Haushaltssperre 2025 Stadt Karlsruhe

Vorlage: 2025/0196
Art: Antrag
Datum: 25.02.2025
Letzte Änderung: 16.05.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.03.2025

    TOP: 3

    Rolle: Behandlung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Stellungnahme Antrag Grötzingen
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0196 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Grötzingen Haushaltssperre 2025 Stadt Karlsruhe (Antrag der SPD-Ortschaftsratsfraktion) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 26.03.2025 3 Ö Behandlung Kurzfassung Die Ortsverwaltung teilt mit, dass die Vorschläge zur Konkretisierung der haushaltswirtschaftlichen Sperre von allen Fachämtern der Stadt Karlsruhe bis zum 28. März 2025 der Kämmerei zu melden sind. Daher kann zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließende Aussage darüber getroffen werden, welche Auswirkungen die Haushaltssperre auf laufende und kommende Großprojekte hat. Die betroffenen Gelder für diese Projekte sind nicht im Teilhaushalt der Ortsverwaltung Grötzingen eingeplant, sondern bei den entsprechenden Fachämtern. Laut Schreiben des Oberbürgermeisters vom 5. Februar 2025 wird vorerst auf Maßnahmen im Bereich der Stellenbewirtschaftung verzichtet. Des Weiteren werden im Finanzhaushalt für das Haushaltsjahr 2025 keine Einschränkungen gegenüber der aktuellen Planung vorgenommen. Das Stadtplanungsamt und Amt für Hochbau- und Gebäudewirtschaft haben wegen der Ortskernsanierung sowie der Kindertagesstätte Ringelberghohl Stellung genommen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Stadt Karlsruhe ist gesetzlich dazu verpflichtet, für 2025 eine haushaltswirtschaftliche Sperre zu erlassen, auch um die Aufstellung eines Nachtraghaushalts zu vermeiden. Die haushaltswirtschaftliche Sperre umfasst mehrere Teile. • Es gibt weiterhin den Grundsatz „ein Mehr erfordert ein Weniger an anderer Stelle“. • 35,1 Mio. Euro werden durch Reduzierungen der Zuweisungen an städtische Beteiligungsgesellschaften erzielt. • 10,0 Mio. werden durch Einschränkungen von Budgetansätzen über alle Teilhaushalte erreicht. Der Gemeinderat hat die Haushaltssperre und die Aufteilung der eingeschränkten Budgetansätze in seiner Sitzung am 18. Februar 2025 beschlossen. Das Dezernat 1 hat eine Einsparung in Höhe von 551.237,65 Euro zu erbringen, wovon 91.257,30 Euro auf den THH 1500 Ortsverwaltungen und Stadtamt Durlach entfallen. Der Anteil der OV Grötzingen hieran beträgt 19,42 %, was 17.724,42 Euro entspricht. Im Unterschied zum Vorgehen in der Haushaltssicherung handelt es sich bei der haushalts- wirtschaftlichen Sperre um pauschale Kürzungen der Haushaltsansätze. In diesem Zusammenhang gilt es Folgendes zu berücksichtigen: • Nicht als Maßnahme berücksichtigungsfähig sind die bereits benannten Haushaltssicherungsmaßnahmen. • Die zu erarbeitende Maßnahme muss sich zwingend auf das Jahr 2025 beziehen. Es ist keine Dauerhaftigkeit wie bei einer Haushaltssicherungsmaßnahme notwendig. • Bei der Nennung von Mehrerträgen können nur Erträge berücksichtigt werden die bereits zum Stand 28. März 2025 gebucht sind oder deren Eingang für 2025 sichergestellt ist. Es werden allerdings nur 20% der Mehrerträge anerkannt. Durch die Haushaltssicherungsmaßnahmen der vergangenen Jahre hat die Ortsverwaltung Grötzingen kaum Spielraum für Einsparungen. Es können keine Mehrerträge generiert werden. Grötzingen hat einen Planansatz von 1.305.516 Euro im Ergebnishaushalt. Hierin sind allerdings auch Posten enthalten, welche nicht oder nur schwer beeinflusst werden können, wie beispielsweise die Personalkosten in Höhe von 1.203.300 Euro, die ehrenamtliche Entschädigung in