Ausrichtung von „The World Games 2029“ durch die Stadt Karlsruhe
| Vorlage: | 2025/0189/2 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 21.03.2025 |
| Letzte Änderung: | 10.04.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 25.03.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Stand: 11.10.2024 AUSGABEN Budget (INKL. Inflationsprognose) Einnahmen Kategorie / FachbereichTOTALKategorieTOTAL Finanzen & Administration28.680.000 € SUMME EINNAHMEN / ERLÖSE 9.560.000 € Administration und Büro-Management 1.180.000 € Sponsoren & offizielle Partner - IWGA 2.230.000 € Personal 25.110.000 € Sponsoren & offizielle Partner - LOC Global 1.670.000 € Office IT 770.000 € Sponsoren & offizielle Partner - LOC eigen (inkl. offizielle Partner) 2.230.000 € Finanzen, Buchhaltung 60.000 € Nationale TV-/Übertragungsrechte - € Legal, Versicherungen, Vergaben 1.560.000 € Ticketverkauf 2.930.000 € Constituent Services1.200.000 € Lizenzen & Merchandising 110.000 € Delegationsdienste 60.000 € Spenden 110.000 € Protokoll & Internationale Beziehungen 410.000 € Verkauf von Beständen / Material / Eigentum 280.000 € Zuschauerdienste 80.000 € Produktionsleistungen IWGA - € Sprachdienste 280.000 € Informationsdienstleistungen - € Wissensmanagement 370.000 € Sonstige Sachleistungen IWGA - € Marketing1.100.000 € SUMME FÖRDERANSATZ BUND / LAND / KOMMUNE 110.620.000 € Marketing & Sponsoring 550.000 € Bund 55.000.000 € Merchandising 220.000 € Land 33.000.000 € Ticketing 330.000 € Stadt Karlsruhe 22.620.000 € Kommunikation1.220.000 € EINNAHMEN GESAMT 120.180.000 € PR / Kommunikation 310.000 € Medien-Dienstleistungen 910.000 € Brand3.630.000 € Brand, Identity & Look of the Games 540.000 € Creation & Campaigning 860.000 € Erscheinungsbild der Veranstaltung (Look & Signage) 2.230.000 € Veranstaltungsstätten19.400.000 € Venue Management (Miete, Betrieb) 8.800.000 € Overlay (temp. Ausstattung) 5.020.000 € Technische Infrastruktur 3.910.000 € TV Übertragung / IBC 1.670.000 € Event Services19.040.000 € Transport und Verkehr (inkl. A&D) 5.520.000 € Unterbringung 5.910.000 € Verpflegung 5.170.000 € Logistik 1.300.000 € Freiwillige Helfer (Volunteers) 1.140.000 € Safety & Security4.430.000 € Sicherheit 3.180.000 € Medizinische Dienste 840.000 € Dopingkontrolle 410.000 € Technologie2.770.000 € Akkreditierung & Registrierung 890.000 € Games Management System 560.000 € Result Technology - € Kommunikationstechnologie 1.320.000 € Sport3.560.000 € Wettkampfbetrieb / Sport 2.110.000 € Sport-Präsentation 1.450.000 € Erweitertes Programm11.100.000 € Eröffnungs- und Abschlussfeier 7.470.000 € Begleitveranstaltungen 3.630.000 € Querschnittsaufgaben2.710.000 € Stakeholder Management 110.000 € Programm Management und C4 1.940.000 € Test Events 110.000 € Nachhaltigkeit 550.000 € Ausrichtergebühr (Zahlung an IWGA)21.340.000 € Ausrichtergebühr (Zahlung an IWGA) 21.340.000 € AUSGABEN GESAMT120.180.000 € LOC BUDGET - GESAMT The World Games 2029 Karlsruhe
-
Extrahierter Text
1 Gesellschaftsvertrag der The World Games 2029 Karlsruhe GmbH Präambel Die Stadt Karlsruhe hat im Mai 2024 von der International World Games Association (IWGA) das Recht erhalten, die The World Games 2029 (TWG 2029) auszurichten. Im Rahmen eines Ausrichtervertrags zwischen der IWGA und der Stadt, verpflichtet sich diese, zur operativen Durchführung der TWG 2029 Karlsruhe ein lokales Organisationskomitee (LOC) zu gründen, welches für die operative Planung, Organisation und Durchführung der TWG 2029 Karlsruhe verantwortlich ist. Die „The World Games 2029 Karlsruhe GmbH“ stellt dieses LOC dar. Sie wird mit dem Ziel gegründet, die komplexen organisatorischen Anforderungen eines internationalen Multisport- Events effizient zu koordinieren und umzusetzen. Durch eine klare Strukturierung in Abteilungen, die Einbindung von Experten und Beiräten sowie die enge Zusammenarbeit mit der IWGA soll sichergestellt werden, dass die TWG 2029 Karlsruhe ein Erfolg für Karlsruhe und den internationalen Sport werden. Gesellschafterinnen der GmbH sollen außer der Stadt Karlsruhe die Karlsruher Messe- und Kongress GmbH (KMK), die Karlsruhe Tourismus GmbH (KTG) sowie die Karlsruhe Marketing und Event GmbH (KME) werden. Hierdurch sollen diese Gesellschaften, die für die Planung und Durchführung der TWG 2029 Karlsruhe notwendige Expertise mitbringen und deren Mitwirkung in diesem Projekt zwingend notwendig ist, eingebunden werden. 2 § 1 Firma und Sitz der Gesellschaft (1) Die Gesellschaft führt die Firma „The World Games 2029 Karlsruhe GmbH“. (2) Der Sitz der Gesellschaft ist Karlsruhe. § 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Vorbereitung und Durchführung der „The World Games 2029“ im Jahr 2029 in Karlsruhe, einer Sportgroßveranstaltung mit internationaler Beteiligung und Strahlkraft. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen und solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben und verpachten, ferner Unternehmens-, Zusammenarbeits- und Interessengemeinschaften abschließen und Zweigniederlassungen errichten. (3) Die Gesellschaft verfolgt mit den vorstehend genannten Unternehmensgegenständen ausschließlich öffentliche Zwecke im Sinne der Gemeindeordnung Baden- Württemberg in der jeweils gültigen Fassung. § 2a Betrauung Die Gesellschafterinnen Stadt Karlsruhe, KTG Karlsruhe Tourismus GmbH, KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH und Karlsruher Messe- und Kongress GmbH betrauen die „The World Games 2029 Karlsruhe GmbH“ mit sämtlichen operativen Tätigkeiten zur Organisation der The World Games 2029 und mit der Durchführung der The World Games 2029 einer würdigen und professionellen Art und Weise. Insbesondere wird die „The World Games 2029 Karlsruhe GmbH“ mit folgenden Aufgaben betraut: 3 1. Abschluss eines Weiterleitungsvertrags mit der Stadt Karlsruhe für die Zuschüsse des Bundes und des Landes Baden-Württemberg. 2. Zusammenarbeit mit der IWGA und den Dienstleistungspartnern der IWGA. 3. Abschluss von Dienstleistungs- und Werkverträgen, insbesondere von Verträgen mit Sponsoren, Marketingpartnern und Fernsehsendern. 4. Abschluss von Verträgen mit Versicherungsgesellschaften. 5. Erstellung eines Marketingplans. 6. Wahrnehmung der Mitgliedschaft im Marketing Komitee zusammen mit der IWGA. 7. Erstellung eines Konzepts für die Berichterstattung in den sozialen Medien. 8. Entwurf eines Firmenlogos für The World Games 2029. 9. Aufstellung eines Risikomanagementprogramms. 10. Herausgabe einer webbasierten Informationsschrift, mindestens zweimal jährlich bis zu den The World Games 2029 für die IWGA-Gemeinschaft. 11. Alle weiteren Maßnahmen und Aktivitäten, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung zusammenhängen. Die Betrauung erfolgt bis 31. Dezember 2030. § 3 Stammkapital, Stammeinlage, Bezugsrechte, Verfügung über Geschäftsanteile (1) Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 100.000 € - i. W. Einhunderttausend Euro -. (2) An diesem Stammkapital sind beteiligt: a) Stadt Karlsruhe mit nominal 70.000,00 Euro b) KTG Karlsruhe Tourismus GmbH mit nominal 10.000,00 Euro c) KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH mit nominal 10.000,00 Euro d) Karlsruher Messe- und Kongress GmbH mit nominal 10.000,00 Euro (3) Die Gesellschafterinnen sind bei einer Erhöhung des Stammkapitals berechtigt, die neu gebildeten Stammeinlagen entsprechend dem Verhältnis ihrer Geschäftsanteile zu übernehmen. Werden Bezugsrechte nicht oder nicht voll ausgeübt, steht der Restbetrag 4 bezugswilligen Gesellschafterinnen nach dem Verhältnis ihrer vor der Kapitalerhöhung bestehenden Beteiligungsquoten zu. Geschäftsanteile und/oder Teilgeschäftsanteile können nur mit vorheriger Zustimmung der Gesellschaft, wobei der Beschluss einer Einstimmigkeit bedarf, abgetreten, verpfändet oder mit Rechten Dritter belastet werden. § 4 Geschäftsjahr und Dauer der Gesellschaft (1) Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. (2) Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. § 5 Organe der Gesellschaft Organe der Gesellschaft sind: 1. die Gesellschafterversammlung, 2. die Geschäftsführung. § 6 Gesellschafterversammlung (1) Die Gesellschafterin Stadt Karlsruhe wird in der Gesellschafterversammlung durch die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister oder eine/einen von ihr/ihm bestellte Vertreterin/bestellten Vertreter der Stadt Karlsruhe vertreten. Die organschaftliche Vertretung der übrigen Gesellschafterinnen bestimmt sich nach den für diese geltenden Bestimmungen. (2) Zu einer Gesellschafterversammlung sind alle Gesellschafterinnen schriftlich oder 5 elektronisch in Textform zu laden. Die Ladung hat mit einer Frist von zwei Wochen zu erfolgen, wobei der Tag der Absendung und der Tag der Versammlung nicht mitzurechnen ist. Tagungsort, Tagungszeit und Tagesordnung sind in der Ladung mitzuteilen sowie der Ladung die zur Tagesordnung gehörenden Unterlagen beizufügen. In Eilfällen können die Ladungsfristen verkürzt werden. Näheres zur Form der Einberufung kann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung bestimmt werden. (3) Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet vor Ablauf des siebten Monats des Geschäftsjahres statt. Sie beschließt über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung für das vergangene Geschäftsjahr sowie über die Wahl der Abschlussprüferin/des Abschlussprüfers. Die Gesellschafterversammlung kann mit Stimmen der Gesellschafterinnen einstimmig beschließen, dass der Gewinn/das Ergebnis abweichend von den Beteiligungsquoten der Gesellschafterinnen ausgeschüttet/zugewiesen wird. Vorschüsse auf das Recht zum Gewinnbezug können einstimmig beschlossen werden, wobei § 30 GmbHG zu beachten ist. (4) Jede Gesellschafterin ist berechtigt, unter Angabe des Zwecks und der Gründe die Einberufung einer Gesellschafterversammlung zu verlangen. In gleicher Weise haben die Gesellschafterinnen das Recht, zu verlangen, dass Gegenstände zur Beschlussfassung der Versammlung angekündigt werden. (5) Die Vertreterin/der Vertreter der Stadt Karlsruhe leitet die Gesellschafterversammlung. (6) Eine ordnungsgemäß einberufene Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte des Stammkapitals anwesend oder vertreten ist. Im Fall der Beschlussunfähigkeit ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen erneut eine Gesellschafterversammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen, die stets beschlussfähig ist, sofern hierauf in der Einladung ausdrücklich hingewiesen wird. Ist eine Gesellschafterversammlung nicht ordnungsgemäß einberufen, so können verbindliche Beschlüsse nur gefasst werden, wenn sämtliche Gesellschafterinnen anwesend oder ordnungsgemäß vertreten und damit einverstanden sind, dass über den betreffenden Gegenstand trotzdem verhandelt und beschlossen wird. Der Abhaltung einer Gesellschafterversammlung bedarf es nicht, wenn sich alle 6 Gesellschafterinnen hinsichtlich der zu treffenden Entscheidung mit einer schriftlichen Stimmabgabe, die auch fernschriftlich (per Telefax) oder elektronisch in Textform erfolgen kann, einverstanden erklären. Die Stimmabgabe hat innerhalb einer von der Geschäftsführung bestimmten, angemessenen Frist zu erfolgen. Für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stimmabgabe bei der Geschäftsführung maßgebend. Nicht oder nicht rechtzeitig abgegebene Stimmen gelten als Enthaltung. Die im schriftlichen oder fernschriftlichen Verfahren bzw. elektronisch in Textform wirksam zustande gekommenen Beschlüsse sind den Gesellschafterinnen von der Geschäftsführung unverzüglich mitzuteilen. Näheres zur Form der Beschlussfassung kann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung bestimmt werden. Ist eine Vertreterin/ein Vertreter einer Gesellschafterin bei einzelnen Punkten der Tagesordnung persönlich an der Stimmabgabe gehindert, so bleibt die Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung unberührt. Die betroffene Gesellschafterin kann ihr Stimmrecht zu diesen Punkten durch schriftliche Stimmabgabe, per Telefax oder durch elektronische Stimmabgabe in Textform ausüben. Eine schriftliche Stimmabgabe ist der Sitzungsleiterin/dem Sitzungsleiter zu Beginn der Sitzung zu überreichen; eine Stimmabgabe per Telefax oder eine elektronische Stimmabgabe in Textform muss der Sitzungsleiterin/dem Sitzungsleiter bis zum Beginn der Sitzung zugegangen sein. (7) Je 50 € eines Geschäftsanteils gewährt eine Stimme. Die Bevollmächtigte/der Bevollmächtigte hat eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. (8) Über jede Gesellschafterversammlung ist, soweit nicht notarielle Beurkundung erforderlich ist, eine Niederschrift zu fertigen, die von der Leiterin/dem Leiter der Gesellschafterversammlung und der Protokollführerin/dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. In der Niederschrift sind der Ort und der Tag der Versammlung, die Teilnehmenden, die Gegenstände der Versammlung und die Gesellschafterbeschlüsse aufzunehmen. Werden Gesellschafterbeschlüsse außerhalb einer ordnungsgemäß einberufenen Gesellschafterversammlung gefasst, so ist von der Leiterin/dem Leiter der Gesellschafterversammlung oder einer zugezogenen Geschäftsführerin/einem zugezogenen Geschäftsführer eine Niederschrift anzufertigen und zu unterzeichnen, die die Zustimmung 7 zu einer solchen Beschlussfassung und die Stimmabgabe der einzelnen Gesellschafterinnen sowie das Abstimmungsergebnis wiedergeben muss. Die Urschrift der Niederschrift ist zu den Akten zu nehmen. Den Gesellschafterinnen ist eine Abschrift der Niederschrift unverzüglich per Post oder elektronisch in Textform zuzuleiten. (9) Der Inhalt der Niederschrift gilt als von der einzelnen Gesellschafterin genehmigt, sofern sie/er der Niederschrift nicht binnen eines Monats nach Absendung gegenüber der Leiterin/dem Leiter der Gesellschafterversammlung schriftlich, fernschriftlich (per Telefax) oder elektronisch in Textform unter Angabe der Gründe widerspricht. Für die Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen gilt ergänzend § 7 Abs. 6. § 7 Aufgaben der Gesellschafterversammlung (1) Die Gesellschafterversammlung beschließt - außer in den sonst im Gesetz oder in diesem Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Fällen - insbesondere über folgende Angelegenheiten: 1. Änderung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen; 2. Umwandlung/ Umstrukturierung der Gesellschaft, insbesondere Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung, Formwechsel sowie der Abschluss und die Änderung von Unternehmensverträgen im Sinne der §§ 291 und 292 Abs. 1 Aktiengesetz; 3. Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses sowie Verwendung des Jahresergebnisses; 4. Auflösung der Gesellschaft; Ernennung und Abberufung von Liquidatoren; 5. Änderung bzw. Erweiterung des jeweils konkreten Unternehmensgegenstandes, insbesondere die Übernahme neuer Aufgaben von besonderer Bedeutung im Rahmen des Unternehmensgegenstandes; 6. Errichtung, Erwerb und Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen; 7. Beschlussfassung hinsichtlich der Verfügung über Geschäftsanteile; 8. Veräußerung des Unternehmens im Ganzen oder in wesentlichen Teilen; 9. langfristige Geschäftspolitik - insbesondere: 8 - wesentliche, über die gewöhnliche Geschäftstätigkeit hinausgehende Verträge, - Grundzüge der Investitionspolitik, - Kreditrahmen, - mittel- und langfristige Erfolgsvorausschau, - Eigenkapitalentwicklung; 10. Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern; 11. Stimmabgabe in Gesellschafter- oder Hauptversammlungen von Tochter- oder Beteiligungsunternehmen. Ausnahmen hiervon sind jederzeit durch Gesellschafterbeschluss möglich; 12. Abschluss, Änderung und Aufhebung bzw. Kündigung der Anstellungsverträge mit Geschäftsführern; 13. Erteilung von Einzelvertretungsmacht und Befreiung von Beschränkungen des § 181 BGB gegenüber Geschäftsführern; 14. Erteilung und Widerruf von Prokuren und Handlungsvollmachten; 15. Entlastung der Geschäftsführung; 16. Entsendung von Vertretern in den Aufsichtsrat oder das entsprechende Organ von Tochter- oder Beteiligungsunternehmen; 17. Festsetzung und Änderung des Wirtschaftsplanes sowie der mittelfristigen Investitions- und Finanzplanung; 18. Errichtung von Zweigbüros und Zweigniederlassungen; 19. Wahl des Abschlussprüfers; 20. Zustimmung zum Erlass oder Änderung einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung; 21. Abschluss, Änderung und Aufhebung von Verträgen mit Gesellschafterinnen; 22. Abschluss, Änderung und Aufhebung von Verträgen mit Unternehmen, an denen die Gesellschaft oder die Gesellschafterin mit mehr als 25 % des Stamm- bzw. Festkapitals beteiligt sind sowie mit Gesellschaftern dieser Gesellschaft; (2) Der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedürfen: 1. Hingabe von Darlehen, Übernahme von Bürgschaften und Bestellung sonstiger Sicherheiten; 2. Abschluss von Darlehensverträgen und die vorzeitige Rückzahlung sonstiger Sicherheiten; 9 3. Schenkungen und Verzicht auf Ansprüche; 4. Erwerb, dingliche Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grund- stücksgleichen Rechten; 5. Einleitung gerichtlicher und schiedsgerichtlicher Verfahren sowie deren Beendigung durch Rücknahme der Anträge oder Vergleich; 6. Vergabe von Lieferungen und Leistungen, insbesondere der Abschluss von Künstlerverträgen; 7. Abschluss von Miet-, Pacht- und Leasingverträgen; 8. Abschluss, Änderung und Aufhebung bzw. Kündigung von Anstellungsverträgen; 9. Bestellung von Erbbaurechten; (3) In einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung oder durch Beschluss der Gesellschafterversammlung wird bestimmt werden, dass Rechtsgeschäfte und Maßnahmen gemäß § 7 Abs. 1 Ziffern 21 und 22 und § 7 Abs. 2, die einen bestimmten Betrag im Einzelfall nicht überschreiten, nicht der Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedürfen. (4) Die Zustimmung der Gesellschafterversammlung zu Rechtsgeschäften und Maßnahmen gemäß Abs. 2 kann in Fällen, in denen ein unverzügliches Handeln im Interesse der Gesellschaft geboten erscheint und eine Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, durch vorherige Zustimmung des Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung ersetzt werden. Die Gesellschafterversammlung ist spätestens in der nächsten Sitzung über die Eilentscheidung und ihre Ausführung, insbesondere über die Notwendigkeit der Eilentscheidung, zu unterrichten. (5) Die Gesellschafterbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit gesetzlich oder in diesem Gesellschaftsvertrag keine andere Mehrheit vorgeschrieben ist. Gesellschafterbeschlüsse über Beschlussgegenstände gemäß Absatz 1 Nrn. 1, 2, 4, 5, 8, 9, 10, 13, 14, 15, 21 und 22 sowie gemäß Absatz 2 Nrn. 6 und 7 bedürfen einer Einstimmigkeit. Einstimmigkeit setzt die Zustimmung aller Gesellschafterinnen voraus. Stimmenthaltungen werden nicht gezählt. 