Zweijähriger Dialogprozess zur Erarbeitung von Leitlinien zur systematischen und mitgestaltenden Öffentlichkeitsbeteiligung - Zwischenbericht zum Prozess

Vorlage: 2025/0179
Art: Informationsvorlage
Datum: 21.02.2025
Letzte Änderung: 10.04.2025
Unter Leitung von: Amt für Stadtentwicklung
Erwähnte Stadtteile: Südstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.03.2025

    TOP: 8

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage_Leitlinien_Öffentlichkeitsbeteiligung
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0179 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: AfSta Zweijähriger Dialogprozess zur Erarbeitung von Leitlinien zur systematischen und mitgestaltenden Öffentlichkeitsbeteiligung – Zwischenbericht zum Prozess Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 25.03.2025 8 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Aufbauend auf der Diskussion im Hauptausschuss am 21. Juni 2022 (Vorlage 2022/0486) und dem Zwischenbericht im Gemeinderat am 23. Januar 2024 (Vorlage 2023/1381) nimmt der Gemeinderat den zweiten Zwischenbericht zu dem Dialogprozess zur Erarbeitung von Leitlinien zur systematischen und mitgestaltenden Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Zielsetzung Leitlinien zur systematischen und mitgestaltenden Öffentlichkeitsbeteiligung Am 21. Juni 2022 fand eine Diskussion im Karlsruher Hauptausschuss (Vorlage 2022/0486) zur Weiterentwicklung der kommunalen Beteiligungsverfahren statt. Seit März 2023 koordiniert das Büro für Mitwirkung und Engagement darauf aufbauend einen Dialogprozess zur Erarbeitung von Leitlinien zur systematischen und mitgestaltenden Öffentlichkeitsbeteiligung. Leitlinien zur Strukturierung von Öffentlichkeitsbeteiligung haben sich in den letzten Jahren bundesweit etabliert. Über 110 Kommunen haben bereits Leitlinien initiiert oder befinden sich derzeit im Prozess zur Erstellung dieser. Leitlinien bieten ein Dach und eine Richtschnur für die Beteiligungspraxis in den Kommunen. Sie sichern über Maßnahmen oder konkrete Bausteine die Qualität von Beteiligung. Hierzu werden die Gestaltungsspielräume klar kommuniziert, Spielregeln definiert und Verfahren transparent dargestellt. Die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung zielen auf die Herstellung klarer und akzeptierter Rahmenbedingungen für die Öffentlichkeitsbeteiligung in Karlsruhe ab. Sie tragen zu einer einheitlich hohen Qualität von Beteiligungsverfahren bei und dienen als Handlungshilfe für die Stadtverwaltung bei der Durchführung dieser. Gleichermaßen werden städtische Beteiligungsverfahren durch die Leitlinien bekannter und in ihrer Umsetzung für die Stadtgesellschaft transparenter. Der Zugang zu Beteiligungsverfahren wird hierbei für alle Beteiligten möglichst niederschwellig gestaltet. 2. Prozessgestaltung Ein Anspruch an den Erarbeitungsprozess der Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung ist es, kontinuierlich breit zu beteiligen und unterschiedliche Perspektiven aufzugreifen. Durch die Einbeziehung verschiedener Akteure wird der Rückhalt der Leitlinien sowohl in der Stadtgesellschaft als auch in der Verwaltung gefördert und ein gemeinsames Verständnis von guter Beteiligung geschaffen. Der partizipative Prozess erhöht die Legitimität der Leitlinien bei der späteren Umsetzung. Bürgerinnen und Bürger Karlsruhes sowie zivilgesellschaftliche Akteure wurden bereits von Beginn an in den Prozess zur Erarbeitung der Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung einbezogen. Im trialogisch besetzten Gremium sind Personen mit unterschiedlichen Erfahrungen hinsichtlich Öffentlichkeitsbeteiligung involviert. Folgende Gruppierungen sind im Konzeptionsgremium vertreten: ▪ Acht