Zahlungsverpflichtungen von Bund und Land
| Vorlage: | 2025/0178 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 20.02.2025 |
| Letzte Änderung: | 15.04.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0178 Eingang: 20.02.2025 Zahlungsverpflichtungen von Bund und Land Antrag: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 25.03.2025 29 Ö Kenntnisnahme Haupt- und Finanzausschuss 08.04.2025 8 Ö Behandlung Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: • Als Grundlage für die Beratungen zum Doppelhaushalt 2026/2027 erstellt die Stadtverwaltung einen Bericht hinsichtlich der auskömmlichen Finanzierung durch Bund und Land. Dieser Bericht soll die Aspekte umfassen: o Wahrgenommene Aufgaben der Stadt Karlsruhe, die von Bund und Land auferlegt wurden und bei denen das Konnexitätsprinzip nicht eingehalten wird. o Prüfung rechtlicher Schritte durch die Stadt Karlsruhe, um eine hundertprozentige Kostenerstattung von Bund und Land einzufordern. o Prüfung, ob und welche Aufgaben aufgrund ausgebliebener Zahlungen durch Bund und Land zeitweise ausgesetzt oder ganz eingestellt werden können. Sachverhalt / Begründung Die katastrophale Haushaltslage unserer Stadt ist kein Geheimnis. Zuletzt haben günstige Steuereinnahmen noch dafür sorgen können, dass das Haushaltsjahr 2023 mit einem positiven Gesamtergebnis abgeschlossen hat. Doch damit dürfte aufgrund der derzeitigen, schweren Rezession in ganz Deutschland mittel- und langfristig Schluss sein. Durch ausbleibende Steuereinnahmen bei gleichzeitig ungebrochen hohen Ausgaben steigt die Gesamtverschuldung unserer Stadt weiter an. Unter den großen Städten in Baden-Württemberg hat Karlsruhe mittlerweile die höchste pro-Kopf- Verschuldung. Deutschlandweit konkurriert Karlsruhe inzwischen mit strukturschwachen Städten wie Pirmasens oder Mühlheim an der Ruhr um die Spitzenplätze mit der höchsten pro-Kopf-Verschuldung. Für das laufende Jahr 2025 rechnet die Stadtverwaltung mit einem negativen Gesamtergebnis von - 44,8 Millionen Euro. Laut interaktivem Haushalt werden 2026 -55,3 Millionen Euro und 2027 -41,7 Millionen Euro prognostiziert, was sich nicht nur erschwerend auf die Gesamtverschuldung auswirkt, sondern auch Investitionen in Kitas oder in die Infrastruktur ohne zusätzliche Schulen unmöglich macht. Neben der mangelnden Aufgabenkritik liegt das immer größer werdende Loch im Haushalt aber auch daran, dass Bund und Land das Konnexitätsprinzip nicht einhalten. Als Beispiel sei hier das Bundesteilhabegesetz (BTHG) genannt, speziell die Schulbegleiter und die Eingliederungshilfe, bei denen die Kommune auf den Kosten sitzen bleibt. Zum anderen kommen Bund und Land zwar ihren Zahlungsverpflichtungen nach, diese entsprechen aber nicht den tatsächlich anfallenden Kosten in den – 2 – Kommunen, z.B. bei der Krankenhausfinanzierung. In der Folge muss die Stadt Karlsruhe bei dem Finanzierungsdelta einspringen und Mittel aufwenden, die anderswo fehlen. Aus diesem Grund möchte die CDU-Fraktion wissen, bei welchen übertragenen Aufgaben die Stadt Karlsruhe finanziell in Vorleistung treten muss. Welche Schritte, darunter auch rechtliche Schritte, kann die Stadt Karlsruhe unternehmen, um das Finanzierungsdelta zu verringern? Damit einher geht die Frage, ob die Stadt Karlsruhe Leistungen bzw. Aufgaben aufgrund der mangelnden Finanzierung einstellen oder aussetzen kann? Im Herbst 2025 stehen die Beratungen zum Doppelhaushalt 2026/2027 an. Zur besseren Vorbereitung sollen daher vor der Einbringung des Doppelhaushalts im Juli die Zahlen als Bericht in den gemeinderätlichen Gremien vorgestellt werden. Unterzeichnet von: Stadtrat Detlef Hofmann
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0178 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stadtkämmerei Zahlungsverpflichtungen von Bund und Land Antrag: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 25.03.2025 29 Ö Kenntnisnahme Haupt- und Finanzausschuss 08.04.2025 8 Ö Behandlung Kurzfassung Die Verwaltung wird eine interne Abfrage an sämtliche Dienststellen starten, um die wesentlichsten Aufgabenübertragungen ohne ausreichende Gegenfinanzierung konkret zu ermitteln. Gemeinsam mit einem anderen Stadtkreis werden aktuell rechtliche Schritte gegenüber Bund und Land ausgelotet. Sobald konkrete Erkenntnisse vorliegen, wird die Verwaltung hierüber berichten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Aufgaben einer Kommune sind höchst vielschichtig. Innerhalb der gemeindlichen Aufgaben (freiwilligen Aufgaben, Pflichtausgaben mit und ohne Weisung) sind verschiedene staatliche Aufgaben (der unteren Verwaltungsbehörde, Bundesauftragsangelegenheiten) enthalten. Übertragene Aufgaben sind unter Berücksichtigung des sogenannten Konnexitätsprinzips „wer bestellt, der bezahlt“ vom Auftraggeber zu finanzieren. In der Praxis wird der Grundsatz in einem immer geringeren Maße nachgekommen (z.B. Flüchtlingsfinanzierung). Grundsätzlich wird die Übertragung staatlicher Aufgaben durch Bund und Land nicht transparent dokumentiert. Diese nehmen für sich in Anspruch, dass ihre Konnexitätspflicht durch die kommunalen Steueranteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer sowie den Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich und aufgabenbezogenen