Ausrichtung von „The World Games 2029“ durch die Stadt Karlsruhe: Verwendung der Übernachtungssteuer zur Finanzierung der World Games 2029

Vorlage: 2025/0189/1
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 21.03.2025
Letzte Änderung: 01.04.2025
Unter Leitung von: Schul- und Sportamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.03.2025

    TOP: 4.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: keine Abstimmung

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0189/1 Eingang: 21.03.2025 Ausrichtung von „The World Games 2029„ durch die Stadt Karlsruhe: Verwendung der Übernachtungssteuer zur Finanzierung der World Games 2029 Ergänzungsantrag: FÜR Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 25.03.2025 4 Ö Entscheidung 1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen Teil der Übernachtungssteuer („City-Tax“) zur Mitfinanzierung der Ausrichtung der World Games 2029 zu verwenden und zweckgebunden für die Veranstaltung bereitzustellen. 2. Die Stadtverwaltung kommt innerhalb des nächsten halben Jahres mit einer Beschlussvorlage auf den Gemeinderat zu, in der Höhe und Laufdauer festgelegt wird. Begründung / Sachverhalt Die World Games 2029 stellen eine große Chance für die Stadt dar und bieten die Möglichkeit, sowohl wirtschaftlich als auch im internationalen Ansehen zu profitieren. Sie könnten einen positiven Impuls für den Tourismus, den Sport, die städtische Entwicklung setzen und zu einem WIR-Gefühl in der Stadtgesellschaft beitragen. Gleichzeitig sind die finanziellen Herausforderungen für die Durchführung nicht zu unterschätzen. Angesichts der bereits eingegangenen Verpflichtung zur Ausrichtung der World Games ist ein Rückzug kaum noch möglich, weshalb tragfähige Finanzierungsmodelle erforderlich sind. Eine anteilige Nutzung der Einnahmen aus der neuen Übernachtungssteuer bietet sich an, da sie von Besucherinnen und Besuchern der Stadt getragen wird, die auch von der internationalen Strahlkraft der Veranstaltung profitieren. Unterzeichnet: Friedemann Kalmbach

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0189/1 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stadtkämmerei Ausrichtung von „The World Games 2029„ durch die Stadt Karlsruhe: Verwendung der Übernachtungssteuer zur Finanzierung der World Games 2029 Ergänzungsantrag: FÜR Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 25.03.2025 4.2 Ö Entscheidung Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Ergänzungsantrag 2025/0189/1 zur Kenntnis Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Zu 1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen Teil der Übernachtungssteuer („City-Tax“) zur Mitfinanzierung der Ausrichtung der World Games 2029 zu verwenden und zweckgebunden für die Veranstaltung bereitzustellen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Erträge aus der Übernachtungsteuer (City Tax) sind – wie alle kommunalen Steuereinnahmen – grundsätzlich nicht zweckgebunden. Dies ergibt sich aus dem allgemeinen steuerrechtlichen Grundsatz der Gesamtdeckung, der besagt, dass sämtliche Steuereinnahmen einer Kommune in deren allgemeinen Haushalt einfließen und dort zur Finanzierung sämtlicher kommunaler Aufgaben zur Verfügung stehen. Anders als bei Gebühren oder Beiträgen, die zur Finanzierung einer konkreten Leistung oder Infrastruktur bestimmt sind, dürfen Steuern nicht an eine bestimmte Verwendung gebunden werden. Auch müssen die Erträge dafür verwendet werden, das vorhandene Defizit im Ergebnishaushalt zu mindern. Die Verwaltung hat sich darüber hinaus aus verschiedenen nachvollziehbaren Gründen auch mithilfe externer Beratung dafür entschieden, die Finanzierung der World Games über den Finanzhaushalt darzustellen. Mittel aus dem Ergebnishaushalt können hierfür auch aus kommunalrechtlicher Sicht nicht verwendet werden. Zu 2. Die Stadtverwaltung kommt innerhalb des nächsten halben Jahres mit einer Beschlussvorlage auf den Gemeinderat zu, in der Höhe und Laufdauer festgelegt wird. Stellungnahme der Verwaltung: Es wird auf die Beantwortung der Ziffer 1 verwiesen. Eine separate Beschlussvorlage ist nicht möglich, da der Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsaufstellung über die Mittelverwendung entscheidet.