Aufstellungsbeschluss und Beschluss der formellen Offenlage zur Einzeländerung KA-LW-E002 „Herausnahme Kleintierzuchtanlage“ in Karlsruhe-Stupferich des Flächennutzungsplanes 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe
| Vorlage: | 2025/0190 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 25.02.2025 |
| Letzte Änderung: | 13.06.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtplanungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Stupferich |
Beratungen
- Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 10.04.2025
Rolle: Vorberatung
Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen
- Ortschaftsrat Stupferich (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 09.04.2025
Rolle: Anhörung
Ergebnis: Keine Angabe
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 29.04.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0190 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: Stadtplanungsamt Aufstellungsbeschluss und Beschluss der formellen Offenlage zur Einzeländerung KA-LW- E002 „Herausnahme Kleintierzuchtanlage„ in Karlsruhe-Stupferich des Flächennutzungsplanes 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe Zustimmung der Stadt Karlsruhe Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Stupferich 09.04.2025 3 Ö Anhörung Planungsausschuss 10.04.2025 5 Ö Vorberatung Gemeinderat 29.04.2025 11 Ö Entscheidung Kurzfassung 1. Der Gemeinderat stimmt der Einzeländerung des Flächennutzungsplanes 2030 zur „Herausnahme Kleintierzuchtanlage“ in Karlsruhe-Stupferich zu. Er beauftragt Herrn Oberbürgermeister Dr. Men- trup, die Position der Stadt Karlsruhe in der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes am 19. Mai 2025 zu vertreten. 2. Der Gemeinderat beschließt, das Bebauungsplanverfahren „Kleintierzuchtanlage Windelbachstraße“ in Karlsruhe-Stupferich einzustellen und den Aufstellungsbeschluss vom 11. Juli 2014 aufzuheben. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Mit der geplanten Einzeländerung des Flächennutzungsplans 2030 soll die Darstellung der Fläche KA- 772 – „Kleintierzuchtanlage Windelbachstraße“ von „geplanter Grünfläche – Vereinssonderfläche“ (Einzeländerung wirksam seit 29. Mai 2021) in „Fläche für Landwirtschaft“ geändert werden. Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten des Stadtteils Stupferich, rund 190 Meter vom Ortsrand entfernt und grenzt an landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie an ein Landschaftsschutzgebiet. Es umfasst eine Fläche von etwa 0,7 Hektar. Grundlage für die Änderung ist, dass es lange Zeit nicht möglich war, die erforderlichen Grundstücke zu erwerben und inzwischen die Bedarfslage für die auf der Fläche vorgesehene Kleintierzuchtanlage nicht mehr gegeben ist. Dies ermöglicht die Bereitstellung notwendiger Ausgleichsflächen für den vor- habenbezogenen Bebauungsplan „Seniorenwohnen am Gänsberg“, der parallel aufgestellt wird. Die geplante Nutzung schützt die Fläche dauerhaft vor baulichen Eingriffen und trägt gleichzeitig zu einer ökologisch wertvollen Aufwertung bei, die das Landschaftsbild stärkt. In diesem Zusammenhang soll parallel das Bebauungsplanverfahren „Kleintierzuchtanlage Windelbachstraße“ eingestellt werden, für das bereits 2014 ein Aufstellungsbeschluss gefasst wurde (siehe Anlage 03 – Anlage 05). Beschluss: 1. Der Gemeinderat stimmt der Einzeländerung des Flächennutzungsplanes 2030 zur „Herausnahme Kleintierzuchtanlage“ in Karlsruhe-Stupferich zu. Er beauftragt Herrn Oberbürgermeister Dr. Men- trup, die Position der Stadt Karlsruhe in der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes am 19. Mai 2025 zu vertreten. 