Baugebiet "Zukunft Nord" - Sachstandsinformation

Vorlage: 2025/0206
Art: Informationsvorlage
Datum: 10.03.2025
Letzte Änderung: 22.05.2025
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Nordstadt, Nordweststadt

Beratungen

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 10.04.2025

    TOP: 6

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

  • Haupt- und Finanzausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 08.04.2025

    TOP: 6.4

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 29.04.2025

    TOP: 3.4

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0206 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Liegenschaftsamt Baugebiet "Zukunft Nord" - Sachstandsinformation Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 08.04.2025 6.4 Ö Kenntnisnahme Planungsausschuss 10.04.2025 6 Ö Kenntnisnahme Gemeinderat 29.04.2025 3.4 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Die Stadtverwaltung informiert den Planungsausschuss über den aktuellen Sachstand der Erschließungsmaßnahmen, die Beratungen zur Qualitätssicherung sowie den weiteren zeitlichen Ablauf der Hochbaumaßnahmen im Baugebiet "Zukunft Nord". In einem ersten Teilumlegungsplan wurde der nördliche Bereich des Bebauungsplangebietes "Westlich der Erzbergerstraße zwischen New-York-Straße und Lilienthalstraße“ in Karlsruhe-Nordstadt neu geordnet und bebaubare Grundstücke geschaffen. Die Erschließungsarbeiten werden aktuell ausgeführt, sodass die Bebauung von allen Baufeldern nördlich des Quartiersplatzes bis voraussichtlich Mitte 2026 für circa 2.260 Einwohner*innen in circa 1.000 Wohneinheiten ermöglicht wird. Zur Qualitätssicherung der geplanten Bebauung werden Planungswettbewerbe und Beratungen in der Gestaltungskommission durchgeführt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Wirtschafts- und Wissenschaftsstadt Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Umlegungsverfahren In einem ersten Teilumlegungsplan wurde der nördliche Bereich des Bebauungsplans Nr. 882 "Westlich der Erzbergerstraße zwischen New-York-Straße und Lilienthalstraße“ in Karlsruhe-Nordstadt mit einer Fläche von ca. 150.000 m 2 neu geordnet und bebaubare Grundstücke geschaffen. Es entstanden ca. 80.000 m 2 Baufelder (15 Baugrundstücke), ca. 40.000 m 2 öffentliche Verkehrsfläche und ca. 30.000 m 2 Grünflächen. Auf den gebildeten Baugrundstücken sind Allgemeine Wohngebiete (WA), Urbane Gebiete (MU 1-3), ein Sondergebiet (SO) für Einzelhandel, Büro, Dienstleistung und Wohnen und Flächen für Gemeinbedarfe (GBF 1-2) vorgesehen. Zentraler Treffpunkt des neuen Quartiers für Bürgerinnen und Bürger wird ein Quartiersplatz nördlich der bestehenden Dualen Hochschule sein. Auch der NCO-Club wird weiterhin erhalten bleiben. Rund um den Quartiersplatz werden in den MU 1-3 Einzelhandelsbetriebe (Lebensmittelvollsortimenter, Bio- und Drogeriemarkt) angesiedelt. Diese sowie weitere Vorgaben (unter anderem Anwendung des Karlsruher Innenentwicklungskonzept, energetische Standards, Sicherstellung von Freiraum- und Gestaltqualität, Baudurchführungsfristen, Bau und Betrieb einer KITA) wurden vertraglich gesichert. Erschließung Mit Abschluss der Erschließungsarbeiten werden insgesamt hergestellt: • 3,5 Kilometer Entwässerungskanalrohre, • 1 Kilometer Fernwärmeleitung, • 2,2 Kilometer Rohre für die Wasserversorgung, • 2 Kilometer Baustraße. Durch die Umsetzung der Erschließungsarbeiten wird die Bebauung von allen Baufeldern nördlich des Quartiersplatzes ermöglicht, insgesamt können somit 14 Baufelder, auf denen circa 1.000 Wohneinheiten für circa 2.260 Einwohner*innen entstehen. Im Vorgriff auf die Erschließung musste das gesamte Baufeld abgebrochen und abgeräumt werden. Die Baufeldfreimachung erfolgte in zwei Abschnitten von Dezember 2021 bis März 2022 und von Oktober 2022 bis März 2023 (Gebäude, befestigte Flächen, Versorgungsleitungen). Besonders herausfordernd war neben den vielen Kampfmittelverdachtsfällen der Umstand, dass nur die wenigsten Ver- und Entsorgungsleitungen auf dem ehemals privaten Grundstück dokumentiert waren und die Versorgung des NCO-Clubs als Kinder- und Jugendhaus sowie der Merkur-Akademie mit Fernwärme, Wasser, Abwasser, Strom, Telekommunikation sowie der Straßenbeleuchtung durchgehend gewährleistet werden musste. Da die damals bestehende Fernwärmeleitung durch die Baufelder 2, 6 und 8 verläuft, musste im Zuge des Bauabschnittes 1 ein Bypass verlegt werden, um die Wärmeversorgung der Merkur-Akademie zu gewährleisten. Insgesamt erstreckt sich der Bauzeitraum der Erschließungsarbeiten von März 2023 bis Ende 2029. Im März 2023 begannen die Erschließungsarbeiten im Bauabschnitt 1 (BA1), siehe Anlage 1, mit den Kanalverlegungsarbeiten, die im August 2023 abgeschlossen wurden. Im November und Dezember 2023 wurde die Wasserleitung für den BA1 verlegt. Im direkten Anschluss erfolgten im Dezember 2023 und Januar 2024 die Ausführungsarbeiten der Fernwärmeleitung, womit der Bypass für die Baufelder 6 und 8 hergestellt war. Bevor im April 2024 die Straßenbauarbeiten im BA1 für die Herstellung der 530 Meter Baustraßen den ersten Bauabschnitt abgeschlossen haben, waren bereits 685 Meter Regenwasserkanal, 590 Meter Schmutzwasserkanal, 300 Meter Fernwärmeleitung und 700 Meter Wasserleitungsrohre im Gebiet verbaut worden. Sämtliche Leitungstrassen, in allen drei Bauabschnitten werden durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst soweit notwendig untersucht und freigegeben. Mit Herstellung der Baustraßen in diesem Abschnitt wurde die Bebauung für die – 3 – Baufelder 6, 7, 8, 11, 12 und 13 im Juni 2024 ermöglicht. Damit können in diesem Bauabschnitt circa 480 Wohneinheiten für 1.050 Einwohner*innen entstehen. Da im Bauabschnitt 2 (BA2) die New-York-Straße liegt, die als Fuß- und Radwegverbindung von der Erzbergerstraße in das Naturschutzgebiet "Alter Flugplatz" und in die Nordweststadt verläuft, muss trotz aller Arbeiten diese Wegverbindung stets für die Bevölkerung begehbar sein. Für den BA2 wurden die Arbeiten der Fernwärmeleitung von Januar bis März 2024 im Anschluss an BA1 durchgeführt. Diese wurden den Kanalbauarbeiten vorgezogen, da die neue Leitungstrasse der Kanalisation auf der alten Fernwärmeleitungstrasse liegt. Somit musste erst die Fernwärmeversorgung der Merkur-Akademie sichergestellt werden, bevor die alten Fernwärmerohre ausgebaut und entsorgt werden konnten. Die Verlegung der Kanalleitungen für Regen- und Schmutzwasser auf der neuen Leitungstrasse wurde von März bis August 2024 ausgeführt. Im November 2024 wurden die Arbeiten für die Wasserversorgung für den BA2 begonnen. Hier wurde vor den Erschließungsarbeiten im Baugebiet die Querung der Erzbergerstraße und der Straßenbahnlinie hergestellt. Die gesamte Wasserleitung für den BA 2 wurde im Februar 2025 fertiggestellt. Nach Abschluss der Arbeiten für dieses Gewerk erfolgt die Herstellung der asphaltierten Baustraße für den Bereich New-York-Straße, Delawarestraße und New-Jersey-Straße. Da diese Arbeiten sehr lärmintensiv sind, werden sie aus Rücksicht auf den Prüfungszeitraum der Schülerinnen und Schüler der Merkur Akademie erst im Juli 2025 begonnen. Die Arbeiten sämtlicher Gewerke werden in Absprache mit der Schulleitung der Merkur-Akademie ausgeführt. Im BA2 werden 690 Meter Regenwasser- und 730 Meter Schmutzwasserkanal verlegt, 400 Meter Fernwärmeleitung, 830 Meter Wasserleitung und 940 Meter Baustraße hergestellt. Somit ist die Erschließung für die Baufelder 1, 2 und 3 bis September 2025 bereitgestellt und anschließend eine Bebauung für weitere circa 280 Wohneinheiten für 600 Einwohner*innen möglich. Parallel zu den Erschließungsarbeiten werden im Herbst 2025 die Arbeiten zur Herstellung des nördlichen Regenversickerungsbeckens beginnen. Der nördliche, erste Abschnitt der Park- und Grünanlagen (New-York-Straße bis Maria-Merian-Straße) wird ebenfalls in 2025 begonnen. Für diesen ersten Abschnitt mit CEF-Flächen, Spielflächen und Parkanlage, die als