Vertretungen aus der Stadtgesellschaft ▪ Fünf Personen wurden durch ein Losverfahren aus knapp 60 Bewerbungen gezogen ▪ Drei Vertretungen zivilgesellschaftlicher Akteure (mit Expertise in den Bereichen soziale Teilhabe – Liga Karlsruhe, Antidiskriminierung – Antidiskriminierungsstelle, bürgerschaftliches Engagement – Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Bürgervereine) ▪ Acht Vertretungen aus der Verwaltung ▪ Sechs städtische Dienststellen (Sozial- und Jugendbehörde: Integrationsbüro sowie Abteilung Aufwachsen und Älterwerden, Stadtplanungsamt, Presse- und Informationsamt, Gartenbauamt, Amt für Stadtentwicklung) ▪ Volkswohnung und Stadtjugendausschuss e. V. ▪ Acht Vertretungen aus der Politik (alle im Gemeinderat vertretenen Fraktionen werden zur Mitwirkung eingeladen) Die Arbeit des Konzeptionsgremiums wird durch das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) wissenschaftlich begleitet. Durch das Difu-Projekt „Strukturierte Beteiligung“ stand das Amt für Stadtentwicklung in 2022 und 2023 zudem im Austausch mit anderen Kommunen bezüglich der Weiterentwicklung kommunaler Beteiligungsverfahren. Weitere Informationen zu den Zielen von Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung sowie zum vorangegangenen Prozess sind der Vorlage 2023/1381 zu entnehmen. – 3 – 2. Beteiligungsprozess 2024 Die Gremiumsmitglieder haben sich ab März 2023 zunächst darüber ausgetauscht, welche Erfahrungen mit Beteiligung in Karlsruhe gemacht wurden und was gute Beteiligung ausmacht. Anschließend wurden Qualitäten der Beteiligung abgeleitet. Die Ausgestaltung möglicher Bausteine für Karlsruhe stand im Mittelpunkt des Beteiligungsprozesses 2024. Das Konzeptionsgremium diskutierte 2024 insgesamt an fünf Terminen einzelne Bausteine der Beteiligung und konkretisierte diese für Karlsruhe. Neben Vorschlägen des zuständigen Fachamts (Büro für Mitwirkung und Engagement) wurden hierzu Erfahrungen anderer Kommunen (zum Beispiel Heidelberg, Stuttgart, Mannheim, Marburg) und der Wissenschaft zu Rate gezogen. Die Erarbeitung der Entwürfe der einzelnen Bausteine erfolgte in mehreren Diskussionsrunden und Vertiefungsterminen zwischen den Sitzungen. Folgende Bausteine wurden besprochen: Zentrale Koordinierungsstelle, Beteiligungs-Check, Beteiligungsgremium, Vorhabenliste, Beteiligungsanregungen, Beteiligungsplattform, Beteiligungssatzung, Evaluation und Lernkultur. Neben den Sitzungen des Konzeptionsgremiums fanden 2024 weitere Beteiligungsformate statt, bei welchen einzelne Aspekte der Leitlinien vertieft wurden. Die Ergebnisse der Veranstaltungen wurden vom Konzeptionsgremium zur jeweiligen Bearbeitung der Bausteine aufgenommen. Zusätzlich wurden die Bausteine und Qualitäten durch den verwaltungsinternen Arbeitskreis Bürgerbeteiligung begleitet und rückgekoppelt. Folgende Beteiligungsformate und Veranstaltungen haben stattgefunden: ▪ Ideenwerkstatt: Über 70 per Zufall ausgewählte Bürger*innen haben am 4. März 2024 gemeinsam mit Vertretungen von Politik und Verwaltung sowie aus den städtischen Beiräten die bislang erarbeiteten Bausteine auf einfaches Verständnis geprüft und Anregungen zu den Inhalten gegeben. ▪ Online-Beteiligung: Von Mitte April bis Mitte Mai haben etwa 200 Personen der organisierten Zivilgesellschaft an einer Online-Umfrage teilgenommen und ihre Perspektiven auf das aktuelle Beteiligungsportal sowie auf einzelne Bausteine der neuen Leitlinien geteilt. ▪ Zielgruppenwerkstatt Stadtgesellschaft: Über 20 interessierte Teilnehmende der Ideenwerkstatt haben sich bei der Zielgruppenwerkstatt Stadtgesellschaft mit den Themen Breite Beteiligung, digitale Beteiligung und Sicherung der Ergebnisse bei Beteiligungsverfahren beschäftigt. ▪ Zielgruppenwerkstatt