10 (6) Gesellschafterbeschlüsse können nur binnen einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Empfang der Niederschrift durch Klage angefochten werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt ein etwaiger Mangel als geheilt. § 8 Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft (1) Die Gesellschaft hat eine Geschäftsführerin/einen Geschäftsführer oder mehrere Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer gemeinsam oder durch eine Geschäftsführerin/einen Geschäftsführer gemeinsam mit einer Prokuristin/einem Prokuristen vertreten. Ist nur eine Geschäftsführerin/ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt sie/er die Gesellschaft allein. Auch wenn mehrere Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer bestellt sind, kann jeder Geschäftsführerin/ jedem Geschäftsführer Einzelvertretungsmacht erteilt werden. (2) Die Geschäftsführung wird auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung ist zulässig. Die vorzeitige Abberufung von Geschäftsführerinnen/Geschäftsführern ist zulässig. Bei Abschluss, Änderung oder Aufhebung bzw. Kündigung von Anstellungsverträgen mit den Geschäftsführerinnen/Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung vertreten. (3) Geschäftsführerinnen/Geschäftsführern kann Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. (4) Die Geschäftsführung gibt sich im Benehmen mit der Gesellschafterversammlung eine Geschäftsordnung. Dasselbe gilt für Änderungen der Geschäftsordnung. (5) Die Geschäftsführung ist verpflichtet, die Geschäfte der Gesellschaft in Übereinstimmung mit den Gesetzen, diesem Gesellschaftsvertrag, dem Anstellungsvertrag, der Geschäftsordnung sowie den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung zu führen. 11 (6) Die Geschäftsführung ist berechtigt und auf Verlangen des Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung verpflichtet, an den Sitzungen der Gesellschafterversammlung teilzunehmen und zu den Punkten der Tagesordnung Stellung zu nehmen. Sie hat die Gesellschafterversammlung angemessen zu informieren. (7) Die Geschäftsführung hat die Gesellschafterinnen im Sinne des Beteiligungscontrollings bedarfsgerecht und angemessen zu informieren. Sie berichtet unterjährig in regelmäßigen Abständen und zu bestimmten Anlässen. (8) Die Geschäftsführung hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein angemessenes Risikomanagementsystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden; dazu gehört auch ein dem Unternehmen angepasstes internes Überwachungs-, Controlling- und Frühwarnsystem u.a. auf der Basis einer Kosten- und Leistungsrechnung. § 9 Wirtschaftsplan (1) Die Geschäftsführung ist verpflichtet, im Benehmen mit dem Beteiligungsmanagement der Stadt Karlsruhe und in sinngemäßer Anwendung des Eigenbetriebsrechts den Wirtschaftsplan, d.h. den Investitionsplan, den Finanzplan und den Erfolgsplan sowie eine Stellenübersicht, für das jeweils kommende Geschäftsjahr der Gesellschaft so rechtzeitig vor Ablauf des laufenden Jahres aufzustellen, dass die Gesellschafterversammlung vor oder zu Beginn des kommenden Geschäftsjahres den Wirtschaftsplan festsetzen kann. Der festgesetzte Wirtschaftsplan ist den Gesellschafterinnen und dem Beteiligungsmanagement der Stadt Karlsruhe zu übermitteln. (2) Die Geschäftsführung erstellt eine mittelfristige Investitions- und Finanzplanung für fünf Jahre. Diese Planung ist im Zusammenhang mit der Aufstellung des Wirtschaftsplanes jährlich durchzuführen. Die Planung ist der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Die beschlossene mittelfristige Investitions- und Finanzplanung ist den Gesellschafterinnen und dem Beteiligungsmanagement der Stadt Karlsruhe zu übermitteln. 12 § 10 Jahresabschluss, Lageberichts und Prüfung (1) Der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und der Lagebericht der Gesellschaft sind durch die Geschäftsführung in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen. (2) Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufzustellen und zu prüfen. Im Rahmen der Abschlussprüfung ist auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung unter Beachtung der Aufgaben gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) zu prüfen. Die Abschlussprüferin/der Abschlussprüfer ist zu beauftragen, in seinem Bericht die Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage sowie die Liquidität und Rentabilität der Gesellschaft darzustellen. Ausnahmen vom Prüfungserfordernis nach § 103 Abs. 1 Nr. 5 Gemeindeordnung sind zulässig, wenn die obere Rechtsaufsichtsbehörde hiervon Befreiung nach § 103 Abs. 1 letzter Satz der Gemeindeordnung erteilt hat und andere geeignete Prüfungsmaßnahmen gewährleistet sind. (3) Unverzüglich nach Eingang des Berichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts hat die Geschäftsführung den geprüften Jahresabschluss und Lagebericht zusammen mit dem Prüfungsbericht der Abschlussprüferin/des Abschlussprüfers der Gesellschafterversammlung zur Prüfung, Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. An der Beratung soll die Abschlussprüferin/der Abschlussprüfer teilnehmen. Der geprüfte Jahresabschluss und Lagebericht sind zusammen mit dem Prüfungsbericht der Stadt Karlsruhe zuzuleiten. Die örtliche Prüfung im Sinne von § 112 Abs. 2 Nr. 4 Gemeindeordnung (Buch-, Betriebs- und Kassenprüfung) kann vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe nach Maßgabe der jeweils vom Gemeinderat übertragenen Prüfungsaufgaben wahrgenommen werden. Zur Wahrnehmung der Betätigungsprüfung nach § 112 Abs. 2 Nr. 3 Gemeindeordnung werden dem Rechnungsprüfungsamt und der für die überörtliche Prüfung zuständigen Prüfungsbehörde die in § 54 HGrG vorgesehenen Befugnisse eingeräumt. 13 Der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt wird das Recht zur Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung nach Maßgaben von § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung eingeräumt. (4) Die Gesellschafterversammlung hat über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung spätestens bis zum Ablauf des siebten Monats des folgenden Geschäftsjahres zu beschließen. (5) In der Gesellschafterversammlung, die über die Feststellung des Jahresabschlusses beschließt, ist auch die Entlastung der Geschäftsführung zu beschließen. (6) Die Offenlegung des Jahresabschlusses richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Ergebnisses sowie das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und der Lagebericht sind ortsüblich bekanntzugeben. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hinzuweisen. (7) Die Geschäftsführung hat der Stadt Karlsruhe die für die Aufstellung des Gesamtabschlusses (§ 95a Gemeindeordnung) erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zu dem von der Stadt Karlsruhe bestimmten Zeitpunkt einzureichen. § 11 Geschäftsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und den Gesellschafterinnen (1) Die Geschäftsführung ist nicht befugt, außerhalb eines nach dem Gesellschaftsvertrag ergehenden Ergebnisverteilungsbeschlusses den Gesellschafterinnen oder ihren nahestehenden Personen oder Gesellschaftern Vorteile irgendwelcher Art vertragsmäßig oder durch einseitige Handlung einzuräumen, die dem Gesellschaftszweck und den wirtschaftlichen Interessen der Gesellschaft entgegenstehen. (2) Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen gemäß vorstehendem Abs. 1 werden die Vertragspartner Art und Umfang der Rückgewährung unter Berücksichtigung der steuerlichen Belange von Fall zu Fall regeln. 14 § 12 Stillschweigen (1) Alle Gesellschafterinnen haben in Angelegenheiten der Gesellschaft auch nach dem Ausscheiden oder der Beendigung der Gesellschaft Stillschweigen zu bewahren. (2) Absatz 1 gilt entsprechend für die Geschäftsführung. § 13 Schlussbestimmungen (1) Sollten Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages unwirksam sein oder werden oder aus Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages nicht berührt werden. Die Gesellschafterinnen sind sich darüber einig, unwirksame und/oder undurchführbare Bestimmungen zu ergänzen, umzudeuten und/oder durch andere Bestimmungen zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck und der wirtschaftlichen Zielsetzung der un- wirksamen und/oder undurchführbaren Bestimmungen gerecht werden. Entsprechend ist zu verfahren, wenn sich bei der Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt. (2) Änderungen und Ergänzungen dieses Gesellschaftsvertrages sowie einer gemäß den Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages erlassenen Geschäftsordnung für die Geschäftsführung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit nicht kraft Gesetz notarielle Beurkundung oder notarielle Beglaubigung vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform. § 14 Inkrafttreten Dieser Gesellschaftsvertrag tritt mit der Eintragung im Handelsregister in Kraft.
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0189/2 Verantwortlich: Dez. 1 | Dez. 3 Dienststelle: Schul- und Sportamt Ausrichtung von „The World Games 2029“ durch die Stadt Karlsruhe Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 25.03.2025 4 Ö Entscheidung Kurzfassung 1. Der Gemeinderat stellt 22,62 Mio. Euro für die Durchführung von The World Games 2029 Karlsruhe bereit. 2. Der Gemeinderat beschließt die Ausrichtung der „The World Games 2029“ durch die Stadt Karlsruhe, unter der Voraussetzung, dass die Förderzusagen des Bundes in Höhe von 55 Mio. Euro und des Landes in Höhe von 33 Mio. Euro verbindlich vorliegen. 3. Der Gemeinderat beschließt, die „The World Games 2029 Karlsruhe GmbH“ (TWG 2029 GmbH) als lokales Organisationskomitee mit einem Stammkapital in Höhe von 100.000 Euro zu gründen mit einer städtischen Beteiligung von 70% und jeweils 10% Beteiligung der KTG, der KME sowie der KMK. 4. Der Gemeinderat ist einverstanden, dass sich KTG, KME sowie KMK mit jeweils 10% an der „TWG 2029 GmbH“ beteiligen und ermächtigt die städtische Vertretung in den Gesellschafterversammlungen, dem An- teilserwerb zuzustimmen. 5. Der Gemeinderat beschließt, im Jahr 2025 Haushaltsmittel für Maßnahmen im Rahmen der TWG 2029 Karlsruhe und für den Betrieb TWG 2029 GmbH i.H.v. 750.000 EUR und Stammkapital für die zu gründende TWG 2029 GmbH i.H.v. 100.000 EUR außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung wird er- mächtigt, die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. 6. Der Gemeinderat beschließt, Herrn T. Dollinger zum Geschäftsführer der TWG 2029 GmbH zu bestellen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 120,18 Mio. Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 2025: 850 T€ - wird bei einer Förderzusage in 2026ff. angerechnet 2026-2029: jährlich 5 Mio. Euro 2030: 2,62 Mio. Euro Gesamteinzahlung: 33 Mio. Euro Landeszuschuss 55 Mio. Euro Bundeszuschuss Kostenkalkulation ist im Erläute- rungsteil dargestellt Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☒ Umschichtung innerhalb der Dezernate in 2025 ☒ Umschichtung innerhalb des FinHH ab 2026 ff. Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit KMK, KME und KTG – 2 – 7. Der Gemeinderat beschließt, die aktive Teilhabe aller Karlsruher*innen an der Vorbereitung und Durchfüh- rung der The World Games 2029 zu gewährleisten. Die Ansprache und Einbindung aller Menschen soll ins- besondere über die jeweiligen Stakeholder erfolgen (z.B. Vereine, VHS, Sportinitiativen und -gruppen in an- deren Organisationen z.B. Jugendhäuser, Hochschulen u.a.m.). Das Veranstaltungskonzept soll - z.B. im Rah- men der Mitgestaltungsmöglichkeiten des Ausrichters über die Auswahl der Sportarten - breite Bevölke- rungsschichten ansprechen und für alle einen niedrigschwelligen Zugang gewährleisten (z.B. über Ticket- preisermäßigung für die Inhaber*innen der Karlsruher Pässe). Integration, Inklusion, Vielfalt und demokratisches Wertesystem werden in The World Games 2029 nachhal- tig verankert und gelebt Der Gemeinderat hat am 23. April 2024 (Vorlage 2024/0316) beschlossen, dass sich die Stadt Karlsruhe um die Ausrichtung der World Games 2029 (TWG 2029 Karlsruhe) bewirbt. Der Gemeinderatsbeschluss erfolgte unter der Bedingung, dass die Stadt Karlsruhe verbindliche Zusagen über finanzielle Unterstützungen durch den Bund und das Land Baden-Württemberg erhält und der Ausrichtervertrag - das Organizer Agreement - mit der Interna- tional World Games Association (IWGA) verhandelt und angepasst wird. Die Verwaltung wurde unter diesen Vo- raussetzungen beauftragt, die Bewerbung bei der IWGA einzureichen und, im Falle einer Zusage, das Organizer Agreement zu verhandeln und zur finalen Beschlussfassung dem Gemeinderat vorzulegen. Am 1. Mai 2024 entschied die Vollversammlung der IWGA in Esslingen, The World Games 2029 in Karlsruhe auszurichten. Anschließend begannen die Verhandlungen mit der IWGA über das Organizer Agreement, welches die Rahmen- bedingungen und Verpflichtungen der Stadt Karlsruhe für die Ausrichtung der Veranstaltung regelt. Parallel dazu starteten Gespräche mit dem Bundesministerium des Innern und dem Kultusministerium Baden- Württemberg, um die finanzielle Unterstützung für die Austragung sicherzustellen. Das Bundesministerium sieht die Bedeutung der TWG 2029 Karlsruhe insbesondere vor dem Hintergrund, dass sie das sportpolitische Ziel, Deutschland international als professionellen und zuverlässigen Ausrichter von Sportgroßveranstaltungen sowie als begeisterte Sportnation präsentieren. Dies gilt im besonderen Maße mit Blick auf eine Bewerbung um die Ausrichtung von Olympischen und Paralympischen Spielen in Deutschland, die von der Bundesregierung unter- stützt wird. (vgl. Kabinettbeschluss der Bundesregierung vom 27. Juli 2024). Die Austragung in Karlsruhe soll im Sinne der Nationalen Strategie Sportgroßveranstaltungen einen Fokus auf Nachhaltigkeit sowie eine langfristige und positive gesamtgesellschaftliche Wirkung von Sportveranstaltungen legen. Die charakteristische Herangehensweise der Stadt Karlsruhe zeigt die folgende Grafik. Rund um den Sport grup- pieren sich die „Spiel“felder, die für die städtischen Akteure handlungsleitend sind und auf den folgenden Seiten ausgeführt werden. Quelle: Stadt Karlsruhe 2025 Sport Gesellschaftlicher Zusammenhalt Wirtschaft macht World Games „70 Tage KA erle- ben“ Umwegrentabilität Finanzplan mit „Bordmit- teln“ – 3 – Die Bedeutung der World Games für den Sport und für die Stadtgesellschaft Die World Games sind eine internationale Sportgroßveranstaltung, die sich von den Olympischen Spie- len unterscheidet, indem sie nicht-olympische Disziplinen in den Fokus rückt. Sie bieten eine Plattform für innovative, traditionelle und aufstrebende Sportarten, die höchste sportliche Exzellenz erfordern, aber oft weniger im Rampenlicht stehen. Mit rund 30 bis 35 Sportarten und 200 Medaillenentscheidungen präsentieren die World Games ein breites Spektrum: von Präzisions- und Kampfsportarten wie Billard oder Ju-Jitsu über Teamsportarten wie Faustball oder Korfball bis hin zu Trendsportarten wie Parkour oder Ultimate Frisbee, aber auch das gesamte Tanzsportspektrum mit Standard, Latein und Rock’n Roll. Trotz geringer medialer Präsenz treten hier die weltbesten Athletinnen und Athlethen an, die oft amtierende Welt- oder Kontinental- meister sind. Neben ihrer eigenen sportlichen Bedeutung dienen die World Games als Sprungbrett für olympische Sportarten oder Disziplinen, wie Beachvolleyball, Breaking, Sportklettern oder Rugby Sevens, die alle zunächst bei den World Games große Erfolge feierten und durch ihre wachsende Beliebtheit den Sprung ins olympische Programm schafften. Das Event bietet dem IOC eine Plattform zur Evaluierung neuer Sportarten und zeigt die dynamische Entwicklung des Sports. Deutschland zählt traditionell zu den erfolgreichsten Nationen bei den World Games und dominiert besonders in seinen Kerndisziplinen. Eine der stärksten Sportarten ist Faustball, in der das deutsche Team mehrfach Weltmeister wurde und auch bei den World Games regelmäßig Gold holte, zuletzt bei den Ausgaben 2017 und 2022. Auch in Rettungsschwimmen, Beachhandball und Kanu-Polo gehört Deutschland zu den führenden Nationen. Die Teilnehmenden teilen sich zu gleichen Teilen in Männer und Frauen auf. Parasport-Wettbewerbe sind bewährter Teil des Sportprogramms und finden inte- griert in den Wettkampfplan statt. In den letzten Medaillenspiegeln belegte Deutschland stets Spitzen- plätze, wie 2022, als es mit 24 Gold-, 7 Silber- und 16 Bronzemedaillen den ersten Rang im Gesamt- klassement erreichte. Diese Erfolge unterstreichen die hohe Leistungsdichte deutscher Athletinnen und Athleten in den nicht-olympischen Sportarten und die zentrale