Verlängerungen von Belegungsvereinbarungen zur Unterbringung von geflüchteten Menschen

Vorlage: 2025/0222
Art: Beschlussvorlage
Datum: 04.03.2025
Letzte Änderung: 13.06.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 29.04.2025

    TOP: 7

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0222 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: Sozial- und Ju- gendbehörde Verlängerungen von Belegungsvereinbarungen zur Unterbringung von geflüchteten Menschen Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 08.04.2025 13 N Vorberatung Gemeinderat 29.04.2025 7 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss den Verlängerungen der Belegungsvereinbarungen über insgesamt 154 Betten in sechs Unterkünften (siehe Anlagen 1 bis 6) in Karlsruhe für den Zeitraum vom 1. Mai 2025 bis zum 30. April 2026 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Vereinbarungen mit Gesamtbelegungskosten in Höhe von 1.219.680 Euro abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 1.219.680 € Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 1.219.680 € Gesamteinzahlung: 646.800 € Jährlicher Ertrag: 646.800 € Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☒ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☒ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen: Die Aufnahme und Unterbringung von schutzsuchenden Geflüchteten ist eine Pflichtaufgabe der Kom- munen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz Baden-Württemberg (FlüAG BW). Die aktuellen Zugangszahlen bei der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine weisen eine weiterhin dynamische Entwicklung auf. Im Zeitraum der vergangenen 12 Monate sind in dem ehemaligen Schwes- ternwohnheim der ViDia-Kliniken in der Steinhäuserstraße 18a, das als sogenannte Drehscheibe im Sys- tem der dezentralen Wohnraumversorgung innerhalb des Stadtgebietes fungiert, pro Monat im Schnitt zwischen 30 und 40 Personen neu aufgenommen worden. Die Zugangszahlen sind nicht vorhersehbar und planbar, weshalb ein notwendiger Puffer vorzuhalten ist. Dieser Puffer berechnet sich aus den Neu- anmeldungen in der Steinhäuserstraße 18a der vergangenen vier Wochen im Verhältnis zu den freien Plätzen in den Unterkünften. Um auf Schwankungen und Anstiege kurzfristig reagieren zu können, werden die Unterbringungsbelastungen auf zehn Wochen hochgerechnet. Dieser Puffer bleibt aktuell auf einem konstanten Niveau. Derzeit (Stand 31.01.2025) gibt es insgesamt noch 140 freie Plätze in den Unterkünften für Geflüchtete aus der Ukraine. Das heißt, dass der Reaktionszeitraum momentan zwischen 14 und 16 Wochen liegt. Dem erwartbaren Unterbringungsbedarf in den nächsten Wochen und Monaten stehen begrenzte Be- legungskapazitäten gegenüber. Eine mittelfristige Wohnversorgung von Geflüchteten außerhalb der Drehscheibe ViDia-Kliniken im Rahmen der Vorläufigen Unterbringung und Anschlussunterbringung ist zu gewährleisten. Deshalb sind bei sechs bereits bestehenden Unterkünften die zeitlich befristeten Belegungsvereinbarun- gen zu verlängern. Alle sechs Standorte sind verkehrsgünstig gelegen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Sie verfügen über eine gute Anbindung zur umliegenden Infrastruktur wie zum Beispiel Einkaufsmög- lichkeiten, Schulen und Kitas. Die Standorte sind im Wohnumfeld etabliert. Die Gebäude sind mit ihren Unterbringungskapazitäten wichtige Bausteine der nachhaltigen und de- zentralen Wohnraumversorgung von geflüchteten Menschen in Karlsruhe. Alternative Immobilien mit vergleichbaren Kapazitäten sind in diesem Preissegment in absehbarer Zeit nicht verfügbar. Darüber hinaus laufen im Jahr 2025 bei anderen Unterkünften einzelne, befriste Verträge mit Anbietern aus, die nicht verlängert werden können. Diese Unterbringungskapazitäten müssen an anderer Stelle kompensiert und aufgebaut werden. Der Erhalt der Belegungskapazitäten an den oben genannten sechs Standorten ist daher notwendig, um innerhalb eines prognostizierbaren Zeitrahmens einen ausreichen- den Handlungsspielraum sicherzustellen. Die Verträge wurden ausgehend vom Grundsatzbeschlusses des Gemeinderates vom 26. April 2022 (Vorlage-Nr. 2022/0381) zur Genehmigung notwendiger Maßnahmen im Rahmen der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine abgeschlossen. Vertragslaufzeit: Die Verträge sehen jeweils eine einjährige Laufzeit vor. Die Vertragslaufzeit entspricht den strategi- schen Überlegungen zur Schaffung von Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete in Karlsruhe. Finanzielle Auswirkungen/Belegungspreis: Der Bettenpreis beträgt in den Unterkünften (Anlagen 1 bis 6) einheitlich 22 Euro pro Nacht. – 3 – Die Bettenpreise liegen alle im mittleren Preissegment vergleichbarer Unterbringungsplätze in anderen Häusern. Bei 154 Betten fallen somit monatliche Kosten in Höhe von 101.640 Euro an. Die Jahresmiete beläuft sich auf 1.219.680 Euro. Die Kosten für die Gesamtlaufzeit der Verträge betragen 1.219.680 Euro. Die Bettenpreise beinhalten neben dem Belegungsrecht über 154 Betten weitere Dienstleistungen (siehe Anlagen 1 bis 6). Einnahmeseite/Erträge: Die Unterbringungskosten für Geflüchtete aus der Ukraine werden vorrangig über Erträge aus den von den Bewohnerinnen und Bewohnern erhobenen Nutzungsgebühren und nachrangig über Ausgleichs- zahlungen des Landes und des Bundes an die Kommunen kompensiert. Das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) unterscheidet zwei zeitliche Phasen der Unterbringung. Zu- nächst werden die Geflüchteten vorläufig untergebracht. Die Vorläufige Unterbringung dauert längs- tens sechs Monate. Danach folgt die sogenannte Anschlussunterbringung. Die Abrechnungssystemati- ken in der Vorläufigen Unterbringung und in der Anschlussunterbringung sind nicht einheitlich. Das folgende Schaubild bildet die verschiedenen Erträge und Aufwandserstattungen abhängig von der Un- terbringungsphase ab: Erträge aus Nutzungsge- bühren, von den Bewohne- rinnen und Bewohnern aus eigenem Einkommen zu zahlen, während der ge- samten Dauer der Unter- bringung. Aufwandserstattung durch Land BW im Zeitraum der Vorläufigen Unterbringung (ab Aufnahme bis sechs Monate), über Pauschalen und nachgelagerte Spitzab- rechnung. Aufwandserstattung des Bundes vor allem für unge- deckte Unterkunftskosten in der Anschlussunterbrin- gung (ab 7. Monat der Un- terbringung) Die Nutzungsgebühren sind gestaffelt und betragen nach § 12 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Benutzung von Übergangsunterkünften für Geflüchtete sowie für Spätaussiedlerinnen und Spät- aussiedler seit dem 1. Juli 2024 ▪ für ein Einzelzimmer 500 Euro im Monat ▪ für ein Mehrbettzimmer 400 Euro pro Person im Monat ▪ für Familien/Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB und dem AsylbLG 250 Euro ab der zweiten Person; ▪ für Familien/Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB und dem AsylbLG mit mindestens einem minderjährigen Kind in Summe insgesamt maximal 1.000 Euro (Familiengebühr). Wie bereits oben dargestellt, sollen 154 Plätze/Betten in sechs Unterkünften belegt werden. Die Höhe der Erträge aus den erhobenen Nutzungsgebühren ist maßgeblich von den Belegungs- und Familien- konstellationen abhängig. Beispielhaft kann mit einem (fiktiven) Durchschnittssatz von 350 Euro pro Bewohner*in gerechnet werden. Bei einer angenommenen Vollbelegung mit 154 Personen beträgt das monatliche Gebührenaufkommen 53.900 Euro. – 4 – Der Ertrag aus den Wohnheimgebühren wird bei der Abrechnung der Flüchtlingsaufwendungen im Rahmen der Vorläufigen Unterbringung mit dem Land Baden-Württemberg vorab abgezogen. Bei der Aufwandserstattung der Unterbringungskosten in der Vorläufigen Unterbringung ist von einem Voller- satz der kommunalen Kosten der Unterkunft auszugehen. Für die kommunalen Aufwendungen zur Versorgung mit Wohnraum während der Anschlussunterbrin- gung (ab dem 7. Monat der Unterbringung) gewährt der Bund den Stadt- und Landkreisen außeror- dentliche Ausgleichszahlungen. Im November 2024 erhielt die Stadt vom Bund aus dem „Sofortpro- gramm 2024 für Kommunen“ eine Erstattung in Höhe von 4.792.000 Euro zum Ausgleich von Auf- wendungen für Geflüchtete. Die konkrete Finanzbelastung für die einzelnen Jahre ist aufgrund verschiedener Variablen wie zum Beispiel Belegungsquote und Nutzung durch Einzelpersonen oder Familien sowie zeitversetze Erstat- tungen durch das Land Baden-Württemberg, nicht abschließend darstellbar. Weitere, zusätzliche Aus- gleichszahlungen des Bundes zur Deckung der Flüchtlingsaufwendungen bleiben in ihrer Höhe abzu- warten. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss den Verlängerungen der Belegungsvereinbarungen über insgesamt 154 Betten in sechs Unterkünften (siehe Anlagen 1 bis 6) in Karlsruhe für den Zeitraum vom 1. Mai 2025 bis zum 30. April 2026. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Vereinbarungen mit Gesamtbelegungskosten in Höhe von 1.219.680 Euro abzuschließen.