2. Der Gemeinderat beschließt, das Bebauungsplanverfahren „Kleintierzuchtanlage Windelbachstraße“ in Karlsruhe-Stupferich einzustellen und den Aufstellungsbeschluss vom 11. Juli 2014 aufzuheben. Anlage 01: Entwurf Vorlage Verbandsversammlung NVK zu FNP Einzeländerung KA-LW-E002 Anlage 02: Entwurf Einzelblatt zu FNP Einzeländerung KA-LW-E002 Anlage 03: Geltungsbereich Aufstellungsbeschluss B-Plan Kleintierzuchtanlage Anlage 04: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss B-Plan Kleintierzuchtanlage Anlage 05: Vorentwurf Planzeichnung B-Plan Kleintierzuchtanlage
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NACHBARSCHAFTSVERBAND KARLSRUHE VERBANDSVERSAMMLUNG am 19. Mai 2025 Vorlage 1/2025 zu TOP 1 Einzeländerung Flächennutzungsplan 2030 - erste Aktualisierung KA-LW-E002 „Herausnahme Kleintierzuchtanlage“ in Karlsruhe Stupferich (Grünfläche mit der Zweckbestimmung Vereinssonderfläche in Fläche für Land- wirtschaft) Aufstellungsbeschluss für eine neue Darstellung des Flächennutzungsplanes (Einze- länderung) nach § 2 BauGB sowie Beschluss der Veröffentlichung im Internet und öf- fentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sons- tigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB Auf Antrag der Stadt Karlsruhe soll folgende Einzeländerung des Flächennutzungspla- nes vorgenommen werden: KA-LW-E002 „Herausnahme Kleintierzuchtanlage“ in Karlsruhe Stupferich (Grünfläche mit der Zweckbestimmung Vereinssonderfläche in Fläche für Land- wirtschaft) Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB fand vom 24. Januar bis einschließlich 28. Februar 2025 statt. Die Bekanntmachung dazu erfolgte fristgerecht über die Internetseite des NVK. Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen ein- gegangen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden in der Zeit vom 27. Januar bis einschließlich 28. Februar 2025 gemäß § 4 (1) BauGB zur Stellungnahme aufgefordert. Im Zuge dieser Beteili- gung sind 15 Stellungnahmen eingegangen. In den Stellungnahmen wird die Rücknahme der Kleintierzuchtanlage begrüßt bzw. wer- den keine kritischen Anmerkungen oder Hinweise gegeben. In der beigefügten Anlage ist die Darstellung der Einzeländerung erläutert. Die Anlage beinhaltet die Darstellung des wirksamen FNP 2030 sowie die beabsichtigte Nutzungs- änderung, die Begründung und einen Entwurf des Umweltberichtes. Zudem sind die eingegangenen Anregungen mit den Stellungnahmen der Planungsstelle und den Be- schlussempfehlungen beigefügt. Für das weitere Verfahren zu beschließen sind die Einleitung des Änderungsverfah- rens nach § 2 BauGB, die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB sowie die Betei- ligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB. Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens kann die Verbandsversammlung den endgültigen Beschluss zu der Planänderung fassen. - 2 - Beschluss: I. Antrag an die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe Die Verbandsversammlung beschließt: 1. die Aufstellung des oben genannten Änderungspunktes nach § 2 BauGB, 2. die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (2) BauGB mit Bekanntmachung in Form einer Veröffentlichung in den Badischen Neuesten Nachrichten sowie im Inter- net. 3. sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zu der Einzeländerung. II. Der Verbandsverwaltung zum Vollzug: Anlage des Einzelblattes „KA-LW_E002_Herausnahme_Kleintierzuchanlage“ mit Um- weltbericht sowie die Tabelle mit den Stellungnahmen an die Vorlage und Versendung an die Mitglieder der Verbandsversammlung. Der Verbandsvorsitzende: Planungsstelle: Juristische Beratung NVK:
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Planungsstelle NVK März 2025 Nachbarschaftsverband Karlsruhe Einzeländerung des Flächennutzungsplans FNP 2030 Karlsruhe – Stupferich KA-LW-E002 „Herausnahme Kleintierzuchtanlage“ Plandarstellung: Derzeit geltende Nutzungsdarstellung im FNP Darstellung der beabsichtigten Nutzungsänderung Geplante Grünfläche – Vereinssonderfläche Fläche für die Landwirtschaft Einzeländerung des Flächennutzungsplans FNP 2030 2 KA-LW-E002 – „Herausnahme Kleintierzuchtanlage“, Karlsruhe – Stupferich Planungsstelle NVK März 2025 Siedlungstypisierung: Nr. Baugebiet geplante Darstel- lung Fläche (ha) Sied- lungstyp Wohn- einheiten in ver- dichteter Bauweise Einwoh- ner bisherige Darstel- lung KA-LW-E002 Herausnahme Kleintierzuchtanlage LW 0,7 - - - - Grün- fläche Die bei Wohneinheiten, Wohneinheiten in verdichteter Bauweise und Einwohner angegebenen Werte sind Mindestwerte. Restriktionen: Regionalplan Landschaftsplan Naturschutzrecht Wasserschutzrecht Sonstige 1), 2) 3), 4) 5), 6) - - 1) Regionaler Grünzug 2) Schutzbedürftiger Bereich für die Erholung (Erholungsgebiet) 3) Maßnahmen zur Aufwertung siedlungsnaher Freiräume 4) Maßnahmen zum Schutz vor Erosion 5) Naturpark Schwarzwald-Mitte/Nord 6) Hinweis: Landschaftsschutzgebiet angrenzend 1. Beschreibung und Begründung: Mit der geplanten Einzeländerung des Flächennutzungsplans 2030 soll die Darstellung der Fläche KA-772 – „Kleintierzuchtanlage Windelbachstraße“ von „geplanter Grünfläche – Ver- einssonderfläche“ (Einzeländerung wirksam seit 29. Mai 2021) in „Fläche für Landwirtschaft“ geändert werden. Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten des Stadtteils Stupferich, rund 190 Meter vom Ortsrand entfernt und grenzt an landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie an ein Land- schaftsschutzgebiet. Es umfasst eine Fläche von etwa 0,7 Hektar. Grundlage für die Änderung ist, dass die Bedarfslage für die auf der Fläche vorgesehene Kleintierzuchtanlage nicht mehr gegeben ist. Dies ermöglicht die Bereitstellung notwendiger Ausgleichsflächen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Seniorenwohnen am Gäns- berg“, der parallel aufgestellt wird. Die geplante Nutzung schützt die Fläche dauerhaft vor baulichen Eingriffen und trägt gleichzeitig zu einer ökologisch wertvollen Aufwertung bei, die das Landschaftsbild stärkt. Der Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 legt im Bereich des Plangebiets einen regionalen Grünzug sowie einen schutzbedürftigen Bereich für die Erholung (Erholungsgebiet) fest. Die Raumnutzungskarte zeigt keine Einschränkungen oder Planungsziele, die der vorgesehenen Änderung widersprechen. Damit ist die Planung mit den Vorgaben der Regionalplanung ver- einbar. Einzeländerung des Flächennutzungsplans FNP 2030 3 KA-LW-E002 – „Herausnahme Kleintierzuchtanlage“, Karlsruhe – Stupferich Planungsstelle NVK März 2025 Einzeländerung des Flächennutzungsplans FNP 2030 4 KA-LW-E002 – „Herausnahme Kleintierzuchtanlage“, Karlsruhe – Stupferich Planungsstelle NVK März 2025 2. Umweltbericht 2.1. Zusammenfassung der Planungsstelle NVK (siehe Erläuterungen in Punkt 2.2) Übersicht der voraussichtlichen Umweltauswirkungen - Bewertung der Schutzgüter und deren Wechselwirkungen - Schutzgut Bewertung der Planungsstelle NVK keine/gering mäßig hoch sehr hoch Mensch/Gesundheit x Boden x Wasser x Klima/Lufthygiene x Tiere/Pflanzen, biologische Vielfalt x Landschaftsbild x Kultur-/Sachgüter