Rolle Deutschlands bei den World Ga- mes. Ein weiterer besonderer Aspekt der World Games ist ihre einzigartige Atmosphäre. Während die Olympischen Spiele oft stark kommerzialisiert und von großen Sponsoren dominiert werden, zeichnen sich die World Games durch ihre familiäre und inklusive Stimmung aus. Athleten, Trainer und Fans aus aller Welt kommen zusammen, um nicht nur Höchstleistungen zu feiern, sondern auch den interkultu- rellen Austausch und die Vielfalt des Sports zu erleben. Dadurch soll eine nachhaltige Verankerung von Gemeinschaft, Gesundheit und Bewegung realisiert werden. Auch die World Games 1989 in Karlsruhe trugen entscheidend dazu bei, das Event vor allem in Europa bekannter zu machen und Sportarten wie Trampolinturnen oder Inline-Speedskating durch die vielen Mitmachangebote stärker in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken. Noch heute gilt Karlsruhe als ein wichtiger Meilenstein in der Geschichte der World Games, da hier erstmals in größerem Umfang das Potenzial vieler nicht-olympischer Sportarten auch international sichtbar wurde. Zudem bewiesen diese Spiele, dass auch eine Stadt außerhalb der weltbekannten Metropolen eine erfolgreiche Austragung eines internationalen Multisport-Events stemmen kann. Dies stärkte das Vertrauen in die mediale Reichweite der World Games und trug zur weiteren Professionalisierung und globalen Anerkennung des Wettbewerbs bei. Auch heute noch wächst die Rolle der World Games als Innovationsplattform stetig. Durch neue Wett- kampfformen und moderne Disziplinen spiegeln sie aktuelle gesellschaftliche Trends wider und bieten kleineren Sportarten die Chance, sich international zu etablieren. Damit sind die World Games nicht nur ein Festival des nicht-olympischen Sports, sondern auch ein Motor für dessen Zukunft. – 4 – Doch die World Games sind weit mehr als ein sportliches Großereignis. Sie haben das Potenzial, Karls- ruhe als lebendige und integrative Stadt nachhaltig zu prägen. Sie wirken als sozialer Katalysator, der das Gemeinschaftsgefühl, die kulturelle Vielfalt und die städtische Identität stärkt. Die World Games können als kraftvolles Symbol für demokratische Werte und sozialen Zusammenhalt dienen – gerade in Zeiten, in denen Demokratiefeindlichkeit und gesellschaftliche Spaltung vermehrt auftreten. Die World Games bieten vielfältige Plattformen für aktives Mitgestalten – sei es durch Patenschaften, die Organisation von Workshops, partizipative Projekte oder ehrenamtliches Engagement. Solche Be- teiligungsformate fördern das Gefühl, selbst Teil eins größeren Ganzen zu sein, und unterstützen so die Kultur des Miteinanders. Bei einem internationalen Großereignis wie den World Games werden Menschen aus verschiedenen Ländern und Kulturen zusammengebracht. Dieser interkulturelle Austausch fördert Toleranz, Verständ- nis und das Bewusstsein, dass Vielfalt ein zentraler Wert für Karlsruhe ist. Durch die enge Zusammenarbeit von Sportvereinen, Schulen, Kitas und städtischen Verwaltungen ent- steht ein Netzwerk, das Transparenz und offene Kommunikation fördert. Wenn Bürger*innen erleben, dass ihre Institutionen und lokalen Akteure gemeinsam an einem inklusiven, positiven Ereignis arbei- ten, stärkt das das Vertrauen in die demokratische Ordnung. Die Einbindung von Bildungs- und Gesundheitsprogrammen im Rahmen der World Games sensibili- siert junge Menschen für Werte wie Fairness, Teamgeist und Respekt. Indem sie aktive, demokratisch orientierte Vorbilder erleben, können Kinder und Jugendliche lernen, wie wichtig es ist, sich für eine offene und gerechte Gesellschaft einzusetzen. Sportkonzept TWG 2029 Karlsruhe Zentrales Element der TWG 2029 Karlsruhe ist das Sportkonzept. Dieses Konzept definiert nicht nur die Grundlage für die Auswahl der Sportarten und Veranstaltungsstätten, sondern beeinflusst maß- geblich alle weiteren Aspekte der Vorbereitung und Umsetzung der Veranstaltung, von der Finanzie- rung über die Unterbringung bis hin zur Infrastruktur. Die TWG 2029 Karlsruhe zeichnen sich dadurch aus, dass die IWGA und die Gastgeberstadt gemein- sam ein maßgeschneidertes Sportprogramm entwickeln, das die Zielsetzungen der Stadt unterstützt und die organisatorischen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Die endgültige Festlegung des Sport- programms kann erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, was die Notwendigkeit eines Rahmen- konzepts betont. Dieses Konzept dient dazu, die Machbarkeit einzelner Sportarten und Disziplinen zu bewerten und gleichzeitig zentrale Entscheidungsgrundlagen für andere Planungsbereiche zu schaf- fen. Das Rahmenkonzept identifiziert ca. 30 Kernsportarten, die auf Grundlage vergangener World Games, aktueller internationaler Entwicklungen und lokaler Popularität ausgewählt wurden. Ergänzt wird das Programm durch ausgewählte Einladungssportarten, die besonderes Potenzial für die Region Karlsruhe bieten. Parallel dazu wurden die zentralen Veranstaltungsstätten analysiert. Hierbei legte der Evaluati- onsprozess besonderen Wert auf Faktoren wie Kapazitäten, technische Anforderungen und Zugäng- lichkeit. Insgesamt wurden 32 Veranstaltungsstätten in fünf Clustern definiert, die sowohl sportartspe- zifische als auch multifunktionale Nutzungsmöglichkeiten bieten. Der methodische Ansatz beinhaltete eine mehrstufige Evaluierung. Zunächst wurden die Anforderun- gen der Sportarten und der Veranstaltungsstätten separat analysiert. Im Anschluss erfolgte eine integ- rative Betrachtung, bei der die Ergebnisse in einem Rahmenplan zusammengeführt wurden. Dieser Plan ist die Basis für die weitere Verfeinerung des Sportkonzepts, insbesondere für die abschließende Abstimmung mit der IWGA und den internationalen Sportverbänden, welche im Frühjahr 2026 abge- schlossen sein sollen. – 5 – Neben der sportlichen Dimension adressiert das Konzept auch logistische und infrastrukturelle Heraus- forderungen. Dazu gehören unter anderem die temporäre Nutzung von Veranstaltungsorten, die An- passung bestehender Einrichtungen und die Integration nachhaltiger Lösungen. Ein besonderes Au- genmerk liegt auf der Schaffung innerstädtischer Veranstaltungscluster, um die Wettbewerbe näher ins Stadtbild zu rücken und eine enge Verknüpfung zwischen Sport und Kultur zu ermöglichen. Bei- spiele hierfür sind die geplante Nutzung des Schlossplatzes für Trendsportarten wie Parkour oder Brea- king sowie die Gestaltung der World Games Plaza auf dem Festplatz als zentralem Begegnungsort. Das Veranstaltungskonzept verdeutlicht, dass die TWG 2029 Karlsruhe nicht nur ein sportliches Groß- ereignis darstellen, sondern auch als Motor für die städtebauliche und gesellschaftliche Entwicklung Karlsruhes dienen. Der partizipative Planungsprozess unter Einbindung lokaler Vereine, Institutionen und der Bevölkerung sorgt für eine breite Akzeptanz und Identifikation mit der Veranstaltung. Durch die Kombination von sportlicher Exzellenz, kultureller Vielfalt und nachhaltiger Entwicklung wird Karls- ruhe eine einzigartige Ausgabe der World Games ausrichten, die sowohl international als auch lokal positive Impulse setzt – nicht nur während der Veranstaltung, sondern auch zuvor und danach. Verhandlung des Organizer Agreements Die IWGA hat ihren Sitz in Lausanne. Somit richten sich die Regelungen im Organizer Agreement nach dem Recht der Schweiz. Für die Begleitung der Verhandlung des Organizer Agreement wurde deshalb eine Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Basel beauftragt. Außerdem waren PROPROJEKT und ein externer Experte zu den Themen Broadcasting und Sponsoring an den Verhandlungen beteiligt. Die Schwerpunkte der Verhandlungen lagen bei den folgenden Punkten: • Klärung der Leistungen, die die Stadt von der IWGA als Gegenleistung für die zu zahlende Ausrichtergebühr von 20 Mio. CHF erhält und die daher nicht als eigene Leistungen der Stadt budgetiert werden müssen, • Klärung der Begriffsbestimmungen im Organizer Agreement, sowie die Einbindung von neuen oder später abgeschlossenen Anhängen, • Vereinbarung von gegenseitigen Rechten und Pflichten bei notwendiger Absage oder Ver- schiebung der TWG 2029 Karlsruhe, insbesondere Reduzierung der damit für die Stadt verbun- denen Haftung gegenüber der IWGA, • größtmögliche eigene Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt in Bezug auf alle budgetrelevanten Themen, • größtmögliche eigene Gestaltungsmöglichkeit des Sportprogramms der TWG 2029 Karlsruhe, da die Anzahl der Sportarten und Teilnehmenden sowie die Anzahl und Art der Sportstätten maßgeblichen Einfluss auf das Budget hat, • Anpassung der Standards bei Transport, Unterbringung und Verpflegung auf die Stadt, die die TWG 2029 Karlsruhe mit ihrem sehr guten ÖPNV- Netz als Stadt der kurzen Wege ausrichten möchte und insgesamt einen Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit legt, • maximale Freiheiten der Stadt bei der Gewinnung von Sponsoren und der Vermarktung von TV- Rechten und Social Media-Präsenz. In allen aufgeführten Punkten konnten entsprechende Ergebnisse erzielt werden, die sich im final ver- handelten Organizer Agreement wiederfinden. Aus Sicht der Verwaltung stellt der Vertragsinhalt das Größtmögliche dessen dar, was unter Berücksichtigung auch der Interessen der Vertragspartnerin IWGA in den umfangreichen Verhandlungen erreicht werden konnte. – 6 – Darstellung der Gesamtkosten Basierend auf den ersten Schätzungen beliefen sich die in der Gemeinderatssitzung vom 23.04.2024 vorgestellten Gesamtkosten der Veranstaltung auf rund 99,44 Mio. Euro. Das Risiko bei den Kosten für die Stadt Karlsruhe belief sich auf 18,83 Mio. Euro (der eingeplante Eigenanteil der Stadt 10 Mio. Euro, dazu kam ein mögliches Defizit im Jahr 2029f. in Höhe von bis zu 8,83 Mio. Euro). Zwischenzeitlich wurde auf Wunsch der beiden Zuwendungsgeber Bund und Land eine externe Plausi- bilitätsprüfung durchgeführt. Auf Basis des aktuellen Kenntnisstandes beläuft sich das für TWG 2029 Karlsruhe veranschlagte Gesamtbudget auf etwa 120 Mio. Euro, entsprechend der Darstellung in An- lage 1. Die Plausibilisierung der Budgetplanung erfolgte durch die Stadt Karlsruhe selbst in Zusammen- arbeit mit dem externen Dienstleister PROPROJEKT und unter Berücksichtigung einer Inflationsprog- nose. Flankierend werden zudem Einsparpotenziale im Veranstaltungskonzept, mögliche Optimierungen durch Verhandlungen mit der IWGA sowie die Option, zusätzliche Eigenmittel, Sachleistungen oder Förderungen Dritter einzubringen, geprüft. Diese Faktoren können das Gesamtbudget und damit den Gesamtförderbedarf verändern. Eine signifikante Reduzierung des Gesamtbudgets wird jedoch nicht erwartet. Mit einem geschätzten Einnahmepotenzial von rund 10 Mio. Euro aus Sponsoring, Ticketver- käufen und weiteren Erlösen ergibt sich somit ein Gesamtförderbedarf von ca. 110 Mio. Euro. Quelle: PROPROJEKT Eine erste Verteilung (Stand Oktober 2024) der monetären Förderanteile auf die einzelnen Jahre und auf die Zuwendungsgeber Bund, Land und Stadt sollte sich auf Vorschlag der Stadt Karlsruhe wie folgt darstellen: 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Gesamt Ausstehend (Stand 24.10.24) Bund 990.000 € 1.850.000 € 2.500.000 € 7.500.000 € 42.050.000 € 110.000 € 55.000.000 € 55.000.000 € Land BW 2.200.000 € 2.150.000 € 5.000.000 € 11.550.000 € 12.000.000 € 100.000 € 33.000.000 € 33.000.000 € Stadt Karlsruhe 0 € 2.580.000 € 3.750.000 € 3.060.000 € 12.720.000 € 510.000 € 22.620.000 € 12.620.000 €* Förderbedarf Gesamt 3.190.000 € 6.580.000 € 11.250.000 € 22.110.000 € 66.770.000 € 720.000 € 110.620.000 € 100.620.000 € * Der Karlsruher Gemeinderat hat mit seinem Grundsatzbeschluss vom 23.04.2024 den Eigenanteil an TWG 2029 Karlsruhe i.H.v. 10 Mio. € befürwortet. – 7 – Der im Finanzierungsplan vorgesehene Zuschuss des Landes in Höhe von 33 Mio. Euro wurde zwi- schenzeitlich im Staatshaushaltsplan 2025/2026 mit Mittelansätzen in 2025 in Höhe von 1 Mio. Euro, in 2026 in Höhe von 2 Mio. Euro sowie mit Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2027 bis 2030 in Höhe von 30 Mio. Euro ausgebracht. Die Freigabe der Landesmittel setzt allerdings einen Mi- nisterratsbeschluss des Landes Baden-Württemberg voraus, der erst nach Vorlage eines belastbaren Gesamtfinanzierungskonzepts gefasst werden kann. Der (Bundes-) Haushaltsentwurf wurde im September 2024 in erster Lesung im Bundestag beraten und befindet sich seitdem im parlamentarischen Verfahren. Durch die Auflösung des Bundestags Ende 2024 liegt derzeit kein beschlossener Bundeshaushalt 2025 vor, so dass Bundeszuschüsse für die TWG 2029 Karlsruhe noch nicht im Bundeshaushalt abgebildet werden können. Mit einem Haushaltsbe- schluss ist frühestens im Herbst 2025 zu rechnen. Eine verbindliche Förderzusage des Bundes wird da- her voraussichtlich nicht vor November 2025 vorliegen. Bis zu einer Bewilligung von Bundes- sowie Landesmitteln, die u.a. eine gesicherte Gesamtfinanzie- rung voraussetzt, liegt das Finanzierungsrisiko alleine bei der Stadt Karlsruhe. In der Zwischenzeit ha- ben sowohl das Land Baden-Württemberg als auch der Bund die beantragten vorzeitigen Maßnah- menbeginn genehmigt, sodass die bereits im Jahr 2025 anfallenden Aufwendungen im Falle einer För- derzusage – vorbehaltlich der Förderantragsprüfung durch Bund und Land – grundsätzlich förderfähig wären. Die Finanzierung des Eigenanteils der Stadt Karlsruhe beträgt in den Jahren 2025 bis 2030 insgesamt 22,62 Mio. Euro. Für das Haushaltsjahr 2025 fallen im Vorgriff auf die Unterzeichnung des Organizer Agreements für die Gründung und den Betrieb der TGW 2029 GmbH (siehe nächster Abschnitt) insgesamt 850 T Euro an, die außerplanmäßig bereit zu stellen sind und – vorbehaltlich der Förderantragsprüfung durch Bund und Land – bei einer Förderbewilligung des Bundes/Landes auf die Eigenkapitaleinlage der Stadt angerechnet bzw. entsprechend reduziert werden können. Diese Mittel werden durch Umschichtung innerhalb der Dezernate zur Verfügung gestellt. Mit Blick auf die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen (Vorsteuerabzug, verdeckte Gewinnausschüt- tung) wird in Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer die Konstruktion „Kapitaleinlage“ gewählt, wo- nach die zukünftigen Finanzmittel der Stadt Karlsruhe an die GmbH über den Finanzhaushalt zur Ver- fügung gestellt werden. Ab dem DHH 2026/2027 wird zur Abdeckung des Betriebs der TWG 2029 GmbH eine Kapitaleinlage in gleichmäßigen Raten vorgesehen. Diese betragen in den Jahren 2026 bis 2029 jeweils 5 Mio. Euro und abschließend im Jahr 2030 2,62 Mio. Euro, um die unterjährigen nicht durch Zuschüsse von Bund und Land gedeckten Fehlbeträge ausgleichen zu können. Die Gegenfinan- zierung erfolgt ab 2026 durch nicht verausgabte investive Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr. Gründung Lokales Organisationskomitee „The World Games 2029 Karlsruhe GmbH“ Die Stadt verpflichtet sich durch das Organizer Agreement zur operativen Durchführung der TWG 2029 Karlsruhe ein lokales Organisationskomitee zu gründen. The World Games 2029 Karlsruhe GmbH (kurz: TWG 2029 GmbH) stellt dieses Lokale Organisationskomitee (LOC) dar, welches für die operative Planung, Organisation und Durchführung der TWG 2029 Karlsruhe verantwortlich ist. Die GmbH soll mit dem Ziel gegründet werden, die komplexen organisatorischen Anforderungen eines in- ternationalen Multisport-Events effizient zu koordinieren und umzusetzen. Durch eine klare Strukturie- rung in Abteilungen, die Einbindung von Experten und Beiräten sowie die enge Zusammenarbeit mit der IWGA soll sichergestellt werden, dass die TWG 2029 Karlsruhe ein Erfolg für Karlsruhe und den internationalen Sport werden. – 8 – Gesellschafter der TWG 2029 GmbH sollen außer der Stadt Karlsruhe mit einem Gesellschaftsanteil von 70 % die Karlsruher Messe- und Kongress GmbH (KMK), die Karlsruhe Tourismus GmbH (KTG) sowie die Karlsruhe Marketing und Event GmbH (KME) mit einem Anteil von jeweils 10 % werden. Hierdurch sollen diese Gesellschaften, die für die Planung und Durchführung der TWG 2029 Karlsruhe notwendige Expertise mitbringen und deren Mitwirkung in diesem Projekt zwingend notwendig ist, eingebunden werden. Auf diese Weise sind die Geschäftsführungen dieser Gesellschaften in die Orga- nisationsstruktur der TWG 2029 GmbH eingebunden und die Einrichtung eines Aufsichtsrats, in dem diese Gesellschaften einen Platz zu übernehmen hätten, wird entbehrlich. Die Gesellschafterinnen übertragen der TWG 2029 GmbH die Aufgaben, die notwendig sind, um die TWG 2029 in Karlsruhe zu planen, zu organisieren und durchzuführen (siehe Betrauung in § 2a des Gesellschaftsvertrags Anlage 3). Gesellschafterinnen Da eine GmbH rechtlich nicht ohne eine Geschäftsführung gegründet werden kann, wird bis zu ver- bindlichen Förderzusagen durch Bund und Land Herr T. Dollinger als Gründungsgeschäftsführer der TWG 2029 bestellt. Danach erfolgt die Neubesetzung der Geschäftsführung durch ein Ausschrei- bungsverfahren. Risiko für die Stadt Karlsruhe Alleiniger Vertragspartner der IWGA ist die Stadt Karlsruhe, nicht die als Organisationskomitee einzu- setzende TWG 2029 GmbH. Die Stadt übernimmt mit dem Organizer Agreement die grundsätzliche Verpflichtung, die TWG 2029 Karlsruhe auf ihre Kosten und auf ihr Risiko auszurichten. Sollten die Kosten, die zur Erfüllung dieser Verpflichtung entstehen, gleichgültig aus welchem Grund, höher sein als budgetiert, trägt die Stadt dieses Risiko alleine. Die Stadt ist auch alleinige Empfängerin der Zuschüsse von Bund und Land. Damit trifft auch die Pflicht, die Förderrichtlinien von Bund und Land einzuhalten und das damit verbundene Risiko, bei Ver- stößen Zuschüsse zurück zahlen zu müssen, alleine die Stadt. Sollte es letztlich nicht zur Gewährung der Zuschüsse