Pufferzone zum Schutzgebiet ausgebildet wird, ist eine Bauzeit von zwei Jahren vorgesehen. Die Erschließungsarbeiten im Bauabschnitt 3 (BA3) sind von März 2025 bis April 2026 vorgesehen. In diesem Abschnitt wird die Fernwärmeleitung von der New-Jersey-Straße Richtung Quartiersplatz verlegt, womit der NCO-Club an das öffentliche Fernwärmenetz angeschlossen werden kann. Bedingt durch die noch nicht geräumte ehemalige Landesfläche im Bereich des Baufeldes 4 können die letzten Kanal- und Wasserversorgungsbauarbeiten in diesem Zeitfenster nicht komplett abgeschlossen werden. Aktuell wird in Zusammenarbeit mit dem ZJD und Vermögen und Bau Baden-Württemberg (Amt Karlsruhe) geprüft, welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um kurzfristig eine Baufeldfreimachung zu erreichen. Die derzeit möglichen Arbeiten auf den freien Erschließungsflächen werden bis zur Herstellung der Baustraße voraussichtlich im April 2026 enden. Damit können auch in den Baufeldern 4, 5, 9 und 10 weitere circa 270 Wohneinheiten für 600 Einwohner*innen entstehen. Da es sich um einen Angebotsbebauungsplan handelt, wurden die Zahlen zu Wohneinheiten und Einwohner*innen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens pauschalisiert ermittelt. Die tatsächliche Anzahl an Wohneinheiten und späteren Einwohner*innen wird daher höchstwahrscheinlich abweichen und kann erst mit Einreichung der Bauanträge absolut ermittelt werden. Der zweite Abschnitt der Park- und Grünanlagen, westlich von Baufeld 4, NCO-Club und Baufeld 10, wird in 2026 begonnen und der Bevölkerung nach zweijähriger Bauzeit zur Verfügung stehen. Als dritter und letzter Abschnitt der Park- und Grünanlagen wird der südliche Bereich ab 2027 bearbeitet, die Fertigstellung ist für 2029 vorgesehen. Weitere Erschließungsarbeiten wie Stromversorgung, Beleuchtung und digitale Kommunikationstrassen werden abhängig von der Bebauung hergestellt. – 4 – Die Erschließungsrunde, in der sämtliche Arbeiten zeitlich abgestimmt werden, traf sich bisher 38 Mal. In Kleingruppen werden auch die Bereiche E-Ladestationen, Grünanlagen, ökologische Baubegleitung, Bodenmanagement und Kampfmittel behandelt. Vergabeverfahren städtischer Baufelder Die Stadt ist Eigentümerin verschiedener Baufelder, dazu gehören der südliche Teil des Baufeldes 2 (Baufeld 2.2) sowie die Baufelder 3 (GBF 1), 4 und 5. Für die Baufelder 4 und 5 werden die erarbeiteten Parameter für die Konzeptvergabe durch das vom Gemeinderat eingerichtete Auswahlgremium in den Gemeinderat zur Entscheidung eingebracht, die Vergabekriterien befinden sich aktuell noch in der Beratung der gemeinderätlichen Gremien. Danach wird das Vergabeverfahren zeitnah geplant. Die Dauer des Verfahrens bemisst sich gemäß den Gemeinderatsbeschlüssen zur Konzeptvergabe (siehe Vorlagennummer 2020/0496, 2024/0563/1). Wann es zum Abschluss des Verfahrens und somit zum Baubeginn auf den städtischen Grundstücken kommt, kann auf Grund der vielen Variablen derzeit noch nicht verlässlich bestimmt werden. Der südliche Teil des Baufeldes 2 (Baufeld 2.2) wird zu einem späteren Zeitpunkt zur Vergabe ausgeschrieben. Qualitätssicherung der Planung und Gestaltung Zur Sicherung der Planungsqualität im neuen Quartier findet mit den privaten Planungsbegünstigten das 3-Säulen-Modell aus konkurrierenden Wettbewerbsverfahren, Begleitung durch die Gestaltungskommission und dem Gestaltungshandbuch Anwendung. Entsprechende Verpflichtungen hierzu wurden im Städtebaulichen Vertrag festgeschrieben. Das Stadtplanungsamt und die Gestaltungskommission bearbeiten in einem kooperativen Modus die von den Bauherrschaften und deren Planenden vorgelegten Planungen im vertraglich vorgegebenen zeitlichen Rahmen. Für die folgenden Baufelder, siehe Anlage 2, wurden bereits Wettbewerbsverfahren beziehungsweise Abstimmungen in der Gestaltungskommission durchgeführt: - Baufelder 2.1 und 8 Für diese Baufelder besteht die Pflicht zur Begleitung und Prüfung durch die Gestaltungskommission. Für diese Baufelder wurde der Prozess der Begleitung für den Bauantrag 2023 abgeschlossen (je 3 Termine mit der Gestaltungskommission). Die vereinbarten Ergebnisse sind von den Bauherren in ihren Bauanträgen angemessen zu berücksichtigen. Die Einreichung des Bauantrages wurde von der jeweiligen Bauherrschaft angekündigt. - Baufelder 6 und 12 Für diese Baufelder besteht die Pflicht zur Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens. Für Baufeld 6 wurde der Realisierungswettbewerb Mitte 2023 abgeschlossen. Der erste Preisträger wurde mit der weiteren Planung beauftragt. Im Prozess der Konkretisierung der Wettbewerbsplanung wurde die Gestaltungskommission eingesetzt. Auf der Basis der daraus erzielten Beratungsergebnisse kann der Bauantrag gestellt werden. Der Realisierungswettbewerb von Baufeld 12 mit anschließendem VGV- Verhandlungsverfahren wurde Mitte 2023 abgeschlossen. Die Bauherrschaft beabsichtigt das Baufeld 12 zeitgleich mit Baufeld 11 zu realisieren. Für Baufeld 11 (Pflicht zur Begleitung durch Gestaltungskommission) wurde noch keine Planung vorgelegt. Weiterer zeitlicher Ablauf private Baumaßnahmen Zwischen der Stadt und dem Grundstückseigentümer des nördlichen Plangebietes (Hauptinvestor) wurde 2021 ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen und die Regelungen vor Abschluss des Teilumlegungsplanes 1 in einem Nachtragsvertrag konkretisiert. Für das Baufeld 12 wurde bereits das städtebauliche Wettbewerbsverfahren abgeschlossen (s.o.). Die Frist für die Einreichung des Bauantrages lief am 15. Dezember 2024 aus. Für die Baufelder 7 und 13 hätte bis 15. Dezember 2024 der Start-Termin für die Anfertigung der Wettbewerbsbeiträge stattfinden müssen. Der Hauptinvestor beantragte die Verlängerung der Fristen für diese Baufelder. Dies wurde von Seiten der Stadtverwaltung unter die Bedingung gestellt, dass die einzelnen darauf aufbauenden Fristen verkürzt werden, damit sich der Endtermin für die Baufertigstellung nicht – 5 – verzögert. Die Stadtverwaltung befindet sich dazu in Abstimmung mit dem Hauptinvestor. Für den Fall der Nichteinhaltung der Fristen sind Vertragsstrafen vereinbart. Für die weiteren Baufelder gelten ebenfalls abgestimmte, aufeinander aufbauende Regelungen, bis zur bezugsfertigen Herstellung. Seitens des Hauptinvestors ist weiterhin Baufeld 8 als erste Maßnahme zur Realisierung angedacht, darauf folgen sollen die Baufelder 11 und 12. Gründe für die Verzögerungen seien laut dem Hauptinvestor die allgemeinen Schwierigkeiten des Marktumfeldes sowie die Unsicherheiten für die weitere Vermarktung, die sich durch das Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan ergeben würden. Der gestellte Normenkontrollantrag war nicht mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung verbunden, das heißt, der Bebauungsplan ist wirksam und Bauanträge können eingereicht und genehmigt werden. Das Normenkontrollverfahren ist ferner derzeit ruhend gestellt. Grundsätzlich bleiben bestandskräftige Baugenehmigungen von der Entscheidung im Normenkontrollverfahren unberührt. Aufgrund des Normenkontrollverfahrens ist ein weiterer Teilumlegungsplan 2 für das südliche Gebiet zeitlich noch nicht absehbar. Der nördliche Teil des Baufeldes 2 (Baufeld 2.1) und das Baufeld 6 wurden vom Hauptinvestor bereits an einen Projektentwickler weiterveräußert. Die Regelungen des Städtebaulichen Vertrages wurden auch an Rechtsnachfolger übertragen. Der Prozess der Qualitätssicherung der Planung gemäß dem Städtebaulichen Vertrag war vor Verkauf abgeschlossen. Die Frist bis zur Einreichung des jeweiligen Bauantrages läuft bis 15. Dezember 2028 und befindet sich dementsprechend innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen. Nachdem zuletzt eine Planungspause für die beiden Baufelder eingelegt wurde, sollen die beiden Baufelder nach Auskunft des Projektentwicklers nach erfolgtem Übergang an einen weiteren Erwerber im Laufe des Jahres 2025 weiterentwickelt und die Genehmigungsplanungen aufgenommen werden.