Verwaltung: Im Rahmen der Zielgruppenwerkstatt Verwaltung diskutieren knapp 20 Mitglieder des Arbeitskreises Bürgerbeteiligung und weitere Verwaltungsvertretungen Möglichkeiten zur konkreten Umsetzung der Bausteine und den Nutzen für das zukünftige Verwaltungshandeln. ▪ Zielgruppenwerkstatt Soziale Akteure: Bei der Zielgruppenwerkstatt für soziale Akteure lag der Schwerpunkt auf der Breiten Beteiligung. In Bezug auf die Bausteine Zentrale Koordinierungsstelle, Beteiligungsplattform sowie Evaluation und Lernkultur diskutieren die knapp 15 Teilnehmenden, welche Wege es gibt, Menschen zielgruppenspezifisch anzusprechen und fortlaufend in ein Beteiligungsverfahren einzubeziehen. ▪ Zielgruppenwerkstatt Organisierte Zivilgesellschaft: Knapp 25 Vertretungen von Vereinen und Institutionen haben gemeinsam ihr Verständnis von guter Beteiligung in Karlsruhe diskutiert. Im Fokus stand unter anderem der Zeitpunkt der Einbeziehung der Zivilgesellschaft in Beteiligungsverfahren sowie die Dokumentation und Bekanntmachung dieser. ▪ Städtische Ausschüsse: In den drei städtischen Ausschüssen (Beirat für Menschen mit Behinderung, Arbeitskreis Integrationsausschuss, Forum Ehrenamt) wurden die Leitlinien vorgestellt und Anregungen aus den Gremien zur zukünftigen Zusammenarbeit aufgenommen. Zusätzlich zu den Veranstaltungen, die im direkten Zusammenhang mit den Leitlinien stehen, wurde der Prozess zur Erarbeitung auch bei weiteren Veranstaltungen präsentiert und diskutiert. Zudem fand im November 2024 ein Workshop des Deutschen Instituts für Urbanistik zum Thema „Was bringt die – 4 – Strukturierung von Beteiligung?“ in Karlsruhe statt, bei welchem der Fachaustausch mit verschiedenen Kommunen in Bezug auf die Erarbeitung der Karlsruher Leitlinien im Vordergrund stand. Insgesamt wird der Prozess nach dem intensiven Jahr 2024 von den Mitgliedern des Konzeptionsgremiums als straff, aber gelungen angesehen. Die Stimmung in den einzelnen Sitzungen war durchweg positiv. Im Gremium gab es ein konstruktives Miteinander und einen wertschätzenden Umgang zwischen den beteiligten Akteuren. Es überwogen nicht die Interessen von Einzelnen, und es wurde aufmerksam zugehört sowie diskutiert. 3. Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure Im Zuge der Sitzungen des Konzeptionsgremiums hat sich herausgestellt, dass die Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure in Beteiligungsverfahren explizit und losgelöst von den einzelnen Bausteinen betrachtet werden muss. Hierzu hat 2024 unter anderem die Zielgruppenwerkstatt „Organisierte Zivilgesellschaft“ stattgefunden. Zusätzlich kam bei der Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Bürgervereine, welche bereits seit März 2023 intensiv in den Prozess zur Erarbeitung der Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung involviert ist, im Laufe des Jahres 2024 der Wunsch nach einer stärkeren Einbindung der Bürgervereine in die zukünftige Umsetzung der Bausteine auf. Auch der BUND hat Interesse daran bekundet, dass Naturschutzverbände zukünftig stärker bei Beteiligungsverfahren involviert sein sollen. Beide Akteure haben Vorschläge zur Einbindung an das Büro für Mitwirkung und Engagement gesendet. Die Anregungen werden Bestandteil einer zusätzlichen Sitzung des Konzeptionsgremiums sein. 4. Ausblick Beteiligungsprozess 2025 Ursprünglich war geplant, die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung dem Gemeinderat im ersten Quartal 2025 zum Beschluss vorzulegen und anschließend mit der sukzessiven Umsetzung zu beginnen. Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl und der damit einhergehenden personellen Einbindung des Büros für Mitwirkung und Engagement in die Vor- und Nachbereitungen wird die Beschlussvorlage erst im dritten Quartal 2025 in den Gemeinderat gegeben. Dementsprechend verzögert sich auch die Umsetzung der in den Leitlinien angedachten Bausteine. Folgende Termine sind 2025 vor dem Gemeinderatsbeschluss geplant: ▪ Sondersitzung Konzeptionsgremium zur Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure: In der Sitzung am 23. April 2025 soll auf Grundlage der oben genannten Anregungen diskutiert werden, wie zivilgesellschaftliche Akteure im Allgemeinen ihre Bedarfe und Interessen in Beteiligungsverfahren zukünftig einbringen können. ▪ Austausch mit den Fraktionen: Diese Veranstaltung wird für die Fraktionen organisiert. Sie haben die Möglichkeit, Fragen zu den Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung zu stellen und Rückmeldungen zum Konzept zu geben. ▪ Zielgruppenwerkstatt Beteiligungsexpertinnen und -experten sowie Zivilgesellschaft: Gemeinsam mit Vertreter*innen der Zivilgesellschaft sowie wie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis werden die verschriftlichten Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung für Karlsruhe im Mai auf den Prüfstand gestellt. ▪ Sitzung Konzeptionsgremium: In der Sitzung des Konzeptionsgremiums am 2. Juli 2025 wird der fertige Entwurf der Leitlinien vorgestellt und von den Mitgliedern verabschiedet. ▪ Städtische Ausschüsse: In den drei städtischen Ausschüssen werden die Leitlinien im Laufe des Jahres erneut vorgestellt. Die Umsetzung der Bausteine erfolgt nach positivem Beschluss im Gemeinderat ab 2026. Die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung werden nach der vollständigen Einführung grundständig evaluiert. Vorbehaltlich der vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen (auch in den Fachämtern) werden sie anschließend in gleicher Form fortgeführt oder in der praktischen Umsetzung modifiziert.

  • Protokoll GR 25.03.2025 TOP 8
    Extrahierter Text

    Niederschrift 8. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. März 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 8 der Tagesordnung: Zweijähriger Dialogprozess zur Erarbeitung von Leitlinien zur systematischen und mitgestaltenden Öffentlichkeitsbeteiligung - Zwischenbericht zum Pro- zess Vorlage: 2025/0179 Beschluss: Aufbauend auf der Diskussion im Hauptausschuss am 21. Juni 2022 (Vorlage 2022/0486) und dem Zwischenbericht im Gemeinderat am 23. Januar 2024 (Vorlage 2023/1381) nimmt der Gemeinderat den zweiten Zwischenbericht zu dem Dialogprozess zur Erarbei- tung von Leitlinien zur systematischen und mitgestaltenden Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme (keine Abstimmung) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 8 zur Behandlung auf: Stadtrat Löffler (GRÜNE): Vielleicht in aller Kürze wollen wir an der Stelle vor allem wert- schätzen, wie viel Arbeit und Energie da reingeflossen ist und wie gut bis dato auch schon die konzeptionelle Aufbereitung des Prozesses für die Leitlinien, also die einzelnen Bau- steine und auch die angesprochenen Akteursgruppen, aufgestellt ist. Hätte es keine vorge- zogene Bundestagswahl gegeben, hätten wir wahrscheinlich heute keinen Zwischenbericht mehr, sondern einen Abschlussbericht. Das wird sich jetzt dann noch um ein paar Monate vertagen. Ich denke, bis dahin können wir dann auch die tieferen inhaltlichen Debatten noch mal aufheben. Ich möchte es aber trotzdem gerne an der Stelle noch einmal betonen. Die große Heraus- forderung wird am Ende nicht sein, dieses Konzept zu erarbeiten und zu beschließen, auch wenn schon richtig viel Arbeit reingeflossen ist, sondern die große Herausforderung wird sein, dieses Konzept nachher auch in die Realität zu bringen, sei es mit Personalstellen in der