von Bund und Land kommen, trägt die Stadt die Kosten der im Jahr 2025 begonnenen Maßnahmen alleine. – 9 – Nachhaltigkeit Die Stadt Karlsruhe ist nicht nur durch das Organizer Agreement verpflichtet, bei der Ausrichtung der TWG 2029 Karlsruhe einen besonderen Fokus auf Nachhaltigkeit zu legen – es ist eigenständiges Ziel der Stadt, eine nachhaltige Showcase zu generieren. Daher wurde das Organizer Agreement so verhandelt, dass die individuelle Nutzung von Verkehrsmit- teln für Teilnehmende und Sportfunktionäre auf ein Minimum beschränkt bleibt und der Transport weitgehend über den öffentlichen Nahverkehr erfolgt. Ein weiterer zentraler Aspekt der Nachhaltigkeitsstrategie ist die Nutzung bestehender Sportstätten. Dank der umfangreichen Veranstaltungsinfrastruktur, darunter große Sporthallen, Stadien, Sport- und Schwimmbäder sowie geeignete Freiflächen, sind keine Neubauten erforderlich. Lediglich für einzelne Veranstaltungen werden temporäre Aufbauten eingeplant. Über den sportlichen Rahmen hinaus sollen die TWG 2029 Karlsruhe alle Sportvereine, Schulen und Kindertagesstätten in Karlsruhe aktiv einbinden. Kinder und Jugendliche sollen nachhaltig für Sport und Bewegung begeistert werden, um deren positiven Einfluss auf die physische und psychische Ge- sundheit langfristig zu verankern. Hier bietet beispielsweise die Gründung eines stadtweiten „World Games Kids Club“ die Möglichkeit, dass Kinder und Jugendliche die Sportstätten ausprobieren und an Bewegungs-, Gesundheits- und Kreativworkshops teilnehmen können. Um Treibhausgasemissionen und den Energiebedarf zu minimieren, sollen energieeffiziente Technolo- gien eingesetzt, indem intelligente Licht- sowie Kühlsysteme implementiert werden. Die Verpflegung der Teilnehmenden und Besucher*innen soll durch regionale und saisonale Lebens- mittel erfolgen, Lebensmittelverschwendung reduziert und umweltfreundliche Verpackungen verwen- det werden. Auch die Abfallvermeidung spielt bei solchen Großevents eine große Rolle, indem umfassende Recyc- lingstationen eingerichtet, Mehrwegkonzepte eingeführt und Materialien bewusst gewählt werden. Mit diesen Maßnahmen setzt Karlsruhe ein klares Zeichen für die nachhaltige Zukunft von Großsport- veranstaltungen und zeigt, dass sportliche Exzellenz und Umweltbewusstsein Hand in Hand gehen können. Nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss und bezugnehmend auf den Ergänzungsantrag der Grünen vom April 2024, dessen Ziffer 1 in die Beschlussvorlage 2024 aufgenommen wurde, wurde eine weitere Anlage 4 „Nachhaltigkeit und Klimaneutralität im Rahmen der TWG 2029 Karlsruhe“ er- gänzt. Die Stadt Karlsruhe signalisiert somit eindeutig, mit der Ausrichtung der TWG 2029 Karlsruhe ein Benchmark für Nachhaltigkeit zu setzen. Das ambitionierte Zielbild zum Thema Klimaneutralität umfasst mehrere Aspekte. Die TWG 2029 Veranstaltungen in Karlsruhe sollen klimaneutral durchge- führt werden. Nicht vermeidbare, vor-Ort entstehende Emissionen der TWG 2029 sollen über lokale und regionale Klimaschutzmaßnahmen wie z.B. über den Karlsruher Klimafonds oder direkte Investiti- onen in Klimaschutz- bzw. Energiesparmaßnahmen ausgeglichen werden. Emissionen außerhalb Karls- ruhes, die insbesondere durch das An- und Abreiseverhalten entstehen, sollen so gering wie möglich gehalten werden. Neben diesem Zielbild führt die Anlage zudem konkrete Nachhaltigkeitsmaßnahmen in verschiedenen Bereichen auf. – 10 – Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Die TWG 2029 Karlsruhe erzeugen neben den unmittelbaren ökonomischen Effekten auch eine erheb- liche Umwegrentabilität, die weit über die Veranstaltung selbst hinauswirkt. Quelle: PROPROJEKT Jede Investition in die TWG 2029 Karlsruhe zahlt sich mehrfach aus: Jedem eingesetzten Euro der Stadt stehen vier Euro Förderung gegenüber. Dieses außergewöhnliche Verhältnis zeigt, dass die Ver- anstaltung nicht nur eine sportliche Bereicherung ist, sondern auch eine enorme wirtschaftliche Chance für Karlsruhe bietet. Damit sind die TWG 2029 Karlsruhe mehr als ein 4:1 für die Stadt. Die wirtschaftlichen Effekte der TWG 2029 Karlsruhe erstrecken sich weit über die Veranstaltungsdauer hinaus und schaffen einen nachhaltigen Mehrwert für die Stadt: Die internationale Sichtbarkeit der Stadt als Sport- und Veranstaltungsmetropole steigt, Tourismus und lokale Wirtschaft werden belebt. Ökologisch setzen die World Games neue Maßstäbe für nachhaltige Großveranstaltungen – mit klima- freundlicher Mobilität, ressourcenschonender Infrastruktur und grünen Veranstaltungsformaten. Mit etwa 300.000 Besuchern, von denen vermutlich rund 25 Prozent von außerhalb der Region kom- men, generieren die Spiele erhebliche Konsumausgaben. Auch der Arbeitsmarkt profitiert durch die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Bereichen Dienstleistung, Logistik und Eventmanagement. Der geschätzte gesamtwirtschaftliche Mehrwert der TWG 2029 Karlsruhe wird auf 100 bis 150 Millio- nen Euro kalkuliert. Der prognostizierte Werbewert der Spiele liegt zwischen 10 und 50 Millionen Euro, resultierend aus intensiver Medienpräsenz, Social-Media-Reichweite und TV-Übertragungen. Die TWG 2029 Karlsruhe erzeugen neben den unmittelbaren ökonomischen Effekten auch eine erheb- liche Umwegrentabilität, die weit über die Veranstaltung selbst hinauswirkt. – 11 – Langfristige Effekte für Karlsruhe – das Vermächtnis der World Games Vom 19.-29. Juli 2029 wird sich mitten in Karlsruhe eine große völkerverbindende Begegnung der in- ternationalen Gemeinschaft ereignen. Gemäß dem Bewerbungsmotto „In the heart of Europe“ ist Karlsruhe in der Lage, auch die Karte "Region" zu spielen, sei es mit der Nähe zu Frankreich oder als identitätsstiftender Impuls für die Sportregion. Ein Schlüsselelement des Konzepts ist die aktive Einbin- dung der lokalen Gemeinschaft, insbesondere durch ein umfassendes Freiwilligenprogramm, das auf der bereits bestehenden und bewährten Infrastruktur, auch seitens der Sportvereine, aufbaut. Die Stadt Karlsruhe nutzt moderne Technologien und digitale Lösungen wie ein bereits bestehendes Vo- lunteer-Management-System, um die Reichweite der Spiele zu erweitern und interaktive Verbindun- gen zu schaffen, wobei soziale Medien und innovative Übertragungstechniken eine zentrale Rolle spie- len. Im Motto „Von den Menschen für die Menschen“ bezogen auf die Sportvereine aber auch die Volun- teers spiegelt sich mit der Rückkehr der World Games nach 40 Jahren eine ausgezeichnete Gelegen- heit, den Sportvereinen ein Schaufenster zu bieten und das Wir-Gefühl der gesamten Stadtgesellschaft aufleben zu lassen. Der Sportverein als Ort für ein milieuübergreifendes Miteinander und als der Ort für Integration erhält hier die Gelegenheit, sich einer breiten Bevölkerungsgruppe in einem besonders ansprechenden positiven Licht zu präsentieren. Der Schwerpunkt der Zeit vor TWG 2029 Karlsruhe in den Jahren 2026 bis 2028 und auch während der Spiele selbst liegt darin, die Bevölkerung, d.h. Jung und Alt zum Mitmachen und Nachmachen an- zuregen. Und es geht hier um ein vielfältiges Sport(rahmen)programm, das niedrigschwellig angebo- ten werden kann. Die Menschen sollen zu Sport und Bewegung - sprich einem gesunden Lebensstil - animiert werden. Karlsruhe wird Lust auf Bewegung machen und natürlich auch den Zugang zu Sport- vereinen oder zum freien Sporttreiben befördern. Die Ausrichtung der World Games ist für die Sportvereine eine Win-Win-Situation, da neue (Trend-) Sportarten die Möglichkeit bieten, neue Mitglieder, insbesondere unter den 14-18-Jährigen zu gewin- nen. Auch das Karlsruhe Institute of Technology (KIT) wird die World Games nutzen und in Richtung 2029 bereits im Vorfeld wissenschaftliche Symposien aufsetzen oder Masterarbeiten am Institut für Sport- und Sportwissenschaften vergeben. Im Rahmen der TWG 2029 Karlsruhe könnte am Institut für Sport und Sportwissenschaften am KIT ein neuer Lehrstuhl für Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Integra- tion bei Sportgroßveranstaltungen eingerichtet werden. Die von diesem Institut durchgeführte MOMO-Studie (Motorik-Modul-Studie) zeigt, dass die motorische Leistungsfähigkeit von Kindern in den letzten zehn Jahren stark abgenommen hat, was auch Auswirkungen auf das Lernen hat. Zwar gibt es in Karlsruhe seit Jahren vielfältige Unterstützungssysteme wie beispielsweise die Kooperationen „Schule-Sportverein“ oder auch das seit kurzem an fünf Karlsruher Schulen bestehende Förderpro- gramm „Sportschuhbande“. Mit der Ausrichtung der TWG 2029 Karlsruhe entsteht jedoch eine wei- tere gute Chance, um in Schulen und Vereinen aktiv zu werden und neue Sportarten, sowie Freude an Bewegung in die Bevölkerung zu tragen und somit einen Beitrag zur motorischen Fitness, dem lebens- langen Sporttreiben und kognitiven Lernen zu leisten. Einer der Erfolgsfaktoren 1989 war die Kombination aus Wettkampfsport, Showprogramm, Kennen- lern- und Mitmachmöglichkeiten. Während der TWG 2029 Karlsruhe soll deshalb ebenfalls wieder ein attraktives Rahmen- und Begleitprogramm (Mitmachangebote, Musik, Tanz, Ausstellungen) stattfin- den. Eingebettet ist der eigentliche sportliche Wettkampf damit in ein großes Fest, bei dem sich die Stadt als Sport- und Kulturstadt (mit einem umfassenden Rahmenprogramm), als Lebens- und Arbeitsort und natürlich auch als Tourismusziel darstellen kann. – 12 – Die Stadt setzt hier auf das enorme ehrenamtliche Potential in den Karlsruher Sportvereinen, denn diese werden Patenschaften für jeweils eine der World Games Sportarten übernehmen. An allen Wett- kampfstätten finden inklusive Mitmachangebote für die gesamte Bevölkerung statt. Der Sportkreis Karlsruhe, der Dachverband aller Karlsruher Sportvereine wird 2029 ein Jahr mit dem derzeitigen Ar- beitstitel „Bildung durch Sport“ ins Leben rufen und alle Karlsruher Schulen einbeziehen. Über die Veranstaltung hinaus setzt Karlsruhe langfristige Impulse: Verbesserung der Barrierefreiheit, Förderung einer aktiven Lebensweise und die Integration nachhaltiger Konzepte prägen nicht nur die Spiele, sondern auch die zukünftige Stadtentwicklung. Zudem verbindet das Kultur- und Bildungspro- gramm Sport mit Wissenschaft und Innovation, was sich in langfristigen Forschungs- und Bildungsiniti- ativen niederschlägt. Damit wird Karlsruhe zum Vorreiter für nachhaltige Sportveranstaltungen und schafft eine Basis für weitere internationale Events. In 10 Jahren wird man sich an die World Games 2029 als ein Ereignis erinnern, das Karlsruhe nicht nur sportlich, sondern auch gesellschaftlich, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltig geprägt hat. Durch die große Ausrichtung auf Nachhaltigkeit wird die langfristige Wahrnehmung von Karlsruhe als zertifi- ziertes nachhaltiges Reiseziel gestärkt. Nächste Schritte und Überblick über „Road to Karlsruhe“ Im April 2025 findet die Jahreshauptversammlung der IWGA in Madrid statt, bei der Karlsruhe als Gastgeberstadt 2029 auf Wunsch der IWGA ebenfalls vertreten sein wird. Im August 2025 wird im Rahmen der TWG 2025 Chengdu in China die Flagge der World Games an Karlsruhe als die nächste Ausrichterstadt übergeben werden. Der Bund hat bereits zugesagt, ebenfalls Teil dieser Delegation zu sein. Beim Land dauern diesbezügliche Überlegungen noch an. Dieser Auftritt der Stadt Karlsruhe in Chengdu wird den offiziellen Start der internationalen Aufmerksamkeit für die TWG 2029 Karlsruhe markieren. Ebenso wird eine Delegation am Observer Programm der TWG 2025 Chengdu teilnehmen. Die abschließende Verpflichtung gegenüber der IWGA, die TWG 2029 in Karlsruhe zu den im Organi- ser Agreement geregelten Bedingungen auszurichten, wird die Stadt erst dann eingehen, wenn die Förderbescheide von Bund und Land vorliegen. Nach der Flaggenübernahme in Chengdu wird es wichtig sein, in den darauffolgenden Monaten mit einem Marketingkonzept zu den TWG 2029 Karlsruhe in die Öffentlichkeit zu gehen, um die Akzep- tanz dieses Projekts bei den Karlsruher Bürger*innen sowie die Bekanntheit und Attraktivität der Spiele sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene zu steigern. Das Jahr 2026 wird im Zeichen der finalen Festlegung des Sportprogramms sowie der Auswahl der Sportstätten stehen. Hierbei werden alle relevanten Stakeholder, darunter nationale und internationale Sportverbände, in den Entscheidungsprozess eingebunden. Ab 2027 beginnen die Qualifizierungs- wettkämpfe der Sportarten für die Teilnahme an TWG 2029 Karlsruhe. Diese Meisterschaften auf nati- onaler und internationaler Ebene können bevorzugt in Deutschland, Baden-Württemberg und in Karls- ruhe bzw. in der Region ausgetragen werden. Im Jahr 2028 rückt das Gemeinschaftsprogramm in den Fokus. In diesem Rahmen werden Testveran- staltungen durchgeführt, die sowohl der Überprüfung der Infrastruktur als auch der Aktivierung der Stadtgesellschaft dienen. Begleitende Events und Initiativen sorgen für eine starke Einbindung der Be- völkerung und ermöglichen es, die Stadt bereits im Vorfeld als Sport- und Begegnungszentrum zu po- sitionieren. Der Höhepunkt ist schließlich die Austragung der TWG 2029 Karlsruhe vom 19. bis 29. Juli 2029. Das FEST wird deshalb im Jahr 2029 ausnahmsweise bereits Anfang Juli stattfinden – 13 – Unter dem Motto „70 Tage Karlsruhe erleben“ sollen die im Schaubild dargestellten vier verschiede- nen Großevents gebündelt, und die Stadt zu einem lebendigen Zentrum für Kultur, Sport und Unter- haltung gemacht werden. Der Slogan „70 Tage Karlsruhe erleben“ steht dabei für eine intensive und abwechslungsreiche Zeit, in der die Stadt zur Bühne für hochkarätige Events wird, wo Besucher*innen sowie Einheimische ein einzigartiges Sommererlebnis genießen können. Die geschaffene Infrastruktur, die gesammelten Erfahrungen und die internationale Sichtbarkeit werden weit über die Veranstaltung hinaus positive Effekte für die Stadt und ihre Bevölkerung entfalten. Quelle: KME 2025 – 14 – Beschluss Antrag an den Gemeinderat: 1. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss, für die Durch- führung von The World Games 2029 Karlsruhe 22,6 Mio. Euro entsprechend Anlage 1 (Finan- zierungsplan) zur Verfügung zu stellen. 2. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss, dass die Stadt Karlsruhe die abschließende Verpflichtung gegenüber der International World Games Associa- tion zur Ausrichtung von The World Games 2029 unter der Voraussetzung eingeht , dass der Bund einen Zuschuss in Höhe von 55 Mio. Euro und das Land Baden-Württemberg einen Zu- schuss in Höhe von 33 Mio. Euro gewähren. Der Gemeinderat beauftragt den Oberbürgermeister, den Vertrag mit der International World Games Association, das als Anlage 2 beigefügte Organizer Agreement, entsprechend dieses Beschlusses zu unterzeichnen. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, mit der Durchführung der Planung und Ausrich- tung der Veranstaltung. 3. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss, die Gründung der „The World Games 2029 Karlsruhe GmbH“ (TWG 2029 GmbH) mit einem Stammkapital in Höhe von 100.000 Euro und den Abschluss des als Anlage 3 beigefügten Gesellschaftsver- trags sowie die Übertragung der in § 2 a des Gesellschaftsvertrages genannten Aufgaben auf die TWG 2029 GmbH (Betrauung)... Er ermächtigt die Verwaltung, die hierfür erforderlichen Erklä- rungen abzugeben. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass Änderungen des Gesell- schaftsvertrags, welche nicht wesentlicher Art sind, noch vorgenommen werden dürfen. 4. Der Gemeinderat ist nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss damit einverstanden, dass sich die Karlsruhe Messe- und Kongress GmbH, die KTG Karlsruhe Tourismus GmbH so- wie die KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH mit jeweils 10% an der „TWG 2029 GmbH“ beteiligen. Der Gemeinderat ermächtigt den städtischen Vertreter in den Gesellschaf- terversammlungen dieser Gesellschaften, dem Anteilserwerb zuzustimmen. 5. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss, im Jahr 2025 Haushaltsmittel für Maßnahmen im Rahmen der TWG 2029 Karlsruhe und für den Aufbau und Betrieb der TWG 2029 GmbH in Höhe von 750.000 EUR und Stammkapital für die neu zu gründende TWG 2029 GmbH in Höhe von100.000 EUR außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen haushaltsrechtlichen Maßnahmen für das Haushaltsjahr 2025 und die folgenden Haushaltsjahre bis 2030 zur Bereitstellung der Mittel zu veranlassen und die entsprechenden kommunalrechtlichen Maßnahmen (sowie Maß- nahmen die im Zusammenhang mit der Gesellschaftsgründung entstehen) zu veranlassen. 6. Der Gemeinderat beauftragt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss das Rech- nungsprüfungsamt mit der örtlichen Prüfung im Sinne § 112 Abs. 2 Nr. 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg bei der TWG 2029 GmbH. 7. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss, Herrn Torsten Dollinger zum Geschäftsführer der TWG 2029 GmbH zu bestellen. – 15 – 8. Der Gemeinderat beschließt, die aktive Teilhabe aller Karlsruher*innen an der Vorbereitung und Durchführung der The World Games 2029 zu gewährleisten. Die Ansprache und Einbin- dung aller Menschen soll insbesondere über die jeweiligen Stakeholder erfolgen (z.B. Vereine, VHS, Sportinitiativen und -gruppen in anderen Organisationen z.B. Jugendhäuser, Hochschulen u.a.m.). Das Veranstaltungskonzept soll - z.B. im Rahmen der Mitgestaltungsmöglichkeiten des Ausrichters über die Auswahl der Sportarten - breite Bevölkerungsschichten ansprechen und für alle einen niedrigschwelligen Zugang gewährleisten (z.B. über Ticketpreisermäßigung für die Inhaber*innen der Karlsruher Pässe). Integration, Inklusion, Vielfalt und demokratisches Wertesystem werden in The World Games 2029 nachhaltig verankert und gelebt.