  • Anlage 1
    Extrahierter Text

    BA 1 März 2023 bis Juni 2024 BA 3 März 2025 bis April 2026 BA 2 Januar 2024 bis September 2025 5529/20 5529/21 39483 39484 39485 39486 39487 39488 39489 39803 39804 39805 39806 39807 39808 39809 39810 39811 39812 39813 39814 39815 39816 5529/18 39516 5529/19 39817 39818 39819 5775/3 24496/5 24485/1 24485/2 24485/3 39802 5529/17 24489/1 24488/1 24488 24489/2 24489 147 1 154 123 121 77 75 95 93 3 170 21 73 Elisabeth-Schiemann-Straße Maria-Merian-Straße Alter Flugplatz Thomas-Jefferson-Platz Rhode-Island-Allee Rhode-Island-Allee Pennsylvaniastraße Erzbergerstraße Erzbergerstraße Erzbergerstraße New-Jersey-Straße Delawarestraße New-York-Straße Zukunft Nord Übersicht der Bauabschnitte zur Erschließung Bearbeiter/in: Gemarkung: Datum: Maßstab: 1:2.000 14.03.2025 Frau Schuler Karlsruhe Flächenmanagement Liegenschaftsamt Stadt Karlsruhe

  • Anlage 2
    Extrahierter Text

    1 2.1 4 5 6 7 8 9 11 12 13 14 15 16 17 19 25 3 29 10 16 2.2 Wettbewerb Baufeld 6 (2023) Baufeld 12 (2023) Legende Gestaltungskommission Baufeld 2.1 (2023) Baufeld 8 (2023) Baufeld 6 (2024) Stadtplanungsamt Stadt Karlsruhe MaßstabBlattformat GeändertPlottdatum GezeichnetProjektleitungBereichsleitungAmtsleitung Stadt- und Quartiersplanung Bebauungsplan "Zukunft Nord" Qualitätssicherung 1:2500Din A417.03.202517.03.2025 Kartengrundlage © Liegenschaftsamt Karlsruhe Kwiatkowski Miroslaw Reinhard Vögele Sigrun Hüger Prof. Dr.-Ing. Anke Karmann-Woessner Konzeptvergabe Baufeld 2.2 Baufeld 4 Baufeld 5

