Nachbenennung eines Mitgliedes für den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe durch den Ortschaftsrat

Vorlage: 2025/0227
Art: Beschlussvorlage
Datum: 06.03.2025
Letzte Änderung: 12.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.03.2025

    TOP: 1.5

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0227 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: StaDu Nachbenennung eines Mitgliedes für den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe durch den Ortschaftsrat Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 19.03.2025 1.5 Ö Entscheidung Kurzfassung Durch das Ausscheiden von Frau Margot Isele aus dem Ortschaftsrat und Jugendhilfeausschuss schlägt der Ortschafstrat Durlach dem Gemeinderat ein Mitglied für die Wahl in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe vor. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Gemäß § 3 Abs. 1 Ziff. 5 der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe wurde der Jugendhilfeausschuss als beschließender Ausschuss des Gemeinderats gebildet. Die Zusammensetzung regelt sich nach dem Achten Buch des Sozialgesetzbuches, dem Landesjugendhilfegesetz sowie der Satzung über das Jugendamt der Stadt Karlsruhe. Gemäß § 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Karlsruhe gehören dem Jugendhilfeausschuss Mitglieder der Vertretungskörperschaft oder von ihr gewählte Frauen und Männer, welche in der Jugendhilfe erfahren sind, an. Für den Stadtteil Durlach und Aue ist derzeit ein Sitz reserviert. Der Ortschaftsrat benennt daher ein Mitglied sowie eine Stellvertretung zur Wahl in den Jugendhilfeausschuss durch den Gemeinderat. Aufgrund des Ausscheidens von Frau Margot Isele schlägt der Ortschaftsrat Durlach daher ein neues Mitglied zur Wahl in den Jugendhilfeausschuss vor. Die bereits vorgeschlagene und gewählte Vertretung durch Frau Elke Graf bleibt hiervon unberührt. Beschluss: Der Ortschaftsrat schlägt - OR Dr. Mezger zur Wahl als Mitglied in den Jugendhilfeausschuss durch den Gemeinderat vor.