-
Extrahierter Text
-
Extrahierter Text
Anlage 4 GR 25.03.2025, TOP 4 Nachhaltigkeit & Klimaneutralität im Rahmen der „The World Games 2029” Karlsruhe bekennt sich zu dem Ziel, mit der Ausrichtung der TWG 2029 ein Benchmark für Nachhaltig- keit zu setzen – in 10 Jahren soll man sich an die TWG 2029 als ein Ereignis erinnern, das Karlsruhe nicht nur sportlich, sondern auch gesellschaftlich, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltig geprägt hat. Diese Eigenmotivation steht in Einklang mit den politischen Forderungen der Regierungsfraktion und wird durch die Verpflichtungen im Ausrichtervertrag und das vollumfängliche Bekenntnis zu den hohen städtischen und gängigen internationalen Nachhaltigkeitsstandards (bspw. UN SDGs) bekräftigt. Kern dieses Selbstverständnisses ist ein ambitioniertes Zielbild zum Thema Klimaneutralität: - Die TWG 2029 Veranstaltungen in Karlsruhe sollen klimaneutral durchgeführt werden. Nicht vermeidbare, vor-Ort entstandene Emissionen der TWG 2029 sollen über lokale und regionale Klimaschutzmaßnahmen wie z.B. über den Karlsruher Klimafonds oder direkte Investitionen in Klimaschutz- bzw. Energiesparmaßnahmen ausgeglichen werden. - Emissionen außerhalb Karlsruhes, die insbesondere durch das An- und Abreiseverhalten entstehen, sollen so gering wie möglich gehalten werden. Durch Partnerschaften und Incentivierungsmaßnahmen soll der europäische Reiseverkehr (mindestens 50% der Teilnehmenden) weitestgehend auf die Schiene verlagert werden. Für nicht-vermeidbare Flüge soll per Selbstverpflichtung zur Kompensation aufgerufen werden. Auch in den Bereichen Abfall und Material, Energie, Kommunikation, Barrierefreiheit und Teilhabe sowie Diversität und Gleichberechtigung werden state-of-the-art Maßnahmen umgesetzt und weiterentwickelt, die die negativen ökologischen Auswirkungen minimieren, die soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit fördern sowie eine verantwortungsvolle und effiziente Steuerung (Good Governance) sicherstellen. Als Vorbild fungieren der Stadtgeburtstag 2015 und das seit 2014 mit dem „A Greener Festival Award“ ausgezeichnete DAS FEST sowie die Maßnahmen im Rahmen der seit 2023 gültigen Zertifizierung der Stadt Karlsruhe als nachhaltiges Reiseziel. Für die TWG 2029 wird keine neue Infrastruktur gebaut, sondern auf bestehende zurückgegriffen, die z.T., wie die Veranstaltungsstätten der Karlsruhe Messe und Kongress GmbH nach dem Eco- Management and Audit Scheme (EMAS) zertifiziert sind. Temporäre Maßnahmen werden nur dann ergriffen, wenn die soziale oder ökonomische Nachhaltigkeit größer ist als der ökologische Fußabdruck und nur sofern eine dauerhafte Maßnahme weniger sinnvoll oder nicht realisierbar ist. Das Veranstaltungskonzept wird unter der Prämisse entwickelt, möglichst viele Synergien in der Sportstätten-Bespielung zu schaffen und den Transport aller Zielgruppen maßgeblich über den öffentlichen Nahverkehr abzuwickeln oder durch die kurzen Wege für ein umweltfreundliches und gesundheitsförderliches Mobilitätsverhalten wie Laufen oder Fahrradfahren zu motivieren. Zur Koordination der umfänglichen Nachhaltigkeitsmaßnahmen sind im Local Organising Committee (LOC) personelle und finanzielle Ressourcen vorgesehen. Die Umsetzung soll über Partnerschaften erfolgen und auf bewährte Kooperationen aufgesetzt werden, bspw. KIT, KEK, Raumobil, Stadtwerke. Neben der nachhaltigen Ausrichtung sollen die Maßnahmen auch eine wahrnehmbare, langfristig positive Wirkung auf Karlsruhe haben. Bereits geplante Stadtentwicklungs-Maßnahmen sollen aufgegriffen und beschleunigt werden. Anstatt temporäre Infrastruktur für die TWG 2029 durch bspw. Fahrradstellplätze, Wasserspender, Beschattung, Rampen zur Barrierefreiheit, etc. zu errichten, soll diese, wo sinnvoll, mit Unterstützung von „Nachhaltigkeits-Partnern“ der TWG 2029 dauerhaft geschaffen werden. Über das LOC sollen Netzwerke zwischen Akteuren der Stadt aufgebaut werden, die sich nach der Veranstaltung verselbstständigen und als innovative Treiber und Förderer nachhaltiger Entwicklungen fungieren, wie der vorgesehene „Lehrstuhl für Nachhaltigkeit und Gesellschaftliche Integration bei Sportgroßveranstaltungen“ am KIT. Das Vorleben von Nachhaltigkeit als DNA der Veranstaltung soll die Vermittlung der damit verbundenen Werte an die nächste Generation befördern. Durch die aktive Einbindung der jungen Zielgruppen in die Veranstaltung über u.a. Mitmachangebote, als Volunteers, Maßnahmen im Rahmen des Jahres der Bildung durch Sport, soll ein aktiver, gesunder Lebensstil, ein demokratisches Miteinander und ein proaktiver Umgang mit der Umwelt zum Vermächtnis der TWG 2029 gehören. Die positiven Wirkungen der Veranstaltung sollen das Standortmarketing auf ein anderes Niveau heben und auf die Region und den Sport im ganzen Land ausstrahlen. Anlage 4 GR 25.03.2025, TOP 4 Ausgewählte Nachhaltigkeits-Maßnahmen Ökologische Nachhaltigkeit Veranstaltungsstätten • Nutzung von bestehenden Veranstaltungsstätten • Prüfung und Evaluation beim Einsatz von temporären Veranstaltungsstätten hinsichtlich ihrer sozialen oder ökonomischen Nachhaltigkeit und dem ökologischen Fußabdruck Mobilität • Nutzung von ÖPNV für Athlet*innen und Zuschauer*innen • Beschränkung der individuellen Nutzung von Verkehrsmitteln für Teilnehmende und Offizielle • Anbindung aller Veranstaltungsstätten an den ÖPNV • Incentivierung der ÖPNV-Nutzung in Zusammenarbeit mit lokalen, regionalen und nationalen Verkehrsbetrieben Abfall und Material • Umsetzung eines Abfallkonzepts mit Recyclingstationen und einem Pfandsystem • Förderung der Umsetzung des Trinkbrunnenkonzeptes und Installation zusätzlicher temporärer Trinkbrunnen Energie • Nutzung von 100 % Ökostrom in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Karlsruhe • Nutzung von Fernwärme an den bestehenden Wettkampfstätten • Einsatz intelligenter Licht- und Kühlsysteme Klimaschutz und Klimaanpassung • Messung der ausgestoßenen Emissionen • Kompensation nicht vermeidbarer Emissionen durch Klimaschutz- oder Energiesparmaßnahmen in Karlsruhe oder der Region (Karlsruher Klimafonds) • Unterstützung von Maßnahmen zur Klimaanpassung wie z.B. Einrichtung von Hitzeschutzinseln während der Veranstaltung • Zusammenarbeit mit dem KIT und weiteren Stakeholdern zur Entwicklung von kurz- und langfristigen Maßnahmen für die Klimaanpassung Biodiversität • Gemeinsame Entwicklung mit dem KIT für Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität an den Wettkampfstätten • Nutzung von Insektenfreundlichen LED-Leuchtmitteln in z.B. Pavillons an öffentlichen Räumen Soziale Nachhaltigkeit Teilhabe und Barrierefreiheit • Ausrichtung von Wettkämpfen auf öffentlichen Plätzen und in der Innenstadt, um einfache Teilhabe für die gesamte Stadtgesellschaft und Zuschauer*innen zu ermöglichen • Aktive Einbindung von Sportvereinen, Schulen und Kindertagesstätten, durch z.B. Gründung eines stadtweiten „World Games Kids Club“, der Kindern und Jugendlichen ermöglicht Sportarten auszuprobieren • Schaffung von Mitmachangeboten und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung • Bereitstellung von Zuschauerplätzen für Menschen mit Behinderungen (Rollstuhlplätze, Easy Access Plätze, etc.) • Konsolidierung bestehender Informationen zur Barrierefreiheit und Bestandsaufnahme von zusätzlichen Handlungsfeldern in der Stadt und an den Veranstaltungsstätten Anlage 4 GR 25.03.2025, TOP 4 • Einsatz von audiovisuellen Unterstützungsmöglichkeiten wie Audiokommentare für Wettbewerbe • Unterstützung der angestrebten Maßnahmen und Ziele für Barrierefreiheit in der touristischen Infrastruktur im Rahmen der Zertifizierung als nachhaltiges Reiseziel Diversität, Gleichberechtigung und Anti-Diskriminierung • Einrichtung und Anwendung eines Awareness-Konzepts inkl. Schulungen für Mitarbeitende und Sicherheitskräfte sowie eines anonymen Meldesystems Gesundheit • Tabak- und Rauchverbot (inkl. E-Zigaretten) in allen Veranstaltungsstätten • Incentivierung von gesundheitsfördernder Mobilität durch u.a. die Bereitstellung von Fahrradparkplätzen und Aufzeigen optimaler Laufwege zwischen Wettkampfstätten Volunteers • Kooperation mit dem Volunteerprogramm der Stadt Karlsruhe und Karlsruher Sportvereinen zur Auswahl und Einbindung von Volunteers während der TWG 2029 Ökonomische Nachhaltigkeit • Zusammenarbeit mit regionalen und lokalen Unternehmen • Aufbau von Kooperationen oder Sponsoringmöglichkeiten für Unternehmen zur Förderung von sozialen oder umweltbezogenen Nachhaltigkeitsmaßnahmen Good Governance • Transparente Berichterstattung über das Nachhaltigkeitsmanagement und Durchführung einer Impact Studie • Einsatz eines Nachhaltigkeitsteams als Querschnittsfunktion im LOC, das direkt an die Führungsebene berichtet • Regelmäßiger Austausch mit den städtischen Gesellschaften und allen Dezernaten zur Identifizierung von Synergien und gemeinsamen Zielen • Kontinuierliche Kooperation mit bestehenden Nachhaltigkeitsnetzwerken, Institutionen und Forschungseinrichtungen in Karlsruhe und Deutschland, um die Potenziale und Chancen der TWG 2029 umfänglich nutzen zu können
-
Extrahierter Text
-
Extrahierter Text
Niederschrift 8. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. März 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 4 der Tagesordnung: Ausrichtung von „The World Games 2029“ durch die Stadt Karlsruhe Vorlage: 2025/0189/2 Punkt 4.1 der Tagesordnung: Überplanmäßige Aufwendungen für nicht eingeplante Auf- wendungen Vorlage: 2025/0182 Punkt 4.2 der Tagesordnung: Ergänzungsantrag für Karlsruhe zur Ausrichtung der World Games durch die Stadt Karlsruhe Vorlage: 2025/0189/1 Beschluss: TOP 4: 1. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss, für die Durchführung von The World Games 2029 Karlsruhe 22,6 Mio. Euro entsprechend An- lage 1 (Finanzierungsplan) zur Verfügung zu stellen. 2. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss, dass die Stadt Karlsruhe die abschließende Verpflichtung gegenüber der International World Ga- mes Association zur Ausrichtung von The World Games 2029 unter der Voraussetzung eingeht , dass der Bund einen Zuschuss in Höhe von 55 Mio. Euro und das Land Baden- Württemberg einen Zuschuss in Höhe von 33 Mio. Euro gewähren. Der Gemeinderat beauftragt den Oberbürgermeister, den Vertrag mit der International World Games Association, das als Anlage 2 beigefügte Organizer Agreement, entspre- chend dieses Beschlusses zu unterzeichnen. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, mit der Durchführung der Planung und Ausrichtung der Veranstaltung. 3. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss, die Gründung der „The World Games 2029 Karlsruhe GmbH“ (TWG 2029 GmbH) mit ei- nem Stammkapital in Höhe von 100.000 Euro und den Abschluss des als Anlage 3 bei- gefügten Gesellschaftsvertrags sowie die Übertragung der in § 2 a des Gesellschafts- – 2 – vertrages genannten Aufgaben auf die TWG 2029 GmbH (Betrauung)... Er ermächtigt die Verwaltung, die hierfür erforderlichen Erklärungen abzugeben. Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass Änderungen des Gesellschaftsvertrags, welche nicht wesent- licher Art sind, noch vorgenommen werden dürfen. 4. Der Gemeinderat ist nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss damit einver- standen, dass sich die Karlsruhe Messe- und Kongress GmbH, die KTG Karlsruhe Touris- mus GmbH sowie die KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH mit jeweils 10% an der „TWG 2029 GmbH“ beteiligen. Der Gemeinderat ermächtigt den städtischen Ver- treter in den Gesellschafterversammlungen dieser Gesellschaften, dem Anteilserwerb zuzustimmen. 5. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss, im Jahr 2025 Haushaltsmittel für Maßnahmen im Rahmen der TWG 2029 Karlsruhe und für den Aufbau und Betrieb der TWG 2029 GmbH in Höhe von 750.000 EUR und Stamm- kapital für die neu zu gründende TWG 2029 GmbH in Höhe von100.000 EUR außer- planmäßig zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderli- chen haushaltsrechtlichen Maßnahmen für das Haushaltsjahr 2025 und die folgenden Haushaltsjahre bis 2030 zur Bereitstellung der Mittel zu veranlassen und die entspre- chenden kommunalrechtlichen Maßnahmen (sowie Maßnahmen die im Zusammen- hang mit der Gesellschaftsgründung entstehen) zu veranlassen. 6. Der Gemeinderat beauftragt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss das Rechnungsprüfungsamt mit der örtlichen Prüfung im Sinne § 112 Abs. 2 Nr. 4 Gemein- deordnung Baden-Württemberg bei der TWG 2029 GmbH. 7. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss, Herrn Torsten Dollinger zum Geschäftsführer der TWG 2029 GmbH zu bestellen. 8. Der Gemeinderat beschließt, die aktive Teilhabe aller Karlsruher*innen an der Vorberei- tung und Durchführung der The World Games 2029 zu gewährleisten. Die Ansprache und Einbindung aller Menschen soll insbesondere über die jeweiligen Stakeholder erfol- gen (z.B. Vereine, VHS, Sportinitiativen und -gruppen in anderen Organisationen z.B. Jugendhäuser, Hochschulen u.a.m.). Das Veranstaltungskonzept soll - z.B. im Rahmen der Mitgestaltungsmöglichkeiten des Ausrichters über die Auswahl der Sportarten - breite Bevölkerungsschichten ansprechen und für alle einen niedrigschwelligen Zugang gewährleisten (z.B. über Ticketpreisermäßigung für die Inhaber*innen der Karlsruher Pässe). Integration, Inklusion, Vielfalt und demokratisches Wertesystem werden in The World Games 2029 nachhaltig verankert und gelebt. TOP 4.1: Der Gemeinderat genehmigt im Wege der Offenlage überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 381.280 Euro im Jahr 2024 für die Aufwendungen im Rahmen der World-Ga- mes-Bewerbung. Abstimmungsergebnis: TOP 4: Mehrheitliche Zustimmung (25 Ja, 16 Nein, 3 Enthaltungen) TOP 4.1: Mehrheitliche Zustimmung (28 Ja, 17 Nein) – 3 – Der Vorsitzende ruft die Tagesordnungspunkte 14, 14.1 und 14.2 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 11. März 2025: Jetzt will ich noch einmal darauf verweisen, dass das die Umsetzung eines Gemeinderats- beschlusses vor Pi mal Daumen einem Jahr ist. Seinerzeit hatte der allerdings noch alte Ge- meinderat beauftragt, weiter die entsprechende Ausrichtung der World Games vorzuberei- ten, seinerzeit mit einem deutlich starken Votum und auch mit einer finanziellen Ausstat- tung von 10 Millionen Euro plus 8 Millionen noch nicht gedeckter Risiken. Seinerzeit war noch sehr unklar, ob wir die Landes- und Bundesfinanzierung überhaupt darstellen kön- nen, weil wir doch etwas überraschenderweise mit diesem Begehr oder diesem Angebot, dass wir Austragungsort werden können, sozusagen konfrontiert worden waren und zum damaligen Zeitpunkt noch keine großen entsprechenden Gespräche durchführen konnten. Sie wissen es, seinerzeit sah sowohl die Finanzsituation des Landes als auch des Bundes ins- gesamt nicht toll aus, was sie heute auch nach wie vor nicht ist. Deswegen war durchaus skeptisch zu beurteilen, ob wir die entsprechenden Zuschüsse bekommen. Jetzt, ein Jahr später, stellt sich die Situation etwas anders dar. Wir haben die feste Zusage des Landes, wir haben eine Inaussichtstellung der Zuschüsse des Bundes und können die- sen Beschluss hier zur Entscheidung vorlegen unter der Prämisse, dass dann die 33 Millio- nen Landes- und 55 Millionen Bundesmittel auch zugesagt werden über eine entspre- chende Förderzusage, sonst können wir das natürlich nicht durchführen. Sie würden mit dem Beschluss heute auch alle weiteren Entscheidungen, die ich in Ihrem Namen treffe, etwa die Unterzeichnung eines Durchführungsvertrages, an die Erfüllung dieser Finanzie- rungszusage binden. Das ist die positive Nachricht. Die negative Nachricht ist natürlich, dass sich im Lauf des letzten Jahres die Finanzsituation der Stadt auch absehbar und perspektivisch noch einmal dramatisch verschlechtert hat, dass wir natürlich auch in Anbetracht dieser Situation und auch, dass wir noch einmal eine neue Zusammensetzung des Gemeinderats haben, glaube ich, von Ihnen noch mehr abver- langen, an dieser Stelle sich zwischen sehr grundsätzlichen Positionen zu entscheiden. Und da ich Gefahr laufe, eine halbe Stunde von den World Games zu erzählen, wenn ich die entsprechenden Ausführungen jetzt weiterführe, breche ich hier ab und sage, es ist jetzt nach vielen Vorbereitungen einfach erst einmal Ihre Stunde, es als Gemeinderat hier zu dis- kutieren und zu debattieren. Ich möchte noch einmal auf die Tischvorlage hinweisen, die wir Ihnen ausgelegt haben. Wir haben Ihnen die Seite 7 der Beschlussvorlage noch einmal ausgedruckt und haben eine Änderung vorgenommen, die Sie durch die Markierung am Rand auch sofort finden wer- den. Hier geht es um unseren Finanzierungsvorschlag. Wir hatten Ihnen bisher vorgeschla- gen, aus den sogenannten Sockelbeträgen, die dann ab dem Jahr 26 etwa 80 Millionen betragen werden, die 5 Millionen Euro rauszunehmen, die wir maximal pro Jahr brauchen, und damit die