  • Protokoll HFA 08.04.2025 TOP 6
    Extrahierter Text

    Niederschrift 8. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 8. April 2025, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 6 der Tagesordnung: Quartier Zukunft Nord: Grundstücksvergabe Punkt 6.1 der Tagesordnung: Grundstücksvergabekonzept für das „Quartier Zukunft Nord (nördlicher Teil)“ – Auswahlkriterien für die Baufelder 4 und 5 Vorlage: 2025/0141 Punkt 6.2 der Tagesordnung: Erbbaurechtskonditionen für gemeinwohlorientierte Baugrup- pen Vorlage: 2025/0140 Punkt 6.3 der Tagesordnung: Quartier Zukunft Nord: Grundstücksvergabe Interfraktioneller Änderungsantrag: GRÜNE, KAL, Die Linke, Volt Vorlage: 2025/0141/1 Punkt 6.4 der Tagesordnung: Baugebiet „Zukunft Nord“ – Sachstandsinformation Vorlage: 2025/0206 Beschluss: Kenntnisnahme im Rahmen der Vorberatung für den Gemeinderat Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Behandlung auf. Stadtrat Löffler (GRÜNE) hält fest, dass seiner Fraktion daran gelegen sei, dass die Konzept- vergabe nicht wesentlich verzögert werde, sondern nach der nächsten Befassung im Ge- meinderat starten könne. Ziel sei auch, dass tatsächlich denjenigen, die sich mit einem geeigneten Konzept bewerben, auch die Möglichkeit gegeben werde, die Ziele des Konzepts zu erreichen. Er könne nach- vollziehen, dass keine Änderungen in der Stellungnahme nachgeliefert wurden. Es würde ei- nen großen Eingriff in den Bebauungsplan bedeuten, was zu einer nicht gewollten – 2 – Verzögerung führe. Dennoch sei seiner Fraktion daran gelegen, dass weiterhin auf dem in- formellen Weg dargelegt werde, wie im geltenden Baurecht Ausnahmemöglichkeiten bei den Stellplatzthemen erreicht werden können. Wenn ihm zugesagt werden könne, dass es mit in die Mobilitätskonzepte im Rahmen der Konzeptvergabe einfließe, müsse man den Än- derungsantrag nicht aufrechterhalten. Dies werde er noch mit den anderen Antragstellern abklären. Beim Sachstandsbericht zur Umsetzung von Zukunft Nord sehe man, dass die Verwaltung bei den Erschließungsmaßnahmen große Arbeit leiste. Dies schaffe die Voraussetzungen, dass sich dort eine Bauinitiative verwirklichen könne. Kritisieren wolle er die weiteren Zuge- ständnisse, die weiteren Bauvorhaben durch den Investor nicht voranzutreiben. An die ge- währte Fristverlängerung, das Bauvorhaben umzusetzen, mache er ein großes Fragezeichen. Er dränge darauf, dass in Zukunft die Stadtverwaltung so hart wie möglich agiere, um den Investor dazu zu bringen, etwas zu tun. Die gesamte Stadt warte darauf, dass die dort mög- lichen insgesamt 1.000 – 1.200 Wohnungen auch errichtet werden. Stadtrat Pfannkuch (CDU) spricht das Thema Änderung des Bebauungsplanes an. Das könne und dürfe nicht im Sinne der Stadt sein. Der Plan müsse angewendet werden. Das bedeute, dass man die beteiligten Kreise an die Auflagen binden müsse, was die Tiefgarage angehe. Die am Konzeptverfahren interessierten Gruppierungen hätten sich bewusst darauf eingelas- sen. Die CDU-Fraktion warne davor, jetzt davon abzuweichen. In jedem Baugenehmigungs- verfahren müsse man über Ausnahmemöglichkeiten im Rahmen des Gesetzes reden kön- nen. Man dürfe aber nicht für den Bauinteressenten X andere Maßstäbe anlegen als für ei- nen anderen. Es gebe auch die Möglichkeit, das Thema Tiefgarage anderweitig zu lösen, in- dem man einen Ankerinvestor mit ins Boot nehme. Die Auswahl der Flächen sei damals so gewollt gewesen. Die Verwaltung habe die erste Baugenehmigungsfristen großzügig gehandhabt und nicht ganz streng eingefordert. Bei einer zweiten Fristenwelle müsse man engere Betrachtungen anlegen. Es müsse mehr Druck geben, denn man benötige die Wohneinheiten. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) merkt an, es werde beantragt, dass die Stadtverwaltung beim Ziel der Vermeidung von Stellplätzen in Zukunft die Antragsteller informell berate, wie man die Ziele des Bebauungsplanes aufweichen könne. Ihn interessiere, ob dies juristisch möglich sei. Wenn man als Verwaltung zusage, dass für die Ziele, die eine Fraktion verfolge, spezielle Be- ratungen stattfänden, wie die Ziele des Bebauungsplanes aufgeweicht werden können, dann könne er sich andere Leute vorstellen, die dann genau dieselbe Beratung zu anderen Fragen der Bebauungspläne hätten. Erste Bürgermeisterin Luczak-Schwarz antwortet, man werde keine Wege aufzeigen, die nicht für alle genauso gelten wie für die Baugruppen. Der Bebauungsplan sei die Grundlage für die Auswahlkriterien gewesen. Der Gemeinderat habe sich mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, auch aufgrund von Verkehrskonzeptionen Tiefgaragen in dieses Gelände zu geben, damit oben Autofreiheit herrsche. Das seien die planerischen Grundlagen für den Be- bauungsplan. Man habe bereits Optimierungen zugrunde gelegt und den in der LBO vorge- sehenen einen Stellplatz pro Wohneinheit auf 0,9 reduzieret. Im Rahmen eines zu werten- den Mobilitätskonzeptes beim Bauantrag könne man diese 0,9 auf 0,7 reduzieren, was im rechtlichen Rahmen sei. Das Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens komme in den Gemein- derat. Auch hier werde das Thema Mobilitätskonzept entsprechend präsentiert und vom – 3 – Gemeinderat zugestimmt und gewertet werden müssen. Man sei offen für kreative Kon- zepte im Rahmen der rechtlichen Vorgaben. Man habe zwei Vorlagen, zum einen das Thema Auswahlkriterien und Start des Ausschrei- bungsverfahrens. Das Zweite sei die Angleichung der Baugruppen, dass diese ebenfalls den reduzierten Erbbauzins bekämen, wie die sozialen Einrichtungen. Dies sei ein starkes Signal in Richtung der Baugruppen. Mit Blick auf die Gemeinwohlorientierung sei es eine neue Konzeption, mit der man in Karlsruhe ein neues Feld eröffne. Zur Vorlage Sachstandsinformation Baugebiet Zukunft Nord führt sie aus, dass man städte- bauliche Gespräche mit dem Investor geführt habe. Es gebe bestimmte Voraussetzungen, an die man sich juristisch halten müsse. Diese Fristen würden sehr stringent geführt und ausge- lotet. Stadträtin Melchien (SPD) freut sich, gemeinwohlorientierte Baugruppen zum Zuge kommen zu lassen. Dem Antrag habe man sich nicht angeschlossen, weil man keine Verzögerung des Projektes wolle. Was man viel mehr wolle, sei echtes Gemeinwohl. Auf Seite 3 der Vorlage seien gemeinwohlorientierte Baugruppen definiert und Vorgaben gemacht. Diese kämen ih- rer Fraktion etwas weich vor, da gerade der bezahlbare Wohnraum nur eine Kann-Vorschrift sei. Es sei nicht verbindlich vorgesehen. Gerade hier wolle man aber zeigen, dass Gemein- wohl möglich sei. Warum schreibe man nicht bezahlbaren Wohnraum mit hinein? Erste Bürgermeisterin Luczak-Schwarz entgegnet, in der Diskussion habe man den Mietwoh- nungsbau und das eigen genutzte Wohneigentum offen und gleichberechtigt neben-einan- der gehalten, weil auch aus den Baugruppen selbst das Thema eigengenutztes Wohneigen- tum thematisiert wurde. Letztendlich habe man dieses im Rahmen der Gesamtkonzeptionen dann auch werten wollen. Auch eigengenutztes Wohneigentum könne gemeinwohlorien- tiere Konzepte vorlegen. Das schließe sich nicht aus. Sie sei überzeugt, dass in der Gesamt- gestaltung der Wohngruppen Elemente von dem einen als auch von dem anderen vorgelegt würden. Dann sei es die Aufgabe, welchem Gesamtkonzept man den Mehrwert zuschreibe. Der Vorsitzende hält fest, dass man das Thema Tiefgarage möglicherweise aus der aktuellen Diskussion herausnehmen könne und sage, das komme dann, wenn man mit den einzelnen Baugruppen über die entsprechenden Rahmensetzungen im Rahmen ihrer Konzeptionen diskutiere. Man weiche keine Planungen auf, sondern nutze den Spielraum, den vernünftige Mobilitätskonzepte zuließen im Rahmen des gesetzlich Möglichen. Er sehe, dass man beim Thema Gemeinwohl noch nicht völlig überzeugt sei. Dies bitte er nochmals miteinander zu diskutieren. Den Ansatz von mindestens 50 % halte er für recht hoch, denn man müsse sich gewahr werden, dass es für alle Beteiligten keine Billigbauvari- ante werde, sondern es werde durch verschiedene Aspekte ein sehr anspruchsvoller Plan werden. Deswegen sei es gut, dass man an bestimmten Stellen noch eine gewisse Offenheit mitnehme. Der Gemeinderat könne entscheiden, ob das Konzept der Baugruppe, die man vorschlage, am Ende das sei, was man sich vorstelle. Herr Eldracher (Liegenschaftsamt) informiert anhand einer Powerpoint-Präsentation über den aktuellen Stand des Baugebiets „Zukunft Nord“. – 4 – Stadtrat Löffler (GRÜNE) schlägt vor, dies im kommenden Planungsausschuss nochmals zu vertiefen. Der Vorsitzende stellt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, die erfolgte Vor- beratung fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 14. April 2025

