Regionalplan Mittlerer Oberrhein; Teilfortschreibung "Windenergie"
| Vorlage: | 2025/0199 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 26.02.2025 |
| Letzte Änderung: | 30.04.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Daxlanden, Grötzingen, Knielingen, Wolfartsweier |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 08.04.2025
Rolle: Anhörung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
- Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 10.04.2025
Rolle: Vorberatung
Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen
- Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.03.2025
Rolle: Anhörung
Ergebnis: Keine Angabe
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.03.2025
Rolle: Anhörung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0199 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stadtplanungsamt Regionalplan Mittlerer Oberrhein; Teilfortschreibung "Windenergie" - 2. Anhörung Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wolfartsweier 26.03.2025 2 Ö Anhörung Ortschaftsrat Grötzingen 26.03.2025 2 Ö Anhörung Ortschaftsrat Wettersbach 08.04.2025 3 Ö Anhörung Planungsausschuss 10.04.2025 4 Ö Vorberatung Gemeinderat 29.04.2025 10 Ö Entscheidung Kurzfassung 1. Der Gemeinderat stimmt der Stellungnahme der Verwaltung (gemäß Anlage 01) zu den Planungen des Regionalverbands zur Fortschreibung zur Aufstellung des Regionalplankapitels 4.2.4 „Vorrang- gebiete für Windenergieanlagen“ zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Stellungnahme der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karls- ruhe zur Fortschreibung des Regionalplankapitels (gemäß Anlage 02) zu. Er beauftragt Herrn Ober- bürgermeister Dr. Mentrup, die Position der Stadt Karlsruhe in der Verbandsversammlung des Nach- barschaftsverbandes am 19. Mai 2025 zu vertreten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☒ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen I. Anlass Nach §§ 20 und 21 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) vom 7. Februar 2023 muss die Regionalplanung zur Erreichung der Klimaschutzziele Gebiete in einer Größenordnung von mindestens zwei Prozent der jeweiligen Regionsfläche für die Windenergie- und Photovoltaiknutzung festlegen. Durch die Einführung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) zum 1. Februar 2023 ergibt sich für den Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO) die Pflicht, Vorranggebiete für Windenergieanlagen in einer Größenordnung von insgesamt mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche festzulegen. Der RVMO hatte am 7. Dezember 2022 den Aufstellungsbeschluss nach § 12 Abs. 1 Landesplanungs- gesetz (LPlG) für die Aufstellung des Regionalplankapitels 4.2.4 „Vorranggebiete für Windenergieanla- gen“ gefasst. Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein beabsichtigt nach § 12 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LplG) die Aufstellung des Regionalplankapitels 4.2.4 „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“ mit dem Ziel der Festlegung von Vorranggebieten auf denjenigen Flächen, welche einen möglichst hohen Windener- gieertrag versprechen und dabei die geringsten Nutzungskonflikte aufweisen. Am 13. Dezember 2023 wurde das Beteiligungsverfahren beschlossen. Die Stadt Karlsruhe hat die Stellungnahme fristgerecht eingereicht (s. hierzu Vorlage 2024/0043). Im Rahmen der erneuten (zweiten) Anhörung, die vom Pla- nungsausschuss des RVMO am 19. März 2025 beschlossen wurde, hat die Stadt Karlsruhe erneut die Möglichkeit, Stellung zu den vorgenommenen Änderungen zu nehmen. Die beigefügten Stellungnah- men werden dem RVMO fristgerecht zum 2. Juni 2025 übermittelt. II. Änderungen in den Planungen Die Vorranggebietskulisse wurde von ca. 3,3 % deutlich auf etwa 2 % reduziert. Die Reduktion der Gebietskulisse ergibt sich in erster Linie aus den in der ersten Anhörungsrunde eingegangenen Stel- lungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit. Im Wesentlichen wurden im Vergleich zur ersten Beteiligung die für die