Sockelbeträge um einen entsprechenden Betrag prozentual zu kürzen. Wir schlagen Ihnen jetzt vor, dass wir die Sockelbeträge nicht kürzen, sondern aus den zu er- wartenden Haushaltsresten, aus den Sockelbeträgen, die in den letzten Jahren immer an- gefallen sind, dann hier das auszugleichen. Das hat den Hintergrund, dass Ihre große Be- fürchtung war, dass man damit den Ämtern noch einmal weniger Flexibilität gibt, über die Sockelbeträge auch Kleinstreparaturen und Ähnliches oder Anschaffung von beweglichen Gütern von vornherein vorzugeben. Da wir aber sowieso aus der Erfahrung heraus wissen, – 4 – dass entsprechende Reste immer verbleiben, ist das eine andere Form, die den Druck raus- nehmen soll, dass jetzt die Ämter an der Stelle von vornherein schon mit angezogener Handbremse in dieses Thema Sockelbeträge einsteigen. Die zweite Änderung finden Sie auf der Rückseite der ersten Seite, das ist eine Ziffer 7. Diese Änderung hat sich ergeben aus zahlreichen Diskussionen, die ich mit Mitgliedern im Gemeinderat geführt habe. Hier war es der ausdrückliche Wunsch, dass wir sicherstellen, dass wir die World Games so durchführen und vor allem in den Jahren zuvor auch so durchführen, dass wir allen sportinteressierten und sportbegeisterten Menschen in der Stadt die Möglichkeit geben, sich mit einzubringen in die Vorbereitung und in die Durch- führung mit einbezogen zu werden. Das sind dann die Sportvereine auf der einen Seite, es sind aber auch, ich habe jetzt Volkshochschule einmal als Beispiel angegeben, da gibt es auch Angebote für Leute, die regelmäßig Sport machen, Sportinitiativen und Sportgrup- pen. Und wir sehen es auch etwa zum Beispiel bei den Jugendhäusern, das Jugendhaus Karlsruhe West in der Rheinstrandsiedlung ist so ein Beispiel, da gibt es eigene Hip-Hop- Gruppen, die sehr aktiv sind und auch bei Wettbewerben sehr erfolgreich waren oder sind. Wir sehen auch, dass bei den Hochschulen es sehr viele Sportgruppen gibt, und alle die möchten wir gerne hier mit einbinden. Wir wollen auch nicht, dass am Ende das Portemonnaie entscheidet, ob einzelne Menschen zu einer Veranstaltung gehen können oder nicht. Deswegen ist hier ausdrücklich das Thema noch einmal ein niedrigschwelliger Zugang, Ticketpreisermäßigung, vielleicht auch bis auf null für Inhaber des Karlsruher Passes und Ähnliches. Das wollen wir gerne heute mit Ihnen auch vereinbaren. Und die Themen Integration, Inklusion und Vielfalt sollen ein- fach bei der Durchführung eine ganz große Rolle spielen. Ich persönlich sehe hier auch die große Chance, in den Jahren vorher schon eine echte Aufwärtsbewegung zu schaffen und vor allem auch viele Sportbegeisterte in die öffentliche Wahrnehmung der Stadtgesellschaft zu bringen, die wir bisher gar nicht kennen. Also ich bin immer ganz erstaunt, wen ich beim KIT alles antreffe. Da gibt es eine wunderbare transnationale oder internationale Cricket-Mannschaft, wo viele miteinander Cricket spie- len, die aber in ihren Heimatländern staatlich eher konträr stehen. Also die Heimatländer stehen konträr, nicht die Person. Und das sind eigentlich alles Dinge, die in der Stadtgesell- schaft noch gar nicht so wahrnehmbar werden. Wenn wir das schaffen können, die schon im Vorfeld und auch bei den World Games selber hier in den Mittelpunkt und in die Wahr- nehmung zu rücken, dann haben wir auch einen nachhaltig integrierenden Effekt für die Stadtgesellschaft. Ich will nur abschließend sagen, für mich ist die nachhaltig positive Wirkung für das Selbst- verständnis und auch für den Zusammenhalt der Stadtgesellschaft eigentlich das, was an der Stelle für mich das Hauptargument ist, überhaupt daran zu denken, es durchzuführen. Alle anderen Geschichten sind auch wichtig und sollten durchaus in die Entscheidung ein- fließen, aber wenn dieser Effekt nicht gegeben wäre, würde ich Ihnen das, glaube ich, auch gar nicht guten Gewissens heute vorschlagen können. So viel dazu. Dann steigen wir jetzt in die Diskussion ein. Stadtrat Löffler (GRÜNE): Vielen Dank für die Einführung. Schon vor einem Jahr, im April letzten Jahres haben wir uns diese Grundsatzentscheidung zur Bewerbung für die World Games nicht leicht gemacht, aber dieses Mal haben wir das als GRÜNE noch länger, noch – 5 – intensiver diskutiert als vor einem Jahr. Die Haushaltslage, Sie haben es gerade auch ange- sprochen, Herr Oberbürgermeister, ist einfach noch einmal eine andere. Ich glaube, da ha- ben wir noch einmal viele andere Abwägungsprozesse und Gründe dann vorgenommen. Deswegen kann ich es auch vorwegnehmen, so wie im letzten Jahr werden wir auch heute bei der Vorlage nicht einheitlich abstimmen. Wir haben diese schwierige Haushaltslage, und deswegen wollen wir die Vorlage und das Verhalten dazu auch in einem Gesamtzusammenhang betrachten. Es ist nicht so, dass die Ablehnung, die Nein-Stimmen, die es gibt, tatsächlich auch Gegenstimmen gegen die World Games per se sind, aber wir betrachten das in Zusammenhang mit der gesamtfinan- ziellen Lage der Stadt Karlsruhe. Denn es ist auch so, dass es bei uns in der Fraktion, wie wahrscheinlich überall, Personen gibt, die bei so großen Sportveranstaltungen mehr oder weniger Begeisterung spüren, die mehr oder weniger intensiv vielleicht auch selber mit da- bei sein würden oder auch gar nicht. Aber wir wissen auch, und wir haben es lange disku- tiert, die Entscheidung, die wir treffen werden, die basiert nicht auf diesen subjektiven Ein- schätzungen. Die basiert tatsächlich auf den Kriterien, die wir abgewogen haben für den Mehrwert für die Stadt Karlsruhe insgesamt. Ich glaube, in finanziell besseren Zeiten wür- den wir diese Debatte vielleicht gar nicht führen, vielleicht viel kürzer führen, und das Vo- tum wäre deutlich klarer. Die jüngste Debatte über stockende Sanierungsmaßnahmen in Schulgebäuden ist ein sehr konkretes Beispiel für die Sorgen, die bestehen. Wenn wir die World Games bezahlen, Herr Oberbürgermeister, werden wir uns die Sanierungsmaßnah- men in Schulen, in Kitas leisten können, oder werden sie aufgeschoben werden müssen? Wenn wir die World Games finanzieren, werden wir genug für Klimaschutz und Klimaan- passung ausgeben können, um die Stadtentwicklung nachhaltig gestalten zu können? Das sind alles Fragen, die uns sehr bewegt haben. Genauso haben wir uns darum gesorgt und sorgen uns immer noch, dass diese zusätzliche Aufgabe, die bisher aus Bordmitteln finan- ziert wurde, auch die Überlastung der Verwaltung verursachen könnte und dass deswegen andere Aufgaben liegenbleiben könnten. Das sind alles die Sorgen. Aber da möchte ich auch zum Positiven kommen. Ich glaube, dass wenig anderes sozusa- gen so viel Euphorie, so viel Enthusiasmus hervorgerufen hat wie die World Games und auch nicht nur in der Verwaltung, in der ganzen Stadtgesellschaft auch für eine positive Stimmung sorgen können. Und ja, wir sind der Überzeugung, oder ich persönlich bin der Überzeugung, einige in der Fraktion sind der Überzeugung, das Ding kann fliegen. Wir können extrem viele Menschen aktivieren, dass sie sich engagieren, dass sie sich bewegen, dass sie wieder in die Vereine gehen. Wir hoffen, dass positive Effekte für die Stadtgesell- schaft hängenbleiben und die Menschen nachhaltig dabeibleiben. Wir erkennen, dass die World Games nicht nur ein Karlsruher Ding sind. Es ist eine bundespolitische, eine landes- politische Fragestellung. Wir haben die finanziellen Unterstützungen, und wir zeigen auch, dass wir ein internationales Großereignis nachhaltig und klimaneutral ausrichten können. Stadtrat Hofmann (CDU): Ich bin jetzt natürlich in einer ganz schwierigen Rolle als sicher einer der größten Sportlobbyisten, die hier drin sitzt, der selbst an zwei Olympischen Spie- len teilgenommen hat, an drei sogar, zwei als Trainer, einer als Sportler, und der sich natür- lich mit solchen Großereignissen auskennt. Aber ich bin auch einer derjenigen, der 1989 schon mit sehr viel Begeisterung diese World Games besucht hat. Aber ich bin gleichzeitig auch der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion. Ich habe die letzten beiden Haus- haltsreden gehalten und weiß, wie es um die Finanzen der Stadt steht. – 6 – Von daher haben auch wir uns dies natürlich überhaupt nicht einfach gemacht. Aber ge- rade in solchen Zeiten, in Zeiten, wo es einer Stadt nicht gutgeht, muss man die Dinge tun, die auch den größten Gewinn bringen. Wenn wir sehen, dass wir fast 90 Millionen Zu- schüsse bekommen und dann 20 Millionen dort investieren müssen, glaube ich, haben wir kein anderes Projekt in Karlsruhe, das eine bessere Rendite verspricht. Wir haben hier in Karlsruhe - und es ist einzigartig - wir haben hier in Karlsruhe mit unseren besitzenden Ver- einen fast alle Sportstätten in einem Zustand vorhanden, in dem die Spiele auch hier aus- getragen werden können. Wir haben die Möglichkeit, auch die Bevölkerung an diesen Spielen teilhaben zu lassen. Deswegen begrüßen wir außerordentlich diesen Punkt 7. Das ist auch noch einmal ein Zeichen, der auch aus Paris übergesprungen ist, die Spiele in die Stadt reinzubekommen und dort auch die Vereine und vor allem die Menschen mitzuneh- men. Ich glaube, wir haben einen hervorragenden Stadtgeburtstag gehabt 2015. Wir haben dort so viel gelernt. Wir haben mit der KME, wir haben mit der KTG, wir haben mit der KMK so hervorragende Institutionen vor Ort, die dies auch mittragen können und die uns auch, glaube ich, einen ganz großen Mehrwert bringen können. Ich glaube, dass wir im Bereich der Sponsoren durchaus in der Lage sind, viele zusätzliche Sponsoren noch zu akquirieren. Ich glaube aber auch, dass es uns gelingt, wenn ich dieses Programm mir angucke, in dem einen oder anderen Bereich auch noch einmal deutliche Reduzierungen hinzubekommen. Ich glaube, wir müssen dies trotz dieser schwierigen Lage tun, und wir sollen es auch tun. Wir sollen den Menschen auch etwas zurückgeben. In vier Jahren schaut dann ganz Deutschland nach Karlsruhe, es schaut die ganze Welt nach Karlsruhe. Was brauchen wir ansonsten noch überhaupt uns über Stadtmarketing oder über Tourismus unterhalten, wenn wir uns diese Chance entgehen lassen? Ich habe es neulich schon gesagt, wir wären mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn wir uns diese Chance wirklich entgehen lassen. Ich glaube, wir müssen hier auch über diesen Schatten springen und sagen, man muss auch investieren, um nach vorne zu gehen, um vor allem aber auch den Menschen wieder etwas Positives in Karlsruhe zurückzugeben und vor allem auch ein Zeichen zu setzen, ge- rade wenn es nicht optimal läuft. Stadtrat Tröndle (SPD): Zeugt es von Verantwortungsbewusstsein und Weitsicht, vor dem Hintergrund der mehr als gebeutelten Stadtfinanzen für die Ausrichtung eines solchen Gro- ßereignisses zu stimmen? Natürlich hat sich auch die SPD-Fraktion dieser entscheidenden Grundsatzfrage gestellt und sie mit breiter Mehrheit mit Ja beantwortet. Wir stehen hinter der Beschlussvorlage der Verwaltung und freuen uns auf die World Games 2029 in Karls- ruhe und den Weg dorthin. Warum tun wir das? Für uns ist die Ausrichtung der World Ga- mes eine nachhaltige Investition in die Zukunft. Das dazu von der Verwaltung vorgelegte Konzept überzeugt. Stichwort Verantwortung, da kommen natürlich die Stadtfinanzen ins Spiel. Der von uns abverlangte Anteil von 22,6 Millionen Euro ist gut angelegtes Geld, das wir auf unterschiedlichen Ebenen wieder einspielen. Und unser Beitrag läuft über den In- vestitionshaushalt, sonst bräuchten wir diese Debatte gar nicht zu führen. Ich will an dieser Stelle den Forderungen entgegentreten, das eingesetzte städtische Geld solle lieber in den laufenden Etat für Soziales oder Schulen fließen. Selbst wenn wir das wollten, das geht nicht. Eine derartige Einspeisung verbietet das kommunale Haushalts- recht. – 7 – Zweiter Grund für unsere Zustimmung, die Förderung von Sport ist Sozialpolitik in Reinkul- tur. Das sage ich als Sozialdemokrat und Sozialpolitiker und nicht aufgrund wissenschaftli- cher Untersuchungen, sondern aus 20-jähriger Erfahrung als Vorsitzender eines großen Karlsruher Sportvereins und als früherer Präsident von Special Olympics Baden-Württem- berg. Im Sport, vor allem Mannschaftssport, lernen Kinder und Jugendliche Teamgeist und Fair Play. Darüber hinaus gilt Sport als wesentlicher Erfolgsfaktor bei Integration und Inklu- sion. Nach dem vorgelebten Konzept ist der Sport mit seinen Vereinen fest eingebunden in die Spiele und den Weg dorthin. Das unterstützen wir ausdrücklich. Drittens, und jetzt kommen wir zur Weitsicht, ich bin mir sicher, die World Games entwi- ckeln eine riesige Strahlkraft nach innen und außen. Unter dem Motto „70 Tage Karlsruhe erleben“ werden sie zusammen mit Das FEST und den Schlosslichtspielen für internationale Aufmerksamkeit und Gäste aus der ganzen Welt sorgen. Und nach innen, und das ist das Wichtigste, geben die Spiele mit der Einbindung der Sportvereine, ihrer barrierefreien und klimaneutralen Ausrichtungen nachhaltige Impulse für die weitere Entwicklung von Stadt und Stadtgesellschaft. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich abschließend dem Sportkreis für sein En- gagement danken, ebenso allen in der Verwaltung an der Erstellung des kreativen und in- novativen Konzepts Beteiligten. Das ist schon großes Kino. Ja, die Freude, dieser schöne Götterfunken ist bereits deutlich im Karlsruher Sport zu verspüren. Und ich bin mir sicher, dieser Funken wird auf dem Weg zu den Spielen ein Feuer der Begeisterung in der Stadtge- sellschaft entfachen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Stadtrat Seidler (AfD): Die World Games in Karlsruhe werden sicher sehr viele Zuschauer begeistern, und alles das an warmen und hellen Sommertagen im August. Gäste wie Bür- ger werden wertvolle und besondere Begegnungen und Begebenheiten in positiver Erinne- rung behalten. Aber andererseits müssen wir heute sehr genau darauf schauen, wie die Stadt das knapper werdende Geld für unsere Bürger am sinnvollsten und nutzbringendsten verwendet. Kennen Sie Birmingham, Birmingham in Alabama? Dort fanden die letzten World Games 2022 statt. Wie viele Karlsruher, Deutsche, Europäer kennen Birmingham in Alabama heute nach diesen Spielen? Aber Birmingham in Alabama hatte gemäß des Sportausschus- ses im deutschen Bundestag für die Austragung der World Games 2022 Kosten von umge- rechnet circa 60 Millionen Euro. Bei einer Preissteigerung von jährlich 3 Prozent würden die World Games von Birmingham in 2029 circa 74 Millionen Euro kosten. Das sind sage und schreibe 46 Millionen Euro weniger, als für Karlsruhe kalkuliert wird. Irgendetwas scheint bei uns nicht gut zu laufen. Entweder sind die Dienstleistungen in Karlsruhe im internatio- nalen Vergleich viel zu teuer, oder wir denken und planen viel zu kompliziert. Die letzten World Games in Deutschland fanden 2005 in Duisburg statt und kosteten nur 15 Millionen Euro. Bei 3 Prozent jährlicher Preissteigerung entspräche das circa 30 Millionen Euro im Jahr 2029, aber Karlsruhe wird allein 20 Millionen Schweizer Franken Teilnahmegebühr an die IWGA überweisen. Die Austragung ist somit zu einer teuren Angelegenheit geworden. Karlsruhe muss in den nächsten Jahren sparen. Das haben viele schon gesagt. Sparen heißt verzichten. Falls wir uns heute für die World Games entschließen, fehlen rund 23 Millionen zur Abarbeitung der Tränenliste der auf die lange Bank geschobenen Projekte. Das ist kein Ausspielen des Sports mit dringend erforderlichen städtischen Investitionen, sondern – 8 – schlicht die Beschreibung eines Zielkonflikts, den wir Stadträte jüngst in einem Schreiben an uns treffend zusammengefasst lesen konnten. Was wollen wir sein, digitale Stadt, grüne Stadt, mobile Stadt, soziale Stadt, Fahrradstadt, Kulturstadt, Sportstadt, von allem ein bisschen? Um uns für die beiden nächsten Doppelhaushalte ein klein wenig Handlungs- freiheit zu erhalten, werden die heute anwesenden Stadträte der AfD-Fraktion die Be- schlussvorlage ablehnen. Stadträtin Lorenz (FDP/FW): Zweifelsohne sind die World Games eine Riesenchance für Karlsruhe. Das muss man ganz klar sehen, und nicht nur für Karlsruhe, wir werden, das wurde schon in den vorhergehenden Redebeiträgen gesagt, deutschlandweit strahlen. Wir werden in die Welt strahlen und auch ganz viele positive Effekte erzielen. Das bestreiten wir gar nicht. Unsere Sportstätten werden aufgehübscht, Hotellerie, Gastro, Handel wer- den profitieren. Wobei das mit der Umwegrentabilität, das wage ich ein bisschen in Zweifel zu ziehen, also Stichwort Verlustvorträge, aber da kommen wir später dazu. Jeder, der schon einmal selbst an so einem großen Turnier teilgenommen hat, ich war frü- her auch eine Sportlerin, das sieht man mir heute vielleicht nicht mehr an, der weiß, was für Gefühle so eine Veranstaltung erzeugt. Da müssen Sie noch nicht einmal unter den ers- ten drei auf dem Siegertreppchen stehen, auch wenn Sie fünfter oder sechster