Verwaltung oder mit Weiterbildungsangeboten innerhalb der Verwaltung, um sich ge- genseitig auszutauschen und zu verbessern, sei es aber natürlich auch gegenüber der Bür- gerschaft, um verschiedenste Beteiligungsformate zu entwickeln und auch Klarheit darüber – 2 – zu gewinnen, wann man welche Beteiligungsformate anwendet. Ich glaube, da steckt am Ende noch viel mehr Arbeit drin, und die muss auch von der gesamten Verwaltung mitge- tragen werden, weil das schon angedacht ist, dass das nicht nur ein Büro für Mitwirkung und Engagement ist, das diesen Prozess initiiert und trägt, sondern dass am Ende auch alle mitmachen. Das ist der Wunsch und soweit vielleicht bis zu in einem halben Jahr, bis wir dann zu einer endgültigen Beschlussfassung kommen. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Es ist jetzt der zweite Zwischenbericht, und wir bedanken uns natürlich für die Zwischenberichterstattung darüber, welche Veranstaltungen und Beteili- gungsformate zwischenzeitlich bereits durchgeführt wurden. Der Aufwand ist nicht unbe- trächtlich. Interessant ist die Überlegung, eine organisierte Zivilgesellschaft zu beteiligen. Da sind wir auch sehr gespannt auf das Ergebnis. Bestimmte Gruppen haben bereits ange- meldet, dass sie noch mit eingebunden werden wollen. Auch dies zeigt, dass der Aufwand immer beträchtlicher wird. Bei allen Aktivitäten war die Verwaltung in großer Zahl invol- viert. Das bindet unsere ohnehin schon knappen Personalressourcen. Auch das müssen wir bei aller Euphorie im Auge behalten. Trotzdem unterstützt meine Fraktion die weitere Entwicklung der Leitlinien zur Öffentlich- keitsbeteiligung. Als Fraktion sind wir natürlich sehr gespannt, wenn wir im Laufe des Jah- res über den Stand der Empfehlungen in Kenntnis gesetzt werden. An dieser Stelle will ich für meine Fraktion aber noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, Bürgerbeteiligung ist wichtig, sehr wichtig. Die alleinige Verantwortung liegt aber beim Gemeinderat. Stadtrat Tröndle (SPD): Zunächst möchte auch ich mich im Namen der SPD-Fraktion bei al- len Beteiligten für das vorliegende Papier recht herzlich bedanken. Wir nehmen den Zwi- schenbericht gerne zur Kenntnis und sehen mit Spannung dem finalen Bericht und vor al- lem der Umsetzung der in den Leitlinien aufgeführten Bausteine entgegen. Wir alle wissen um die besondere Bedeutung der Einbindung von Bürgerschaft, Initiativen, Vereinen und Verbänden in Entscheidungen, die das jeweilige Umfeld betreffen. Dabei geht es nicht nur um Information und Kommunikation, sondern um Partizipation. Wir wollen die Bürgerin- nen und Bürger nicht nur mitnehmen, sondern in aktive Rollen, in Prozesse einbinden. Doch welches Format ist jeweils das richtige? Die SPD-Fraktion ist davon überzeugt, dass wir in den vorliegenden Leitlinien, deren Bausteine für die praktische Umsetzung wie zent- rale Koordinierungsstelle, Beteiligungskonzept, Vorhabenliste und andere mehr eine her- vorragende Richtschnur für eine gleichermaßen breite wie qualitativ hochwertige Beteili- gung bekommen werden. Wir unterstützen dabei neben der Einbindung zivilgesellschaftli- cher Akteure auch ausdrücklich den Einbezug der Bürgervereine, vor allem in Stadtteilen ohne Ortschaftsrat, als traditionelle Ansprechpartner und Kümmerer für Anliegen vor Ort in die Planung und Umsetzung der Beteiligung und sollten dabei künftig den weiteren Wunsch der Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Bürgervereine nach eigenen Stadtteilbudgets auch nicht aus den Augen verlieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch aus dem Konzeptionsgremium haben wir äußerst positive Rückmeldungen erhalten. Teilnehmende loben den vielfältigen und sorgfältig auf- gesetzten