Höhe von 37.120 Euro, die Fraktionsgelder in Höhe von 920 Euro oder die Verfügungsmittel in Höhe von 1.626 Euro. Abzüglich dieser genannten Positionen verbleiben Grötzingen noch 44.825 Euro, aus welchen die Einsparungen zu erbringen sind. Die Vorschläge zur Konkretisierung der haushaltswirtschaftlichen Sperre sind von allen Fachämtern der Stadt Karlsruhe bis zum 28. März 2025 der Kämmerei zu melden. Daher kann zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließende Aussage darüber getroffen werden, welche Auswirkungen die Haushaltssperre auf laufende und kommende Großprojekte hat. Zumal die Gelder für diese Projekte nicht bei der Ortsverwaltung Grötzingen eingeplant sind, sondern bei den entsprechenden Fachämtern. Laut Schreiben des Oberbürgermeisters vom 5. Februar wird vorerst auf Maßnahmen im Bereich der Stellenbewirtschaftung verzichtet und auch im Finanzhaushalt für das Haushaltsjahr 2025 werden keine Einschränkungen gegenüber der aktuellen Planung vorgenommen. – 3 – Das Stadtplanungsamt teilt auf die Anfrage der Ortsverwaltung, 1) für welche Projekte und 2) in welcher Höhe finanzielle Mittel für die Ortsmittesanierung eingestellt wurden und 3) ob diese Projekte aufgrund der Haushaltssperre gestrichen oder verschoben werden müssen Folgendes mit: Für die Ortsmittesanierung ist für den Beginn der Straßenumbaumaßnahme „Schustergasse/Im Unterviertel“ für 2025 ein erster Teilbetrag von 100.000 Euro und für die Fortsetzung der Maßnahme im kommenden Doppelhaushalt für 2026 400.000 Euro und 2027 500.000 Euro eingeplant. Bei der Ausarbeitung der Ausführungsplanung ist die Planungsabteilung des Tiefbauamtes (TBA) nun auf mehrere Punkte gestoßen, die die Ausarbeitung nach aktueller Meldung verzögern werden: • schwierige topografische Lage der Straße und unterschiedliche Höhenlage der angrenzenden Grundstückszufahrten/-zugänge, • zudem kleinteilige Privatflächen entlang der Häuser - Abstimmung mit Eigentümern vonnöten • Neuplanung des niveaugleichen Ausbaus mit zwei Rinnen noch nicht im Stadtgebiet vorhanden - erhöhter Planungsaufwand • Berücksichtigung Schichtenwasser im Untergrund • Abgleich der Planung mit der kürzlich aktualisierten „Überschwemmungskarte für Starkregenereignisse“ Eine Verschiebung aufgrund der Haushaltssperre liegt nicht vor. Wir werden diese neuen Erkenntnisse und deren Auswirkungen mit dem TBA erörtern und zeitnah den Ortschaftsrat darüber informieren. Vonseiten des Amtes für Hochbau- und Gebäudewirtschaft war der Neubau der Kindertagesstätte Ringelberghohl für den kommenden Haushalt 2026/2027 eingereicht worden. Im Zuge der Haushaltsmaßnahmen wurde das Projekt für den Doppelhaushalt 2026/2027 gestoppt und wird im nächsten Doppelhaushalt 2028/2029 wieder auf die Investitionsliste genommen, sofern der Bedarf an Betreuungsplätzen unter Berücksichtigung der Planungen in der Eugen-Kleiber-Straße weiterhin bestehen bleibt.

  • Antrag Grötzingen
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0196 Eingang: 24.02.2025 Haushaltssperre 2025 Stadt Karlsruhe (Antrag der SPD-Ortschaftsratsfraktion) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 26.03.2025 3 Ö Behandlung Am Dienstag, 18. Februar 2025 hat der Gemeinderat die bereits vorab mitgeteilte Haushaltssperre beschlossen. Es liegt nun an den Dezernaten der Stadt, Einsparungen in Höhe von 15 Millionen Euro zu erzielen. Die SPD-Ortschaftsratsfraktion beantragt: Die Ortsverwaltung Grötzingen berichtet in der Ortschaftsratssitzung darüber, welche Auswirkungen die Haushaltssperre u.a. für • die laufenden Projekte (z.B. Ortssanierung) • die kommenden Projekte (z.B. Schulhoferneuerung) • die Verwaltung (z.B. Einstellung Personal) hat.