werden. Es ist unglaublich, diese Stimmung in so einem Stadion oder in so einer Arena, auf einem Tur- nierplatz wahrzunehmen und auch die Begeisterung des Publikums, aller, die daran betei- ligt sind, der Helfer. Allerdings sehen wir auch die Nachteile. Zunächst einmal ist es so, dass die 22,2 Millionen, von denen wir jetzt reden, das wird dann nicht das Ende der Fahnen- stange sein. Natürlich wachsen auch die Zuschüsse, aber es sind noch vier Jahre dahin, und alles wird teurer. Auch das Sicherheitsrisiko, also gerade was wir in das Thema Sicherheit investieren werden, wird deutlich steigen. Die Umlaufrentabilität von solchen Veranstaltun- gen, dazu gibt es Gutachten, die werden doch stark in Zweifel gezogen. Es sind nicht nur Ökonomen, es sind auch Sportwissenschaftler, die verschiedene solche Veranstaltungen untersucht haben, sei das jetzt Fußball, Europameisterschaften, auch Olympische Spiele. Wenn man das international betrachtet, ist es auch so, dass viele Länder das gar nicht mehr alleine austragen können. Da sehen wir für Karlsruhe ein großes Risiko. Natürlich, wenn die Veranstaltung stattfindet, wird es einen unglaublichen Push in der Be- völkerung geben. Auch gerade Sportveranstaltungen führen dazu, dass Bevölkerungsgrup- pen, unterschiedliche Altersgruppen, sich verbinden. Da kommt es nicht darauf an, was für eine Herkunft man hat oder was für einen wirtschaftlichen Background. Aber im Vorfeld sehen wir auch eine Spaltung in der Stadtgesellschaft. In ein paar Wochen haben wir Haus- haltsberatungen, und da werden wir von den Karlsruher Bürgerinnen und Bürger bei allen Themen, wo wir sagen, wir müssen vielleicht im sozialen Bereich oder wir müssen den Bü- cherbus einsparen, immer zu hören bekommen, für die World Games gebt ihr Geld aus, und uns wird es gestrichen. Und das ist eben auch ein langfristiger Effekt. Da sehen wir die Gefahr der Spaltung im Vorfeld in der Bürgerschaft. Zehn Tage World Games, sicherlich zehn Tage viel Party in Karlsruhe, aber dann ist die große Party vorbei und die Frage ist, was bleibt. Wir sehen die Nachhaltigkeit dieser Spiele ein bisschen in Zweifel gezogen. Letztendlich ist es auch so, uns hat der Brief erreicht, auch von Ihren Mitarbeitern, Herr Oberbürgermeister, oder von der Vertretung Ihrer Mitarbeiter. Deren Bedenken und Ängste und Nöte können wir durchaus nachvollziehen. Aus diesen vorgenannten Gründen werden wir heute nicht zustimmen. – 9 – Stadträtin Geißinger (Volt): Ich glaube gerade als neue Fraktion, die bei der letzten Abstim- mung nicht dabei war, als es um die World Games ging, haben wir uns so schwer getan wie noch nie. Es war tatsächlich ein Für und Wider, und deswegen werden wir heute auch getrennt abstimmen. Tatsächlich war es einfach eine rein finanzielle Vernunftentscheidung für die Personen, die jetzt für Ablehnung stimmen werden. Es ist nicht unbedingt so, dass wir nicht auch Vorteile in den World Games sehen, aber alles in allem halten wir es einfach für die falsche Priorität. Den Rest wird gleich mein Kollege ergänzen. Ich will das hier nicht unnötig in die Länge zielen. Stadträtin Berghoff (Die Linke): Auch wir haben uns die Entscheidung wirklich nicht leicht gemacht. Wir haben uns viel ausgetauscht, mit Bürger*innen, untereinander und auch mit Mitgliedern anderer Fraktionen. Wir haben uns den Kopf zerbrochen. Auch hat sich bei uns tatsächlich die Tendenz mehrfach verschoben. Es war ein Auf und Ab. Zu einer finalen Ent- scheidung sind wir erst gestern am späten Abend gekommen. Eine Entscheidung für die World Games ist zu den gegebenen Konditionen und in der momentanen Situation schwer vermittelbar. Davor hätten wir uns nicht gescheut, denn wir sind uns des Mehrwerts einer solchen Veranstaltung für die Vereine, für die Stadt, die Region und auch für die Stadtge- sellschaft bewusst. Auch das Finanzierungskonzept ist prinzipiell solide und in der Theorie vermittelbar, aber es bleiben einfach zu viele Fragezeichen und Unwägbarkeiten. Karlsruhe ist jetzt schon in einer schwierigen Lage, und wir werden bald sehr schwierige Verhandlun- gen führen. Dazu kommt der Faktor Zeit, verbunden mit der Unsicherheit, wie sich die Dinge entwi- ckeln. Und das meine ich allumfassend in der Stadt, im Landkreis und im Bund. Es mag ver- mittelbar sein, ja. Aber ist es auch vertretbar? An der Stelle müssen wir schweren Herzens, aber konsequent sagen, Nein. Wenn ich mir eine persönliche Bemerkung erlauben darf, ich bin der große Sportfan in un- serer Fraktion, und ich hätte sehr gerne und voller Überzeugung zugestimmt, aber nur un- ter anderen Umständen und mit anderen Voraussetzungen. Um das Ganze ein bisschen zu- gespitzt zu formulieren, man plant keine Party, wenn das Haus brennt. Man löscht, man richtet es wieder her und bietet den Bewohner*innen Sicherheit. Dann kann man über eine Feier nachdenken. Stadträtin Döring (KAL): Das ist heute eine schwierige Entscheidung, und auch meine Frak- tion hat sich das nicht leicht gemacht. Wie heißt es in einem bekannten Song? Mein Herz sagt Ja, der Kopf sagt Nein, denn auch wir können Excel-Tabellen lesen. 22,6 Millionen Euro, das sind kein Pappenstiel, auch wenn sie über zwei Doppelhaushalte gestreckt wer- den. Auch wir haben uns gefragt, was hat diese Summe für Auswirkungen auf die Kultur- förderung, auf die Leistungen der Stadt Karlsruhe im Sozialhaushalt, den Schulbau. Und wie so oft sind die Antworten komplex. Kulturförderung und freiwillige Leistungen laufen über einen anderen städtischen Haushaltsteil als die Finanzierung der World Games. Auch wenn wir heute als Gemeinderat die Austragung der World Games ablehnen, werden wir am Ende wohl keinen Cent mehr zur Finanzierung der Kulturlandschaft oder für andere freiwillige Leistungen zur Verfügung haben. Wir werden voraussichtlich keine Schule mehr als sowieso schon geplant sanieren können. – 10 – Dann haben wir uns gefragt, welche Chancen die Ausrichtung der World Games mit sich bringt. Die World Games sollen ein Fest für die Menschen in Karlsruhe werden. Wir be- kommen die Chance, unsere Stadtgesellschaft zu stärken. Im Zusammenhang mit der Aus- richtung der World Games bietet sich die Möglichkeit, die Kulturszene, die Sportvereine, die Schulen einzubinden und zu stärken. Es bietet sich die Möglichkeit zu zeigen, was In- klusion bedeutet, denn Sport ist nicht nur der Kampf um Höchstleistungen und Bestzeiten. Sport ist Gemeinschaft. Sport bietet die Chance, die Leistungen des anderen anzuerkennen in den jeweils gegebenen Möglichkeiten. Wir können Menschen für Bewegung begeistern, und zwar auch im Kopf, denn wir haben die Chance, eine wirklich inklusive Veranstaltung auszurichten, von Beginn an mitzudenken, dass jeder Mensch Zugang und Teilhabe an die- sem Ereignis erhält und das weit über eine Rolli-Rampe hinaus. Die World Games können über Teilhabemöglichkeiten die Identifikation der Karlsruherinnen und Karlsruher mit der eigenen Stadt stärken. Im Herz dieser Stadt, im Herz Europas, in einer Region mit einer starken demokratischen Tradition bietet sich die Chance zu zeigen, dass Menschen aus al- len Regionen dieser Welt gemeinsam ein friedliches Sportfest feiern. Dass wir hier heute in diesem Gremium derart intensiv und kontrovers, aber vor allem res- pektvoll über die Ausrichtung einer Großveranstaltung diskutieren, dass unterschiedliche Positionen innerhalb derselben Fraktion zum Ausdruck kommen, zeigt die Stärke demokra- tischer Prozesse und Werte. Wir sind überzeugt, demokratische Staaten sollten große Sportereignisse nicht den Autokratien dieser Welt überlassen. Die Mehrwerte für unsere Stadt, Identifikation und gesellschaftlicher Zusammenhalt, Begegnung, Inklusion, all diese Effekte können wir in keiner Excel-Tabelle darstellen, aber sie wiegen schwer für uns. Wir stimmen heute für die Ausrichtung der World Games unter Finanzierungsvorbehalt. Das Herz sagt Ja, und der Kopf jetzt auch. Stadtrat Kalmbach (FÜR): Wir haben gerade den Spruch gehört, man macht keine Party, wenn das Haus brennt. Ich sage, wenn es dunkel ist, muss man Licht anzünden. Ich bin be- geistert über die Möglichkeit, dass wir in einer Gesellschaft, die so depressiv, die so ge- drückt ist, Licht anzünden können und auch eine Begeisterung für ein gemeinsames Erleb- nis entzünden können. Deswegen glaube ich, dass es wert ist, hier zu investieren, dass es wert ist, sich auch leidenschaftlich zu engagieren, mit vielen Bedenken, das alles wieder ab- zudecken. Wir brauchen Licht in unserer Zeit, wir brauchen Begeisterung in unserer Zeit und auch ein positives Nach-vorne-Gucken. Natürlich, ich bin eigentlich der, der immer motzt, wenn es um das Geld-Ausgeben geht, aber ich glaube, es geht darum, an der richtigen Stelle Geld auszugeben. Wir geben an Stellen in unserer Stadt Geld aus, wo man wirklich sparen kann, wo es auch nicht wehtut. Und das kann man auch streichen, und ich werde auch entsprechende Vorschläge machen. Vielleicht schaffen wir das als Gemeinderat, uns irgendwo einmal zu einigen, aber wir ha- ben Sparpotenziale, sodass wir trotzdem das Fest feiern können. Deswegen, ich glaube, es ist ein Lichtpunkt für die ganze Gesellschaft. Es ist ein Lichtpunkt für die Sportvereine, die Möglichkeit, dass neue Leute in die Vereine kommen, und erfahrungsgemäß geschieht es auch. Nun haben wir einen Antrag gestellt, dass man das Geld von der City Tax für diese World Games, zum Teil zumindest, reservieren kann. Nun habe ich gehört, es hat sich aber bisher für mich immer ganz anders angehört, dass es gar nicht geht, dass man das nicht kann. Man muss es in den allgemeinen Finanzhaushalt einspeisen. Das finde ich schade. Also – 11 – bitte, die Idee war gut. Okay, auf jeden Fall wir werden sparen müssen, und das tun wir auch. Auf jeden Fall fände ich, es wäre eine Riesenblamage, wenn wir als Stadt sagen, wir machen es, und es ist übrigens nicht zum ersten Mal in der Karlsruher Geschichte, wir ma- chen es, und kurz bevor es dann losgeht, sagen wir: „Ätsch, wir machen es doch nicht.“ Und das wäre eine Blamage für die Stadt. Wir müssen das aus meiner Sicht mit Leiden- schaft angehen und Begeisterung und die Konsequenzen dann ziehen. Der Vorsitzende: Bevor wir in die zweite Runde gehen, würde ich gerne noch auf ein paar Argumente kurz eingehen wollen. Es ist angesprochen worden, Klimaschutz, also auf un- sere Klimaschutzprogramme, auf Schulsanierung, Auswirkungen. Ich will einfach deutlich machen, wir haben Ihnen einen Weg dargestellt, dass nach der aktuellen Planung kein Sa- nierungsprojekt im Bereich der Schulen darunter leiden wird. Wir werden uns trotzdem im Sommer noch einmal darüber unterhalten müssen, wie viele Dinge wir angehen können und wie viele nicht. Das hat aber eher etwas mit der Kreditobergrenze zu tun. Aber im Mo- ment haben wir erst einmal eine andere Möglichkeit, und die ist auch safe. Klimaschutz, da haben wir schon darüber gesprochen, dass wir an unserem Ziel festhalten, hier die entsprechenden Mittel auch einzustellen, so wie das auch mit dem Gemeinderat vereinbart ist, über eine grundsätzliche Entscheidung, die wir vor einigen Jahren getroffen haben. Das Thema Belastung der Verwaltung, Sie müssen es vielleicht auch einmal von der ande- ren Seite betrachten. Wir kriegen eine Geschäftsstelle, die wir einrichten müssen, mit bis zu 30 Mitarbeitenden. Und die werden sich mit nichts anderem beschäftigen als der Vorberei- tung und der Durchführung der World Games. Wenn wir unser Programm umsetzen, dass wir auf dem Weg dahin Sportkongresse, Qualifizierungen, Schulen, Kindertagesstätten, vieles mehr mitnehmen wollen, auch gerade in Anbetracht der Situation, der großen, sa- gen wir, Motorik-Einschränkungen, die wir bei unseren Kindern zunehmend feststellen müssen, dann können wir das über die Geschäftsstelle alles organisieren. Das könnten wir heute über die Stadtverwaltung überhaupt nicht organisieren. Diese Geschäftsstelle wird zu vier Fünftel finanziert von Land und Bund, weil das ein Teil unseres Programms der World Games ist. Sehen Sie es doch einmal bitte auch so herum, was dadurch möglich wird, was wir sonst so überhaupt nicht angehen könnten, weil ich gar nicht wüsste, wie ich das dann durchweg finanzieren sollte. Sie haben Recht, Herr Seidler, ich kannte Birmingham in Alabama bisher auch nicht und wusste auch nicht, dass die World Games da stattgefunden haben, aber wir erleben, und ich darf an dieser Stelle auch durchaus Sportgrößen aus der Region und auch nationale Sportgrößen hier bei uns auf dem Balkon begrüßen, wir erleben, dass hier in einer ganz anderen Weise auf Deutschland geguckt werden wird. Nachdem auch das Bundesinnenmi- nisterium ganz klar sagt, für sie sind die World Games ein wichtiger Zwischenschritt zu ei- ner möglichen Olympia-Bewerbung, da reden wir dann über das Jahr 2036 und folgende, aber wir brauchen wieder einmal ein Stück weit den Beweis, dass wir das in Deutschland auf die Reihe kriegen und dass wir es ernst meinen. Nachdem jetzt schon die Frauenwelt- meisterschaft im Fußball 2029 nach Brasilien gegangen ist, obwohl man gedacht hat, man würde es nach Deutschland ziehen können, bin ich sicher, dass es eine ganz andere Auf- merksamkeit geben wird, als das bei Birmingham, Alabama in den USA der Fall war, wo ich keine nationale Regierung wahrgenommen habe, denen das an irgendeiner Stelle irgend- wie wichtig war. – 12 – Auch was sich bei uns alles meldet plötzlich, an Weltverbänden, an Sportverbänden aus Deutschland und, und, und, das werden wir alles gar nicht untergebracht kriegen, aber es zeigt mir, dass wir plötzlich im Fokus einer Aufmerksamkeit stehen für Karlsruhe, die wir sonst in keiner Weise hätten. Und ähnlich, denke ich, wird es dann auch bei der Umset- zung der Spiele sein. Ich finde es immer wieder schwierig zu sagen, die Kosten oder diese Prognosen zu stellen, die Kosten werden sowieso über dem liegen. Wir sind deswegen vor einem Jahr mit 90 bis 100 eingestiegen. Wir haben es jetzt durch ein externes Büro noch einmal überprüfen las- sen. Und natürlich mag sein, dass in Birmingham alles viel billiger war. Ich kann Ihnen auch nicht erklären, warum es so war. Ich stelle aber fest, dass hier auch das entsprechende Fachministerium auf Bundes- und auf Landesebene dieses Finanzierungskonzept mitträgt. Sonst hätten sie diese großen Zuschüsse von 33 oder 55 Millionen gar nicht akzeptiert. Und es war allen Ebenen wichtig, dass wir ein safer Finanzierungskonzept haben, das auf alle Fälle unterschritten wird. Sollte es doch an irgendeiner Stelle schwierig werden, wir ha- ben Ihnen dargestellt, wir könnten schon jetzt 6 Millionen wegstreichen, wollen wir aber nicht, um noch ein weiteres Risiko abdecken zu können. Dann haben wir in das Organizer Agreement aufgenommen, dass dann auch der Weltverband sich verpflichtet, mit uns an den Standards noch einmal weiter so zu reduzieren, dass wir doch wieder ins Budget kom- men. Von daher bitte ich Sie jetzt nicht aus der Befürchtung heraus, es wird alles doch viel teurer, sondern ich bin eher der Überzeugung, wir werden am Ende deutlich unter den 120 Millionen liegen, und wenn nicht, werden wir es durch zusätzliche Sponsoringaktivitä- ten abdecken können, weil die 6 Millionen, die jetzt drinstehen, die sind tendenziell sehr, sehr konservativ und deutlich zu niedrig angesetzt. Die 20 Millionen Teilnahmegebühr zahlen nicht wir an den Verband, sondern sie sind Teil dieses Gesamtbudgets. Das heißt, auch davon zahlen wir nur ein Fünftel an den Verband, und die anderen vier Fünftel wären aus dem Zuschuss von Bund und Land, und es steht im- mer Teilnahmegebühr. Das klingt so, als wenn ich was abgebe, und dafür darf ich einen Titel führen. Da gibt es auch Gegenleistungen, die übernehmen das komplette Programm etwa der ganzen Messungen, die übernehmen das Thema der Produktion von Fernsehen, der Ausstattung von entsprechenden Fernsehvoraussetzungen und Ähnliches mehr. Das heißt, es gibt auch eine Gegenleistung. Wenn die sie nicht erbringen würden, müssten wir die erbringen. Dass darin natürlich auch bestimmte Kosten verbunden sind, die wir nicht hätten, wenn wir es selber machen würden, ist klar. Aber es ist auch nicht so, dass es ein- fach eine Gebühr ist, die dann von irgendwem beliebig verwendet wird. Was bleibt? Ich will einfach an das erinnern, was die World Games 1989 und auch der Stadtgeburtstag 2015 ausgelöst haben. Ich glaube, dass wir hier noch viel mehr erreichen können, und das Gute ist auch, dass wir zum Teil in den Schulzeiten liegen. Ich glaube, wir können ganz anders alle Menschen mit einbinden, als das traditionellerweise war und schwer vermittelbar. Wir müssen uns auf eine Phase einstellen, vor allem jetzt im Sommer, wo Leute sagen: „Warum habt ihr denn dem zugestimmt? Und jetzt kommt er mit solchen anderen Themen um die Ecke.