaftsamt Dieser Plan darf ohne Erlaubnis der Stadt Karlsruhe nicht vervielfältigt w erden. Änderungen un d Ein träge sind deu tlich als solche kenntlich zu m achen.
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0245 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Liegenschaftsamt Nichtausübung des dinglichen Vorkaufsrecht an dem Grundstück Nr. 4699 und an dem Erbbaurecht auf dem städtischen Grundstück Nr. 7539 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 25.03.2025 1 N Vorberatung Gemeinderat 25.03.2025 16 Ö Entscheidung Kurzfassung 1. Der Gemeinderat genehmigt den Verzicht auf die Ausübung des dinglichen Vorkaufsrechts. 2. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, die Erklärung über den Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts abzugeben. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Auf dem Grundstück Nr. 4699, Gem. Karlsruhe (Anlage 1+2) in Mühlburg befindet sich ein Pflegeheim, das noch bis zum 31. März 2025 betrieben wird. Auf dem städtischen Grundstück Nr. 7539, Gem. Karlsruhe (Anlage 3+4) in der Weststadt wurde zum Betrieb eines Altenpflegeheims ein Erbbaurecht bestellt. Derzeit wird dort ein Pflegeheim betrieben. Das Erbbaurecht hat eine Restlaufzeit von ca. 26 Jahren. Eine vom Gemeinderat bereits beschlossene Verlängerung (Vorlage Nr. 2024/0566) konnte aufgrund fehlender Mitwirkung des Erbbauberechtigten nicht beurkundet werden. Das o.g. Grundstück, sowie das Erbbaurecht sind in der II. Abteilung des jeweiligen Grundbuchs unter anderem mit einem dinglichen Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle für die Stadt Karlsruhe belastet. Mit Kaufvertrag 124 / 2025 W vom 4. Februar 2025 wurde das Grundstück Nr. 4699 und das Erbbaurecht an dem Grundstück Nr. 7539 veräußert. Der Erwerber tritt damit in den bestehenden Erbbauvertrag ein. Der Kaufvertrag ist dem Liegenschaftsamt am 14. Februar 2025 zugegangen. Die Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts endet daher mit Ablauf des 14. April 2025. Die Stadtverwaltung befindet sich im Austausch mit dem Erwerber. Die Immobilie auf Grundstück Nr. 4699 soll nach den Plänen des Erwerbers als Pflegeeinrichtung weitergeführt werden. Er verspricht umfangreiche Investitionen zu tätigen. Es werden derzeit konstruktive Verhandlungen zwischen dem Käufer und einem solventen Pflegeheimbetreiber über die Vermietung und den Weiterbetrieb der Pflegeeinrichtung geführt. Der Erwerber hat der Verwaltung ebenfalls zugesichert, dass auch das Pflegeheim auf dem städtischen Grundstück Nr. 7539 weiterhin als Pflegeheim erhalten und verpachtet wird. Die dinglichen Vorkaufsrechte bleiben bei Nichtausübung sowohl auf dem Grundstück als auch auf dem Erbbaurecht bestehen und können bei weiteren Verkaufsfällen ausgeübt werden. Da die Stadt Karlsruhe keine Kernkompetenz zur Übernahme eines Pflegeheimbetriebs besitzt und die Beibehaltung des Pflegeheimbetriebs beim Erbbaurecht durch die Nutzungsverpflichtung (Altenpflegeheim) vertraglich gesichert und bei dem Grundstück Nr. 4699 vom Erwerber zugesagt wurde, empfiehlt die Verwaltung auf die Ausübung des dinglichen Vorkaufsrechts zu verzichten. – 3 – Beschluss: 1. Der Gemeinderat genehmigt den Verzicht auf die Ausübung des dinglichen Vorkaufsrechts. 2. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, die Erklärung über den Verzicht auf die Ausübung des Vorkaufsrechts abzugeben. Anlagen: Anlage 1: Lageplan Grundstück Nr. 4699 Anlage 2: Luftbild Grundstück Nr. 4699 Anlage 3: Lageplan Grundstück Nr. 7539 Anlage 4: Luftbild Grundstück Nr. 7539
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Extrahierter Text
Niederschrift 8. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. März 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 16 der Tagesordnung: Nichtausübung des dinglichen Vorkaufsrechts an dem Grund- stück Nr. 4699 und an dem Erbbaurecht auf dem städtischen Grundstück Nr. 7539 Vorlage: 2025/0245 Beschluss: 1. Der Gemeinderat genehmigt den Verzicht auf die Ausübung des dinglichen Vorkaufs- rechts. 2. Das Liegenschaftsamt wird ermächtigt, die Erklärung über den Verzicht auf die Aus- übung des Vorkaufsrechts abzugeben. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (41 Ja) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 16 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 25. März 2025: Der Hauptausschuss hat sich dazu beraten heute. Ich bitte damit um die Abstimmung ab jetzt. – Einstimmige Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 9. April 2025