  • Protokoll GR 29.04.2025 TOP 3
    Extrahierter Text

    Niederschrift 9. Plenarsitzung des Gemeinderates 29. April 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 3 der Tagesordnung: Quartier Zukunft Nord: Grundstücksvergabe Punkt 3.1 der Tagesordnung: Grundstücksvergabekonzept für das „Quartier Zukunft Nord (nördlicher Teil)“ – Auswahlkriterien für die Baufelder 4 und 5 Vorlage: 2025/0141/2 Punkt 3.2 der Tagesordnung: Erbbaurechtskonditionen für gemeinwohlorientierte Bau- gruppen Vorlage: 2025/0140/1 Punkt 3.3 der Tagesordnung: - zurückgezogen – Quartier Zukunft Nord: Grundstücksvergabe Interfraktioneller Änderungsantrag: GRÜNE, KAL, Die Linke, Volt Vorlage: 2025/0141/1 Punkt 3.4 der Tagesordnung: Baugebiet "Zukunft Nord" - Sachstandsinformation Vorlage: 2025/0206 Punkt 3.5 der Tagesordnung: Quartier Zukunft Nord: Grundstücksvergabe Interfraktioneller Änderungsantrag: Die Linke, GRÜNE, SPD, Volt Vorlage: 2025/0141/3 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschusses für das Grundstücksvergabekonzept „Quartier Zukunft Nord (nördlicher Teil)“ die in den Erläute- rungen näher ausgeführten Auswahlkriterien (Zulassungsvoraussetzungen, Bewertungskri- terien, Umsetzungssicherung) für die Baufelder 4 und 5, angepasst entsprechend der Stel- lungnahme zum interfraktionellen Änderungsantrag (TOP 3.5). Abstimmungsergebnis: 3.5 Mehrheitliche Annahme des durch die Stellungnahme angepassten Antrags (25 JA- Stimmen, 19 Nein-Stimmen) 3.1 Mehrheitliche Annahme der modifizierten Vorlage (36 JA-Stimmen, 8 Nein-Stimmen) 3.2 Mehrheitliche Annahme (39 JA-Stimmen, 4 Nein-Stimmen) 3.3 zurückgezogen 3.4 zur Kenntnis genommen – 2 – Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 zur Behandlung und auf verweist auf die er- folgte Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 11. März 2025 (3.1, 3.2) und 8. April 2025 (3.1, 3.2, 3.3, 3.4) sowie im Planungsausschuss am 10. April 20025 (3.4). Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass wir unter 3.1. eine Beschlussvorlage zur Grundstücksvergabe haben, insbesondere die Auswahlkriterien für die Baufelder 4 und 5. Dazu gibt es auch eine neue Beschlussvorlage, die noch einmal überarbeitet wurde und ei- niges an Unklarheiten hoffentlich ausgeräumt hat. Dann haben wir unter 3.2 die Erbbau- rechtskonditionen für gemeinwohlorientierte Baugruppen. Auch das ist noch einmal über- arbeitet worden nach der intensiven Diskussion, die wir mehrfach hatten. Dann gibt es un- ter 3.3 einen Änderungsantrag, der mittlerweile sich wieder erübrigt hat. Unter 3.4 gibt es eine Sachstandsinformation zum Baugebiet „Zukunft Nord“. Das ist nur eine Information, da müssen wir heute nichts abstimmen. Und dann gibt es einen relativ neuen interfraktio- nellen Änderungsantrag unter 3.5., über den wir dann auch abstimmen sollten. Wir haben dazu eine Stellungnahme gemacht. Da werden wir dann im Laufe der Diskussion, denke ich, darauf eingehen. Der konnte vor wenigen Minuten allerdings erst eingestellt werden. Wir steigen damit in die Diskussion ein. Stadtrat Löffler (GRÜNE): Lange haben wir darum gerungen, um dieses ganze Thema „Zu- kunft Nord“ und Konzeptvergabe im Speziellen. Ich weiß noch aus Erinnerung, dass auch meine Vorgängerin Ute Leidig schon vor mehr als einer Ratsfraktion das Thema Konzept- vergabe aufgeworfen hat und sich sicherlich auch darüber freuen wird, dass wir jetzt ein- mal mit einer Ausschreibung dann auch starten können, dass eben aus solchen Ideen dann auch irgendwann Umsetzungen und Realitäten auch werden. Deswegen wollen wir dieser Vorlage jetzt im Grunde heute auch gerne zustimmen, um das Verfahren nicht noch weiter aufzuhalten, und müssen da auch selbstkritisch anerkennen, dass wir selber einen Teil dazu beigetragen haben, dass wir jetzt auch noch einmal eine Schleife gedreht haben und dass es jetzt auch mit dem nochmaligen Änderungsantrag vielleicht auch nicht noch mal ganz so einfach ist. Daher erst einmal vielen Dank an die Verwaltung, dass wir jetzt diese Stel- lungnahme dann auch noch erhalten können. Ja, manche Probleme sind dann auch unse- rerseits hausgemacht. Ich glaube, so ehrlich müssen wir sein. Was sind aber denn eigentlich unsere Ziele, einerseits mit der Konzeptvergabe, aber auch mit dem Änderungsantrag, den wir noch eingebracht haben? Wir wollen in diesem Quar- tier, in „Zukunft Nord“, Wohnraum schaffen für Menschen, die diesen dann besitzen, die dort wohnen, für Menschen, die auch einen sozialen Anker für das Quartier darstellen kön- nen, weil sie mit sehr viel Herzblut in dieser Quartiersentwicklung von Anfang an mit dabei sind, die eben dann auch ein Nukleus für gute Nachbarschaft sein können, die Ideen haben können für das Zusammenleben, für soziale Infrastrukturen vor Ort, die eben von Anfang an dort eine lebendige und gute Stadtgesellschaft in diesem neuen Stadtteil mit am Ende über 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern dann auch sorgen können. Daher haben wir jetzt tatsächlich auch noch einmal mit diesem konkreten Änderungsantrag eingefordert, dass die Ziele, eben das kollektiv zu nutzende Wohneigentum und dass der überwiegende Anteil der Wohnungen als Mietwohnungen zu bezahlbaren Preisen dann auch errichtet werden soll, eben auch verbindlich in den Ausschreibungskriterien vorgegeben wird. Denn wir haben am Ende nichts daran gewonnen, wenn beispielsweise die Wohnungen jetzt, ich sage einmal, nach schönen Ideen errichtet werden, aber sobald irgendwelche Fristen – 3 – auslaufen, diese dann der Spekulation auf dem Wohnungsmarkt anheimfallen und sie zu teuren Preisen verkauft werden sollen. Und wir sehen einen kleinen Unterschied zur Stel- lungnahme. Nicht nur die Genossenschaft ist ein mögliches Modell, was sozusagen diese Bedingungen erfüllen kann, beispielsweise auch das Mietshäusersyndikat, also eine Kapital- gesellschaft könnte diese Bedingungen auch erfüllen. Das heißt, es ist noch nicht alles fest- gezurrt. Es gibt schon noch ein paar Möglichkeiten. Wir sind da auch gespannt, welche Ideen die Baugruppen dann noch einbringen. Aber vielmehr sind wir auf die inhaltlichen, auf die gestalterischen Ideen gespannt. Wir wünschen dabei viel Erfolg, gutes Gelingen und viel