IQ-Korridorthema "Zukunft Innenstadt": Verstetigung erfolgreicher Elemente aus dem Bundesförderprogramm "City-Transformation" nach Projektende
| Vorlage: | 2025/0241 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 10.03.2025 |
| Letzte Änderung: | 15.04.2025 |
| Unter Leitung von: | Wirtschaftsförderung |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Mühlburg |
Beratungen
- Haupt- und Finanzausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 08.04.2025
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0241 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Wirtschaftsförderung IQ-Korridorthema „Zukunft Innenstadt“: Verstetigung erfolgreicher Elemente aus dem Bundesförderprogramm „City-Transformation“ nach Projektende Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 08.04.2024 7 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Die Entwicklung der Innenstadt stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Die Verwaltung begleitet den derzeit stattfindenden Strukturwandel im Rahmen des IQ-Korridorthemas „Zukunft Innenstadt“. Auch nach dem Ende des Förderprojekts „City-Transformation“ im August 2025 bleibt die Stadt Karlsruhe aufgefordert, weiterhin gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteuren an der Zukunft der Innenstadt zu arbeiten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: siehe Erläuterungen Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Zukunft Innenstadt Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Innenstadt Rückblick Im Jahr 2019 wurde das „Gutachten zur Zukunftsfähigkeit der Karlsruher City als Einzelhandelsstandort 2030“ fertiggestellt. Der hierin enthaltene Maßnahmenkatalog wurde vom Amt für Stadtentwicklung und der Wirtschaftsförderung verwaltungsintern abgestimmt und in den „Aktionsplan City 2020-2026“ überführt. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung im Februar 2020 mit der sukzessiven Umsetzung des Aktionsplans City 2020-2026. Dieser musste aufgrund der kurz darauf beginnenden Corona-Lockdowns mehrfach angepasst werden. Im Juli 2021 hatte das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) deutschlandweit Städte und Gemeinden aufgerufen, Projektvorschläge für innovative Konzepte und Handlungsstrategien zur Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung in Innenstädten einzureichen (Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ – ZIZ). Karlsruhe bewarb sich mit dem Projekt „City- Transformation“ und hat Ende September 2022 den Förderbescheid über rund 4 Millionen Euro Bundesmittel erhalten. Die im Projekt „City-Transformation“ hinterlegten rund 60 Maßnahmen basieren zum großen Teil auf dem Aktionsplan City 2020-2026 und verfolgen für einzelne City-Quartiere individuelle Transformationsziele. Dem Projekt „City-Transformation“ liegt ein kooperativer Ansatz zu Grunde; die Entwicklung der Innenstadt soll gemeinsam mit allen Akteurinnen und Akteuren vorangetrieben werden. Hierzu wurden als Kernelemente Quartiersmanagements sowie Quartiersbudgets für die jeweiligen Quartiere eingerichtet. Ziel der Quartiersmanagements ist es – neben der Netzwerkarbeit in den Quartieren, die sich unter anderem in gemeinsamen Aktionen niederschlägt – tragfähige Akteursstrukturen zu etablieren. Bei den Quartiersbudgets handelt es sich um Verfügungsfonds, aus denen Akteure Mittel zur Durchführung von beispielsweise Veranstaltungen, Aktionen, Workshops etc. beantragen können. Die Entscheidung über die Mittelgewährung obliegt dabei einem Gremium, das paritätisch mit städtischen Mitarbeitenden und Quartiersakteuren besetzt ist. Aktueller Stand Das Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ endet zum 31. August 2025. Einige Elemente und Maßnahmen konnten im Dialog mit dem Fördermittelgeber auf Ende November 2025 verlängert werden. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht möglich. Ebenso kann zeitnah auf Bundesebene nicht mit einem Folgeprogramm gerechnet werden. Die Städtebauförderung des Landes Baden-Württemberg adressiert baulich-investive Maßnahmen, während für nicht-investive Maßnahmen lediglich kleine Volumina für eine sehr beschränkte Bandbreite an Maßnahmen zur Verfügung stehen. Damit entsteht, Stand heute, eine Förderlücke im Bereich der nicht-investiven Innenstadtentwicklung. Die Erfahrungen aus dem Projekt „City-Transformation“ haben gezeigt, dass insbesondere das Quartiersmanagement und die Quartiersbudgets zentrale Bausteine einer von Verwaltung und Akteuren gemeinsam zu bewältigenden Transformation der Innenstadt sind. Die zentrale Aufgabe bei der Begleitung des Strukturwandels der Innenstädte besteht darin, die vielfältigen Akteure zu beteiligen, zu vernetzen und mittel- bis langfristig nachhaltige Strukturen zu schaffen, in denen diese sich aktiv einbringen können und ihnen hierfür entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen. Nach wie vor besteht in der Innenstadt ein besonderer Handlungs- und Unterstützungsbedarf. So zeigen die Auswertungen der Bürgerumfrage 2024 – Lebensqualität und Zukunftsfragen, dass eine attraktive Gestaltung der Innenstadt aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben der Stadt Karlsruhe zählt. Auch die hohe Anzahl von Verbesserungsvorschlägen zur Entwicklung der Karlsruher Innenstadt – hier haben 2.359 Personen 3.717 Vorschläge gemacht – – 3 – unterstreicht die Relevanz der Innenstadtentwicklung für die Bevölkerung. Gleichzeitig legen die Ergebnisse der Vergleichsstudie „Vitale Innenstädte“ offen, dass sich die wahrgenommene Attraktivität der City in den letzten Jahren leicht verschlechtert hat und aktuell von den Passantinnen und Passanten mit der Schulnote 2,8 bewertet wird. Verstetigungsbedarf Der Verlauf von „City-Transformation“ hat gezeigt, dass die Aktivierung der Akteure und die Schaffung nachhaltiger Strukturen auf Akteursseite einer Begleitung von mindestens fünf Jahren bedürfen. Aufgrund des auf Bundesebene stark verzögerten Projektbeginns, der erst mit Zugang des Förderbescheids im September 2022 erfolgen durfte, sowie der vom Bund vorgegebenen Notwendigkeit einer externen Vergabe der Quartiersmanagements, werden diese im Rahmen des Projekts „City-Transformation“ bei Projektende effektiv nicht einmal zwei Jahre arbeiten. Mit Förderende fallen neben der Arbeitskraft auch Wissen und persönliche Kontakte weg. Aus diesen Gründen ist eine Fortführung der Quartiersmanagements aus Sicht der Verwaltung für die kommenden Jahre dringend zu empfehlen. Die Alternative würde mit großer Sicherheit einen Verlust des bisher Erreichten bedeuten. Aufgrund der multiplen Krisen der jüngeren Vergangenheit sowie der nach wie vor problematischen wirtschaftlichen Lage ist die Lage der Gewerbetreibenden und Immobilieneigentümer angespannt. Hinzu kommen auf absehbare Zeit weitere Beeinträchtigungen durch die Neugestaltung der Kaiserstraße. Die Verwaltung strebt vor diesem Hintergrund und angesichts der Ergebnisse der Bürgerumfrage 2024 sowie der Studie „Vitale Innenstädte“ an, zumindest bis zum Abschluss des 2. Bauabschnitts zur Neugestaltung der Kaiserstraße Quartiersmanagements und Quartiersbudgets als zentrale und bewährte Instrumente weiterhin für die Innenstadtakteure anzubieten und wird dies in die Haushaltsberatungen einbringen. Zur adäquaten Weiterbetreuung der Akteure durch das Quartiersmanagement werden zwei Vollzeitstellen benötigt. Die Gesamtsumme der korrespondierenden Quartiersbudgets setzt die Verwaltung mit 160.000 Euro pro Jahr an. Die Höhe der Personalkosten sowie die Gegenfinanzierung werden im Rahmen der Einbringung des Doppelhaushaltes 2026/2027 konkretisiert. 