x Fläche x Wechselwirkungen x Gesamtbewertung der Umweltaus-wir- kungen x Umfang der Ausgleichs- und Ersatz- maßnahmen (Abschätzung auf Ebene der Flächennutzungs- planung, auf Bebauungsplanebene zu konkretisie- ren) Vermutlich kein Ausgleich notwen- dig Ausgleich kann ver- mutlich im Plange- biet erbracht wer- den Ausgleich außer- halb des Plangebie- tes vermutlich not- wendig x Maßnahmen zur Vermeidung und Min- derung (V/M) - Gesamtbewertung der voraussichtlichen Auswirkungen unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung keine / positiv Einzeländerung des Flächennutzungsplans FNP 2030 5 KA-LW-E002 – „Herausnahme Kleintierzuchtanlage“, Karlsruhe – Stupferich Planungsstelle NVK März 2025 2.2. Erläuterung/Begründung: Mit der Herausnahme der Darstellung einer Vereinssonderfläche entfällt die damit er- möglichte Inanspruchnahme einschließlich baulicher Nutzung. Es treten keine verän- derten Umweltauswirkungen ein. Weitere Erläuterungen zu den Schutzgütern können daher entfallen. Schutzgut Mensch/Gesundheit - Schutzgüter Boden und Wasser - Schutzgut Klima/Lufthygiene - Schutzgut Tiere/Pflanzen biologische Vielfalt - Schutzgut Landschaftsbild - Kultur/Sachgüter - Schutzgut Fläche - Schutzgutübergreifende Wechselwirkungen - Natura 2000/FFH-Verträglichkeit: - 3. Zusammenfassende Stellungnahme der Planungsstelle / Empfeh- lung für die weiterführende Planung 3.1. Zusammenfassende Stellungnahme der Planungsstelle Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB gingen keine Rückmeldung ein. Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigenTräger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB haben sich 15 Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange oder Nachbargemeinden zur Planung geäußert. Einzeländerung des Flächennutzungsplans FNP 2030 6 KA-LW-E002 – „Herausnahme Kleintierzuchtanlage“, Karlsruhe – Stupferich Planungsstelle NVK März 2025 In den Stellungnahmen wird die Rücknahme der Kleintierzuchtanlage begrüßt bzw. werden keine kritischen Anmerkungen oder Hinweise gegeben. Laut Einschätzung der Planungsstelle ergeben sich keine Erkenntnisse, aufgrund de- rer die Planung auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung unzulässig wäre. 3.2. Empfehlung für die weiterführende Planung Die Planungsstelle empfiehlt das Bebauungsplanverfahren „Kleintierzuchtanlage Win- delbachstraße“ in Karlsruhe-Stupferich einzustellen und den Aufstellungsbeschluss vom 11. Juli 2014 aufzuheben.
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Maststandort 30,0 M. Schutzstreifen 30,0 M. Schutzstreifen Karlsruhe - Mühlacker" Trasse "Bahnstromleitung Nr. 433 KTZ 17,0 M. Schutzstreifen Schutzstreifen 17,0 M. Trasse "Oberwald-Söllingen", 110-kV-Leitung A2 A1 Bebauungsplan Karlsruhe, 8. August 2011 Stadtplanungsamt: Stupferich Maßstab: 1 : 500 "Kleintierzuchtanlage Windelbachstraße" Vorentwurf Fassung: 20.05.2022 Anpflanzung von Bäumen zu pflanzende Hecke Umgrenzung von Flächen für: Stellplätze Pergola Abfallcontainer, Sammelplatz mit drei Schuttmulden Zeichenerklärung Öffentliche Grünfläche - Kleintierzuchtanlage St Planungsrechtliche Festsetzungen nach BauGB Baugrenze Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, Erhalt von Bäumen Grünmulde Versorgungsfläche Elektrizität KTZ Sonstige Planzeichen Pergola Grünmulde Hochspannungsleitung als Festsetzung Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans A1-A3 Ausgleichsmaßnahmen Anlagen 1-3, siehe Textfestsetzungen ab ..................... am .................... am .................... vom .................. bis .................. am .................... am .................... (10 Abs. 3 Satz 2 BauGB, manns Einsicht bereitgehalten Beim Stadtplanungsamt zu jeder- Bekanntmachung BauGB, § 74 Abs. 7 LBO) mit der In Kraft getreten (§ 10 Abs. 3 Satz 4 Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Karlsruhe, .................... vorstehenden Verfahrens als Satzung beschlossen worden. Sie werden hiermit Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften sind unter Beachtung des Satzungsbeschluss gemäß § 74 Abs. 7 LBO § 3 Abs. 2 BauGB, Öffentliche Auslegung gemäß § 74 Abs. 7 LBO gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, und Auslegungsbeschluss Billigung durch den Gemeinderat § 2 Abs. 1 BBauGB/BauGB Aufstellungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und ausgefertigt. § 74 Abs. 7 LBO § 74 Abs. 7 LBO) 11.07.2014 A8 (E52) STUPFERICH Zaunhöhe 1,25 Meter Zaunhöhe 2,00 Meter Böschung Parzelle 1-8, Aufteilung der einzelnen Parzellen als Nachrichtliche Übernahme Geplante Parzellengrenzen Parzelle 1-8 siehe Planungsrechtliche Festsetzungen Ziff. 2 Hochspannungsleitung - Maststandort Hochspannungsleitung - Schutzstreifen Maststandort je Seite siehe Eintrag Schutzstreifen Schutzstreifen Höhenlinie, Bestandshöhe Angaben in Meter über NHN 95167 64347 64417 64413 95154 95157 95221 95170 64351 64350 64424 64405 64337 64419 64408 64335 64468 95155 95161 95163 95165 64352 64346 64403 64333 64410 64345 95148 95162 95160 95158 64425 64348 64399 64423 64422 64409 64344 95139 95149 95141 64338 95156 95169 64420 64334 64472/1 64412 64414 95152 64402 64404 64332 64343 95150 64415 95140 95151 95166 64398 64418 64400 64401 64406 64247 64342 64411 95159 95164 95181/5 64426 64397 64349 64421 64336 95153 95168 64407 A2 64378 64416 64435 63755 64007 64008 64003 64437 64436 64434 64432 64433 64383 64384 64388 64390 64439 64438 64385 64382 64441 64442 64443 63754 64380 64381 64386 64416 63990 64387 64389 A3 64440 64002 A8 64006 64005 Ausgleichsfläche A2, M.1:2000Übersicht Stadtplanausschnitt, M. 1:10.000Ausgleichsfläche A3, M.1:2000
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Niederschrift 9. Plenarsitzung des Gemeinderates 29. April 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzende: Erste Bürgermeisterin Gabriele Luczak-Schwarz Punkt 11 der Tagesordnung: Aufstellungsbeschluss und Beschluss der formellen Offenlage zur Einzeländerung KA-LW-E002 „Herausnahme Kleintierzuchtanlage“ in Karlsruhe- Stupferich des Flächennutzungsplanes 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe: Zustimmung der Stadt Karlsruhe Vorlage: 2025/0190 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Einzeländerung des Flächennutzungsplanes 2030 zur „Herausnahme Kleintierzuchtanlage“ in Karlsruhe-Stupferich zu. Er beauftragt Herrn Oberbürgermeister Dr. Mentrup, die Position der Stadt Karlsruhe in der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes am 19. Mai 2025 zu vertreten. 2. Der Gemeinderat beschließt, das Bebauungsplanverfahren „Kleintierzuchtanlage Windelbachstraße“ in Karlsruhe-Stupferich einzustellen und den Aufstellungsbeschluss vom 11. Juli 2014 aufzuheben. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 11 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Planungsausschuss am 10. April 2025. Gibt es dazu Stellungnahme? Keine. Ich sehe, dass Sie abstimmungsbereit sind. So treten wir in den Abstimmungsvorgang ein, und Sie dürfen jetzt abstimmen. – Herzlichen Dank, 42 Ja-Stimmen. – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 22. Mai 2025
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