Durchhaltevermögen dabei. Stadtrat Pfannkuch (CDU): An die Flexibilität von Gemeinderäten werden heute in beson- derer Weise Anforderungen gestellt. Und ich finde, es ist zwar schön, dass sich der Kollege Löffler entschuldigt für seine Zirkel, die hier seine Fraktion uns abverlangt hat - ich will das positiv sehen, denn wir haben da ja auch dran gearbeitet und gelernt -, aber was jetzt dann, sozusagen das eine nehmen wir zurück, das andere tragen wir heute in der Minute nach, und die Verwaltung gibt sich auch noch alle Mühe, die letzte Sekunde dann für eine Antwort zu nutzen, also ich habe das an anderer Stelle schon gesagt, so lässt sich meine Fraktion nicht mehr behandeln. Das ist eine Diskussion, die wir in Vorberatungen führen müssen. Wir werden vor vollendete Tatsachen gesetzt. Also ich bin noch nicht ganz ent- schlossen, dass ich meiner Fraktion nicht empfehle, zu diesem Ergänzungsantrag die Zu- stimmung zu verweigern. Aber im Grundsatz wollte ich eigentlich euphorisch an diese Sache herangehen, weil sie nämlich ein Meilenstein jetzt in einer langen Entwicklung ist. Wir sind alle gespannt auf dieses Verfahren des Grundstücksvergabekonzeptes, wo wir besondere innovative Wohn- formen erwarten, offene Konzepte richtiggehend in uns hineinsaugen wollen, um zu spü- ren, dass das eine Entwicklung ist, die Zukunft hat. Das Liegenschaftsamt und die zustän- dige Dezernatsleitung haben sich alle Mühe gegeben, um hier alle wichtigen Kriterien ein- zufangen. Das wundert mich umso mehr, dass man jetzt noch an dieser Formulierung der Kriterien herumschrauben möchte. Ich habe Folgendes eigentlich so im Hinterkopf. Die Idee ist super, aber wir machen sie gerade durch ein Übermaß an Daumenschrauben wie- der zunichte. Und das merken die GRÜNEN vielleicht bei der nächsten Schleife, dass es gar nicht so intelligent ist, die Freiheit einmal offenzulassen und auch einmal zu vertrauen, dass ein Riesengremium... Ich habe das gelesen, das ist ja, die ganze Welt der Verwaltung steht dahinter, die alles überwachen wird, dass ja nichts schiefgeht. Und auch das ist aber den Grünen nicht gut genug. Ich muss einfach sagen, ich bin sehr gespannt, wie sich das ent- wickelt. Ich hoffe, dass trotz dieser sehr undurchsichtigen und ganz bewusst verklausulier- ten Quengeleien es ein gutes erstes Verfahren gibt, bei dem wir vielleicht dann auch Erfah- rungen für weitere Wellen dieser Ideen bekommen werden, danke schön. Stadtrat Schnell (AfD): Auch nach erneutem Durchhecheln des Themas nach der letzten Gemeinderatssitzung in zwei Ausschüssen hat sich hier nicht substanziell etwas Neues er- geben. Das bereits für zwei städtische Grundstücke im Areal „Zukunft Nord“ längst be- schlossene Vergabekonzept soll nach wie vor zugunsten einer Vergabe von fast zwei Drit- teln der Grundstücke an gemeinwohlorientierte Baugruppen mit sattem Rabatt entsorgt werden. Ein Auswahlgremium soll dabei entscheiden, wer in den Genuss dieses Rabatts kommt. Das ist eine zweistellige Zahl von Vertretern städtischer Dezernate, Ämtern, Behör- den und Dienststellen, dazu noch externe Experten, aber wenigstens auch jemand vom Bürgerverein. Also komplizierter geht es nicht mehr. Einmal davon abgesehen, dass – 4 – jedwede Baugruppe sich bei der bestehenden Konzeption um Baugrundstücke bereits be- mühen kann, nur eben ohne Rabatt, bedeutet dieses Verfahren einen enormen bürokrati- schen Aufwand. Der gewährte Rabatt bewirkt höhere Grundstückspreise für Genossen- schaften, städtische Gesellschaften und den freien Wohnungsmarkt, die dann zur Kompen- sation massiv über den Verkehrswert liegen müssten und sich wohl nur sehr bedingt durch- setzen ließen. Und dem Ziel, sehr günstigen Wohnraum für Karlsruhe zu ermöglichen, kommen wir damit auch nicht wirklich näher. Dem stehen aufgrund gesetzlicher Vorgaben massiv erhöhte Baukosten entgegen. Wir haben es mitbekommen, Projektentwickler sind ins Straucheln geraten. Zur Situation bei der Volkswohnung hatte ich in der letzten Ge- meinderatssitzung Baubürgermeister Fluhrer zitiert, der die gesamte Immobilienbranche, aber insbesondere die Volkswohnungen deshalb im Sturm sieht. Also diese Neukonzeption dient mit ihrem immensen bürokratischen Aufwand letztendlich nur der Befriedigung von Partikularinteressen einer linksgrünen Wählerklientel. Daher lehnen wir diese Vorlage ab. Das gilt ebenso für alle Ergänzungs- oder Änderungsanträge, wobei den Verzicht auf eine Tiefgarage hätte man ja vielleicht machen können, wenn die öffentlichen Parkplätze ent- lang der Erzberger Straße noch existieren würden, aber die mussten ja aus erzieherischen Gründen, Stichwort Mobilitätswende, weg. Stadträtin Melchien (SPD): Genauso wie Herr Schnell die Vorlage ablehnt, ist es fast schon selbstverständlich, dass wir genau die Punkte, die Sie angesprochen haben, gut finden, um das kurz zu fassen. Wir freuen uns über die heutige Beschlussfassung über das Grund- stücksvergabekonzept „Quartier Nord“. Ich kann es gar nicht zusammenzählen, mit wie vielen interessierten Akteuren wir in den vergangenen Jahren Wohnprojekte diskutiert ha- ben. Und heute beschließen wir gleich für zwei Baufelder endlich die Auswahlkriterien, nach denen wir eben gemeinwohlorientierte Baugruppen zu einer Umsetzung ihrer Ideen verhelfen. Dass wir das heute können, verdanken wir zahlreichen Engagierten innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung. Deswegen allen, die hier mitgewirkt haben, und ich weiß, es war ein sehr schwieriger Prozess, der natürlich auch noch einmal in viele Runden gegangen ist, weil er gut werden soll, ein ganz herzliches Dankeschön an alle, die hier viele, viele Stunden reingelegt haben, dass wir es heute beschließen können. Und in diesen ganz vielen Gesprächen, die wir geführt haben, war tatsächlich natürlich das größte Hemmnis, da verrate ich nichts Neues, die fehlenden Grundstücke zur Umsetzung dieser wirklich guten Ideen, die auch viel für die Gemeinschaft insgesamt, für eine Entwicklung von Quartieren bringen können. Und lange, nachdem der Wunsch erstmals diskutiert wurde, haben wir endlich erstmalig eine Möglichkeit hier, wollen wir jetzt gute gemein- wohlorientierte Projekte fördern, zusätzlich durch eine