Umweltverschmutzung und den Gifteintrag an den Bushaltestellen in Wettersbach Anfrage der Bündnis90/DieGrünen-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach

Vorlage: 2025/0203
Art: Anfrage
Datum: 27.02.2025
Letzte Änderung: 31.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 08.04.2025

    TOP: 6

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage Wettersbach
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0203 Eingang: 17.02.2025 Umweltverschmutzung und den Gifteintrag an den Bushaltestellen in Wettersbach Anfrage der Bündnis90/DieGrünen-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 08.04.2025 6 Ö Kenntnisnahme Wir möchten uns mit dieser Anfrage beim KVV darüber erkundigen, was sie gegen die Umweltverschmutzung und den Gifteintrag an den Bushaltestellen in Wettersbach aufgrund achtlos weggeworfener Zigarettenkippen tun. Mit freundlichen Grüßen Gundula Lüchtrath-Klöckner, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen

  • Stellungnahme Anfrage Wettersbach
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0203 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: VBK Umweltverschmutzung und den Gifteintrag an den Bushaltestellen in Wettersbach Anfrage der Bündnis90/DieGrünen-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 08.04.2025 6 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Eine Veränderung der Reinigungssituation oder eine Aufstellung von geschlossenen Aschenbechern an ÖPNV-Haltestellen wurde mit Blick auf entstehenden Anschaffungs- und Folgekosten unter Berücksichtigung der Haushaltslage abgelehnt. Erläuterungen Die Verkehrsbetriebe Karlsruhe stehen zum Beschluss des Gemeinderats Karlsruhe zum Rauchverbot an Haltestellen. Dieses wurde in der Hausordnung dokumentiert, Hinweise zum Rauchverbot sind zusätzlich auch in den Vitrinen an Haltestellen angebracht. Zuvor vorhandene Behältnisse für Zigarettenabfälle wurden mit Beschluss des Rauchverbots bewusst demontiert. Eine Überwachung des Rauchverbots durch die Verkehrsbetriebe ist aus kapazitativen Gründen nicht umsetzbar. Vorhandene Drahtkorbmüllbehälter werden durch die Verkehrsbetriebe fortlaufend durch geschlossene Behälter ersetzt, allerdings ohne separates Behältnis für Zigarettenabfälle. Durch die geschlossenen Behälter sollte sich künftig eine Reduktion der Umweltverschmutzung im Haltestellenbereich ergeben. Dies betrifft insbesondere kleine Abfälle, die in Drahtkorbmüllbehältern wieder herausfallen können. Eine erneute Beschaffung, Installation, fortlaufende Leerung und Instandhaltung von zusätzlichen Behältnissen für Kippenabfälle ist in der Wirtschaftsplanung der Verkehrsbetriebe nicht eingeplant. Mit Blick auf die sehr angespannte Haushaltslage der Stadt Karlsruhe sowie knappe Personalressourcen sehen die Verkehrsbetriebe keine Möglichkeit den Reinigungsaufwand an Haltestellen zu erhöhen.