Prozess. Ich denke, insgesamt haben wir jetzt die riesige Chance, innerhalb der Verwaltung eine Beteiligungskultur zu entwickeln, die bei Projekten und deren Umsetzung von vornherein den Einbezug der Bürgerschaft mitdenkt und so auch dabei hilft, die ge- rade in den vergangenen Tagen wieder deutlich spürbare Frustration über Hängepartien, – 3 – speziell bei Bauprojekten, zumindest zu verringern. Dabei geht es zunächst auch darum, die bisweilen noch nicht so ausgeprägte Transparenz und Kommunikation innerhalb der Verwaltung zu verbessern. Ich weiß, wovon ich rede, bin aber mit Blick auf die Umsetzung der Leitlinien sehr guten Mutes. Und ganz zum Schluss noch ein ganz großer Dank an das engagierte Team des Amts für Stadtentwicklung. Der Inhalt ist bärenstark. Das Ganze kommt, und das ist eine kleine kriti- sche Anregung, aber an einigen Stellen noch etwas akademisch daher. Wenn es noch ge- lingt, von der soziologischen Metaebene in einfachere Begriffswelten herunterzukommen, haben wir ein vollauf gelungenes Werk, und darauf freuen wir uns. Stadtrat Schnell (AfD): Die AfD-Fraktion dankt für die Vorlage, und wir sind gespannt da- rauf, was mit diesem immensen Aufwand dann letztendlich geschieht und wie das umge- setzt wird. Wir halten es da mit Helmut Kohl, der einst gesagt hat: „Entscheidend ist, was hinten rauskommt.“ Stadträtin Lorenz (FDP/FW): Auch von unserer Seite vielen Dank für diesen Zwischenbe- richt, den wir sehr wohlwollend zur Kenntnis nehmen. Ich habe es bei der ersten Ge- sprächsrunde schon gesagt, wenn man es durchliest, mutet es schon als Mammutaufgabe an, und auch diese zwei Jahre, obwohl wir natürlich absolutes Verständnis für die Verzöge- rung aufgrund der Bundestagswahl haben. Meine Vorredner haben es schon ein bisschen angedeutet, bei uns gibt es einen Spruch, der Köder sollte immer dem Fisch schmecken und nicht dem Angler. Da möchte ich auch darum bitten, dass wir das nicht aus den Au- gen lassen, weil was wir im Dialog - wir als Stadträte oder als Bürger - draußen erleben, wir werden angesprochen. Es ist leider so, dass viele Bürger sich nur engagieren, wenn sie di- rekt selbst betroffen sind und sonst wenig Interesse haben. Da stellt sich mir die Frage, wie holen wir diese ab, und dass die Bürger am Ende, wenn wir diese Leitlinien haben, nicht den Eindruck gewinnen, jetzt haben sie ein schönes Schema, wie sie mit uns umgehen, aber letztendlich entscheiden die da oben oder die im Rathaus doch so, wie sie wollen. Das muss auf jeden Fall vermieden werden, und auch müssen diese Leitlinien regelmäßig ange- passt werden, weil sich unsere Gesellschaftsstruktur, die Altersstruktur, die Zusammenset- zung der Bürgerschaft auch im Zuge der Digitalisierung ändert. Das, was in zwei Jahren oder einem Jahr, wenn das dann an den Start geht, richtig ist, muss zwei Jahre später nicht mehr unbedingt die sinnvolle Maßnahme sein. Der Vorsitzende: Vielen Dank, Sie nehmen das zur Kenntnis. Stadträtin Geißinger (Volt): Da dachte ich tatsächlich, dass ich auf der Liste stand, aber okay, vielen Dank. Vielleicht zu den Vorrednern, ich kann mich bei vielen Punkten anschlie- ßen, ich möchte aber doch ein, zwei noch einmal hervorheben. Wir reden davon, dass gut 100 Kommunen solche Beteiligungslinien haben. Wir haben, ich habe noch mal gegoogelt, ungefähr knapp 11.000 Kommunen in Deutschland. Wir sind damit quasi unter den einem Prozent, die so etwas überhaupt standardisiert haben. Jetzt ist natürlich die Frage, es wurde schon gesagt, wie bringen wir das auch in die Bevölkerung. Wir sollten auf jeden Fall darauf achten, dass gerade die Menschen, die sonst nicht so viel Kontakt zu Politik und Verwaltung haben, auch später sich wirklich gut beteiligen können. Da