Anpassung der Erbbaukondition, die natürlich notwendig ist, dass das gelingen kann. Und dabei ist es eben, Herr Pfannkuch, von ganz großer Bedeutung, wie wir Gemeinwohl in diesem Zusammenhang definieren, weil das dann auch entscheidet, was wir am Ende angeboten bekommen. Und da sahen wir eben vorwiegend eigengenutzten Wohnraum als kritisch an, hier als eine weitere Op- tion darzustellen. Ich habe das auch in einem entsprechenden Ausschuss in der Vorberatung durchaus prob- lematisiert und bin gemeinsam in sehr viele Gespräche gegangen. Und auch wir haben ab- gewogen, für was entscheiden wir uns. Und deswegen haben wir den Änderungsantrag eben gemeinsam mitgeschrieben, um hier bezahlbaren Wohnraum und auch die Gemein- schaftsförderung durchaus als wichtiges Anliegen in den Vordergrund zu rücken. Ob uns das Ganze gelingt, wird die Zukunft zeigen. Die „Zukunft Quartier Nord“ ist sicherlich ein Versuch bei allem Optimismus, den wir haben. Wir fassen ihn aber in der festen – 5 – Überzeugung, dass es uns gelingen kann. Wir haben ein gutes Auswahlgremium, das gut aufgestellt ist. Die Rahmenbedingungen sind herausfordernd. Auch das hat uns in den ver- gangenen Runden ja beschäftigt. Wir hoffen jetzt auf einen gemeinsamen Erfolg und sind gespannt auf die Ideen, auf die Schwerpunkte, die die jeweiligen Akteure entwickeln und hier vorstellen. Dieser Beschluss heute ist sicher eine gute Grundlage, um sozial, kulturell, ökologisch einen Mehrwert für alle zu bringen. Vielen Dank. Stadtrat Gaukel (Volt): Was länger währt, wird endlich vielleicht gut. Wir sind ja recht neu dabei, deswegen können wir von der ganzen Historie jetzt nicht so viel berichten, möchten uns daher aber unseren Vorgängern, auch die, die jetzt noch hier drinnen sitzen, dabei auf jeden Fall bedanken, das angestoßen zu haben und das auch in vielen Widrigkeiten weiter durchgesetzt zu haben, aber natürlich auch der Verwaltung, die das doch, von dem, was man mitbekommt, stark und auch sehr positiv begleitet hat. Hier auch vielen Dank an das Auswahlgremium, das ja auch diese Auswahlkriterien mitbearbeitet hat. Und genau über das Thema selbst, wie wichtig das ist, wurde, glaube ich, schon genug gesagt. Deswegen würde ich jetzt noch einmal auf den Ergänzungsantrag kurz eingehen, der nicht nur von den GRÜNEN kam, sondern da auch danke an die Linken, die den zuerst eingebracht hat- ten, gerade auch mit Vorschlag von Herrn Opferkuch, und den ja mitgezeichnet haben. Und da ist vielleicht noch wichtig zu sagen, hier geht es ja vor allem darum, diese Kriterien genauso festzulegen, wie es das Auswahlgremium haben wollte, weil ja da eben noch ein- mal Änderungen in Schleifen gemacht sind. Und das ist jetzt noch einmal der Ausgangs- stand. Wir haben gesagt, oder ihr, bevor wir da waren, habt gesagt: „Hey, da gibt es ein Auswahlgremium, das soll auch Kriterien festlegen.“ Und jetzt geht es einfach nur darum, das wieder genau darauf anzupassen, was festgelegt wurde. Und ich finde, das ist auch ein wichtiges Zeichen von Respekt gegenüber diesem Gremium, das sehr viel auch Arbeit da reingesteckt hat. Vielen Dank. Stadträtin Berghoff (Die Linke): Ich kann mich jetzt wirklich sehr kurzfassen, weil sehr viel schon gesagt wurde. Es geht uns nicht darum, hier irgendjemanden zu ärgern, und wir wollen das auch definitiv im Gegenteil nicht in die Länge ziehen. Wir wollen eigentlich nur, dass drinsteckt, was draufsteht. Der Vorsitzende: Vielen Dank. Ich habe mit dem Änderungsantrag folgendes Problem. Ich habe vor Jahren mit vielen der Baugruppen zu tun gehabt, die sich jetzt auch wieder am Start befinden. Und ich habe nicht wahrgenommen, dass es denen nicht auch um selbstbe- sitzendes Wohneigentum geht. Und die sind zu mir gekommen und haben gesagt: „Wir sind mehrere Familien mit absehbar vielen Kindern. Wir wollen jetzt nicht einzelne Eigen- tumswohnungen kaufen, das könnten wir, sondern wir wollen uns in ein gemeinschaftli- ches Bauträgerprojekt einbringen, damit wir auch ausreichend Räume gemeinsam weiter verwalten und gestalten können.“ Es war aber nicht an ein Genossenschaftsmodell ge- dacht, das am Ende ein ausschließlich kollektives Wohneigentum ist. So habe ich das nie verstanden. Und deswegen kann ich nur daran appellieren. Ich verstehe die Absicht des Antrags, aber ich empfehle, ihm nicht zuzustimmen, weil wir am Ende dadurch die mögli- chen Konstellationen der Baugruppen aus meiner Sicht zu sehr einschränken. Und es ist so- wieso schon eine Herkulesaufgabe, sich im Moment bei den Baukosten und bei den gan- zen Rahmenbedingungen zusammenzuschließen, eigenes Kapital einzubringen und dann am Ende in einer Baugruppe ganz viel Gemeinschaftseigentum mitzufinanzieren, das mir persönlich natürlich auch nutzt, das aber den Preis für das Gesamte natürlich erst einmal – 6 – hochtreibt und dann davon auszugehen, dass ich es dann nicht einmal selbst besitzen kann, sondern dass ich es im Grunde nur als kollektives Wohneigentum nutze. Und gleichzeitig haben wir ja noch die Auflage drin, es müssen aber auch noch ganz viele Mietwohnungen entstehen, wo ja auch schon die heutigen Investoren sagen, das kann ich mir im Moment gar nicht leisten. Denken Sie das einmal zu Ende, welche Krösusse dann dort plötzlich als Mitfinanziers auftreten sollen. Deswegen haben wir hier ein tolles Projekt vor, und ich kann nur empfehlen, dass wir bei den vielen erschwerenden Bedingungen, auf die wir uns ja gemeinsam eingelassen haben, denn es soll ja gut werden, jetzt nicht auch noch einen solchen Schwerpunkt auf kollektives Wohneigentum setzen, dass am Ende im Grunde keiner mehr bereit ist, da einzusteigen. Ich bin sehr dankbar, dass im Änderungs- antrag es geöffnet ist, auch für eigenes Wohneigentum, weil „überwiegend“ steht, aber schon mit diesem „überwiegend“ habe ich vielleicht am Ende ein Problem, wenn ich eine Baugruppe habe. Wir würden ja gerne, wir kriegen es aber überwiegend an der Stelle nicht hin. Die Stellungnahme der Verwaltung suggeriert mit dem ersten Satz erst einmal was ande- res, weil sie erst einmal der Schadensbegrenzung diente. Und die Bitte wäre, dass die An- tragsteller auf die Formulierung, die wir auf der Rückseite haben oder auf der Seite 2 