2. B-Zentren Durlach und Mühlburg Nicht nur die Innenstadt hat mit den Auswirkungen des Strukturwandels zu kämpfen, auch die B- Zentren im Westen und Osten der Stadt sind von diesen betroffen. Das Vorgehen in der Innenstadt hat sich bewährt. In den B-Zentren sollte eine gleichartige Vorgehensweise wie in den Innenstadtquartieren angestrebt werden. Ein solcher Prozess würde zusätzliche Ressourcen erfordern, die die Verwaltung im Rahmen des IQ-Prozesses beantragen wird. 3. Mobile Gestaltungselemente In der jüngeren Vergangenheit und insbesondere im Rahmen des Projekts „City-Transformation“ hat sich gezeigt, dass die Attraktivität des öffentlichen Raumes immer stärker von der Verfügbarkeit ansprechender konsumfreier Sitzmöglichkeiten abhängt. Hierzu gehört auch, dass die Umgebung möglichst grün und im Sommer mit ausreichendem Schatten ausgestattet ist. Gleichzeitig darf dieses Mobiliar, insbesondere auf den Plätzen, nicht fest verbaut sein, um den Ansprüchen des öffentlichen Raumes als Veranstaltungsraum gerecht zu werden. Auch das Prinzip des Testens von Veränderungen im öffentlichen Raum (Reallabore/Quartiersimpulse) hat sich bewährt und erfordert den Einsatz mobiler Gestaltungselemente wie zum Beispiel Sitzmöbel. Die Evaluation der am Marktplatz mit ZIZ-Mitteln aufgestellten Schirme und Stühle inklusive Begleitgrün hat ergeben, dass die Besuchenden der Innenstadt sich deutlich wohler fühlen, sich die Aufenthaltsdauern verlängern und die Wiederbesuchswahrscheinlichkeit steigt. Zwischenzeitlich wurde für die Innenstadt eine größere Anzahl solcher Gestaltungselemente angeschafft. Das Management ist jedoch aufwendig. Schirme müssen beispielsweise über Nacht, aber auch bei – 4 – kritischen Wetterlagen, geschlossen werden. Ebenso sind die frei beweglichen Stühle nachts gegen Diebstahl zu sichern. Sowohl die Besuchenden der Innenstadt, als auch die Akteurinnen und Akteure, wünschen sich eine Fortführung beziehungsweise Ausweitung dieser Gestaltungselemente – teilweise auch über die Innenstadt hinaus und auch im Rahmen von Reallaboren. Vor diesem Hintergrund sind Management, Lagerung etc. – zu einer neuen Aufgabe geworden. Es erscheint zielführend, das Thema bei einer Dienststelle zu zentralisieren und diese mit den hierfür notwendigen Ressourcen auszustatten. Hierfür wird die Verwaltung entsprechende Vorschläge erarbeiten und diese den politischen Gremien im Rahmen der Einbringung des Doppelhaushaltes 2026/2027 zur Entscheidung vorlegen.
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Extrahierter Text
Niederschrift 8. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 8. April 2025, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 7 der Tagesordnung: IQ-Korridorthema „Zukunft Innenstadt“: Verstetigung erfolgrei- cher Elemente aus dem Bundesförderprogramm „City-Transformation“ nach Projektende Vorlage: 2025/0241 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 7 zur Behandlung auf. Man stelle heute dar, wel- che Instrumente man bis zum Abschluss der Umstrukturierung der Kaiserstraße für sinnvoll erachte. Im Moment könne man aber noch nicht zusagen, wie man das im nächsten Dop- pelhaushalt darstellen könne. Daher bleibe die Informationsvorlage absichtlich sehr vage. Dennoch habe man einen knappen Bericht über dieses Projekt nicht vorenthalten wollen. Stadtrat Dr. Noé (FDP/FW) freut sich, dass nun auch die B-Zentren Durlach und Mühlburg Er- wähnung fänden. Jetzt sei spannend, mit welchem Budget, mit welchen Ressourcen das Ganze ausgestattet werde. Stadträtin Fahringer (GRÜNE) möchte wissen, welche zwei Stellen dann bei der Wirtschafts- förderung wegfielen. Ihre Fraktion rechne mit einer separaten Vorlage zu diesem Punkt, um weiter darüber zu reden. Grundsätzlich zeige der kooperative Ansatz, der im Rahmen des Projekts City-Transformation gewählt wurde, hier in Karlsruhe Erfolge. Es sei sinnvoll, dass die Wirtschaftsförderung den Einzelhandel unterstütze. Es freue sie, dass auch in den B-Zen- tren etwas passiere. Der Vorsitzende stellt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt er die Kenntnisnahme der Vorlage fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: – 2 – Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 14. April 2025