Gemarkung Karlsruhe vorge- sehenen Flächen 1. „Energiehügel“ (Deponie West, Knielingen; ca. 18,5 ha) 2. „Edelberg“ (Wettersbach; ca. 43,6 ha; davon ca. 6 ha auf Gemarkung Karlsruhe) aus der Flächenkulisse des vorliegenden Entwurfes herausgenommen. Auch der städtische Vorschlag für einen Suchraum im Bereich von Grötzingen 3. „Grötzingen-Silzberg“ (Grötzingen, südlich angrenzend an Weingarten) ist nicht in die Planungen übernommen worden. Die vollständigen Planunterlagen (Satzung, Textteil, Kartenteil, Umweltbericht und Gebietssteckbriefe usw.) sind im Zeitraum 2. April – 2. Juni 2025 auf der Online Beteiligungsplattform Raumordnung digital abrufbar unter: https://rvmo.raumordnung-online.de/plan/wind – 3 – III. Stellungnahme der Stadt Karlsruhe Die Stadt Karlsruhe wird sich mit ihrer Stellungnahme dafür aussprechen, dass der Energieberg wieder im Regionalplan aufgenommen wird. Auch wird sich die Stadt Karlsruhe beim Regionalverband dafür einsetzen, dass die Fläche im Norden Grötzingens in einem Nachtrag oder einer Fortschreibung des Teilregionalplanes nachgeführt wird, so- wie ein Investor für die Fläche gefunden wurde und ein positives artenschutzrechtliches Gutachten vor- gelegt werden kann. IV. Stellungnahme des Nachbarschaftsverbands Karlsruhe Neben den einzelnen Verbandskommunen wird zur Planung auch der Nachbarschaftsverband Karlsruhe als Träger der vorbereitenden Bauleitplanung für elf Mitgliedsgemeinden (Eggenstein-Leopoldshafen, Ettlingen, Karlsbad, Karlsruhe, Linkenheim-Hochstetten, Marxzell, Pfinztal, Rheinstetten, Stutensee, Waldbronn und Weingarten) gehört. Der Anhörungsentwurf des RVMO beinhaltet für den Nachbarschaftsverband Karlsruhe (NVK) sieben Vorranggebiete für die Windenergie. Der Nachbarschaftsverband Karlsruhe hat aktuell seit Mitte 2019 einen rechtswirksamen Teil-Flächen- nutzungsplan Windenergie, der Konzentrationszonen für Windenergieanlagen festgesetzt. Dieser bleibt mit seinen positiven Flächenausweisungen zugunsten der Windenergie wirksam, sprich solche, die über die Festlegungen des Regionalplans hinausgehen. Davon existiert nach derzeitigem Planungsstand in Karlsruhe die Konzentrationszone für den Energieberg und in Rheinstetten und Weingarten jeweils eine geringfügige Erweiterung der Flächen des Regionalplans. In Ettlingen betrifft diese positive Flächendefi- nition als Konzentrationszone Wind den Kreuzelberg. Die Stellungnahme des NVK begrüßt die Planungen des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein. Lediglich für das Umfeld der Gemeinde Karlsbad sowie der Stadt Rheinstetten bittet der NVK weiterhin jeweils darum, eine Überbündelung zu überprüfen. Die Stellungnahme des NVK wird am 19. Mai 2025 der Verbandsversammlung des NVK zum Beschluss vorgelegt. Die Stimme der Stadt Karlsruhe kann in der Verbandsversammlung nur einheitlich abgegeben werden. Daher wird die städtische Position im Gemeinderat vorberaten und beschlossen. Die Verwal- tung empfiehlt dem Gemeinderat, die beigefügte Stellungnahme des NVK mitzutragen (Anlage 02). Neben der Teilfortschreibung des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein führt auch der Regionalverband Nordschwarzwald die Teilfortschreibung Windenergie durch. Hier liegen noch keine Ergebnisse der ers- ten Anhörung vor. Der Nachbarschaftsverband Karlsruhe wird ggf. in einer eigenen Stellungnahme die Belange des NVK vertreten. Die Belange der Stadt Karlsruhe sind hier voraussichtlich nicht berührt. – 4 – Beschluss: Der Gemeinderat beschließt: 1. Der Gemeinderat stimmt der Stellungnahme der Verwaltung (gemäß Anlage 01) zu den Planungen des Regionalverbands zur Fortschreibung zur Aufstellung des Regionalplankapitels 4.2.4 „Vorrang- gebiete für Windenergieanlagen“ zu. 2. Der Gemeinderat stimmt der Stellungnahme der Planungsstelle des Nachbarschaftsverbandes Karls- ruhe zur Fortschreibung des Regionalplankapitels (gemäß Anlage 02) zu. Er beauftragt Herrn Ober- bürgermeister Dr. Mentrup, die Position der Stadt Karlsruhe in der Verbandsversammlung des Nach- barschaftsverbandes am 19. Mai 2025 zu vertreten.