Ertragsmöglichkeiten teilweise abgegolten sind. Darüber hinaus gehen Bund und Land davon aus, dass ein Eigenanteil auch durch die Kommunen selbst zu finanzieren ist. In den wenigsten Fällen gibt es aufgrund der „Verwaltungsvereinfachung“ eine konkrete aufgabenbezogene Gegenfinanzierung. Unbefriedigend ist ebenfalls, dass die Kommunen als 'förderale Institution' des Landes bei Aufgabenübertragungen durch den Bund nicht mit am Verhandlungstisch sitzen, sondern durch das Land vertreten werden. Bei der Weitergabe von Landes- und Bundesaufgaben werden vom Land nur die Kommunalen Landesverbände als Vertretung der kommunalen Seite direkt einbezogen. Die Abstimmung zwischen Kommunalen Landesverbänden und den einzelnen Kommunen ist in der Regel nur innerhalb eines engen zeitlichen Rahmens möglich, der selten durch die Kommunen einhaltbar ist. Dabei wird hauptsächlich auf die fachlich-inhaltliche Seite (Umsetzungsnotwendigkeiten) eingegangen und die finanziellen Auswirkungen eher nachrangig betrachtet. Als konkreten Schritt wird die Verwaltung eine stadtinterne Abfrage an sämtliche Dienststellen starten, um die wesentlichsten Aufgabenübertragungen ohne ausreichende Gegenfinanzierung konkret zu ermitteln. Mit der akuten Finanzsituation ist Karlsruhe nicht allein konfrontiert. Sämtliche Stadtkreise leiden unter dieser intransparenten und nicht auskömmlichen Finanzierungskonstruktion. Aus diesem Grund wird bereits geprüft, ob gemeinsam mit anderen Stadtkreisen rechtliche Schritte gegenüber Bund und Land gegangen werden können. Sobald konkrete Erkenntnisse vorliegen, wird die Verwaltung hierüber berichten.
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Niederschrift 8. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. März 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 29 der Tagesordnung: Zahlungsverpflichtungen von Bund und Land Antrag: CDU Vorlage: 2025/0178 Beschluss: Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 8. April 2025, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 29 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aussprache in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 1. April 2025
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Niederschrift 8. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 8. April 2025, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 8 der Tagesordnung: Zahlungsverpflichtungen von Bund und Land Antrag: CDU Vorlage: 2025/0178 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 8 zur Behandlung auf und teilt mit, der Antrag sei aus der Gemeinderatssitzung vom 25. März 2025 vorwiesen. Stadtrat Pfannkuch (CDU) hält es für gut, dass man dieses Thema in die Diskussion brachte. Man müsse Klarheit bekommen über das Verhältnis zwischen bestellen und bezahlen. Er mahne immer wieder an, dass diese Dinge nicht richtig in der staatlichen Verfassung gere- gelt seien. Die Kommunen müssen lauter werden und dürfen nicht nur abwarten, bis irgend- welche Millionen-Töpfe nach irgendwelchem Proporz verteilt würden. Stadtrat Dr. Cremer (GRÜNE) begrüßt das Grundanliegen. Man habe noch selber die Mög- lichkeit zu handeln, weshalb man sich etwas mäßigen solle. Inwieweit das Konnexitätsprin- zip gewahrt sei, sei etwas offen. Man habe die Kämmerei gebeten, nach Teilhaushalten, Pro- duktbereichen, Produktgruppen aufzulisten, wie die Pflichtaufgaben nach Weisung und nach Selbstgestaltung aufgeteilt seien. Man müsse wissen, wie viel Geld in welche Aufgaben gehe. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) bekennt, man habe in der Vergangenheit versucht herauszube- kommen, wie groß beispielsweise bei der Unterbringung von Flüchtlingen der Anteil sei, der bei der Stadt hängenbliebe, beziehungsweise, wie viel man von Land und Bund erstattet be- komme. Man habe nie eine definitive Antwort bekommen. In der Verwaltungsantwort stehe jetzt, dass genau in diesem genannten Beispielbereich dem Grundsatz der Konnexität in im- mer geringerem Maße nachgekommen werde. Die Befürchtungen, dass man als Stadt im- mer mehr bezahlen müsse, seien nicht unbegründet. – 2 – Man könne nicht so weitermachen, dass immer mehr Aufgaben bei der Stadt hängen blie- ben. Es gebe freiwillige Aufgaben, die man auch leisten wolle und an denen man festhalten wolle. Wenn jetzt dieser Konnexitätsgrundsatz immer weiter aufgeweicht werde, müsse man als Kommune immer mehr die Dinge bezahlen, die eigentlich vom Bund oder vom Land bestellt seien. Der Spielraum für die freiwilligen Leistungen werde irgendwann ausgehen. Der Vorsitzende sagt zu, man werde berichten, was man vielleicht auch mit einer anderen Stadt gemeinsam untersuchen könne. Er warne vor zu großen Erwartungen. Es gehe zum einen darum, ob etwas konnex sei oder nicht. Es gebe viele Landesgesetze, die erst einmal zwingend klingen, aber bei genauer Betrachtung so formuliert seien, dass sie dann doch kei- nen Muss- sondern einen Soll-Charakter hätten. Er hält es für gut, dass man es gleich so grundsätzlich aufsetze, dass man auch an der einen oder anderen Stelle einmal über eine Musterklage nachdenken könne. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt er Zustimmung fest. Der Antrag sei damit erledigt. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 14. April 2025