stellt sich natürlich auch weiterhin die Frage, es wurde auch schon angesprochen, wie verbindlich ist denn das Ganze, wenn irgendwas gefordert wird und vor allem wie finanzieren wir das auch. Da ha- ben schon einige Kommunen, auch wiederum von Paris über Reykjavík und München – 4 – Bürger*innenbudgets eingebracht oder Einwohner*innenbudgets. Genau so etwas in die Richtung würden wir auch sehr gerne Richtung Haushalt einbringen, damit auch entspre- chend finanzielle Mittel, vielleicht nicht in vollem Maße, aber zumindest zu einem gewissen Teil, auch für solche Projekte vorgesehen sind. Wir begrüßen auch wirklich den Ausblick auf 2025, noch einmal in den Austausch zu ge- hen, auch die kontinuierlichen Verbesserungen, die durch die zentrale verwaltende Stelle quasi gegeben sind, dass auch ein Austausch der Erfahrungen der späteren Beteiligungen immer wieder zu Synergieeffekten führen. Da freuen wir uns drauf. Ansonsten bleibt nur noch für uns zu ergänzen, dass wir es ausdrücklich begrüßen, dass auch die Beteiligung nicht an das Wahlrecht gekoppelt ist. Wir in Karlsruhe sind schon Vorreiter, auch Men- schen aus Drittstaaten besser einbinden zu wollen. Auch hier findet sich das wieder, und das finden wir sehr schön, dass wir in solchen Formaten dann auch wirklich hoffentlich alle mitnehmen können. Stadtrat Cramer (KAL): Bei der ersten Vorstellung habe ich mich schon skeptisch geäußert, und ich äußere mich heute auch skeptisch. Mein Problem ist natürlich, dass es dann viel- leicht so rüberkommt, als dass das federführende Amt nicht gut arbeiten würde. Das meine ich damit überhaupt nicht, aber ich habe auch festgestellt, das geht in die Richtung, was die Frau Lorenz gesagt hat, in diesen Arbeitsgruppen, die im Haus Solms schon seit ein, zwei Jahren mittlerweile laufen, dass das alles sehr akademisch ist, muss ich sagen. Ich habe immer wieder appelliert, dass man doch das, was dann rübergebracht werden soll, in einfacher Sprache rüberbringt, damit es die Leute überhaupt verstehen. Und - letzter Satz - ich denke, es wird am Ende darauf ankommen, wie die Verwaltung, die ganzen Ämter, wie die damit umgehen. Denn auf die kommt es an. Die sollen im Grunde das alles aufneh- men, was in diesen Leitlinien praktisch dann vorgelegt wird, die Struktur vorgelegt wird. Da muss ich ehrlich sagen, da bin ich sehr skeptisch, ob das wirklich so aufgenommen wird, wie wir das hier gerne uns vorstellen. Der Vorsitzende: Vielen Dank, ich möchte an der Stelle nur darauf hinweisen, dass wir hier versuchen, in Leitlinien etwas zu standardisieren, was wir seit Jahren schon erfolgreich ma- chen. Ich glaube, es gibt fast kein Bürgerbeteiligungsformat, das in Karlsruhe nicht schon irgendwo einmal angewendet worden wäre. Ich glaube, unsere Stärke war bisher, dass im- mer bei strittigen Themen man sich dann am Ende für ein entsprechendes Instrument ent- schieden hat. Dann war natürlich auch das Geld da, es umzusetzen. Von daher gehören wir jetzt zu dem einen Prozent offensichtlich, die jetzt solche Leitlinien erarbeiten, aber es ist nicht so, dass das der Beginn der Bürgerbeteiligung wäre, sondern ich denke nur an die Konsensuskonferenz zum Thema der Südstadt und der Stuttgarter Straße, an die wir uns immer noch gebunden fühlen. Wir hatten das zur Biogasanlage Eisenhafengrund oder wo- anders, und so gab es durchaus, glaube ich, schon wirklich bemerkenswerte Instrumente, die wir hier angewendet haben und die am Ende auch zu einem Gemeinderatsbeschluss geführt haben, der jeweils sich auf die Beratung durch die hinzugezogenen Bürgerinnen und Bürger beziehen konnte. – 5 – Sie haben das zur Kenntnis genommen, vielen Dank Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 9. April 2025