“ Das ist so, aber ich bin sicher, dass mit dem aufkommen- den Engagement für die World Games..., und ich weiß, dass die Sportvereine da alle hinter uns stehen und dass da schon alleine 100.000 Menschen in Karlsruhe Mitglied im Sportver- ein sind. Ein paar sind auch doppelt in einem Sportverein, deswegen sind es nicht – 13 – automatisch 100.000 einzelne Menschen, aber es ist trotzdem eine beachtliche Zahl. Die können wir aktivieren, die können wir ansprechen, und die können wir auch begeistern. Ganz wichtig, klassische Kulturförderung, Kosten für Soziales außerhalb der Investition sind alle nicht betroffen, und zwar nicht nur, weil es ein anderer Haushalt ist, sondern weil das immer der Haushalt ist, der als Erster bedient wird. Insofern kann man das auf alle Fälle si- cherstellen, dass es an der Stelle nicht eingräbt. Was ich ganz wichtig finde, damit will ich auch zum Abschluss kommen, das Thema De- mokratie. Ich glaube, auch wenn wir natürlich viel komplexere Entscheidungsmechanismen haben, und das macht unsere Demokratie aus, dass wir hier ein gutes Gegengewicht stel- len können etwa zu den World Games, die jetzt in diesem Sommer in China stattfinden. Ich erwarte außerhalb des Stadtzentrums liegende Sportanlagen, die alle ein Stück weit hermetisch abgeriegelt sind. Ich erwarte Zugangskontrollen und alles Mögliche. Ich erwarte inszenierte Spiel mit einer gewissen staatlichen Steuerung. Und jetzt gerade in diesen Zei- ten deutlich zu machen, man kann solche Spiele auch ohne Stacheldraht und was auch im- mer drumherum in einer Demokratie mitten in einer Stadt machen. Man kann alle Men- schen einbeziehen, man kann hier ganz andere Verschränkungen und auch Vernetzung mit der Bevölkerung darstellen. Und man kann die ganze Vielfalt der Bevölkerung, sowohl bei den Teilnehmenden als auch bei den Zuschauenden und den indirekt Mitmachenden, hier demonstrieren und auch genießen und gemeinsam feiern. Das ist für mich ein auch über die Durchführung von 70 Tagen oder 10 Tagen ganz, ganz wichtiger Punkt. Und um hier im Bild zu bleiben, man soll ein Lichtlein anzünden. Dieses ist aber keine Wun- derkerze, die nach drei Sekunden vorbei ist, sondern wir können hier, glaube ich, schon deutlich vor 2029 Lichtchen anzünden und können den Menschen das Gefühl geben, dass sie das Licht, also das Kerzengießen selbst mitgestalten können. Dann können sie die Kerze abbrennen, und sie können sich noch im Nachhinein daran freuen, welches Gemein- schaftserlebnis sie haben. Es geht nicht um ein Fest, das wir feiern, es geht um eine Celeb- ration von unserer Lebenseinstellung, von unserer demokratischen Kultur und vielem ande- ren mehr. Ich bin sicher, dass das auch eine hohe Nachhaltigkeit hat. Stadtrat Gaukel (Volt): Ich habe jetzt leider keine Anekdote mit Feuer oder Ähnlichem mit- gebracht, schade. Dass es keine einfache Entscheidung ist, wurde jetzt schon oft genug ge- sagt. Viele Punkte wurden in beiden Bereichen schon genannt. Ich werde trotzdem meine persönlichen Gründe, warum ich jetzt dafür stimmen werde, noch einmal mitteilen. Ich kann nicht versprechen, mich kurz zu fassen, aber ich werde zumindest versuchen, schnell zu reden. Das erste Thema ist natürlich, es sind die hohen Kosten. Ob das jetzt finanzielle Vernunft ist, das abzulehnen oder zuzustimmen, ich glaube, darüber kann man auch streiten. Ich bin eher bei den Ausführungen von Kollege Hoffmann, gerade in diesen Zeiten müssen wir schauen, dass unsere Ausgaben auch einen oder den größten Mehrwert haben. Und das sehe ich hier mit dieser ungewöhnlich hohen Förderquote, vor allem durch den Bund, der flexiblen Vertragsgestaltung, die der Herr Oberbürgermeister gerade noch ausgeführt hat, dass wir auch die Kosten reduzieren können und wir das Heft in der Hand haben und dann auch die positiven Signale, die es aus der Wirtschaft bisher gab, auch mitzugehen. Von da- her bin ich der Überzeugung, dass wir auch diesen Kostenrahmen halten können und am Ende diese Kosten dem Nutzen auch gerecht werden. – 14 – Wir haben Zeiten, die Gesellschaft spaltet sich. Man kann sagen, das Haus brennt, vielleicht ist es das ganze Land, was hoffentlich noch nicht brennt, aber zumindest am Heißer-Wer- den ist. Und da kann so eine Veranstaltung ein Zeichen sein. Wir werden Athlet*innen und Zuschauer aus der ganzen Welt hier haben. Wir können gemeinsam ein friedliches Fest fei- ern und zeigen, dass wir uns nicht spalten lassen. Es gibt wenig verbindendere Sachen als Sport und solche gemeinsamen Veranstaltungen. Richtig umgesetzt bieten sie nachhaltige Chancen, vor allem auch für die Sportvereine, sich bekannt zu machen, Ehrenamtliche zu aktivieren, aber vor allem auch neue Mitglieder zu generieren. Ich selber bin im Sportaus- schuss. Ich war auch beim INIT INDOOR MEETING. Auch letztes Jahr - ich wollte Sommer sagen, aber es war im Oktober, es war dann doch ganz schön kalt - hat „Karlsruhe springt“ vor dem Schloss stattgefunden. Das waren Spiele, das waren Sachen, die in der Stadt sind, die die Leute begeistern, wo die Leute dabei sind. Da haben wir die Möglichkeit als Stadt der kurzen Wege, dies auch nachhaltig umzusetzen. Die Sportler, die mit der Tram oder dem Bus anreisen, wo gibt es denn das? Wir können das hier in Karlsruhe als Vorbild machen und das dann auch in die Welt exportieren. Karlsruhe kann sich als Sport- stadt im Herzen Europas präsentieren, und das finde, ich ist ein relevanter Punkt. Unabhängig davon, wie wir heute entscheiden, wenn wir zustimmen, ist es wichtig, dass wir gemeinsam darauf schauen, dass sie nachhaltig sind, dass wir die soziale Inklusion ha- ben, dass wir die Vereine mitnehmen, dass wir auch gerade den Beirat für Menschen mit Behinderung mitnehmen, dass wir gerade auch inklusive Spiele machen, dort Sport ma- chen und vor allem über die Schulen auch eine ganze Generation für Sport, für Gemein- schaft und Zusammenhalt begeistern. Das alles bekommen wir für 0,3 Prozent unseres Haushalts in den nächsten fünf Jahren, das auch noch einmal, um die Zahl vielleicht etwas in Perspektive zu setzen. Der Vorsitzende: Ich habe keine weiteren Wortmeldungen. Ich würde gerne noch auf einen Punkt kurz eingehen, die scheinbare Ausweglosigkeit der finanziellen Situation, die wir im Moment haben. Wer hätte vor acht Wochen gedacht, dass es ein Sondervermögen für Inf- rastruktur von 500 Milliarden geben kann? Es fangen jetzt schon die ersten Diskussionen an. Entschuldigung, das ist noch nicht das Ende. Es fangen jetzt schon einmal die ersten Diskussionen auf Landesebene an. Von den 500 Milliarden gehen 100 Milliarden an die Länder, und es gibt durchaus Anzeichen, dass man sehr erfolgreich versuchen sollte durch- zusetzen, dass das an die Kommunen durchgereicht wird. Das sind dann über zehn Jahre in Baden Württemberg 1,3 Milliarden pro Jahr. Jeder kann sich bei etwa einem Anteil von 2,7 bis 3 Prozent für Karlsruhe vorstellen, dass wir dann plötzlich ganz viel mehr können. Ich weiß nicht, ob es klappt, aber die Gespräche laufen schon. Was ich damit sagen will, wir haben heute eine Situation, die perspektivisch erst einmal schwierig ist, aber heute des- wegen etwas auszuschlagen, was uns eine Chance gibt, uns noch einmal ganz anders zu präsentieren und auch die Menschen mitzunehmen und nicht die Option offen zu lassen, dass sich Dinge auch einmal überraschend ändern können, auch wenn wir darauf natürlich ein Stück weit mit dem Prinzip Hoffnung setzen müssen, das möchte ich einfach in diese Diskussion auch noch einmal einbringen. Ich glaube, wir haben immer gut daran getan, uns nicht von der negativsten Erwartungshaltung, sondern von so einer, sagen wir einmal, mittelprächtig optimistischen, entsprechenden Erwartungshaltung leiten zu lassen und uns nicht von vornherein Wege abzuschneiden, für die es gute Gründe gibt, sie zu gehen. Das war mir an der Stelle noch einmal wichtig. – 15 – Stadtrat Cramer (KAL): Herr Oberbürgermeister, ich möchte Ihr Stichwort Sondervermögen aufgreifen. Also was jetzt in Berlin beschlossen wurde, für mich heißt es nicht, dass es ganz unmöglich ist, dass wir hier auch in der Stadt davon profitieren, über die Zuschüsse, die an das Land gehen. Ich denke, wir sollten heute schon uns Gedanken machen, wenn das ein- trifft, was machen wir dann? Also einmal würde ich sagen, das auch vielleicht einmal als Zuruf an die FDP, ich denke, dass man heute auch antizyklisch vorgehen muss und nicht, wenn alles schlecht ist, dann machen wir nichts, sondern wenn es schlecht ist, müssen wir positiv etwas machen. Das ist eine alte, in Anführungszeichen, eine alte Weisheit. Wichtig wäre, und ich denke aber, wichtig sind die Bedenken, die da sind. Ganz stark ist es, was die Schulen betrifft, das sind zumindest die Rückmeldungen, die wir in der Fraktion bekommen und was auch bundesweit immer das Thema ist. Dann sieht man irgendwelche Schulen in Dortmund, Duisburg, und dann wird es runtergebrochen, als wenn es in Karls- ruhe auch so schlimm wäre. Es ist nicht alles gut in Karlsruhe, aber es ist nicht ganz so schlimm, sage ich jetzt einmal, um eine Stadt zu nennen, die vor kurzem auch bundesweit genannt wurde, Duisburg und Dortmund. Ich möchte anregen, Herr Oberbürgermeister, dass wenn klar ist, dass wir etwas von dem Sondervermögen bekommen, dass wir die Schulen priorisieren, dass wir als Beispiel, eine Überlegung, eine sogenannte Sondergruppe Schule einrichten, wo das zuständige Dezer- nat, die zuständigen Ämter auch ganz klar signalisiert bekommen, wir haben hier das Geld, und das bekommt ihr für eure Aufgaben und dass das angegangen wird, dass man das ganz konkret macht. Wenn wir das angehen, glaube ich, dass das auch in der Öffentlich- keit vielleicht zu mehr Verständnis kommen kann, dass wir jetzt diesen Weg gehen hier. Ich hoffe, dass es eine Mehrheit gibt, auch wenn sie knapp sein wird heute, dass wir die World Games ausrichten 2029 und dass wir vorher dann auch zeigen, dass wenn wir etwas von dem Sondervermögen bekommen, dass wir dann ganz stark die Schulen priorisieren. Der Vorsitzende: Ich nehme das gerne auf, kann einfach nur bestätigen, dass auch bei den Diskussionen in den kommunalen Landesverbänden die Vorschläge, eine Art Konjunktur- programm anzuwerfen, wie wir das 2008/2009/2010 schon einmal hatten, mit einem möglichst unkomplizierten Durchreichen bestimmter, für das Gemeinwohl auch vorge- schlagener Investitionen. Und die Schulen stehen natürlich auf Platz 1 oder 2, das ist klar, weil das überall als großes Thema auch gesehen wird. Bürgermeister Dr. Lenz: Ich bin zunächst einmal dankbar, dass wir so weit gekommen sind nach einer Ruckelstrecke, die es in sich hatte. Ich sage nur Ampelbruch et cetera pp., die Krisen brauche ich Ihnen nicht zu beschreiben vor dem Hintergrund, dass Sie ernsthaft alle Argumente austauschen, die ich auch gar nicht im Einzelnen entkräften will. Sie haben das Recht darauf, was der zuständige Dezernent mit diesem unserem Dezernat 3 so denkt. Und deswegen habe ich die Vase natürlich mitgebracht heute. Wofür steht diese Vase von fast 40 Jahren? Die steht übrigens im gleichen Büro von Dezernent zu Dezernentin. Sie wird auch nach meiner Zeit in dem Büro bleiben. Aber wofür steht sie denn? Sie steht für nachhaltige Sinnstiftung, und das haben Sie alle schon zum Teil beschrieben, die wir so nie produzieren können, mit keinem Geld der Welt. Herr Oberbürgermeister, Sie selbst waren sehr erstaunt auf die sofort positiven Rückmel- dungen derjenigen, die die World Games damals mitbegleitet haben. Gucken Sie die Tri- büne an. Ich bin bewegt, dass ihr alle da seid, denn der Sport repräsentiert ein Drittel der – 16 – Karlsruher Bevölkerung, also Bürgerbeteiligung noch mehr in dieser kurzen Zeit, Mitnahme so direkt. Das ist ein Markenzeichen unseres Dezernats 3, und deswegen ein klares Votum an der Stelle, wo können wir mehr nachhaltige Sinnstiftung schaffen. Jetzt nehme ich Mi- chel Friedmann mit seinem Vortrag nächsten Montag zum Ende der Wochen gegen Rassis- mus. Der heißt: „Von der Menschlichkeit in finsteren Zeiten.“ Lieber Friedemann, weil du es jetzt ansprichst mit dem Licht, nenne ich diesen Vortragstitel, der geht aber weiter. Wel- che Verantwortung tragen wir? Und deswegen sage ich schon, das ist ein Zeichen, ich nehme jetzt dein Bild des Lichtes auf. Aber was mir zu kurz kommt, das sage ich auch ganz deutlich, das ist angeklungen, mir zu wenig: Die Einnahmenseite ist kaufmännisch vorsich- tig berechnet, und der Sportausschuss weiß in zwei Sitzungen, mit welchen Sektoren der Wirtschaft wir uns unterhalten haben. Deswegen mache ich mir an der Stelle, was die Fi- nanzen anbelangt, in diesem geschlossenen System keine Sorgen. Apropos Schulen, Bildung durch Sport, Sportkreis-Vorsitzender Andreas Ramin hat uns dazu gedrängt, die World Games in der Schulzeit stattfinden zu lassen, dass wir das für eine gesellschaftliche Orientierung der Werte des Sportes üben, und jetzt kommt das Ent- scheidende, gucken Sie auf Seite zwei das Bild einfach noch einmal an. Da steht Sport im Mittelpunkt. Es geht nicht um eine Sportveranstaltung für uns lokal, für Sport Deutschland schon, morgen übrigens Sportreferentenkonferenz der 16 Bundesländer hier in Karlsruhe, weil das Sportministerium Baden-Württemberg in diesem Jahr den Vorsitz der Bun- dessport-Minister*innenkonferenz hat. Klar, die sind gespannt, wie wir abstimmen, aber für uns ist der lokale Mehrwert wichtig. Da ist der Sport, Sie haben es angesprochen, Me- dium, so ähnlich wie beim Stadtjugendausschuss, als Hauptmedium der Jugendarbeit. Und ich glaube, das war auch das, was unser Oberbürgermeister schon vor über einem Jahr uns allen mitgegeben hat. Es ist dieser Kasten gesellschaftlicher Zusammenhalt, Internationali- tät. Ich komme zurück auf Michel Friedman und das in finsteren Zeiten, in verschiedenen Facetten. Es geht nicht nur um den gesellschaftlichen Zusammenhalt, es geht um die De- mokratie. Und gerade der Sport ist der Ort. Jetzt noch zu meinem Dezernat. Es sind alle dafür, Sport, Bäder, Jugend, Familien, Migra- tion, Sozial und Schulen. Ich bin bewegt von diesem besonderen Moment, und ich sage Ihnen ganz ehrlich, es ist Demokratie. Die Abstimmung geht aus, wie sie ausgeht, aber dass wir solch eine Debatte führen für den Sport als das Medium, das quantitativ und qua- litativ eine integrative Kraft hat wie kaum ein anderes Feld, das bewegt mich. Und deswe- gen sage ich herzlichen Dank, dass ich das so noch erleben darf. Das hätte ich nie für mög- lich gehalten, vor allem mit den Widrigkeiten. Sie gestatten mir, unserem Oberbürgermeis- ter zu danken, natürlich der Verwaltung, eine unglaubliche Teamarbeit, die ich so in mei- nen 30 Jahren noch nie gesehen habe, über alle Dezernate hinweg. Das war quasi die per- sönliche Erklärung, herzlichen Dank. Stadtrat Schnell (AfD): Noch ganz kurz für das Protokoll, es sind heute zwei von unserer Fraktion nicht anwesend. Wenn beide anwesend wären, würde es aber am Ergebnis der Abstimmung nichts ändern, da Dr. Paul Schmidt mich gebeten hat zu sagen, er würde für die World Games stimmen. Der Vorsitzende: Das war jetzt hoffentlich keine Aufforderung, alle mitzuzählen, die nicht heute anwesend sind. Okay, ich unterbreche die Sitzung kurz für fünf Minuten und bitte die Fraktionsvorsitzende noch einmal in den Großen Sitzungssaal. – 17 – (Unterbrechung der Sitzung von 16:29 – 16:33 Uhr) Der Vorsitzende: Ich setze die unterbrochene Sitzung fort. Wir haben unter 4.2 einen Er- gänzungsantrag von FÜR Karlsruhe. Herr Kalmbach, Sie haben schon darüber gesprochen, aber es ist indirekt schon durchaus eine positive Geschichte, die Sie angesprochen haben. Nur es lässt sich nicht durch direkten Mittelzufluss hier an dieser Stelle abbilden. Das will ich ausdrücklich noch einmal unterstreichen. Wir brauchen aber den Antrag dann im Mo- ment nicht zur Abstimmung zu stellen. Damit haben wir jetzt die unveränderte Vorlage vorliegen, wie Sie bei Ihnen liegt. Ich möchte noch einmal ausdrücklich auf die Tischvorlage mit den zwei geänderten Punkten hinweisen, einmal eine Ergänzung einer Ziffer 7 im Beschlussteil und die Änderung hinten im Text auf der Seite 7 zum Thema Finanzierung. Ich darf Sie nun um Ihr Votum bitten ab jetzt. – Das ist eine Mehrheit, nicht übermäßig, aber mit der kann man gut arbeiten. Ich möchte mich unabhängig davon, wie die Entschei- dung jetzt abgebildet ist, einfach für die sehr sachliche und sehr ernsthafte Debatte bedan- ken, im Vorfeld, aber auch hier im Raum. Vielleicht lassen Sie uns ein bisschen von dieser Ernsthaftigkeit auch in die Diskussion in der Verwaltung, vor allem aber auch mit den Bür- gerinnen und Bürgern, mitnehmen. Und lassen Sie uns bitte untereinander auch überei- nander mit demselben Respekt weiterreden, mit dem wir jetzt an dieser Stelle miteinander umgegangen sind, dafür herzlichen Dank. Wir haben noch einen weiteren Punkt unter diese Tagesordnung. Das ist der Punkt 4.1. Da geht es um die überplanmäßigen Aufwendungen, und das ist eine beanstandete Offen- lage. Damit stelle ich es jetzt hier zur Abstimmung, und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 7. April 2025