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Extrahierter Text
Nachbarschaftsverband Karlsruhe Der Verbandsvorsitzende, 76124 Karlsruhe Nachbarschaftsverband Karlsruhe Der Verbandsvorsitzende Regionalverband Mittlerer Oberrhein Herrn Dr. Proske Baumeisterstr. 2 76137 Karlsruhe Fortschreibung des Regionalplankapitels 4.2.4 „Erneuerbare Energien“ des Regio- nalplans Mittlerer Oberrhein 2003 Stellungnahme des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe (NVK) im Zuge der erneu- ten Anhörung Träger öffentlicher Belange Sehr geehrter Herr Dr. Proske, sehr geehrte Damen und Herren, der Regionalverband Mittlerer Oberrhein beabsichtigt nach § 12 Abs. 1 Landesplanungs- gesetz (LplG) die Aufstellung des Regionalplankapitels 4.2.4 „Vorranggebiete für Wind- energieanlagen“ mit dem Ziel der Festlegung von Vorranggebieten auf denjenigen Flä- chen, welche einen möglichst hohen Windenergieertrag versprechen und dabei die ge- ringsten Nutzungskonflikte aufweisen. Den Gemeinden und Trägern öffentlicher Belange wurde bis 2. Juni 2025 Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben. Wir bedanken uns für die erneute Beteili- gung am oben genannten Verfahren und gibt folgende Stellungnahme ab: Der NVK hat mit seinem Teil-Flächennutzungsplan Windenergie bereits den Weg geeb- net, erneuerbare Energien aus Windkraft gewinnen zu können. Daher begrüßt der NVK ausdrücklich die Anstrengungen des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein (RVMO) zur Bereitstellung von Flächen zum verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien auf Grundlage der im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg getroffenen Vorgaben. Im Teil-Flächennutzungsplan sind Konzentrationszonen für Windenergieanlagen festge- setzt. Dieser gilt gemäß § 245e BauGB jedoch nur bis zum Erreichen der Flächenbei- tragswerte durch einen Regionalplan, längstens aber bis zum 31. Dezember 2027 hin- sichtlich seiner Steuerungs- und Ausschlusswirkungen für Windenergieanlagen fort. Karlsruhe, Rathaus West Telefon 0721/133-6111 Telefax 0721/133-6109 E-Mail info@ nachbarschaftsverband-karlsruhe.de Kernarbeitszeit 8.30–12.00 Uhr, 14.00–15.30Uhr Haltestelle Mühlburger Tor Aktuelle Hinweise zum Fahrplan er- halten Sie im Internet unter www.kvv.de Sachbearbeiter/in Zimmer Tel.-Durchwahl Datum/Zeichen Ihres Schreibens Unser Zeichen Datum 2. April 2025/2.5.157 20. Mai 2025 - 2 - Danach bleiben grundsätzlich lediglich (weitere) positive Flächenausweisungen des FNP zugunsten der Windenergie wirksam, sprich solche, die über die Festlegungen des Regi- onalplans hinausgehen. Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass die Konzentrati- onszonen im Teil-Flächennutzungsplan Windenergie als „Rotor-in“-Flächen geplant wur- den. Die im Regionalplan enthaltenen Flächen sind dagegen als „Rotor-out“-Flächen ge- plant worden. Dadurch ergibt sich ein Delta zwischen der Planung des NVK und der des RVMO. Wir möchten auf die jeweiligen Stellungnahmen der Mitgliedskommunen verweisen, die wir ausdrücklich unterstützen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister 1. digital an Regionalverband Mittlerer Oberrhein, Hr. Dr. Proske, ee@region-karlsruhe.de 2. Kopie per Mail z. K. an alle elf Mitgliedskommunen des NVK, Regierungspräsidium Karlsruhe 3. Kopie per Mail z. K. Hr. Bantz (ZJD), Fr. Kober-Moritz und Hr. H.-V. Müller (beide GBA), Fr. Schruff 4. z. d. A. (NVK613.250.600/Teilfortschreibung Wind) Der Verbandsvorsitzende: NVK-Planungsstelle:
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Stadt Karlsruhe, 76124 Karlsruhe, Zentraler Juristischer Dienst Stadt Karlsruhe | Zentraler Juristischer Dienst 1. Beschluss: Regionalverband Mittlerer Oberrhein Baumeisterstraße 2 76137 Karlsruhe Rathaus am Marktplatz, Karl-Friedrich-Straße 10, 76133 Karlsruhe Sachbearbeitung: Alexander Bantz, Zimmer: C 318 Telefon: 0721 133-3021 Fax: 0721 133-3099 E-Mail: zjd@karlsruhe.de Unser Zeichen: ZJD-Ba 613.10.21 / RVMO-Wind Haltestelle: Marktplatz Klicken Sie hier, um ein Datum einzugeben. Teilregionalplan Windenergie; Aufstellung des Regionalplankapitels 4.2.4 „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“ des Regionalplans Mittlerer Oberrhein Hier: Stellungnahme der Stadt Karlsruhe im Zuge der zweiten Anhörung der Träger öffent- licher Belange; Ihr Schreiben vom 2. April 2025, Az. 2.5.157 Sehr geehrte Damen und Herren, der Regionalverband Mittlerer Oberrhein beabsichtigt nach § 12 Abs. 1 Landesplanungs- gesetz (LplG) die Aufstellung des Regionalplankapitels 4.2.4 „Vorranggebiete für Wind- energieanlagen“ mit dem Ziel der Festlegung von Vorranggebieten auf denjenigen Flä- chen, welche einen möglichst hohen Windenergieertrag versprechen und dabei die ge- ringsten Nutzungskonflikte aufweisen. Den Gemeinden und Trägern öffentlicher Belange wurde bis 2. Juni 2025 Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf gegeben. Wir bedanken uns für die erneute Beteiligung am oben genannten Verfahren und geben hiermit folgende Stellungnahme ab: Stellungnahme als Gemeinde Die Stadt Karlsruhe begrüßt weiterhin ausdrücklich die Anstrengungen des Regionalver- bands Mittlerer Oberrhein zur Bereitstellung von Flächen zum verstärkten Ausbau der er- neuerbaren Energien auf Grundlage der im Windenergieflächenbedarfsgesetz und im Kli- maschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg getroffenen Vorgaben. Flächenkulisse des Regionalplanentwurfs Der vorliegende zweite Entwurf des Regionalplanes Windenergie enthält auf Karlsruher Ge- markung keine Vorranggebiete für die Windenergie mehr. Neben der Fläche „Edelberg“ (WE_24) ist auch die Fläche „Energiehügel“ (WE_51) aus den Planungen herausgenommen worden. Wir bitten Sie, die Wiederaufnahme der Fläche WE_51 nochmals zu prüfen. Die vorgetra- gene Begründung der Zurückstellung dieser Fläche aufgrund von Konflikten mit dem Netz- ausbauvorhaben Nr. 19 (380-kV-Netzverstärkung Urberach-Weinheim-Karlsruhe, Abschnitt Süd 1 Philippsburg-Daxlanden) erschließt sich uns nicht. Die Haupttrasse der Ertüchtigung im Westen (Anlage 7100) liegt in einiger Entfernung zum Energieberg in der Burgau und – 2 – auf der nahe gelegenen Trasse zum Energieberg findet lediglich eine Zubeseilung auf be- stehenden Masten statt (siehe Abbildung; Auszug aus Planfeststellungsunterlagen Lage- plan Register 3.1.1. Blatt 2)). Zwar liegt der Standort innerhalb des 200m-Vorsorgeabstands zu Natura-2000-Gebieten. Im Rahmen der bisherigen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren konnte jedoch die Natura-2000-Verträglichkeit der konkreten Windenergieanlagen festgestellt werden. Der sogenannte „Windmühlenberg“ wird bekanntlich bereits seit Jahren für die Windkraft genutzt. Die dauerhafte regionalplanerische Sicherung ist aus unserer Sicht hier sinnvoll und erforderlich. Darüber hinaus möchten wir nochmals auf den Flächenvorschlag (Silzberg in Grötzingen), der im Rahmen der letzten Anhörung an Sie herangetragen wurde, zurückkommen. Dies- bezüglich wurde in der Synopse lediglich ohne weitere Angaben auf entgegenstehende überwiegende natur- und artenschutzrechtliche Belange hingewiesen. Hier wären wir für eine ausführlichere Darlegung der Einschätzung dankbar und möchten eine erneute Prü- fung anregen. Sollten hierfür Gutachten zu Fachthemen erforderlich sein, sind wir gerne bereit, uns mit Ihnen darüber im Gespräch auszutauschen. Mit freundlichen Grüßen