  • Anlage 1
    Extrahierter Text

    Laufzeit: 01.05.2025 bis 30.04.2026 In der Unterkunft beträgt der Bettenpreis 22 Euro pro Nacht und liegt im mittleren Preissegment vergleichbarer Unterbringungsplätze in anderen Häusern. Die Bettenpreise beinhalten neben dem Belegungsrecht über 16 Betten weitere Dienstleistungen wie Erstausstattung Bettwäsche, Reinigung, Abwicklung der Ein- und Auszüge, Abwicklung der Postverteilung sowie die Ausstattung der einzelnen Stockwerke/Zimmer mit Küchen, Aufent- haltsräumen und Waschmaschinen. Ort Betten- kapazität Kosten pro Bett/Tag in Euro Kosten pro Monat in Euro Kosten pro Jahr in Euro Ertrag Gebühren bei Vollbelegung pro Jahr in Euro Amalienstraße, Karlsruhe 16 22 10.560 126.720 67.200 Anlage 1 HFA | GR Vorlage-Nr. 2025/0222

  • Anlage 2
    Extrahierter Text

    Laufzeit: 01.05.2025 bis 30.04.2026 In der Unterkunft beträgt der Bettenpreis 22 Euro pro Nacht und liegt im mittleren Preissegment vergleichbarer Unterbringungsplätze in anderen Häusern. Die Bettenpreise beinhalten neben dem Belegungsrecht über 14 Betten weitere Dienstleistungen wie Erstausstattung Bettwäsche, Reinigung, Abwicklung der Ein- und Auszüge, Abwicklung der Postverteilung sowie die Ausstattung der einzelnen Stockwerke/Zimmer mit Küchen, Aufent- haltsräumen und Waschmaschinen. Ort Betten- kapazität Kosten pro Bett/Tag in Euro Kosten pro Monat in Euro Kosten pro Jahr in Euro Ertrag Gebühren bei Vollbelegung pro Jahr in Euro Goethestraße, Karlsruhe 14 22 9.240 110.880 58.800 Anlage 2 HFA | GR Vorlage-Nr. 2025/0222

  • Anlage 3
    Extrahierter Text

    Laufzeit: 01.05.2025 bis 30.04.2026 In der Unterkunft beträgt der Bettenpreis 22 Euro pro Nacht und liegt im mittleren Preissegment vergleichbarer Unterbringungsplätze in anderen Häusern. Die Bettenpreise beinhalten neben dem Belegungsrecht über 38 Betten weitere Dienstleistungen wie Erstausstattung Bettwäsche, Reinigung, Abwicklung der Ein- und Auszüge, Abwicklung der Postverteilung sowie die Ausstattung der einzelnen Stockwerke/Zimmer mit Küchen, Aufent- haltsräumen und Waschmaschinen. Ort Betten- kapazität Kosten pro Bett/Tag in Euro Kosten pro Monat in Euro Kosten pro Jahr in Euro Ertrag Gebühren bei Vollbelegung pro Jahr in Euro Marstallstraße, Karlsruhe 38 22 25.080 300.960 159.600 Anlage 3 HFA | GR Vorlage-Nr. 2025/0222