um- schwenken können, weil wir dann nämlich im Grunde ihr Begehr so aufnehmen, dass es aus unserer Sicht logisch ist. Es ist trotzdem nichts, was die Verwaltung übernimmt, son- dern ich wäre dankbar, wenn Sie unseren Formulierungsvorschlag übernehmen könnten, und dann stelle ich das hier zur Abstimmung. Falls dann dieser Antrag eine Mehrheit be- kommt, empfehle ich trotzdem, der veränderten Beschlussvorlage zuzustimmen. Es kann nur dann passieren, also wenn meine Einschätzung stimmt, kriegen wir nur ganz wenige, die sich darum bewerben. Wenn Ihre Einschätzung stimmt, dass das nicht so ist, dann ist es ja okay. Ich befürchte einfach, dass wir dann irgendwann noch einmal eine neue Runde brauchen, weil wir sagen, die Bedingungen haben sich doch als nicht umsetzungsmöglich ergeben. Sie sind inhaltlich alle völlig nachvollziehbar und okay, aber sie sind am Ende in der Realität einfach vielleicht nicht so umzusetzen. Und ich würde gerne deswegen mit ei- nem möglichst offenen Angebot da reingehen. Das ist dadurch natürlich für eine Konstruk- tion wie das Miethäusersyndikat oder andere nach wie vor möglich, sich hier zu bewerben. Aber es ist, glaube ich, auch noch für andere möglich, die wir durch die Einschränkungen möglicherweise verunmöglichen. Das ist am Ende eine Baucheinschätzung. Ich kann es Ihnen nicht belegen, aber Sie sollten diese Meinung von mir kennen und deswegen auch die Empfehlung der Verwaltung, diese Einschränkung der Gruppen, die sich anbieten könnten, hier nicht mit vorzunehmen. Stadtrat Cramer (KAL): Herr Oberbürgermeister, ich möchte jetzt für die antragstellenden Fraktionen eine Beratungspause beantragen. Der Vorsitzende: Vielen Dank, dann unterbrechen wir für fünf Minuten, und dann rufe ich Sie alle wieder zur Abstimmung zusammen. (Unterbrechung der Sitzung 16:28 Uhr bis 16:34 Uhr) Der Vorsitzende: Liebe Kolleginnen und Kollegen, die antragstellenden Fraktionen haben gerade mitgeteilt, dass sie den Formulierungsvorschlag der Stadt übernehmen. Dennoch – 7 – werden wir ihn jetzt natürlich als Ergänzungsantrag dann in der neuen Formulierung hier zur Abstimmung stellen, bevor wir dann die Beschlussvorlage 3.1 zur Abstimmung stellen. Insofern steht jetzt zur Abstimmung der Änderungsantrag (Anm.:TOP 3.5), der interfraktio- nelle, aber in der von der Verwaltung vorgeschlagenen, etwas eingeschränkten und auch neuen Formulierung. Wie gesagt, ich empfehle Ablehnung, wenn der aber eine Mehrheit findet, am Ende dennoch die Zustimmung zu der Beschlussvorlage. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Nur noch einmal zum Verständnis, ich habe Sie so jetzt verstan- den, dass Ihre Empfehlung von der Änderungsgruppe nicht gefolgt wird, dass es überwie- gend rauskommt. Ist es so? Der Vorsitzende: Sie haben in der Stellungnahme der Verwaltung eine veränderte Formulie- rung zum interfraktionellen Änderungsantrag, der an einer Stelle eine Bedingung heraus- nimmt und in den anderen aber im Wesentlichen das anders formuliert, was die Antrag- steller begehren. Dennoch bleibt natürlich diese Festlegung auf einer etwas einschränken- deren Auswahl, die dann durch die Baugruppen erfolgen kann, bestehen. Deswegen emp- fehle ich Ihnen ja auch Ablehnung. Es ist ein bisschen kompliziert, aber es ist halt so. Aber so mit dieser neuen Formulierung ist es wenigstens umsetzbar aus unserer Sicht. Aber wie gesagt, es ist eine Einschränkung für die Baugruppen, und die kann ich nicht empfehlen, weil ich gerne ein breites Feld hätte, aus dem dann am Ende die Kommission auswählt. Und die kann ja trotzdem sagen, wenn es mehr kollektives Wohnen gibt, dann finden wir das besser oder so, aber ich würde es von vornherein nicht so einschränken. Dann stelle ich jetzt diesen sprachlich und inhaltlich so etwas modifizierten Änderungsan- trag zur Abstimmung und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche An- nahme. Damit wird die Vorlage 3.1. so verändert, wie es die Antragsteller begehren, aber in der von der Stadt vorgeschlagenen Formulierung. Und die stelle ich jetzt hier zur Abstimmung, und zwar ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Annahme. Dann rufe ich auf 3.2. Das sind die Erbbaurechtskonditionen für gemeinwohlorientierte Baugruppen. Der ursprüngliche Änderungsantrag 3.3 ist ja zurückgezogen, sodass wir da- für jetzt keine vorherige Abstimmung brauchen, sondern die unveränderte Beschlussvor- lage, aber in der neuen Fassung zu 3.2, steht jetzt zur Abstimmung, und da bitte ich Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Annahme, vielen Dank. Dann haben wir 3.3 erledigt. 3.4 ist eine Sachstandsinformation. 3.5 hatten wir schon in veränderter Form zur Abstimmung gestellt. Ich darf mich abschließend noch einmal für die am Ende doch sehr großen Mehrheiten be- danken, die aber zustande kommen, weil die Verwaltung hier in einem unglaublichen Fleiß gearbeitet hat. Ich wünsche der Konzeptvergabe alles Gute, und ich glaube, wir werden uns entweder in der einen oder anderen Richtung dann sowieso noch einmal damit be- schäftigen. Herr Stadtrat Hofmann, noch eine persönliche Erklärung oder irgendwas? Stadtrat Hofmann (CDU): Ja, bitte, weil für unsere Fraktion, aber auch für viele andere hier, war dieses Vorgehen absolut unterirdisch, muss ich sagen. Das ist inakzeptabel, so kurzfris- tig teilweise eine Stellungnahme noch, die zu Beginn der Sitzung nicht eingestellt war, das – 8 – funktioniert nicht. So kann es in Zukunft nicht weitergehen. Ich bitte einfach in Zukunft, auch bei einer wirklich in der Sache guten Sache, dann einfach noch eine andere Vorge- hensweise als das, was wir heute gemacht haben, danke. Stadtrat Schnell (AfD): Herr Hofmann, ich verstehe die Kritik vollkommen, aber wenn man konsequent ist, hätte man dann einen Antrag auf Nichtbefassung oder Verschiebung stel- len müssen. Danke. Der Vorsitzende: Ja, wir hatten es schon einmal verschoben, sonst hätte ich selber ge- macht. Insofern bin ich jetzt erst einmal dankbar, dass wir es heute so weit durchgezogen haben. Jetzt gucken wir, wer von uns recht hat, und dann schauen wir einmal, was wir am Ende daraus bekommen, gut, vielen Dank Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 22. Mai 2025