  • Anlage 4
    Extrahierter Text

    Laufzeit: 01.05.2025 bis 30.04.2026 In der Unterkunft beträgt der Bettenpreis 22 Euro pro Nacht und liegt im mittleren Preissegment vergleichbarer Unterbringungsplätze in anderen Häusern. Die Bettenpreise beinhalten neben dem Belegungsrecht über 53 Betten weitere Dienstleistungen wie Erstausstattung Bettwäsche, Reinigung, Abwicklung der Ein- und Auszüge, Abwicklung der Postverteilung sowie die Ausstattung der einzelnen Stockwerke/Zimmer mit Küchen, Aufent- haltsräumen und Waschmaschinen. Ort Betten- kapazität Kosten pro Bett/Tag in Euro Kosten pro Monat in Euro Kosten pro Jahr in Euro Ertrag Gebühren bei Vollbelegung pro Jahr in Euro Eisenhafengrund, Karlsruhe 53 22 34.980 419.760 222.600 Anlage 4 HFA | GR Vorlage-Nr. 2025/0222

  • Anlage 5
    Extrahierter Text

    Laufzeit: 01.05.2025 bis 30.04.2026 In der Unterkunft beträgt der Bettenpreis 22 Euro pro Nacht und liegt im mittleren Preissegment vergleichbarer Unterbringungsplätze in anderen Häusern. Die Bettenpreise beinhalten neben dem Belegungsrecht über 13 Betten weitere Dienstleistungen wie Erstausstattung Bettwäsche, Reinigung, Abwicklung der Ein- und Auszüge, Abwicklung der Postverteilung sowie die Ausstattung der einzelnen Stockwerke/Zimmer mit Küchen, Aufenthaltsräumen und Waschmaschinen. Ort Betten- kapazität Kosten pro Bett/Tag in Euro Kosten pro Monat in Euro Kosten pro Jahr in Euro Ertrag Gebühren bei Vollbelegung pro Jahr in Euro Kriegsstraße, Karlsruhe 13 22 8.580 102.960 54.600 Anlage 5 HFA | GR Vorlage-Nr. 2025/0222

  • Anlage 6
    Extrahierter Text

    Laufzeit: 01.05.2025 bis 30.04.2026 In der Unterkunft beträgt der Bettenpreis 22 Euro pro Nacht und liegt im mittleren Preissegment vergleichbarer Unterbringungsplätze in anderen Häusern. Die Bettenpreise beinhalten neben dem Belegungsrecht über 20 Betten weitere Dienstleistungen wie Erstausstattung Bettwäsche, Reinigung, Abwicklung der Ein- und Auszüge, Abwicklung der Postverteilung sowie die Ausstattung der einzelnen Stockwerke/Zimmer mit Küchen, Aufenthaltsräumen und Waschmaschinen. Ort Betten- kapazität Kosten pro Bett/Tag in Euro Kosten pro Monat in Euro Kosten pro Jahr in Euro Ertrag Gebühren bei Vollbelegung pro Jahr in Euro Viktoriastraße, Karlsruhe 20 22 13.200 158.400 84.000 Anlage 6 HFA | GR Vorlage-Nr. 2025/0222

  • Protokoll GR 29.04.2025 TOP 7
    Extrahierter Text

    Niederschrift 9. Plenarsitzung des Gemeinderates 29. April 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzende: Erste Bürgermeisterin Gabriele Luczak-Schwarz Punkt 7 der Tagesordnung: Verlängerungen von Belegungsvereinbarungen zur Unterbringung von geflüchteten Menschen Vorlage: 2025/0222 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss den Verlängerungen der Belegungsvereinbarungen über insgesamt 154 Betten in sechs Unterkünften (siehe Anlagen 1 bis 6) in Karlsruhe für den Zeitraum vom 1. Mai 2025 bis zum 30. April 2026. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Vereinbarungen mit Gesamtbelegungskosten in Höhe von 1.219.680 Euro abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 7 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 8. April 2025. Ich sehe keine Wortmeldung dazu, Sie wären abstimmungsbereit. Dann bitte ich um Ihre Abstimmung ab jetzt. – Die Beschlussvorlage ist mit 37 Stimmen ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltung entsprechend angenommen. Herzlichen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 22. Mai 2025

  • Abstimmungsergebnis TOP 7
    Extrahierter Text